01.03.2012 BDC|News
Berufs-Haftpflichtversicherung für BDC-Mitglieder
Gut beraten und auf der sicheren Seite
Dank gebündeltem Einkauf kann die Berufs-Haftpflichtversicherung für BDC-Mitglieder zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis zur Verfügung gestellt werden. Nicht nur wegen der besonders günstigen Verbandskonditionen, sondern auch aufgrund der erstklassigen Bedingungsqualität hat sich der Haftpflicht-Rahmenvertrag des BDC als unentbehrliche Serviceleistung des Berufsverbandes erwiesen.
Besonderer Einsatz erfordert bestmögliche Sicherheit
Mediziner tragen jeden Tag eine hohe Verantwortung. Schnell kann das Gesundheitsproblem eines Patienten für den Arzt selbst zum Problem werden, das ihn teuer zu stehen kommt und seinen guten Namen gefährdet.
Klagen gegen Ärzte nehmen zu. Die Vorwürfe reichen von unzureichender Aufklärung über lückenhafte Dokumentation bis hin zu mangelnder Organisation. Der moderne Patient ist besser informiert als früher. Komplikationen werden immer seltener als schicksalhaft in Kauf genommen. Daneben ist bei den Gerichten eine Tendenz zu beobachten, dass geschädigten Patienten immer höhere Entschädigungssummen zugesprochen werden.
So steigt für Ärzte auch das Risiko einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung. Versicherungsverträge, die gestern ausreichend Schutz boten, können heute bereits unzureichend sein.
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz für Chirurgen
Die Berufs-Haftpflichtversicherung übernimmt im Bedarfsfall die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (passiver Rechtsschutz) und die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen (finanzielle Leistung).
Der BDC stellt seinen Mitgliedern über den Haftpflicht-Rahmenvertrag einen ausgezeichneten Versicherungsschutz zur Verfügung, der je nach Tätigkeit und persönlichen Risikoverhältnissen individuell ausgewählt und vereinbart werden kann. BDC-Mitglieder profitieren dabei von besonders günstigen Verbandskonditionen und einer erstklassigen Bedingungsqualität, die vom BDC-Versicherungsservice (Ecclesia Versicherungsdienst GmbH) laufend analysiert und aktualisiert wird.
Der Versicherungsmarkt entwickelt sich stetig. Daher ist eine regelmäßige Prüfung des bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes in Bezug auf Notwendigkeit, Preisaktualität und Bedingungswerk wichtig. Auch bei Änderungen des ärztlichen Leistungsspektrums z.B. muss der Versicherungsumfang ggf. angepasst werden. Die Dienstleistung des BDC-Versicherungsservice umfasst daher eine intensive und bedarfsorientierte Beratung und Betreuung.
Erhöhte Versicherungsbeiträge durch gestiegene Schadenaufwendungen
Immer wieder wird in der Öffentlichkeit über deutlich erhöhte Versicherungsbeiträge für Heilwesen-Haftpflichtversicherungen diskutiert. In diesem Zusammenhang muss das Augenmerk insbesondere auf die Entwicklung des Haftungsrechts im Gesundheitswesen und die versicherungstechnischen Auswirkungen gerichtet werden.
Durch die zunehmende Perfektionierung der Technik und die fortschreitende Spezialisierung der Medizin ist das medizinische Risiko für die Patienten zwar stetig gesunken. Vielen Patienten kann heute in Situationen geholfen werden, die früher aussichtslos waren. Dennoch oder gerade deswegen hat sich das Risiko für den Arzt erhöht, mit Schadenersatzansprüchen, Strafanzeigen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert zu werden.
Das Anspruchsdenken der Patienten ist heute größer denn je. Noch bedeutsamer für die anhaltende Steigerung der Versicherungsbeiträge ist jedoch der extrem gestiegene Schadenaufwand, insbesondere bei Großschäden. Konnten beispielsweise schwere Geburtsschäden noch bis Ende der 1980er Jahre mit einer Zahlung von etwa einer Million DM entschädigt werden, reicht diese Summe heute gerade noch für die Regulierung des Schmerzensgeldes aus.
