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Beitragsanpassungen in der Haftpflichtversicherung

Schlechte Nachrichten für Ärztinnen und Ärzte: Die Preisentwicklung der jüngeren Vergangenheit bringt schon wieder Beitragserhöhungen in der Haftpflichtversicherung mit sich. Dies geht aus der aktuellen Erhebung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) hervor. Im Vergleich zu 2011 sind die Schadenzahlungen der Versicherer im Haftpflichtbereich im vergangenen Jahr erheblich gestiegen. Versicherer können diese Mehrausgaben über die bedingungsgemäße Allgemeine Beitragsanpassung auf ihre Kundinnen und Kunden übertragen (Ziffer 15 Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung – AHB).

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Die gute Nachricht: Mitglieder des BDC brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass ihre Haftpflichtversicherung über Gebühr teurer wird. Der BDC-Rahmenvertrag bietet in bewährter Manier günstige Konditionen für Chirurginnen und Chirurgen, aber auch für Orthopädinnen und Orthopäden.

Ursächlich für die erneut steigenden Beiträge ist die allgemeine Preisentwicklung. Diese führt zu einer Veränderung der Ausgaben im Haftpflichtbereich, von denen alle Haftpflicht-Versicherer im selben Maße betroffen sind. Hintergrund der nun anstehenden Beitragsanpassungen sind die Schadenzahlungen der Jahre 2010, 2011 und 2012. Der GDV beauftragt jedes Jahr zum Stichtag – 01.07. – einen unabhängigen Treuhänder, alle Schadenzahlungen der Haftpflichtversicherer des letzten Jahres mit denen des Vorjahres zu vergleichen. Aus der Differenz ergibt sich dann der Veränderungssatz, der die Grundlage für die allgemeine Beitragsanpassung bildet. Die endgültige Summe errechnet sich, indem der ermittelte Prozentsatz auf die nächstniedrigere volle Summe abgerundet wird, die durch fünf teilbar ist. Bei einem Plus von unter 5 % tut sich also zunächst gar nichts. Verringert sich der Satz dem Vorjahr gegenüber, sind die Versicherer verpflichtet, die Beiträge zugunsten der Versicherten zu senken. Demgegenüber können – optional – auch Erhöhungen von 5 % und mehr auf die Kundinnen und Kunden umgelegt werden.

10 % höhere Beiträge durch die Allgemeine Beitragsanpassung

Aktuell hat die als Treuhänder vom GDV beauftragte Ernst & Young GmbH für 2012 einen 6 % höheren Aufwand für Schadenzahlungen als in 2011 ermittelt. Nachdem es im vergangenen Jahr keine Beitragserhöhung gab, weil der Veränderungssatz am Stichtag (01.07.) 4,8 % betrug und damit unter der 5%-Grenze lag, addieren sich nun die Veränderungssätze beider betrachteten Jahre. So ergibt sich für das Kalenderjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr ein 10,8 % höherer Schadenaufwand.

Abgerundet auf den nächstniedrigeren, durch fünf teilbaren Prozentsatz kommt es somit zum 01.07.2013 zu einer allgemeinen Erhöhung des Beitragsniveaus in der Haftpflichtversicherung um 10 %.

Die Haftpflicht-Versicherer haben die Möglichkeit, für sämtliche Haftpflicht-Versicherungsverträge mit Fälligkeiten ab dem 1. Juli 2013 von dieser Allgemeinen Beitragsanpassung Gebrauch zu machen. Versicherte haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anpassungsmitteilung erfolgen (§ 40 Versicherungsvertragsgesetz – VVG).

Teurere Tarife

Zusätzlich zu der Allgemeinen Beitragsanpassung werden viele Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtung Chirurgie und Orthopädie in 2013 auch aufgrund von Tarifänderungen der Versicherer tiefer in die Tasche greifen müssen. Einige große Versicherungsgesellschaften haben bereits in 2012 neue, kostenintensivere Tarife in der Arzt-Haftpflichtversicherung eingeführt und so Preissteigerungen von mehr als 20 % umgesetzt. Die Fortführung schadenbelasteter Haftpflichtversicherungen wird oftmals noch teurer oder sogar ganz versagt. Einige Versicherer gehen noch weiter und geben ihr Engagement im Arzthaftpflichtbereich ganz auf oder trennen sich von bestimmten Portfolios.

BDC-Mitglieder können aufatmen: Der BDC-Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung für Chirurgen und Orthopäden ist von Teuerungen, die über die Allgemeine Beitragsanpassung hinausgehen, nicht betroffen.

Das exklusive, besonders günstige Beitragsniveau bleibt auch in diesem Jahr stabil und marktführend. Mitglieder des BDC profitieren damit auch weiterhin von hervorragenden Sonderkonditionen zu der gewohnt erstklassigen Bedingungsqualität. Im Vergleich zu dem Normaltarif der Versicherer lassen sich über eine Mitgliedschaft im BDC für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtung Chirurgie und Orthopädie so Beitragsnachlässe von bis zu 45 % erzielen.

Wenn Sie einen kostenlosen Check-up Ihrer Haftpflichtversicherung in Auftrag geben oder ein Fortführungsangebot über den BDC-Rahmenvertrag einholen möchten, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des BDC oder direkt an den BDC-Versicherungsservice der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH.

Bürger N. BDC-Haftpflichtversicherung-Rahmenvertrag für Chirurgen und Orthopäden – auch 2013 erste Güte. 2013 November; 3(11): Artikel 06_01.

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