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Neue Versorgungsmodelle – Krankenhäuser und chirurgische Praxen als Konkurrenten oder als Partner?

Berlin/Nürnberg, 10. März 2017: Modelle sektorenübergreifender Versorgung sind dringend notwendig, um den aktuellen Herausforderungen des Gesundheitswesens zu begegnen. Die Zunahme chronischer Erkrankungen in Deutschland, die demografische Entwicklung, aber auch Faktoren wie die Landflucht und die steigenden Informationsmöglichkeiten der Patienten sorgen für einen Wandel in der medizinischen Versorgung. Ob Krankenhäuser und chirurgische Praxen innerhalb dieser neuen Versorgungsmodelle als Partner oder Konkurrenten auftreten, diskutieren Chirurgen auf dem diesjährigen Bundeskongress Chirurgie vom 10. bis zum 12. März 2017 in Nürnberg.

Es seien dringend innovative Konzepte notwendig, welche die bisherige sektorale Organisation des Gesundheitswesens überwinden helfen, sagt Dr. med. Peter Kalbe, Referatsleiter der niedergelassenen Chirurgen des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). „Bisherige Versorgungssysteme haben einen Keil zwischen den ambulanten und den stationären Sektor getrieben. Es ist eine Konkurrenzsituation entstanden, die wir beseitigen müssen.“ Laut Kalbe könnten die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens nur durch Kooperation und sektorenverbindende Zusammenarbeit gemeistert werden. „Wir Chirurgen müssen das alle verinnerlichen“, fordert Kalbe.

„Um noch patientenorientierter behandeln zu können, genügt es allerdings nicht, dass wir als Ärzte zusammenarbeiten wollen, sondern es ist Aufgabe der Politik, die notwendigen Rahmenbedingung zu schaffen, um Sektorengrenzen in der prä-, peri- und postoperativen Versorgung weiter abbauen zu können“, so Kalbe.

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Bundeskongress Chirurgie: Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Schon heute haben wir alles am BDC-Stand beim Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg vorbereitet. Der Stand steht! Wir freuen uns, Sie von Freitag bis Sonntag dort zu treffen. Gleich neben uns stehen auch die Kollegen vom Ecclesia Versicherungsdienst bereit, um Ihre Fragen rund um Ihre BDC-Versicherungen zu beantworten. Und falls Sie zwischen den Vorträgen keine Fragen haben sollten, kommen Sie doch einfach für eine kleine Stärkung bei uns vorbei. So oder so, wir freuen uns über Ihren Besuch!

Webseite des Bundeskongress Chirurgie

Gleichstellung in der Medizin

…oder warum Ärztinnen die Quote in der Medizin brauchen und Ärzte nicht

Pünktlich zum Internationalen Frauentag ist der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) nicht wirklich überrascht von der immer wieder aufgestellten Forderung nach einer Männerquote in der Medizin. Der Radiologe Prof. Dr. med. Jürgen Freyschmidt warnte unlängst in der FAZ vor den Folgen einer „Feminisierung“ der Ärzteschaft und fordert drastische Reformen für das Medizinstudium.

Bei der sogenannten „Feminisierung“ in der Medizin ist schon der Begriff völlig falsch. Die Medizin wird schon lange durch Frauen bestimmt, wenn man sich etwa die Pflege, die Geburtshilfe, die Physiotherapie und die psychologische Psychotherapie anschaut. Zum anderen sind Frauen jedoch längst nicht in allen Fächern und vor allem nicht in der medizinischen Wissenschaft in der Mehrheit. Die Männerquote wird auch nicht – wie von Freyschmidt behauptet – hinter vorgehaltener Hand diskutiert, sondern gehört in der ärztlichen Selbstverwaltung und in den Fachgesellschaften zum festen negativ besetzten rhetorischen Repertoire.

Der DÄB diskutiert diese Thematik sachbezogen mit dem Ziel, Fach und Berufsbild neu zu gestalten. Das Netzwerk von Ärztinnen, Zahnärztinnen und Medizinstudentinnen fordert schon seit vielen Jahren familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte, die eine ausgeglichene Work-Life-Balance ermöglichen. Während bei den Studienanfängern inzwischen mehr als rund 70 Prozent Frauen vertreten sind, wollen immer weniger Männer Ärzte werden, weil Prestige und Gehälter gesunken sind. Die Folge: Ärztinnen verdienen außertariflich nach wie vor weniger als Ärzte und können seltener forschen. Studentinnen wegen ihres Geschlechts zu bestrafen, weil sie bessere Noten haben, ist ebenso absurd wie die Behauptung, dass es darauf beim Medizinstudium nicht ankomme. Wenn dazu noch psychologische Tests zu Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Zuwendung angeraten werden, schießt der Verfasser ein Eigentor, da die sprechende Medizin seit jeher als Plus bei Ärztinnen gilt. Über die Rückzahlung der Studiengebühren könnte man noch streiten, doch auch hier bleibt offen, in welcher Form, wieviel und wann.

