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Neue Regelungen im EBM zum Notfall- und Bereitschaftsdienst

Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst erhalten ab April 2017 für besonders schwere und aufwändige Fälle eine höhere Vergütung. Außerdem wird es eine Abklärungspauschale für Patienten geben, die keine dringende Behandlung benötigen. Dies soll die Ambulanzen entlasten. Ein entsprechender Beschluss wurde am Mittwoch gefasst.

Hintergrund für die Neuerungen ist eine Vorgabe des Gesetzgebers, die Regelungen für ärztliche Notfallleistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz war dazu der Satz 23 neu in den Paragrafen 87 Abs. 2a SGB V aufgenommen worden.

Schweregradzuschläge für aufwändige Versorgung

Die jetzt getroffene Regelung sieht zwei verschiedene sogenannte Schweregradzuschläge vor. Sie werden als Zuschläge zu den Notfallpauschalen (GOP 01210 und 01212) für Fälle mit erhöhtem Behandlungsaufwand gezahlt.

Der eine Schwergradzuschlag ist an fest definierte schwerwiegende Behandlungsdiagnosen geknüpft, zum Beispiel eine Pneumonie oder tiefe Beinvenenthrombose. In Ausnahmefällen wird er auch für andere schwere Erkrankungen gezahlt, wenn der erhöhte Behandlungsaufwand begründet wird. Die Liste mit den Behandlungsdiagnosen, für die es den Zuschlag regulär gibt, wurde auf Basis der bundesweiten Abrechnungsdaten ambulanter Notfälle erstellt.

Der zweite Schweregradzuschlag berücksichtigt den erhöhten Aufwand, der aufgrund einer schwierigen Kommunikation infolge bestimmter Grunderkrankungen, zum Beispiel der Alzheimer Demenz, oder infolge des Alters bei Säuglingen und Kleinkindern besteht. Er berücksichtigt außerdem den erhöhten Behandlungsaufwand bei geriatrischen Patienten mit Frailty-Syndrom. Dieser Zuschlag wird nur nachts sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen gezahlt, da die medizinische Versorgung nicht durch den behandelnden Arzt in der Praxis erfolgen kann.

Bessere Vergütung für personalintensive Behandlung

„Damit können sowohl im ärztlichen Bereitschaftsdienst als auch in den Notaufnahmen jene Fälle, die aufgrund der Erkrankung mehr Zeit und personalintensive Behandlung erfordern, besser vergütet werden“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Von den Patienten, die in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser ambulant versorgt werden, seien etwa drei Prozent schwer erkrankt und benötigten eine aufwändige Betreuung.

Durch die Aufnahme der Schweregradzuschläge in den EBM werden schwere Fälle künftig besser vergütet. Dies stellt eine Ergänzung zu der bereits jetzt im EBM abgebildeten Schwere einer Behandlung dar, denn neben den Notfallpauschalen können Ärzte weitere Gebührenordnungspositionen, zum Beispiel für eine Röntgen- oder CT-Untersuchung, abrechnen.

Neue Abklärungspauschale

Eine Entlastung der Notfallambulanzen, vor allem der Kliniken, erhofft sich Gassen von der neuen Abklärungspauschale. Die Ärzte würden dadurch hoffentlich mehr Zeit für „echte“ Notfälle bekommen, sagte er. Die neue Pauschale können Ärzte für Patienten abrechnen, die keine Notfallbehandlung brauchen und durch einen Vertragsarzt in der normalen Sprechstunde versorgt werden können.

Sowohl nach den bundesweiten Abrechnungsdaten, als auch nach nationalen und internationalen Studien benötigen etwa zehn Prozent der Patienten, die eine Notfallambulanz im Krankenhaus aufsuchen, keine dringliche Diagnostik und Therapie. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte deshalb die Einführung einer Abklärungspauschale vorgeschlagen. Bisher war dafür keine Regelung im EBM vorgesehen.

Vorgabe des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hat den ergänzten Bewertungsausschuss beauftragt, bis spätestens zum 31. Dezember 2016 die Regelungen für die Versorgung im Notfall und im Notdienst im EBM nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren. Auslöser dafür war die wiederholte Kritik der DKG, wonach die Vergütung von Notfällen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser deutlich unterfinanziert sei.

Die DKG beruft sich hierbei auf die Ergebnisse eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens, welches durch die Autoren (Management Consult Kestermann GmBH (MCK) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA)) als nicht repräsentativ eingestuft wird. Unter anderem wird in dem Gutachten aufgezeigt, dass im Durchschnitt 60 Arztminuten pro Patient in einer Notaufnahme benötigt würden.

Eine Analyse des Gutachtens durch das Institut für Gesundheitsökonomie unter Leitung von Prof. Dr. Günter Neubauer ergab, dass die durch die DKG aufgezeigte Unterfinanzierung nicht haltbar ist.

Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses

Der Beschluss zu den neuen Vergütungsregelungen wurde im erweiterten ergänzten Bewertungsausschuss gefasst – also unter Hinzuziehung neutraler Schlichter. Dies war notwendig, da im ergänzten Bewertungsausschuss kein einstimmiger Beschluss zwischen dem GKV-Spitzenverband, der KBV und der DKG erreicht werden konnte.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Finanzierung der Zuschläge sowie der Abklärungspauschale mit Geldern, die für die Vergütung ambulanter Notfallleistungen bereitstehen, erfolgt. Infolgedessen muss zur Finanzierung der Schweregradzuschläge die Notfallpauschale für die Behandlung am Tag (GOP 01210) zum 1. April leicht abgesenkt werden – um 70 Cent (von 127 Punkten auf 120 Punkte).

