Alle Artikel von kein Autor

BDC|Akademie in Zahlen

Für Chirurginnen und Chirurgen wurden im ersten halben Jahr in 2017 an insgesamt 140 Seminartagen Fort- und Weiterbildungen von der BDC|Akademie angeboten: von Common Trunk- und Facharztseminaren über fachbezogene Seminare bis hin zu Softskill- und Managementseminaren.

Die BDC|Akademie begrüßte bereits über 1.700 Teilnehmer in diesem Jahr. Von Januar bis Ende Juni wurden viele Seminare in den unterschiedlichen Fachbereichen der Chirurgen veranstaltet – ohne die vielen ehrenamtlichen Referenten und die Unterstützung der Partner aus der Industrie wäre das nicht möglich gewesen.

Im ersten Halbjahr 2017 hat das Team der BDC|Akademie schon 41 Seminare in ganz Deutschland umgesetzt und betreut. Im September geht es mit neuen Veranstaltungen weiter – dann werden auch die BDC|WEBINARE als neues Fortbildungsangebot starten.

Auszeichnungen und Ernennungen von BDC-Mitgliedern – Juli 2017

Dr. med. Oliver Bachmann, Chirurg und Proktologe, ist seit dem 01.07.2016 neues Mitglied des MVZ des Marien-Hospitals Wesel. Sein Ziel ist der Aufbau eines proktologischen Zentrums.

Ulrich Fetzner ist seit 1.4.2017 Leitender Oberarzt und Stellvertreter des Chefarztes der Viszeralchirurgie am Marien-Hospital Gelsenkirchen Buer. Zuvor arbeitete er als Oberarzt für Chirurgie an der Universitätsmedizin Essen, Campus St. Josef, Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Unfallchirurgie, Essen-Werden.

Cambiz Firouzabadi kümmert sich seit Mai 2017 als leitender Arzt des Bereichs Unfallchirurgie und Orthopädie des HELIOS St. Josefs-Hospital Bochum-Linden um die verunfallten Patienten. Reichlich Erfahrung bringt er u. a. aus seiner vorherigen 12-jährigen Tätigkeit als leitender Oberarzt der Unfallchirurgie im Marien Hospital in Düsseldorf mit.

Dr. med. Christian Gütter, angehender Chirurg der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie Saalfeld, wurde im Rahmen des diesjährigen Jahreskongresses der Thüringischen Gesellschaft für Chirurgie mit dem Nikolai-Guleke-Preis ausgezeichnet. Man würdigte damit die hohe Qualität seiner Dissertation zum Thema der Mutationen eines Gens, das zu lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen führen kann.

Dr. med. Hubert Lott ist neuer Chefarzt der Chirurgie am Stühlinger Loreto-Krankenhaus. Sein Vorgänger Dr. Helmut Keller verabschiedete sich in den Ruhestand.

Dr. med. Christoph Marquardt, Oberarzt in der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Klinikum Ludwigsburg wurde dieses Jahr im Rahmen des Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) mit dem Karl-Storz-Preis ausgezeichnet. Marquardt erhielt den Preis für seine besonderen Verdienste und Leistungen im Gebiet der minimal-invasiven Chirurgie.

Prof. Dr. med. Thomas Schiedeck, Ärztlicher Direktor der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im RKH Klinikum Ludwigsburg, übernimmt nach der Wahl während des 19. Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) in München zum 01.07.2017 das Amt des Vizepräsidenten. Ab 2019 wird er dann die Präsidentschaft der Fachgesellschaft übernehmen.

Dr. med. Jan Schilling ist seit April 2017 neben Dr. Möller-Karnick und Dr. Christophers chefärztlicher Leiter der Abteilung für Wirbelsäulen- und Neurochirurgie am Krankenhaus Tabea in Blankenese. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie wird nebenbei weiterhin seine interdisziplinäre Praxis in der Hamburger HafenCity leiten.

Dr. med. Gregor Schmidt-Tobolar ist Chefarzt der im Mai 2017 eröffneten neuen Klinik für Mund, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie des RoMed Klinikum Rosenheim.

Auch Fachärzte können ab Juli Hausbesuche delegieren

Hausbesuche von in Facharztpraxen tätigen nichtärztlichen Praxisassistenten sind ab 1. Juli abrechenbar. Bislang wurden ausschließlich deren Visiten in Alten- und Pflegeheimen vergütet. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.

