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Umfrage für Chefärzte: Status quo der perioperativen Medizin 2017

Eine Umfrage von CAPM, DGCH und BDC

Seit der Einführung des G-DRG-Systems im Jahr 2003 haben sich die Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern erheblich verändert. Eingeschränkte Personalressourcen führen dazu, dass sich viele Chirurginnen und Chirurgen auf ihre Kernkompetenz – die chirurgische Operation – konzentrieren und die perioperative Behandlung in den Hintergrund gedrängt wird.

Weltweit wird die perioperative Behandlung in zunehmendem Maße von nicht-chirurgischer Kolleginnen und Kollegen betrieben. Heute sind in den USA internistisch oder anästhesiologisch geleitete Abteilungen für perioperative Medizin (sogenannte “surgical homes”) keine Seltenheit mehr. Diese Entwicklungen widersprechen dem traditionell ganzheitlichen Behandlungsanspruch der deutschen Chirurgie. Leider sind Details zu Struktur und Organisation der perioperativen Medizin in Deutschland derzeit nicht bekannt.

Daher wird aktuell eine Umfrage zu diesem wichtigen Thema durchgeführt. Alle leitende Ärztinnen und Ärzte unter den BDC-Mitgliedern erhalten per E-Mail eine Einladung an der Umfrage teilzunehmen.

Die Befragung zur perioperativen Medizin stellt die Basis zukünftiger berufspolitischer und wissenschaftlicher Aktivitäten auf diesem Gebiet dar. Daher ist Ihre Teilnahme an dieser Umfrage sehr wichtig!

Die Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Perioperative Medizin (CAPM) der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. möchten mit dieser Umfrage bei allen leitenden Ärztinnen und Ärzten chirurgischer Abteilungen Deutschlands den aktuellen Status quo der perioperativen Medizin in Deutschland bestimmen. Gleichzeitig soll festgestellt werden, welches Optimierungspotenzial die leitenden Ärztinnen und Ärzte chirurgischer Abteilungen auf diesem Gebiet sehen.

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Hände waschen

Chirurgen und Hygieniker unterstützen Welthändehygienetag

Gemeinsame Pressemitteilung der des BDC und der DGKH

Berlin, 05.05.2017: Der 05.05. gilt als Welthändehygienetag – 2009 wurde dieser Tag durch die Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) begrüßen diese Initiative, um die Bedeutung der Händehygiene innerhalb der Gesellschaft zu unterstreichen.

Jedem Kind wird beigebracht, dass eine Hand fünf Finger zählt. Deshalb wurde der 05.05. als symbolisches Datum für die Händehygiene ausgewählt. Ebenso lernt jedes Kind schon früh, wie wichtig das Händewaschen ist. Trotzdem ist die Händehygiene, auch im medizinischen Bereich, nicht immer zufriedenstellend. „Oft werden Keime von außen ins Krankenhaus mitgebracht. Umso wichtiger ist es, auch Patienten weiterhin zu sensibilisieren“, erklärt BDC-Vizepräsidentin Prof. Dr. med. Julia Seifert.

Hände sind immer noch Hauptübertragungsweg von Keimen und damit Auslöser für Infektionskrankheiten. Mit den Hygiene-Initiativen in Krankenhäusern und Praxen sind erste Schritte in die richtige Richtung getan. Wichtig ist es also, bereits in die Kette der Entstehung einzugreifen und nicht erst im Krankenhaus zu handeln.

Entscheidende Voraussetzung für eine gute Händehygiene sind gepflegte Hände mit gesunder und intakter Haut. Zu häufiges Waschen oder der Einsatz falscher Produkte kann durchaus kontraproduktiv sein. „Eine sterile Umgebung ist nicht möglich und wäre auch nicht förderlich. Der Mensch muss mit den einzelnen Bakterien, Mikroben und Pilzen in Kontakt kommen (gerade im Kindesalter), um einen Schutz auszubilden. Desinfektionsmittel in die Wäsche zu geben oder ständig damit zu putzen ist also nicht sinnvoll. Allerdings ist auf eine gute Händehygiene zu achten“, rät Seifert.