Die neuen GOP im Überblick

Schweregradzuschlag

Für die Schwergradzuschläge werden drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) zum 1. April 2017 in den EBM aufgenommen:

  • Zuschlag für Patienten mit bestimmten Diagnosen – am Tag (Tag = 7-19 Uhr; ohne Wochenenden, Feiertage & 24./31.12)
    • GOP 01223: Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01210; Bewertung 13,48 Euro (128 Punkte); einmal im Behandlungsfall
  • Zuschlag für Patienten mit bestimmten Diagnosen – in der Nacht (Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12)
    • GOP 01224: Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01212; Bewertung 20,53 Euro (195 Punkte); einmal im Behandlungsfall
  • Zuschlag für Patienten mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit geriatrischem Versorgungsbedarf und bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern – in der Nacht (Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12)
    • GOP 01226: Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01212; Bewertung 9,48 Euro (90 Punkte); einmal im Behandlungsfall

Abklärungspauschale

Es werden folgende GOP zum 1. April 2017 in den EBM aufgenommen:

  • GOP 01205: berechnungsfähig am Tag (Tag = 7-19 Uhr; ohne Wochenenden, Feiertage & 24./31.12); Bewertung: 4,74 Euro (45 Punkte); einmal im Behandlungsfall
  • GOP 01207: berechnungsfähig in der Nacht (Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12); Bewertung 8,42 Euro (80 Punkte); einmal im Behandlungsfall

Abrechnungshinweise zu Schweregradzuschlägen GOP 01223 und GOP 01224

Beide GOP sind ausschließlich bei Patienten berechnungsfähig, die aufgrund der Art, Schwere und Komplexität der Erkrankung einer besonders aufwändigen Versorgung bedürfen. Dazu muss eine der folgenden Behandlungsdiagnosen gesichert vorliegen:

  • Frakturen im Bereich der Extremitäten proximal des Metacarpus und Metatarsus
  • Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit von weniger als 30 Minuten (S06.0 und S06.70)
  • Akute tiefe Beinvenenthrombose
  • Hypertensive Krise
  • Angina pectoris (ausgenommen: I20.9)
  • Pneumonie
  • Akute Divertikulitis

Ausnahmeregelung: Bei Patienten mit anderen Erkrankungen, die ebenfalls eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, können die GOP 01223 und 01224 im Einzelfall berechnet werden. Dafür ist eine ausführliche schriftliche Begründung erforderlich.

Abrechnungshinweise zum Schweregradzuschlag GOP 01226

Diese GOP ist nur berechnungsfähig bei:

  • Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern
    oder
  • bei Patienten mit erheblichen krankheitsbedingten kognitiven, emotionalen und verhaltensbezogenen Beeinträchtigungen (ausgenommen Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler und verhaltensbezogener Art infolge psychotroper Substanzen)
    und/oder
  • Patienten ab dem vollendeten 70. Lebensjahr mit geriatrischem Versorgungsbedarf und Frailty-Syndrom (Kombination aus unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer Schwäche, verringerter Gangschwierigkeit und verminderter körperlicher Aktivität)
    und/oder
  • Patienten mit einer dementiellen Erkrankung (F00-F02), einer Alzheimer-Erkrankung (G30), einem primären Parkinson–Syndrom mit mäßiger bis schwerster Beeinträchtigung (G20.1 und G20.2)

Dieser Zuschlag wird nur nachts (Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12) gewährt, da die Behandlung nicht durch den behandelnden Arzt erfolgen kann.

Die beiden Schweregradzuschläge sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Abrechnungshinweise zur Abklärungspauschale GOP 01205 und 01207

Die Abklärungspauschale kann abgerechnet werden, wenn ein Patient in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weitergeleitet werden kann, weil er kein Notfall ist. Damit wird die Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit und Koordination der weiteren Behandlung vergütet.

Die Ausschlüsse sind die gleichen wie bei den bestehenden Notfallpauschalen (GOP 01210, 01212, 01214 und 01216 und 01218). Zudem dürfen neben der Abklärungspauschale nicht die EBM-Kapitel 33, 34, und 35 (bildgebende Diagnostik) abgerechnet werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 08.12.2016

14,6 Prozent der Ärzte sind in Ärztehäusern tätig

1968 wurde das erste Ärztehaus im hessischen Neu-Isenburg eröffnet. Inzwischen existieren nach Schätzungen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) bundesweit bis zu 8.000 solcher Gesundheitsstandorte. In einer Marktanalyse stellt die apoBank erstmals die Struktur dieser Einrichtungen vor und betrachtet die Zukunftschancen.

Vernetzungen liegen bei der ambulanten Medizin im Trend. Sei es der fachliche Austausch, die Möglichkeit verschiedene medizinische Fachrichtungen zu bündeln oder schlicht Kosteneinsparungen zur realisieren – die Gründe, warum mehr und mehr Ärzte Kooperationen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingehen, sind vielfältig. Neben Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) entstehen auch immer mehr Ärztehäuser.

Bei einem Ärztehaus handelt es sich um die räumliche Konzentration eigenständiger Arztpraxen. Die beteiligten Heilberufler können sich am gemeinsamen Standort technische Geräte, Empfangs-, Warte- und Sanitärbereiche oder Schulungsräume bis hin zu Personal teilen.

In einer Marktanalyse hat die apoBank jetzt über 100 Ärztehäuser untersucht und ausgewählte Einrichtungen sowie deren Initiatoren hinsichtlich ihrer Motivation befragt. Im Durchschnitt, so die Analyse, sind rund 15 Ärzte an einem gemeinschaftlichen Gesundheitsstandort tätig, bei zwei Ärzten pro Praxis. In einem Ärztehaus sind also im Schnitt rund sieben Praxen, meist unterschiedlicher Fachrichtungen, untergebracht. Die häufigsten nichtärztlichen Mieter sind zu 70 Prozent Apotheken, 55 Prozent Physiotherapiepraxen und 20 Prozent Hörgeräteakustiker. In jedem dritten Ärztehaus finden sich darüber hinaus gastronomische Betriebe wie Cafés und Bistros oder auch Handelsunternehmen und Drogerien. Diese nicht-medizinischen Mieter sorgen mit ihren Angeboten für Mehrwerte und erhöhen so insgesamt die Attraktivität des Standorts.
Ärztehäuser als regionale Marke

“Das erweiterte medizinische und pharmazeutische Angebot sowie die zusätzlichen Einrichtungen sind für Patienten und Kunden in vielerlei Hinsicht interessant. Besonders, wenn sie verkehrsgünstig liegen und die Infrastruktur eine gute Erreichbarkeit gewährleistet. Die Praxen können hier in der Regel sehr wirtschaftlich arbeiten”, erklärt Georg Heßbrügge, Leiter des Bereichs Gesundheitsmärkte und -politik bei der apoBank.

