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Niederlassung

Zukunftspläne – Referat niedergelassene Chirurgen

Zweiunddreißig Regionalvertreter in allen KV-Regionen stehen den niedergelassenen BDC Mitgliedern zusätzlich zu den Vorsitzenden der Landesverbände mit Rat und Tat zur Seite. Täglich werden individuelle Anfragen zu den Themen Bedarfsplanung und Zulassung, Abrechnung, Regelleistungsvolumen, Plausibilitätsprüfung, genehmigungspflichtige Leistungen, Weiterbildung, Betriebswirtschaft und viele andere praktische Probleme der chirurgischen Praxen beantwortet.

Die grundsätzlichen politischen Interessen der Niedergelassenen im BDC werden auf Bundesebene vom Leiter des Referates, Dr. Peter Kalbe (Rinteln), sowie seinen Stellvertretern, Dr. Werner Boxberg (Wuppertal) und Dr. Rainer Schmitz (Kiel), sowie vom Vizepräsidenten des BDC, Dr. Jörg Rüggeberg (Bremen), vertreten. Wegen der immensen Bedeutung für unser operatives Fach steht die Herstellung und Sicherung akzeptabler Bedingungen für die ambulanten und belegärztlichen Operateure ganz besonders im Fokus.

Die regional sehr unterschiedliche Honorarverteilung macht es erforderlich, dass sich die BDC-Repräsentanten auf Landesebene intensiv in die KV-Gremien einbringen. Dies geschieht in vielen Regionen in enger Kooperation bzw. sogar Personalunion mit den ANCs. Auf Bundesebene ist die Zusammenarbeit mit dem BNC weit vorangeschritten. Dies dokumentiert sich auch dadurch, dass der 25. Chirurgentag des BDC vom 5. bis 6. März 2011 parallel zum BNC-Bundeskongress in Nürnberg stattfinden wird.

Vogel friss oder stirb? – Die Position des BDC zu den Kodier-Richtlinien

Das neueste Bürokratie-Monster für die niedergelassenen Vertragsärzte fährt langsam schon die Krallen aus und auch die Chirurgen werden ihm möglicherweise nicht entkommen können.

Die Vorgeschichte der ICD-Kodierung

In Deutschland hätte bereits 1996 die vertragsärztliche Abrechnung ausschließlich auf Basis der Verschlüsselung nach ICD erfolgen sollen. Nach massivem Widerstand aus der Ärzteschaft wurde die ICD zunächst als freiwillige Option eingeführt, die Verwendung einer überarbeiteten Version ist jedoch seit 2000 Pflicht. Sie alle kennen diese lästige Tätigkeit aus der täglichen Praxis und wissen daher sicher auch um die fragwürdige Genauigkeit und Validität der für die KV Abrechnung angegebenen ICD Schlüssel. Man hat sich arrangiert, denn ohne ICD Code gab und gibt es kein Honorar. Die Software Firmen haben die Kodierung mehr oder weniger erleichtert und so werden schon seit Jahren die ICD Codes auch für die chirurgischen Patienten mitgeschleppt. Bisher gab es keine Veranlassung, an der Qualität der Verschlüsselung zu feilen, denn bis auf einige wenige Ausnahmen hat der eingetragene ICD Schlüssel keinen Einfluss auf das vertragsärztliche Honorar.

Was steckt dahinter?

Wie Sie vielleicht wissen, wurde mit der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung (NVV) im Jahr 2009 die bis dahin gültige Anbindung der von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Gesamtvergütung für die ambulante Versorgung an die Entwicklung der Grundlohnsumme beendet. Stattdessen wurde eine langjährige Forderung der Ärzteschaft umgesetzt und die „Mobiditätsgewichtete Gesamtvergütung (MGV)“ eingeführt. Für das Jahr 2009 wurde die Morbidität (teilweise zu hoch!) geschätzt und für das Jahr 2010 lediglich mit den Faktoren Alter und Geschlecht adjustiert. Um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, muss nunmehr auch ein geeignetes Messverfahren der Morbidität gefunden werden. Das technokratische Prinzip sieht vor, zusätzlich zu den vorgenannten demographischen Faktoren die jeweils relevanten ICD Ziffern einer „Grouper-Software“ zuzuführen und als Ergebnis jeden Versicherten einer bestimmten Risiko-Gruppe zuzuführen.
Besondere Bedeutung haben dabei jene 80 Diagnosen, die seit 2009 für den Risiko-Strukturausgleich der Krankenkassen herangezogen werden. Die Kassen haben naturgemäß ein massives Interesse daran, dass insbesondere in diesem Bereich „richtig“ kodiert wird, da dies erheblichen Einfluss auf ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hat. Diese Kodierung ist zum Beispiel auch essenzieller Bestandteil von Hausarztverträgen. Vor einem Jahr gab es große öffentliche Empörung, als einige Kassen versuchten, Vertragsärzte nachträglich zur Korrektur und „Verbesserung“ ihrer ICD-Verschlüsselung zu motivieren und dafür eine „Verwaltungspauschale“ in Höhe von 10 € pro nachkodiertem Fall auslobten. Dies mag illustrieren, dass die Qualität der ICD Kodierung von entscheidender Bedeutung für die Geldflüsse im ambulanten Bereich ist. Das Schicksal der Vertragsärzte ist dabei leider eng an das der regionalen Krankenkassen gekoppelt, denn, geht es der Kasse finanziell gut, steht auch mehr Geld für Honorare zur Verfügung.

