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Im Ruhestand ehrenamtlich aktiv: SES sucht Expertenwissen aus dem Gesundheitswesen

Der SES – die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit – ist die führende deutsche Entsendeorganisation für ehrenamtliche Fach- und Führungskräfte im Ruhestand. Seine Expertinnen und Experten geben rund um den Globus Hilfe zur Selbsthilfe.

Der SES sucht ständig Fach- und Führungskräfte, insbesondere im Bereich der Medizin. Ob Chirurgie, Kardiologie, Neurologie oder Ophthalmologie, Pulmologie oder Stomatologie – Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen sind immer willkommen!

Zurzeit sind beim SES fast 12.000 Fachleute registriert. Seit seiner Gründung im Jahr 1983 hat der SES über 30.000 Einsätze in mehr als 160 Ländern durchgeführt.

Unterstützung aus dem Bereich Medizin war zum Beispiel hier gefragt:

  • Äthiopien: Schulungen in Augenheilkunde
  • China: Behandlung von Infektionen des zentralen Nervensystems
  • Nepal: Neue internistische und chirurgische Operationsverfahren
  • Peru: Training an modernen Endoskopie-Geräten
  • Republik Moldau: Methoden zur Krebsvorsorge
  • Uganda: Neue Techniken bei chirurgischen Eingriffen

Über den Senior Experten Service (SES)

Träger des SES sind die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft: der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Finanzielle Unterstützung für seine Aktivitäten im Ausland erhält der SES vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Engagement des SES für Auszubildende in Deutschland.

Kontakt:

Dr. Elisabeth Sümmermann, Dr. Wolf-Rüdiger Dingels
Fachbereich Medizin
0228 26090-3627
[email protected], [email protected]

Ablauf eines SES-Einsatzes
Verhaltenskodex
Kurzinformation - Weltdienst 30+
Einsatzbedingungen

Hygieneprogramm: Krankenkassen unterstützen Kliniken

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal mit insgesamt 225 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm. Insgesamt werden die Krankenkassen ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bis zum Ende des Programms zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Hygienesonderprogramm haben nur jene Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen.

„Eine Kernaufgabe der Krankenhäuser ist und bleibt es, ihre Patienten so gut wie möglich vor gefährlichen Erregern zu schützen. Aus dieser Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten entlässt auch das Sonderprogramm Hygiene die Krankenhäuser nicht. Vielmehr handelt es sich um eine zeitlich begrenzte, zusätzliche Hilfe der Beitragszahler für die Krankenhäuser, die diese zur besseren Versorgung der Patienten auch nutzen sollten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Förderung im Detail

Von den rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland sind 1.522 anspruchsberechtigt. Bisher haben 1.275 von ihnen Fördergelder bei den Krankenkassen abgerufen. Rund 154 Millionen Euro haben die Kliniken für die Einstellung neuer Hygienekräfte, für die interne Besetzung und für die Aufstockung von Teilzeitstellen erhalten. Damit entfallen etwa zwei Drittel der bisherigen Geldbeträge auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten. In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 33 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 14 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker und Fachärzte mit einer Spezialisierung im Bereich Infektiologie verwendet. Beträge in Höhe von etwa 24 Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden.

Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet und z. B. neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 ausgewertet worden. Bislang liegen für etwa 41 Prozent der in diesen drei Jahren vereinbarten Fördergelder Bestätigungen vor. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa die Hälfte der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Weitere Bestätigungen stehen noch aus.

Hintergrund

Das Hygieneprogramm soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Grundlegend ist hierbei das Infektionsschutzgesetz, in dem Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens festgehalten sind. So muss ein Krankenhaus sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um das Auftreten und die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger zu vermeiden. Eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal ist zu gewährleisten. Verbindlich für die Krankenhäuser sind dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, www.gkv-spitzenverband.de,  21.07.2017

KBV und Marburger Bund für Strukturverbesserungen in der Notfallversorgung

Notfall-Patienten sollen in der passenden Versorgungsebene entsprechend ihrem Bedarf vom richtigen Arzt behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB). Gemeinsam wollen sie Verantwortung für eine integrierte Notfallversorgung übernehmen, vereinbarten beide Seiten bei einem Spitzentreffen in Berlin, an dem der Vorstand der KBV und mehrere Vorstandsmitglieder des MB teilnahmen.

