Alle Artikel von Prof. Dr. med. Walter Popp

Hygiene-Tipp: Feuchtarbeit – Chirurgen eher nicht mehr betroffen

Bisher wurde das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen für kumuliert mindestens zwei Stunden als Feuchtarbeit angesehen. Die im Oktober 2022 aktualisierte TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen) gibt dies nicht mehr vor.

Weiterhin ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, wobei insbesondere auf Waschfrequenzen zu achten ist.

Eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge ist danach anzubieten bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr am Tag. Im Hinblick auf das Gesundheitswesen ist dies vor allem der Fall bei Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als zehnmal pro Arbeitstag).

Eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorgeuntersuchung ist anzubieten bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden am Tag, konkret Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als fünfmal und bis zu zehnmal pro Arbeitstag).

Wir empfehlen zur Minimierung der Feuchtarbeiten:

  • Die Hände im Rahmen der chirurgischen Händedesinfektion, anders als in der 1888 von Fürbringer beschriebenen Methode, nur vor der ersten Operation am Tag, nach Toilettenbenutzung sowie nach sichtbarer Perforation der OP- Handschuhe zu waschen. Dieses Vorgehen beschreiben auch die aktuellen Empfehlungen der KRINKO am RKI „Prävention postoperativer Wundinfektion“ (2018) und „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (2016). Die meisten Chirurgen dürften demnach heutzutage auch nicht mehr von der Feuchtarbeit betroffen sein.
  • Die Tragezeit von (unsterilen) Schutzhandschuhen durch nicht zum OP-Team gehörende Mitarbeiter auf die wirklich notwendigen Kontaktzeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Flächendesinfektionslösungen) oder Körpersekreten (Exkreten) sowie Blut zu begrenzen.
  • Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen zu lassen.

Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist nach Definition keine Feuchtarbeit.

Im Anhang 1 der neuen TRGS 401 sind Beispiele für Feuchtarbeit bei Tätigkeiten mit wechselnden Arbeitsbedingungen angegeben. Medizinisches Personal wird darin nicht genannt.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Parohl N, Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Feuchtarbeit – Chirurgen eher nicht mehr betroffen. Passion Chirurgie. 2023 Juni; 13(06): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Handys im OP-Saal

Die Nutzung privater Mobiltelefone im OP-Saal hat zu unterbleiben. Sie stören den Ablauf der Operation und mindern vermutlich die Konzentration des OP-Teams.

Lange ist bekannt, dass Gespräche während einer Operation trotz Tragen eines chirurgischen Mund-Nasen-Schutzes die Luftkeimzahl an Mikroorganismen aus der Mundflora erhöhen. Folge unnötiger Gespräche, der sogenannten „irrelevanten“ Kommunikation im OP-Saal, sind vermehrte postoperative Wundinfektionen.

Zur Benutzung eines Mobiltelefons für dienstliche Telefonate durch das Anästhesieteam oder die „unsterile Schwester” sehen wir derzeit keine Alternative. Ansonsten müsste ein zusätzlicher Mitarbeiter den OP-Saal betreten und die dienstliche Nachricht mündlich überbringen, was ebenso Mikroorganismen in den OP-Saal einträgt. Es kommt ohnehin schon 25- bis 50-mal pro Stunde intraoperativ zu einem Öffnen der OP-Türen, meist sogar ohne dienstlichen Grund.

Unbedingte Voraussetzung für die Benutzung von Mobiltelefonen im OP-Saal ist allerdings eine Händedesinfektion vor und nach Kontakt mit dem Handy.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Handys im OP-Saal. Passion Chirurgie. 2023 Mai; 13(05): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Neues zur Flächendesinfektion

Im Oktober 2022 ist die neue KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ erschienen. Sie fordert bei Patientenwechsel im OP bakterizide und levurozide Flächendesinfektions-Präparate. Beim Instrumententisch soll die Einwirkzeit eingehalten werden, bei den übrigen Bereichen ist eine Nutzung nach Antrocknung möglich. Flächendesinfektionsmittel auf der Basis von quartären Ammoniumverbindungen (QAV) sollen wegen einer möglichen Resistenzentwicklung von Bakterien nicht in den niedrigsten möglichen Konzentrationen (entsprechend der in der VAH-Liste angegebenen Einwirkzeit von vier Stunden) eingesetzt werden.

