01.10.2013 Vergütung
BDC-Beratungsangebote zur Abrechnung in Klinik und Praxis
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Honorarsteuerung reicht nicht aus
Mit dem kommenden Versorgungsstrukturgesetz soll auch die Bedarfsplanung neu geregelt
01.09.2011 GOÄ
Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ
Der Behandlungsfall dauert bei Privatpatienten einen Monat und bei BG-Patienten drei Monate. Ein Behandlungsfall ist für die GOÄ also verstrichen, wenn sich der Monatsname geändert und das Datum um mindestens eins erhöht hat. Wenn ein Privatpatient erstmals am 1. September behandelt wird, beginnt der neue Behandlungsfall am 2. Oktober. Für einen BG-Patienten jedoch erst am 2. Dezember.
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