16.10.2024 BDC|News
BDC fordert erneut die Sicherung der Weiterbildungsfinanzierung
Der BDC hat erneut auf die dringende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung im KHVVG hingewiesen. In einem offenen Brief an den Gesundheitsausschuss des Bundestagesfordert der Verband umfassende Anpassungen der ärztlichen Weiterbildung. In dem Schreiben heißt es (Auszug):
Die Finanzierung der Weiterbildung als Teil der Daseinsvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nicht ausschließlich aus bestehenden Ressourcen realisiert werden, die dann aus der übrigen Versorgung abgezogen werden. Die ureigene Aufgabe des Gesetzgebers, die Finanzierung
der ärztlichen Weiterbildung sicherzustellen, wird schon lange ignoriert.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, fordert der BDC daher, faire und transparente Regelungen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Kosten der Weiterbildung müssen in Zukunft transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den klinischen und ambulanten Einrichtungen zugewiesen werden, in denen tatsächlich die Weiterbildung stattfindet.
Das Schreiben im Detail ist hier auf der Kampagnenseite Kein Weiter Ohne Bildung nachzulesen.
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Rechtsbeistand für BDC-Mitglieder
Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer. Professor Weißauer erklärte sich damals bereit, für die Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen, zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arztrecht, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.
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60 Jahre BDC – eine Zeitreise
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