Moderne Ärztehäuser verfügen über einen hohen Aufmerksamkeitsgrad in der Bevölkerung. Als Gesundheitszentren sind sie oft als eigene Marke in der Region bekannt und ein Anziehungspunkt für Patienten. Laut apoBank-Analyse befinden sich aktuell 38 Prozent der Ärztehäuser in Großstädten, 41 Prozent in mittelgroßen Städten und 21 Prozent in Kleinstädten. Der Markenwert des Standorts trägt zudem zu einem höheren Praxiswert bei, was sich positiv auf die Nachfolgeregelung auswirken kann.
Hohe Eigenständigkeit im Ärztehaus

In der Praxis sind zum Teil auch MVZ in einem Ärztehaus untergebracht. Bei diesen sind dann auch die ärztlichen Zulassungen in der Regel an das MVZ gebunden. Mit der eigenen Praxis im Ärztehaus hingegen bleiben die Ärzte rechtlich voneinander unabhängig. Ausrichtung, Gestaltung und Angebot der Niederlassung können eigenständig festgelegt werden. Synergien ergeben sich aus den Kooperationen, die vor Ort realisiert werden können. Gemeinschaftliche Entscheidungen, beispielsweise zum Marketing für den Standort, erhöhen den eigenen Nutzen.

Bis zu drei Ärzte kann ein einzelner Praxisinhaber in Vollzeit anstellen. Auch das ist ein Unterschied zum MVZ, bei dem die Zahl der angestellten Ärzte nicht begrenzt ist, die Auswahl der Kollegen aber auch nicht immer eigenständig getroffen werden kann.

Bei der Frage nach den relevanten Faktoren für die Gründung eines Ärztehauses nannten 65 Prozent der Initiatoren Synergieeffekte bei Kosten und Einnahmen sowie die Möglichkeit, Netzwerke zu bilden. Marketingeffekte, die sich aus der gemeinsamen Einrichtung ergeben, wurden zu 48 Prozent genannt. Der Wunsch nach Teamarbeit spielte für 39 Prozent der Initiatoren eine Rolle.
Unterschiedliche Initiatoren bei Ärztehäusern

Allerdings sind derzeit nur ein Drittel der Initiatoren von Ärztehäusern Heilberufler und mehr als die Hälfte Investoren. Ein Grund könnte sein, dass die Realisierung einer Immobilie – zumal wenn sie zeitgleich mit der eigenen beruflichen Niederlassung bzw. einem Umzug erfolgt – als sehr komplex empfunden wird. “Wir sehen jedoch Vorteile, wenn Ärzte gemeinsam als Investoren auftreten und sich auch in der Immobilie engagieren. Denn dann bestimmen sie nicht nur die medizinische Ausrichtung eigenständig, sondern verfügen mit dem Wert der eigenen Praxis und dem Immobilienteil über den kompletten Grundstein ihres unternehmerischen Erfolgs”, so Heßbrügge. Die apoBank realisiert solche Gesamtkonzepte mit erprobten Finanzierungslösungen, die dieser Komplexität gerecht werden und die Risiken für die Beteiligten minimieren.

Die Analysten der apoBank sind sich sicher, dass der demografisch bedingte, wachsende Versorgungsbedarf sowie die Herausforderungen in der Versorgung des ländlichen Raums in Zukunft für einen Anstieg heilberuflicher Kooperationsformen wie Ärztehäusern sorgen werden. Heßbrügge: “Auch die heilberufliche Nachwuchsgeneration schätzt die flexiblen Berufsausübungsmöglichkeiten solcher Kooperationen. Im Vergleich zum MVZ genießen Praxisbetreiber in Ärztehäusern zudem größere Freiheiten. Für Ärzte und Apotheker, die selber Gestalter ihrer Zukunft sein und gleichzeitig unternehmerischen Erfolg haben wollen, bieten Ärztehäuser insgesamt eine sehr gute marktgängige Basis.”

Quelle: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf, www.apobank.de, 30.11.2016

Schaufenster Januar 2017

BDC|Mobile-App: Update verfügbar

Das neue Update für unsere BDC|Mobile App ist ab sofort verfügbar. Das Besondere am Update: Ab jetzt werden Sie automatisch über die App informiert, sobald eine neue Ausgabe Passion Chirurgie verfügbar ist! Passend zu unserer neuen Webseite wurde auch das Design angepasst. Die aktualisierte App ist kompatibel mit der neuesten Android- und Apple-Software und läuft somit auf den gängigsten Smartphones und Tablets.

Laden Sie sich die kostenlose App BDC|Mobile aus den App-Stores auf Ihr Android- oder Apple-Gerät. Einmal installiert, erhalten Sie jeden Monat die neueste Ausgabe unserer Zeitschrift.

Hinweis für DGCH-Mitglieder: Um die einzelnen Ausgaben der Passion Chirurgie als eMagazin lesen zu können, müssen Sie einen Coupon-Code eingeben, der auf der DGCH-Webseite mit jeder Ausgabe veröffentlicht wird.

HIER finden Sie weitere Informationen zur BDC|Mobile App.

OEBPS/images/02_A_01_2017_Schaufenster_image_02_heller.pngKrankenhauskeime: Monitor berührungslos steuern

Das Fraunhofer-Institut für Nachrichtentechnik, Heinrich-Hertz-Institut (HHI) hat einen intelligenten Monitor entwickelt. Dieses System lässt sich mit Kopf- und Handbewegungen sowie mit Sprachbefehlen berührungslos aus der Distanz steuern und senkt das Risiko, Krankheitserreger zu übertragen.
Quelle: Surgical Tribune

Training event: Kompetenz-Basiertes Training in der Chirurgie

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AIm Rahmen des europäischen ERASMUS Projekts „Professional Profile of the Surgical Trainer: Train-the-Trainer Curricula (SurgTTT)“, wurde ein Profil und Curriculum für das pädagogische und didaktische Training von Chirurgen entwickelt, das den europäischen Anforderungen entspricht. Ziel des Projekts ist die Ausbildung von Chirurgen zu chirurgischen Trainern. Das Curriculum der im Januar und März stattfindenden Training Events basiert auf den sieben Rollen eines chirurgischen Trainers: medizinischer Experte, Kommunikator, Leader, Health advocate, Wissenschaftler und Profi.

Termine:

21. Januar 2017 + 11. März 2017 in Leipzig

OEBPS/images/10_BDC-Service-logo.pngSave the Date: BDC-Mitgliederver­sammlung 2017

Termin: Mittwoch, den 22. März 2017, 19:00–20:00 Uhr

Ort: Internationales Congress Center München (ICM München), Saal 126, im Rahmen des 134. Chirurgenkongresses

Die Tagesordnung finden Sie in diesem Heft im internen BDC-Teil.

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – 1. Quartal 2017

Aus Passion Chirurgie 01/2017

Dr. med. Alexander Adelhelm ist seit dem 01.11.2016 neuer ärztlicher Leiter der Notfallambulanz des Friedrich-Ebert-Krankenhauses in Neumünster.