Anlässlich des Welthändehygienetages fordert die DGKH die Länderregierungen auf, ihre Hygieneverordnungen dahingehend zu überarbeiten, dass regelhafte Mitglieder der Hygienekommissionen in Krankenhäusern auch Patientenvertreter, vorzugsweise Patientenfürsprecher, sein müssen. „Denn ohne das Mitwirken von Patienten und deren Interessenvertretern werden wir die Hygienestandards nicht dauerhaft verbessern können – auch nicht in den Kliniken“, erklärt Dr. med. Peter Walger, Sprecher der DGKH.

Get you Disinfection – Hygiene-Clips

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), der Berufsverband Deutscher Hygieniker e.V. (BDH) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) betreiben seit 2008 eine bundesweite Informationskampagne, die dazu beiträgt, vermeidbare Infektionen in Klinik und Praxis zu reduzieren. Die Hygiene-Clips aus der Reihe „Sei kein Braehmer“ rücken Hygienefragen regelmäßig ins Bewusstsein von Ärzten und Pflegepersonal.

Finanzierung Telematik-Infrastruktur: Einigung erzielt – gesetzliche Fristen eingehalten

Eine Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes erzielten am vergangenen Freitag KBV und GKV-Spitzenverband. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb.

Am Ende zeigten sich beide Seiten zufrieden. „Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematikinfrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Die Vereinbarung liegt in Eckpunkten vor, die nun noch bis Mitte Mai ausformuliert werden. Sie gilt ab 1. Juli 2017 und bezieht sich sowohl auf die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb. Im Einzelnen wurde vereinbart:

  • Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES): 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (also viertes Quartal 2017 bis zweites Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.
  • Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435 Euro
  • Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350 Euro

Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb. Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.

Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, das Marktgeschehen zu beobachten und bei neuen Erkenntnissen insbesondere zur preislichen Entwicklung bei den Komponenten über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln.

Zum Hintergrund: Ab 1. Juli 2018 hat der Gesetzgeber im eHealth-Gesetz die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren. Für die notwendige Ausstattung der Praxen bietet die nun getroffene Einigung die Grundlage.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 03.05.2017

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2017

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,

zu unserer Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises Ambulantes Operieren und des BDC|Nordrhein möchten wir Sie herzlich einladen.

Die Region um Rücken und Po hat für die tägliche chirurgische Tätigkeit viel zu bieten. Eine differenzierte fachärztliche Versorgung erfordert immer wieder ein Update, um insbesondere die Indikation für operative Eingriffe richtig stellen zu können. Neues von den Berufsverbänden und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist Thema des zweiten Teils der Jahrestagung.

In diesem Jahr stehen wieder die Wahlen des Landesvertreters und Regionalvertreters der Niedergelassenen Chirurgen des BDC|Nordrhein an. Der jetzige Vorstand würde es sehr begrüßen, wenn sich vor allem auch jüngere Kollegen zur Wahl stellen. Ein kontinuierlicher Übergang zu einem neuen Vorstand ist dringend erforderlich.

Wir laden auch die Kollegen des ANC und BAO herzlich ein.

Nach der Veranstaltung besteht Gelegenheit zum kollegialen Gespräch bei einem kleinen Imbiss.

Jahrestagung 2017
am 31. Mai 2017
von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Maritim Hotel Köln
Heumarkt 20, 50667 Köln

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. J. Klein      Dr. W. Boxberg      Prof. Dr. B. Bouillon
Vorstand des BDC|Nordrhein

Programm BDC|Nordrhein Jahrestagung 2017

Entscheidung über gute Pflege von Kindern – DGKCH zur Reform der Pflegeberufe

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie zur Reform der Pflegeberufe

Nach der Einigung der Koalition über eine Reform der Pflegeausbildung müssen nun die Details festgelegt werden: Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) appelliert gemeinsam mit  zahlreichen Fachverbänden und Elternorganisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Politik, die Interessen kranker Kinder bei der Umsetzung im Blick zu behalten. Es solle eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsqualität für die Kinderkrankenpflege angestrebt werden, denn die Anforderungen an die Pflege werden nicht einfacher sondern komplexer. Die Fachverbände fordern, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorzulegen: Ohne diese ist eine fachgerechte Beurteilung der Reform nicht möglich.

