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Passion Chirurgie: Plastische Chirurgie – Problemlösung mit Tradition

Liebe Chirurginnen, liebe Chirurgen,

im Laufe der Zeit hat die Plastische Chirurgie viele große und namhafte Chirurginnen und Chirurgen begeistert. Die chirurgische Gemeinschaft im Berufsverband und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft haben dazu beigetragen, die Plastische Chirurgie als eigenständige chirurgische Säule zu etablieren. Der Behandlungsschwerpunkt der ästhetischen Chirurgie macht nur einen geringen Teil der Faszination für das Fachgebiet der Plastischen Chirurgie aus – was Laien oft nicht klar wird, da das Bild des „Schönheitschirurgen“ nach wie vor sehr verbreitet scheint.

In dieser Ausgabe wollen wir auch fachfremden Chirurginnen und Chirurgen einen Einblick in die Plastische Chirurgie geben. Denn nur wer ein Grundverständnis für die Belange anderer Fachgebiete entwickelt, kann kollegial agieren und zur Stärkung der chirurgischen Gemeinschaft gegenüber Politik, Selbstverwaltung und Öffentlichkeit beitragen.

In diesem Sinne wünsche wir Ihnen eine spannende Lektüre der aktuellen Ausgabe von PASSION CHIRURGIE.

Ihr BDC

Passion Chirurgie 06/2017

Ärzte sind offen für die digitale Zukunft der Medizin

In der Ärzteschaft prallen derzeit alte und neue Welt aufeinander. Noch werden Notizen von Medizinern meist handschriftlich verfasst, Mails haben Briefe noch lange nicht ersetzt und die elektronische Patientenakte fristet ein Nischendasein. Aber obwohl sie beim Einsatz digitaler Anwendungen momentan noch zögerlich sind, sehen 7 von 10 Ärzten die Digitalisierung als große Chance für die Gesundheitsversorgung. Das ergab eine Umfrage, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit dem Ärzteverband Hartmannbund durchgeführt hat. Demnach sagen 67 Prozent der Ärzte, dass Arztpraxen und Krankenhäuser ihre Kosten mithilfe digitaler Technologien senken können. 62 Prozent meinen, dass digitale Technologien die Prävention verbessern werden und jeder Dritte (34 Prozent) geht sogar davon aus, dass sie die Lebenserwartung der Menschen verlängern. Allerdings werden selbst einfachste digitale Gesundheitsangebote derzeit nur sehr spärlich eingesetzt. Neun von zehn Klinikärzten (93 Prozent) geben zwar an, dass ihr Haus den Patienten die U-Ergebnisse auch auf CD zur Verfügung stellt und 39 Prozent der Krankenhausärzte tauschen sich untereinander per Telemedizin aus. Doch die telemedizinische Überwachung von Patienten (10 Prozent) oder die Online-Terminvereinbarung (10 Prozent) werden derzeit selbst von Krankenhäusern kaum eingesetzt. In den Praxen der niedergelassenen Ärzte werden digitale Angebote noch seltener genutzt: Nur 3 Prozent (Krankenhaus: 9 Prozent) verwenden beispielsweise die Online-Patientenakte, 7 Prozent haben einen Auftritt in sozialen Netzwerken (Krankenhaus: 30 Prozent). „Es gibt in der Ärzteschaft eine große Offenheit gegenüber digitalen Technologien, man spürt eine regelrechte Aufbruchstimmung. Die Skepsis der vergangenen Jahre ist einer neuen Offenheit gegenüber digitalen Technologien gewichen. Nun braucht es aber noch mehr Mut und Entschlossenheit, digitale Angebote auch im Praxisalltag zu nutzen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Derzeit liegt Deutschland in Sachen digitale Gesundheit immer noch im grauen Mittelfeld. Die Patientenversorgung wird künftig nur mit digitaler Unterstützung funktionieren.“