Prof. Dr. med. Karl-Heinz Bauer, Ärztlicher Direktor des Klinikums Westfalen und Chefarzt der Chirurgischen Klinik am Knappschaftskrankenhaus Dortmund in Brackel, ist neuer Präsident der Vereinigung Niederrheinisch-westfälischer Chirurgen.

Dr. med. Lars Brinkmann leitet seit September 2016 die Abteilung Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie des St. Vinzenz-Krankenhauses Hanau.

Dr. med. Dirk Ernst ist seit dem Januar 2017 neuer Chefarzt der Chirurgie des Krankenhauses Roding. Er folgt in dieser Funktion Dr. Bernhard Palmer der sich nach einer gemeinsamen Übergangszeit Ende Februar in den Ruhestand verabschiedet.

Dr. med. Thomas Gehrke, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie des Kreisklinikums Siegen sowie sein Kollege, Oberarzt und Leiter der Proktologie, Dr. med. Guido Weyand, wurden von der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) für ihre jahrelangen besonderen Leistungen in der Viszeralchirurgie ausgezeichnet. Die Siegener Chirurgen haben als eines der ersten Zentren deutschlandweit die Qualitätssicherung in den von ihnen zu verantwortenden Spezialgebieten vorangetrieben.

Dr. med. Matthias Goos leitet seit Anfang Oktober 2016 die Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie an der HELIOS Klinik Müllheim. Neben seinem bisherigen Behandlungsspektrum möchte er an der Klinik ein Netzwerk für Viszeralmedizin und ein Beckenbodenzentrum aufbauen.

Dr. med. Andreas Gussmann wechselte vom Helios-Klinikum Bad Saarow nach Berlin-Buch. Dort übernahm er zum Anfang des Jahres das Amt des Ärztlichen Direktors des Helios-Gefäßzentrums sowie die Position des Chefarztes der Klinik für Gefäßchirurgie.

Dr. med. Saleem Hefni ist seit Oktober 2016 der neue Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Viszeralchirurgie im Jüdischen Krankenhaus Berlin.

Dr. med. Mark Jäger übernahm die Leitung der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimal-Invasive-Chirurgie am Städtischen Klinikum Wolfenbüttel. Sein Ziel ist die Etablierung von minimal-invasive Eingriffen in der gesamten Bauchchirurgie.

Dr. med. Gerhard Schüder ist seit Anfang Januar 2017 neuer Chefarzt der Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie am Krankenhaus Tauberbischofsheim.

Dr. med. Tilmann Steins wechselte zum 01. Oktober 2016 vom Jung-Stilling-Krankenhaus in Siegen in die Klinik für Orthopädie, Unfall-, Handchirurgie und Sportverletzungen des St. Marien-Krankenhauses Siegen. Auch dort ist er als Oberarzt tätig.

Dr. med. Marc Voshege ist seit dem 01. Januar 2017 als niedergelassener Chirurg im Chirurgisch-Orthopädischen Zentrum Dinslaken (COZD) tätig. Seine Schwerpunkte sind die Gefäßchirurgie, Phlebologie und Endovaskuläre Chirurgie.

Farssa Rastani übernahm zum Anfang des Jahres 2017 die neu entstandene Unfallchirurgie des Krankenhauses Tauberbischofsheim. Rastani war bisher leitender Oberarzt der Chirurgie des Hauses.

Aus Passion Chirurgie 02/2017

Dr. med. Marcus Albert wechselte zum 01.01.2017 von der Lungenklinik in Hemer in die Klinik für Thoraxchirurgie des Klinikums Dortmund.

Dr. med. Georgios Adamidis geht nach 23 Jahren am Städtischen Krankenhaus Pirmasens in den Ruhestand. Seine Funktion als Chefarzt übernahm zum 01.01.2017 Dr. med. Harald Schultz der zuvor die Chirurgie am Nardiniklinikum in Landstuhl leitete. Bis April 2018 bleibt Adamidis jedoch noch Ärztlicher Direktor in Pirmasens.

Dr. med. Susanne Born ist neue Chefärztin der Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie am St. Clemens-Hospital. Sie übernimmt diese Funktion von Dr. med. Siegbert Walter, an dessen Seite sie seit 1990 arbeitete. Dr. Walter verabschiedete sich nach fast 20 jähriger Chefarzttätigkeit im Hospital zum Ende des Jahres 2016 in den Ruhestand.

Dr. med. Jens Burkhardt wechselte zum 01.01.2017 als Chefarzt von Rüdersdorf an das Vivantes Klinikum Kaulsdorf und leitet dort die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Prof. Dr. med. Emilio Dominguez führt seit Anfang des Jahres als Chefarzt die Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Helmut-G.-Walther-Klinikum in Lichtenfels.

Dr. med. Horst Gellner verließ nach 25 Jahren Chefarzttätigkeit die Orthopädie und Unfallchirurgie am Helios in Blankenstein und erweitert als niedergelassener Arzt das Team der Orthopädie Centrums Weimar.

Dr. med. Martin Gerdes ist seit dem 01.01.2017 an zwei Standorten als Chefarzt verantwortlich. Neben der Leitung der Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie im Krankenhaus St. Raphael in Ostercappeln, führt er nun zusammen mit Dr. med. Maximilian Karbowski das chirurgische Team im Marienhospital Ankum-Bersenbrück.

Prof. Dr. med. Werner Hartwig, zuvor Oberarzt am Klinikum der LMU München-Großhadern, ist seit dem 01.01.2017 Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirugie des Evangelischen Krankenhauses Düsseldorf.

Dr. med. Jens Kühn führt seit dem 01.01.2017 gemeinsam mit der Angiologin, Dr. med. Irina Schöffauer, die Klinik für Gefäßmedizin in Bad Saarow. Kühn war zuvor bereits 30 Jahre im Bad Saarower Klinikum tätig, davon elf Jahre als Leitender Oberarzt.

Dr. med. Matthias Lenk ist seit Januar 2017 Chefarzt der Gefäßchirurgie der HELIOS-Klinik Sangerhausen.

PD Dr. med. Jörn Maroske, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie ist nach dem Ausscheiden von Dr. med. Peter Skorepa, der seine klinische Arbeit beendete, die Gesamtleitung der Chirurgie der Klinik Rothenburg. Die fachliche Leitung der Unfallchirurgie wird seit dem 01. Januar von Rainald Kiene übernommen, während für Endoprothetik, Orthopädische Chirurgie und Fußchirurgie Tomás von Koschitzky zuständig ist.