Generalisten statt Spezialisten

Der Kompromiss sieht vor, die Ausbildung zur Krankenpflege abzuschaffen und durch eine generalistische Pflegeausbildung zu ersetzen. Deren Absolventen wären auch zur Pflege von Kindern berechtigt. Parallel dazu sollen die Berufe Altenpflege und Kinderkrankenpflege erhalten bleiben. Diese Qualifikation ist zukünftig in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung sowie einem zusätzlichen Jahr separater Ausbildung zu erwerben. Die Neuregelungen sollen erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten. Konkrete Festlegungen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung stehen noch aus.

„Um die geplante Pflegeberufereform fachgerecht bewerten zu können, müsste die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorgelegt werden, rechtzeitig vor der Entscheidung über die Gesetzesvorlage selbst“, fordert Prof. Dr. med. Peter Paul Schmittenbecher, Präsident der DGKCH.

Kranke Kinder: Fachwissen und bestmögliche Versorgung sind unverzichtbar

Seit Beginn der Diskussion um die Pläne für eine Ausbildungsreform in der Pflege hat sich die Fachwelt der Kinder- und Jugendmedizin für einen Erhalt der eigenständigen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege ausgesprochen.

Hauptargument ist dabei die Qualität der Pflege in diesem sehr anspruchsvollen Bereich: „Die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher sind außerordentlich individuell, bedingt durch die Altersspanne vom Frühgeborenen bis zum jungen Erwachsenen, bedingt durch Wachstum und Entwicklung und aufgrund des extrem vielfältigen Krankheitsspektrums der konservativen wie operativen Kinderheilkunde,“ betont Schmittenbecher.

Die hohe Spezialisierung der Kind-orientierten Fächer bildete sich bislang auch in der Versorgung ab, dank einer anspruchsvollen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege-Fachkraft – einem wesentlichen Faktor für die gesundheitlichen Chancen junger Patienten. „Von dieser hohen Versorgungsqualität dürfen wir nicht abrücken“, betont der Präsident der deutschen Kinderchirurgen, „weiterhin muss der Nutzen für die Kinder im Zentrum stehen.“

Evaluation: Qualität im Vordergrund

In einem Forderungspapier, das den zuständigen Bundestagsabgeordneten Ende April vorgelegt wurde, fassen die kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und Elternverbände die Kriterien für ein Gelingen der Pflegeberufereform zusammen.

Der Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD sieht sechs Jahre nach Einführung die Pflicht zur Evaluation vor. Diese Erhebung wird grundsätzlich begrüßt. Die Evaluation soll über den Fortbestand der spezialisierten Berufsausbildungen Altenpflege und Kinderkrankenpflege entscheiden, allerdings nach rein numerischen Gesichtspunkten.

Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse soll der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts 2025 beschließen. Im Kompromiss der Koalition heißt es: „Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr als 50 Prozent für den generalistischen Abschluss entschieden, dann soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden.“

Die Kinder- und Jugendmedizin geht bei ihrer Einschätzung des Reformentwurfs davon aus, dass sich diese Bewertung auf den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt bezieht und Alten- und Kinderkrankenpflege jeweils eigenständig evaluiert werden, da ansonsten die Kinderkrankenpflege schon rein numerisch kaum eine Chance auf Erhalt hätte: Den 6.300 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege stehen 126.000 in der Kranken- und Altenpflege gegenüber.

Inhalt und Ausrichtung der Evaluation fokussieren bisher allein auf die Quantität der Auszubildenden – die Qualität der Ausbildung scheint ausgeblendet zu sein. Das Forderungspapier der Kinder- und Jugendmedizin betont, dass sowohl die Absolventen als auch die Kliniken nach ihrer Einschätzung befragt werden sollten, wie gut die jeweilige Ausbildungsvariante auf die Pflege von 0- bis 18-jährigen Patienten vorbereitet.

