26.02.2024 Presse
Bei seltenen Erkrankungen ist gerade die Kinderchirurgie gefragt!
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/12/DGKCH-Flyer_2022_HP-2.jpg)
Die Kinderchirurgie nimmt eine zentrale Rolle bei der Behandlung seltener Erkrankungen ein. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) fordert daher, dass das Know-How der Kinderkliniken durch ausreichende Finanzierung und qualitative Weiterbildung gewährleistet bleiben.
Anlässlich des Internationalen Tags der seltenen Erkrankungen am 29. Februar macht die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) auf die besondere Verantwortung der Kinderchirurgie für Menschen mit seltenen Erkrankungen aufmerksam. Seltene Erkrankungen haben eine große Bandbreite. So behandelt die Kinderchirurgie etwa Fälle angeborener Fehlbildungen des gesamten Verdauungstraktes von der Speiseröhre bis zum Anorektum, der Gallenwege und des Zwerchfells in hochspezialisierten Zentren, urogenitale Erkrankungen oder auch die genetisch bedingte Hautkrankheit Epidermolysis bullosa. Was diese Fälle eint: Alle brauchen eine hochspezialisierte, intensive Behandlung und Betreuung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten in den einzelnen Bereichen der Kinderchirurgie und in Kooperation mit den pädiatrischen und psychotherapeutischen Kolleg:innen.
„Wir haben hier eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Kinder sollen nicht nur bestmöglich, sondern auch altersgerecht behandelt werden. Ganz besonders wichtig ist dieser Aspekt bei komplexen Fehlbildungen und seltenen Erkrankungen. Die Familien haben einen erhöhten Bedarf an medizinischer, aber auch psychologischer Begleitung. Die Kinderchirurgen und -chirurginnen begleiten sie bereits vor der Geburt bis zur Transition in die Erwachsenenmedizin. Diese Kinder haben einen besonderen Anspruch auf eine kindgerechte Versorgung.“, erklärt die Präsidentin der DGKCH, PD Dr. med. Barbara Ludwikowski. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft fordert daher von der Politik, die Kinderkliniken und die in der Kinderchirurgie Tätigen in den Fokus der Krankenhausreform zu nehmen.
„Die Politik muss den Wert der Kinderkliniken erkennen und entsprechend handeln. Das heißt, dass sie im Zuge der geplanten Zentralisierung von Leistungen sowohl die Finanzierung als auch die Weiterbildung berücksichtigen und zum zentralen Aspekt der Krankenhausreform machen muss. Nur so können Fälle wie seltene Erkrankungen bei Kindern zukünftig adäquat behandelt und versorgt werden“, unterstreicht Ludwikowski.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. vertritt das Fach Kinderchirurgie in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Gegründet im Jahr 1963, schafft die DGKCH bis heute Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland.
Quelle: DGKCH
Weitere Artikel zum Thema
09.12.2022 Pressemitteilungen
BDC zu den Krankenhausreformplänen
Pressemitteilung des BDC zum Krankenhauskonzept der Regierungskommission: Richtiger Ansatz, aber erhebliche Verbesserungen im Detail erforderlich! Die Vorschläge der Regierungskommission zur strukturellen Veränderung der Krankenhausvergütung weisen nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.) in die richtige Richtung.
28.11.2022 Pressemitteilungen
Wolfgang Müller-Osten-Medaille an Prof. Dr. Ehrhardt Weiß
Der Chirurg Prof. Dr. Ehrhardt Weiß (66) aus Leipzig ist diesjähriger Träger der Wolfgang Müller-Osten-Medaille des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC). Weiß erhielt die Auszeichnung im Rahmen der letzten Präsidiumssitzung des BDC am vergangenen Freitag (25.11.2022).
28.11.2022 Pressemitteilungen
„Von der Uni in den OP“ – Lukas Hellbrügge erhält BDC-Journalistenpreis
Lukas Hellbrügge, Journalist beim Bayerischen Rundfunk, hat für den Film „Ärztin werden: Von der Uni in den OP“ – den Journalistenpreis des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. 2022 (BDC) erhalten.
16.11.2022 Pressemitteilungen
Koalitionsplan für tagesstationäre Krankenhausbehandlungen birgt erhebliche Unsicherheiten
Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.