Der aktuelle Stand

Das Institut beim Bewertungsausschuss (InBA) hat schon Ende letzten Jahres die Berufsverbände angeschrieben und um konstruktive Kommentare zu einer ersten Rohfassung der Kodier-Richtlinien gebeten. Der BDC hat in seiner Antwort die grundsätzliche Kritik an den Richtlinien formuliert und erneut darauf hingewiesen, dass der ICD zahlreiche Schwächen aufweist und für chirurgische Diagnosen teilweise ungeeignet ist. Dies insbesondere deswegen, weil die ICD nicht medizinischen oder praktischen Gesichtspunkten entspricht, sondern lediglich statistischen Erfordernissen folgt. Weiterhin wird nicht klar zwischen Diagnosen und Symptomen unterschieden und nicht jede Symptomatik entspricht einem Krankheitsbild nach ICD.

Zahlreiche Berufsverbände, der Hartmannbund, die „Potsdamer Runde“ und andere haus- und fachärztliche Organisationen lehnen die Einführung der Kodier-Richtlinien aus gutem Grund grundsätzlich ab. Zuletzt hat der 113. Deutsche Ärztetag 2010 in Dresden dazu folgenden Beschluss gefasst:

„Der Deutsche Ärztetag fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die geplante Einführung der neuen Diagnose-Kodierrichtlinien umgehend zu stoppen. Hier werden Daten dazu missbraucht, um Honorarverteilung zu organisieren. Dabei geht man von der irrigen Meinung aus, der Wert und die Intensität der täglichen Arbeit in der Arztpraxis an den kodierten Diagnosen ablesen zu können. Darüber hinaus wird hier von Funktionären ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen, vergleichbar mit den Kodierungen im Zusammenhang mit den Diagnosis Related Groups (DRGs) im Krankenhaus. So wie im Krankenhaus ganze Arztstellen für die Kodierung geschaffen werden mussten, wird eine geordnete Praxisverwaltung durch diese unsinnigen Kodierrichtlinien unmöglich gemacht und Zeit für die notwendige Patientenbetreuung gestohlen. In der Arztpraxis wird der Patient in der Gesamtheit seiner Beschwerden behandelt und es werden nicht irgendwelche Diagnosen zur Abrechnungsbegründung formuliert.“

Besser kann man die Gegenargumente nicht zusammenfassen. Der bisherige Widerstand hat immerhin schon zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung geführt. Die gesetzliche Grundlage ist der § 295 des SGB V, wo es u. a. heißt: „…die Vertragsparteien nach Satz 1 vereinbaren erstmalig bis zum 30. Juni 2009 Richtlinien für die Vergabe und Dokumentation der Schlüssel nach Absatz 1 Satz 5 für die Abrechnung und Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen (Kodierrichtlinien); ….“.Dieser Termin war offensichtlich nicht zu halten und auch die ursprünglich für den 1.7.2010 geplante Einführung ist bereits wieder auf den 1.1.2011 verschoben worden. Allerdings gibt es eine verbindliche Vereinbarung der Partner der Gesamtverträge, diese Richtlinie zum genannten Datum flächendeckend, d. h. in sämtlichen KV-Bereichen einzuführen. Eine Testphase soll mit ausgewählten Praxen in der KV Bayern ab 1.7.2010 erfolgen.

Was käme auf Sie zu?

Allein das Studium der Kodierrichtlinien macht jedem klar, welches bürokratische Monstrum da auf die Vertragsärzte losgelassen werden soll. Sie können die Kodier-Richtlinen von der Internet Seite der KBV herunterladen (http://www.kbv.de/kodieren/pdf-download.php). Dort wird Ihnen auf 161 Seiten in feinstem Bürokraten-Deutsch erklärt, wie Sie in Zukunft die ICD Kodierung durchzuführen haben.

Es wird in Zukunft eine bis dahin unbekannte und sicher auch nicht routinemäßig durchgeführte Tiefe und Vollständigkeit der Diagnosenverschlüsselung gefordert. Das trifft besonders auch die Chirurgie und Orthopädie. Bei Chirurgen steht z. B. an 3. Stelle der häufigsten ICD Codes „T14 – Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion“. Bei Orthopäden steht an erster Stelle der Hitliste die ICD „M54 – Rückenschmerzen“. Beide Verschlüsselungen wären nicht mehr zulässig. Statt der T14 müsset Sie also z. B. eine Gesichtsplatzwunde am Unterkiefer rechts mit „S01.43R“ (Offene Wunde: Unterkieferregion) verschlüsseln. Darüber hinaus gilt dies für sämtliche Diagnosen, die einzeln in dieser Tiefe codiert werden müssten. Sie werden wahrscheinlich Ihre komplette Verschlüsselungs-Datei überarbeiten müssen.