„Damit besteht eine weitere Möglichkeit für Ärzte, Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten zu delegieren“, hob KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hervor. Der Ausbau der Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen sei ein wichtiges Anliegen der KBV und ein Weg, um die wachsende Zahl ambulanter Behandlungen auch künftig in hoher Qualität bewältigen zu können. Wichtig sei, dass der Arzt die Behandlung koordiniere, damit keine Schnittstellenprobleme entstünden.

Zwei neue Zuschläge

Zur Abrechnung der Hausbesuche werden in das EBM-Kapitel 38 (Delegierbare Leistungen) zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) 38202 und 38207 aufgenommen. Sie werden als Zuschläge zu den GOP für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Wegepauschalen GOP 38100 und 38105) gezahlt – extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung.

Die zwei neuen Zuschläge können nur von (bestimmten) Fachärzten berechnet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte den Bewertungssauschuss aufgefordert, diese Nachbesserung im Kapitel 38 für die Fachärzte bis zum 1. Juli 2017 umzusetzen.

17,48 Euro für den Hausbesuch

Damit ist der Hausbesuch eines nichtärztlichen Praxisassistenten mit insgesamt 166 Punkten (17,48 Euro) bewertet, der Mitbesuch mit insgesamt 122 Punkten (12,85 Euro). Genauso viel erhalten Fachärzte, wenn ein Assistent Patienten in einem Pflegeheim aufsucht. Eine solche Konsultation ist bereits seit einem Jahr möglich. Auch hier erfolgt die Abrechnung über einen Zuschlag zu den GOP 38100 und 38105 (GOP 38200 und 38205).

Fachärzte benötigen Genehmigung

Fachärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche an einen nichtärztlichen Praxisassistenten delegieren und abrechnen wollen, benötigen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dabei müssen sie erklären, dass sie einen Assistenten mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigen und dieser über die geforderte Qualifikation und Erfahrung verfügt. Eine Mindestanzahl von Behandlungsfällen ist keine Voraussetzung.

Fachärzte, die bereits einen Assistenten beschäftigen, müssen keine neue Genehmigung beantragen. Sie können nunmehr auch Hausbesuche delegieren, wenn sie dies für sinnvoll erachten.

Hausärzte profitieren seit 2015

Hausärzte profitieren bereits seit Anfang 2015 von einer Förderung der Delegation ärztlicher Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten und können entsprechende Leistungen des Kapitels 3 abrechnen. Für kleine Hausarztpraxen, die nichtärztliche Praxisassistenten beschäftigen aber die geforderten Mindestfallzahlen im Kapitel 3 nicht erreichen, besteht seit einem Jahr die Möglichkeit, den Zuschlag für Pflegeheimbesuche (GOP 38200 und 38205) abzurechnen.

Nichtärztliche Praxisassistenten in Facharztpraxen: Abrechnung von Pflegeheim- und Hausbesuchen

Seit 1. Juli 2016:
Pflegeheimbesuch
Neu ab 1. Juli 2017:
Hausbesuch
GOP Bewertung
(Punkte)
GOP Bewertung
(Punkte)
1. Patient 38100 76 38100 76
38200 90 38202 90
Weiterer Patient 38105 39 38105 39
38205 83 38207 83

Fachärzte, die keinen genehmigten Praxisassistenten beschäftigen, können auch weiterhin die GOP 38100 / 38105 abrechnen. Sie erhalten allerdings keine Zuschläge.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 29.06.2017

Weiterbildung mehr als ein PR-Gag?

Minister will Gesundheitswissen verbessern

Großer Bahnhof im Bundesgesundheitsministerium am 19. Juni. Gesundheitskompetenz wird zum neuen In-Thema. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lädt medienwirksam zur Unterzeichnung der „Allianz für Gesundheitskompetenz“ und alle sind gekommen: Vertreter von Krankenkassen, Ärzte- und Pflegeverbände, Apotheker und Patientenorganisationen sowie die Bundesländer. Ob die Allianz ein PR-Gag ist oder als Bildungsauftrag ernst genommen wird, bleibt abzuwarten.

Mit ihrer Studie zur Health Literacy in Deutschland hat Prof. Doris Schaeffer (Uni Bielefeld) ins Schwarze getroffen. Gröhe leitet daraus politisches Handeln ab und gründet die „Allianz für Gesundheitskompetenz“. „Wir brauchen dringend mehr verständliche Gesundheitsinformationen“, erklärt der Minister. „Denn nur wer gut informiert ist, kann Gesundheitsrisiken vermeiden und im Krankheitsfall durch eigenes Verhalten zu einer erfolgreichen Behandlung beitragen.“ Es sei nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren.

