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OPS 2018: Vorabfassung veröffentlicht

Die vorläufige Fassung des OPS 2018 finden Sie ab sofort auf den Internetseiten des DIMDI. In der endgültigen amtlichen Fassung kann es noch Änderungen gegenüber dieser Vorabfassung geben.

Zur Weiterentwicklung der Entgeltsysteme werden die Klassifikationen OPS und ICD-10-GM auch für das Jahr 2018 wieder bearbeitet und angepasst. Eine Referenzdatei der vorläufigen Fassung des OPS für das Jahr 2018 finden Sie auf der Internetseite.

In die vorläufige Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren des DIMDI für die Version 2018 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) ergeben haben.

Die endgültige amtliche Fassung des OPS für 2018 wird veröffentlicht, sobald letzte offene Fragen geklärt sind. Für den OPS werden wie gewohnt folgende Formate bereit gestellt: die Buchfassungen (PDF, ODT, HTML), ClaML/XML-Fassung, Metadaten, Überleitung und Aktualisierungslisten des Systematischen Verzeichnisses sowie die Buchfassungen (PDF, ODT) und die EDV-Fassung (TXT (CSV)) des Alphabetischen Verzeichnisses.

Basisinformationen zum OPS
OPS Vorabfassung 2018 Onlinefassung
OPS Vorabfassung 2018 kostenfrei im Downloadcenter Klassifikationen

Quelle: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Waisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln, www.dimdi.de

Serviceheft E-Health: neue Ausgabe

Die KBV hat das Serviceheft „E-Health“ aus der Reihe PraxisWissen aktualisiert. Es enthält grundlegende Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten zur Telematikinfrastruktur und deren Diensten sowie zu den gesetzlichen Vorgaben. Neu sind unter anderem Informationen zur Finanzierung des Praxisanschlusses.

Das Heft bietet auf 24 Seiten einen kompakten Überblick zu Themen wie eArztbrief, Medikationsplan, Telekonsile und Videosprechstunden. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten und Hinweise auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote. Zudem informiert die aktualisierte Ausgabe über die Finanzierung der Erstausstattung und laufender Betriebskosten der Komponenten, die Praxen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen.

Broschüre kostenfrei bestellen

Ärzte und Psychotherapeuten können das Heft kostenlos bei der KBV bestellen (E-Mail an: [email protected]). Die Broschüre steht zudem in der KBV-Mediathek als PDF-Dokument zum Download bereit. Die erste Ausgabe war im Dezember 2016 erschienen.

Detaillierte Informationen im Internet

Ergänzend zur Broschüre, die das Wichtigste im Überblick bietet, stellt die KBV vertiefende Informationen im Internet auf ihrer Themenseite zur Telematikinfrastruktur zur Verfügung. Dort finden Interessierte unter anderem eine Praxisinformation mit detaillierten Infos zur notwendigen technischen Ausstattung für die TI-Anbindung sowie eine laufend aktualisierte FAQ-Liste.

Zukünftig sollen Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitssystems durch die Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt sein. Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte und der Telemedizin sollen ausgebaut werden. Das sieht das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) vor. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung weiter zu verbessern.

PraxisWissen: E-Health (aktualisierte Ausgabe) (Stand: 31.07.2017, PDF, 3.1 MB)
KBV-Reihe PraxisWissen – alle Hefte auf einen Blick
Praxisinfo: Telematikinfrastruktur - Wissenswertes zur Ausstattung und Finanzierung (Stand: 21.08.2017, PDF, 192 KB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de

Impfempfehlungen der STIKO für 2017/2018 veröffentlicht

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre neuen Impfempfehlungen veröffentlicht, wie üblich im Epidemiologischen Bulletin 34. Änderungen gibt es bei den Impfungen gegen Hepatitis A und B, Influenza sowie Tetanus. Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung wurde unter anderem ein Abschnitt zur Impfung von Patienten mit geschwächtem Immunsystem ergänzt und ein Schlagwortverzeichnis erstellt. Zudem erklärt die STIKO, warum sie die Impfung gegen Herpes zoster (mit einem Lebendimpfstoff) derzeit nicht als Standardimpfung empfiehlt.

