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Schicksale von 308 jüdischen Chirurgen im Dritten Reich

Neuer Gedenkband: Verfolgung, Ermordung, Emigration

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) erinnert in einem aktuell erschienenen Gedenkband an 308 jüdisch-chirurgische Mitglieder, die während der NS-Zeit Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt waren und zum Teil ermordet wurden. „Damit wollen wir uns der Verpflichtung stellen, Zeugnis abzulegen“, erklärte DGCH-Präsident Professor Dr. med. Tim Pohlemann anlässlich des 134. Chirurgenkongresses in München. Dort präsentierte Herausgeber Professor Dr. med. Hans-Ulrich Steinau zusammen mit der Medizinhistorikerin Dr. phil. Rebecca Schwoch den zweiten Band zur Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in den Jahren 1933-1945 mit dem Titel „Die Verfolgten“ erstmals der Öffentlichkeit.

Es begann häufig mit berufspolitischer Entwürdigung und öffentlicher Diskriminierung: Im April 1933 forderte der DGCH-Vorsitzende Professor Wilhelm Konrad Röpke alle jüdischen Redner auf dem Chirurgenkongress auf, „angesichts der heutigen nationalen Strömung (…) zurückzutreten“. Röpkes Worte markieren den Auftakt zu systematischer Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Chirurgen im Dritten Reich – auf Sanktionen und Entlassungen folgten bald Deportation und Ermordung, in vielen Fällen auch Emigration.

Die DGCH hat dieses bisher ungeschriebene Kapitel ihrer Geschichte jetzt aufarbeiten lassen. Insgesamt 308 unterschiedliche Schicksale von verfolgten Mitgliedern der DGCH hat die Hamburger Medizinhistorikerin Rebecca Schwoch recherchiert und in dem Gedenkband „Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945. Die Verfolgten“ zusammengetragen. „Diesen Menschen und ihren Familien wieder einen Platz zu bieten und an sie zu erinnern, aber auch, um zum Nachdenken anzuregen, dafür steht dieses Buch“, sagt Schwoch.

Die biographischen Porträts sind, je nach vorgefundener Quellenlage, unterschiedlich umfassend. Fragmentarisch überliefertes Schicksal hinterlässt gerade aufgrund der „Leerstellen“ eine besonders erschütternde Wirkung, wie das Beispiel von Dr. med. Else Philippine Levy zeigt. Zunächst als HNO-Ärztin in Berlin-Schöneberg niedergelassen und dann von 1938 bis 1942 als „Krankenbehandlerin“ im Jüdischen Krankenhaus tätig, tauchte das DGCH-Mitglied im November 1942 unter. „Doch hat jemand ihr Versteck verraten, sie wurde ermordet“, berichtet Schwoch. Mehr ist nicht bekannt.

Während das gewaltsame Lebensende von Philippine Levy in der Rekonstruktion nur bruchstückhaft nachgezeichnet werden kann, sind die Todesumstände anderer Schicksale zumindest mit Ort und Jahreszahl verbunden. So bei Dr. med. Marga Wolf, die ab 1919 in Stuttgart niedergelassen war und eine Praxis als Allgemeinpraktikerin, Chirurgin und Geburtshelferin sowie Ärztin für Frauen- und Kinderkrankheiten führte. „Sie ist im Juni 1943 ins Ghetto Theresienstadt deportiert worden, wo sie im Januar 1944 zu Tode kam“, schreibt Schwoch.

Um der Verfolgung zu entgehen und das eigene Leben zu retten, flüchteten gut 50 Prozent der Ärzte ins Ausland – vornehmlich in die USA, nach Palästina und England. „Davon konnte in der neuen Heimat wiederum die Hälfte wieder fachärztlich arbeiten oder sogar Karriere machen“, sagt Schwoch. Doch die Biographien zeigen auch, dass die Emigration selbst erfahrenen Chirurgen entehrende Hürden bereitete, etwa in Form erneuter Assistenzjahre, Examensprüfungen, Tätigkeiten weit unter Qualifikation oder gar Arbeitslosigkeit. San. Rat. Dr. Jakob Frank beispielsweise, bis 1933 Direktor der Fürther Städtischen Krankenhauses, hielt sich in New York als Altenpfleger über Wasser und starb dort 1953 in bitterer Armut.