PD Dr. med. habil. Lutz Mirow folgte zum Jahreswechsel Dr. Gernot Heiland als Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie am Heinrich-Braun-Klinikum in Zwickau. Dr. Heiland ging nach 42 Jahren am Klinikum in den Ruhestand. Mirow leitet weiterhin auch die Klinik für Minimalinvasive Viszeralchirurgie und Proktologie in Kirchberg.

Prof. Dr. med. Arash Moghaddam-Alvandi, ehemals Oberarzt an der Uniklinik Heidelberg, leitet in Funktion des Chefarztes seit dem 01.01.2017 das Zentrum für Unfallchirurgie und Orthopädie am Klinikum Aschaffenburg.

Farssa Rastani übernahm zum Anfang des Jahres 2017 die neu entstandene Unfallchirurgie des Krankenhauses Tauberbischofsheim. Rastani war bisher leitender Oberarzt der Chirurgie des Hauses.

Prof. Katja Schlosser leitet als weitere Chefärztin seit dem 01.12.2016 die Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Endokrine und Gefäßchirurgie am Agaplesion Evangelisches Krankenhaus Mittelhessen und verantwortet den Bereich Endokrine- und Gefäßchirurgie.

PD Dr. med. Wolfgang Schlosser, zuvor Chefarzt in Zweibrücken, hat zum 01.12.2016 die Leitung der Allgemein- und Viszeralchirurgie des Caritas-Krankenhauses Lebach übernommen.

Dr. med. Lorand-Alin Stoica, Chefarzt der Chirurgie der OsteMed Klinik Bremervörde ist seit Januar auch im OsteMed Klinikum in Kleve tätig. Zusammen mit seinem Chefarztkollegen Dr. med. Matthias Schacht sichert er damit den Erhalt und die Weiterentwicklung der ländlichen Krankenhausversorgung im Landkreis Rotenburg.

Dr. med. Andreas Thannheimer übernahm zum 01.01.2017 die Leitung der Unfallchirurgie und Sportorthopädie des Klinikums Garmisch-Partenkirchen. Sein Vorgänger Dr. med. Peter Gutsfeld verließ nach 24 Jahren das Klinikum und wechselte als Oberarzt in den Rehabereich der Ohlstadt-Klinik.

Dr. med. Marc Voshege ist seit dem 01. Januar 2017 als niedergelassener Chirurg im Chirurgisch-Orthopädischen Zentrum Dinslaken (COZD) tätig. Seine Schwerpunkte sind die Gefäßchirurgie, Phlebologie und Endovaskuläre Chirurgie.

PD Dr. med. Stefan Welter ist seit Anfang dieses Jahres Chefarzt der Abteilung für Thoraxchirurgie der Lungenklinik in Hemer.

Aus Passion Chirurgie 03/2017

Georgi Antov leitet seit Anfang des Jahres die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am MediClin Krankenhaus Plau. Sein Ziel ist die Modernisierung seiner Abteilung, die Etablierung neuer Methoden bei proktologischen Patienten sowie bei der minimal-invasiven Chirurgie.

Prof. Dr. med. Karl-Heinz Bauer, Chefarzt der Chirurgische Klinik am Knappschaftskrankenhaus Dortmund und Ärztlicher Direktor des Klinikums Westfalen, ist neuer Präsident der Vereinigung Niederrheinisch-westfälischer Chirurgen (NRW-Chirurgen).

Dr. med. Haldun Celebi leitet seit Anfang Oktober die Allgemein- und Unfallchirurgie der Asklepios Kliniken Schildautal in Seesen. Der Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie und spezielle Viszeralchirurgie war zuvor Chefarzt der Abteilung Allgemein- und Vizeralchirurgie an der Helios Klinik Attendorn. Celebis Nachfolge in Attendorn hat Dr. med. Klaus J.H. Friedhoff im Januar dieses Jahres übernommen.

Dr. med. Eun-Young Cho hat zum Anfang des Jahres die Funktion der Chefärztin der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Hospital zum heiligen Geist in Frankfurt am Main übernommen. Die Fachärztin für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie war zuvor seit 2013 als Oberärztin und stellvertretende Leitung in der Klinik tätig.

Dr. med. Matthias Haun, Oberarzt und Unfallchirurg am Krankenhaus Rotthalmünster, hilft seit vielen Jahren regelmäßig während seines Urlaubes in mehrwöchigen Auslandseinsätzen Menschen in Not. Für sein Engagement wurde er im November des letzten Jahres in Bayern mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Hans-Peter Hillmeier, zuvor Oberarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie der Neckar-Odenwald-Kliniken in Buchen, hat sich zum Anfang dieses Jahres in einer Chirurgischen Gemeinschaftspraxis in Mosbach niedergelassen.

Dr. med. Heike Jakob, Fachärztin für Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie sowie Handchirurgie ist seit dem 01.01.2017 neue Chefärztin der Unfallchirurgie in der Marienhausklinik St. Josef Kohlhof.

PD Dr. med. Christian Ferdinand Jurowich leitet seit Januar 2017 übergangsweise zusammen mit Prof. Dr. med. Jürgen Roder die Allgemein- und Viszeralchirurgie der Kreisklinik Altötting-Burghausen. Roder wird sich Mitte des Jahres in den Ruhestand verabschieden und dann die alleinige Leitung seinem Nachfolger übergeben.

Dr. med. Enrico Kahl ist seit Mitte Januar 2017 Chefarzt der Chirurgie am DRK-Manniske-Krankenhaus in Bad Frankenhausen. Mit dem Traumatologen kann vor Ort ein breites chirurgisches Spektrum abgedeckt werden.

Prof. Dr. med. Jörg Kleeff übernahm im Januar die chirurgische Leitung der Universitätsklinik und Poliklinik für Viszerale, Gefäß- und Endokrine Chirurgie in Halle. Neben seiner Funktion als Professor für Viszeralchirurgie, Direktor der entsprechenden Uniklinik, ist er auch Direktor der Allgemeinchirurgie am BG Klinikum Bergmannstrost in Halle. Damit soll die Vernetzung und Kooperation der beiden Kliniken vertieft werden.

Dr. med. Wolfram Korsch ist neuer leitender Oberarzt der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Wirbelsäulentherapie der Donau-Ries-Klinik in Donauwörth. Der Facharzt für Chirurgie und spezielle Unfallchirurgie sowie Kinderorthopädie war zuvor vier Jahre als leitender Oberarzt in der Kreisklinik Günzburg tätig.

Dr. med. Hubert Mayer, Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums des BDC und Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie und Notfallmedizin, ist seit dem 1. Januar 2017 neuer Klinikdirektor der Fachklinik Josefinum in Augsburg.