„In die Reform der Notfallversorgung müssen alle Beteiligten einbezogen werden. Dazu zählen die Niedergelassenen genauso wie Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen sowie Rettungsdienste und Rettungsleitstellen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Wir sind uns einig, dass die Ärztinnen und Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden müssen. Viele Patienten in den Rettungsstellen könnten genauso gut im Notdienst der KVen oder unmittelbar von niedergelassenen Ärzten versorgt werden. Mehr Kooperation ist das Gebot der Stunde“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke.

Beide Seiten erkannten in dem Gespräch Ansatzpunkte für Strukturverbesserungen. Im Fokus stand vor allem die Einrichtung einer gemeinsamen und einheitlichen Anlaufstelle, in der eine erste Einschätzung des Patienten erfolgen sollte. Darin werden sowohl der Rettungs- als auch der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst einbezogen und damit im Sinne einer einheitlichen Oberfläche beide Rufnummern, nämlich die Notfallnummer 112 genauso wie die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117.

Im Vordergrund der Ersteinschätzung sollen Kriterien der Behandlungsdringlichkeit stehen, die für alle Beteiligten gleich sind. Vor allem geht es um die Identifikation abwendbar gefährlicher Verläufe. Die Reform der integrierten Notfallversorgung soll durch Modellprojekte begleitet und weiter entwickelt werden. Dabei geht es auch darum, Doppeluntersuchungen zu vermeiden: Einmal erhobene Befunde und Daten sollten jeweils für die Weiterbehandlung zur Verfügung stehen.  Sowohl KBV als auch MB sprechen sich für eine extrabudgetäre Vergütung aus. An die Politik richten sie die Aufforderung, bestehende Hürden, die einer integrativen Notfallversorgung im Wege stehen, zügig abzubauen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 21.07.2017

Allianz Deutscher Ärzteverbände: Digitalisierung muss vorangetrieben werden

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände befürwortet die Position der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Konzepts „KBV 2020“, die Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll einzusetzen. „Der Digitalisierungsprozess ist kein Selbstzweck, muss aber dort vorangetrieben werden, wo nachhaltig Entbürokratisierung und Versorgungsverbesserung erreicht werden können“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, amtierender Sprecher der Allianz und Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland.

Längst überfällig sei das zum Beispiel bei der elektronischen Vernetzung und der Kommunikation der Praxen untereinander. Hier müssen Innovationen umgesetzt werden, die auch über die Ansätze des E-Health-Gesetzes hinausgehen und eine schnellere Information der an der Patientenversorgung Beteiligten bieten. Auch telemedizinische Ansätze und Konzepte für eine medizinisch sinnvolle elektronische Patientenakte können die Versorgung verbessern, wenn dabei das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt erhalten bleibt.

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt dabei ebenso die im KBV-Konzept enthaltenen Zielsetzungen Datenschutz, Datensicherheit, Aufwandsneutralität, Effektivität und Interoperabilität. „Die aktuell stattfindende Einführung der Telematikinfrastruktur darf jedoch nicht zu Monopolstellungen führen, die digitale Innovationen behindern. Zur Telematikinfrastruktur muss auch ein diskriminierungsfreier Zugang bestehen“, betont Baumgärtner.

Quelle:  Allianz Deutscher Ärzteverbände, c/o MEDI GENO Deutschland e.V., Bleibtreustraße 24, 10707 Berlin, 17.07.2017

Eindeutiger Trend: Ambulante Behandlungen nehmen stetig zu

Ambulantisierung – Ein wachsender Anteil an Patienten wird in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte versorgt. Das stellt eine Chance dar, um Versorgung zukunftsfest zu machen, auch durch eine gezieltere Verteilung der finanziellen Ressourcen.