Auch der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Eßer stellt fest: „Die Qualität der Pflege darf nicht außer Acht geraten, sie sollte zentral für die Evaluation der Neuordnung der Pflegeberufe sein. Kinder brauchen sehr umfangreiche Pflege. Unser Ziel bleibt daher weiterhin, dass Kinder auch in Zukunft durch spezialisierte und hoch qualifizierte Pflegekräfte gepflegt werden.“

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgkch.de, 02.05.2017

Schaufenster Mai 2017

Neu im EBM ab dem 1. April 2017

Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht ab sofort im Internet bereit. Berücksichtigt wurden alle Neuerungen, die seit 1. April gelten. Angepasst werden musste der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) beispielsweise auch infolge neuer Abrechnungsmöglichkeiten beim Bereitschafts- beziehungsweise Notfalldienst. (Quelle: KBV)

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© BMG/Schinkel

Beschlossene Sache: Masterplan Medizinstudium 2020

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen. (Quelle: BMG)

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5 Jahre Bereitschaftsdienst: 116117

Seit fast fünf Jahren gibt es die bundesweit erreichbare Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Noch bekannter machen will die KBV die Nummer, die im vergangenen Jahr über 6,2 Millionen Anrufer nutzten. (Quelle: KBV)

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Ambulantes Operieren in Kliniken nimmt zu

In deutschen Krankenhäusern wurden im Jahr 2015 knapp zwei Millionen ambulante Operationen durchgeführt. Dies entsprach einem Anteil von 7,1 Prozent an allen 27,7 Millionen Krankenhausbehandlungen. Den größten Teil der Krankenhausbehandlungen machten mit 19,2 Millionen (69,5 Prozent) die vollstationären Behandlungen aus, gefolgt von den vor-, nach- sowie teilstationären mit 6,5 Millionen (23,4 Prozent). (Quelle: Destatis)

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Der BDC beim Chirurgenkongress

Insgesamt gestaltete der BDC zu 10 unterschiedlichen Themen Sitzungen und Workshops.

 

 

 

Während des Kongresses wurden insgesamt fast 2.000 Seminar-Flyer der BDC|Akademie, Imagebroschüren des BDC und Informationen zu speziellen Fortbildung wie zum „Hygienebeauftragten Arzt“ von Interessierten mitgenommen.

 

Knapp 200 Fragen von Mitgliedern und Besuchern beantworteten wir am BDC-Stand beim Kongress.

 

 

Der KidsClub wurde wieder gut genutzt: Über 20 Kinder wurden von der Agentur Pünktchen betreut.

 

 

 

Es gab wieder Rechtsberatung beim Kongress: Dr. Heberer, der BDC-Justitiar, beriet insgesamt 17 BDC-Mitglieder an diesem Tag.

 

 

 

Über 1.800 Minuten an vier Tagen waren wir für Sie beim Kongress.

Preise und Stipendien 2018

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie vergibt im Jahr 2018 die nachfolgend aufgeführten Preise und Stipendien.

Ihre Bewerbungen erbitten wir spätestens bis zum 30.09.2017 an die

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
Generalsekretär
Herrn Prof. Dr. med. Dr. h.c. H.-J. Meyer
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin

Preise

B.-von-Langenbeck-Preis

Auszeichnung für besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Chirurgie. Bewerben können sich Oberärzte und Assistenten.
Dotierung: € 10.500

W.-Müller-Osten-Preis

Auszeichnung für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der chirurgisch-interdisziplinären Arbeit oder der Zukunftsentwicklung des Faches Chirurgie.
Dotierung: € 8.000

F.-Steichen-Preis, gestiftet von Medtronic GmbH

Vergabe für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Klammernahttechnik und Endoskopie.
Dotierung: € 5.000

K.-Storz-Preis, gestiftet von Karl Storz GmbH Co. KG

Vergabe für besondere Verdienste und Leistungen auf dem Gebiet der minimal-invasiven Chirurgie.
Dotierung: € 4.000

E.-Ungeheuer-Preis, gestiftet von der Aesculap Akademie

Verleihung für Neuaufnahmen von besonderem wissenschaftlichen und didaktischen Wert in die Mediathek der DGCH.
Dotierung: € 3.000