Die Impfung gegen Hepatitis-A und B empfiehlt die STIKO nun auch ehrenamtlich Tätigen, für die ein Expositionsrisiko besteht, das mit dem von beruflich tätigen Personen vergleichbar ist. Auch Auszubildende, Studierende und Praktikanten werden nun ausdrücklich genannt. Die STIKO stellt damit klar, dass die Indikation zur Impfung anhand des mit der jeweils Tätigkeit tatsächlich verbundenen Expositionsrisikos zu beurteilen ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufsgruppen.

Bei der Influenzaimpfung hatte die STIKO bereits zur Saison 2016/17 ihre Empfehlung vorläufig ausgesetzt, Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren bevorzugt mit dem über die Nase zu verabreichenden Lebendimpfstoff zu impfen. Die Empfehlung wurde nun endgültig zurückgezogen. Hintergrund ist, dass in den letzten Jahren im Vergleich zu den inaktivierten Impfstoffen keine überlegene Wirksamkeit mehr nachweisbar war. Eine Auffrischimpfung gegen Tetanus bei geringfügigen, sauberen Wunden empfiehlt die STIKO nur noch dann, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergangen sind. Damit wurde die 2016 erfolgte Absenkung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgängig gemacht. Dies steht auch im Einklang mit der Empfehlung einer routinemäßigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes alle zehn Jahre.

Neu eingefügt hat die STIKO einen Abschnitt zu Impfungen von Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression. Derzeit werden unter der Federführung der STIKO detaillierte Anwendungshinweise für Impfungen bei Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression erarbeitet, die in vier gesonderten Publikationen im Bundesgesundheitsblatt bis Anfang 2018 erscheinen sollen.

Seit 2013 ist in Deutschland ein attenuierter Lebendimpfstoff zur Verhinderung eines Herpes zoster (HZ) bzw. der durch HZ verursachten Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) bei Personen ab 50 Jahren verfügbar. Die STIKO sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit diesem Impfstoff als Standardimpfung zu empfehlen. Die Entscheidung basiert auf der systematischen Bewertung der Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit des Impfstoffs. So nimmt die Wahrscheinlichkeit an HZ zu erkranken und die Schwere der Erkrankung mit dem Alter deutlich zu, hingegen nimmt die Wirksamkeit der Impfung mit dem Alter ab. Zudem ist die Schutzdauer der Impfung nur für wenige Jahre belegt. Eine mathematische Modellierung der zu erwartenden epidemiologischen Effekte bekräftigt die Entscheidung.

Quelle: Robert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin, www.rki.de

Arztpraxen erzielen 70 Prozent ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung

Mit 70,4 Prozent entfiel 2015 der überwiegende Teil der Einnahmen der Arztpraxen auf Kassenabrechnungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten aus Privatabrechnungen 26,3 Prozent der Einnahmen und 3,3 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen in Deutschland 2015 bei 507 000 Euro. Dies gilt für Praxen, die als Einzelpraxis oder als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden. Dieser Durchschnittswert ist stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen beeinflusst, denn die Hälfte aller Arztpraxen hatte Einnahmen von weniger als 373 000 Euro (Median).

Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 249 000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Bei der Hälfte der Praxen betrugen die Ausgaben weniger als 166 000 Euro (Median). Die Aufwendungen setzten sich zu 51,9 Prozent aus Personal- und zu 48,1 Prozent aus Sachaufwendungen zusammen.

Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich der Reinertrag. Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag 2015 bei 258 000 Euro. Die Hälfte aller Arztpraxen hatte einen Reinertrag von höchstens 197 000 Euro (Median).

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen, auch nicht, wenn er auf die Zahl der Praxisinhaber bezogen wird. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht Aufwendungen für Praxisübernahme und Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber.

