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Verhandlungen über neue Gebührenordnung für Ärzte

120. Deutscher Ärztetag bestätigt Kurs der Bundesärztekammer

Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat der Bundesärztekammer in einem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Beschluss Rückendeckung für die weiteren Verhandlungen über eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Delegierten begrüßten insbesondere die unmittelbare Einbindung der ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften in den Novellierungsprozess.

Das Ärzteparlament forderte die Bundesärztekammer auf, die von den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften eingebrachten Änderungsvorschläge zum Leistungsverzeichnis unter deren Beteiligung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Beihilfe abzustimmen. Die Verbände und Fachgesellschaften sollen auch weiterhin in den noch laufenden Bewertungsprozess eingebunden werden. Der Beschluss des Ärztetages sieht außerdem vor, dass ein geeignetes Verfahren zur dauerhaften Beteiligung auch über den Novellierungsprozess hinaus zu Fragen der Weiterentwicklung und Pflege der neuen GOÄ etabliert werden soll. „Die Bundesärztekammer soll sich im Rahmen der Fassung der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) für ein Gastrecht der entsprechenden Verbände einsetzen“, so der Ärztetag.

Für den weiteren Novellierungsprozess hat der Ärztetag die Bundesärztekammer beauftragt, die mit den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften überarbeiteten Entwürfe zum Leistungsverzeichnis und den finalen Bewertungen der GOÄ an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu übergeben und Änderungen der Bundesärzteordnung (BÄO) und des Paragrafenteils der GOÄ zu akzeptieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Leistungslegendierungen und -bewertungen entsprechen den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind zwischen den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, der Bundesärztekammer, dem PKV-Verband und der Beihilfe sowie dem BMG abgestimmt.
  2. Die Leistungen werden mit einem Einfachsatz bewertet, der mit dem bisherigen durchschnittlichen Steigerungssatz vergleichbar ist. Erforderliche Zusatzaufwände, die sich aus der jeweiligen Leistung, den Umständen ihrer Erbringung oder aus patientenbezogenen Gründen ergeben, sind in entsprechenden leistungsbezogenen, den zeitlichen und qualitativen Aufwand berücksichtigenden Erschwerniszuschlägen abgebildet. Darüber hinausgehende besondere Erschwernisgründe, die zur Steigerung auf den zweifachen Gebührensatz berechtigen, werden in einer sogenannten Positivliste aufgenommen.
  3. Die sogenannte Negativliste, nach der für spezielle Behandlungsumstände eine Steigerung ausgeschlossen werden sollte, wird gestrichen.
  4. Die Leistungsbewertungen folgen einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation. In nachvollziehbaren Simulationsrechnungen führen die Bewertungen zum erwarteten Preiseffekt der neuen GOÄ von mindestens 5,8 Prozent (+/- 0,6 Prozent) Ausgabensteigerung der PKV-Unternehmen und der Beihilfe je substitutiv Krankenversicherten in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen GOÄ. Die betriebswirtschaftliche Grundkalkulation ermöglicht die kontinuierliche Weiterentwicklung der GOÄ, insbesondere bei Aufnahme neuer innovativer Leistungen oder bei Anpassung der GOÄ in Bezug auf allgemeine und spezielle Kostenentwicklungen.
  5. Leistungen der persönlichen ärztlichen Zuwendung sowie hausärztliche Leistungen werden durch die Aufnahme zeitgestaffelter Gesprächsleistungen besser abgebildet und angemessen vergütet.
  6. Die Bildung von Analogziffern bei innovativen, nicht im Gebührenverzeichnis aufgenommenen Leistungen ist weiterhin möglich. Darüber hinaus ist auch die analoge Berechnung von Verlangensleistungen möglich.
  7. Individuelle Gesundheitsleistungen sind weiterhin nach der GOÄ – auch als analoge Leistungen – berechnungsfähig.
  8. Mit der Einrichtung einer GeKo, die dem Verordnungsgeber fortlaufend die Aufnahme neuer Behandlungs- und Diagnoseverfahren empfehlen soll, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der GOÄ entsprechend des medizinischen Fortschritts gewährleistet.
  9. Die Empfehlungen der GeKo haben einen rechtsprägenden Charakter. Sie können nur einstimmig und damit ausschließlich mit Zustimmung der von der Bundesärztekammer repräsentierten Ärzteseite zustande kommen.
  10. In einer dreijährigen Monitoringphase nach Inkrafttreten der neuen GOÄ wird die Ausgabenentwicklung von PKV und Beihilfe durch die GeKo mit Hilfe einer von ihr beauftragten Datenstelle analysiert. Im Rahmen des Monitorings erfolgt die Analyse der GOÄ-basierten Ausgabensteigerung von PKV und Beihilfe je substitutiv Krankenversicherten ausschließlich bezogen auf den erwarteten Preiseffekt durch die neue GOÄ von mindestens 5,8 Prozent (+/- 0,6 Prozent). Die Analysen zum Preiseffekt der neuen GOÄ basieren auf Daten der sogenannten Kopfschadenstatistik, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von den PKV-Unternehmen und der Beihilfe an die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Leistungen auf Verlangen (Wunschleistungen) – mit “V” zu kennzeichnen – und alle sonstigen Leistungen anderer Kostenträger sind kein Bestandteil der Datenerhebung der Datenstelle. Sie sind für Kostenentwicklungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, auch nicht im Rahmen der Monitoringphase von drei Jahren.
  11. Die Bundesärztekammer ist berechtigt, eigene Daten an die Datenstelle zu übersenden. Bei Überschreiten oder unterschreiten der Grenzen des erwarteten Preiseffektes der neuen GOÄ nimmt die GeKo Beratungen zu den Ursachen des Überschreitens oder Unterschreitens auf. Automatische Anpassungselemente der GOÄ bei Verfehlen des Preiseffektes nach oben oder unten sind nicht vorgesehen. Ausgabenentwicklungen, die aufgrund von Morbidität, Alter, innovativer oder neuer Leistungen, Epidemien, Veränderung der Anzahl der Versicherten oder der Anzahl der Ärzte entstanden sind, sind mit Hilfe der von der GeKo beauftragten Datenstelle in geeigneten rechnerischen Verfahren vom Preiseffekt zu differenzieren und nicht Gegenstand möglicher Empfehlungen der GeKo zur Weiterentwicklung der GOÄ. Die Analyse der Kopfschadenstatistik von PKV und Beihilfe beschränkt sich ausschließlich auf den Zeitraum der dreijährigen Einführungsphase.
  12. Die Bundesärztekammer wird die so beschriebene Neuordnung der GOÄ nur dann beim BMG als konsentiert einbringen, wenn von einer neuen Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages keine weiteren grundlegenden ordnungspolitischen Beeinträchtigungen in der privatärztlichen Versorgung vorgesehen sind. Das gilt insbesondere für den Fall, dass eine GOÄ unabhängige Einheitsgebührenordnung geplant wird.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 25.05.2017