“Ambulante Behandlungen machen einen immer größeren Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland aus. Der Wandel in der Versorgung – weg vom Krankenhaus, rein in die Praxen -, dieser Wandel ist nicht von uns postuliert, er findet statt! Das zeigen die neuesten Zahlen einmal mehr.” Mit diesen Worten hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), eine neue Studie des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi) kommentiert, die heute in Berlin veröffentlicht wurde.

Demnach stieg der Anteil der in Arztpraxen erbrachten Leistungen zwischen den Jahren 2011 und 2013 um 2,6 Prozent. Die Belegungstage im Krankenhaus sanken im gleichen Zeitraum um 0,2 Prozent. Die demografische Entwicklung ist hierbei berücksichtigt. “Leider hinkt die Ressourcenverteilung dieser Entwicklung hinterher. Die Politik setzt einseitig auf finanzielle Förderung der Krankenhäuser. Dabei geht es uns als Ärzteschaft nicht darum, uns mit dem stationären Sektor um die ohnehin viel zu begrenzten Mittel zu streiten. Vielmehr geht es darum, das Geld dort einzusetzen, wo es sinnvoll ist, und das ist nun einmal da, wo die Versorgung der Zukunft tatsächlich stattfindet!”, so Gassen weiter.

“Bisher fehlt den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, im Rahmen der jährlichen Vergütungsverhandlungen Maßnahmen zur Förderung des Strukturwandels zu vereinbaren. Wir brauchen dafür eine rechtliche Grundlage”, erläuterte Gassen. Vor diesem Hintergrund betonte er auch die Bedeutung von Kooperationen beider Sektoren für eine bessere Allokation der Mittel: “Beim Thema Notfallversorgung sind wir gerade dabei, eine engere Zusammenarbeit von Niedergelassenen und Krankenhäusern auszuloten. Dies sollten wir auch in anderen Bereichen tun.”

Für seine Untersuchung nahm das Zi 4.200 Abrechnungsziffern für Behandlungen unter die Lupe, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können oder Leistungen betreffen, mit denen Einweisungen vermieden werden können. Zusätzlich berücksichtigten die Forscher sogenannte ambulant-sensitive Diagnosen in Krankenhäusern. Gemeint sind damit Krankenhausfälle, die durch frühzeitige ambulante Intervention vermeidbar sind bzw. die statt in der Klinik auch in einer Praxis hätten versorgt werden können. Zu den Leistungen, die zunehmend im ambulanten Bereich stattfinden bzw. die besonders geeignet sind, Krankenhauseinweisungen zu vermeiden, gehören beispielsweise Dialysebehandlungen, Koloskopien, geriatrische Leistungen von Hausärzten sowie bestimmte hautärztliche und augenärztliche Eingriffe.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de,  26.07.2017

Fachkräftemangel – eine Herausforderung für alle

DKG stellt DKI-Gutachten “Personalsituation auf Intensivstation” vor

“Wir müssen aufhören den Beruf der Pflege schlechtzureden. Und es ist an der Zeit, dass Politik und Kostenträger ihre Verantwortung für die Pflegekräfte übernehmen”, erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). “Gesundheitspolitik muss widerspruchsfreier werden. Wer mehr Personal und Personaluntergrenzen fordert, muss auch die Refinanzierung sichern. Wir brauchen auch die Unterstützung der Politik, um dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. 53 Prozent der Kliniken haben Probleme Pflegestellen im Intensivbereich zu besetzen”, sagte Reumann anlässlich der heutigen Vorstellung des Gutachtens “Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin”, das die DKG beim Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) beauftragt hat.

