20.07.2020 Politik
BÄK: „Produktion von Schutzkleidung und Arzneimitteln zurück nach Europa holen“
Zu der Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Produktion von Schutzausrüstung für medizinisches Personal in Deutschland finanziell zu fördern, erklärt die Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen: “Es darf nie wieder vorkommen, dass in einer Pandemie der Schutz von Ärzten und Patienten von in Fernost gefertigten CentArtikel abhängt. Wir müssen jetzt die Zeit nutzen, um Produktionskapazitäten für Schutzausrüstung in Deutschland und Europa aufzubauen. Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Produktion von medizinischen Schutzmasken in Deutschland finanziell zu
fördern, ist daher eine richtige politische Entscheidung.
Nach Umfragen ist Ärzten und ihren Mitarbeiten im Schutzmasken-Chaos der ersten Infektionswelle massenhaft mangelhafte und auch falsch deklarierte Schutzkleidung zugeteilt worden. Solche Mängel sind keine Petitesse, sie bedeuten für Ärzte und andere Gesundheitsberufe akute Gefahr für Leib und Leben. Solche Mängel müssen dringend ausgeschlossen werden. Ebenso muss sichergestellt werden, dass es unter Pandemiebedingungen nicht zu Lieferengpässen und Qualitätsdefiziten bei Arzneimitteln kommt. Schon vor der Corona-Pandemie war erkennbar, wie abhängig die Arzneimittelversorgung in Deutschland von Arzneimittelherstellern in Asien ist. Um dieser Abhängigkeit entgegenzuwirken, sollte die Bundesregierung die deutsche EURatspräsidentschaft dafür nutzen, die Produktion besonders wichtiger Arzneimittel nach Europa zurückzuholen. Die zuständigen Behörden können ihre Überwachungsfunktion bei Standorten in Europa sehr viel besser ausüben als dies bei Produktionsstandorten in Drittstaaten der Fall ist. Zudem sind kürzere Lieferketten von der Rohstoffherstellung bis zur Ausgabe der Arzneimittel in den Apotheken besser nachvollziehbar.
Die Bundesregierung sollte sich außerdem dafür einsetzen, dass die Produktion in Drittstaaten unter Beachtung menschenwürdiger, auch für die EU geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen erfolgt. So lässt sich ausschließen, dass Hersteller die Bestimmungen durch Verlagerung der Produktion in Drittstaaten umgehen, nur um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.“
Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 11.07.2020
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