15.05.2024 Politik
Berufsverbände an G-BA-Entscheidungen beteiligen
Das Ärzteparlament hat die Einbindung der Berufsverbände an den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angeregt.
Der Gesetzgeber solle die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des G-BA obligatorisch vorsehen, heißt es in einem Beschluss der Delegierten.
Es sei notwendig, dass der G-BA als maßgeblicher rahmenrechtlicher Gestalter der Patientenversorgung eine obligatorische Mitberatung betroffener und sachkundiger Interessenvertretungen nutzt, so das Ärzteparlament. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung der Versorgung und sektorübergreifenden Einrichtungen notwendig.
Durch die Umgestaltung des Gesundheitswesens würden neue Berufsbilder und Organisationsformen geschaffen, um der sich verändernden Aufgabenverteilung gerecht zu werden.
In den bisherigen Strukturen des G-BA würden die betroffenen und sachverständigen Fachgruppen jedoch noch nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es in dem Beschluss.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
01.01.2017 Kinderchirurgie
Ambulante Kinderchirurgie – aktueller Stand
Die ambulante Durchführung ausgewählter Operationen gehört mittlerweile zum Standard jeder kinderchirurgischen Einrichtung, gleich ob Klinik oder Praxis. Gerade die Kinderchirurgie, mit einer hohen Zahl an Operationen mit kurzer OP-Dauer, praktisch keinem Blutverlust und einer geringen Komplikationsrate bietet ideale Voraussetzungen für die ambulante Durchführung dieser Eingriffe. Während die ambulante Kinderchirurgie bis in die späten 1980er Jahre mit „tagesstationärer“ Chirurgie am Krankenhaus gleichzusetzen war, wird sie heute neben den kinderchirurgischen Kliniken/Abteilungen auch in der breiten Fläche von niedergelassenen KinderchirurgInnen bundesweit angeboten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.