Mehr Kompetenz verhindert Kosten

Der Minister zitiert die Studie von Schaeffer, nach der mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland (rund 54 Prozent) nur über eine „eingeschränkte Gesundheitskompetenz“ verfügten. Sie hätten Schwierigkeiten, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Betroffen seien insbesondere ältere Menschen, chronisch Kranke sowie Patienten mit geringem Bildungsstatus oder Migrationshintergrund. Eine bessere Gesundheitskompetenz zahle sich für den Einzelnen, aber auch für das Gemeinwesen aus: Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) würden drei bis fünf Prozent der Gesundheitsausgaben durch eine unzureichende Gesundheitskompetenz verursacht, so Gröhe weiter. Allein für Deutschland bedeute dies etwa 9 bis 15 Milliarden Euro.

IQWiG entwickelt Konzept für ein Gesundheitsportal

Die Partner der „Allianz für Gesundheitskompetenz“ verpflichten sich in der gemeinsamen Erklärung, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitswissens zu entwickeln und umzusetzen. Die wichtigsten Handlungsfelder sind die Verbesserung der Gesundheitsbildung, gute Gesundheitsinformationen und Entscheidungshilfen, vor allem auch im Internet, sowie mehr Verständlichkeit im Arzt-Patienten-Gespräch, aber auch in allen anderen Gesundheitsberufen. Das BMG selbst will für gute Gesundheitsinformationen im Internet sorgen und hat dazu dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den Auftrag erteilt, ein Konzept für ein nationales Gesundheitsportal zu erarbeiten.

Neben dem BMG beteiligen sich an der Allianz: die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, BAG Selbsthilfe, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat, Gemeinsamer Bundesausschuss, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Verbraucherzentrale Bundesverband, Verband der Privaten Krankenversicherung.

Fazit

Man darf sehr gespannt sein, wie genau das Volk in Fragen der Gesundheitsund Systemkompetenz weitergebildet werden soll. Bildung ist kostspielig – wie viel der Minister langfristig dafür springen lassen will, damit ein messbarer Effekt (schließlich ist das IQWiG mit an Bord) eintritt, bleibt offen.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 27.06.2017

Die Ärzte, das Geld und die Industrie

AWMF veröffentlicht Empfehlungen zur Zusammenarbeit

Mit der neuen „Null-Euro-Ärzte“-Datenbank reitet das Recherchezentrum Correctiv auf der nächsten Welle Interessenkonflikte von Ärzten. Weniger schlagzeilenträchtig, aber dafür fundiert müht sich dagegen die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) mit dem Thema ab. Sie hat kürzlich ihre Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten aktualisiert.

Klare Regeln seien bei der Entwicklung von Leitlinien, der Ausrichtung von Fachkongressen und Studien notwendig, heißt es auf einer Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft. In den Empfehlungen beschreibt die AWMF, wie mit Interessen umzugehen ist, die potenziell geeignet seien, die eigene Urteilskraft und Unabhängigkeit zu beeinflussen. Eine wichtige Gegenmaßnahme ist, dass Fachgesellschaften ebenso wie die Industrie Kooperationen offenlegen. Dafür hat die AWMF ein strukturiertes Vorgehen entwickelt. Ein einheitliches Deklarationsformat zur Dokumentation von Sekundärinteressen bei Studien, Leitlinien und Kongressen soll verlässliche Transparenz schaffen.

Interessen offen legen, bewerten und Konsequenzen ziehen

Prof. Claudia Spies, Vorsitzende der AWMF-Kommission Leitlinien, sagt aber auch auf der Pressekonferenz: „Transparenz allein reicht nicht, es bedarf des nächsten Schrittes.“ Damit meint sie, die Interessen von Kollegen bewerten zu lassen und daraus Konsequenzen abzuleiten. Bei der Erstellung von Leitlinien können mögliche Konsequenzen sein, keine Leitungsfunktion zu übernehmen oder nicht mit abzustimmen.

AWMF-Vize-Präsident Prof. Wilfried Wagner erwartet nicht, dass die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft in den nächsten fünf Jahren eins-zu-eins umgesetzt werden. Die Implementierung sei eine langsame Arbeit, die nicht im Hauruck-Verfahren gelinge. Der Mediziner ist aber davon überzeugt, dass allein die Existenz des Papiers zu Reflexionen in den Fachgesellschaften führen werde. Er hofft außerdem, damit weitere Player zu beeinflussen.