Wenn es um die weitere Digitalisierung der Medizin geht, sehen Ärzte Wirtschaft und Politik in der Pflicht. So zweifelt jeder zweite Arzt (47 Prozent) daran, dass die digitalen Anwendungen schon praxisreif sind. 43 Prozent beklagen fehlende Mittel für die Umsetzung, 38 Prozent sehen die starke Regulierung des Gesundheitssektors als Hürde. Besonders groß sind die Bedenken bei IT-Sicherheit (60 Prozent) und Datenschutz (67 Prozent). „Die Digitalisierung und der damit einhergehende Fortschritt lassen sich nicht aufhalten. Im Gegenteil: Unsere Chance ist es nun, die Digitalisierung aktiv zu gestalten und die Chancen für unseren Beruf und die Patienten beherzt und entschlossen zu ergreifen“, sagte Dr. Klaus Reinhardt, Bundesvorsitzender des Hartmannbundes. Dazu müssten vorhandene Hemmnisse weiter abgebaut werden. „Gerade in einer alternden Gesellschaft hat die Digitalisierung riesiges Potenzial, um den Menschen länger ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Innovationen müssen daher frühzeitig und gezielt gefördert werden. Der Zugang digitaler Angebote zum Gesundheitsmarkt, insbesondere zur Regelversorgung, muss dazu noch erleichtert werden.“

Durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen ändert sich auch das Verhältnis von Arzt und Patient. Immer mehr Patienten informieren sich vor ihrem Arztbesuch online. Zwar sagen knapp zwei Drittel der Ärzte (64 Prozent), dass sie den Umgang mit Patienten, die sich im Internet vorinformiert haben, als anstrengend empfinden. Allerdings gibt umgekehrt jeder Zweite an, dass er durch den Austausch mit gut informierten Patienten schon einmal hinzugelernt hat (51 Prozent). Ebenfalls jeder Zweite (48 Prozent) sagt, dass die Patienten durch Informationen aus dem Internet mündiger werden. „Die Kolleginnen und Kollegen sind im Umgang mit den internetaffinen Patienten zunehmend gelassen und sehen mündige Patienten auch als Chance, neue Ansätze in der Behandlung kennenzulernen. Aufgeklärte Patienten arbeiten außerdem beim Heilungsprozess oft therapietreuer mit und halten die ärztlichen Ratschläge besser ein“, so Reinhardt.

Auch im Bereich Mobile Health könnte sich das Verhältnis von Arzt und Patient grundlegend wandeln. Das Smartphone wird bereits als Stethoskop des 21. Jahrhunderts angesehen. Es liegt nicht mehr in der Hand des Arztes, sondern beim Patienten, der in seinem Alltag sehen kann, ob sich etwa sein Zustand verbessert, die Therapie anschlägt oder er den Arzt aufsuchen muss. Die Mehrheit der Mediziner (53 Prozent) steht Gesundheits-Apps positiv gegenüber. Jeder vierte Arzt (25 Prozent) wurde von Patienten sogar schon auf eine Gesundheits-App angesprochen. Und 83 Prozent glauben, dass Apps den Patienten helfen, ihre Vitaldaten selbst zu kontrollieren. 69 Prozent der Mediziner sagen allerdings auch, dass Gesundheits-Apps nur etwas für Technikaffine sind. „Jetzt sind nützliche und niederschwellige Angebote gefragt. Außerdem müssen auch wir Ärzte Digitalkompetenzen erwerben, in Fort- und Weiterbildung. Lebenslanges Lernen wird in der digitalen Welt von morgen immer wichtiger und ist außerdem von jeher Grundvoraussetzung für unseren Berufsstand“, sagte Reinhardt. „Digitale Anwendungen werden den Arzt nicht ersetzen, aber sinnvoll unterstützen. Die Gesundheitsversorgung wird sich dadurch insgesamt verbessern und flächendeckend gewährleistet bleiben.“ Wichtig aus Sicht des Hartmannbund-Vorsitzenden: Angesichts der Vielzahl von Apps und Anwendungen werde es vor allem auch Aufgabe der Ärzte sein, die „Spreu vom Weizen zu trennen“ und geordnete Zertifizierungsverfahren zu entwickeln.

Rohleder: „Das Gesundheitswesen wird künftig viel mehr von Daten geprägt sein als heute. Der behandelnde Arzt wird dabei von seinem Kollegen Dr. Data, also Algorithmen und künstlicher Intelligenz, unterstützt, um schnell die beste Therapie auszuwählen. Dank digitaler Technologien bleibt dem Mediziner so mehr Zeit für den Patienten sowie für Diagnosen und Behandlungen abseits der täglichen Routine.“