Dr. med. Bettina Mihm, zuvor Oberärztin der Orthopädischen Klinik am Herzogin-Elisabeth-Hospital in Braunschweig, ergänzt seit dem 01.01.2017 als niedergelassene Fachärztin für Chirurgie und Orthopädie und Unfallchirurgie das Team der Chirurgischen Gemeinschaftspraxis von Dr. med. Henning Hinrichs in Braunschweig.

Prof. Dr. med. Bettina M. Rau ist seit Januar 2017 neue Chefärztin der Chirurgischen Klinik im Klinikum Neumarkt in der Oberpfalz. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Chirurgin, die zuvor als leitende Oberärztin in Rostock tätig war, zählen die onkologische Oberbauchchirurgie, speziell im Bereich Bauchspeicheldrüse und Speiseröhre sowie die minimal-invasive Chirurgie.

Dr. med. Peter Riess, Chefarzt der Fachklinik für Unfallchirurgie und Orthopädie der Helios Klinik Bad Berleburg, wechselte zum Januar 2017 als neuer Chefarzt in das Helios Klinikum Niederberg in Velbert.

Dr. med. Stephan Ruff, zuletzt acht Jahre lang Chefarzt im Helios Klinikum Schwelm, ist seit Anfang des Jahres neuer Leiter der Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie der Paracelsus-Klinik Durlach.

Dipl.-Med. Thomas-Michael Rummler, ehemals Oberarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie im DRK-Krankenhaus Luckenwalde, ist seit dem 01.01.2017 Niedergelassener Chirurg in einer Gemeinschaftspraxis in Werder zusammen mit Dr. med. Jan Brzezinski.

PD Dr. med. Joachim Schmidt kam zum 01.01.2017 von der Klinik für Herzchirurgie des Universitätsklinikums Münster nach Bonn in die Thoraxchirurgie des Malteser Krankenhauses Bonn/Rhein-Sieg wo der ehemalige Oberarzt die Position des Chefarztes übernommen hat.

Dr. med. Harald Schultz, zuvor Chefarzt der Chirurgie am Nardiniklinikum in Landstuhl, hat zum 01. Januar 2017 die Nachfolge von Dr. med. Georgios Adamidis als Leiter der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Städtischen Krankenhaus Pirmasens angetreten.

Prof. Dr. med. Martin Wolff leitet seit Januar 2017 als Chefarzt die Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie der St. Nikolaus-Stiftshospital GmbH in Andernach. Sein Ziel ist der Ausbau von Operationen der Schilddrüse und Nebenschilddrüse sowie der Ausbau der Thoraxchirurgie und der minimal-invasiven Chirurgie.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gratuliert seinen Mitgliedern zu den Auszeichnungen, Ernennungen und neuen Funktionen.
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn sich für Sie beruflich etwas ändert. Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Ihrer neuen Funktion und wir veröffentlichen die Neuigkeiten an dieser Stelle, gerne auch mit Ihrem Foto. Bitte schreiben Sie an [email protected].

Passion Chirurgie: Gewinner des Bilderrätsels

Mit Spannung haben wir unter den zahlreichen richtigen Einsendungen einen Gewinner ausgelost. Der glückliche neue Besitzer eines Android-Tablets ist Herr Eric Weiss.

Der BDC gratuliert und wünscht viel Spaß beim Lesen der Passion Chirurgie-eMagazin-Ausgaben und viel Erfolg bei den Online-Fortbildungen über unsere BDC|Mobile App.

img_5424Die Beteiligung am Bilderrätsel war wieder so groß, dass wir auch für 2017 ein Gewinnspiel planen. Nehmen Sie auch im neuen Jahr wieder teil, es lohnt sich. Die Details zum Gewinnspiel geben wir in der Ausgabe 1/2017 bekannt.

Ihre Redaktion Passion Chirurgie

SAVE THE DATE: Workshop “Musterweiterbildungsordnung im Fokus”

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aus aktuellem Anlass laden Sie die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen zu einem gemeinsamen Workshop zum aktuellen gesundheitspolitischen Brennpunkt “Musterweiterbildungsordnung im Fokus” herzlich ein. Unter der Einbeziehung von kammeraktiven Mitgliedern sollen Informationen über die Standpunkte der verschiedenen regionalen Vertretungen zur Kenntnis gebracht und diskutiert werden.

Der gebührenfreie Workshop findet statt am

08. Februar 2017
11.00 – 15.00 Uhr
Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstr. 58/59
10117 Berlin

In Impulsreferaten werden die aktuellen Entwicklungen zur Musterweiterbildungsordnung angesprochen und sollen unter Einbeziehung der Standpunkte der Landesärztekammern intensiv mit dem Auditorium diskutiert werden.

Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem Workshop begrüßen zu dürfen und sind uns sicher, dass sich ein lebhafter Gedankenaustausch ergeben wird.

Das detaillierte Workshop-Programm erhalten Sie in Kürze.
Ihre Teilnahme bestätigen Sie uns bitte gern per E-Mail ([email protected]).

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr. med. Tim Pohlemann
Präsident
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)

Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident
Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Workshop DGCH BDC

„Angestellt oder freiberuflich – macht keinen Unterschied“

Dr. Peter Velling vom Bundesverband Medizinische Versorgungszentren

In diesem Jahr hat er seinen 10. Geburtstag gefeiert, der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Grund für ein Redaktionsgespräch in der Presseagentur Gesundheit mit Dr. Peter Velling.

Seit zwölf Jahren gibt es dieses ambulante Versorgungsangebot. Was hat sich in der Zeit entwickelt, sind die einst ungeliebten Kinder im Berufsstand angekommen, wollten wir von einem erfahrenen MVZ‘ler wissen, der die freiberufliche und angestellte Berufsausübung kennt.

 Zur Person

Dr. Peter Velling (56) ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ). Der Internist mit Schwerpunkt Allergologie arbeitet als ärztlicher Leiter im MVZ der Evangelischen Lungenklinik in Kreuzberg. Vor seinem Wechsel ins Zentrum im Jahr 2009 war er niedergelassener Vertragsarzt in Bonn.

opg : Worin besteht der größte Unterschied zwischen dem Arbeitsplatz Klinik und MVZ?

