Alle Artikel von Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow

Hygiene-Tipp: Einbettzimmer

Durch den Anstieg multiresistenter Erreger nimmt die Notwendigkeit der Isolierung von Patienten immer mehr zu. Allerdings werden in Neubauten derzeit wieder 3-Bett-Zimmer geschaffen, damit die Einzel- und Zweibettzimmer über die Privatkrankenkassen abgerechnet werden können. Dies ist eine unerträgliche Entwicklung, die bauliche Verhältnisse für Jahrzehnte zementiert.

Die Vorteile von Einzelzimmern sind wissenschaftlich bewiesen:

  • Kürzerer Aufenthalt,
  • weniger Medikationsfehler,
  • keine Bettensperrungen bei Isolierpatienten in Zweibettzimmern und somit keine Einnahmeausfälle,
  • weniger Krankenhausinfektionen,
  • kein ständiges Umschieben wegen Geschlecht oder Isolierungsnotwendigkeit,
  • Wahrung der Privatsphäre (auch mit Familie und Besuchern),
  • bessere Kommunikation zwischen Patient und Personal,
  • besserer Datenschutz im Arzt-Patient-Gespräch,
  • eigener Sanitärbereich,
  • weniger Störungen durch Lärm,
  • besserer Schlaf,
  • höhere Patientenzufriedenheit.

Diverse Literaturauswertungen zeigen sogar Kostenvorteile der Einrichtung von Einbettzimmern auf mittlere Sicht. In einigen Ländern geben Bauvorschriften und Empfehlungen inzwischen bei Krankenhaus-Neubauten einen hohen Anteil von Einzelzimmern vor, so in USA, England und Kanada. Bei Neubauten und Renovierungen sollte daher die Einzelzimmerquote deutlich erhöht werden.

Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Mehr Einbettzimmer bei Um- und Neubauten. Passion Chirurgie. 2012 Januar; 2(1): Artikel 03_04.

Hygiene-Tipp: Hygienebeauftragte

Hygienebeauftragte Ärzte sollen in ihrem Fachgebiet Facharzt und weisungsbefugt sein. Sie sollen sinnvollerweise für jede Abteilung bestellt werden bzw. im niedergelassenen Bereich für eine Praxis. Hygienebeauftragte Ärzte außerhalb der Krankenhäuser sind nach § 23 Infektionsschutzgesetz mindestens für Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken zu bestellen.

Hygienebeauftragte Pflegekräfte sollen die Verbindung zwischen der Krankenhaushygiene und der Station bzw. dem Funktionsbereich herstellen, sie sind also auf Ebene ihrer Station bzw. der wichtigsten Funktionsbereiche (z. B. Physiotherapie, Radiologie, OP, Endoskopie) zu bestellen.

Nach Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) sollen sowohl hygienebeauftragte Ärzte als auch hygienebeauftragte Pflegekräfte mindestens einen 40-Stunden-Kurs absolvieren.

Es empfiehlt sich, frühzeitig die Umsetzung dieser Vorgaben sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich anzugehen. Entsprechende Fortbildungsangebote gibt es von verschiedenen Trägern bundesweit. Die Kurse erfolgen teilweise innerhalb einer Woche, teilweise als fünf Eintages-Veranstaltungen über ein Jahr.

Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Hygienebeauftragte. Passion Chirurgie. 2011 Dezember; 1(12): Artikel 03_04.

Hygiene-Tipp: Sichere Arbeitsschuhe

Viele Arbeitsunfälle passieren durch ungeeignetes Schuhwerk. Bei der Auswahl sollten daher einige Kriterien beachtet werden:

  • Der Schuh muss (vorn) geschlossen sein.
  • Zehen und Vorderfuß sind so geschützt.
  • Die Fersenkappe muss geschlossen und fest sein.
  • Dies gewährleistet Standsicherheit, auch bei Drehbewegungen und Gewichtsverlagerung. Außerdem sind Ferse, Sehnen, Bänder und Gelenke geschützt. Ein Fersenriemchen, Gummipantoletten und Korksandalen sind ungeeignet, weil der Fuß keinen Halt findet.
  • Die Sohle muss gut profiliert sein und einen großflächigen Auftritt haben.
  • Das Material muss rutschhemmend wirken. Stark gebogene Sohlen (sog. Barfußtechnik, Therapieschuhe) sind ungeeignet.
  • Die Spannweite muss regulierbar sein.
  • Die Schuhe sollen durch Schnüren oder einen Klettverschluss an den Fuß anpasst werden.
  • Das Fußbett muss bequem sein.
  • Das Abrollen des Fußes muss möglich sein, sodass die Zehen in der Bewegung nicht vorne anstoßen. Gegebenenfalls müssen die Schuhe so groß sein, dass sie Einlagen aufnehmen können.
  • Die Sohle muss dämpfen.
  • Gute dämpfende Eigenschaften haben Kunststoffmaterialien wie EVA (Ethylenvenylacetat) und PU (Polyurethan).
  • Der Absatz muss flach sein.
  • Der Absatz sollte nicht höher als zwei Zentimeter sein.
  • Im Schuh muss ein gutes Klima sein.
  • Obermaterial wie Leder und atmungsaktive antimikrobielle Futtermaterialien nehmen die Feuchtigkeit des Fußes auf und transportieren sie nach außen. Außerdem soll das Material desinfizierbar sein, wenn es zu Kontaminationen kommt.