Dr. med. Christiane Groß, M.A., Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbund: „Wir brauchen in Deutschland keine Männerquote für den Zugang zum Medizinstudium. Eine derartige Steuerung der Studienplatzvergabe ist diskriminierend. Was wir tatsächlich brauchen, sind bessere Auswahlverfahren an den Universitäten, die sich an den Anforderungen an unseren Beruf orientieren. Bleiben wir realistisch: Bundesweit beträgt derzeit der Frauenanteil der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte rund 45 Prozent – hochgerechnet anhand der bisherigen Steigerungsraten werden Ärztinnen in Kliniken und Praxen also frühestens in etwa zehn Jahren entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung vertreten sein“.

Nach einer Dokumentation des DÄB sind Frauen in den Chefetagen nach wie vor höchstens mit 10 Prozent vertreten. Auch in der Wissenschaft kann von einer überwiegend weiblichen Zukunft nicht die Rede sein.

Prof. Dr.med. Gabriele Kaczmarczyk, Vizepräsidentin des DÄB und Leiterin der Untersuchung Women on Top, resümiert: „Der deutschlandweite Durchschnitt an Frauen in Führungspositionen in der Universitätsmedizin liegt gerade mal bei zehn Prozent und Oberärztinnen sind bundesweit in der universitären Medizin mit 31 Prozent vertreten. Dass aber nur sehr wenig Frauen auf Lehrstühlen, in Klinikdirektionen oder Abteilungsleitungen landen, ist einer breiten Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Ein weiterhin geringer Anstieg in den Führungspositionen wird erst nach Jahrzehnten zu einem ausgeglichenen Verhältnis von Männern und Frauen führen. Eine Quote ist daher auch in diesem Bereich zwingend notwendig.“

Quelle: Deutscher Ärztinnenbund e.V., Rhinstr. 84, 12681 Berlin, www.aerztinnenbund.de, 07.03.2017

Personalanhaltszahlen im Krankenhaus

Henke fordert Personalvorgaben für Ärztlichen Dienst

Der Marburger Bund begrüßt die Vorschläge zur sachgerechteren Abbildung des Pflegepersonalbedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser, mahnt aber zugleich auch wirksame Maßnahmen zur Entlastung des Ärztlichen Dienstes an. “Die Festlegung auf Personaluntergrenzen geht in die richtige Richtung. Wir brauchen in den Krankenhäusern klare Mindestvorgaben, die nicht unterschritten werden dürfen. Das sind wir den Beschäftigten und den Patienten gleichermaßen schuldig”, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, zur Vorlage der Schlussfolgerungen von Bund und Ländern aus dem Bericht der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus”.

“Die Stellenpläne im Ärztlichen Dienst sind vielfach auf Kante genäht, mehrere Tausend Arztstellen unbesetzt. Es fehlt an Zeit für eine individuelle Patientenversorgung, für eine strukturierte Weiterbildung und eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Politik und Krankenhäuser dürfen sich nicht länger wegducken und die Unterbesetzung im Ärztlichen Dienst ignorieren”, sagte Henke. Mit der Einrichtung einer Expertenkommission zur Bedarfsermittlung im Ärztlichen Dienst könnte geprüft werden, wie im DRG-System der ärztliche Personalbedarf besser abgebildet werden kann.

Der notwendige Personalaufbau könne nur gelingen, wenn ausreichend ärztlicher Nachwuchs für die Krankenhausversorgung zur Verfügung stehe. Dafür reichten die derzeitigen Studienplatzkapazitäten im Fach Medizin aber nicht aus. “Die Länder haben es selbst in der Hand, die Anzahl der Medizinstudienplätze spürbar zu erhöhen und damit dem Ärztemangel entgegenzuwirken.”