Wohlige Innovationen

Einen Tag vor der Pressekonferenz findet das zweite Berliner Forum der AWMF zum Thema Kooperation von forschenden Unternehmen und wissenschaftlicher Medizin statt. Bevor die Teilnehmer eine Konsultationsfassung zum Umgang mit Interessenskonflikten erarbeiten, beleuchten am Vormittag mehrere Vorträge das Thema. Den Anfang macht PD Dr. Anne Lücke vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) aus der Perspektive des Fördermittel-Managements mit einem Plädoyer für eine offene Innovationskultur und Innovationsnetzwerke. Bei klinischen Studien sieht sie Deutschland gut aufgestellt, Nachholbedarf gebe es jedoch in der präklinischen Entwicklung. Angesichts der komplexen Herausforderung der individualisierten Medizin sei eine frühzeitige Zusammenarbeit von Akademie und Industrie erforderlich. Als Beispiel für Innovationnetzwerke nennt die DLR-Vertreterin beispielsweise die Förderinitiative „Forschungscampus“ des Bundesforschungsministeriums. Diese unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die partnerschaftlich und längerfristig an einem gemeinsamen Forschungsthema arbeiten wollen.

Prof. David Klemperer, Hochschule Regensburg, sieht solche Partnerschaften allerdings auch kritisch, es bestünden Interessenkonflikte, weil Gewinnerwartung des Unternehmens und Patientennutzen nicht immer deckungsgleich seien, merkt er nach Lückes Vortrag an. Zudem seien Begriffe wie Innovation oder individualisierte Medizin kritisch zu reflektieren: „Hier wird mit Begriffen Wohlbefinden geschaffen“, sagt der Mediziner, der außerordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist.

Offenlegung ja, Bewertung nein

Die Position der Bundesärztekammer (BÄK) bringt deren Hauptgeschäftsführer Tobias Nowoczyn auf folgende Formel: „Interessen sind da, sind nichts schlechtes, damit müssen wir umgehen.“ Für einen sinnvollen Umgang sieht er neutrale Fortbildungsinhalte, angemessenes Sponsoring sowie Offenlegung von Interessenkonflikten als wesentlich an. Zu letzterem verweist er auf die Fortbildungsordnung der BÄK. Danach müssen alle Akteure einer Fortbildungsveranstaltung – Veranstalter, wissenschaftliche Leitung und Referenten – ihre Interessenkonflikte in Form einer Selbstauskunft gegenüber der jeweiligen Kammer und den Teilnehmern offen legen. Damit sollen die Veranstaltungsteilnehmer befähigt werden, die Inhalte kritisch zu reflektieren. Nowoczyn stellt ausdrücklich klar: „Den zweiten Schritt, die Interessen zu bewerten – das machen wir im Kontext Fortbildung und Interessenkonflikte ausdrücklich nicht“. Schließlich würden bei den Ärztekammern bis zu 400.000 Fortbildungen im Jahr zertifiziert „und ein Interessekonflikt gehört zur beruflichen Biografie fast aller möglichen Referenten“, argumentiert der BÄK-Vertreter mit Verweis auf „Bürokratiemonster“.

Er kündigt stattdessen einen bundeseinheitlichen Fragebogen zu Interessenkonflikten an, der vermutlich Ende des Jahres vorliegen soll. Auch wolle man mit den Landesärztekammern das Thema Sponsoring weiter behandeln – welche Höhe ist angemessen, wie kann man sanktionieren, Fragen wie diese sollen diskutiert werden. Bezüglich der Neutralität von Fortbildungsinhalten will die BÄK noch stärker für evidente und fachlich unabhängige Informationen sensibilisieren. Eine Checkliste für das Thema Neutralität werde erarbeitet. Das Problem, dass Veranstaltungen der Industrie cme-Punkte erhalten, „weil sie in irgendwelchen Institutionen stattfinden“, gibt Claudia Spies Nowoczyn noch mit auf den Weg. Der BÄK-Vertreter räumt ein, dass es Fälle gebe, „wo wir durchaus mehr machen müssen“.

Aktives Management statt moralischer Entrüstung

Nachholbedarf gibt es möglicherweise auch beim prinzipiellen Verständnis des Themas. Nowoczyn beginnt seinen Vortrag, in dem er zwei Lager holzschnittartig gegenüberstellt: die dem Kapital verpflichtete Industrie und der dem Patienten und Allgemeinwohl verpflichtete Arzt. Eine Betrachtung, die behaglich einige Realitäten der ärztlichen Tätigkeit ausblendet. Wesentlich realistischer formuliert es einen Tag später AWMF-Vize-Präsident Wilfried Wagner auf der Pressekonferenz: „Wir sind nicht so blauäugig zu glauben, dass der Patient die einzige Treibfeder unseres Handeln ist.“ Auch Thomas Müller vom Gemeinsamen Bundesausschuss, der nach dem BÄK-Vertreter referiert, bezweifelt, ob Ärzte ausschließliche Hüter des Allgemeinwohls seien. „Es würde der Ärzteschaft guttun, das zu hinterfragen“, empfiehlt der Leiter der Abteilung Arzneimittel. Er stellt die Bedeutung von Informationen für gute Entscheidungen in der Medizin heraus. Anstelle moralischer Entrüstung spricht er sich für ein aktives Management von Zielkonflikten aus. Das ist mühsam, mit einem Blick in die „Null-Euro-Ärzte“-Datenbank ist es nicht getan.