Reumann forderte die Politik zudem auf, direkte Maßnahmen zur Entlastung des Personals in Angriff zunehmen. Die Bürokratielast müsse endlich konsequent und mutig abgebaut werden. Dazu gehöre auch, dass mit einem Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ die Digitalisierung vorangetrieben werde, um so Personal zu entlasten und Dokumentationsanforderungen leichter bewältigen zu können. „Wir Krankenhäuser stellen uns der Herausforderung, aber ohne ausreichende Finanzmittel und ohne gemeinsame Aktivitäten, um das Berufsbild Pflege weiter positiv zu besetzen, werden wir den Fachkräftemangel nicht bekämpfen können“, so der DKG-Präsident.

Wie die repräsentative Studie zeigt, ist die Versorgung der Patienten objektiv gut. Im Jahresdurchschnitt 2015 lag das Verhältnis von Intensivpatienten zu Pflegekräften bei 2,2 Fällen pro Schicht und Pflegekraft (VK). Die Empfehlung der Fachgesellschaft Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) eines Pflegekraft-zu-Patienten-Verhältnisses von 2 Fällen pro Schicht und Pflegekraft wird im Mittel in etwa erreicht. Das DKI-Gutachten belegt außerdem, dass drei Viertel aller Krankenhäuser die Fachkraftquote in der Intensivpflege erfüllen. Diese liegt durchschnittlich bei 44 Prozent je Krankenhaus (zum Vergleich: Die DIVI empfiehlt mindestens 30 Prozent). Trotz dieser guten Daten kann aber nicht Entwarnung gegeben werden. Bundesweit sind in der Intensivpflege derzeit 3.150 Stellen vakant und können nicht besetzt werden.

„Eine wichtige Voraussetzung, um künftig noch mehr attraktive Arbeitsplätze in der Pflege anbieten zu können, ist eine gesicherte Refinanzierung der Kosten, beispielsweise in Form eines Tarifausgleichs“, resümierte Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer. Die mit der Krankenhausreform dafür vorgesehene Regelung läuft weitgehend ins Leere, weil die Kassen nur lineare Lohnsteigerungen, nicht aber Stellenhebungen anerkennen. Maßnahmen wie das Pflegeförderprogramm, die Überführung des Versorgungszuschlags in den Pflegezuschlag oder die Umschichtung von Sachkosten in den DRGs seien wichtige Weichen, die der Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode gestellt habe, so Baum. Problematisch sei die Einführung von Personaluntergrenzen, vor allem wenn solche über alle Bereiche der Pflege gefordert werden.

Die repräsentative, schriftliche Befragung zur Personalsituation in Intensivpflege und Intensivmedizin erfolgte von September bis November 2016 in 1.261 deutschen Krankenhäusern, von denen ein Viertel den 12-seitgen Fragebogen mit rund 150 Punkten zurückgeschickt hatte.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystr. 3, 10623 Berlin, www.dkgev.de, 25.07.2017

Fettabsaugung beim Lipödem auf dem Weg zur Kassenleistung

Gemeinsamer Bundesausschuss setzt Beratung aus

„Mit Freude haben wir zu Kenntnis genommen, dass die Liposuktion (Fettabsaugung) bei Lipödem Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine Behandlungsalternative zur Standardtherapie darstellt.“, sagt Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Raymund E. Horch, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). „In Sorge sind wir angesichts der Aussetzung des Bewertungsverfahren, so wird der aktuelle Zustand, in dem Patienten und Ärzte in jedem Fall mit viel Aufwand um eine Kostenerstattung kämpfen müssen, weiter prolongiert.“

Studie soll Evidenz bringen

Überzeugt von der Überlegenheit des Verfahrens gegenüber einer rein konservativen, also nicht operativen Behandlung, hatte die DGPRÄC im Juli 2016 gemeinsam mit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Wundbehandlung (DGfW) die Einführung im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogrammes nach § 137f SGB V im Verbund mit einem zu beauftragenden Institut gefordert. „Hier hätten Langzeitdaten erhoben werden können und zugleich unmittelbar eine breitere Erreichbarkeit für die Patienten erreicht werden können, über die transsektorale Dokumentation würden Voraussetzung geschaffen, langfristig Behandlungsverläufe  abzubilden und vollständige, plausible und valide Daten zu genieren,“  bedauert Prof.  Horch. Richtig sei, dass es keine Langzeitdaten und damit auch keine weitreichende Evidenz für die Liposuktion beim Lipödem gäbe, konstatiert der Direktor der Plastisch- und Handchirurgischen Klinik am Universitätsklinikum Erlangen.

