Alle Artikel von kein Autor

Medikamente

Regressrisiko – KBV fordert gesetzliche Klarstellung zu Mischpreisen

Mit Nachdruck fordert die KBV zur Mischpreisbildung von Arzneimitteln eine gesetzliche Klarstellung. Anderenfalls befürchtet die Ärztevertretung angesichts des Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eine massive Verschärfung des Regressrisikos. Dramatische Folge für die Patienten wäre, dass bestimmte Arzneimittel nicht mehr verordnet werden.

Zwar liege das abschließende Urteil noch nicht vor, aber schon jetzt zeichne sich ab, dass der Gerichtsbeschluss zu einer „erheblichen Verordnungsunsicherheit bei den niedergelassenen Ärzten führt“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Hofmeister kündigte an, bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages einzufordern, dass vereinbarte Erstattungsbeträge für Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet herstellen müssen. Komme der Gesetzgeber dieser Forderung nicht nach, würden Ärzten bei der Verschreibung betroffener Arzneimittel Regresse über viele tausend Euro drohen.

Von dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) betroffen sind Arzneimittel, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen festgestellt hat, für andere dagegen nicht. Für diese Arzneimittel werden Mischpreise festgelegt – also ein Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch jene ohne Zusatznutzen einpreist.

Nach Auffassung des Gerichts können solche Mischpreise nicht als wirtschaftlich erachtet werden, wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Verschreiben Ärzte diese Medikamente trotzdem, droht ihnen ein Regress. Die Folge ist ein faktischer Verordnungsausschluss für bestimmte Patientengruppen.

Versorgungsausschluss von Medikamenten verhindern

„Wir müssen unbedingt verhindern, dass Patienten keine Medikamente mehr erhalten, die sie benötigen und die auch medizinisch sinnvoll sind – nur weil es für sie keinen festgestellten Zusatznutzen gibt“, forderte Hofmeister. Betroffen seien vor allem Patienten mit seltenen Erscheinungsformen schwerer Erkrankungen sowie Kinder und Jugendliche, bei denen schon aus ethischen Gründen keine Arzneimittelstudien durchgeführt würden.

Zudem sind Patienten Hofmeister zufolge in der Praxis nicht immer eindeutig einer Gruppe zuzuordnen. „Unsere Patienten entsprechen mit ihren Erkrankungen nicht immer den strengen Ein- und Ausschlusskriterien von klinischen Studien“, betonte der Vorstands-Vize. Insofern handele es sich „bei einer ärztlichen Therapieentscheidung immer auch um eine individuelle Abwägung“.

Gesetzliche Neuregelungen werden konterkariert

Der Beschluss des LSG konterkariert auch die gesetzlichen Neuregelungen für eine Flexibilisierung des Erstattungsbetrags. Bislang durfte ein Arzneimittel, für das insgesamt kein Zusatznutzen festgestellt wurde, nicht teurer sein als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Diese Vorgabe wurde mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz in eine Soll-Regelung umgewandelt. Dadurch wird für diese Arzneimittel die Vereinbarung eines höheren Preises ermöglicht, und einer etwaigen finanziell bedingten Marktrücknahme kann vorgebeugt werden.

Nach dem LSG-Beschluss allerdings könnten Ärzte diese Arzneimittel nicht mehr verordnen, ohne befürchten zu müssen, dass Krankenkassen einen Regressantrag wegen Unwirtschaftlichkeit stellen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 27.04.2017

Niederlassung

Niederlassung ist attraktiv: Junge Mediziner in der ambulanten Versorgung

Arztzahlen – Wer sich als Arzt niederlassen will, hat beste Aussichten. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bieten zahlreiche Anreize. Mit flexiblen Arbeitsformen wird auf die Wünsche der jungen Generation eingegangen.

Sie bilden das Rückgrat der medizinischen Versorgung in unserem Land: Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich jeden Tag in über 100.000 Praxen um ihre Patienten kümmern. Jährlich gibt es in den Praxen über eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte und rund 580 Millionen Behandlungsfälle. Doch das Durchschnittsalter bei den Niedergelassenen ist mit rund 54 Jahren hoch. Es wird dringend Nachwuchs gesucht – und folglich haben junge Mediziner beste Chancen. “Umsatzgarantien, Investitionshilfen, flexible Arbeitszeitmodelle, Arbeit zunächst als angestellter Arzt in der Praxis sind nur einige Pluspunkte, die die KVen den jungen Kolleginnen und Kollegen bieten”, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen heute in Berlin.