Leider reicht es auch nicht, sich auf die fachspezifischen Kapitel zu beschränken, denn auch alle internistischen und sonstigen Neben-Diagnosen müssen nach den gleichen Grundsätzen kodiert werden. Einzige „Erleichterung“ ist die Vorgabe, dass fachärztliche Diagnosen außerhalb des eigenen Fachgebietes nur bis zur 4. Stelle verschlüsselt werden brauchen.

Totalverweigerung oder kritische Distanz?

Aufgrund der mit den Kassen getroffenen Vereinbarungen verfolgen die KBV und die Landes KVen unverändert mit viel Engagement die Einführung der Kodierrichtlinien. Warum? Die KBV benötigt diese Daten um die Steigerung der Morbidität gegenüber den Kassen nachzuweisen und die jährliche Erhöhung der Gesamtvergütung auszuhandeln. Die Landes-KVen wiederum sind abhängig von der Aufteilung der bundesweiten Gesamtvergütung auf die Regionen, die in Zukunft ebenfalls von der „gemessenen“ Morbidität abhängig sein wird.

Sie können sich vorstellen, dass die oben geschilderte Bürokratie bei den Kollegen landauf landab auf massive Ablehnung stoßen wird. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass eine fehlerhafte Kodierung zunächst keine Auswirkungen auf das individuelle Honorar des einzelnen Arztes haben wird. Allerdings würde sich eine mangelhafte Darstellung der Morbidität im darauf folgenden Jahr negativ auf die Gesamtvergütung für die betreffende Region und damit auch auf das für die ärztlichen Honorare zur Verfügung stehende Geldvolumen auswirken. Ein solcher hochgradig abstrakter Zusammenhang dürfte nur schwerlich geeignet sein, die Ärzte zu stundenlangen zusätzlichen Kodier-Arbeiten zu motivieren.

Hier kommt jetzt der Bumerang der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung zur KBV zurück, die in der Konzeption davon ausgegangen war, diesen bürokratischen Schritt der Ärzteschaft im Hinblick auf höhere Honorare schmackhaft machen zu können. Doch gerade dies wird in der aktuellen politischen Diskussion ad absurdum geführt: Die Honorare der niedergelassenen Ärzte stehen wieder einmal völlig zu Unrecht in der Kritik und statt der Orientierung an der Morbidität wird angesichts der Krankenkassendefizite über Nullrunden oder Kürzungen der ärztlichen Honorare diskutiert. Es bleibt das Geheimnis der KBV, wie sie angesichts dieser Gemengelage die niedergelassenen Ärzte motivieren will, neue und extreme bürokratische Belastungen auf sich zu nehmen. Dies auch noch in krassem Widerspruch zu der KBV-Forderung, die Bürokratie in der vertragsärztlichen Versorgung abzubauen. Auf die Unterstützung der Berufsverbände kann sie dabei jedenfalls nicht hoffen.

Es steht somit außer Frage, dass auch der BDC die Einführungen der Kodier-Richtlinien in der jetzt vorgesehenen Form strikt ablehnt. Gleichwohl muss bei aller Kritik ein Auffang-Szenario konzipiert werden für den Fall, dass die KBV und die regionalen KVen die Umsetzung der Kodierrichtlinien mit hoheitlicher Gewalt durchsetzen würden. Da es sich letztlich um die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben aus dem SGB V handelt, dürfte in diesem Fall eine juristische Anfechtung wenig Ziel führend sein. Die KVen würden bei der zwangsweisen Umsetzung der Richtlinie wahrscheinlich rechtskonform handeln.

Die KBV hätte eine elegante Möglichkeit die Daumenschrauben anzulegen: Wie Sie wissen, muss jede Abrechnungs-Datei von einem KBV-Prüfmodul freigegeben werden. EDV-technisch wäre es ein leichtes, alle Datensätze als fehlerhaft zurückzuweisen, die keine mindestens 4-stellig kodierte ICD enthalten. Mit einer solchen dirigistischen Maßnahme würde die KBV allerdings den allerletzten Rest ihres Ansehens bei den Vertragsärzten verspielen, so dass auf einen Kompromiss gehofft werden darf. Gleichwohl wird sich der BDC darauf einrichten, Ihnen ggf. mit sachdienlicher Unterstützung zur Seite zu stehen für den Fall, dass sich trotz aller Proteste die genannte Richtlinie doch nicht verhindern lässt.