In die desinfizierende Reinigung sollen insbesondere Instrumententisch, häufig berührte beziehungsweise patientennahe Bereiche (z. B. OP-Tisch, OP-Lampengriff) und Fußböden einbezogen werden. Wegen Einhaltung der Einwirkzeit beim Instrumententisch wird empfohlen, Präparate einzusetzen, die eine extrem kurze Einwirkzeit haben, z. B. nur eine oder fünf Minuten.

In der neuen Empfehlung fordert die KRINKO generell (also auch für Stationen) eine mindestens „nutzungstägliche“ Flächendesinfektion zumindest der patientennahen bzw. häufig berührten Flächen. Gleiches wird auch in der DIN 13063 (Krankenhausreinigung) vorgegeben. Damit sollte es ein Ende haben mit der „Sichtreinigung“ am Sonntag – und teilweise auch Samstag und Mittwoch.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Neues zur Flächendesinfektion. Passion Chirurgie. 2023 März; 13(03): Artikel 04_05.

Hygiene-Tipp: Händetrocknung nur mit Einmalpapierhandtüchern

Die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege), die quasi Gesetzeskraft hat, gibt für den Handwaschplatz vor, dass fließendes warmes und kaltes Wasser verfügbar sein muss, Spender für Hautreinigungsmittel sowie Einmalhandtücher. Somit scheiden für den Gesundheitsbereich Warmlufttrockner oder Jet-Air-Trockner aus.

Dies ist auch deshalb bedeutsam, weil mit Handtüchern schneller und gründlicher die Hände trocken werden, sodass ohne zeitlichen Abstand eine hygienische Händedesinfektion mit alkoholischen Präparaten angeschlossen werden kann. Die beste Trocknung erreicht man mit Frotteetüchern, die nach einmaliger Benutzung gewaschen und getrocknet werden, sofern man die Kosten für die Aufbereitung nicht scheut. Die Erfahrung mit Jet-Air-Trocknern zeigt, dass die Trocknung im allgemeinen länger dauert und häufig vorzeitig mit noch feuchten Händen beendet wird. Eine daran sich anschließende Händedesinfektion wäre insuffizient.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Händetrocknung nur mit Einmalpapierhandtüchern. Passion Chirurgie. 2023 Januar/Februar; 13(01/02): Artikel 04_07.

Hygiene-Tipp: Hygiene-Tipp: Welche Masken nach der Pandemie?

Während der Corona-Pandemie ist es durch die Hygienemaßnahmen, vor allem Masken tragen und Abstand halten, zu einer massiven Verminderung klassischer Infektionskrankheiten gekommen. 2020/21 gab es nur vereinzelte Grippe-Fälle. Auch Norovirus-Infektionen wurden massiv reduziert, ebenso Infektionen mit Rotaviren und Kinderkrankheiten wie Mumps, Keuchhusten oder Windpocken. Keine Auswirkungen zeigten sich dagegen bei Tuberkulose, Campylobacter, MRSA oder C. diff. – bei diesen Krankheiten liegen überwiegend andere Infektionswege vor bzw. wird die Tuberkulose erst mit Latenz festgestellt.

Durch das Maskentragen, die Abstandsregeln sowie den lang dauernden Präsenzausfall in den Schulen ist es auch zu einem massiven Rückgang der RSV-Infektionen bei Kindern gekommen. Im Sommer 2021 wurden dann diese Infektionen nachgeholt – untypisch für die Jahreszeit, teilweise mit sehr schwerem Verlauf.

Unser Immunsystem und unsere Abwehrfähigkeit sind eben auf regelmäßige Infektionen angewiesen. Daher ist ein regelhaftes Tragen von Masken im Winter – nach Ende der Pandemie – nicht empfehlenswert.

Selbstverständlich sind Masken angebracht bei hochgradig Immunsupprimierten, auch im Umgang mit ihnen.