“Die ambulante Tätigkeit als solche ist nicht das Problem, viele junge Mediziner ziehen die Arbeit in der Praxis sogar dem Großbetrieb Krankenhaus vor. Wir wollen daher in Zukunft verstärkt auf Anreize setzen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Aufklärung über die heutzutage vielfältigen Möglichkeiten, den ärztlichen Beruf in der Praxis auszuüben. Verpflichtungen und Landarztquoten von jungen Ärzten sehe ich dagegen skeptisch”, kommentierte der KBV-Chef. Die Herausforderung liegt darin, dass sich mittlerweile in der niedergelassenen Ärzteschaft die Folgen der hohen Altersstruktur bemerkbar machen.

Zwar ist bei den Fachärzten die Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, nämlich von 583 auf 484. Dies geht aus den neuesten Daten der Umfrage zum Stand der Bedarfsplanung hervor, welche die KBV für das Jahr 2016 erhoben hat (Stichtag 31. Dezember 2016). Am stärksten schlagen dabei die Psychotherapeuten zu Buche: Die 2012 geschaffenen ca. 1.300 neuen Zulassungsmöglichkeiten sind inzwischen weitestgehend ausgeschöpft.

Allerdings ist gleichzeitig im Jahresvergleich die Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte gestiegen. Demnach gab es im vierten Quartal 2016 bundesweit 2.727 freie Hausarztsitze. Das entspricht einem Zuwachs von 603 im Vergleich zum Vorjahr.

Gründe für die Lücken bei den Hausärzten liegen zum einen in der demografischen Entwicklung. Einem gestiegenen Bevölkerungs-wachstum und damit höheren Bedarf an hausärztlicher Versorgung steht eine anrollende “Ruhestandswelle” bei den Hausärzten gegenüber.

Gleichzeitig ist der Trend zur Anstellung ungebrochen, wie die statistischen Daten aus dem Bundesarztregister zeigen: Die Zahl der in Praxen und medizinischen Einrichtungen angestellten Ärzte und Psychotherapeuten hat sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich erhöht, nämlich um 10,3 Prozent auf nunmehr 29.967 (ohne Weiterbildungsassistenten). Damit haben sich die Angestelltenverhältnisse in der vertragsärztlichen Versorgung seit 2005 mehr als verzehnfacht. Auch Teilzeitmodelle erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.

Insgesamt nahmen im vergangenen Jahr 169.866 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil (146.054 Ärzte und 23.812 Psychologische Psychotherapeuten). Die Gesamtzahl hat sich gegenüber 2015 um 2.550 erhöht, das entspricht 1,5 Prozent. Mittlerweile sind 45 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten Frauen. “Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass von der Gesamtzahl der Medizin-Studierenden der Anteil der Frauen bei mittlerweile rund 70 Prozent liegt”, so Gassen.

“Sicherstellung bleibt schwierig, aber sie ist machbar, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört, die veränderten Anforderungen der jüngeren Generationen zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf sich der Staat nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Von der Vorstellung, in jedem Dorf einen Hausarzt zu haben, müssen wir uns allerdings verabschieden, wenn auch Schulen, Polizei und Einkaufzentren längst das Dorf verlassen haben”, lautet Gassens Fazit.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 24.04.2017

Ärztestatistik 2016: Anzahl der Ärzte gestiegen

“Wer nur die leicht steigenden Arztzahlen betrachtet, verschließt die Augen vor der ganzen Wahrheit. Tatsächlich öffnet sich die Schere zwischen Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten immer weiter. Schon heute klaffen bei der ärztlichen Versorgung in vielen Regionen große Lücken.” So kommentiert Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ärztestatistik für das Jahr 2016.