Der Gedenkband will jedem einzelnen der Verfolgten in einer Kurzbiographie ein Denkmal setzen, heißt es im Geleitwort von Michael Trede. Der ehemalige Präsident der DGCH, selbst als zehnjähriger Junge 1939 aus Nazi-Deutschland geflohen, fügt hinzu: „Es liegt nun an uns, vor allem aber an der jüngeren Chirurgengeneration, dieses Buch so zu lesen, dass so etwas nie wieder vorkommt.“

Rebecca Schwoch: „Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945. Band II: Die Verfolgten“, hrsg. von Hartwig Bauer, Ernst Kraas und Hans-Ulrich Steinau im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Kaden Verlag Heidelberg 2017. 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 22.03.2017

Folgen des Brexit für die Chirurgie

Experten befürchten Ärzte-Exodus, Pflegemangel und weniger Forschung

Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union – der so genannte „Brexit“ – wirft nicht nur in Politik und Wirtschaft ernste Fragen auf. Auch unter den europäischen Ärzten und Pflegekräften herrscht Unruhe. Denn derzeit profitiert das medizinische Personal von der engen Kooperation, allen voran die Chirurgen: Etwa ein Viertel der britischen Herz-Thorax-Chirurgen haben ihre Ausbildung im europäischen Ausland gemacht, mehr als in jeder anderen Ärztegruppe. Welche Auswirkungen der Brexit für Europas Gesundheitssysteme hat, mit welchen Folgen die derzeitig rund 1.000 deutschen Ärzte in Großbritannien rechnen müssen und was auf die Patienten zukommen könnte, diskutieren Chirurgen aktuell beim 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH).

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gibt es viele offene Fragen, die das dortige Gesundheitssystem betreffen: Dürfen ausländische Ärzte und Pflegekräfte weiterhin in Großbritannien arbeiten? Werden sich die Arbeitsbedingungen ändern? Welche Folgen hat der Austritt auf Forschung, internationale medizinische Zusammenarbeit und Arzneimittelversorgung?

Im gesamten britischen Gesundheitssystem arbeiten rund 57.000 Menschen, die aus anderen EU-Ländern kommen. Laut einer Umfrage der British Medical Association (BMA) unter fast 1.200 Ärzten überlegen bereits 42 Prozent der Befragten, das Land zu verlassen. „Das beträfe konkret etwa 4.000 Ärzte“, betont Dr. med. Gunda Leschber, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT). „Grund für die Abwanderungsüberlegungen sind vorwiegend Sorgen um die Stellung der ausländischen Ärzte und die öffentliche Einstellung ihnen gegenüber“, berichtet Professor Dr. med. Tim Pohlemann, Präsident der DGCH.

Während also ein Ärzte-Exodus droht, ist ein dramatischer Rückgang von Bewerbungen ausländischer Krankenschwestern auf englische Jobangebote bereits Realität. „Es zeichnet sich ein Pflegemangel ab“, so Leschber. Zudem interessieren sich immer weniger ausländische Studenten für Ausbildungs- und Fortbildungsangebote in Großbritannien. Grund: Die rund 125.000 Studierenden aus dem EU-Ausland hätten nach dem Brexit kein Recht mehr auf ein britisches Darlehen.

„Von Studenten über Pflegekräfte bis hin zu Chefärzten wird der EU-Austritt vermutlich einen ganzen Rattenschwanz an problematischen Veränderungen für die Medizin mit sich bringen, insbesondere für die Chirurgie“, befürchtet DGT-Präsidentin Leschber, zugleich Chefärztin für Thoraxchirurgie an der Evangelischen Lungenklinik Berlin gGmbH. Mittel- und langfristig dürfte dies auch negative Folgen für die Patientenversorgung haben. Schon jetzt hat das britische Gesundheitssystem mit einem Ärztemangel zu kämpfen: Zwischen 2013 und 2015 ist die Anzahl freier Stellen für Ärzte um 60 Prozent gestiegen. „Die Situation wird sich weiter verschärfen“, meint die Lungenchirurgin.