Service-Tipp: Neuigkeiten im BDC|Blog

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120. Deutscher Ärztetag in Freiburg eröffnet

„Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Es bietet allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und sozialen Status direkten Zugang zu hochwertiger ärztlicher Versorgung. Das sollten sich diejenigen vor Augen führen, die von Gerechtigkeitslücken sprechen und als vermeintlich gerechtere Alternative die Einheitskasse propagieren.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zur heutigen Eröffnung des 120. Deutschen Ärztetages in Freiburg.

In seiner Eröffnungsrede vor rund 1.000 Delegierten und Gästen warf Montgomery den Befürwortern der Bürgerversicherung vor, den Gerechtigkeitsbegriff „allein wegen seines schönen Klangs“ zu missbrauchen. Käme sie, würde es sofort einen riesigen Markt für zusätzliche Gesundheitsleistungen und zusätzliche Versicherungen geben. „Die Bürgerversicherung ist der Turbolader einer echten Zwei-Klassen-Medizin. Sie bewirkt und fördert Ungerechtigkeit, statt ihr vorzubeugen.“

Montgomery forderte von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Erhalt und zur Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit. „Die medizinisch-fachliche Weisungsungebundenheit des Arztes und die freie Arztwahl sind Patientenrechte und Ausdruck von Patientenautonomie.“ Im Beisein von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wandte sich der Bundesärztekammer-Präsident unmissverständlich gegen ungezügelten Wettbewerb und Merkantilisierung im deutschen Gesundheitswesen. Montgomery warnte: „Was für Betriebswirte effizient ist, muss es für Patienten noch lange nicht sein.“ Die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes lasse sich nicht so leicht vorausberechnen wie die Laufzeiten eines Montagebandes. Ärztinnen und Ärzte dürften deshalb nicht zu „Erfüllungsgehilfen ökonomischer Optimierungsstrategien gemacht werden.