7.305 mehr Ärztinnen und Ärzte als 2015

Wie aus den Daten der BÄK hervorgeht, erhöhte sich die Zahl der bei den Landesärztekammern gemeldeten Ärztinnen und Ärzte geringfügig um 2,1 Prozent. Damit waren im Jahr 2016 im Bundesgebiet 378.607 Ärztinnen und Ärzte tätig, 7.305 mehr als im Vorjahr. Von ihnen arbeiten 194.401 im Krankenhaus. Deutlich kleiner ist die Gruppe der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte mit 151.989. Hinzu kommen 32.217 Mediziner, die bei Behörden, Körperschaften und in sonstigen Bereichen beschäftigt sind. Ihr Anteil blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 8,5 Prozent unverändert.

Fast 19,8 Millionen Behandlungsfälle in Krankenhäusern

Der insgesamt leichte Zuwachs relativiert sich, wenn man die enorm hohen Behandlungszahlen in Praxen und Kliniken betrachtet. Allein in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung kommt es jährlich zu mehr als einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten. In den Krankenhäusern erhöhte sich die Zahl der Behandlungsfälle in den letzten zehn Jahren um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen. Da die Deutschen immer älter werden, ist ein Ende dieser Entwicklung nicht in Sicht. Wissenschaftler prognostizieren bis 2030 einen Anstieg der Lebenserwartung bei Männern in Deutschland von 78 auf fast 82 Jahre und bei Frauen von 83 auf 86 Jahre.

“Unsere Gesellschaft altert, und die Ärzteschaft altert mit. Fast jeder vierte niedergelassene Arzt plant, in den nächsten fünf Jahren seine Praxis aufzugeben”, warnt der BÄK-Präsident. Zwar stieg im Jahr 2016 die Zahl der unter 35-jährigen berufstätigen Ärzte (+ 2.334). Dem steht aber in den Altersgruppen der 50- bis 59-Jährigen ein Zuwachs von 1.600, bei den 60- bis 65-Jährigen von 1.172 und bei den über 65-Jährigen von 2.463 Ärztinnen und Ärzten gegenüber.

46,5 Prozent Ärztinnen im Bundesgebiet

Nach wie vor steigt auch der Anteil der Ärztinnen an der Gesamtzahl der berufstätigen Ärzte. Er beträgt jetzt 46,5 Prozent. Im Jahr 1991 lag der Frauenanteil noch bei einem knappen Drittel. Seitdem hat er sich um 38,4 Prozent erhöht.

Auf dem Arbeitsmarkt sind Mediziner weiterhin äußerst gefragt. Die Bundesagentur für Arbeit meldete 1.943 offene Stellen für Ärztinnen und Ärzte (Vorjahr: 1.807). Damit herrscht praktisch Vollbeschäftigung – das ist eine gute Nachricht für die Mediziner, aber aus der Versorgungsperspektive ein deutliches Warnsignal.

Trend zur Festanstellung im ambulanten Bereich

Weiterhin ungebrochen ist der Trend zur Festanstellung im ambulanten Bereich. Im Jahr 2016 betrug der Zuwachs hier 10,1 Prozent. Die Gesamtzahl der im ambulanten Bereich angestellten Ärztinnen und Ärzte erhöhte sich auf 32.348. Damit hat sich ihre Zahl seit 1993 fast versechsfacht. Bemerkenswert ist der hohe Frauenanteil von 62,7 Prozent in dieser Gruppe. Die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dagegen sank um 0,9 Prozent auf 119.641.

Immer mehr angestellte Ärzte entscheiden sich allerdings gegen eine Vollzeitstelle. Allein im Jahr 2015 stieg der Anteil der Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeitanstellung nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung um 10,6 Prozent. Für die Versorgung der Patienten bedeutet dies aber, dass mehr Köpfe gebraucht werden, um die gleiche Menge an Arbeit zu leisten.

“Die Politik muss diesen Zusammenhang zwischen mehr Teilzeitarbeit und weniger Arzt-stunden endlich anerkennen und die Zahl der Studienplätze erhöhen”, fordert Montgomery. Notwendig sei eine Steigerung um zehn Prozent. Dass dies aus Kostengründen aus dem zwischen Bund und Ländern konsentierten “Masterplan Medizinstudium 2020” ausgeklammert wurde, sei enttäuschend. Statt auf Kostenschätzungen einer Expertenkommission zu warten, müssten die Länder ihrer Verantwortung für die ärztliche Nachwuchsförderung gerecht werden und die nötigen Mittel bereitstellen. Dennoch sei es zu begrüßen, dass die Reform des Medizinstudiums nun endlich in Angriff genommen werde. Dabei habe die Politik viele Forderungen der Ärzteschaft aufgegriffen.