Und für den OP gilt: Die KRINKO fordert, dass Haarschutz und Mund-Nasen-Schutz sämtliche Bart- und Kopfhaare sowie Mund und Nase vollständig bedecken. Dies ist nur mit Astrohauben zu gewährleisten. Dies gilt erst recht für die derzeit beliebten großen Bärte. Und im OP sollen keine Masken mit Ohrbändern eingesetzt werden, sondern nur mit Bändern, die hinter dem Kopf gebunden werden.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Welche Masken nach der Pandemie? Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 04_07.

Hygiene-Tipp: Müssen chirurgische Instrumente nach sechs Stunden aufbereitet werden?

Oder kann dieser Zeitraum länger sein?

Die gängige Praxis ist, dass chirurgische Instrumente innerhalb von maximal sechs Stunden nach Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Je länger Verschmutzungen antrocknen, desto schwieriger lassen sie sich entfernen. Lagern die Instrumente in dieser Zeit feucht im Entsorgungscontainer, kann das Antrocknen der Verschmutzungen verhindert werden, aber es kann zur Korrosion (z. B. Chlorid-Korrosion durch Blutreste) kommen.

Wenn in der Praxis eine längere Zeit (über die üblichen sechs Stunden hinaus) nicht zu vermeiden ist, muss die Wirksamkeit der Reinigung bei diesen länger gelagerten Instrumenten im Rahmen der wiederholten Leistungsbeurteilung (Validierung) der Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) geprüft werden. Eine Prüfung von real verschmutzen Instrumenten sieht die entsprechende Validierungsleitlinie ausdrücklich vor. Wird nach der Reinigung ein Restproteingehalt unter 80 Mikrogramm pro Instrument (alternativ unter drei Mikrogramm pro cm2 Oberfläche) gemessen, ist die längere Zeit bis zum Beginn der Reinigung und Desinfektion akzeptabel.

Also kann immer erst nach Bestätigung der Wirksamkeit der Reinigung im Rahmen der nächsten Leistungsbeurteilung die Zeitdauer von benutzten Instrumenten vor dem Beginn der Aufbereitung erhöht werden. Möglicherweise wird es notwendig sein, diese Instrumente vor Aufbereitung im RDG z. B. im Ultraschallbecken einer Vorreinigung zu unterziehen.

Alternativ kann man z. B. die Instrumente unmittelbar nach Ende der OP mittels eines speziellen Sprühschaums vorbehandeln. Das verursacht allerdings wieder zusätzliche Kosten. Der Schaum wird direkt im OP-Saal im Entsorgungscontainer auf die Instrumente gesprüht. Die eingesprühten Instrumente können nach Angaben eines solchen Herstellers dann länger (z. B. bis zu 72 Stunden vor der weiteren Aufbereitung) gelagert werden. Diese Vorbehandlung muss dann in die erneute Leistungsbeurteilung mit einbezogen werden.

Optimal ist daher wirklich, die Instrumente möglichst zeitnah nach Benutzung einer Reinigung und Desinfektion im RDG zu unterziehen.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Wiese K, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Müssen chirurgische Instrumente nach sechs Stunden aufbereitet werden? Passion Chirurgie. 2022 November; 12(11): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten

Nicht selten führen gesundheitliche Probleme, vor allem bei älteren Arbeitnehmer:innen zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit im OP. Folge kann Krankschreibung oder vorzeitige Rente sein. Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die gerne weiterarbeiten wollen. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig, zu beraten und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Soweit Kosten entstehen, sind diese vom Arbeitsgeber zu tragen; alternativ kann ein Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung versucht werden, da diese für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist.

Beispiel: Eine ältere Mitarbeiterin im OP hatte eine Ermüdungsfraktur am Fuß mit langer Arbeitsunfähigkeit und erheblichem Leidensdruck, möchte jedoch gerne weiterarbeiten. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig und muss sie beraten. In Frage kämen beispielsweise Einlagen oder gegebenenfalls auch spezielle Schuhe, die jedoch auch den hygienischen Ansprüchen (Desinfizierbarkeit) genügen müssen. Kostenträger ist der Arbeitgeber; gegebenenfalls kann versucht werden, bei der Rentenversicherung einen Zuschuss zu erhalten.

Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass nicht andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, sich ebenfalls persönliche Schuhe – gegebenenfalls auf eigene Kosten – für den OP zu beschaffen. Hier ist also die OP-Leitung gefordert.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

 

Popp W, Engelberg H, Rudke M, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten. Passion Chirurgie. 2022 Oktober; 12(10): Artikel 04_05.

Hygiene-Tipp: Was tun bei einem Ausfall der raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) im OP-Saal?

Wenn die RLT-Anlage intraoperativ durch technischen Defekt ausfällt, muss die laufende Operation zu Ende geführt werden. Sofern möglich, erfolgen weitere geplante Operationen in einem anderen OP-Saal mit funktionierender RLT-Anlage.

Im Ausnahmefall können weitere elektive Operationen bei bestehendem Ausfall der RLT-Anlage in einem Operationssaal begonnen werden, wenn eine Fensterlüftung möglich ist. Die Fenster sind dann in den Wechselzeiten vollständig (900) zu öffnen und etwa 15 bis 30 Minuten zu lüften. Nach dem Schließen der Fenster erfolgt eine Wischdesinfektion des OP-Tisches sowie der Instrumententische. Erst anschließend kann das Sterilgut aus den Verpackungen entnommen und die nächste Operation begonnen werden.

Erhöhte Staubbildung vor den Fenstern (z. B. durch Bauarbeiten) schließt dieses Vorgehen allerdings aus. Ebenso kommt es nicht in Betracht bei elektiven Eingriffen mit großen Problemen bei möglichen Infektionen (z. B. TEP-Implantation).

Ein fensterloser OP-Raum kann nicht für elektive Operationen genutzt werden, da sich in Folge der Freisetzung von Mikroorganismen durch das OP-Team deren Konzentration in der Raumluft kontinuierlich erhöht und diese dann im OP-Situs sedimentieren.

Ausgenommen sind Not-Operationen bei bestehender Dringlichkeit, bei denen das Risiko von Komplikationen durch eine Verschiebung der Operation das erhöhte Wundinfektionsrisiko übersteigt.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Jatzwauk L, Popp W, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Was tun bei einem Ausfall der Raumluft-Technischen Anlage (RLT-Anlage) im OP-Saal? Passion Chirurgie. 2022 September; 12(09): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Intraoperativer Ultraschall

Teilweise wird heute intraoperativ Ultraschall eingesetzt, z. B. am Hirn oder an der Leber. In der Praxis ist dabei meistens der Ultraschallkopf mit einer sterilen Hülle überzogen. Diese Situation ist unbefriedigend, da die Aufbereitung des Ultraschallkopfes allenfalls desinfizierend – und nicht sterilisierend – möglich ist und somit durch Mikrolöcher der Hülle oder Kontamination der Hülle außen beim Aufziehen eine sichere Sterilität beim Einsatz nicht gewährleistet ist. Auf der anderen Seite ist wahrscheinlich der Vorteil des Ultraschalleinsatzes höher zu bewerten als das theoretisch vorhandene Infektionsrisiko. Dazu kommt, dass derzeit leider keine besseren Aufbereitungsmöglichkeiten bestehen und somit ein ungelöstes Problem vorliegt.

Solange nicht von den Herstellern bessere Lösungen geliefert werden, kann daher nur empfohlen werden, den Ultraschallkopf und das Kabel entsprechend festgelegter Verfahren gründlich zu reinigen und einer validierten Tauchdesinfektion unter Anwendung von voll-viruzid wirksamen Desinfektionsmitteln zu unterziehen, siehe auch Mitteilung der DGKH vom 18.11.2021 und „Information der für Medizinprodukte zuständigen Obersten Landesbehörden, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Robert Koch-Instituts (RKI): Validierung der abschließenden Desinfektion von semikritischen Medizinprodukten mittels Wischdesinfektion“).