Alle sechs Monate sollte geprüft werden, ob neue Arbeitsschuhe notwendig sind. Am aussagekräftigsten hierfür ist der Zustand der Sohle (schief und/oder abgelaufen).

Schuhe beschaffen und finanzieren die Arbeitgeber im Allgemeinen nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit Fußverletzungen durch äußere Einwirkungen zu rechnen ist (Stoßen, Einklemmen, Durchnässen etc.). Ein guter Kompromiss kann sein, dass der Arbeitgeber Vorgaben macht und einen Zuschuss zur Anschaffung gibt.

Popp W, Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Sichere Arbeitsschuhe. Passion Chirurgie. 2011 Oktober; 1(10): Artikel 03_02.

Hygiene-Tipp: Mund-Nasen-Schutz

Dass im Operationssaal Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen ist, ist allgemein bekannt. Dazu präzisiert die Krankenhaushygiene-Kommission (KRINKO) am RKI (2000, 2007): „Vor Betreten des Operationsraumes soll ein Mund-Nasen-Schutz angelegt werden, sofern im OP-Saal die sterilen Instrumente bereits gerichtet sind, eine OP demnächst beginnen wird oder eine OP durchgeführt wird. Der MNS wird während der gesamten Operation getragen. Er muss ausreichend groß sein, Mund und Nase bedecken und eng am Gesicht anliegen. Barthaare müssen (ggfs. in Kombination mit der OP-Haube) vollständig abgedeckt sein.

Der Mund-Nasen-Schutz muss vor jeder Operation und bei sichtbarer Verschmutzung oder Durchfeuchtung erneuert werden.“Da der Mund-Nasen-Schutz mit der Dauer der Tragezeit durchfeuchtet, soll der Mund-Nasen-Schutz nach spätestens 2 Std. erneuert werden.Die Leistungsanforderungen an OP-Masken ergeben sich aus der EN 14683 (Chirurgische Masken – Anforderungen und Prüfverfahren, 2006). Danach gibt es die folgenden Leistungsmerkmale:

Prüfung Typ I Typ I R Typ II Typ II R
Bakterielle Filterleistung ≥ 95 % ≥ 95 % ≥ 98 % ≥ 98 %
Druckdifferenz Pa < 29,4 < 49,0 < 29,4 < 49,0
Druck des Spritzwiderstandes mm Hg entfällt ≥ 120 entfällt ≥ 120
Widerstandsfähig gegen Flüssigkeitsspritzer ja ja

Typ II ist also besser als Typ I und R bedeutet höhere Beständigkeit gegen Flüssigkeiten und Aerosole. Getestet wird nur das Filtermaterial, nicht der Dichtsitz. Nach Untersuchungen der Berufsgenossenschaften erfüllen die OP-Masken oft nicht die ausgelobten Gütekriterien, vor allem jedoch sitzen sie oft nicht dicht genug, sodass vorbeigeatmet werden kann.

Beim Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken = chirurgische Masken) handelt es sich nicht um Atemschutzmasken: Der Mund-Nasen-Schutz soll primär die Verbreitung von Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum des Trägers verhindern. Gleichzeitig soll er den Träger vor Spritzern mit Körperflüssigkeit des Patienten schützen.

Popp W, Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Mund-Nasen-Schutz. Passion Chirurgie. 2011 September; 1(9): Artikel 03_04.