Velling: Erstens ist es der Wochenend- und Nachtdienst und zweitens ist es der Wochenend- und Nachtdienst … – Ganz ehrlich: Das ist der Hauptgrund, warum viele Ärzte nach der Facharztausbildung im Krankenhaus aufhören wollen, wenn sie nicht Oberarzt werden können. Darüber hinaus behandelt man völlig verschiedene Patientengruppen. Ambulante Patienten kommen und gehen selbstständig. Der Stationsarzt fängt dort an, wo der ambulante Kollege nicht mehr weiterkommt.

Im MVZ sehen wir rund 80 Patienten am Tag, in der Klinik gibt es weniger Patienten, für die ein Arzt verantwortlich ist, dafür aber ein diagnostisches Gestrüpp, in dem der Patient von einer Untersuchung zur nächsten geschickt wird. Stationsärzte sind häufiger „fremdbestimmt“ als ihre Kollegen in der ambulanten Medizin.

opg: Warum engagiert sich „Ihre“ Klinik bei Medizinischen Versorgungszentren?

Velling: Im Krankenhaus gibt es kurze Liegezeiten, unser Thema ist daher vor allem das Entlassmanagement – die ambulante Weiterbetreuung von chronisch kranken Patienten.

opg: Der Trend geht bei Medizinern hin zur Anstellung. Ist das eine positive Entwicklung?

Velling: Wie immer man das bewerten will, Fakt ist, dass es sich um einen gesellschaftlichen Trend handelt. Der Wandel hin zu einer ausgewogenen Work-Life-Balance ist auch in anderen freien Berufen spürbar. Fachärzte, auch für Allgemeinmedizin, empfinden Selbstausbeutung mit 60 Wochenstunden nicht mehr erstrebenswert und bedenken dies vor dem Kauf eines Vertragsarztsitzes. Das MVZ war 2004 in der ambulanten Versorgung die einzige Institution, die anstellen konnte. Das war damals der Startschuss ein MVZ zu gründen, um dann anstellen zu können.

Diese Regelung wurde schnell geändert, und die Anstellung dann auch für Gemeinschaftspraxen zu einer Option. Teilzeitstellen werden aber im MVZ am intensivsten gelebt. Jobsharing ist der entsprechende Ersatz für Vertragsarztpraxen. Neben der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, spielt jedoch auch eine Rolle, dass der angestellte Arzt mehr Zeit für seine Patienten hat und auch die Arbeit im Ärzteteam ist ein Faktor, der für eine Anstellung spricht.

opg: Mit der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gibt es einen neuen Anbieter in der Versorgungslandschaft. In welchem Verhältnis steht das MVZ dazu? Beteiligen Sie sich daran?

Velling: Unsere Klinik hat selbst zwei ASV-Zulassungen, für pulmonale Hypertonie und Tuberkulose. Dabei handelt es sich um Behandlungen, die meistens klinisch eingeleitet und ambulant weiterbetreut werden. Ich sehe zwischen MVZ und ASV keine Konkurrenz, sondern eher zwischen Krankenhausermächtigungen und ASV. Das Hauptproblem besteht meiner Meinung nach darin, dass man einen anderen Abrechnungsweg gewählt hat.

Die Kassenärztliche Vereinigung hat immer noch genügend Macht, Ungeliebtes auszubremsen. Insgesamt halte ich die Idee der ASV für hervorragend. Die ASV ist ein Programm für Patienten mit seltenen Krankheitsbildern. Hierbei ist gesteuerte Kooperation gefragt, denn einer allein kann es nicht. MVZ können sich daran beteiligen – unser MVZ tut es aktuell nicht.

opg: Diese Regierung hat viele Gesundheitsgesetze verabschiedet. Was war für die MVZ dabei?

Velling: Das Versorgungsstärkungsgesetz vom Sommer 2015 ist für die MVZ ein Meilenstein, denn es sorgt seitens des Gesetzgebers für mehr Rechtssicherheit in der kooperativen Versorgung und schafft mehr Gleichberechtigung für angestellte Ärzte gegenüber den niedergelassenen Kollegen. Ein Punkt ist die Vertretungsregelung. Angestellte Ärzte sind hierbei nun mit Praxisinhabern gleichgestellt, da die Vertretungsgründe auf den angestellten Arzt angepasst wurden.

Ein weiteres Beispiel ist das Gleichbehandlungsgebot von angestellten und Vertragsärzten in der Zeitplausibilitätsprüfung. Dies ist nun in § 106 unmissverständlich klargestellt. Dass die praktische Umsetzung noch nicht reibungsfrei funktioniert, steht auf einem anderen Blatt. Da ist weiterhin Aufklärungsarbeit gefragt, für die sich der BMVZ gerne einsetzt. Ebenso für weitere Punkte, wie Fragen zu Abrechnung und Honorar, in denen MVZ von einer Gleichstellung noch ein ganzes Stück entfernt sind.

opg: Vom MVZ sagt man, dass dort Kooperation und Kommunikation besser seien. Patienten finden alles unter einem Dach. Was wissen Sie über die Versorgungsqualität im MVZ, ist die auch besser?

Velling: Es existieren keine Veröffentlichungen zu dem Thema. Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass es nicht mehr Beschwerden über MVZ gibt als über andere Praxen. Die Hilfe, die wir durch die Organisationsstruktur, fachintern und fachübergreifend samt Controlling und ausgefeilter gemeinsamer Software etc. haben, führt dazu, dass wir in den MVZ eine bessere Kontrolle haben, als in einer kleinen Praxis. Und die Kommunikation ist durch die kurzen Wege besser, der „Flurfunk“ zwischen Fachgruppen funktioniert wie im Krankenhaus. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Prozessqualität eine bessere ist als bei Einzelkämpfern. Aber das gilt nicht nur fürs MVZ, sondern auch für andere Kooperationsformen.

opg: Was wissen Sie darüber, ob die angestellten MVZ-Ärzte ihre Vertretungsrechte wahrnehmen?

Velling: Grundsätzlich ist das ein Problem in der Vertragsärzteschaft. Gefühlt bringt sich ein Viertel der Ärzte in der Kassenärztlichen Vereinigung ein, der Rest will damit gerne nichts zu tun haben. Die Vertretung ist sehr fachverbandbezogen – das heißt, Orthopäden schicken Orthopäden. Die Angestellten haben bisher noch keine Vertretung.

opg: Warum?

Velling: Gefühlt scheinen angestellte Ärzte in der Selbstverwaltung nicht willkommen. Dabei sind die aktuell 20 Prozent der angestellten Ärzte ebenso Mitglieder ihrer KV wie ihre niedergelassenen Kollegen – mit allen Pflichten, siehe Mitgliederbeitrag, doch augenscheinlich weniger Rechten. So sprechen einige Vertreter von Facharztverbänden angestellten Ärzten die Berechtigung ab, in der KV überhaupt Mitgliedsrechte ausüben zu dürfen.