Zwischen den Arztpraxen verschiedener Fachgebiete gibt es große Unterschiede bei Einnahmen und Aufwendungen und damit auch beim Reinertrag: Den höchsten Reinertrag erzielten 2015 die Praxen der Fachgebiete Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit 850 000 Euro, gefolgt von Praxen der Fachgebiete Augenheilkunde (370 000 Euro) und Orthopädie (310 000 Euro). Am niedrigsten fiel der durchschnittliche Reinertrag mit 180 000 Euro bei den Praxen der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus. Praxen des Fachgebiets Allgemeinmedizin erreichten einen durchschnittlichen Reinertrag von 227 000 Euro.

Methodische Hinweise

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von 5 Prozent, die alle vier Jahre durchgeführt wird. In die hier dargestellten Ergebnisse flossen nur Werte von Einzelpraxen und fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften ein, jedoch nicht von fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren.

Im Berichtsjahr 2015 wurden die Arztpraxen präziser als in den Erhebungen zuvor verschiedenen Organisations- und Kooperationsformen zugeordnet. Dies führt zu einer stark eingeschränkten Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Erhebungsjahres 2015 mit den Vorjahren.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Presse.html zu finden.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de,  15.08.2017 

HBA-Spezial: Niedergelassene Ärzte & Gastroenterologen

Spezialtermine Abschlusskolloquium

Als Bestandskunde unseres Kurses zum Hygienebeauftragten Arzt (HBA) können wir Ihnen zusätzliche Präsenztermine speziell für niedergelassene Ärzte anbieten. Am 3. und 4. November 2017 findet in Hannover eine Abschlussveranstaltung für alle niedergelassenen Ärzte statt. Der Kurs wird gemeinsam mit dem Niedersächsischen Gesundheitsamt durchgeführt. Zudem können wir Ihnen einen Spezialabschlusskurs für Gastroenterologen am 23. und 24. Februar 2018 in Dortmund anbieten.  Voraussetzung für die Teilnahme ist das erfolgreiche Bestehen des E-Learning-Teils. Die Anmeldung erfolgt direkt im E-Learning-Kurs auf der Lernplattform.

23.-24.02.2018 Dortmund Spezialkurs für Gastroenterologen

Weitere Termine für das Abschlusskolloquium finden HIER.

Im Gegensatz zu den üblichen 40-stündigen Präsenzkursen zeichnet sich unser komplett überarbeiteter Kurs durch einen kombinierten Ansatz aus Online-Fortbildung und kurzer Präsenzphase sowie einem kontinuierlichen Wissens-Update aus. Dieses Konzept kommt dem engen Zeitbudget von Ärztinnen und Ärzten entgegen und lässt sich nahtlos in den Klinik- und Praxisalltag integrieren.

Der Kurs richtet sich an alle Arztqualifikationen

Inhaltlich orientiert sich der Kurs an dem curricularen Fortbildungsangebot der Bundesärztekammer sowie den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. und dem Robert Koch-Institut.

Der Kurs ist als strukturierte curriculare Fortbildung gemäß dem Mustercurriculum der Bundesärztekammer anerkannt und zertifiziert. Aus je 20 Stunden Online-Fortbildung und Präsenzsphase ergeben sich die geforderten 40 Stunden Lernzeit.

Anmeldung
Informationen & Termin Zusatzqualifikation HBA

19,5 Millionen Patienten im Jahr 2016 stationär im Krankenhaus behandelt

Im Jahr 2016 wurden 19,5 Millionen Patientinnen und Patienten stationär im Krankenhaus behandelt. Das waren 277 400 Behandlungsfälle oder 1,4 % mehr als im Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, dauerte der Aufenthalt im Krankenhaus wie im Vorjahr durchschnittlich 7,3 Tage.

In 1 948 Krankenhäusern Deutschlands standen für die stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten insgesamt 498 700 Betten zur Verfügung. Annähernd jedes zweite Krankenhausbett (47,8 %) stand in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers, jedes dritte Bett (33,5 %) befand sich in einem freigemeinnützigen Haus. Der Anteil der Krankenhausbetten in Einrichtungen privater Träger betrug 18,7 %.

Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 77,8 %. Die Betten in öffentlichen Krankenhäusern waren zu 79,9 % ausgelastet, in freigemeinnützigen Häusern zu 76,6 % und in privaten Häusern zu 74,9 %.

Rund 894 500 Vollkräfte – das ist die Anzahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten – versorgten 2016 die Krankenhauspatientinnen und -patienten. Rund 158 000 Vollkräfte gehörten zum ärztlichen Dienst und 736 500 zum nichtärztlichen Dienst, darunter allein 325 200 Vollkräfte im Pflegedienst. Die Zahl der Vollkräfte nahm im Vergleich zum Vorjahr im ärztlichen Dienst um 3 600 (+ 2,3 %) zu, im nichtärztlichen Dienst um 22 800 (+ 3,2 %). Die Zahl der Pflegevollkräfte stieg um 4 300 (+ 1,3 %).

Knapp zwei Millionen Patientinnen und Patienten nahmen im Jahr 2016 eine stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung in Anspruch. Das waren 13 300 Behandlungsfälle mehr als im Vorjahr (+ 0,7 %).

In 1 148 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen standen knapp 164 900 Betten zur Verfügung. Anders als bei den Krankenhäusern sind bei den Vorsorge- oder Rehabilitations­einrichtungen private Träger die größten Anbieter: Hier standen fast zwei Drittel aller Betten (65,7 %). Einrichtungen öffentlicher Träger verfügten über 18,5 % der Betten. Den geringsten Anteil hatten freigemeinnützige Einrichtungen mit 15,8 % des Bettenangebots.

Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 83,2 %. Öffentliche Einrichtungen erreichten eine Bettenauslastung von 91,3 % und freigemeinnützige Einrichtungen von 84,8 %. Die Betten privater Einrichtungen waren mit 80,6 % am geringsten ausgelastet.

Rund 8 700 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 83 900 Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst – darunter 21 300 Pflegevollkräfte – versorgten 2016 die vollstationären Patientinnen und Patienten in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Presse.html zu finden.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de,  14.08.2017 

Qualitätsorientierte Vergütung gefährdet die spezialisierten Fachkliniken

Leistungsstreichungen, Kürzungen der diagnosebezogenen Fallpauschalen und qualitätsorientierte Vergütungen durch „Pay-for-Performance-Modelle“: Die aktuellen politischen Maßnahmen zur Umsetzung des zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) setzen nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik e.V. (AE) eine gefährliche Abwärtsspirale in Gang. Durch den immensen Vergütungsdruck stünden schon jetzt viele Kliniken mit dem Rücken zur Wand – Leistungseinbußen in der medizinischen Patientenversorgung seien die Folge.

„Das eigentliche politische Ziel des Krankenhausstrukturgesetzes, die Qualität in der stationären medizinischen Versorgung stärken zu wollen, darf keinesfalls durch unausgereifte und zweifelhafte Methoden auf dem Rücken der spezialisierten Fachkliniken ausgetragen werden“, warnt Professor Dr. med. Karl-Dieter Heller, Chefarzt an der Orthopädischen Klinik Braunschweig und Generalsekretär der AE. Anknüpfend an den Qualitätsaspekt will der Gesetzgeber bei der Krankenhausvergütung für medizinische Leistungen künftig Zu- und Abschläge einführen (pay for performance). Das heißt: Die Höhe der Vergütung soll davon abhängig gemacht werden, ob das Erfolgsziel durch zuvor definierte Anreize tatsächlich erreicht worden ist. Neben der endoprothetischen Gelenkversorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) drei weitere medizinische Leistungsbereiche identifiziert, für die mit Hilfe von einzelvertraglichen Regelungen eine Qualitätssteigerung geprüft werden soll. „Qualitätskontrollen sind sowohl aus Sicht der Patienten als auch der Ärzte und Kostenträger grundsätzlich sinnvoll – die Leistungsvergütung jedoch ohne geeignete Bemessungsindikatoren einfach isoliert zu reduzieren, um somit die Qualität zu erhöhen, ist der völlig falsche Weg“, so Heller. Die AE kritisiert in diesem Zusammenhang eine unzureichende Abbildung der unterschiedlichen Klinik-Risikoprofile, die bei der Qualitätsmessung außer Acht gelassen werden. So haben spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie bei der Behandlung komplexer Fälle und langwieriger Therapiekonzepte ein viel größeres Qualitätsrisiko, als kleine Kliniken ohne ein entsprechendes medizinisches Versorgungsspektrum. Werden medizinische Leistungen künftig aber auf der Grundlage lückenhafter Qualitätsparameter vergütet, können das spezialisierte Fachkliniken für Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr länger kompensieren und die hohe medizinische Versorgungsqualität im Bereich der Endoprothetik ist akut in Gefahr.