Offene Fragen – Erfolge in der klinischen Routine

„Die tägliche klinische Routine lässt aus meiner Sicht keine Nachteile der Behandlung erkennen“, berichtet Prof. Horch aus der klinischen Praxis und führt aus: „Die Patienten sprechen durchweg positiv auf das Verfahren an und sind im wahrsten Sinne des Wortes nachhaltig erleichtert. Der GBA wolle nun mit einer noch auszuschreibenden Studie folgendes klären:

  • Nutzen der Liposuktion in Bezug auf Symptomreduktion, Lebensqualität und Erfordernis (weiterer) konservativer Behandlung im Vergleich zu nichtinvasiven Maßnahmen
  • Notwendigkeit von Folge- beziehungsweise Wiederholungseingriffen sowie
  • Risiken der Operationen und langfristige Sicherheit der Methode.

Prof. Horch konstatiert dazu: „Der Nutzen zur Symptomreduktion und vor allem der Lebensqualität wird durchweg von Patienten und Ärzten bestätigt, soweit ich das sehe, sind Folgeeingriffe selten notwendig, aber die Erprobungsstudie wird hier sicher erhöhte Evidenz bringen, Risiken der Operation sind kaum bekannt, langfristige Daten liegen aber nicht vor und müssen in einem interdisziplinären und Sektoren übergreifendem Kontext evaluiert werden.

Quelle: Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e.V., Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58-59, 10117 Berlin, www.dgpraec.de, 24.07.2017

Neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Professor Jörg Fuchs stellt Tradition, Innovation und Globalisierung in den Mittelpunkt

Professor Dr. med. Jörg Fuchs hat am 1. Juli 2017 für ein Jahr die Präsidentschaft der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) übernommen. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie am Universitätsklinikum Tübingen löst damit turnusgemäß Professor Dr. med. Tim Pohlemann aus Homburg/Saar ab. Mit der Amtszeit des neuen Präsidenten wechseln auch andere Positionen im Präsidium der DGCH.

Mit der DGCH-Präsidentschaft übernimmt Jörg Fuchs auch die inhaltliche Planung und Ausrichtung des 135. DGCH-Kongresses, der vom 17. bis 20. April 2018 im Berliner CityCube stattfindet. Der neue DGCH-Präsident hat für die Jahrestagung das Motto „Tradition – Innovation – Globalisierung“ gewählt, um über wichtige aktuelle Einflussgrößen in der Chirurgie zu diskutieren. „Wir werden unter anderem erörtern, wann es sinnvoll ist, traditionelle Operationsverfahren zu modifizieren – und wann eher nicht“, sagt Fuchs. Zu den Einflussgrößen, die gegenwärtig lang bewährte Eingriffstechniken verändern, zählen vor allem Operationen über minimalinvasive Zugänge, Hybridoperationen und Robotik.

„Darüber hinaus gilt es, vor allem die vorhandenen Konzepte der personalisierten Medizin und multimodalen Therapien auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit auszubauen“, so Fuchs weiter. Zudem will der neue DGCH-Präsident über Medizintourismus, Immigration, internationale Katastrophenmedizin und die Chancen einer internationalen Personalakquise in Zeiten des globalen Wettbewerbs debattieren. „Dabei liegt mir insbesondere die Exzellenzförderung des chirurgischen Nachwuchses am Herzen, um die deutsche Chirurgie in der globalen Welt nachhaltig konkurrenzfähig zu machen“, erläutert der neue DGCH-Präsident.