Empfehlungen der AWMF

Belegarztwesen neu denken und gestalten

Mit Blick auf die Bundestagswahl wird die Entwicklung der Versorgungslandschaft in Deutschland viel diskutiert. Kooperationen zwischen den ambulanten und stationären Sektoren stehen dabei oft im Vordergrund. Das Belegarztsystem überwindet wie kein anderes Versorgungssystem ohne Verluste die Hürden der Sektorengrenzen. Daher spricht sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) für eine Stärkung der Belegärztinnen und -ärzte aus und unterstützt die Vorschläge des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) in dessen aktuellem Gutachten [1].

Laut Zi bedürfe es neuer Lösungen, um künftig eine flächendeckende ärztliche Versorgung besonders in ländlichen Regionen gewährleisten zu können. Mögliche Lösungsansätze seien zum Beispiel belegärztliche Einrichtungen zu fördern. „Das Belegarztsystem ist essenzieller Bestandteil sektorenüberwindender Strukturen und muss durch entsprechende Rahmenbedingungen wieder attraktiver gemacht werden“, fordert Dirk Farghal, Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte im BDC (AG BeKo).

Insbesondere für den ländlichen Bereich würden Belegarztkrankenhäuser zusammen mit neuen Versorgungsstrukturen Möglichkeiten bieten, eine hochprofessionelle und vielfältige medizinische Versorgung in einem zunehmend dünner besiedelten Gebiet zu erhalten. Hierzu müsse laut AG BeKo das Belegarztwesen für den ärztlichen Nachwuchs interessanter gestalten werden. Zudem sollten viel mehr Fachrichtungen eingeschlossen werden – auch Allgemeinmediziner.

Die Arbeitsgemeinschaft schlägt vor, Haupt- und Belegabteilungen parallel auf der gleichen Station zu betreiben und so die gegenseitigen Vorteile und Organisationsstrukturen zu nutzen. Für Patientinnen und Patienten würde der Weg zwischen Krankenhaus und Arztpraxis dadurch sehr kurz. Informationsverluste fiele deutlich geringer aus, ebenfalls ein Vorteil für Patienten.

Bisher seien für Belegärztinnen und -ärzte interdisziplinäre Abteilungen nicht vorgesehen. „Chirurgen, Unfallchirurgen und Orthopäden könnten aber gemeinsam mit Internisten, Geriatern oder Hausärzten eine Abteilung betreiben“, schlägt Farghal als mögliches Modell für Belegärzte vor. Patienten als Ganzes und damit die medizinische Versorgung als Ganzes zu betrachten sei die Idee hinter diesem neuen Konzept.

Trotz der Vorteile des Belegarztwesens führt es in Deutschland ein Nischendasein, hierfür gibt es viele Ursachen. Zum einen ein geringeres Honorar. So sind Leistungen im Kapitel 36 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) bis zu 50 Prozent niedriger bewertet als Leistungen im Kapitel 31 EBM. Zwar sind Leistungen aus den Kapiteln 31 und auch 36 extrabudgetär und damit nicht mehr gedeckelt, aber die Begleitleistungen sind es immer noch. „Hier könnten Kassenärztliche Bundesvereinigung und Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schnell eine Lösung zur Förderung finden und auch die Begleitleistungen extrabudgetär vergüten“, schlägt Farghal vor und fordert, dass in weiteren Verhandlungen dringend die Bewertungen im Kapitel 36 angehoben werden müssten.

Zum anderen sieht die AG BeKo den Erlaubnisvorbehalt als weiteres Hemmnis für Belegärzte. Der Erlaubnisvorbehalt gilt für neue Behandlungsformen in Belegkrankenhäusern – anders sei dies in regulären Krankenhäusern. Dort gelte ein Verbotsvorbehalt. Das bedeutet, neue Methoden dürfen zu Lasten der GKV erbracht werden, solange diese nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sind. Hier schließt sich die Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Honorarärzte im BDC der Forderung des Berufsverbandes Deutscher Internisten ausdrücklich an [2]. Der BDC fordert ebenso eine deutliche Erweiterung des EBM auf OPS-Ziffern, denen bisher kein GOP des EBM zugeordnet ist. Um auch hier Therapien und Operationen, die weder unter einem Erlaubnis- noch unter einem Verbotsvorbehalt stehen, abrechnen und damit erbringen zu können.