Allein 500.000 bis 600.000 Euro Schmerzensgeld sprechen die Gerichte heute schwerstgeschädigten Kindern zu. Zugleich nimmt der Aufwand für Pflege und Unterhalt der geschädigten Personen stetig zu. 10.000 Euro Pflegekosten pro Monat sind heute keine Seltenheit. In Einzelfällen können die Beträge, die mitunter über Jahrzehnte gezahlt werden müssen, sogar noch höher sein.
Im Jahr 2008 machte die Beitragssteigerung im Heilwesen-Haftpflichtbereich auch vor dem BDC-Rahmenvertrag nicht halt. Seitdem konnte der BDC-Versicherungsservice die damals neu verhandelten Beiträge jedoch erfreulicherweise stabil halten. Einzig die schadenverlaufsabhängige Rabattsystematik wurde mit Wirkung zum 01.01.2012 neu justiert.
Schadenverlaufsabhängiger Vorausrabatt, Änderung per 01.01.2012
Der schadenverlaufsabhängige Vorausrabatt wurde mit der Neuordnung des BDC-Haftpflicht-Rahmenvertrages im Jahr 2008 erstmals eingeführt, um Schadenfreiheit zu honorieren. Der Rabatt war Bestandteil jedes Einzelvertrags, der über den BDC-Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Wenn der/die Versicherte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht mehr als einen Personenschaden gemeldet hatte, wurde ein Rabatt in Höhe von 25 Prozent gewährt. Bei zwei Personenschäden reduzierte sich der Vorausrabatt auf 15 Prozent, ab drei Personenschäden entfiel er.
Aufgrund des eingangs beschriebenen Trends steigender Schadenersatzansprüche hielt es der Rahmenvertragspartner des BDC, die Alte Leipziger Versicherung AG, für erforderlich, das Rabattsystem ab 2012 zu modifizieren, um einen defizitären Verlauf des gesamten Rahmenvertrages und damit eine Beitragsanhebung zu vermeiden.
Nach Abwägung der Pros und Contras wurde mit Wirkung zum 01.01.2012 gemeinsam folgende Modifizierung der Rabattsystematik beschlossen: Auf die Beiträge der über den BDC-Haftpflicht-Rahmenvertrag abgeschlossenen Einzelverträge wird weiterhin ein schadenverlaufsabhängiger Vorausrabatt in Höhe von 25 Prozent gewährt. Dieser entfällt jedoch ab der nächsten Vertragsfälligkeit, wenn innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums zwei Personenschäden gemeldet werden. Ab dem dritten Personenschaden wird eine individuelle Vertragsneuordnung, gegebenenfalls mit Anhebung des Jahresbeitrags, erforderlich. Der Rabatt wird dann wieder (ab der nächsten Hauptfälligkeit) gewährt, wenn die Anzahl der gemeldeten Personenschäden – bezogen auf einen Fünf-Jahres-Zeitraum – unter zwei liegt.
Notwendigkeit adäquater Versicherungssummen
Die Verteuerung der Schäden erfordert höhere Versicherungssummen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine für das Jahr 2012 vereinbarte Summe ausreichen muss, um einen in diesem Jahr entstandenen Personenschaden gegebenenfalls auch über Jahrzehnte abzudecken.
Dieser Situation hat der BDC bereits bei der Neuordnung des Haftpflicht-Rahmenvertrages im Jahr 2008 Rechnung getragen. Während die marktführenden Versicherungsgesellschaften gemäß Haftpflichttarif heute noch Versicherungssummen von drei Millionen Euro zur Verfügung stellen, sieht der BDC-Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung standardmäßig schon sechs Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vor. Die Versicherungssumme lässt sich optional auf 7,5 Millionen Euro anheben.