Konzept für Personalanhaltszahlen muss sich an der Realität messen lassen

In seiner Eröffnungsrede des Frühlingsempfanges der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärt der Präsident Thomas Reumann zu der von der Koalition und den Ländern geplanten Einführung von Anhaltszahlen für die Personalbesetzung in der Pflege:

“Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gilt insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst. Der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar. Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen. Deshalb dürfen Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen belegt werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsmärkte für Pflegekräfte leer gefegt sind. 6.000 bis 10.000 freie Stellen und eine nahezu deutschlandweite Vollbeschäftigung im Bereich der Pflege machen dies deutlich. Objektiv Unmögliches darf von den Krankenhäusern nicht verlangt werden, führt zu nicht tragbaren Haftungskonsequenzen und gefährdet am Ende die Versorgung der Patienten, wenn Klinikabteilungen oder Stationen geschlossen werden müssen. Die im Konzept angesprochen Ausnahmeregelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht.

Absolut inakzeptabel ist, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lässt völlig außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden sind. Der zusätzliche Personalbedarf muss eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Das Konzept wäre zudem nur widerspruchsfrei, wenn die Politik sicherstellt, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen für den Personalbestand von 1,2 Millionen Beschäftigten über das Vergütungssystem eins zu eins ausfinanziert werden würde. Ansonsten bleibt der Rationalisierungsdruck auf den Personalkosten und damit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert bestehen.

Quelle: Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin, www.hartmannbund.de, 07.03.2017; Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, www.dkgev.de, 07.03.2017

Neues KBV-Führungstrio gewählt

Das Parlament der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten hat Dr. Andreas Gassen im Amt des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigt. Gemeinsam wird er mit den beiden neu gewählten Vorständen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel die KBV auf neuen Kurs bringen und das Konzept „KBV 2020“ umsetzen.

Verlässlich, teamorientiert und mit klarer Haltung: So positioniert sich das Vorstandstrio an der Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). In Berlin wählten am Freitag die Delegierten der Vertreterversammlung Dr. Andreas Gassen (Vorstandsvorsitzender), Dr. Stephan Hofmeister (erster stellv. Vorstandsvorsitzender) und Dr. Thomas Kriedel (zweiter stellv. Vorsitzender) zum neuen Führungstrio.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 03.03.2017

Service-Tipp: Englisch-Training in Ihrer Praxis

Praxis-Special: Englisch für niedergelassene Chirurgen und deren Teams

Als BDC-Mitglied erhalten Sie bei unserem Partner EforP GmbH spezielle Konditionen für Englisch-Trainings in Ihrer Praxis. Sei es im Behandlungszimmer, bei der Patientenaufnahme oder während der Kommunikation mit Patienten am Telefon – es gibt viele Situationen im Praxisalltag, in denen sicheres Englisch von Vorteil ist. Sie können sogar ein kostenfreies Testtraining vereinbaren. HIER finden Sie alle Details.

BDC|Berlin und BDC|Brandenburg: Gemeinsame Frühjahrstagung 2017

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

in diesem Jahr wollen wir anlässlich der 3. Gemeinsamen Frühjahrstagung das Thema „Ambulantes Operieren“ unter die Lupe nehmen. Die Rahmenbedingungen für das ambulante Operieren erscheinen seit Jahren immer komplexer.

Wo sehen Sie die Zukunft für ambulante Operationen?

Save the date:
Gemeinsame Frühjahrstagung 2017
BDC Brandenburg und Berlin, ANC Brandenburg und Berlin
Samstag, der 22. April 2017, 10.00 – 14.00 Uhr
KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam

Wir laden Sie sehr herzlich nach Potsdam ein und würden uns sehr freuen, wenn Sie  sich an der offenen Diskussion mit den namhaften Referenten zu diesem Thema aktiv beteiligen würden.

Ihre

Prof. Dr. Frank Marusch
1. Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg im BDC

Dr. Torsten Braunsdorf
1. Vorsitzender der ANC Brandenburg

Dr. Ralph Lorenz
1. Vorsitzender des Landesverbandes Berlin im BDC

Dr. Volker Lacher
1. Vorsitzender der ANC Berlin

Programm

10:00-10:05 Begrüßung (Marusch/Lorenz/Lacher/Braunsdorf)
10:05-10:15 Grußwort des neuen Präsidenten des Landesärztekammer Brandenburg  (Schulz)

BG und Ambulantes Operieren

(Moderation: Braunsdorf)
10:20-10:35 Neues von der BG (Ziche)
10:40-11:00 Korrekte Abrechnung BG-licher Leistungen in Praxis und Klinik (Braunsdorf)
11:05-11:25 Ambulantes Operieren in Brandenburg (Noack)

11:30-12:00 Pause

Ambulantes Operieren – Was ist politisch gewollt?