Attraktive Arbeitsbedingungen für Ärzte sind auch mit Blick auf die Nachwuchsförderung von Bedeutung. In diesem Zusammenhang begrüßte Montgomery grundsätzlich die von Bund und Ländern vorgelegten Eckpunkte für eine Reform des Medizinstudiums. „Diese Initiative darf sich aber nicht in Absichtserklärungen erschöpfen. Vielmehr sind die Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern aufgefordert, zügig konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Modernisierung der medizinischen Ausbildung zu ergreifen.“ Montgomery appellierte an die Bundesländer, Ihrer Verantwortung für eine Finanzierung der Reformmaßnahmen gerecht zu werden. Gleiches gelte für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser. Mittlerweile belaufe sich der Investitionsstau auf 27 bis 30 Milliarden Euro.

Besorgt zeigte sich der Bundesärztekammer-Präsident über die Situation in den Notfallambulanzen. Dort haben sich die Patientenzahlen in den vergangenen zehn Jahren auf rund 25 Millionen verdoppelt. Lange Wartezeiten, chronische Überlastung des Personals und mitunter sogar Gewalt gegen Ärzte und Pflegekräfte sind die Folgen. Notwendig seien sektorenübergreifende Strukturen für die Notfallversorgung. Montgomery bot an, einen „Runden Tisch“ einzuberufen, an dem Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis, die Krankenhausgesellschaft und die Kostenträger einen gemeinsamen Lösungsvorschlag unter Moderation der Bundesärztekammer erarbeiten können.

Die 250 Delegierten des Deutschen Ärztetages beraten bis Freitag gesundheits-, berufs- und sozialpolitische Themen. Neben der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung und der Gebührenordnung für Ärzte ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens ein Schwerpunkt der Beratungen. Gemeinsam mit Experten wie dem Buchautor und Journalisten Sascha Lobo und der Medizinethikerin Prof. Dr. Christiane Woopen werden die Delegierten am Mittwochvormittag über die vielfältigen Chancen, aber auch über potentielle Risiken der Digitalisierung diskutieren – verbunden mit Forderungen und Vorschlägen für eine patientengerechte und praxistaugliche Ausrichtung der neuen technischen Möglichkeiten.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 23.05.2017

In dieser Ausgabe: Nach dem Kongress ist vor dem Kongress

Liebe Chirurginnen, liebe Chirurgen,

in dieser Ausgabe berichten wir vom Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg und dem 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie.

Im Zentrum des Bundeskongresses von BDC, BNC und BAO stand die Diskussion um die Zukunft der freiberuflichen Fachärzte nach der Bundestagswahl 2017. Politiker nahmen Stellung, Themen wie Portalpraxen, Einholung von Zweitmeinungen sowie Terminservicestellen wurden erörtert und stehen in dieser Ausgabe im Fokus.

Um „Verantwortung, Vertrauen, Sicherheit“ ging es beim Kongress der DGCH, der die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen diskutierte. Wie ist die Pflegesituation in Deutschland und bei den europäischen Nachbarn? Wie ist der Zustand der Notfallversorgung? Ergänzt wird die Nachlese um einen Bericht zum Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der in diesem Jahr erstmalig auf dem Kongress der DGCH stattfand.

Das Fazit beider Kongresse: Unterschiedliche Standpunkte der Akteure müssen unter Einbeziehung der Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung, den wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsverbände offen diskutiert werden! Nur wer die „Einheit in der Chirurgie“ lebt, kann medizinischen Nachwuchs für die Chirurgie begeistern. Anregungen dafür liefern wir in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre,

Ihr BDC

Passion Chirurgie 05/2017

BDC|Bayern: Einladung zur Jahrestagung 2017

Im Rahmen der 94. Tagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen e.V.