[1] Nagel, Eckhard / Neukirch, Benno / Schmid, Andreas / Schulte, Gerhard: Wege zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland – Gutachten. http://www.zi.de/cms/fileadmin/images/content/Zi-Forum/2017-05-31/Gutachten_ambulant_vor_station%C3%A4r_final.pdf (21.06.2017).

[2] Belegarztwesen: Internisten sprechen sich für Reform aus. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/74573/Belegarztwesen-Internisten-sprechen-sich-fuer-Reform-aus (21.06.2017).

Pressemitteilung als PDF

Faktencheck Rücken: Wackelige Datenbasis, wackelige Ergebnisse

Zu der von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Publikation „Faktencheck Rücken – Rückenschmerzbedingte Krankenhausaufenthalte und operative Eingriffe“ nehmen die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) wie folgt Stellung:

Die Datenlage der aktuellen Publikation ist unzureichend – wie auch schon in der vorherigen Publikation der Serie Faktencheck Gesundheit zum Thema „Rückenschmerzen“ (DGOU-/BVOU-Stellungnahme). Die Studie entspricht einer niedrigen Evidenz und basiert damit auf einem niedrigen wissenschaftlichen Niveau. Sie ist somit wenig hilfreich in der Diskussion um regionale Unterschiede bei der Behandlung von Rückenbeschwerden.

Im Zentrum der Studie steht die unterschiedlich hohe Anzahl von Operationen in den verschiedenen Kreisen Deutschlands. Die Autoren der Bertelsmann-Publikation behaupten u. a., dass der Wohnort bestimme, „ob Patienten ins Krankenhaus kommen, konservativ behandelt oder operiert werden“. Bei den Klinikaufenthalten und Operationen am Rücken unterschieden sich die Fallzahlen der Kreise bis zum 13-Fachen. Dabei habe sich die Zahl der operativen Eingriffe an der Wirbelsäule seit 2007 um 71 Prozent erhöht.

Eine große Schwachstelle der Studie ist nach Ansicht der DGOU- und BVOU-Experten, dass die Autoren übersehen haben, dass bei einer Wirbelsäulen-Operation mehrere OP-Schlüssel vergeben werden können, so dass die Zahl der OP-Schlüssel nicht gleich der Zahl der Operationen ist. So könnte eine Ursache für die regionalen Unterschiede ein unterschiedliches Verschlüsselungsverhalten der Ärzte in unterschiedlichen Regionen sein.

DGOU- und BVOU-Experten geben zu bedenken, dass Operateure bei einem Eingriff an der Wirbelsäule entweder die einzelne Diagnose codieren können oder die einzelnen Schritte einer Operation – dabei können mehr als 10 Maßnahmen innerhalb einer Operation erfasst werden. Beides ist in der Praxis möglich. Jedoch dürfen Operationen mit unterschiedlichen Codierungsmethoden bei wissenschaftlichen Analysen nicht miteinander verglichen werden. Andernfalls entstehen falsche Rückschlüsse, die nicht der realen Versorgungssituation entsprechen. Dies ist bereits im Versorgungsatlas der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) in Zusammenarbeit mit dem AOK-Bundesverband festgestellt worden.

Die DGOU beschäftigt sich sehr intensiv mit den regionalen Unterschieden bei Wirbelsäulen-Operationen und hat dazu mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine groß angelegte Studie mit einem aufwändigen Studiendesign angestoßen: „DEWI – Determinanten bei der Versorgung von Patienten mit Wirbelsäulenoperation“. Das Vorhaben wird vom Innovationsfonds gefördert. Dabei wollen die Experten der Frage auf den Grund gehen, wie Versorgungsunterschiede zustande kommen und wo die Ursachen dafür liegen könnten.