Befragt nach Zukunftsszenarien für das Jahr 2030 sieht jeder zweite Mediziner (47 Prozent) Operations-Roboter im alltäglichen Einsatz. Weitere 39 Prozent meinen, dass OP-Roboter zumindest vereinzelt eingesetzt werden. Acht von zehn Befragten sind außerdem der Ansicht, dass Prothesen und Implantate 2030 standardmäßig oder vereinzelt im 3D-Druck-Verfahren hergestellt werden. Künstliche Intelligenz, die Ärzte beispielsweise bei der Diagnose unterstützt, sieht jeder dritte Arzt (35 Prozent) 2030 im Alltagseinsatz. Jeder Fünfte (22 Prozent) glaubt außerdem, dass die Medikamenteneinnahme und –abgabe durch unter die Haut implantierte Mikrochips erfolgt und solche Chips zudem die Funktionsfähigkeit von Organen verbessern. „Die Digitalisierung ist der zweite große Entwicklungsschritt der Medizin nach der Einführung der Antibiotika vor rund hundert Jahren. Roboter werden so gut operieren wie ausgezeichnete Chirurgen, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Und dank einer verbesserten Prävention und individueller Therapien werden die Menschen länger gesund bleiben“, sagte Rohleder.

Auch andere digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte werden von der Ärzteschaft positiv angenommen. So sagen 65 Prozent, dass dank der Akte eine einfachere Zusammenarbeit zwischen Ärzten möglich werde. 54 Prozent meinen, dass es so zu weniger Doppeluntersuchungen komme. Als größte Hürde beim Roll-out der E-Akte wird die Gefahr des Datenmissbrauchs (75 Prozent) angesehen. „Damit Patienten und Ärzte künftig die Gesundheitsdaten zusammenführen, verwalten und austauschen können, muss die notwendige Sicherheit erhöht werden. Bei sensiblen Gesundheitsdaten gelten höchste Anforderungen“, so Reinhardt. Durch die Vernetzung der Leistungserbringer könnte nicht nur qualitativ hochwertigeres medizinisches Wissen generiert werden, es könnte auch schneller zur Verfügung stehen. Rohleder: „Der Roll-out der Telematikinfrastruktur muss nun zügig vorangehen. Die Digitalisierung muss endlich auch beim Patienten ankommen.“

Gesundheit ist dieses Jahr auch zum ersten Mal Schwerpunktthema des Digital-Gipfels am 12. und 13. Juni 2017 in der Metropolregion Rhein-Neckar. In Mannheim bringt Bitkom auf seiner zweiten Digital Health Conference Entscheider aus Politik, Wirtschaft und der Gesundheitsversorgung zusammen, um über digitale Technologien in Medizin und Gesundheitswesen zu diskutieren: https://www.health-conference.de

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom und der Hartmannbund durchgeführt haben. Dabei wurden 477 Ärzte aller Funktionen und Fachrichtungen befragt, darunter Ärzte im Krankenhaus und niedergelassene Ärzte.

Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin, www.hartmannbund.de, 08.06.2017

Antikorruptionsgesetz darf sektorenübergreifende Versorgung nicht gefährden

Gemeinsame Pressemitteilung des BDC und des  BVOU

Das Antikorruptionsgesetz hat zu einer starken Verunsicherung bei vielen niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten geführt, die seit langem mit Krankenhäusern kooperieren und so zur gewünschten sektorenübergreifenden Versorgung beitragen. Dies geht aus Online-Umfragen hervor, die der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) durchgeführt haben. Den Antworten zufolge werden vielfach bewährte Kooperationsverträge zwischen Niedergelassenen und Kliniken dahingehend überprüft, ob sie mit den Bestimmungen des Antikorruptionsgesetzes kompatibel sind. Doch statt zu größerer Sicherheit führt dieses Vorgehen nicht selten zu mehr Unsicherheit über die künftige korrekte Vertragsgestaltung und in nahezu allen Fällen zu einer schlechteren Bezahlung der Niedergelassenen.

BDC und BVOU hatten im November 2016 beziehungsweise im Februar 2017 ihre sektorenübergreifend tätigen Mitglieder angeschrieben und um anonyme Auskunft gebeten. Vor allem Kooperationsärzte verwiesen auf Probleme. Kooperationsärztinnen und -ärzte sind Niedergelassene, die auf vertraglicher Basis in Nebentätigkeit regelmäßig Leistungen am Krankenhaus erbringen, entweder auf Honorarbasis oder als Teilzeit-Angestellte.