Hinzu kommen Befürchtungen, dass die Forschung im Vereinigten Königreich unter dem Brexit leiden wird. Denn die Insel ist bisher der größte Empfänger von wissenschaftlichen Fördermitteln der EU. „Die Gelder sind wichtig für die Universitäten, und es besteht die Sorge, dass mit dem Verlust der Gelder auch die internationale Reputation und Attraktivität für Wissenschaftler nachlässt“, berichtet Leschber. Wird die Wissenschaftsförderung eingeschränkt, geht dies nicht nur zulasten der britischen Spitzenforschung. „Auch Patienten hätten infolgedessen weniger Zugang zu innovativen Therapien“, betont Leschber.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 21.03.2017

BDC-Beratung beim Chirurgenkongress

Morgen ist es soweit: Der 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie startet in München. Natürlich wird auch der BDC mit von der Partie sein. Auf dem Messegelände wird heute schon fleißig gewerkelt, damit morgen auch alles pünktlich fertig ist. Unser Stand steht auch schon fast. Sie finden uns im ICM, Stand 371, Foyer OG.

Fragen zum Versicherungsschutz?

Direkt neben uns finden Sie unsere Partner vom Ecclesia Versicherungsdienst, die Ihre Fragen zu Versicherungen beantworten.

Beratung in Sachen Recht

Wir bieten im Rahmen des Kongresses auch Rechtsberatung von unserem Justitiar Herrn Dr. Heberer an. Die Beratung findet am Mittwoch, den 22. März statt, im Raum 0.336 von 12:00-17:30 Uhr statt (Anmeldung am BDC-Stand. 371, Foyer OG oder unter 030/28004-100).

Wir freuen uns auf Sie.

134. Chirurgenkongress mit Programm und Anmeldung
Anmeldung zum KidsClub
Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2017
Trailer zum 134. Chirurgenkongress (Youtube)
Trailer zum Organspendelauf beim Chirurgenkongress (Youtube)

134. Chirurgenkongress 2017: BDC-Sitzungen & KidsClub Chirurgie

Anmeldung zur Kinderbetreuung auf dem 134. Chirurgenkongress in München

Wir freuen uns, Ihnen auch in diesem Jahr im beim Chirurgenkongress in München eine Kinderbetreuung anbieten zu können. An allen Kongresstagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos betreuen zu lassen.

Wie schon in den letzten Jahren hat die Agentur Pünktchen ein abwechslungsreiches Programm für alle Kinder zwischen zwölf Monaten und zwölf Jahren zusammengestellt.

Kids Club ist eine Initiative des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen, Frauen in der Viszeralmedizin, Frauen in der Thoraxchirugie, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie. Der Kids Club wird darüber hinaus von Covidien unterstützt.

HIER finden Sie das Anmeldeformular. Bei Fragen können Sie sich gern an die BDC-Geschäftsstelle wenden.

Ansprechpartner:
Maren Bruske
Tel.: 030/28004-150
E-Mail: [email protected]

BDC-Sitzungen beim 134. Chirurgenkongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

21. bis 24. März 2017 – ICM München
Trailer zum Kongress

Mittwoch, 22. März 2017

12.00 – 17.30 Raum 0.336 Rechtsberatung für BDC-Mitglieder mit BDC-Justitiar Dr. Jörg Heberer
(Anmeldung Foyer OG, Stand-Nr. 371 oder unter 030/28004-100)
15.30 – 17.00 Saal 21 Ambulante Versorgung: Wo geht der Weg hin? Die Not der Notaufnahmen
17.30 – 19.00 Saal 21 Antibiotika up-date in der Chirurgie
19.00 – 20.00 Saal 21 BDC-Mitgliederversammlung

Donnerstag, 23. März 2017

10.30-12.00 Saal 21 Chirurgische Nachwuchsarbeit: Zwischen Personalakquise und Talentförderung
10.30 – 12.00 Raum Schliersee Workshop: Antikorruptionsgesetz
14.00 – 15.30 Raum Schliersee Workshop: Vorbereitung auf die Niederlassung

Teil 1: chirurgisch-fachliche Möglichkeiten in der Praxis

16.00 – 17.30 Raum Schliersee Workshop: Vorbereitung auf die Niederlassung

Part 2: Zulassung und Vertragsgestaltung

Freitag, 24. März 2017

08.30-10.00 Saal 2 Zukunft der Chirurgie: Macher oder Dienstleister
10.30-12.00 Saal 2 Brauchen wir wirklich Choosing wisely / Klug entscheiden?
15.00-16.30 Saal 2 Zukunftschancen in den chirurgischen Fachgebieten
16.30-18.00 Saal 2 Profit Center Chirurgie: Wie soll sich alles rechnen?
134. Chirurgenkongress mit Programm und Anmeldung
Anmeldung zum KidsClub
Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2017
Trailer zum 134. Chirurgenkongress (Youtube)
Trailer zum Organspendelauf beim Chirurgenkongress (Youtube)