Filmpreis

Der Preis wird verliehen für Filme bzw. Videos über die Chirurgie und ihre Teilgebiete, die neue wissenschaftliche oder operationstechnische Kenntnisse vermitteln sowie als Lehr- oder Unterrichtsfilme angemeldet werden.
Dotierung: € 1.500

Posterpreis

Gegenstand soll die Darstellung der neuesten Ergebnisse aus der klinischen und experimentellen Chirurgie sein.
Dotierung: € 1.500

F.-Linder-Preis

Wird an den Erstautor des besten Vortrages innerhalb der Fritz-Linder-Sitzungen zur chirurgischen Forschung vergeben.
Dotierung: € 2.500

Einsendungen für den F.-Linder-Preis an:

Frau Prof. Dr. med. B. Vollmar
Direktorin des Instituts für Experimentelle Chirurgie der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock
Universitätsklinikum Rostock
Schillingallee 35
18055 Rostock

 Stipendien

Stipendium als Fortbildungshilfe

Beihilfe zu einer Forschungsreise zwecks Fortbildung in der allgemeinen Chirurgie oder einem Spezialgebiet der Chirurgie.
Dotierung: € 5.000

Reisestipendium der H.-Junghanns-Stiftung

Die nach unserem früheren Präsidenten und langjährigen Generalsekretär benannte Herbert-Junghanns-Stiftung verleiht ein Reisestipendium, bevorzugt an einen Krankenhauschirurgen. Voraussetzung ist Facharztstatus und die Mitgliedschaft in der DGCH.
Dotierung: € 5.000

W.-Müller-Osten-Stipendium

Zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten über die Geschichte der Chirurgie, die Erhaltung von Substanz und Einheit sowie der Zukunftsentwicklung der Chirurgie, der Qualitätssicherung der chirurgischen Tätigkeit in Krankenhaus und Praxis und den wissenschaftlichen und ethischen Grundlagen des chirurgischen Berufes.
Dotierung: € 5.000

W.-Müller-Osten-Stipendium für ausländische Hospitanten

Wird ausgeschrieben zur Weiterbildung durch Hospitation an einer selbst gewählten deutschen chirurgischen Klinik.
Dotierung: € 5.000

Reisestipendium zum Japanischen Chirurgenkongress

In Abstimmung mit der Japanischen Gesellschaft für Chirurgie wird die aktive Teilnahme am Japanischen Chirurgenkongress mit anschließender Hospitation in japanischen Zentren unterstützt.

Internationales Gaststipendium der DGCH

Wird verliehen an junge Chirurgen, die ihre Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie (oder entsprechende Qualifikation) in ihrem Heimatland absolviert haben und anschließend zur Ausübung ihres Berufes dorthin zurückkehren.
Dotierung: € 5.000

Reisestipendium zum Jahreskongress des American College of Surgeons

In Abstimmung mit dem American College of Surgeons (ACS) wird die aktive Teilnahme am Jahreskongress des ACS mit anschließender Hospitation in relevanten Zentren unterstützt.

Reisestipendium für deutsche und serbische Chirurgen

Beihilfe zur Teilnahme serbischer Chirurgen an den Jahreskongressen der DGCH und damit zusammenhängend zur Hospitation an einer oder mehreren deutschen Kliniken/en oder zur Finanzierung einer Vortragsreise oder eines Weiterbildungsaufenthaltes eines deutschen Chirurgen an serbischen Kliniken.
Dotierung: € 5.000

Die Bestimmungen für die Verleihung der Preise und die Vergabe von Stipendien finden Sie im Internet unter

www.dgch.de

Sie können auch in der Geschäftsstelle (Tel.: 030/28876290) abgefordert werden.

 

Empfehlung zur Verbesserung der postoperativen Behandlungsqualität und zur Etablierung Medizinischer Einsatzteams (MET)

Präambel

Ziel der gemeinsamen Anstrengungen der beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände ist es, Qualität und Sicherheit bei operativen und perioperativen Behandlungsprozessen weiter zu verbessern, um Komplikationen zu vermeiden und drohende Komplikationen früher zu erkennen.