Beim BDC antworteten insgesamt rund 400 Kollegen, beim BVOU 300. Positiv wird in den Antworten vermerkt, dass das gemeinsame Arbeitsverhältnis mit den Kolleginnen und Kollegen in der Klinik im Regelfall als sehr gut oder gut einschätzt wird. Die Umfragen zeigen aber auch die Verunsicherung vieler der Antwortenden. Rund die Hälfte von ihnen gab an, aufgrund des Antikorruptionsgesetzes seien Verträge geprüft worden beziehungsweise würden derzeit geprüft. Von denjenigen, deren Verträge mittlerweile angepasst wurden, ergänzten rund 90 Prozent, ihr Honorar sei gesenkt worden – im Schnitt um 20 Prozent.

Dies ist aus Sicht von BDC und BVOU ein falsches Signal. Ihre gemeinsame Kritik: Statt sektorenübergreifende Kooperationsformen zu fördern, werden sie durch Rechtsunsicherheit infolge des Antikorruptionsgesetzes sowie eine unattraktive Bezahlung geschwächt. Dies betrifft vor allem Kooperationsärzte.

BDC und BVOU fordern vor diesem Hintergrund stabile und attraktive Rahmenbedingungen für kooperativ tätige Ärztinnen und Ärzte. Diese leisteten zur Überwindung der Sektorengrenzen einen wichtigen Beitrag. Bestehende Verträge mit Kliniken im Sinne der Rechtssicherheit zu überprüfen und anzupassen, sei ein angesichts des Antikorruptionsgesetzes sinnvolles Vorgehen. Es dürfe jedoch nicht dazu missbraucht werden, Honorare willkürlich zu senken und langjährig bewährte Arbeitskooperationen in Misskredit zu bringen.

„Wir brauchen klare Regeln, um uns nicht in Grauzonen zu begeben und so das Arbeitsmodell der Kooperationsärzte zu gefährden“, betonten die Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte des BDC (AG BeKo) sowie der Arbeitskreis für niedergelassene Operateure des BVOU. Beide fordern seit längerem einen Honorarzuschlag für Kooperationsärzte, die als Selbständige ein unternehmerisches Risiko tragen und die laufenden Kosten für den eigenen Betrieb, verschiedene Versicherungen und die eigene soziale Absicherung abzudecken haben. Für eine besondere ärztliche Expertise sollten ebenso Zuschläge möglich sein, da diese auch dem Krankenhaus in der Außendarstellung zugutekäme.

Ergebnisse der BDC-Umfrage

Entscheidung über Weiterbildungsordnung beim Deutschen Ärztetag

Stillstand bedeutet Rückschritt – dies gilt auch für die Weiterbildung zum Facharzt. Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat deshalb an seinem letzten Sitzungstag ausführlich eine kompetenzorientierte Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beraten. An der MWBO lehnen sich die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern an.

Konkret wurde dem Ärztetag der von Bundesärztekammer und Landesärztekammern unter Beteiligung von Fachgesellschaften, Berufsverbänden und anderen ärztlichen Organisationen erstellte und rund 1000 Seiten starke sogenannte Abschnitt B der Weiterbildungsordnung vorgelegt. Darin enthalten sind die Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen. Der Ärztetag stellte klar, dass er den Novellierungsprozess unterstützt und forderte alle Beteiligten auf, die Arbeiten zügig zum Abschluss zu bringen. In einem Grundsatzbeschluss zur Gesamtnovelle hat der Ärztetag die vorgestellten Rahmenbedingungen der Weiterbildungsinhalte fixiert.
Mit der Novelle soll die ärztliche Weiterbildung einer neuen Struktur folgen. Die Kernfrage soll nicht mehr lauten, „wie oft“ und „in welcher Zeit“ werden Inhalte erbracht, sondern „wie“, in welcher Form, werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlernt. „Die kompetenzorientierte Weiterbildung ist am Ergebnis orientiert, nicht an dem Ableisten von Zeiten“, erklärte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer. Die Inhalte der MWBO werden in Weiterbildungsblöcke und Weiterbildungsmodi gegliedert, um den Ablauf der Weiterbildung besser zu strukturieren. Mehr Flexibilität sollen berufsbegleitende Weiterbildungen und neue Lernmethoden schaffen.

Um die verpflichtende Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts für Weiterzubildende und Weiterbildungsbefugte zu erleichtern, soll das zukünftige Logbuch als elektronische Anwendung zur Verfügung stehen. Für einen unkomplizierten Wechsel der Ärztekammer wird hierzu eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt.