BÄK fordert mehr Schutz für Ärzte vor Gewalt

Die Bundesärztekammer fordert einen größeren Schutz für Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen vor Gewalt und tätlichen Angriffen. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzesentwurf müsse in diesem Punkt erweitert werden. „Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleistenden (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufes, z.B. im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, heißt es in einem Schreiben von BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an Bundesjustizminister Heiko Maas.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärztinnen und Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisiert Montgomery. Ebenfalls nicht erfasst seien Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern oder Praxen. Der von dem Gesetz erfasste Personenkreis sollte entsprechend vergrößert werden, fordert der BÄK-Präsident. „Die sich in hohem Maße engagierenden Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe verdienen entsprechenden Schutz“, so Montgomery.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 16.03.2017

Bundeskongress Chirurgie 2017

Fachärzte fordern klares Bekenntnis der Politik zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Pressemitteilung zum Bundeskongress Chirurgie vom 10.-12. März 2017 in Nürnberg

Nürnberg/Berlin, 14. März 2017: „Ein staatsfernes Gesundheitssystem mit freiberuflichen Ärzten und Wahlmöglichkeiten für die Patienten ist ein demokratiestabilisierender Faktor, den es zu erhalten gilt.“ Mit dieser Aussage erntete der Ökonom und Europaexperte Prof. Günter Danner großen Beifall beim politischen Samstagvormittag des 19. Bundeskongresses Chirurgie. Mit ihrem Status als Freiberufler in einem Kammersystem seien deutsche Ärzte europaweit allerdings die Ausnahme, erklärte Prof. Danner und warnte vor Bestrebungen hin zu einer EU-weiten Angleichung und Vergemeinschaftung der Sozialsysteme. Doch auch in Deutschland ist der Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit nicht jedem Politiker bewusst, so Dr. Dirk Heinrich vom Spitzenverband Fachärzte: „Viele verwechseln Freiberuflichkeit mit selbstständiger Tätigkeit.“ Anders als Gewerbetreibende erfüllten Freiberufler aber einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag, ob nun als Angestellte oder selbstständig tätige Ärzte.

Die ausrichtenden Berufsverbände kritisierten, dass der für eine freiberufliche Tätigkeit erforderliche Handlungsspielraum immer weiter beschnitten wurde. So erklärte BDC-Präsident Prof. Hans-Joachim Meyer: „Insbesondere der Gemeinsame Bundesausschuss ist mittlerweile ein Apparat, dessen Machtbefugnisse dringend hinterfragt werden müssen.“ BAO-Präsident Dr. Axel Neumann beobachtet eine weitere Entwicklung mit Sorge: „Wir niedergelassenen Fachärzte werden kaum noch von Politikern und Institutionen wahrgenommen, obwohl die Vorteile unserer Arbeit für den Patienten unbestritten sind. Sogar wir selbst argumentieren nur noch mit unseren Kosten – der Wert unserer ärztlichen Leistung, der auf Ausbildung, Erfahrung und Verantwortung basiert, fällt dabei unter den Tisch!“ Der BNC-Vorsitzende Dr. Christoph Schüürmann ergänzte: „Ob im ambulanten oder stationären Bereich – in allen Gebührenordnungen ist der Anteil des Arztlohns im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt und muss endlich angepasst werden!“ Er riet seinen Kollegen, ihren Anteil an der Volkswirtschaft nicht zu unterschätzen: „Niedergelassene Vertragsärzte haben 20 Milliarden Euro in ihre Praxen und damit in das Gesundheitssystem investiert!“

