15.05.2024 Politik
Berufsverbände an G-BA-Entscheidungen beteiligen
Das Ärzteparlament hat die Einbindung der Berufsverbände an den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angeregt.
Der Gesetzgeber solle die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des G-BA obligatorisch vorsehen, heißt es in einem Beschluss der Delegierten.
Es sei notwendig, dass der G-BA als maßgeblicher rahmenrechtlicher Gestalter der Patientenversorgung eine obligatorische Mitberatung betroffener und sachkundiger Interessenvertretungen nutzt, so das Ärzteparlament. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung der Versorgung und sektorübergreifenden Einrichtungen notwendig.
Durch die Umgestaltung des Gesundheitswesens würden neue Berufsbilder und Organisationsformen geschaffen, um der sich verändernden Aufgabenverteilung gerecht zu werden.
In den bisherigen Strukturen des G-BA würden die betroffenen und sachverständigen Fachgruppen jedoch noch nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es in dem Beschluss.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
20.02.2019 Hygiene
Hygiene in der Arztpraxis: Aktualisierter Leitfaden veröffentlicht
Die zweite Auflage des Nachschlagewerkes zum Hygienemanagement in Arztpraxen kann ab sofort kostenlos heruntergeladen werden. Der aktualisierte Leitfaden berücksichtigt Änderungen der Rechtsgrundlagen sowie den medizinischen Fortschritt.
13.02.2019 EBM
Honorarbericht 2016 der KBV
ie niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten konnten im Jahr 2016 wiederum Honorarzuwächse verzeichnen. Das Plus gegenüber dem Vorjahr betrug im Durchschnitt 2,4 Prozent, wie der jetzt erschienene Honorarbericht der KBV zeigt.
11.02.2019 Aus- & Weiterbildung
#nurMITeinander – für gute Medizin
Das neue Kernprojekt des Bündnisses Junger Ärzte heißt „#nurMITeinander – für gute Medizin“. Deren Ziel ist es, Aufmerksamkeit und Bewusstsein für einen höflichen Umgang und ein gutes Miteinander im medizinischen Alltag zu schaffen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.