Nicht ohne Grund versucht die Politik gerade mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz die Mitgliedschaft über die Beschäftigungszeit zu definieren, da die regionalen KVen diese im Vorfeld der diesjährigen Wahl teilweise zum Nachteil der Angestellten ausgelegt hatten. Der Fachausschuss „Angestellte Ärzte“ ist noch so ein Beispiel. In der letzten Legislatur gesetzlich festgelegt, haben einige ihn bis heute nicht eingerichtet.

Doch gilt es auch den angestellten Arzt davon zu überzeugen, dass sein Mitspracherecht in den KVen wichtig ist. Dies ist insofern schwierig, da ein angestellter Arzt oftmals froh ist, sich nicht mit der KV befassen zu müssen. Hier sind nun wieder die Geschäftsführer gefragt, da sie kein Entscheidungsrecht in der Selbstverwaltung haben und ihre Interessen nur durch ihre Ärzte vertreten werden können.

opg: Wenn Sie einen Wunsch aus MVZ-Sicht frei hätten, welcher wäre das?

Velling: Mir geht es um die Gleichberechtigung. Ich wünsche mir, dass es völlig egal ist, ob man angestellt oder selbstständig tätig ist. Es gibt keinen qualitativen Unterschied in der Patientenversorgung.

opg: Vielen Dank für das Gespräch.

Steckbrief MVZ

  • gibt es seit 12 Jahren
  • bundesweit ca. 2.200 MVZ
  • bundesweit 13.000 angestellte Ärzte und 1.400 freiberufliche Ärzte.
  • Trägerschaft: etwa Gleichstand Krankenhäuser/Vertragsärzte

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de

BDC|Sachsen: Jahrestreffen 2017

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

ich möchte Sie zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 11. Januar 2017 recht herzlich nach Neunhof bei Leipzig einladen.

Veränderungen im System der stationären und der ambulanten Versorgung wurden schon seit vielen Jahren diskutiert, postuliertet und erwartet. Passiert ist aber kaum etwas. Nun scheint Bewegung in das System zu kommen. Ob nun wirklich Veränderung eintreten, und das noch vor der Bundestagswahl, ist natürlich offen. Trotzdem halte ich es für sinnvoll, sich Gedanken zu machen und informiert zu sein.

Eine tiefgreifende Veränderung hat bereits stattgefunden. Das Antikorruptionsgesetz gilt jetzt auch für niedergelassene Ärzte und ihre Vertragspartner. Daraus ergeben sich Straftatsbestände. Wir haben deshalb einen Rechtsanwalt aus der Region eingeladen, der zu diesem Thema referiert.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. E. Weiß

Mittwoch, den 11. Januar 2017, 18.00 Uhr
Hotel Rosengarten
Nordstraße 22
04683 Naunhof bei Leipzig

Programm

18.00 Uhr Begrüßung
Dr. med. E. Weiß
18.05 Uhr Entwicklungstendenzen in der Gesundheitslandschaft
Dr. med. E. Weiß
18.45 Uhr Was gibt es Neues für niedergelassene Chirurgen?
Dr. med. J. Hammer
19.00 Uhr Antikorruptionsgesetz
(inkl. 15 Min. Diskussion)
RA. T. Nölling
19.45 Uhr Kleiner Imbiss mit der Möglichkeit individueller Gespräche

Bitte Anmeldung bis zum 06.01.2017:
per Fax an: (03771) 58 1637
oder E-Mail: [email protected]

Weiterführende Information
Programm Jahrestreffen 2017

Hygienebeauftragter Arzt: Neues Konzept

Die BDC|Akademie hat gemeinsam mit renommierten Krankenhaushygienikern ein kompaktes Blended-Learning-Angebot zur Erlangung der Zusatzqualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ entwickelt. Dieser Kurs wurde komplett überarbeitet und wird ab 2017 zu einem neuen Preis angeboten.

Für BDC-Mitglieder: bis 31.12.2016 neues Konzept zum alten Preis

Im Gegensatz zu den üblichen 40-stündigen Präsenzkursen zeichnet sich unser Kurs durch einen kombinierten Ansatz aus E-Learning, Abschlusscolloquium sowie einem kontinuierlichen Wissens-Update aus. Dieses Konzept kommt dem engen Zeitbudget von Ärztinnen und Ärzten entgegen und lässt sich nahtlos in den Klinik- und Praxisalltag integrieren.

Aktuelle Termine für das Abschlusskolloquium – BDC-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt

03. -04. Februar 2017
05. – 06. Mai 2017
13. – 14. Oktober 2017

E-Learning-Kurs: Die neue Smart-Learning-Methode

Der einzigartige Umgang mit Design und Inhalten schafft eine intuitives und nachhaltiges Nutzer- und Lernerlebnis. Über eine komplett neuartige Nutzeroberfläche und einfache Bedienung auf allen Endgeräten wird jeder Teilnehmer kontinuierlich zum Lernen motiviert. Die Kurzversion des E-Learning Kurses vermittelt in 21 Modulen die Grundlagen der im Curriculum
der Bundesärztekammer geforderten Inhalte. Für die Kurzversion sind 20 Stunden Bearbeitungszeit vorgesehen. Die Langversion vermittelt weiterführende und vertiefende Inhalte.

Hier finden Sie alle Informationen über den Kurs.

BDC-Umfrage: Dienstplangestaltung in chirurgischen Kliniken

Frühere Umfragen haben gezeigt, dass in 75 bis 80 Prozent der Fälle die Kliniken in den Fachgebieten Allgemein-/Viszeralchirurgie und Orthopädie/Unfallchirurgie getrennt wurden. Aktuell fehlen jedoch belastbare Daten, wie die derzeitige Besetzung des chirurgischen Dienstes in der Notfallambulanz geregelt ist.

Zudem wird aktuell im Rahmen der Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung der Stellenwert der Allgemeinchirurgie diskutiert. Hintergrund der Diskussion ist einerseits der Stellenwert der Allgemeinchirurgie für die Niederlassung, andererseits für die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum.

Die Beantwortung des nachfolgenden Fragebogens erfordert maximal drei Minuten.

Hier geht es zu Umfrage. (Die Umfrage ist geschlossen.)

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Mit kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer (Präsident)
Prof. Dr. Julia Seifert (Vizepräsidentin)
Prof. Dr. Michael Betzler (Koordinator “Einheit der Chirurgie”)