Statement von Professor Dr. Bernd Kladny, Stellvertretender Generalsekretär der DGOU:

„Es gibt derzeit keine verlässliche Datengrundlage, die den regionalen Unterschied bei der Behandlung von Rückenbeschwerden erklären kann. Deswegen haben wir eine Studie angestoßen, die erforscht, welche Faktoren die Häufigkeit von Wirbelsäulenoperationen bedingen. Dies geschieht auf hohem wissenschaftlichen Niveau und nicht auf Grundlage einer nicht belastbaren Datenbasis.“

Statement von Dr. Johannes Flechtenmacher, Präsident des BVOU:

„Die Angaben der Bertelsmann-Autoren sind inkonsistent. Nur ein Beispiel: Im Jahr 2015 finden die Autoren 772.000 Wirbelsäulen-Operationen bei nur 611.000 Aufnahmen mit der Diagnose Rückenschmerz in Kliniken. Von diesen aufgenommenen Patienten blieben anderen Angaben in der Studie zufolge viele nur zwei oder drei Tage im Krankenhaus und wurden gar nicht operiert. Die Problematik der unterschiedlichen OP-Verschlüsselung wurde ganz offensichtlich nicht erfasst. Vermeintliche regionale Versorgungsunterschiede könnten deshalb in Wirklichkeit regionale Unterschiede in den Verschlüsselungen sein. Wenn allerdings schon die Datenbasis wackelig ist, dann sind es sicher auch die Schlussfolgerungen. Wer zielführende Erkenntnisse erhalten will, muss zudem Ärztinnen und Ärzte in Studienanalysen einbinden, die täglich Patientinnen und Patienten versorgen.“

Statement von Dr. Burkhard Lembeck, Landesvorsitzender Württemberg des BVOU:

„Der Ansatz der Bertelsmann Stiftung wird leider der Komplexität des Themas nicht gerecht. Der BVOU hat in Kooperation mit der AOK Baden-Württemberg eigene Analysen der stationären Rückenschmerzversorgung durchgeführt. Es zeigen sich tatsächlich regionale Unterschiede, und zwar auf Basis von DRG-Daten und nicht auf Basis von Operationszahlen (ICPM-Daten). ICPM steht für Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin. Eine angebotsinduzierte Nachfrage spielte der Analyse in Baden-Württemberg nach nur zum Teil eine Rolle. Auffällig war die große Nachfrage nach stationärer Versorgung im ländlichen Raum und überall da, wo eine ambulante orthopädische Versorgung in ausreichendem Maß fehlt.“

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgou.de, 19.06.2017

Faktencheck Rücken

25 Jahre Facharztseminar Viszeralchirurgie in Erfurt

Zum 25. Mal begann heute das Facharztseminar Viszeralchirurgie in Erfurt. Seit 1992 werden Fachärzte bei dem Seminar der BDC|Akademie auf ihre Prüfung für Viszeralchirugie vorbereitet.

Von gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Erkrankungen über die große onkologische Chirurgie des Gastrointestinaltrakts, Hernienchirurgie, minimal-invasive Chirurgie bis hin zu Koloproktologie und Endoskopie – Referenten berichten über den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Viszeralchirurgie. Knapp 1.500 Teilnehmer haben bisher schon das Seminar in Erfurt besucht. Derzeit ist Prof. Dr. med. Albrecht Stier wissenschaftlicher Leiter der Veranstaltung.

Aktuelle Programm

Endoprothetische Fachgesellschaften fokussieren Patientensicherheit

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) nehmen zu der aktuellen Diskussion um Versorgungsqualität und Mindestmengen im Bereich der Endoprothetik wie folgt Stellung:

Die Qualifikation der Operateure, der Krankenhäuser und die Qualität der verwendeten Implantate sind von zentraler Bedeutung für eine sichere und hochwertige Durchführung dieses hochkomplexen Eingriffs. Der ständig wachsende Anspruch an die Funktion eines Kunstgelenkes muss durch immer weiter verfeinerte Operationstechniken realisiert werden. Kunstgerecht ausgeführt, resultiert nahezu immer eine hohe Zufriedenheit der Patienten.

Durch zwei zentrale Qualitätsinitiativen der DGOOC und die Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik – AE auf dem Gebiet der Fortbildung der Operateure wird dieser Anspruch realisiert und die Qualität der endoprothetischen Versorgung stetig weiter maximiert.

1. Mit dem EPRD (Endoprothesenregister Deutschland) wurde ein Endoprothesenregister in Deutschland mit dem Ziel geschaffen, die in Deutschland implantierten Endoprothesen hinsichtlich der Standzeit bzw. Qualität zu kontrollieren. So sollen Auffälligkeiten bei einzelnen Prothesentypen bzw. Behandlungskonzepten frühzeitig erkannt werden. Obwohl die Teilnahme zurzeit noch freiwillig ist, werden bereits ca. 70 % aller in Deutschland durchgeführten Endoprothesenimplantationen erfasst. Durch die Zusammenarbeit mit der AOK und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie dem Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) wurde eine weltweit einzigartige Erfassung der Patientendaten und der Implantateigenschaften geschaffen.