In weiteren Beschlüssen sprach sich der Ärztetag dafür aus, die Facharzt-Kompetenz „Allgemeinchirurgie“ sowie „Hygiene und Umweltmedizin“ zu erhalten. Die Delegierten forderten zudem, die im Landesrecht festgeschriebenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der Landesärztekammern zu wahren. Jeglichen politischen Bestrebungen, die ärztliche Weiterbildung unter dem Aspekt der Sicherstellung der Versorgung limitieren zu wollen, müsse entgegengetreten werden.

Der Ärztetag betonte außerdem, dass Weiterbildungsstätten die Voraussetzungen dafür schaffen müssten, dass die Weiterbildungsbefugten sowie ihre jungen Ärztinnen und Ärzte ausreichend Zeit für die Weiterbildung haben. Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse auch in der Weiterbildung Rechnung getragen werden. Arbeitgeber müssten die Voraussetzungen dafür schaffen, die geforderten Weiterbildungsinhalte im Rahmen verschiedener Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Ferner forderte der Ärztetag die Landesärztekammern auf, kontinuierlich eine Evaluation der Weiterbildung vorzunehmen.

Ziel ist es, die novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnung als Gesamtpaket auf dem nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2018 zu verabschieden.

Mit den Beratungen zur (Muster-)Weiterbildungsordnung ist der 120. Deutsche Ärztetag zu Ende gegangen. 250 Delegierte aus ganz Deutschland haben vom 23. bis 26. Mai 2017 zahlreiche gesundheits- sozial- und berufspolitische Themen beraten. Der nächste Deutsche Ärztetag findet im Mai 2018 in Erfurt statt.

Weitere Informationen zum 120. Deutschen Ärztetag

DGCH und BDC zur Novellierung der Musterweilterbildungsordnung

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 26.05.2017

Nur Mut: Chirurgie zum Mitmachen in Langen

Berlin/Langen, Juni 2017: Am 10. Juni 2017 kommen rund 40 Medizinstudierende nach Langen zum Workshop „Chirurgie zum Mitmachen“. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) veranstaltet den eintägigen Workshop gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. med. Ernst Hanisch, Vorsitzendender des BDC-Landesverbands Hessen und Chefarzt der Asklepios Klinik Langen. Interessierte Studierende können dort mit Fachleuten über die Chirurgie sprechen und wichtige Behandlungstechniken kennenlernen. Die Veranstaltung ist Teil der Nachwuchskampagne des BDC „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn”.

Naht- und Knotenkurse, Thoraxdrainagen, minimalinvasive Chirurgie am Simulator, Sonografie und vieles mehr stehen bei den Arbeitsstationen auf dem Programm. Erfahrene Chirurginnen und Chirurgen werden u. a. Themen wie „Frauen in der Chirurgie“, „Einführung in die Endoprothetik großer Gelenke“ und „Das unklare Abdomen“ besprechen. Die Studierenden bekommen einen umfangreichen Einblick in Zusammenhänge, die sie im chirurgischen Alltag erwarten, und können die Gelegenheit nutzen, mit Chirurginnen und Chirurgen ins Gespräch zu kommen.

Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn”

Seit 2008 informiert der BDC potenziellen Nachwuchs nicht nur realitätsnah über das Berufsbild ChirurgIn, sondern hebt mit der Kampagne auch die faszinierenden Seiten der Chirurgie hervor. Mit den Workshops „Chirurgie zum Mitmachen“ werden Studierende praktisch an die Chirurgie herangeführt. „ChirurgIn ist weit mehr als ein Durchschnittsjob – Wir zeigen jungen Medizinern wie abwechslungsreich und faszinierend dieser Beruf ist“, so BDC-Präsident Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Termin:

10.06.2017 von 9.00-16.30 Uhr

Veranstaltungsort:

Neue Stadthalle Langen
Südliche Ringstr. 77, 63225 Langen
Anmeldung

Weitere Informationen:

www.chirurg-werden.de

Hier finden Sie unsere Kampagnen-Motive zum Download

Mehr Termine Chirurgie zum Mitmachen
Berlin, 17.06.2017, 10.00 – 17.00 Uhr
Mechernich, 07.10.2017, 09.00 – 16.00 Uhr
Dresden, 25.11.2017, 10.00 – 17.00 Uhr

Positionspapier zu Regelungen eines gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V

Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde in Absatz 4 des § 136c SGB V festgelegt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis zum 31.12.2016 ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschließt, einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung.