Die sterile Hülle sollte sowohl den Ultraschallkopf als auch einen größeren Teil des Kabels umhüllen. Auf kontaminationsfreies Anlegen ist zu achten.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Wehrl M, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Intraoperativer Ultraschall. Passion Chirurgie. 2022 Juli/August; 12(07/08): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Verunreinigungen der Gewebe bei TAV-OP-Decken

Zum Erzielen einer turbulenzarmen Verdrängungsströmung (TAV) ist in OP-Sälen der Raumklasse Ia nach DIN 1946-4 über dem OP-Feld eine Gewebedecke montiert. Diese wird u. a. im Rahmen von endoprothetischen Operationen durch Blut bzw. Gewebespitzer kontaminiert. Häufig werden diese nur in größeren Zeitabständen durch Fachfirmen entfernt, obwohl auch Beschwerden von operierten Patienten über diese sichtbaren Kontaminationen existieren. Messungen haben ergeben, dass nach etwa 75 Minuten Trocknungszeit erste Bestandteile der Kontaminationen in das OP- Feld geblasen werden. Dann kann dort bereits schon die Operation des nächsten Patienten erfolgen.

Ist die Gewebedecke sichtbar kontaminiert, muss diese daher vor der folgenden Operation entsprechend der Herstellerangaben (soweit vorhanden) gereinigt und desinfiziert werden, wie das beispielsweise auch bei Verunreinigungen der OP-Leuchten selbstverständlich ist.

Leider existieren derzeit meist nur unzureichende Reinigungs- und Desinfektionsempfehlungen der OP-Deckenhersteller. Häufig ist auch nicht geklärt, wer für Reinigung/Desinfektion zuständig ist. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Reinigungserfolg umso besser ist, je schneller er nach der Kontamination erfolgt.

Bezüglich der Desinfektion und Reinigung der Deckenvliese sind die Herstellerangaben zu befolgen. Andere als von ihm empfohlene Maßnahmen oder Flächendesinfektionsmittel können ggf. zur Zerstörung bzw. zum Verkleben der Gewebedecke und damit zum Zusammenbruch der erforderlichen Luftströmung führen. Nach unserer Erfahrung können die Verunreinigungen zunächst einmal mit lauwarmem Wasser vorsichtig mit einem Tuch abgetupft werden. Nachfolgend erfolgt ein weiteres vorsichtiges Abtupfen mit einer 3-prozentigen Wasserstoffperoxidlösung. Sind immer noch Reste zu sehen, ist der Vorgang zu wiederholen Es ist darauf zu achten, dass keine Flusen oder Partikel vom Reinigungsmittel an der Gewebedecke verbleiben. Bei sichtbaren Schäden am Vlies ist zu prüfen, inwieweit ein Austausch erforderlich ist.

Eine erneute Dichtsitzprüfung oder Differenzdruckmessung der H13-Filter ist nach Reinigung/Desinfektion der Gewebedecke nicht notwendig. Nach großflächiger Desinfektion/Reinigung oder Anbringen einer komplett neuen Gewebedecke ist die Messung (Raster ca. 30 x 30 cm) der Luftgeschwindigkeit unter der TAV-Decke erforderlich. Anhand der Luftgeschwindigkeiten kann die Gesamtzuluftmenge berechnet werden. Zusätzlich empfiehlt sich ein Abgleich mit den Luftgeschwindigkeiten der hygienischen Abnahmeprüfung. Sollten die Zuluftmengen oder Luftgeschwindigkeiten deutlich voneinander abweichen, ist ggf. eine erneute Qualifizierung mit reduzierten Umfang (Lasteneintrag von innen mit OP-Leuchten) des OP-Raums erforderlich. Dies sollte durch Rücksprache mit dem Prüfunternehmen geklärt werden.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Sektion wieder.

Sektion „Krankenhausbau und Raumlufttechnik“ der DGKH: Hygiene-Tipp: Verunreinigungen der Gewebe bei TAV-OP-Decken. Passion Chirurgie. 2022 Juni; 12(06): Artikel 04_03.