20.09.2017 Politik
Bahn frei für den notwendigen Strukturwandel
Versorgungsziele – Die Lebensbedingungen in den Regionen Deutschlands verändern sich. Die KBV fordert in einem Positionspapier, die jeweiligen Besonderheiten besser zu berücksichtigen, um die ambulante Versorgung zu stärken.
„Der demografische Wandel schreitet voran. Insbesondere in ländlichen Regionen gehen die Bevölkerungszahlen zurück, dafür gibt es dort immer mehr alte und damit auch hilfsbedürftige Menschen. Auf die damit einhergehenden stark steigenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung gilt es zu reagieren. Dazu gehört, krankenhausergänzende und -ersetzende Strukturen auszubauen und nachhaltig zu fördern, denn ein Krankenhausaufenthalt kann stets nur die Ultima Ratio sein.“ Das hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin erklärt. Er forderte die Politik auf, jetzt die Weichen für den notwendigen Strukturwandel zu stellen.
Um zukunftstaugliche ambulante Versorgungsstrukturen zu etablieren, hat die KBV ihr Positionspapier KBV 2020 weiter ausgearbeitet und stellt nun fünf Lösungsansätze vor. Demnach ist es zunächst zwingend notwendig, die Versorgungs-, Qualitäts- und Vergütungsstrukturen an dem künftigen Bedarf auszurichten – statt wie bisher auf Basis von Entwicklungen, die vor drei bis vier Jahren stattgefunden haben. Deshalb gelte es, Versorgungsziele zu definieren und entsprechende Investitionspläne aufzustellen. Krankenkassen und KVen müssten vorausschauend agieren können. Dies kann mit wenigen Gesetzesänderungen erreicht werden, so die KBV in dem Papier.
Zweitens fordert die KBV die Politik dazu auf, die Gesamtvertragspartner zu verpflichten, kassenartenspezifische Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger ambulanter Strukturen zu vereinbaren. Drittens erachtet es die KBV als sinnvoll, sich bei der Wahl der Versorgungsziele und der Bewertung bestehender ambulanter Strukturen vielmehr an regionalen Vorbildern zu orientieren.
Der vierte Ansatz zielt auf die Besonderheiten der Morbiditätsstruktur der Patienten sowie der regionalen Kosten- und Versorgungsstruktur. Diese müssten besser berücksichtigt werden – etwa bei der Kalkulation des Behandlungsbedarfs –, um die ambulanten Strukturen vor Ort nachhaltig zu sichern.
In ihrem letzten Punkt spricht sich die KBV für mehrjährige Vereinbarungen zwischen den KVen und den Krankenkassen aus. Sie sollen die strukturelle Weiterentwicklung der Versorgung nachhaltig sichern. Die fünf Vorschläge sollen dazu beitragen, den Ausgabenanstieg im Gesundheitswesen zu mindern, unnötige Krankenhausfälle zu reduzieren und damit die Versorgung effizienter und enger am Bedarf der Versicherten auszurichten. Diese Ziele gilt es konsequent zu fördern, so das Fazit der KBV.
Das Papier „Freie Bahn für den notwendigen Strukturwandel – Versorgungsziele und regionale Besonderheiten stärker berücksichtigen“ finden Sie auf der Website der KBV unter: http://www.kbv.de/html/31089.php.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 19.09.2017
Weitere Artikel zum Thema
21.12.2017 Politik
Dabrock: Patient muss Souverän seiner Daten bleiben
Wie Big Data im Gesundheitswesen unter Wahrung von Persönlichkeitsinteressen sinnvoll genutzt werden kann, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates in der aktuellen Ausgabe von „KBV Klartext“
20.12.2017 Aus- & Weiterbildung
Studienplatzvergabe teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar
Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen sind, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
19.12.2017 Krankenhaus
Digitales Krankenhaus: große Hoffnungen, ernüchternde Realität
Krankenhausärzte verbinden mit der zunehmenden Digitalisierung ihres Arbeitsplatzes große Hoffnungen, vor allem einen Zuwachs an Qualität in den Arbeitsprozessen, schnellere Abläufe und weniger Aufwand als bisher. 80 Prozent sind der Meinung, dass durch die Digitalisierung die ärztliche Arbeit im Krankenhaus zukünftig weiter verbessert werden kann.
11.12.2017 Politik
„Weg mit Dauerzwangsrabatt der Ärzte an Krankenkassen“
„Weg mit der Budgetierung! Die war schon immer falsch. Sie ist es erst recht unter den sich ändernden Bedingungen einer immer mehr zunehmenden Ambulantisierung der Medizin“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei der Vertreterversammlung heute in Berlin.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.