Hinzu kommt: Durch die letztjährige, radikale Abwertung der diagnosebezogenen Fallgruppen – der DRGs – werden Operationen deutlich geringer vergütet. Der dadurch geschaffene Konflikt sei für Ärzte und Kliniken kaum tragbar: „Wir setzen uns als AE dafür ein, die Qualität zu halten und zu steigern. Abgewertete DRGs führen dazu, dass Kliniken an anderer Stelle wieder sparen müssen“, so Heller. Einsparungen wären beispielsweise über verkürzte Liegezeiten und den Einkauf preiswerterer Prothesen bzw. Gleitpaarungern spürbar –, beides führt nicht zwingend zu einer Steigerung der Qualität. Hier bedürfe es differenzierter Lösungen mit komplexen Anreiz- und Steuerungssystemen, so der AE-Generalsekretär.

So wurde durch die Schaffung des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD) bereits eine valide Datenbasis geschaffen, um bundesweit die Qualität der künstlichen Hüft- und Kniegelenke zu beurteilen, die Zahl unnötiger Wechseloperationen zu verringern und die Patientensicherheit sowie das medizinische Behandlungsergebnis zu gewährleisten. Eine gesetzlich verpflichtende Teilnahme am Endoprothesenregister ist nach Auffassung der AE längst überfällig und angesichts der aktuellen Qualitätsdiskussion dringend geboten.

Ebenso sprechen sich die AE-Experten dafür aus, die gesetzlich neu vorgesehenen Qualitätsverträge in der endoprothetischen Gelenkversorgung ausschließlich mit EndoCert-zertifizierten Endoprothetikzentren (EPZ) oder Endoprothetikzentren der Maximalversorgung (EPZmax) umzusetzen. Denn: Kliniken mit dem EndoCert-Gütesiegel garantieren bereits die Einhaltung von Mindestmengen bei den durchgeführten Operationen als auch personenbezogenen Anzahl der verantwortlichen Operateure. Sie erfüllen somit schon jetzt bei der Struktur- und Prozessqualität höchste medizinische Anforderungen. „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die hohe Qualität im Bereich der Endoprothetik nicht durch Kurzzeit-Bilanzen zu gefährden, sondern mit Blick auf die lange Haltbarkeit hochwertiger Prothesen, niedriger Wechselquoten und hoher Patientenzufriedenheit auch in Zukunft angemessen und adäquat zu vergüten“, betont Heller.

Quelle: Deutschen Gesellschaft für Endoprothetik e.V., Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., www.ae-germany.com, 08.08.2017

AWMF fordert: Nachwuchs braucht mehr als einen Masterplan fürs Medizinstudium

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. fordert im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl in einem Positionspapier den medizinischen Nachwuchs in Ausbildung, Weiterbildung und Karriere besser zu unterstützen. Ohne ausreichend viele und wissenschaftlich gut ausgebildete Ärzte mit attraktiven Berufschancen könne es weder medizinischen Fortschritt, noch eine qualitativ hochwertige Versorgung aller Bürger geben. Die Approbationsordnungen und die Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkataloge in der Medizin (NKLM) und Zahnmedizin (NKLZ) müssten entsprechend angepasst werden. Hierbei sollte die Gesundheitspolitik enger als bislang mit der AWMF und den in der AWMF vertretenen Fachgesellschaften kooperieren.