Anstieg der ausländischen Ärztinnen und Ärzte

Ein wenig entschärft wird der Ärztemangel durch die Zuwanderung aus dem Ausland. Die Zahl der in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte stieg um 9,7 Prozent auf 46.721. Damit besitzen 11 Prozent der in Deutschland berufstätigen Ärztinnen und Ärzte eine ausländische Staatsbürgerschaft.

Die stärksten Zuwächse gab es mit 746 Ärztinnen und Ärzten aus Syrien, es folgen Rumänien(+ 223), Serbien (+ 218), die Ukraine (+ 160), Russland (+ 109) und Aserbaidschan (+ 108). Die meisten ausländischen Ärzte stammen damit aus Rumänien (4.285), Griechenland (3.118) und Syrien (2.895), gefolgt von Österreich (2.600).

Ihnen stehen 2.050 Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die Deutschland im Jahr 2016 den Rücken gekehrt haben. Die beliebtesten Auswanderungsländer waren, wie schon in den vergangenen Jahren, die Schweiz (677), Österreich (295) und die USA (112). Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit hat sich im vergangenen Jahr um 2,7 Prozent erhöht.

Ärztestatistik 2016

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 24.04.2017

Service-Tipp: Mediathek der DGCH

Jetzt auch für BDC-Mitglieder kostenfrei

Als BDC-Mitglied können Sie ab jetzt kostenfrei auf über 400 Medien der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie zu Aus- und Fortbildungszwecken zugreifen. Einfach neu registrieren, Ihren Zugang anfragen und los geht’s. Das Gremium der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft Medien (CAM) prüft kontinuierlich neue Beiträge und entscheidet über deren Aufnahme  so wird der Bestand stetig erweitert.

Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie

Für Berufseinsteiger: BDC-Zertifikat „Common Trunk“

Curriculum Basischirurgie: Grundwissen und erste praktische Fertigkeiten

Das BDC-Programm „Common Trunk“ vermittelt Berufseinsteigern das nötige Grundwissen und die ersten praktischen Fertigkeiten, welche für die chirurgische Tätigkeit auf Station, in der Ambulanz, der Notaufnahme und auf der Intensivstation in den ersten beiden Jahren der Weiterbildung erforderlich sind.

Praxisnahe Weiterbildungsinhalte

Das Angebot besteht aus einem strukturierten Portfolio aus Seminaren und Workshops, in denen die notwendigen Weiterbildungsinhalte praxisrelevant und praxisnah vermittelt werden. Hierzu gehört auch das Training von chirurgischen Techniken für die verschiedenen Fachdisziplinen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Management von Notfällen auf Station und im Bereitschaftsdienst. Die verschiedenen Seminare und Workshops lassen sich inhaltlich und organisatorisch gut in die ersten zwei Weiterbildungsjahre des Common Trunk begleitend einbauen. Nach Teilnahme an einem der Basisseminare „Common Trunk“ und einem weiteren der angebotenen Workshops wird durch die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat „Common Trunk“ verliehen.

Workshop “Intensivmedizin & Reanimation”

Potsdam: 16.-17.06.2017, mehr Informationen

 

Als integraler Bestandteil der Common Trunk-Weiterbildung vermittelt dieser zweitägige Workshop die Grundlagen der Intensivmedizin und Reanimation. Während des sehr praxisorientierten Workshops widmen sich die Teilnehmer in kleinen Gruppen den folgenden Themen:

 