Hierbei sollen für jede Stufe insbesondere Mindestvorgaben zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zum zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen differenziert festgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) durch eine im Rahmen des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ erfolgte Änderung des § 136c Absatz 4 SGB V die Frist zur Vorlage des Stufenkonzeptes durch den G-BA um ein Jahr bis zum 31.12.2017 verlängert und den G-BA gleichzeitig zur Erarbeitung einer Folgenabschätzung dieses Konzeptes und zur Berücksichtigung der darin ausgewiesenen Ergebnisse verpflichtet.

Der G-BA hat am 19.10.2016 einen Beschlussvorschlag zu der Erstfassung der Regelungen der Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgelegt. In diesem Beschlussvorschlag sind im Wesentlichen die zu dieser Thematik vorliegenden Positionierungen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) und der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) synoptisch gegenübergestellt worden. Hierzu haben dann die betroffenen Fachgesellschaften und Verbände fristgerecht gegenüber dem G-BA Stellungnahmen abgegeben.

Das Konzept geht von drei Stufen aus:

Stufe 1 = Basisnotfallversorgung,

Stufe 2 = erweiterte Notfallversorgung und

Stufe 3 = umfassende Notfallversorgung.

Krankenhäuser, die keiner dieser Stufen zuzuordnen sind und auch nicht eine „spezielle Notfallversorgung“ vorhalten, nehmen nicht an der Notfallversorgung im entgeltrechtlichen Sinne teil.

Erwartungsgemäß fallen die Positionierungen des GKV-SV und der DKG hierzu entsprechend der jeweiligen Interessenlage unterschiedlich aus: Der GKV-Spitzenverband plädiert für sehr hohe personelle und medizinisch-technische Voraussetzungen in dem vorgesehenen dreistufigen Konzept, die nach Auffassung der DKG hunderten von Krankenhäusern die Notfallversorgungseigenschaft absprechen würden.

Positionierung zur Neuordnung der Notfallstrukturen in Krankenhäusern

Grundsätzliche Anmerkungen

  • Die Verbände halten eine Reform der bestehenden stationären Notfallstrukturen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht für notwendig. Sie unterstützen deshalb grundsätzlich die vom Gesetzgeber durch die Neuregelung des § 136c Absatz 4 SGB V vorgesehene Schaffung eines nach personellen und medizinisch-technischen Anforderungskriterien gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern.
  • Allerdings ist nach Auffassung der Verbände die Beschränkung der angedachten Reform der Notfallversorgung auf den stationären Bereich zu kurz gegriffen: Die Strukturierung der Notfallversorgung muss insgesamt neu gestaltet werden vor dem Hintergrund festzustellender Mehrbelastungen der Krankenhausambulanzen.
  • Bei der Erarbeitung dieses Stufensystems sind nach Auffassung der vorgenannten Verbände nachfolgende Punkte unabdingbar zu beachten:

1.Das zu findende sektorübergreifende gestufte System von Notfallstrukturen muss sich am Patientennutzen orientieren und darf nicht als Hilfsinstrument der Bedarfsplanung zur Flurbereinigung der Versorgungslandschaft missbraucht werden. Der G-BA darf nicht direkt oder indirekt in die Planungskompetenz der Bundesländer eingreifen.

2.Das zu findende Stufensystem muss gewährleisten, dass jeder Notfallpatient in einer der medizinischen Notwendigkeit angemessenen Zeitspanne die für ihn sachgerechte und umfassende stationäre Notfallversorgung erhält.

3.Die Anforderungskriterien für die einzelnen Versorgungsstufen müssen realistisch, realisierbar und mit geltendem Recht kompatibel sein. Die Finanzierbarkeit muss gesichert sein.

4.Die für die Teilnahme der Krankenhäuser an der Notfallversorgung vorgesehenen Zuschläge dürfen nicht zu Kürzungen der finanziellen Mittel für die „normale“ Patientenversorgung der Krankenhäuser führen.

5.Nichtteilnahmeberechtigten Krankenhäusern muss bei zukünftiger Inanspruchnahme durch Notfälle ein Entgelt ohne Zuschläge zustehen.

Ausgewählte Einzelaspekte

Ergänzend zu den aufgeführten grundsätzlichen Anmerkungen der Verbände zu einem abgestuften Notfallversorgungssystem bedarf es noch weiterer Anmerkungen zu zwei im Beschlussentwurf des G-BA aufgeführten Punkten:

Gemäß § 6 des Beschlussvorschlags gehört zu den allgemeinen Anforderungen an alle Stufen des Systems von Notfallstrukturen eine Zentrale Notaufnahme (ZNA), in der die Notfallversorgung der Notfallpatienten stattfindet. Diese ZNA soll laut GKV-SV-Entwurf eine räumlich abgetrennte, fachübergreifende Einheit mit fachlich unabhängiger Leitung sein.