Hygiene-Tipp: Infektionsschutzänderungsgesetz

Noch in diesem Jahr wird das Infektionsschutzänderungsgesetz in Kraft treten, das Bundestag und Bundesrat passiert hat. Es wird zu einigen wesentlichen Veränderungen im Bereich der Hygiene führen:

  • Die Empfehlungen der Krankenhaushygiene-Kommission (KRINKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) müssen umgesetzt werden.
  • Am RKI wird eine weitere Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) etabliert, die allgemeine Grundsätze zur Diagnostik und antimikrobiellen Therapie erstellen soll.
  • Die Empfehlungen beider Kommissionen müssen stetig entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden.
  • Krankenhäuser und Einrichtungen zum ambulanten Operieren werden zur Dokumentation des Antibiotikaverbrauchs verpflichtet.
  • Im vertragsärztlichen Bereich wird eine Vergütungsregelung für das Screening und die Sanierung von MRSA-Patienten eingeführt.
  • Die Bundesländer müssen auf Basis des neuen Gesetzes eigene Hygiene-Verordnungen bis Ende März 2012 erlassen.
  • Krankenhäuser müssen im Sinne der KRINKO-Empfehlung von 2009 ab 400 Betten einen hauptamtlichen Krankenhaushygieniker beschäftigen.
  • Hauptamtliche Hygienefachkräfte in den Krankenhäusern sind im Sinne der gleichen Empfehlung ca. pro 150-200 Betten erforderlich. Dies bedeutet etwa eine Verdoppelung der derzeit vorhandenen Hygienefachkräfte.
  • Allerdings müssen diese beiden Regelungen erst bis 2016 umgesetzt werden.
  • Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen nun jährlich vorgelegt werden.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Indikatoren zur Messung der Hygienequalität definieren, die einem Benchmarking der Krankenhäuser dienen und in die Qualitätsberichte aufgenommen werden sollen.
  • Die Arbeitgeber-Belehrungen für Mitarbeiter im Lebensmittel-Bereich (z. B. Küchen) müssen nur noch zweijährig durchgeführt werden.
  • Schließlich werden bei Nichtumsetzung Bußgeldtatbestände eingeführt.

In künftigen Hygiene-Tipps werden einzelne Details erläutert werden.

Popp W, Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Infektionsschutzänderungsgesetz. Passion Chirurgie. 2011 August; 1(8): Artikel 03_05.

Hygiene-Tipp: Verbandwechsel aus Sicht der Hygiene

Die postoperative Wundinfektion ist eine der häufigsten nosokomialen Infektionen. Während in der Vergangenheit die meisten Infektionen im OP gesetzt wurden, gewinnt der Verbandwechsel immer mehr an Bedeutung.

Septische Wunden sind stets mit der gleichen hygienischen Sorgfalt zu behandeln wie aseptische Wunden. Es muss stets angestrebt werden die Behandlungsreihenfolge einzuhalten: aseptische Wunden, möglicherweise infizierte Wunden, septische Wunden.

Verbandwechsel können in Untersuchungsräumen oder in Patientenzimmern – entweder mit Tablett oder mit dem Verbandwagen – stattfinden. Die Benutzung unterschiedlicher Verbandwagen für septische und aseptische Wunden ist nicht erforderlich. Wesentlich ist, das sterile Material vor Kontamination zu schützen. Benutztes Instrumentarium muss deshalb unmittelbar nach dem Gebrauch trocken abgelegt werden. Abfälle sollen in einen Behälter (möglichst per Fußbedienung zu öffnen) entsorgt werden, der separat zum sterilen Verbandmaterial steht.

Verbandwechsel erhöhen das Infektionsrisiko

Der Verbandwechsel bei größeren Wunden wird grundsätzlich von zwei Personen (durchführende und assistierende Person) vorgenommen (z. B.: Arzt, Schwester, Arzthelferin, PJ-Student, Famulus). Beide Personen müssen vor Beginn des Verbandwechsels eine hygienische Händedesinfektion über mindestens 30 Sekunden vornehmen.

Beim Verbandwechsel muss von der durchführenden Person Schutzkleidung (Kittel, Schürze, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) getragen werden. Der Schutzkittel (Schürze) muss bei jedem Patienten mit einer septischen Wunde und bei jeder Kontamination mit erregerhaltigem Material gewechselt werden. Der Nasen-Rachen-Raum ist mit zahlreichen Mikroorganismen besiedelt, die postoperative Wundinfektionen verursachen können. Als inzwischen bekanntestes Beispiel sei hier der MRSA genannt. Die assistierende Person soll unnötiges Sprechen in der Nähe des sterilen Materials vermeiden.

Der erste und wiederholte Verbandwechsel ist aus hygienischer Sicht sinnvoll nach 48 bis 72 Stunden. Kürzere Zeitspannen erhöhen das Infektionsrisiko. Infizierte Wunden sind täglich frisch zu verbinden.