  • Diagnostik, Therapie und Monitoring schwerkranker Patienten
  • Reanimation und Management auf der Intensivstation
  • Atemwegsmanagement
  • Defibrillation
  • mechanischen Beatmung
  • intraossäre Zugänge
  • septische, blutende, delirante und polytraumatisierte Patienten
  • u.v.m.
Termine Common Trunk Anmeldung
Tuttlingen: 15. - 18.05.17
Hamburg: 29.06. - 01.07.17
Braunschweig: 06. - 09.09.17
Duisburg: 25.09. - 28.09.2017
Berlin: 27.11. - 01.12.17
Termine weiterführende Seminare/Workshops Anmeldung
Seminar „Allgemein-, Viszeral- & Gefäßchirurgie”, Berlin: 09. - 11.11.17
Seminar „Orthopädie & Unfallchirurgie”, Berlin: 18. - 19.05.17
Seminar „Notfallmanagement im Bereitschaftsdienst”, Leipzig: 23. - 24.09.17
Workshop „Simulationstraining Notfallmanagement”, Berlin: 28.04.2017
Workshop „Simulationstraining Notfallmanagement”, Berlin: 22.09.2017
Workshop „Intensivmedizin”, Tübingen: 23. - 24.06.17
Workshop „Intensivmedizin & Reanimation”, Potsdam: 16. - 17.06.2017
Workshop „Intensivmedizin & Reanimation”, Potsdam: 13. - 14.10.2017
Alle BDC-Zertifikate im Überblick

Fehlende Investitionsmittel führen zu Mehrbelastung des Personals

Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in enger Abstimmung mit den Landeskrankenhausgesellschaften veröffentlichte neu überarbeitete Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2017 zeigt deutlich, dass die mangelnde Investitionsausstattung durch die Länder die Krankenhäuser in eine problematische Situation bringt. “Die Länder entziehen sich weiterhin ihrer Verantwortung und verweigern damit den Krankenhäusern lebensnotwendige Finanzmittel. Dabei geht es zum einen um den Erhalt der Substanz – es geht aber auch um notwendige Weiterentwicklungen. So können wir die Digitalisierung nicht voranbringen und damit auch keine Entlastung für das Personal durch neue digitale Prozesse herbeiführen. Gleiches gilt auch für baulichen Maßnahmen und die instrumentelle Ausstattung der Kliniken, die wir aufgrund der fehlenden Mittel nicht so verbessern können, wie es notwendig wäre, um das Personal zu entlasten”, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

In der fortgeschriebenen Bestandsaufnahme wird neben den bundeslandspezifischen Verfahren und Methoden der Krankenhausplanung auch die Entwicklung der Investitionsförderung seit Anfang der 90er Jahre bis zum Jahr 2015 aufgezeigt. Zusammengefasst stellten die Bundesländer im Jahr 2015 ca. 2,8 Milliarden Euro zur Investitionsförderung nach § 9 KHG zur Verfügung. Das Gesamtvolumen der KHG-Mittel auf Bundesebene liegt damit unterhalb des durchschnittlichen Investitionsvolumens der Jahre 1991 bis 2015. Unter Berücksichtigung eines bestandserhaltenden Investitionsbedarfs von mindestens sechs Milliarden Euro (ohne den jährlichen Investitionsbedarf für Universitätsklinika (Lehre und Forschung sowie Ausbildungsstätten) zeigt sich weiterhin eine Investitionslücke von über 100 Prozent – ein absolut beschämender Zustand!

Dargestellt werden neben den Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auch aktuelle Entwicklungen wie z. B. zum Thema planungsrelevante Qualitätsindikatoren. Weitere Übersichten u. a. zu den Regelungen zum Strukturfonds, zur kommunalen Beteiligung an der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser sowie zum Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Unterstützung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zeigen die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern.

Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystr. 3, 10623 Berlin, www.dkgev.de, 18.04.2017

Schöne Ostern mit unserer neuen Ausgabe

Im Fokus: Orthopädie und Unfallchirurgie

Liebe Chirurginnen, liebe Chirurgen,

in dieser Ausgabe PASSION CHIRURGIE stehen die aktuellen politischen Entwicklungen im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie im Fokus. Ein Artikel zum Thema Radiusfraktur als eine der häufigsten Verletzungen des Menschen ergänzt diesen Schwerpunkt.

Unsere Vizepräsidentin Frau Professor Seifert hat für diese Ausgabe einen Artikel initiiert, der einen Rundumblick in die europäischen Nachbarländer wirft, um deren Weiterbildung und Berufsstrukturen im Gebiet Chirurgie zu beleuchten.

Bei aller notwendiger Spezialisierung – durch den medizinisch technischen und wissenschaftlichen Fortschritt – darf auch die Gemeinschaft innerhalb der Chirurgie nicht zu kurz kommen. Gemeinsame Werte und Ziele der gesamten chirurgischen Berufsgruppe sind notwendig, um politische Rahmenbedingungen beeinflussen zu können. Dieser Anspruch wird im vorliegenden Heft aufgegriffen und aus Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beleuchtet.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostern und eine interessante Lektüre.