(Moderation: Lorenz)
12:00-12:15 Zukunft des Ambulanten Operierens – Sicht des BAO (Neumann)
12:20-12:35 Zukunft des Ambulanten Operierens – Sicht des BDC (Schüürmann)
12:40-12:55 Hygiene beim Ambulanten Operieren und in der Praxis (Seifert)

Ambulante Chirurgie – konkret

(Moderation: Marusch)
13:00-13:15 Ambulante Hernienchirurgie (Lorenz)
13:20-13:35 Ambulante Venenchirurgie (Raude)

Anschließende Diskussion

Programm

Chirurgie in Zahlen – März 2017

Der in Berlin vorgestellte Herzbericht 2016 bestätigt, dass die herzchirurgische Versorgung bundesweit mit 78 Abteilungen auf hohem Qualitätsniveau etabliert ist. Die Verbesserung der Lebenserwartung – und insbesondere auch der Lebensqualität – der Patienten ist eine wesentliche Prämisse für die in Deutschland knapp 1.000 tätigen Herzchirurgen. „Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Deutschland 128.175 Herzoperationen durchgeführt“, erläutert PD Dr. Wolfgang Harringer, erster Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Trotz des kontinuierlichen Anstiegs des Lebensalters, und den damit einhergehenden Begleiterkrankungen, liegen die Überlebensraten der Patienten dank der kontinuierlichen Weiterentwicklungen bestehender, und Initiierung minimalinvasiver, schonenderer Operationsverfahren, weiterhin bei ca. 97 Prozent.“ (Quelle: DGTHG)

84 Prozent der Bundesbürger halten die Forschung zu digitalen Medizinprodukten für wichtig oder sehr wichtig. 90 Prozent könnten sich sogar vorstellen, sich bei einer schwerwiegenden Erkrankung ein digitales Implantat einsetzen zu lassen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchgeführt hat. Das BMBF fördert die Gesundheitsforschung und startet zwei neue Innovationscluster, in denen intelligente Prothesen und Orthesen (äußeres Hilfsmittel zur Unterstützung des Körpers) sowie neue interaktive Mikroimplantate erforscht werden. (Quelle: BMBF)

In einem aktuellen Bericht der Techniker Krankenkasse (TK) zu Patientenbeschwerden, der Zeitungen der Funke Mediengruppe Anfang Februar vorlag, geht hervor, dass Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler bei der TK im Jahr 2016 um 26 Prozent auf 4.400 Fälle gestiegen seien. Dem Bericht zufolge sollen die meisten Verdachtsfälle – nämlich 1.372 – im chirurgischen Bereich gemeldet worden sein, was laut TK auf verstärktes Rechtsbewusstsein der Patienten zurückzuführen sei. (Quelle: Funke Mediengruppe)

Bundeskongress Chirurgie 2017

Gesundheitspolitik nach der Wahl: Welche Zukunft hat der Facharzt in Klinik und Praxis?

Einladung zum Bundeskongress Chirurgie vom 10. bis 12. März 2017 in Nürnberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene Fachärzte ist das Rückgrat des deutschen Gesundheitssystems. Chirurgen, ambulante Operateure verschiedener Fachrichtungen und Anästhesisten in eigener Praxis behandeln Schmerzen und akute Verletzungen, versorgen Arbeits- und Schulunfälle, begleiten Patienten mit akuten und chronischen Erkrankungen der Knochen, Weichteile und Gelenke und führen etwa 3,5 Millionen ambulante notfallmäßige und planbare operative Eingriffe durch. Dennoch zeichnen sich in der Politik immer stärkere Tendenzen ab, die ambulante Facharztmedizin aus den Praxen in die Kliniken zu verlagern.

Beim Bundeskongress Chirurgie, der vom 10. bis 12. März 2017 im Congress Centrum Nürnberg (CCN) Ost stattfindet, stehen Politiker aus CDU/CSU, SPD und FDP den beteiligten Berufsverbänden Rede und Antwort. Die Bundestagswahl rückt näher, daher werden die gesundheitspolitischen Konzepte der Parteien im Vordergrund des politischen Vormittags am Samstag stehen. Im Rahmen dessen werden sie unter anderem über den Sinn von Portalpraxen an Krankenhäusern, Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und von Zweitmeinungsverfahren diskutieren. Darüber hinaus erörtern namhafte Referenten, welche sektorenübergreifenden Modelle die Versorgung der Bevölkerung in ländlichen Regionen sicherstellen können und welche Rolle der niedergelassene Facharzt in Kooperation mit dem Krankenhaus darin spielen kann – und auch spielen möchte.