Aus Sicht der Verbände kann die Einrichtung einer solchen ZNA je nach Krankenhausstruktur im Einzelfall hilfreich sein, muss aber keine zwingende Voraussetzung für eine hochwertige Notfallversorgung sein. Wie auch von den betroffenen Fachgesellschaften festgestellt, kann es z. B. im Falle von Schlaganfällen oder Herzinfarkten durch eine ZNA zu Verzögerungen bei der raschen definitiven Versorgung kommen, was in diesem Bereich zur Entwicklung des Konzeptes der Stroke Units und der Chest Pain Units (CPU) führte. Dies hat nachweislich deutlich bessere Ergebnisse gezeitigt. Gleiches gilt für die zügige Versorgung Unfallverletzter und anderer eindeutig fachspezifischer Notfälle.

Somit sollte jeder Klinik die Entscheidung überlassen werden, ob bei den gegebenen Strukturen die Einrichtung einer ZNA sinnvoll ist. Die strukturelle und organisatorische Gestaltung muss dem jeweiligen Krankenhausträger überlassen bleiben.

Sollte eine zwingende Vorgabe zur Einrichtung einer Zentralen Notaufnahme in das letztlich vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigende Konzept aufgenommen werden, muss der Bund die dafür nötigen Investitionsmittel bereitstellen. Hier muss das Konnexitätsprinzip gelten: „Wer bestellt, muss auch bezahlen“. Bereits für ein Krankenhaus der Regelversorgung muss hier von einem etwa zweistelligen Millionenbetrag pro Krankenhaus ausgegangen werden.

Gemäß § 9 Ziffer 3 des G-BA-Beschlussentwurfs soll zu den Anforderungen des vorzuhaltenden Fachpersonals in der Basisnotfallversorgung u. a. auch jeweils ein Facharzt im Bereich Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie, der innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar sein muss, gehören.

Diese im Entwurf vorgesehenen Anforderungen des G-BA, die für alle drei Versorgungsstufen gelten sollen, gingen erneut an der Versorgungsrealität vorbei. Bereits bei der Qualitätssicherungsrichtlinie des G-BA für Früh- und Reifgeborene aus dem Jahre 2013 wurde für die Eins-zu-Eins-Besetzung der Pflege in Perinatalzentren Level I der Fehler gemacht, eine Strukturqualität zu definieren, die aufgrund des Fehlens neonatologisch Intensivpflegender auf dem Arbeitsmarkt in über 90 Prozent der Perinatalzentren nicht umsetzbar war und 2016 somit zu einer Verlängerung der Übergangsphase geführt hat. Jetzt wird für die Vorhaltung des ärztlichen Fachpersonals in der Notfallversorgung eine ähnliche Fehlentscheidung vorbereitet. Die weit überwiegende Mehrzahl der aktuell an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser wird diese Strukturvorgabe mit dem derzeitigen Personalbestand nicht erfüllen können.

Die geplanten Vorgaben hebeln für den Bereich der Notfallversorgung das bewährte System der Rufbereitschaft aus und machen das System „Bereitschaftsdienst“ für diesen Bereich zwingend:

Wird der Aufenthaltsort des Arztes nicht konkret bestimmt, aber eine Zeit vorgegeben, innerhalb derer der Arzt seinen Dienst im Krankenhaus aufnehmen können muss, liegt Bereitschaftsdienst vor. Bereitschaftsdienst ist in vollem Umfang als Arbeitszeit zu werten. Dies hätte ganz erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Personalkostenbereich der Krankenhäuser.

Wie auch von verschiedenen Fachgesellschaften ausgeführt, gibt es kein über alle Krankheiten und Fachgebiete gleichgehaltenes, notwendiges Zeitfenster der Notfallversorgung. Jeder Notfall muss unverzüglich behandelt werden, die mögliche Zeit dafür richtet sich nach Krankheitsbild und Ausmaß der Gefährdung. Dies geschieht derzeit über ein gestuftes System aus Ärzten der betroffenen Abteilungen nach Facharztstandard und einem Facharzt, ggfs. mit Schwerpunkt im Hintergrund. Wenn dies entsprechend den Vorgaben aus dem G-BA-Beschlussvorschlag in Zukunft im Bereitschaftsdienst wahrgenommen werden sollte, wäre dies abgesehen von den immensen Personalkosten auch nicht durchführbar, da die hierdurch benötigte zusätzliche Anzahl von Fachärzten, wie weiter oben ausgeführt, auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht verfügbar ist.