Ihr BDC

Passion Chirurgie 04/2017

Schadenfälle in den Krankenhäusern gleichbleibend niedrig im Promillebereich

Auswertung der repräsentativen Langzeitstudie der Ecclesia Gruppe

Trotz gestiegener Anforderungen ist die Zahl der Schadenfälle in den Krankenhäusern über Jahre hinweg nahezu gleich auf einem extrem niedrigem Niveau geblieben. Wie eine repräsentative Langzeitauswertung der Ecclesia Gruppe zwischen 1996 und 2014 zeigt, wurden bei ca. 330 Millionen Behandlungen im Zeitraum von 19 Jahren rund 116.000 Entschädigungen registriert. Das entspricht einer Quote von 0,36 Promille.

“Auffällig ist, dass gerade in der Geburtshilfe die Zahl der Ansprüche und noch deutlicher die Zahl der berechtigten Ansprüche zurückgeht”, erklärt Manfred Klocke, Hauptgeschäftsführer der Ecclesia Gruppe. 70 Prozent der Entschädigungsfälle seien zwischen Geschädigten und Versicherern außergerichtlich vereinbart worden. Die Zahlen machten deutlich, dass die immer wieder behauptete Flut an Behandlungsfehlern nichts mit der Realität zu tun habe.

“Wir lernen aus unseren Fehlern und tragen so dazu bei, in Zukunft noch besser zu werden”, stellt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), fest. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. “Patientensicherheit wird in unseren Krankenhäusern großgeschrieben”, resümiert Baum.

Dass die Zahl der Behandlungsfehler seit 1996 trotz deutlich gesteigerten Patientenzahl (von 16,2 auf 19,2 Millionen) kaum gestiegen sei, sei den aktiven Bemühungen der Krankenhäuser um Qualität sowie dem Engagement ihrer Mitarbeiter zu verdanken. “Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht”, erklärt er und betont: “Aber Qualität gibt es nicht umsonst, ausreichendes und gutes Personal kostet. Und Qualität braucht Investitionen. Die unzureichende Investitionsmittelbereitstellung durch die Länder ist inzwischen ein zentrales Problem bei der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung”, so Baum.

Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, www.dkgev.de, 11.04.2017

Ecclesia Holding GmbH, Klingenbergstr. 4,  32758 Detmold ,  www.ecclesia-gruppe.de, 11.04.2017

Neu im EBM ab dem 1. April 2017

Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht ab sofort im Internet bereit. Berücksichtigt wurden alle Neuerungen, die seit 1. April gelten.

Übersicht mit allen EBM-Änderungen

Angepasst werden musste der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) beispielsweise auch infolge neuer Abrechnungsmöglichkeiten beim Bereitschafts- beziehungsweise Notfalldienst.

Beschlüsse zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2017

Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) in seiner 391. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • EBM-Detailänderungen (Beschlussteil A): kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungen, u. a. Änderung der jeweils ersten Anmerkung bei den Gebührenordnungspositionen (GOP) 13294, 13344, 13394, 13494, 13543, 13594, 13644 und 13694

Beschlüsse zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 1. April 2017

Beschluss des ergänzten Erweiterten Bewertungsausschusses (ergEBA) in seiner 3. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • Notfallpauschalen: Aufnahme der GOP 01205, 01207, 01223, 01224 und 01226 in den Abschnitt 1.2 und Änderung der Bewertung der GOP 01210

Beschlüsse des BA in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

  • Telekonsile: Aufnahme des Abschnitts 34.8 (Telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen)
  • Detailänderungen Humangenetik, Teil B: Änderung der Bewertung der GOP 32937
  • OPS-Kodes 2017: Anhang 2 – Anpassung an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2017

Beschlüsse des BA in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017

  • Videosprechstunde: Aufnahme der GOP 01439 und 01450 sowie Anpassung der Allgemeinen Bestimmungen 4.3.1
  • Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung: Aufnahme der GOP 03355, 04590 und 13360 für die Anleitung eines Patienten bzw. der Bezugsperson zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes
  • Versorgungspauschale Kindernephrologie: Aufnahme der GOP 04563 als Zuschlag für die kindernephrologische Betreuung

