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Das Ärzteparlament hat die Einbindung der Berufsverbände an den Entscheidungen des Gemeinsa­men Bundesausschusses (G-BA) angeregt.

Der Gesetzgeber solle die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des G-BA obligatorisch vorsehen, heißt es in einem Beschluss der Delegierten.

Es sei notwendig, dass der G-BA als maßgeblicher rahmenrechtlicher Gestalter der Patientenversorgung eine obligatorische Mitberatung betroffener und sachkundiger Interessenvertretungen nutzt, so das Ärzteparla­ment. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung der Versorgung und sektorüber­grei­­fenden Einrichtungen notwendig.

Durch die Umgestaltung des Gesundheitswesens würden neue Berufsbilder und Organisationsformen ge­schaffen, um der sich verändernden Aufgabenverteilung gerecht zu werden.

In den bisherigen Strukturen des G-BA würden die betroffenen und sachverständigen Fachgruppen jedoch noch nicht ausreichend berück­sichtigt, heißt es in dem Beschluss.

Quelle: Ärzteblatt