Fazit

BDC, BDI, VKD und VLK begrüßen die erfolgte Fristverlängerung für die Vorlage des vom G-BA zu erstellenden Stufenkonzeptes von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Sie sehen darin und in der Auflage, die Ergebnisse einer Folgenabschätzung in dieses Konzept einzubeziehen, die Chance, ein mit Augenmaß gestaltetes Stufensystem der Notfallversorgung zu erarbeiten, das im Sinne der Versicherten auf eine lückenlose, flächendeckende und qualitativ hochstehende Notfallversorgung abzielt und nicht durch überhöhte Anforderungskriterien zu einer unverantwortlichen Ausdünnung der Notfallversorgungslandschaft führt.

Die Verschiebung der Beschlussfassung des G-BA sollte als Chance gesehen werden, ein Konzept der stationären Notfallversorgung zu erarbeiten, das der Versorgungsrealität mehr entspricht und die vorhandenen Defizite insbesondere der getrennten sektoral ausgerichteten Notfallversorgung behebt. Den Kostenträgern muss dabei klar sein, dass vor allem ihre stringente Budgetierungspolitik in den beiden Versorgungsebenen die allseits beklagten Versorgungsdefizite wesentlich mit verursacht.

Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Dr. Hans-Friedrich Spies
Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI)

Dr. Josef Düllings
Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD)

Prof. Dr. Hans-Fred Weiser
Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK)

Meyer H.-J. / Spies H.-F. / Düllings J. / Weiser H.-F. Positionspapier zu Regelungen eines gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V. Passion Chirurgie. 2017 Juni, 7(06): Artikel 05_01.

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Patienten schätzen Spezialkliniken – auch weiter entfernte

Krankenhaus Rating Report 2017

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Außerdem hat der Krankenhaus Rating Report einen überraschenden Zusammenhang ermittelt: Kommunale Krankenhäuser in ärmeren Landkreisen sind wirtschaftlich in genauso guter Lage wie freigemeinnützige, beispielsweise konfessionelle, Krankenhäuser. In reicheren Landkreisen schneiden Kliniken in kommunaler Trägerschaft hingegen schlechter ab als freigemeinnützige. Die Autoren des Reports haben Hinweise darauf, warum das so ist.

Ein weiterer Befund: Das Lohnniveau des medizinischen Personals variiert regional zwischen 10 Prozent unter und 5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Das wirft die brisante Frage auf, ob regionale Lohnkostenunterschiede sich entsprechend in den Preisen der Leistungserbringung niederschlagen dürfen.

Der Krankenhaus Rating Report 2017 wird am 21. Juni in Berlin auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit der Öffentlichkeit vorgestellt. Er wird seit dreizehn Jahren vom RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und dem Institute for Healthcare Business GmbH erstellt. Erstmals werden im neuen Report Jahresabschlüsse aus den Jahren 2007 bis 2015 aufbereitet und auf diese Weise länger laufende Zeitreihen abgebildet. Dadurch können bereits entdeckte Zusammenhänge weiter statistisch untermauert werden. Zudem untersucht eine Sonderanalyse erstmals gezielt regionale Unterschiede im Lohnniveau der Krankenhäuser.

Quelle: WISO S. E. Consulting GmbH, Nymphenburger Str. 9,10825 Berlin, www.hauptstadtkongress.de, 30.05.2017

Chirurgische Woche 2017: Ausbildungsplätze für Studenten

Nachwuchsförderung für Studenten: 07.-11. August in Tübingen

Nun schon zum fünften Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende mit dem Ziel: »Die Besten für die Chirurgie« als längerfristige Begleitung auf dem Weg zum Chirurgen etabliert.

Die Schwerpunkte werden von Experten dargestellt und beinhalten:

  • Chirurgie des unteren Gastrointestinaltrakts
  • Chirurgie des oberen Gastrointestinaltrakts
  • Hepatobiliäre Chirurgie
  • Transplantationschirurgie
  • Endokrine Chirurgie
  • Onkologische Chirurgie
  • Traumatologie
  • Frakturenlehre

Hands-on-Kurse:

  • Knoten- und Knüpftechniken
  • Grundkurs in der flexiblen Endoskopie
  • Grundkurs in der Laparoskopie
  • Assistenz bei laparoskopischen Eingriffen

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