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung den Masterplan Medizinstudium 2020 verabschiedet. Er sieht eine praxisnahe, stärker ambulante und allgemeinmedizinische Ausbildung für angehende Ärzte vor. In der Folge soll binnen eines Jahres nun ein Vorschlag für eine neue Approbationsordnung für Ärzte erarbeitet werden. Die AWMF fordert, die Approbationsordnung für Ärzte und Zahnärzte gemeinsam weiterzuentwickeln. Sie empfiehlt ein gemeinsames Grundstudium beider Berufsgruppen auf Basis eines Common Trunk –  gemeinsame Ausbildungsinhalte, die grundlegende medizinische Kenntnisse vermitteln. Danach sind separate Studiengänge vorzusehen. „Der Masterplan Medizinstudium 2020 enthält erste sinnvolle Ansätze“, kommentiert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg die aktuellen Vorhaben der Politik. Doch entscheidend sei, wie dieser jetzt umgesetzt werde. „Die Nationalen Lernzielkataloge in der Medizin und Zahnmedizin sowie die Approbationsordnungen sind zügig anzupassen. Lehrinhalte, die Qualität der Lehre, Prüfungsfragen und -formen müssen einer wissenschaftlichen, evidenzbasierten Medizin gerecht werden“, so Kreienberg weiter.

Die Zukunftsfähigkeit der Medizin hängt von ihren wissenschaftlichen Grundlagen ab. Daher fordert die AWMF als Lernziel „die wissenschaftliche-methodische Basis der medizinischen Fächer“ in der Approbationsordnung für Ärzte und Zahnärzte zu ergänzen. Diese sei ebenso unverzichtbar wie Grundlagenwissen über Krankheiten und allgemeine ärztliche Kenntnisse. In diesem Zusammenhang müsste es auch Leistungsnachweise über den Erwerb dieser Schlüsselkompetenzen im vorklinischen und klinischen Studienabschnitt geben.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere in der wissenschaftlichen Medizin ist nach Ansicht der AWMF außerdem ein gelingender Übergang vom Studium zur Weiterbildung. Im NKLM und NKLZ sollte daher künftig definiert werden, welches Wissen und welche Fähigkeiten bereits im Studium erworben werden müssen, um die Weiterbildung nahtlos anschließen zu können. Was in Folge von Studium und Weiterbildung zu wenig berücksichtigt werde, seien darüber hinaus Karrierewege für Ärzte und medizinische Wissenschaftler, kritisiert die AWMF. „Der Masterplan Medizinstudium will zwar das wissenschaftliche Arbeiten stärken, aber es bleibt unklar, wie und mit welcher Berufsperspektive, vor allem für den Mittelbau“, warnt der AWMF-Präsident. So müsse beispielsweise das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, angepasst werden. „Es kann nicht sein, dass sich unser dringend benötigter Nachwuchs von einer befristeten Beschäftigung zur nächsten retten muss“, so Kreienberg. Ähnliches gelte auch für Ärzte in der Klinik – sie müssten ein Arbeitsumfeld vorfinden, das ihnen eine wissenschaftlich orientierte Patientenversorgung verlässlich ermöglicht.

Die AWMF hat in ihrem Positionspapier weitere Handlungsfelder für die künftige Gesundheitspolitik beschrieben: So müssten sich die Voraussetzungen für die Grundlagen- und klinische Forschung verbessern, indem in den letzten Jahren aufgebaute Hürden wieder abgebaut werden. Auch die finanzielle Förderung von Forschungsfragen mit patientenrelevanten Endpunkten sollte ausgebaut werden. Außerdem müsste die Politik mehr investieren, um die Entwicklung und Implementierung von Leitlinien unabhängig zu finanzieren. Eine weitere Forderung der AWMF bezieht sich auf die verbesserte Koordination des Infektionsschutzes zwischen Human- und Tiermedizin. Zentral für die Umsetzung der insgesamt fünf von der AWMF identifizierten Handlungsfelder sei jedoch die engere Zusammenarbeit zwischen der künftigen Gesundheitspolitik und den Vertretern der wissenschaftlichen Medizin: Um gesundheitspolitische Entscheidungen im Sinne einer patientenorientierten, evidenzbasierten Medizin treffen zu können, ist es notwendig, die AWMF und ihre 177 Fachgesellschaften intensiver einzubinden. So kann sich die Politik die Expertise sämtlicher Fächer und Berufsgruppen in der Medizin sichern.