Bei Auftreten der klinischen Zeichen einer Infektion, bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung muss der Verband sofort gewechselt werden.

Durchführung des Verbandwechsels

  • 30 Sek. hygienische Händedesinfektion (durchführende und assistierende Person)
  • Schutzkleidung anlegen (Mund-Nasen-Schutz, Schürze)
  • Entfernung des alten Verbands mit desinfizierten Händen oder mit unsterilen Einmal-Handschuhen (in Abhängigkeit vom Zustand des Verbands), Verband und Handschuhe direkt im Abwurfbehälter entsorgen
  • 30 Sek. Händedesinfektion wiederholen
  • Wundinspektion, ggf. Wundbehandlung
  • Wundreinigung bzw. -desinfektion
  • beim Einsatz eines Desinfektionsmittels die zu desinfizierende Fläche satt benetzen (Einwirkzeit beachten!)
  • neuen Verband anlegen mit sterilen Handschuhen oder sterilem Instrumentarium.

Zastrow KD, Popp W. Hygiene-Tipp: Verbandwechsel aus Sicht der Hygiene. Passion Chirurgie. 2011 Juli; 1(7): Artikel 03_02.

Hygiene-Tipp: Der Kühlschrank in Krankenhaus und Praxis

Jeder Kühlschrank, der zur Lagerung von Medikamenten oder Lebensmitteln verwendet wird, muss mit einem Thermometer ausgestattet sein. Wegen des meist vorhandenen Temperaturgefälles sollte die Temperaturmessung am besten im oberen, etwas wärmeren Bereich des gefüllten Kühlschranks erfolgen. Die Temperatur sollte täglich abgelesen und dokumentiert werden. Sie sollte zwischen 2° C und 8° C liegen. Die zu ergreifenden Maßnahmen bei Unter- oder Überschreitung der Temperatur sollten festgelegt sein (z. B. Wegwerfen von Medikamenten).

First in – first out

Arzneimittel dürfen nicht gemeinsam mit Lebensmitteln gelagert werden. Beim Beladen des Kühlschranks ist darauf zu achten, dass die Kühlschrankrückwand nicht vom Kühlgut berührt wird, da es sonst festfrieren kann. Die Kühlleistung kann bei Überfüllung des Kühlschranks eingeschränkt sein, wenn die Luft nicht mehr ausreichend zirkulieren kann. Eine Lagerung kühlpflichtiger Güter in der Kühlschranktür sollte vermieden werden. Die Beschickung sollte nach dem Prinzip „First in – first out“ bzw. „First expired – first out“ erfolgen, d. h. Packungen mit späterem Verfallsdatum sind hinter die mit früherem Verfallsdatum einzureihen. Der Inhalt des Kühlschranks muss regelmäßig auf Verfallsdaten hin geprüft werden.

Zastro, K.-D., Popp, W., Hygiene-Tipp: Der Kühlschrank in Krankenhaus und Praxis, Passion Chirurgie, 01/2011, Artikel 03_02

Hygiene-Tipp: Wann sollte ein Augenschutz getragen werden?

Nach TRBA 250 hat der Arbeitgeber den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist ein Augen- oder Gesichtsschutz erforderlich, wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen ist und technische Maßnahmen nicht möglich sind.

Derartige Situationen können typischerweise in folgenden Situationen vorliegen:

  • Operative Eingriffe, z. B. in der Gefäßchirurgie oder in der Orthopädie (Fräsarbeiten an Knochen),
  • endoskopische Untersuchungen, insbesondere Notfallendoskopie bei Blutungen,
  • diagnostische und therapeutische Punktionen, wenn ein Verspritzen von Blut oder Körpersekreten wahrscheinlich ist und bei Patienten mit übertragbaren Krankheiten (insbes. HIV, Hep. C),
  • Intubationen, Extubationen, Trachealkanülenpflege und –wechsel,
  • Anlage, Pflege und Entfernen von Verweilkathetern,
  • Tätigkeiten an Patienten, die husten bzw. spucken,
  • Reinigung kontaminierter Instrumente von Hand oder mit Ultraschall (Aufbereitung von Medizinprodukten).

Als Augen- bzw. Gesichtsschutz sind geeignet:

  • Bügelbrille mit Seitenschutz, ggf. mit Korrekturgläsern,
  • Überbrille,
  • Korbbrille-Einwegbrille mit Seitenschutz,
  • Mund-Visier-Kombination (Einweg),
  • Gesichtsschutzschild.

Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. Die Regelungen sollten im Hygieneplan festgeschrieben werden.