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

die Jahrestagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen bietet dem Landesverband BDC|Bayern seit Jahren eine geeignete Plattform, um im Rahmen einer Gesundheitspolitischen Stunde relevante Themen abseits des operativen Tagesgeschehens darzustellen und zu diskutieren und darüber hinaus die Mitgliederversammlung zu veranstalten.

Auch dieses Jahr ist es uns wieder gelungen, namhafte Referenten zu interessanten, übergeordneten Themen zu gewinnen. Wir hoffen, dass Sie sich durch die
Programmgestaltung angesprochen fühlen und würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.

Hinweisen möchten wir auch ausdrücklich auf die BDC-Mitgliederversammlung,
die im Anschluss an die gesundheitspolitische Stunde stattfinden wird.

Jahrestagung 2017
am 21. Juli 2017
von 11.00 bis 13.00 Uhr
Rudolf-Virchow-Zentrum, Kleiner Seminarraum
Josef-Schneider-Straße 2,  97080 Würzburg

Wir laden Sie herzlich nach Würzburg ein.

Mit besten kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Anthuber
Vorsitzender BDC|Bayern

Dr. Hubert Mayer
stellv. Vorsitzender BDC|Bayern

Programm Jahrestagung 2017

Entscheidungen zur medizinischen Versorgung zukünftig ohne Arzt?

Mit Unverständnis und großer Sorge sieht die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) die Diskussion um eine anstehende Neubesetzung der Spitze des Gemeinsamen Bundausschusses (G-BA). Medienberichten zufolge sollen zwei der drei unparteiischen Vorsitzenden neu besetzt werden und im Zuge dieser Umstellung soll dort kein Arzt mehr vertreten sein. „Im G-BA wird entschieden, wer, wo und unter welchen Bedingungen was an medizinischer Versorgung für die Bevölkerung erbringen darf“, erläutert Jörg-Andreas Rüggeberg, Facharzt für Chirurgie und Präsident der GFB, den Hintergrund. „Es kann nicht sein, dass solche Entscheidungen ohne ärztlichen Sachverstand getroffen werden.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt vielfache Ausführungsbestimmungen zu gesetzlichen Vorgaben, die in der Regel eher pauschal gehalten sind. Der Gesetzgeber beauftragt den G-BA dann im Weiteren zu Konkretisierungen. Dabei geht es um medizinische Verfahren, bei denen zum Beispiel geprüft wird, ob sie überhaupt für die Bevölkerung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Aber auch andere versorgungsrelevante Themen wie die Bedarfsplanung oder Qualitätsrichtlinien stehen auf der Agenda des Ausschusses. „Die Entscheidungen des G-BA haben unmittelbaren Einfluss auf Art und Umfang der medizinischen Betreuung der Menschen“, so Rüggeberg.

„Eine solche Aufgabe ist ohne Einbeziehung ärztlichen Sachverstands nicht vorstellbar. Das wäre dann so, als ob das Werkzeug eines Handwerkers von Fachfremden zugeteilt würde“, verdeutlicht Rüggeberg das Problem. Aktuell ist mit der Gynäkologin Regina Klakow-Franck eine der drei Positionen ärztlich besetzt. Daran sollte sich nach Auffassung der GFB nichts ändern. Auch der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery hat sich kürzlich dazu in gleicher Weise positioniert, berichtete das Deutsche Ärzteblatt.

In eine ähnliche Richtung, so Rüggeberg, weise auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. März 2016. Die damalige Klage um Transparenz bezüglich der Namen und Professionen der Mitglieder in den GBA-Unterausschüssen war dort vom Gericht ausdrücklich mit Verweis auf den beruflichen und fachlichen Hintergrund der Beteiligten stattgegeben worden, die ein „besonderes öffentliches Interesse“ darstellten. „Es lässt sich daraus ablesen, dass auch die Justiz es keineswegs für belanglos hält, wer auf welchen Positionen im G-BA sitzt“, argumentiert Rüggeberg.

Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin, www.gfb-facharztverband.de, 18.05.2017

Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen: Chirurgen kritisieren Festhalten am „Pseudo-Generalisten“

Gemeinsame Pressemitteilung der DGCH und des BDC

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), sämtliche medizinisch-wissenschaftlichen chirurgischen Fachgesellschaften und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) mit weiteren Berufsverbänden kritisieren das Vorhaben der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK), an einer generalistischen Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen festzuhalten. „Die Forderung nach einem eigenständigen Facharzt für Allgemeinchirurgie in der derzeitigen Form kann (…) nur als Rückschritt gewertet werden“, heißt es in einem Schreiben an die Bundes- und Landesärztekammern. Damit würden heute etablierte Qualitätsstandards und die Patientensicherheit gefährdet, warnen die Chirurgen. Auch eine Verkürzung der Weiterbildungszeit um ein Jahr lehnen sie ab.

Wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis belegt, halten heute 81 Prozent aller deutschen Kliniken eine Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie eine weitere für Orthopädie und Unfallchirurgie vor. „Damit bilden Krankenhäuser heute in ihrer Organisation den hohen Spezialisierungsgrad in den chirurgischen Fächern ab und entwickeln sich vermehrt in Richtung der auch von der Politik geforderten Zentren“, stellt Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer fest, Generalsekretär der DGCH und Präsident des BDC. Nur in diesen spezialisierten Einheiten sei der einzelne Operateur imstande, die notwendige Expertise für die Behandlung seiner Patienten zu entwickeln. „Ein Chirurg, der einen Darmkrebs exzellent operiert, kann nicht genauso erfahren in der Chirurgie des Gelenkersatzes sein“, betont Meyer.

Die Ständige Kommission „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK sieht dies jedoch anders, wie deren aktuelle Planungen zur anstehenden Novellierung der Musterweiterbildungsordnung im Gebiet Chirurgie zeigen. Sie hält darin an einer Weiterbildung zum Allgemeinchirurgen fest, der dann ohne tiefergehende Spezialisierung eine Vielzahl an Eingriffen vornehmen darf. Damit will das Gremium nicht zuletzt dem sich abzeichnenden Ärztemangel in der Fläche entgegenwirken – ungeachtet der Tatsache, dass aufgrund des medizinischen Fortschritts Spezialisierung und Zentrenbildung seit Jahren auch den klinischen Alltag der kleineren Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung prägen. In Anbetracht dieser Entwicklung hat die gemeinsame Weiterbildungskommission von DGCH, sämtlichen chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden bereits am 8. Oktober 2015 einstimmig entschieden, dass der Facharzt für Allgemeinchirurgie nicht weitergeführt werden sollte.

„Die Zeiten, in denen ein einzelner Chirurg einen Patienten von Kopf bis Fuß angemessen operieren konnte, sind längst vorbei“, erklärt auch Tim Pohlemann, Präsident der DGCH. Aus gutem Grunde habe sich aufgrund der Komplexität operativer Eingriffe eine grundsätzliche Zweiteilung ergeben – zum einen die Konzentration auf die Weichteilchirurgie, die Allgemein- und Viszeralchirurgie, zum anderen der Schwerpunkt Skelett und Knochen, die Unfallchirurgie und Orthopädie. „Diese Entwicklung sollten wir auch in der künftigen Weiterbildung abbilden, um keine Verschlechterung in der operativen Versorgung zu riskieren“, warnt der DGCH-Präsident. Das haben auch die Studierenden erkannt. Die angehenden Mediziner entscheiden in aller Regel frühzeitig in ihrem Praktischen Jahr, in welchem chirurgischen Fach sie sich spezialisieren wollen. Ein späterer Wechsel zwischen den Fächern stellt die Ausnahme dar.