Moderne operative, interventionelle und anästhesiologische Techniken erlauben zuneh­mend komplexere Eingriffe bei akut und chronisch schwer vorerkrankten Patienten, bei denen eine Erfolg versprechende Behandlung noch vor wenigen Jahren nicht denkbar gewesen wäre. Gleichzeitig nehmen personelle und finanzielle Ressourcen deutscher Krankenhäuser nicht im proportionalen Maße zu: Nach der Gesundheitsberichterstattung des Bundes [1] stieg die Anzahl der in Deutschland durchgeführten operativen Eingriffe von 12,1 Mio. im Jahre 2005 auf 16,4 Mio. im Jahre 2015 um mehr als 35 % an bei gleichzeitiger Erhöhung des Anteils geriatrischer, multimorbider Patienten. Gleichzeitig wurde die Anzahl des Pflegepersonals nicht bedarfsgerecht angepasst und liegt zwischenzeitlich im unteren Bereich des europäischen Vergleichs [2]. Diese Entwicklung erfordert eine entsprechende Anpassung des prä-, intra- und postoperativen Managements, beginnend bei der individuellen Indikationsstellung bis zur Sicherstellung einer optimalen postoperativen und poststationären Weiterbetreuung.

Während die Behandlungsperioden „präoperative Vorbereitung und Risikoevaluation“, „intraoperative Behandlung“ und „postoperative Intensivmedizin“ in Bezug auf Personalausstattung und Behandlungsprozesse interdisziplinär und interprofessionell definiert sind, fehlen solche, an die individuellen Patientenbedürfnisse angepassten Struktur- und Prozessbeschreibungen für die weiterführenden Bereiche (bspw. „IMC“, „step down unit“, „high care Bereiche“) und insbesondere für Normalstationen.

Postoperative Letalität

Die postoperative Letalität nach elektiven Eingriffen wird international mit 0,5-4,0 % angegeben [3, 4]. In sämtlichen Studien wird klar herausgestellt, dass Patienten mit postoperativen Komplikationen eine deutlich erhöhte Letalität aufweisen. Erwartungsgemäß fanden sich als Risikofaktoren für Komplikationen und Letalität die Schwere und Dringlichkeit des operativen Eingriffs sowie die Vorerkrankungen des Patienten.

Im Gegensatz zur klassischen Annahme, dass die postoperative Letalität hauptsächlich durch akute ischämische Ereignisse (z. B. Myokardinfarkt, Schlaganfall) bedingt ist, stellen nach aktuellen Erkenntnissen die Sepsis, das akute Nierenversagen und pulmonale Komplikationen einen wesentlichen Anteil der Todesursachen nach nicht-kardialer Chirurgie dar [5]. Es wird zunehmend klar, dass die Letalität nicht nur durch das Auftreten von Komplikationen an sich bedingt ist, sondern durch fehlende Früherkennung und konsequente Behandlung [6, 7].

Häufig entwickeln sich bereits 24 Stunden vor einer kardiopulmonalen Notfallsituation messbare und detektierbare Veränderungen von klinischen Variablen (Tachypnoe, Tachykardie, Fieber, ggf. Somnolenz), auf die häufig zu spät reagiert wird. Es ist also anzunehmen, dass ein relevanter Anteil intrahospitaler Kreislaufstillstände vermeidbar ist.

Vermeidung postoperativer Letalität

Gemeinsames Ziel der beteiligten Fachgesellschaften und Berufsverbände ist die Sicherstellung von intrahospitalen Strukturen, um schwerwiegende Organdysfunktion nach operativen Eingriffen zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen.

Während sich der Zusammenhang zwischen Komplikationshäufigkeit einerseits und Personalqualifikation bzw. zeitliche Personalpräsenz am Patienten andererseits recht gut belegen lässt [8], gibt es eine Reihe weiterer Maßnahmen, die insbesondere durch die Früherkennung von drohenden Komplikationen zur Qualitätssteigerung beitragen können. Infrage kommen hierbei speziell die Medizinischen Einsatzteams (MET) ggf. in Kombination mit telemetrischen und zukünftig vielleicht auch roboter-basierten Überwachungssystemen.