Versicherungssumme kostet nicht nur Beitrag, sondern sie wird von der Versicherungswirtschaft auch nicht unbegrenzt zur Verfügung gestellt. Insofern ist die richtige Versicherungssumme immer auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten zu betrachten und somit eine Frage des Einzelfalls. Für eine chirurgische Praxis erscheint aber aus heutiger Sicht eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro je Schadenfall notwendig, um auf der sicheren Seite zu sein.
Risikomanagement, um dem Trend entgegenzuwirken
Die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH betreut seit vielen Jahrzehnten medizinische Leistungserbringer in ihren Versicherungsangelegenheiten. Seit 15 Jahren werden die von den Mandanten gemeldeten Heilwesen-Haftpflichtschäden analysiert, um Erkenntnisse über die Schadenentstehung zu gewinnen und daraus Strategien zur Prävention zu entwickeln.
Gemeinsam mit dem BDC, der die Maßnahmen des klinischen Risikomanagements aktiv unterstützt, hat sich die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH zum Ziel gesetzt, den BDC-Mitgliedern in regelmäßigen Abständen Ergebnisse dieser Analysen vorzustellen und damit Anregungen für mögliche Präventionsmaßnahmen zu geben. Die entsprechenden Ergebnisse werden z.B. im Rahmen der Artikelreihe „Safety Clips“ regelmäßig in der Verbandszeitschrift „Passion Chirurgie“ veröffentlicht.
Vertretungen im Krankenhaus oder in der Praxis
Für Mediziner, die eine vorübergehende Vertretung niedergelassener Kollegen übernehmen (Praxisvertretung), erweist sich Haftpflichtversicherungsschutz als problematisch. Die Haftpflichtversicherung der niedergelassenen Ärzte enthält zwar eine Vertreterklausel. Diese schützt aber in der Regel nur den Praxisinhaber selbst, wenn er mit Schadensersatzansprüchen aufgrund der Tätigkeit seines Vertreters konfrontiert wird. Meist nicht mitversichert ist die persönliche Haftung des Vertreters.
Wenn also der Praxisinhaber den mitunter irreführenden Wortlaut seiner Versicherungspolice dahingehend interpretiert, dass seine Haftpflichtversicherung auch persönliche Risiken eines Vertreters mit einschließt, stellt sich dies bei näherer Betrachtung oft als falsch heraus.
Ähnlich schwierig gestaltet sich die Absicherung, wenn ein angestellter Arzt einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgeht. Wenn sich beispielsweise Chefärzte bei der Chefarztambulanz vertreten lassen, besteht für die persönliche Haftung des Vertreters in den meisten Fällen weder Versicherungsschutz über die Berufs-Haftpflichtversicherung des Chefarztes noch über die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Krankenhauses. Ärzte, die den Versicherungsschutz nicht vor Beginn der Tätigkeit abklären, können schnell in die Haftungsfalle tappen.
Als der BDC-Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung 2008 neu ausgestaltet wurde, hat man diese Deckungslücke bereits erkannt und beseitigt. BDC-Mitglieder, die ihre Berufs-Haftpflichtversicherung über den Rahmenvertrag des Verbandes abgeschlossen haben, können in diesem Punkt völlig unbesorgt sein. Automatisch und ohne besondere Anmeldung besteht subsidiärer Versicherungsschutz auch für die persönliche Haftung des vorübergehend bestellten Vertreters. Selbst wenn die Vertretung spontan erforderlich wird und die Zeit für die Vorab-Prüfung der Versicherungsverträge fehlt, ist Versicherungsschutz vorhanden.
Bei Fragen oder Wünschen zum Thema Haftpflichtversicherungsschutz wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des BDC oder direkt an den BDC-Versicherungsservice der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH.
Bürger N. Berufs-Haftpflichtversicherung für BDC-Mitglieder. Gut beraten und auf der sicheren Seite. Passion Chirurgie. 2012 März; 2(03): Artikel 06_01.
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