50 Jahre BDC – 50 Jahre Interessenvertretung für niedergelassene Chirurgen

„Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) ist ein Chefarzt-Verband!“

Dieses Menetekel haftete dem BDC aus der Sicht mancher niedergelassener Chirurgen über viele Jahre an. Vom BDC wurde dies natürlich stets zurückgewiesen und diese Behauptung war auch niemals in Zahlen oder Taten zu belegen. Gleichwohl war dies über viele Jahre das polemische Argument für spalterische Aktivitäten von berufspolitischen Rivalen.

Niedergelassene Chefärzte Gesamt
per 31. 12.2002 2290 1788 13992
per 30.10.2003 2292 1818 14294
per 30.10.2004 2360 1822 14627
per 30.10.2005 2407 1838 14848
per 30.10.2006 2432 1863 15006
per 16.10.2007 2469 1878 15319
per 14.10.2008 2489 1903 15538
per 14.10.2009 2475 1950 15701
per 28.02.2010 2466 1930 15633

An den Führungspersönlichkeiten kann es eigentlich nicht gelegen haben. Immerhin war der langjährige Präsident (1962-1982) des BDC in den Gründungsjahren Prof. Wolfgang Müller-Osten ein niedergelassener Chirurg. Aus den Sitzungsprotokollen und der Chronik des BDC ist zu entnehmen, dass schon immer vor allem die Honorar-Situation der Niedergelassenen regelmäßig auf der Agenda standen. Die strukturelle und finanzielle Förderung der ambulanten Operationen wurde schon seit den siebziger Jahren regelmäßig vom damaligen Präsidiumsmitglied Dr. Kurt Fritz propagiert. Kein neues Thema also und noch immer aktuell. Auch heute zählt mit Dr. Jörg Rüggeberg einer der bekanntesten und profiliertesten Vertreter der niedergelassenen Fachärzte zu den Auguren des Berufsverbandes. Gemeinsam mit Dr. Hans-Hinnerk Felsing, der später erster hauptamtlicher Geschäftsführer des BDC wurde, kämpfte Rüggeberg schon seit Anfang der 90er Jahre für die beruflichen Interessen der Chirurgen in der Praxis. Bereits 1991 wurde ein Arbeitskreis „Ambulantes Operieren“ im BDC gegründet.

Es müssen also zusätzliche äußere Faktoren gewesen sein, die seit 1995 zu zunehmender Unzufriedenheit der im BDC organisierten niedergelassenen Chirurgen führten. Tatsächlich kam es in diesen Jahren zu einer drastischen Verschlechterung der Honorarsituation der niedergelassenen Vertragsärzte im Allgemeinen und der niedergelassenen Chirurgen im Besonderen. Steigende Arztzahlen führten zu vermehrtem Wettbewerb und Zulassungsbeschränkungen ab 1993 zu zusätzlichem Verdruss. Das Fass zum Überlaufen brachte schließlich (das Thema ist augenscheinlich ein Dauerbrenner) die vollkommen misslungene Honorar-Reform des EBM 96 und die daraus resultierende Notfallmaßnahme der Budgetierung. Es ist bemerkenswert und einigen Kollegen vielleicht schon nicht mehr präsent, dass das Konstrukt des Honorar-Budgets  ursprünglich nur als Provisorium für einige Quartale konzipiert war, dann aber mehr als ein Jahrzehnt überdauerte, schließlich erst mit der aktuellen Reform der Gebührenordnung im Januar 2009 beseitigt werden konnte. Die Aufhebung der Budgets und die Abkopplung der Gesamtvergütung von der Entwicklung der Grundlohnsumme mit der aktuellen Honorar-Reform stellen ganz wesentliche Verbesserungen dar, deren strukturelle Bedeutung vielfach im Getümmel von realen oder irrealen Verlustängsten untergegangen ist.

Im Jahr 1996 war Rüggeberg erstmals mit einer Seminarreihe zum EBM 96 durch die Republik unterwegs, um die schlimmsten Auswirkungen für die Chirurgen abzumildern. Aber wie es schon in der Antike Usus war, wurde er von den Gegnern des BDC als der Überbringer schlechter Nachrichten zu Unrecht für diese verantwortlich gemacht.

Schon damals wurden übrigens die völlig unzureichenden Röntgen-Budgets bemängelt, auch von unserer Gemeinschafts-praxis, wie der Schriftverkehr mit dem damaligen Präsidenten Prof. Karl Hempel zeigt. Unter maßgeblicher Beteiligung des BDC gelang es damals, zumindest eine Aufstockung für die niedergelassenen Unfallchirurgen zu erreichen.