Die DGCH, die chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbände in der Chirurgie akzeptieren daher diese mehr als rückwärtsgewandte Entwicklung zum Allgemeinchirurgen nicht. „Wir brauchen keine Festschreibung eines real nicht mehr existierenden ‚Pseudo-Generalisten‘ in der Chirurgie“, bemängelt Pohlemann. „Sollten erweiterte Kompetenzen, vertreten durch eine Person, nötig sein, wie beispielsweise in der Einsatzchirurgie der Bundeswehr, können diese auch jetzt schon erfolgreich durch Doppel- und Dreifachqualifikationen erlangt werden“, so der DGCH-Präsident. Ihre Kritik haben die Chirurgen jetzt in einem Schreiben an die Bundes- und Landesärztekammern formuliert. Darin wird auch die geplante Verkürzung der Weiterbildungszeit von derzeit sechs auf fünf Jahre abgelehnt. „Die exakt auf sechs Jahre ausgelegten Weiterbildungsinhalte, immer neue therapeutische Verfahren und die zunehmende Spezialisierung machen gerade in den operativen Fächern häufiges Praktizieren notwendig“, so Meyer. Und das brauche Zeit.

„Die durch die Ständige Kommission ‚Ärztliche Weiterbildung‘ vorbereiteten Beschlussvorlagen für den Ärztetag widersprechen den einstimmig vorgebrachten, begründeten Vorschlägen der Chirurgen, stoßen dort auf völliges Unverständnis und bedrohen die berechtigten Interessen der Patienten nach Qualität und Sicherheit einer flächendeckenden chirurgischen Versorgung in Deutschland“, fasst Pohlemann die Kritik zusammen. Beim Deutschen Ärztetag vom 23. bis 26. Mail 2017 in Freiburg wird über die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung entschieden. Die Chirurgen erwarten, dass dort die Empfehlung der großen Gemeinschaft chirurgischer Fachexperten für eine spezialisierte Weiterbildung umgesetzt wird.

Deutsche Ärzteverbände fordern Ende der Budgetierung

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Konzeptes „KBV 2020“, die Budgetierung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütungen aufzuheben. Die zukünftige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wird ganz überwiegend in ambulanten Versorgungsstrukturen erfolgen und auch von der Bevölkerung so gewünscht.

Die bisherige Ausrichtung der ambulanten Vergütungssystematik mit einem seit Jahren gedeckelten Budget, das den niedergelassenen Haus- und Fachärzten feste Preise für erbrachte Versorgungsleistungen vorenthält, ist anzupassen! Das ärztliche Berufsbild wird nur dann attraktiv bleiben, wenn erbrachte Leistungen mit einer angemessenen Honorierung einhergehen. Diese ärztliche Forderung aufrecht zu erhalten, ist selbstbewusste Aufgabe aller ärztlichen Körperschaften und Verbände.

Die doppelte Rabattierung – durch die Budgetierung einerseits und durch die Krankenkassen-Rabatt-Gebührenordnung „EBM“ andererseits – ist überfällig und zudem eines der größten Hindernisse für den ärztlichen Nachwuchs bei dem Weg in die Niederlassung.

Die Allianz deutscher Ärzteverbände unterstreicht dabei das im Konzept „KBV 2020“ sinnvoll gewählte konstruktive Miteinander zwischen dem Kollektivvertrag auf der einen Seite und dem Selektivvertrag auf der anderen Seite. Bereits etablierte Selektivverträge verdeutlichen, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten und auch zukünftig leisten. Der Versorgungssektor der Selektivverträge ist daher als tragende Säule der Gesundheitsversorgung nachhaltig neben dem Kollektivvertrag zu stärken und auszubauen.

Mitglieder der Allianz Deutscher Ärzteverbände sind der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI), der Bundesverband der Ärztegenossenschaften e.V. (BVÄG), die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., der MEDI GENO Deutschland e.V., der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) und der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.

Allianz Deutscher Ärzteverbände, c/o Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin, 15.05.2017

Notfallversorgung durch Integration neu strukturieren

Marburger Bund fordert zentrale Anlaufstellen und einheitliche Behandlungsstandards