Die Verleihung des Journalistenpreises der Deutschen Chirurgen 2017 wird ebenfalls während des politischen Vormittags am Samstag stattfinden. Der BDC zeichnet mit dem Preis jährlich Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden.

Neben intensiven politischen Debatten erwarten die Kongressbesucher für ihre persönliche Weiterbildung aber auch ein breites Spektrum fachlicher Sitzungen aus den Bereichen Allgemein-, Viszeral-, Hand-, Venen- und proktologischer Chirurgie. Auch das Thema multiresistente Keime steht auf der Agenda des Kongresses. Immerhin infizieren sich offiziellen Schätzungen zufolge jährlich etwa 400.000 Menschen – häufig chronisch mehrfach krank oder abwehrgemindert – mit Problemkeimen. Beim Bundeskongress Chirurgie werden daher renommierte Hygienespezialisten und auch Veterinärmediziner darüber berichten, wie sich multiresistente Keime eindämmen und Infektionen verhindern lassen.

Darüber hinaus umfasst das Tagungsprogramm diverse Workshops, ein Gutachten-Seminar, einen Auffrischungskurs zum Strahlenschutz für Ärzte und ihre Angestellten, ein Seminar Rehabilitationsmanagement und -medizin, Reanimationskurse sowie verschiedene Fortbildungskurse für das Praxispersonal. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie online unter www.bundeskongress-chirurgie.de.

Interessierte Journalisten sind herzlich eingeladen, am gesamten Kongress teilzunehmen. Gern vermitteln wir Ihnen kompetente Interviewpartner und versorgen Sie mit Hintergrundinformationen. Melden Sie sich gern bei Antje Thiel (0179 2050813) oder Julia Weilbach (0160 3621563), die Ihnen gern vor Ort bei der Organisation behilflich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Michael Bartsch, Kongressleiter
Dr. med. Christoph Schüürmann, BNC-Vorsitzender
Prof. Dr. med. Dr.h.c. Hans-Joachim Meyer, BDC-Präsident
Dr. med. Axel Neumann, BAO-Präsident

Über den Bundeskongress Chirurgie:
Der Bundeskongress Chirurgie wird seit 2011 durch den Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen (BNC), den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und den Bundesverband Ambulantes Operieren (BOA) gemeinsam mit weiteren chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden veranstaltet. Der Kongress ist hervorgegangen aus dem erfolgreichen Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen des BNC, der 2017 bereits zum 19. Mal stattfindet.

Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung: 1. Quartal 2015

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise.

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Um regionale Honorarunterschiede erklären zu können, informiert Sie der Honorarbericht außerdem über die Arztzahlen, Fallzahlen und Leistungsmengen. Datengrundlage für den Honorarbericht der KBV sind die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelten Daten im Rahmen der Abrechnungsstatistik.

In dem Bericht werden für ausgewählte Abrechnungsgruppen Honorarumsätze und Überschüsse ermittelt und bewertet. Neben der regionalen Darstellung der Honorarumsätze werden die Beträge dargestellt, die die Krankenkassen je KV für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung bereitstellen (Gesamtvergütung).

Zusätzlich umfasst der Honorarbericht Daten über die Auswirkungen der Bereinigung aufgrund der selektivvertraglichen Versorgung. Jede Ausgabe enthält ein Sonderthema, dass eine spezielle Fragestellung schwerpunktmäßig beleuchtet.

Ergänzend sind in einem umfassenden Tabellenteil Angaben zu allen Abrechnungsgruppen sowie – neben den Angaben zum Honorarumsatz – weitere Kennzahlen aufgeführt.

Im Folgenden finde Sie einige Auszüge aus dem aktuellen Bericht. Den gesamten Bericht finden Sie HIER

Honorarumsatz Chirurgie
Honorarumsatz Orthopädie
Honorarumsatz Neurochirurgie
Honorarumsatz Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Gegenüberstellung Honorarumsatz
Gegenüberstellung Überschuss
Sonderthema: Ambulante und belegärztliche operative Eingriffe und ihre Begleitleistungen

Quelle: KBV