KNIC – Konvent Niedergelassener Chirurgen im BDC

Das wachsende Engagement des BDC für die Niedergelassenen führte zur Gründung des KNIC, der seine erste Jahrestagung mit großer Resonanz am 01. und 02. Juni 1996 in Würzburg abhielt. Regelmäßige KNIC-Rundschreiben informierten die niedergelassenen Kollegen in der „Prä-Internet-Ära“ über aktuelle berufspolitische Entwicklungen. Die jährlichen KNIC-Tagungen wurden ab 2001 in den Chirurgentag integriert, bei dem nunmehr traditionell am Sonnabendvormittag die Themen der Niedergelassenen im Blickpunkt stehen. In das Jahr 1998, unter der Präsidentschaft von Jens Witte, fällt die Einführung des Referate-Systems im Präsidium des BDC, sodass seitdem die Niedergelassenen satzungsgemäß mit Sitz und Stimme in diesem Gremium vertreten sind.

In diese Zeit fällt auch der Beginn meiner berufspolitischen Aktivitäten für den BDC. 1998 trat ich als Landesvorsitzender in Niedersachsen die Nachfolge von Dr. Jürgen Bauch an, der im gleichen Jahr zum BDC-Vizepräsidenten gewählt wurde. Meine ersten Erfahrungen wurden sogleich durch einen Eklat geprägt: Niemals werde ich die aggressive und zum Zerreißen angespannte Atmosphäre vergessen, als anlässlich der BDC – Präsidiumssitzung  in Leipzig im gleichen Jahr der letzte vergebliche Versuch unternommen wurde, den 1996 in Köln neu gegründeten BNC als weitgehend autarken Teil in den Strukturen des BDC zu belassen bzw. zu integrieren.

Es steht außer Frage, dass der BDC als Ganzes die niedergelassenen Chirurgen auch damals und zu jeder Zeit kompetent vertreten hat. Genauso evident ist es aber auch, dass dies offenbar nicht allen betroffenen Mitgliedern vermittelbar war. Ein Rückblick ist auch immer eine Gelegenheit zu analysieren, was man damals hätte besser machen können. Aus heutiger Sicht muss als entscheidendes Manko des BDC zu dieser Zeit die teilweise fehlende Regionalisierung der Vertretung der Niedergelassenen angesehen werden. Zwar hatte der BDC immer schon Landesverbände in allen Kammer-Bereichen. Deren Besetzung und Aktivitätsniveau war jedoch mehr oder weniger arbiträr. In einzelnen Landesverbänden waren die Vorsitzenden Niedergelassene und auf dieser Ebene ausgesprochen aktiv und erfolgreich, z. B. im Saarland mit Dr. Rudolf Blandfort, im Rheinland mit Dr. Ekkehard Hierholzer, in Baden Württemberg mit Dr. Jacky Reydelet und in Niedersachsen mit Dr. Jürgen Bauch und später in meiner Person. Andererseits konnte es auch vorkommen, dass in einzelnen Landesverbänden überhaupt keine Niedergelassenen in der Führungsspitze vertreten waren.

Da aber gerade die regionalen Verhältnisse für niedergelassene Chirurgen in den verschiedenen KV-Bereichen stark variieren, war durch eine zentral aus Hamburg und später aus Berlin organisierte Interessenvertretung keine ausreichende Präsenz vor Ort gewährleistet. Die hohe Akzeptanz der regionalen Arbeitsgemeinschaften Niedergelassener Chirurgen (ANCs) spricht dazu Bände.

Die aktuelle Struktur des Referates Niedergelassene Chirurgen (RNC) im BDC

Aus dieser Erkenntnis heraus schaffte der BDC – gefördert vom Präsidenten Prof. Michael Polonius – einen grundlegenden strukturellen Wandel. Auf der Mitgliederversammlung 2006 wurde eine ganz wesentliche Satzungsänderung beschlossen, die neben der inhaltlichen jetzt auch die satzungsgemäße Vertretung der Niedergelassenen auf „Augenhöhe“ gewährleistet. Zusätzlich zu den Vorsitzenden der Landesverbände wählen allein die niedergelassenen Mitglieder ihre Regionalvertreter, die gemeinsam auf der Bundesebene das „Referat Niedergelassene Chirurgen im BDC“ bilden. Diese Struktur spiegelt sozusagen die erfolgreichen ANCs wider und strebt mit diesen eine enge Kooperation auf regionaler Ebene an. In einigen Bereichen (z. B. Hamburg, Rheinland, Berlin, Bayern, Westfalen-Lippe) bestehen bereits personelle Verflechtungen. Auf der Bundesebene wurde 2009 zwischen BNC und BDC eine Empfehlung für eine weitreichende Kooperation der ANCs und der BDC-Regionalvertretungen bei Fortbildungsveranstaltungen verabschiedet. Durch die Einfügung des § 12 in die BDC-Satzung im Jahr 2006 hat sich das Gewicht der Niedergelassenen im BDC deutlich erhöht. Die Wahl des Referatsleiters aus der Mitte der Regionalvertreter gewährleistet die lange angemahnte demokratische Legitimation dieser Position. Diese Position bekleide ich seit 2007 und ich kann resümieren, dass unser Referat sich in den letzten 2 Jahren zu einem aktiven und effizienten Gremium entwickelt hat. Seit 2009 sind in allen Ländern Regionalvertreter etabliert.

