01.10.2024 Politik
Berufspolitik Aktuell: Daumen hoch oder runter?
Im alten Rom hat bekanntlich der Kaiser über das Heben oder Senken seines Daumens über Wohl und Wehe der Gladiatoren entschieden. Nun leben wir erfreulicherweise in einer Demokratie mit ihren durchaus komplexen Entscheidungsprozessen, aber eine Angelegenheit wird dennoch im Rahmen einer Ministerentscheidung geregelt und das ist die Herausgabe einer Rechtsverordnung zur Einführung einer neuen GOÄ (oder eben auch nicht).
Nach acht Jahren intensiver Diskussionen haben sich Ärzteschaft und private Versicherungen einschließlich der Beihilfestellen auf eine neue Gebührenordnung verständigt und zwar sowohl der Legendierungen als auch der Preise sowie der übergeordneten Paragraphen zu Anwendung und Übergangsbestimmungen. Das war stets die Voraussetzung für das Ministerium, sich mit der jetzt erforderlichen Rechtsverordnung zu befassen. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Systematik und Bepreisung unserer ärztlichen Leistungen keine Verhandlung zwischen den Partnern der Selbstverwaltung, sondern eine staatliche Aufgabe, eben durch Rechtsverordnung des Ministers zu erlassen. Die Bedingung eines gemeinsam konsentierten Leistungsverzeichnisses ist jetzt erfüllt und es gibt keine inhaltliche Ausrede mehr, die Rechtsverordnung zu verweigern.
Wenn der Minister Lauterbach jetzt nicht handelt, hätte dies rein ideologische Gründe und das wird er erklären müssen. Außerdem würde er wortbrüchig (für einen Politiker allerdings kein Problem), denn er hat mehrfach zugesagt, sich bei Vorliegen der geforderten Einigung zwischen PKV und BÄK mit der GOÄ zu befassen. Wir können ihn nicht zwingen, aber wir müssen den öffentlichen Druck erhöhen. Rein theoretisch könnte das Ministerium auch Änderungen an dem vorgelegten Entwurf vornehmen, z. B. die Preise absenken. Aber auch das verlangt dann nach einer plausiblen Erklärung.
Warum brauchen wir überhaupt eine neue private Gebührenordnung?
Das Leistungsverzeichnis der aktuellen GOÄ ist nach mehr als drei Jahrzehnten hoffnungslos veraltet und bildet die inzwischen etablierten neuen Behandlungsmöglichkeiten in keiner Weise ab. Eine Abrechnung solcher innovativen Maßnahmen gelingt nur über abenteuerliche und teilweise abstruse Analogbewertungen und ist damit alles andere als rechtssicher. Dass auch die Vergütung seit Dekaden stagniert, würde kein anderer Berufsstand tolerieren. Der jetzt gefundene Kompromiss setzt teilweise auf völlig neue Ansätze: Gesprächs- und Betreuungsleistungen werden deutlich gefördert. Der ärgerliche Ausschluss von Beratungen neben Sonderleistungen entfällt. Gespräche können in Zukunft in jeder Sitzung abgerechnet werden. Insbesondere die konservativen Leistungen in der Praxis werden deutlich besser vergütet werden. Im Wahlleistungsbereich wird es eine gewisse Umverteilung geben. Die mancherorts geübte Praxis ausgedehnter Kettenabrechnung wird nicht mehr möglich sein, dafür wird die eigentliche Kernleistung besser honoriert. Das dürfte sicher zu einer verbesserten Gerechtigkeit führen. Es sprengt den Rahmen, hier auf Details einzugehen. Trotz grundsätzlicher Kritik hat der BDC sein Einverständnis für eine neue GOÄ signalisiert, allerdings mit der klaren Forderung nach notwendigen Nachbesserungen bei einzelnen Bewertungen. Jetzt ist der Minister gefragt: Daumen hoch oder runter?
Rüggeberg JA: Daumen hoch oder runter? Passion Chirurgie. 2024 Oktober; 14(10): Artikel 05_04.
Autor des Artikels
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
24.04.2023 Politik
Lauterbach zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor einer riskanten Ausbreitung unregulierter medizinischer Angebote im Netz, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren.
01.04.2023 Gesetzgebungsverfahren
Offener Brief – Den Deutschen Irrweg in der Organspendepolitik beenden
Laut dem Bündnis ProTransplant sind drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung weitere 3.000 Menschen verstorben, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen gebe es einen schlimmeren Einsturz als je zuvor. Jetzt hat das Bündnis sich in einem offenen Brief am 01. März 2023 an den Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach gewandt und in fünf Punkten seine Forderungen formuliert.
01.04.2023 Politik
Patientenbeauftragter der Bundesregierung übernimmt Schirmherrschaft für das Infoportal Hautkrebs
Der BDC ist im Beirat des NVKH e.V. vertreten und leistet hier einen wichtigen Teil zum interdisziplinären Austausch.
15.03.2023 BDC|News
Gemeinsame Stellungnahme zur Qualitätssicherung-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie
Gemäß der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie aus dem Jahr 2010 gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurg:innen und Angiolog:innen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich Eingriffe/Interventionen in der Gefäßmedizin anzubieten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.