Bestimmte Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Leistungen betreffend Disease-Management-Programme, das Entlassmanagement von Krankenhäusern, die Kinderuntersuchungen U6 bis U9 und den Krankentransport gelten weiter bis zum 25. November 2021. Dies ist Folge des Bundestagsbeschluss von gestern (25.08.2021), die „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate zu verlängern.
Hinsichtlich des Entlassmanagements können Krankenhausärztinnen und -ärzte zum Beispiel weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.
Alle weiterhin geltenden Sonderregelungen finden Sie hier.