Obgleich bisher stets nach außen einvernehmliche berufspolitische Positionen des Präsidiums vertreten wurden und dies für die Zukunft auch stets angestrebt wird, würde die Satzung ggf. auch ein konfliktives Minderheitsvotum des Referates Niedergelassene Chirurgen abdecken. Ein eigenes Finanz-Budget für das Referat gewährleistet außerdem finanzielle Unabhängigkeit. Zusätzlich schreibt die neue Satzung seit 2006 im § 10.1 b)
vor, dass im Vorstand des BDC, bestehend aus Präsident und zwei Stellvertretern, mindestens einer davon ein niedergelassener Chirurg sein muss. Zurzeit füllt Rüggeberg als Vizepräsident diese Position aus.

Honorar ist nicht alles – Zukunftssicherung und Service

Alle Konzepte zu Reformen der Gebührenordnung wurden stets in Kooperation mit dem BNC und dem BVO (jetzt BVOU) formuliert und gegenüber der KBV und den Krankenkassen vertreten. So soll es auch in Zukunft sein.

Bei allen Diskussionen über die tatsächlich immer noch unbefriedigende Honorarsituation darf aber nicht vergessen werden, dass ein Berufsverband darüber hinaus vielfältige Aufgaben hat, die gepflegt und weiterentwickelt werden müssen. Die Kontakte auf der Leitungsebene mit dem BNC und dem BVOU haben weitere gemeinsame Initiativen zur Problemlösung auf den Gebieten Bedarfsplanung, Weiterbildungsordnung und Weiterentwicklung der Gebührenordnungen ermöglicht. Enge Kontakte zum Bundesverband der für BG tätigen Ärzte (BVBGÄ) und zu den wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGU und DGOU gewährleisten, dass der BDC auch für die D-Ärzte und die zukünftigen Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie attraktiv bleibt.

Der BDC legt darüber hinaus ganz besonderen Wert auf seinen Service. Es kann kein Zufall sein, dass die Zahl der niedergelassenen Mitglieder des BDC über viele Jahre trotz der zahlreichen Kritiker kontinuierlich gestiegen ist. (Tab1). Gelegentlich wird kolportiert, dies sei nur so wegen der „guten Versicherungen über den BDC“. Das macht sicher nur einen kleinen Teil der Attraktivität aus, wirft aber doch ein Schlaglicht darauf, dass der BDC auch als kompetenter Service-Partner wahrgenommen wird.

Als zusätzliches Angebot speziell für Niedergelassene wurden in den letzten Jahren neben den stets gut besuchten und leider häufig notwendigen EBM-Seminaren weitere Seminare zur (UV-)GOÄ und zu betriebswirtschaftlichen Fragen sowie zum Qualitätsmanagement entwickelt. Darüber hinaus ist das Referat Niedergelassene Chirurgen fast täglich mit den verschiedensten individuellen Anfragen der Mitglieder zu den Bereichen Niederlassungsrecht, Kooperationen, Gebührenordnung, Qualitätssicherung etc. befasst. Dabei ist insbesondere die gute Zusammenarbeit mit unserem Justiziar Dr. Jörg Heberer von immenser Bedeutung. Der BDC vertritt seine Mitglieder auch in Musterprozessen vor den Sozialgerichten, wenn diese von allgemeiner Bedeutung sind.

Die zukünftige Vertretung der Niedergelassenen Chirurgen

In der Frage einer optimalen Vertretung wird immer wieder postuliert, nur eine „lupenreine“ Interessenvertretung der Niedergelassenen sei optimal, das bedeutet tendenziell konfrontativ zu den Krankenhausärzten. Obwohl dies im Einzelfall durchaus einmal notwendig sein kann, vertritt der BDC in dieser Hinsicht eine andere Zielrichtung und unterstützt die Entwicklung von kooperativen Strukturen zwischen Kliniken und Niedergelassenen durch Vereinbarungen auf Augenhöhe. Ich bin sicher, dass derartigen Versorgungsmodellen die Zukunft gehört. In den Ballungsgebieten dürften größere Berufsausübungsgemeinschaften gesuchte Kooperationspartner für die Krankenhäuser sein und im ländlichen Bereich wird man angesichts des drohenden oder teilweise schon eingetretenen Fachärztemangels gar nicht darum herumkommen, die verfügbaren fachärztlichen Kapazitäten in  kooperativen Einheiten ökonomisch sinnvoll einzusetzen. Das etwas abgegriffene Modell der „win-win-Situation“ soll hier nicht überstrapaziert werden, jedoch bieten sektorenübergreifende Kooperationen in der Zukunft nicht nur Krankenhäusern, sondern auch niedergelassenen Chirurgen reale Chancen auf eine befriedigende berufliche Tätigkeit unter angemessenen Bedingungen bezüglich Honorar und Arbeitsbelastung. Dabei wird der BDC stets seine Unterstützung im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gestaltungsfragen anbieten.