Die Positionen der AWMF zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017 „Evidenzbasierte Medizin – die Basis einer guten Gesundheitspolitik“ finden Sie hier.

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 177 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 04.08.2017

Arzteinkommen steigen langsamer als Reallöhne

Der Jahresüberschuss in den Arztpraxen ist im Jahr 2015 zwar leicht gestiegen, blieb aber hinter der allgemeinen Reallohnentwicklung zurück. Das zeigen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung heute veröffentlicht hat.

Der Jahresüberschuss der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten stieg demnach im Jahr 2015 inflationsbereinigt um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bruttomonatsverdienste in Deutschland erhöhten sich dagegen um 2,4 Prozent.

Gassen warnt vor Investitionsbremse

„Wir konnten erreichen, dass sich die wirtschaftliche Lage vieler Praxen in den vergangenen Jahren stabilisiert hat. Doch noch immer wird jede zehnte Untersuchung und Behandlung von den Krankenkassen nicht bezahlt“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Er kritisierte, dass die steigenden Praxiskosten nicht adäquat erstattet würden. Dies, so Gassen, erweise sich mehr und mehr als Investitionsbremse. Viele Ärzte scheuten teure Anschaffungen in der Sorge, auf den Kosten sitzenzubleiben. Der medizinische Fortschritt erfordere andere finanzielle Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Versorgung.

Nettostundensatz von 35 Euro

Nach der Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) lag der durchschnittliche Jahresüberschuss eines Praxisinhabers im Jahr 2015 bei 160.820 Euro. Darin sind Einnahmen aus kassen- und privatärztlicher Tätigkeit enthalten.

Das verfügbare Nettoeinkommen belief sich nach Abzug der Beiträge für die Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Einkommenssteuer auf 80.295 Euro. Dies entspricht einem Monatseinkommen von 6.691 Euro oder einem Nettostundensatz von 35 Euro – ausgehend von einer durchschnittlichen 50-Stunden-Woche.

Höhere Ausgaben für Personal

Der Gesamtumsatz aller Praxen stieg im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 um 2,4 Prozent, seit 2012 um 10,2 Prozent. Einzelpraxen kamen dabei im Durchschnitt auf 276.400 Euro, während Gemeinschaftspraxen bei 378.400 Euro lagen.

Gleichzeitig erhöhten sich die Gesamtaufwendungen um 2,8 Prozent und im Rückblick auf 2012 insgesamt um 9 Prozent. Die Personalkosten haben prozentual mit am stärksten zugelegt. Von 2012 bis 2015 stiegen die Ausgaben für Personal um 18,1 Prozent. Dies entspricht 12.000 Euro je Praxisinhaber und ist damit größter Posten der Mehrausgaben.

Zurückhaltung bei Investitionen

Bei der Investition in neue Geräte sind die Praxisinhaber eher zurückhaltend. Die Werte für Abschreibungen sanken 2015 im Verhältnis zu 2014 um 5,9 Prozent. Mit Blick auf das Jahr 2012 verringerten sich die Abschreibungen insgesamt um 14,4 Prozent. Dies lässt den Wissenschaftlern zufolge vermuten, dass die Neuanschaffung von Geräten eher vermieden wird.