Die Strukturen der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland müssen stärker miteinander vernetzt und dem Patientenverhalten angepasst werden, fordert der Marburger Bund. Zentrale Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten könnten die Notaufnahmen entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung fördern. Hierzu bedürfe es einheitlicher Standards für die Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit in allen Anlaufstellen der Notfallversorgung. Der Marburger Bund spricht sich für ein Triage-System aus, das für Rettungsdienste, Notdienstpraxen, Notaufnahmen und Rettungsleitstellen gleich ist. „Eine einheitliche, rein auf medizinischen Kriterien beruhende Vorgehensweise bei der Ersteinschätzung erhöht die Akzeptanz der Patienten, verkürzt Wartezeiten und verbessert die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Versorgungsebenen“, begründet der größte deutsche Ärzteverband seine Vorschläge für eine Strukturreform der medizinischen Notfallversorgung. Etwa 72 Prozent der Kliniken nehmen derzeit an der Notfallversorgung teil. Die Notaufnahmen werden jährlich von bis zu 25 Millionen Menschen aufgesucht. Rund elf Millionen Fälle werden davon ambulant behandelt.

Der Marburger Bund spricht sich für die Definition von Zielgrößen aus, ab der eine durch Vertragsärzte betriebene Notdienstpraxis am Krankenhaus sinnvoll ist. Der Anspruch eines jeden Patienten auf qualitativ hochwertige Behandlung zu jeder Zeit und an jedem Ort müsse gesichert sein. „Notdienstpraxis und Notaufnahme dürfen nicht einfach nur nebeneinander am gleichen Ort existieren, sondern müssen personell und digital miteinander verknüpft werden, um eine patientengerechte Versorgung zu erreichen. Durch Integration der Strukturen entsteht für den Patienten eine Behandlung aus einer Hand mit immer gleicher Qualität. Doppelte Inanspruchnahmen können vermieden und personelle Ressourcen für die Gesamtversorgung gehoben werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier des Marburger Bundes.

Notwendig seien auch mehr Transparenz und Information über die richtigen Wege zur Notfallversorgung und eine gerechte Verteilung der Arbeitslast. Eine Neustrukturierung der Notfallversorgung habe mit Augenmaß, unter Berücksichtigung des Patientenverhaltens, der tatsächlichen Versorgungsverhältnisse und regionalen Besonderheiten zu erfolgen. „Der Versuch einer Patientensteuerung über eine Gebühr ist der falsche Weg. Eine Steuerung wird sich nur erreichen lassen, wenn die Patienten sich an jeder Stelle der Notfallversorgung gut aufgehoben fühlen und ein niedrigschwelliger Zugang besteht“, sagte Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes, bei der Präsentation der Reformvorschläge.

Der MB betont, dass die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung  jederzeit gewährleistet sein müsse. Der Fahrdienst des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes (Hausbesuche) sei unverzichtbar, um auch immobilen Patienten einen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung zu verschaffen. „Festzustellen ist, dass  die seit April 2012 bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 für den KV-Notdienst nicht durchgängig prominent platziert ist und teilweise zusätzlich andere Rufnummern kommuniziert werden. Die jeweiligen Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten des ambulanten Notdienstes sind unübersichtlich und den meisten Patienten unzureichend bekannt“, kritisiert der Marburger Bund in seinem Reformpapier.

Perspektivisch sollten aus Sicht des MB neue Konzepte der Notfallversorgung erprobt werden. Insbesondere sollte in geförderten Modellprojekten überprüft werden, ob eine integrierte Notfallversorgung außerhalb der bestehenden Sektorengrenzen der ärztlichen Versorgung und der bestehenden Finanzierungssystematik zu einer Verbesserung der Versorgung führt.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 09.05.2017

Viszeralchirurgie Kompakt: Oberer Gastrointestinaltrakt

Für erfahrende Chirurginnen und Chirurgen

In Kürze findet in Köln das Seminar  Viszeralchirurgie Kompakt: Oberer Gastrointestinaltrakt statt. Das Seminar richtet sich an Chirurginnen und Chirurgen mit Erfahrung in der Chirurgie des oberen Gastrointestinaltraktes. Als zweitägiges Kompaktseminar gliedert es sich in einen theoretischen Teil zur Vermittlung des aktuellen Kenntnisstandes unter Berücksichtigung der praktisch-chirurgischen Aspekte sowie interdisziplinärer Therapiekonzepte und einen Tag im OP. Während der Live-Operationen, auch mit 3-D-Laparoskopie, werden die Prinzipien der onkologischen Chirurgie aber auch Operationen funktioneller Erkrankungen demonstriert.

Programm & Anmeldung