Wie lange es in der Zukunft weiterhin vielfältige Parallelstrukturen der berufspolitischen Vertretung der niedergelassenen Chirurgen geben wird, ist schwierig zu sagen. Stand für den BDC über viele Jahre das Ziel einer Fusion der Berufsverbände im Vordergrund, so wird aktuell vorwiegend eine enge Kooperation als Zwischenschritt angestrebt. Dabei sind wir mit dem BNC, dem BVBGÄ und dem BVOU auf einem guten Weg. Allein schon aus Gründen des rationellen Umgangs mit den personellen Ressourcen der ehrenamtlich Engagierten sollte im Grunde der sachlichen Kooperation in Zukunft auch eine strukturelle Zusammenführung folgen. Dabei spielen natürlich auch vielfältige Traditionen und das lange gewachsene Selbstverständnis der Verbände eine wichtige Rolle. Solange es die Mitglieder akzeptieren, hohe Beiträge an mehrere und teilweise parallel an den gleichen Themen tätige Interessenvertretungen zu bezahlen, wird man davon ausgehen müssen, dass sie sich davon eine höhere Effektivität versprechen. Dieser Vermutung stelle ich die These entgegen, dass ein gemeinsamer Berufsverband durch die Bündelung von Sachverstand und personellen Ressourcen weitaus effizienter arbeiten könnte.  Dabei kann man sich ein Beispiel an der Fusion der wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Orthopäden und Unfallchirurgen nehmen, die ich als Präsidiumsmitglied der DGU begleitet habe. Auch an der bereits fusionierten gemeinsamen Interessenvertretung der Leitenden Krankenhausärzte (VLOU) kann man sich orientieren.

Mein persönliches Ziel ist es, die Kooperation und die zunehmende Integration der chirurgischen Berufsverbände zu begleiten und wann immer möglich zu fördern. Die Interessenlage ist bei allen im Grunde die gleiche und es wäre im Sinne der Mitglieder ideal, die Kräfte zu bündeln. In einem gemeinsamen Berufsverband könnten bestimmte Aufgaben auf Spezialisten
z. B. für Honorar, Weiterbildung, Integrierte Versorgung, Fortbildung, Qualitätsmanagement etc. im Sinne von „Ministerien“ konzentriert und in höchst möglicher Tiefe bearbeitet werden. Die Ergebnisse würden dem gemeinsamen Ziel der optimalen berufspolitischen Vertretung der niedergelassenen Chirurgen zugutekommen.

Wenn ich oder mein Nachfolger zum 60-jährigen Bestehen des BDC dazu „Vollzug melden“ dürfte, wäre dies alle Anstrengungen im Ehrenamt wert gewesen.

BDC| Landesverband Niedersachsen

Jahresbericht 2009

  • Informationsveranstaltung zur Honorarreform für Chirurgen und Orthopäden am 01.2009 in Oldenburg
  • Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung des BDC Niedersachsen mit dem BDC Bremen und dem ANC Niedersachsen am 002.2009 in Hannover
  • Strategiegespräch am 02.2009 gemeinsam mit Prof. Jähne mit dem Vizepräsidenten (Dr. Voigt) und dem Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses (Prof. Haubitz) der Ärztekammer Niedersachsen zum Thema Weiterbildungsordnung und Umsetzung der Prüfungen zur Zusatzweiterbildung Diagnostische Radiologie des Skeletts
  • Verhandlungen und Abschluss eines Sondervertrag nach 73C SGB V mit der Deutschen BKK (Wolfsburg) für die Modellregionen Hannover und Emden/Aurich sowie Schulungen der beteiligten niedergelassenen Chirurgen. Gegenstand des Vertrages ist die bevorzugte Vergabe von Terminen und das Case Management bei Patienten mit langwierigen Behandlungsverläufen bei Erkrankungen der Bewegungsorgane.
    Sonderhonorare bis zu 70 Euro pro Fall.
  • Mitarbeit in den Gremien der KV Niedersachsen: Vertreterversammlung, Widerspruchsausschuss, Plausibilitätsausschuss etc.
  • Regelmäßige Vertretung der Fachgruppe Chirurgie in der GfB Niedersachsen und am runden Tisch der KV Niedersachsen
  • Initiative zur Änderung und Verbesserung der neuen Sprechstundenbedarfsvereinbarung in Niedersachsen
  • Vorbereitungen auf die Wahlen zur Selbstverwaltung im Jahr 2010
  • Mitgliederversammlung (ohne Wahlen) des BDC Niedersachsen und Informationen zur aktuellen Berufspolitik am Sonnabend, 11.2009 in Hannover

Klausurtagung der Niedergelassenen Chirurgen im BDC

Klausur – Tagung der Niedergelassenen im BDC – die Zweite

Referat Niedergelassene Chirurgen des BDC traf sich in Hannover

Nach dem Erfolg der Sitzung im Jahr 2009 hatte Referatsleiter Dr. Peter Kalbe die Regionalvertreter des BDC für den 05. und 06. Februar 2010 wieder zu einer Klausurtagung nach Hannover eingeladen. Fast alle konnten teilnehmen, so dass die niedergelassenen Chirurgen von Schleswig-Holstein bis Bayern und von Brandenburg bis zum Rheinland repräsentiert waren. Die konzentrierte Arbeits-Atmosphäre im historischen Pelikan-Viertel trug entscheidend zum Gelingen der Veranstaltung bei.