Echten Gegenwind aus der Politik gab es nicht. Die anwesenden Politiker aus SPD, CSU und FDP bekannten sich klar zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Doch ihre Lösungsansätze harmonieren nur bedingt mit den Forderungen der Ärzteschaft. So rechtfertigte die SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich die Forderung nach einer Bürgerversicherung damit, dass die Politik endlich Lösungen für einkommensschwache Menschen anbieten müsse, die sich ihre Krankenversicherung nicht mehr leisten können: „Hier fehlen mir bislang konstruktive Lösungsvorschläge aus den Reihen der Ärzteschaft.“ Der CSU-Landtagsabgeordnete Bernhard Seiderath bekräftigte die Haltung seiner Partei, mithilfe der unter Ärzten unpopulären Landarztquote den Nachwuchs auf’s Land locken zu wollen. Der FDP-Bundestagskandidat Prof. Andrew Ullmann wiederum versprach, die flächendeckende wohnortnahe Versorgung auch ohne derartige Regularien zu stärken und das Zwei-Säulen-Modell aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht anzutasten, obwohl das FDP-Wahlprogramm für die Bundestagswahl noch nicht verabschiedet wurde.

Die März-Ausgabe ist online

in diesem Monat finden zwei Highlights der chirurgischen Kongressszene statt: der Bundeskongress Chirurgie am ersten März-Wochenende in Nürnberg und ab dem 21. März der 134. Chirurgenkongress in München. Der BDC wird auf beiden Veranstaltungen vertreten sein und vor Ort neben der Mitgliederberatung eine Rechts- und Versicherungsberatung anbieten. Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen wollen, kommen Sie in München an unseren neu gestalteten Stand. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Der Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe von PASSION CHIRURGIE liegt in diesem Monat in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG). Sie lesen hier u. a. das Editorial von Herrn Professor Gehrke, dem Vertreter der MKG-Chirurgie im BDC sowie zwei weitere Fachartikel zum Thema.

Passion Chirurgie 02/2017

Mindestmengenregelungen erneut in der Diskussion

Gemeinsame Pressemitteilung der DGCH und des BDC zum aktuellen Krankenhaus-Report 2017

Berlin, 13. März 2017: Seit einigen Jahren sind Mindestmengen umstrittenes Thema in der Chirurgie. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) warnen vor einer generellen Ausweitung der Mindestmengenregelungen, bevor sich bisher eingeführte Vorgaben nicht eindeutig bewährt haben. „Wir benötigen evidenzbasierte Ergebnisse der bisherigen Regelungen“, fordert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der DGCH.

Die DGCH und der BDC sprechen sich für die Spezialisierung in der Chirurgie aus – somit auch für die verstärkte Zentralisierung von Expertise. „Sehr komplexe Eingriffe, vor allem bei bösartigen Erkrankungen, wie zum Beispiel Operationen der Bauchspeicheldrüse oder Speiseröhre sollten nur in Kliniken mit entsprechenden Fallzahlen und der notwendigen Erfahrung durchgeführt werden. Die Höhe der Fallzahlen bzw. die Erfahrung muss dann aber ganz klar durch Studien belegt sein und muss sich an eindeutig definierten Schwellenwerten orientieren“, so Meyer. „Es ist unklar, ob die eingeführten Mindestmengen generell die Qualität steigern – die Datenlage ist nicht eindeutig.“ „Derzeit wird das Instrument der Mindestmengenregulierung politisch im Wesentlichen zur Reduktion bestimmter Eingriffe genutzt“, kritisiert die BDC-Vizepräsidentin Prof. Dr. med. Julia Seifert.

Für einige Operationen wie den Einsatz eines künstlichen Kniegelenks (Kniegelenk Totalendoprothese/Knie-TEP) gilt laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits eine jährliche Mindestmenge von 50 Stück. Krankenhäuser dürfen also nur bei voraussichtlich erbrachter Fallzahl diese Leistung bei gesetzlichen Krankenversicherungen geltend machen. „Ob diese Mindestzahl allerdings einen adäquaten Cut-off-Wert darstellt, ab dem die Qualität gesichert ist oder steigt, ist vollkommen ungeklärt und wurde bisher auch nie wissenschaftlich untersucht“, erklärt Seifert.

„Jede Ausweitung von Mindestmengenregelungen innerhalb der Chirurgie muss detailliert geprüft werden – vor allem müssen den geforderten Mindestmengen evidenzbasierte Studien zugrunde liegen. Eine weitere Ausweitung kann nicht als alleiniges Qualitätsmerkmal in der Chirurgie gelten, denn Mindestmengen sind kein Allheilmittel gegen Schwächen des Gesundheitssystems. Allerdings sind Mindestmengenvorgaben bei komplexen operativen Eingriffen für die Behandlungsqualität und Sicherheit für den Patienten durchaus zu fordern“, so Meyer.