Jörg Fuchs ist seit 2002 Ordinarius für Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Tübingen. Er studierte von 1983 bis 1989 Humanmedizin an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach Diplom und Promotion begann er 1989 seine Facharztausbildung für Kinderchirurgie an der Medizinischen Akademie „Carl Gustav Carus“ in Dresden, die er an der Medizinischen Hochschule Hannover fortsetzte und 1997 abschloss. Im selben Jahr nahm er dort seine Tätigkeit als Facharzt für Kinderchirurgie auf, die er ab 1998 in oberärztlicher Funktion fortführte, bis ihn der C4-Ruf nach Tübingen erreichte – einen Ruf an die Berliner Charité lehnte der Tübinger Ordinarius im Jahr 2007 ab. Jörg Fuchs war von 2010 bis 2013 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH). Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die onkologische und minimalinvasive Chirurgie sowie die onkologische Forschung bei soliden kindlichen Tumoren.

Mit der Amtszeit von Professor Jörg Fuchs 2017/2018 ergeben sich weitere Änderungen im DGCH-Präsidium: Der bisherige Präsident Professor Tim Pohlemann wird erster Vizepräsident, Professor Dr. med. Matthias Anthuber aus Augsburg zweiter Vizepräsident. Dem Vorstand der DGCH gehört außerdem Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG), als neu gewählter dritter Vizepräsident an. Generalsekretär ist unverändert Professor Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer aus Hannover, der ebenfalls Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist. Schatzmeister bleibt Professor Dr. med. Thomas Schiedeck aus Ludwigsburg.

Weitere Mitglieder des Präsidiums sind unter anderem Repräsentanten der zehn chirurgischen Fachgesellschaften, die in der DGCH vereint sind, sowie frühere Präsidenten, darunter jetzt auch Past-Präsidentin Professor Dr. med. Gabriele Schackert. Eine vollständige Übersicht über Vorstand und Präsidium der DGCH ist ab 1. Juli auf der DGCH-Homepage zu finden.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 10.07.2017

Service-Tipp: E-Learning im eCME-Center

Bequem lernen – egal wo

Es erwarten Sie ein umfangreiches Angebot an E-Learning-Kursen im eCME-Center aus allen chirurgischen Disziplinen, vom Lehrbuch über Vorträge bis hin zum Videokurs. Viele der Kurse sind CME-zertifiziert! BDC-Mitglieder erhalten 20 Prozent Ermäßigung auf die Online-Kurse. Die meisten Kurse inkl. CME-Test können auf Smartphones und Tablets bearbeitet werden – kostenlos über BDC|mobile.

eCME-Center

BDC|Akademie: Seminar Orthopädie/Unfallchirurgie im September

Das Seminar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung für Orthopädie/Unfallchirurgie sowie als Update für Fachärzte. Vom Polytrauma über State of the Art bei Hallux valgus Korrekturen, Sportverletzungen, Rheuma und Skoliose bis hin zu kindlichen Wachstumsstörungen – Referenten aus ganz Deutschland machen Sie in fünf Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Orthopädie/Unfallchirurgie.

Kommen Sie zum Facharztseminar „Orthopädie/Unfallchirurgie“ vom 04. – 08.09.2017 in Erfurt. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Herrn Professor Mückley wurde ein ausgezeichnetes Programm vorbereitet, es vermittelt aktuelle Operationsstandards und neueste Erkenntnisse, die für den Erwerb der Facharztqualifikation Orthopädie/Unfallchirurgie notwendig sind. Das Seminar ist die ideale Vorbereitung auf die Facharztprüfung „Orthopädie/Unfallchirurgie“, eignet sich aber ebenso als Refresher-Kurs für erfahrene Kollegen.

Informationen
Online: www.bdc.de, Rubrik BDC|Akademie
Tel: 030/28004-120
Fax: 030/28004-129
E-Mail: [email protected]

Programm ORTHOPÄDIE/ UNFALLCHIRURGIE Erfurt, 04. – 08. September 2017
Anmeldung zum Seminar ORTHOPÄDIE/ UNFALLCHIRURGIE in Erfurt
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