Die Basis einer erfolgreichen frühzeitigen Detektion von Komplikationen kann nur die kontinuierliche Präsenz qualifizierten pflegerischen und ärztlichen Personals auf der Normalstation sein [9]. Eine Erkennung kritischer Patienten kann sowohl durch den klinischen Eindruck (Erfahrung) als auch durch etablierte Scores erfolgen [10, 11].

Bei Verdacht auf eine drohende Komplikation muss der Patient unverzüglich durch erfahrenes ärztliches Personal evaluiert werden. Idealerweise erfolgt dies durch den anwesenden und qualifizierten Stationsarzt. Für den Fall, dass dies nicht gewährleistet ist, haben sich weltweit ergänzende Organisationsstrukturen entwickelt.

Medizinische Einsatzteams (MET)

Die meiste wissenschaftliche Evidenz bezüglich dieser Organisationsstrukturen liegt für sogenannte „Medical Emergency Teams“ (MET) vor. In Deutschland haben sich die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände auf den Begriff „Medizinisches Einsatzteam“ (MET) geeinigt. Der Unterschied des MET zum klassischen Reanimationsteam liegt darin, dass Letzteres erst zum Einsatz kommt, wenn eine akute, unmittelbar lebensbedrohende Situation vorliegt. Das MET hat dagegen die Aufgabe, eine solche Situation zu verhindern [12].

In den unterschiedlichen klinischen Studien werden fast immer dieselben Variablen zur Detektion kritischer Patienten eingesetzt [13]. Einige in der Literatur häufig verwendete „Trigger“ für die Alarmierung eines MET sind nachfolgend exemplarisch dargestellt.

Ein MET sollte mindestens mit einem intensivmedizinisch erfahrenen Arzt und einer Pflegekraft besetzt sein, damit eine zielgerichtete Therapie zeitnah eingeleitet werden kann. Idealerweise wird diese Therapie dann auch auf der Normalstation weitergeführt. Nicht zuletzt soll durch die Etablierung von MET auch die Häufigkeit ungeplanter Aufnahmen auf Intensivstationen reduziert werden.

Organisatorisch wird in den meisten bislang etablierten MET-Systemen der Notruf auf einer Intensivstation entgegengenommen, und das Team rückt von der Intensivstation aus.

Schlussfolgerung

Gemeinsames Ziel ist die kontinuierliche Sicherung und Steigerung der perioperativen Patientensicherheit durch Optimierung der Versorgung während des gesamten Behandlungsverlaufs. Die bedarfsgerechte Ausstattung von operativen Normalstationen bleibt dabei ein wesentliches Ziel unserer Bestrebungen zur Qualitätssicherung und -steigerung.

Ohne primäre Ressourcen zu gefährden, sollte die gemeinsame Einführung von MET gefördert werden und idealerweise, im Sinne der begleitenden Versorgungsforschung, auf ihre primären und sekundären Effekte zur angestrebten Qualitätsverbesserung untersucht werden.

Literatur erhalten Sie via [email protected]

INITIATOREN:

  • Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
  • Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
  • Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA)
  • Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC)

An dieser gemeinsamen Empfehlung haben maßgeblich mitgewirkt:

  • Prof. Dr. Dr. h.c. H. Van Aken, Münster
  • Dr. C. Ertmer, Münster
  • Prof. Dr. G. Geldner, Ludwigsburg
  • Prof. Dr. Th. Koch, Dresden
  • Prof. Dr. Dr. h.c. H.-J. Meyer, Berlin
  • Prof. Dr. T. Pohlemann, Homburg/Saar
  • Prof. Dr. W. Schwenk, Hamburg
  • Prof. Dr. B. Zwißler, München

DGAI, DGCH, BDA, BDC. Empfehlung zur Verbesserung der postoperativen Behandlungsqualität und zur Etablierung Medizinischer Einsatzteams (MET). Passion Chirurgie. 2017 Mai, 7(05): Artikel 03_04.