20.09.2017 Politik
Bahn frei für den notwendigen Strukturwandel
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2017/09/iStock-522861536-750x497.jpg)
Versorgungsziele – Die Lebensbedingungen in den Regionen Deutschlands verändern sich. Die KBV fordert in einem Positionspapier, die jeweiligen Besonderheiten besser zu berücksichtigen, um die ambulante Versorgung zu stärken.
„Der demografische Wandel schreitet voran. Insbesondere in ländlichen Regionen gehen die Bevölkerungszahlen zurück, dafür gibt es dort immer mehr alte und damit auch hilfsbedürftige Menschen. Auf die damit einhergehenden stark steigenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung gilt es zu reagieren. Dazu gehört, krankenhausergänzende und -ersetzende Strukturen auszubauen und nachhaltig zu fördern, denn ein Krankenhausaufenthalt kann stets nur die Ultima Ratio sein.“ Das hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin erklärt. Er forderte die Politik auf, jetzt die Weichen für den notwendigen Strukturwandel zu stellen.
Um zukunftstaugliche ambulante Versorgungsstrukturen zu etablieren, hat die KBV ihr Positionspapier KBV 2020 weiter ausgearbeitet und stellt nun fünf Lösungsansätze vor. Demnach ist es zunächst zwingend notwendig, die Versorgungs-, Qualitäts- und Vergütungsstrukturen an dem künftigen Bedarf auszurichten – statt wie bisher auf Basis von Entwicklungen, die vor drei bis vier Jahren stattgefunden haben. Deshalb gelte es, Versorgungsziele zu definieren und entsprechende Investitionspläne aufzustellen. Krankenkassen und KVen müssten vorausschauend agieren können. Dies kann mit wenigen Gesetzesänderungen erreicht werden, so die KBV in dem Papier.
Zweitens fordert die KBV die Politik dazu auf, die Gesamtvertragspartner zu verpflichten, kassenartenspezifische Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger ambulanter Strukturen zu vereinbaren. Drittens erachtet es die KBV als sinnvoll, sich bei der Wahl der Versorgungsziele und der Bewertung bestehender ambulanter Strukturen vielmehr an regionalen Vorbildern zu orientieren.
Der vierte Ansatz zielt auf die Besonderheiten der Morbiditätsstruktur der Patienten sowie der regionalen Kosten- und Versorgungsstruktur. Diese müssten besser berücksichtigt werden – etwa bei der Kalkulation des Behandlungsbedarfs –, um die ambulanten Strukturen vor Ort nachhaltig zu sichern.
In ihrem letzten Punkt spricht sich die KBV für mehrjährige Vereinbarungen zwischen den KVen und den Krankenkassen aus. Sie sollen die strukturelle Weiterentwicklung der Versorgung nachhaltig sichern. Die fünf Vorschläge sollen dazu beitragen, den Ausgabenanstieg im Gesundheitswesen zu mindern, unnötige Krankenhausfälle zu reduzieren und damit die Versorgung effizienter und enger am Bedarf der Versicherten auszurichten. Diese Ziele gilt es konsequent zu fördern, so das Fazit der KBV.
Das Papier „Freie Bahn für den notwendigen Strukturwandel – Versorgungsziele und regionale Besonderheiten stärker berücksichtigen“ finden Sie auf der Website der KBV unter: http://www.kbv.de/html/31089.php.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 19.09.2017
Weitere Artikel zum Thema
09.04.2020 Politik
Das Krankenhaus steht für gute Notfallversorgung
Statistisch gesehen ist fast jeder vierte Deutsche einmal im Jahr ein Notfallpatient. Rund 20 Millionen Fälle, in denen Menschen schnelle medizinische Hilfe suchen, verzeichnet die Buchführung jährlich. Mit 10,5 Millionen Fällen versorgen die Krankenhäuser den größten Teil. Dass diese Patienten nicht immer nur mit lebensbedrohlichen Beschwerden in den Notaufnahmen behandelt werden, ist allgemein bekannt. Aber die meisten dieser Patienten suchen die Notaufnahmen nicht aus Bequemlichkeit auf, sondern weil sie im niedergelassenen Sektor keine Hilfe gefunden haben.
03.04.2020 Politik
Kabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz
Digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen – das ist das Ziel des Entwurfs eines „Patientendaten-Schutz-Gesetzes“. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 01. April 2020 beschlossen.
02.04.2020 Politik
BMG: Versorgung bei Atemschutzmasken sichern
Auf Vorschlag des BMAS und des BMG ist dem Krisenstab der Bundesregierung ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen.
02.04.2020 Politik
Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19
Die geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.