Die Aufwendungen für Leasing und Mieten waren 2015 im Vergleich zu 2014 mit 3,6 Prozent ebenfalls rückläufig. Im Vergleich zu 2012 kam es zu einem Rückgang der Aufwendungen um 4,6 Prozent. Dazu passt, dass mehr in Wartung und Instandhaltung investiert wird. Hier wurde 2015 ein Ausgabenplus von 3,4 Prozent im Vergleich zu 2014 registriert. Betrachtet man den Zeitraum bis 2012 wurden sogar 19,5 Prozent mehr für Wartung und Instandhaltung ausgegeben.

Zuwachs bei GKV-Einnahmen

Die Bedeutung der Umsätze aus kassenärztlicher Tätigkeit für die wirtschaftliche Lage der Praxen nimmt zu, wie das Zi-Praxis-Panel zeigt. Lag der Anteil der GKV-Umsätze 2012 noch bei 73,5 Prozent, betrug er 2015 laut ZiPP 74,9 Prozent. Hierbei werden als GKV-Umsätze sowohl über Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) abgerechnete kollektiv- als auch selektivvertragliche Leistungen angesehen.

Zi-Befragung

Mit dem ZiPP hält das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung jährlich die Kosten, Umsätze und Überschüsse von Praxen fest. Die aktuellen Ergebnisse basieren auf der im Jahr 2016 durchgeführten Befragung. Sie umfassen die Jahre 2012 bis 2015. Analysiert wurden die Angaben von über 4.300 Praxen aus allen ärztlichen Fachgebieten sowie der Psychologischen Psychotherapeuten.

Der vollständige Bericht soll bis Ende 2017 vorliegen. Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Auftraggeber sind die KVen und die KBV.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de,  PRAXISNACHRICHTEN, 03.08.2017

Länder müssen bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen

Henke: Strukturfonds ist keine Lösung für das Investitionsdefizit

„Der Strukturfonds wird das Investitionsproblem nicht lösen können. Im schlechtesten Fall werden Kapazitäten nur deshalb abgebaut, um notwendigen Investitionen aus dem Weg zu gehen. Dabei gibt es zweifellos auch strukturelle Probleme in der Krankenhausversorgung. Hier müssen die Länder aber ohnehin ihrer ureigenen Verantwortung gerecht werden und bei der Krankenhausplanung festlegen, welche Strukturen erforderlich sind, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen“, kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, die erste Bilanz des Bundesversicherungsamts (BVA) zum Stand der Förderung aus dem Krankenhaus-Strukturfonds.

„Die Krankenhäuser erhalten nur die Hälfte ihrer Investitionsmittel von den Bundesländern. Deshalb werden bauliche Maßnahmen und Investitionen in moderne Technik entweder zurückgestellt oder aus Mitteln finanziert, die für den laufenden Betrieb gedacht sind. Statt der Bundesländer bezahlen Patienten, Ärzte und Pflegekräfte viele notwendige Investitionen, weil die Krankenhäuser am Personal sparen. Die Investitionslücke ist mithin auch ein Grund für die schlechte Personalbesetzung in den Krankenhäusern“, sagte Henke. Wenn nur noch die Hälfte der Krankenhausinvestitionen aus öffentlichen Fördertöpfen stamme und der Rest aus den Leistungsentgelten abgezweigt werde, führe dies unweigerlich zu einer Dauerbelastung des Krankenhauspersonals. „Wir müssen endlich wieder dazu kommen, dass die Behandlungserlöse der Krankenhäuser ausschließlich für die Patientenversorgung, das Personal und die Sachkosten verwendet werden – und nicht für Investitionen in Dach und Fach und Gerät“, forderte der MB-Vorsitzende.

Laut BVA haben die Bundesländer bis zum 31. Juli 2017 insgesamt 66 Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds gestellt, der ein Volumen von 500 Millionen Euro hat. Zwei Drittel der Anträge gingen erst nach dem 12. Juli 2017 ein. Bei den meisten Anträgen (ca. 64%) handelt es sich um Konzentrationsvorhaben; demgegenüber zielen etwa 18 Prozent der Anträge auf eine Umwandlung in eine nicht akutstationäre Einrichtung und ebenfalls 18 Prozent auf die ersatzlose Schließung eines Krankenhauses.

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit mehr als 119.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 02.08.2017