BDC Referat Niedergelassene Chirurgen

Zunächst wurden technische Fragen der Kommunikation untereinander und die Möglichkeit der direkten Information der Mitglieder im jeweiligen Landesverband durch Email Versand diskutiert und demonstriert. Der Nachmittag des ersten Tages stand dann ganz im Zeichen der Berichte aus den Regionen. Als neue Regionalvertreter stellten sich vor: Dr. Jaschke aus Freiburg (RV Baden-Württemberg), Herr Farghal aus Schweinfurt (RV Bayern) und Dr. Wagner aus Ludwigshafen (RV Pfalz). Die verschiedenen Selektivverträge wurden vorgestellt und ausgiebig diskutiert. Es wurde ein Austausch vereinbart, wobei v. a. der von Herrn Dr. Ralf Schmitz vorgestellte Strukturvertrag aus Schleswig-Holstein grundsätzlich ein Muster für Verhandlungen auch in anderen Regionen darstellen kann. Prinzipiell steht der BDC der Tendenz zu selektiven Verträgen kritisch gegenüber, sieht darin aber auch eine Chance für die Spezialisten. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass auch eine Unterstützung der Honorare von Chirurgen in der Basisversorgung und für konservative Leistungen dringend erforderlich ist.

Die AG Belegärzte im BDC wurde personell ergänzt und erhielt als Arbeitsauftrag die Bestandsanalyse und betriebswirtschaftliche sowie juristische Bewertung der Tätigkeiten als Belegarzt, Konsiliararzt und Honorararzt. Sowohl der Verbleib im System des Kapitels 36 des EBM als auch die Alternative frei ausgehandelter Verträge sollen bewertet und weiter verfolgt werden.

Einstimmig wurde beschlossen, die Abgabefrist für die Kosten- und Strukturerhebung des BDC zu verlängern, damit eine ausreichende Teilnehmerzahl für repräsentative Aussagen erreicht wird. Dr. Dittrich (RV Thüringen) als Programmdirektor des BNC Kongresses sagte zu, dass in Nürnberg noch einmal auf die essenzielle Bedeutung dieser Erhebung für die zukünftigen Honorare der ambulant tätigen Chirurgen hingewiesen wird.

Alternative Vergütungssysteme

Am Sonnabend stand eine Diskussion zu alternativen Vergütungssystemen im Vordergrund. Quintessenz war, dass bei anhaltend gedeckelter Gesamtvergütung substanzielle Verbesserungen für die niedergelassenen Chirurgen nur durch Einsparungen in anderen Bereichen, z. B. in den Krankenhäusern oder beim Krankengeld zu erreichen sind. Prinzipiell sind auch Sonderverträge zu abgestaffelten DRG Sätzen denkbar. Gemäß einem alten Beschluss aus dem Vorjahr sollen Selektivverträge einer möglichst breiten Beteiligung offen stehen, jedoch ist es unrealistisch, diese für alle Kollegen zu öffnen. Grundsätzlich wird eine Kostenerstattung mit sozialer Abfederung als Alternative zum Sachleistungssystem angestrebt.

Zukunft der KNIC

Breiten Raum in der Diskussion nahm auch die Zukunft des KNIC ein. Für das Jahr 2010 sind auf dem Chirurgentag 4 Sitzungen geplant, auf denen niedergelassene Chirurgen ihre Leistungen auf fachlicher Ebene präsentieren werden. Für die darauf folgenden Jahre soll die Kooperation mit dem BNC weiter vorangetrieben werden.

Fazit

Die föderale Vielfalt der Strukturen in der Bundesrepublik führt zu einer erheblich unterschiedlichen Umsetzung der gesetzlichen Bundesvorgaben auf regionaler Ebene. Der Erfahrungsaustausch im Rahmen der BDC – Klausurtagung trägt mit positiven und negativen Beispielen dazu bei, dass die BDC Regionalvertreter die Interessen der niedergelassenen Chirurgen –häufig im Schulterschluss mit den regionalen ANCs und dem BAO- besser durchsetzen können. Weiterhin unterstützt der BDC über die Geschäftsstelle in Berlin die Bearbeitung regionaler Probleme, z. B. mit den exorbitanten Kosten für die Röntgen – Qualitätssicherung in Hessen. Die nächsten Sitzungen des Referates Niedergelassene Chirurgen im BDC (RNC) sind für Juni und Oktober 2010 geplant und im Februar 2011 wird es erneut eine Klausurtagung in Hannover geben.