Beschluss des BA in seiner 391. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • EBM-Detailänderungen, Teil B: kleinere inhaltliche und redaktionelle Änderungen, u.a. Anpassung der Obergrenze der der Berechnungsfähigkeit der GOP 04417, 04418, 13552 und 13554 für bestimmte Patienten

Beschluss des BA in seiner 392. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

  • iFOBT, Teil A: Anpassung des EBM an die geänderte Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Streichung GOP 01734, Aufnahme GOP 01737, 01738 und 32457 sowie Änderung GOP 01740)

Beschluss des BA in seiner 393. Sitzung am 29. März 2017

  • EBM-Detailänderungen (Teil A): kleinere inhaltliche Anpassungen im Abschnitt 19.4 sowie 40.5 EBM

Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

  • Beschlüsse im Zusammenhang mit den Änderungen in der Psychotherapie-Richtlinie
    • Beschluss 1 (Teil A): diverse Anpassungen in den Abschnitten 35.1 und 35.2, u.a. Aufnahme der psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151) und der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152)
    • Beschluss 2: Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen Sitzung

Beschlüsse zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfach-ärztlichen Versorgung nach § 116b Absatz 6 Satz 8 SGB V mit Wirkung zum 1. April 2017

Beschluss des ergEBA in seiner 3. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • ASV-Strukturpauschalen: Aufnahme des Kapitels 51 und des Anhangs 6

Beschluss des ergEBA in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016

  • Umstrukturierung Bereich VII EBM, Teil A: Aufnahme weiterer Bestimmungen, Anpassungen in den Kapiteln 50 und 51 sowie Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 6
Mehr Infos zum neuen EBM ab 01.04.2017

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

116117: Muss es wirklich die Notaufnahme sein?

Bereitschaftsdienst – 116117: Seit fast fünf Jahren gibt es die bundesweit erreichbare Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Noch bekannter machen will die KBV die Nummer, die im vergangenen Jahr über 6,2 Millionen Anrufer nutzten.

Krankheiten kennen keine Sprechzeiten: Starke Bauchschmerzen über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende – es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen, wenn die Praxen gerade geschlossen sind.

Seit fünf Jahren gibt es für solche Fälle die Rufnummer 116117. Sie gilt bundesweit, funktioniert ohne Vorwahl und kann fest oder mobil gewählt werden. Damit erreichen Patienten den ärztlichen Bereitschaftsdienst – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

„Die 116117 ist bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden genau die richtige Anlaufstelle – und zwar außerhalb der Praxiszeiten“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Über 6,2 Millionen Anrufer haben 2016 die Nummer genutzt. Doch wir wollen sie noch bekannter machen“, kündigte der KBV-Chef an. Diesem Ziel dienen werbliche Aktionen wie großformatige Plakate, oder Radiospots, die im Rahmen der Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern.“ im Laufe dieses Jahres geschaltet werden. Außerdem wird es am 11. Oktober einen bundesweiten Tag des ambulanten Bereitschaftsdienstes geben.

https://www.youtube.com/watch?v=YgWWZ9lNhIk&t=88s

„Wenn noch mehr Bürger den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Bereitschaftsdienstnummer 116117 kennen, werden sie wissen, dass sie nicht in allen Fällen die Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufsuchen müssen“, erklärte Gassen.

Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen immer die Notrufnummer 112 wählen. Die einheitliche Nummer 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst vermittelt Patienten außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten so schnell wie möglich an einen diensthabenden Arzt oder eine geöffnete Bereitschaftspraxis in ihrer Region. Kompetentes medizinisches Fachpersonal schätzt die Situation des Patienten ein und leitet ihn weiter. Patienten, die nicht mehr mobil sind, bekommen Hausbesuche. Die 116117 ist bundesweit ohne eine Vorwahl erreichbar, Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz sind kostenfrei.

Mehr Informationen zur Kampagne und zur 116117 finden Sie auf folgenden Seiten: www.ihre-aerzte.de und www.116117info.de

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

Passion Chirurgie

Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!

Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

App downloaden

Lesen Sie die Mitgliederzeitschrift auf Ihrem Tablet oder Smartphone.

Stellenangebote