134. Chirurgenkongress

Wann sind Mindestmengen in operativen Fächern sinnvoll? Über diese und weitere wichtige Fragen des 134. Chirurgenkongresses der DGCH informieren Sie auf der Vorab-Pressekonferenz am Mittwoch, 15. März 2017, von 11.30 bis 12.30 Uhr im Künstlerhaus München Kongresspräsident Prof. Dr. med. Tim Pohlemann, Homburg/Saar, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der DGCH und Präsident des BDC, Allgemein- und Viszeralchirurg Prof. Dr. med. Heinz-Johannes Buhr sowie Kinderchirurg Prof. Dr. med. Stuart Hosie. Während des Kongresses finden die täglichen Pressekonferenzen von Dienstag, 21. März, bis Freitag, 24. März 2017, von 12.00 bis 13.00 Uhr im ICM München, Saal 22b statt.

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen würdigt „Ein krankes Haus“

Berlin/Nürnberg 11. März 2017: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hat heute den herausragenden Medienbeitrag „Ein krankes Haus“ aus DER SPIEGEL (51/2016) mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen ausgezeichnet. Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie verlieh der Präsident des BDC, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, den mit 1.500 Euro dotierten Preis an die Autoren.

Kristina Gnirke, Isabell Hülsen und Martin U. Müller erhielten den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen 2017 für ihren Beitrag „Ein krankes Haus“. Er erschien am 17. Dezember 2016 in DER SPIEGEL. Ein privater Klinikkonzern steht im Fokus des Artikels. Gnirke, Hülsen und Müller thematisieren die Ökonomisierung der Krankenhäuser in Deutschland an einem konkreten Beispiel. Die Gesamtproblematik des deutschen Gesundheitssystems wird ausgewogen und fundiert dargestellt.

„Die Folgen unseres kränkelnden Gesundheitssystems werden in „Ein krankes Haus“ anhand eines Beispieles nachvollziehbar für die breite Masse aufgezeigt. Der immer weiter steigende Druck, der auf Ärzten und Pflegepersonal in deutschen Kliniken lastet, wird für den Leser sehr deutlich“, so Meyer. „Daher hat sich die Jury einstimmig für diesen Beitrag entschieden.“

Mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen zeichnet der BDC jährlich journalistische Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden. Der BDC fördert mit dem Preis die anspruchsvolle Aufbereitung chirurgischer und gesundheitspolitischer Themen.

Der Bewerbungsschluss für den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen endet jedes Jahr am 15. Dezember. Eingereicht werden können Beiträge, die im davor laufenden Jahr in einem deutschsprachigen Medium erschienen sind.

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Wolfgang Müller-Osten-Medaille verliehen

Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg wurden heute zwei Wolfgang-Müller-Osten-Medaillen durch den BDC-Vorstand verliehen. Der BDC verlieh diese Ehrenmedaillen für besonders großes Engagement im BDC an Herrn Dr. med. Boxberg und Herrn Dr. Giensch.

Dr. med. Werner Boxberg

Der Berufsverband ehrt damit eine herausragende Persönlichkeit, die sich in ihrer langjährigen Tätigkeit für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland mit großem Engagement eingesetzt hat. Besondere Anerkennung gebührt Werner Boxberg für seinen Einsatz um die Belange der Durchgangsärzte. Seiner ehrenamtlichen Arbeit ist es mit zu verdanken, dass der BDC gemeinsam mit den Partnern der gesetzlichen Unfallversicherung Schlichtungsstellen einrichten konnte, die wesentlich zur Erleichterung der Arbeitsbedingungen beitragen.

Dr. med. Manfred Giensch

Der Berufsverband ehrt damit eine herausragende Persönlichkeit, die sich in ihrer langjährigen Tätigkeit für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland mit großem Engagement eingesetzt hat. Besondere Anerkennung gebührt Manfred Giensch für seine jahrzehntelange ausgleichende und innerhalb der Kollegenschaft vermittelnde Führung des Landesverbandes Hamburg. Mit dieser Haltung hat er auch in seiner Zeit als Vorsitzender des BNC wesentlich zu einer Annäherung mit dem BDC beigetragen und damit den Chirurgen in Deutschland insgesamt einen großen Dienst erwiesen.