29.09.2022 Pressemitteilungen
BDC und DGCH mahnen maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges an
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2018/09/iStock-913784822-Morsa-Images-750x500.jpg)
Pressemitteilung des BDC zum Schreiben an die “Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“: Maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges
Berlin, den 29. September 2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) befürworten in einem Schreiben vom 23.9.2022 an die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eine Ambulantisierung mit Augenmaß.
Grundsätzlich begrüßen BDC und DGCH die Vorschläge aus dem IGES-Gutachten zur Erweiterung des Katalogs von potenziell ambulant durchzuführenden Operationen und stationsersetzenden Eingriffen. Die Umsetzung sollte allerdings schrittweise erfolgen und sich zunächst auf häufig anfallende Eingriffe und Prozeduren beschränken.
Um eine qualifizierte Nachsorge und die Patientensicherheit zu gewährleisten, ist der Begriff der ambulanten Leistungserbringung an die internationalen Gepflogenheiten anzupassen. Das schließt die Möglichkeit einer erweiterten Nachbeobachtung ein, zum Beispiel unter Einbeziehung von Praxiskliniken (Day Surgery) und einer kurzstationären Behandlung.
Die erforderlichen Strukturen für die neuen Versorgungsmöglichkeiten müssen in vielen Krankenhäusern und Praxen allerdings noch geschaffen werden. „Dabei dürfen wir vertragsärztliche und krankenhausgestützte Strukturen nicht unterschiedlich behandeln“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „So befürworten wir auch ausdrücklich das Prinzip einer Hybrid-DRG unter gleichen Bedingungen für alle Beteiligten, ähnlich wie es bereits in einer BDC-Modellregion in Thüringen erprobt wird.“
Ein zentraler Punkt bei allen Reformplänen ist auch die Gewährleistung der zukünftigen chirurgischen Weiterbildung. „Zahlreiche zu verlagernde, bisher stationär erbrachte Operationen und Prozeduren sind typische Weiterbildungseingriffe. Die jetzige Regelung im Vertrag zum Ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V fordert hingegen für ambulante Eingriffe eindeutig den Facharzt-Status, so dass Ärzte in Weiterbildung davon ausgeschlossen wären“, warnt Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der DGCH.
BDC und DGCH stehen der Regierungskommission für einen konstruktiven fachlichen Austausch zur Erweiterung des AOP-Kataloges gerne zur Verfügung.
Das Schreiben finden Sie hier: www.bdc.de/schreibenkrankenhausreform/
Weitere Artikel zum Thema
14.04.2021 Pressemitteilungen
70 Prozent angehender Chefarzt-AspirantInnen sehen Einflussmöglichkeiten in der Balance zwischen Ökonomie und Ethik
BDC-Umfrage zeigt: In 46 Prozent der Bewerbungsgespräche dominieren wirtschaftliche Zielsetzungen. Jeder Fünfte fühlt sich unter Druck gesetzt.
05.03.2021 Pressemitteilungen
Internationaler Frauentag: BDC fordert familienfreundlichere Arbeitsplätze in der Chirurgie
Immer mehr Frauen studieren Medizin. Wenn es aber um die
02.03.2021 Pressemitteilungen
BDC-Journalistenpreis 2021 ausgeschrieben
Mit dem BDC-Journalistenpreis soll die Faszination Chirurgie in der Publikumsberichterstattung gefördert werden. Ausgezeichnet werden Arbeiten in Print, Funk und Fernsehen sowie Podcasts, Videos und Blogs auf hohem journalistischen Niveau.
11.02.2021 Pressemitteilungen
Schutzschirm mit großen Löchern
Der BDC begrüßt die geplante Fortführung des Rettungsschirms für vertragsärztliche
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.