2. Das EndoCert-Zertifizierungssystem kontrolliert seit 2012 die Qualität von Operateur und Einrichtungen, in denen Gelenkendoprothesen implantiert werden. Durch Vorgaben für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie die regelmäßige Überprüfung (Audits) durch erfahrene, speziell ausgebildete Fachexperten wird die hochwertige Versorgung der Patienten sichergestellt. Einrichtungen, die einen wesentlichen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Endoprothetik sehen, können sich als Endoprothetikzentrum (EPZ) oder als Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung (EPZmax) zertifizieren lassen. Dabei wird die Einhaltung der Mindestmengen durch eine konkrete Fallzahlvorgabe für die Einrichtung (EPZ: 100, EPZmax: 200 Gelenkersatzoperationen) als auch für die verantwortlichen Operateure (EPZ: zwei sogenannte Hauptoperateure müssen je 50 Endoprothesen am Knie- oder Hüftgelenk implantieren) realisiert. An einem Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung müssen sogar mindestens zwei Senior-Hauptoperateure tätig sein, die jeweils 100 solcher Eingriffe pro Jahr durchführen. Damit folgt EndoCert der wissenschaftlichen Datenlage, dass ein persönlich erfahrener Operateur und ein eingespieltes Team durch ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen weniger Komplikationen aufweisen.

3. Wesentlichen Anteil an der Versorgungsqualität haben dabei auch die Aktivitäten der AE – Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik (einer Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie – DGOU), die seit Jahrzehnten die Institution für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Kunstgelenke ist. Der Umfang der Tätigkeit der AE ist durch jährlich 27 Basis- und Masterkurse, mehrere Kongresse, Weiterbildungen für das OP-Personal, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, internationalen Austausch und vieles mehr gekennzeichnet. Ein wesentlicher Inhalt der Kurse ist dabei auch die Abgrenzung der Indikation zur Endoprothese gegenüber gelenkerhaltenden und konservativen Therapien.

Zur Sicherstellung einer weiter gesteigerten Versorgungsqualität und Patientensicherheit empfehlen die Unterzeichner Mindestmengen und definierte Behandlungspfade für die Krankenhäuser einerseits und personenbezogene Mindestmengen und Ausbildungsanforderungen für die Operateure andererseits. Die bei EndoCert festgelegten Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität, sowie die Mindestmengen sind ausgewogen und sollten hierfür als Maßstab dienen. Die verpflichtende Teilnahme am Endprothesenregister EPRD ist zwingend zu fordern.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgou.de, 12.06.2017

Medizinklimaindex: Niedergelassene bewerten ihre Lage zurückhaltender

Die Ärzte in Deutschland beurteilen ihre wirtschaftliche Lage und Zukunft wieder zurückhaltender als in den Vorjahren: Der aktuelle Medizinklimaindex (MKI), den die Stiftung Gesundheit halbjährlich erhebt, bleibt mit -2,7 Punkten deutlich hinter den Frühjahrswerten der vergangenen Jahre zurück (2014: +2,7 / 2015: +6,2 / 2016: +0,2). Auch im Vergleich zum üblicherweise niedrigeren Herbst-Index konnte der MKI lediglich um einen Prozentpunkt zulegen. In den Vorjahren lagen die Steigerungsraten zwischen 5,3 und 9,8 Punkten.

Große Unterschiede zwischen Fachgruppen

Betrachtet man die Indizes der einzelnen Fachgruppen, zeigt sich ein uneinheitliches Bild: So beurteilen Hausärzte und Zahnärzte ihre aktuelle wirtschaftliche Lage sowie die Aussichten für die kommenden sechs Monate klar optimistisch (+6,3/+5,6). Auch der Index der Fachärzte liegt zwar noch immer im negativen Bereich, stieg jedoch von -11,2 auf -7,2. Dagegen verschlechterte sich der Wert bei den Psychologischen Psychotherapeuten abermals und erreichte mit -18,9 seinen niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung.

Erster Städte-MKI: Hamburgs Ärzte pessimistischer

Zum ersten Mal erhob die Stiftung Gesundheit zudem einen separaten Städte-MKI: Sie ermittelte die Stimmung der Ärzte in Hamburg. Deren MKI liegt mit -16,7 Punkten deutlich unterhalb des bundesweiten Durchschnitts.

Der MKI wird seit 2006 halbjährlich von der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse im Auftrag der Stiftung Gesundheit erhoben. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie online unter: www.stiftung-gesundheit.de, Webcode: MKI

Quelle: Stiftung Gesundheit, Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg, www.stiftung-gesundheit.de, 15.06.2017