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Blockadehaltung der Krankenkassen erzwingt eine grundsätzliche Systemdebatte

Die fortgesetzte restriktive Blockadehaltung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bei den Honorarverhandlungen erzwingt nach Überzeugung des Vorsitzenden des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, eine grundsätzliche Systemdebatte. Das Selbstverständnis des Spitzenverbandes, das im Wesentlichen darin bestehe, sich durch Bereitstellung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung von jeglicher Versorgungsverantwortung zu befreien, gehöre grundsätzlich in Frage gestellt.

„Eine bislang noch immer funktionierende Versorgungsstruktur mit wirtschaftlich selbständigen Ärztinnen und Ärzten in ihren eigenen Praxen wird auf Dauer jede Anziehungskraft für jüngere Ärztinnen und Ärzte verlieren, wenn ihr die finanzielle Grundlage dadurch entzogen wird, dass einem unbegrenzten Leistungsversprechen der Krankenkassen an ihre Versicherten ein rigide eingeschränktes Honorarvolumen ohne jeden Bezug zum Leistungsumfang gegenübersteht“, sagte Reinhardt. Solange die Krankenkassen am wirtschaftlichen Risiko durch Demographie, Morbiditätsentwicklung, medizinischen Fortschritt und auch von ihnen im Wettbewerb selbst induzierten Leistungsanspruch der Versicherten nicht unmittelbar wirklich angemessen beteiligt seien, werde es ihrerseits zu keiner wirklichen Verantwortungsübernahme im Rahmen einer sinnvoll organisierten Patientenversorgung kommen. Es trage am Ende Züge von Perfidie, wenn die Kassen im Wettbewerb um Kunden immer mehr Leistungsversprechen aus dem Hut zauberten, deren Kosten dann bei den Leistungserbringern kompensiert würden. Damit werde das Morbiditätsrisiko unverändert bei den Ärzten abgeladen.

Reinhardt: „Wir müssen deshalb – nicht nur mit Blick auf die Notfallversorgung – unseren Druck auf die Politik erhöhen, intelligente Maßnahmen zur Steuerung der Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen gesetzgeberisch zu implementieren.“ Darüber hinaus müsse durch die ärztliche Selbstverwaltung das Ziel fester Preise für klar definierte ärztliche Leistungen konsequent verfolgt werden. Im Übrigen sei auch der Quartalsbezug der ärztlichen Vergütung, der immer wieder auch zu einer medizinisch unbegründeten Aufblähung der Arzt-Patienten-Kontakte führe, neben zahlreichen anderen Effekten der  Honorar-systematik in einem konstruktiven Dialog grundsätzlich in Frage zu stellen. „Dies kann aber nur gelingen, wenn der legitime ärztliche Honoraranspruch durch die Krankenkassen in einer solchen Diskussion nicht sofort wieder in kleinkrämerischer Manier in Frage gestellt wird“, stellte Reinhardt klar.

Auch wenn man sich für die Durchsetzung dieser Forderungen auf einen mühsamen und mindestens mittelfristigen Weg begeben müsse, sei dies am Ende lohnender, als sich Jahr für Jahr in Verhandlungen zu begeben, an deren Ende vorhersehbar in erster Linie das Gefühl der Ohnmacht und das Ritual öffentlicher Empörung stehe.

Quelle: Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin, www.hartmannbund.de, 21.09.2017

Bahn frei für den notwendigen Strukturwandel

Versorgungsziele – Die Lebensbedingungen in den Regionen Deutschlands verändern sich. Die KBV fordert in einem Positionspapier, die jeweiligen Besonderheiten besser zu berücksichtigen, um die ambulante Versorgung zu stärken.

„Der demografische Wandel schreitet voran. Insbesondere in ländlichen Regionen gehen die Bevölkerungszahlen zurück, dafür gibt es dort immer mehr alte und damit auch hilfsbedürftige Menschen. Auf die damit einhergehenden stark steigenden Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung gilt es zu reagieren. Dazu gehört, krankenhausergänzende und -ersetzende Strukturen auszubauen und nachhaltig zu fördern, denn ein Krankenhausaufenthalt kann stets nur die Ultima Ratio sein.“ Das hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin erklärt. Er forderte die Politik auf, jetzt die Weichen für den notwendigen Strukturwandel zu stellen.

Um zukunftstaugliche ambulante Versorgungsstrukturen zu etablieren, hat die KBV ihr Positionspapier KBV 2020 weiter ausgearbeitet und stellt nun fünf Lösungsansätze vor. Demnach ist es zunächst zwingend notwendig, die Versorgungs-, Qualitäts- und Vergütungsstrukturen an dem künftigen Bedarf auszurichten – statt wie bisher auf Basis von Entwicklungen, die vor drei bis vier Jahren stattgefunden haben. Deshalb gelte es, Versorgungsziele zu definieren und entsprechende Investitionspläne aufzustellen. Krankenkassen und KVen müssten vorausschauend agieren können. Dies kann mit wenigen Gesetzesänderungen erreicht werden, so die KBV in dem Papier.

Zweitens fordert die KBV die Politik dazu auf, die Gesamtvertragspartner zu verpflichten, kassenartenspezifische Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger ambulanter Strukturen zu vereinbaren. Drittens erachtet es die KBV als sinnvoll, sich bei der Wahl der Versorgungsziele und der Bewertung bestehender ambulanter Strukturen vielmehr an regionalen Vorbildern zu orientieren.

Der vierte Ansatz zielt auf die Besonderheiten der Morbiditätsstruktur der Patienten sowie der regionalen Kosten- und Versorgungsstruktur. Diese müssten besser berücksichtigt werden – etwa bei der Kalkulation des Behandlungsbedarfs –, um die ambulanten Strukturen vor Ort nachhaltig zu sichern.

In ihrem letzten Punkt spricht sich die KBV für mehrjährige Vereinbarungen zwischen den KVen und den Krankenkassen aus. Sie sollen die strukturelle Weiterentwicklung der Versorgung nachhaltig sichern. Die fünf Vorschläge sollen dazu beitragen, den Ausgabenanstieg im Gesundheitswesen zu mindern, unnötige Krankenhausfälle zu reduzieren und damit die Versorgung effizienter und enger am Bedarf der Versicherten auszurichten. Diese Ziele gilt es konsequent zu fördern, so das Fazit der KBV.

Das Papier „Freie Bahn für den notwendigen Strukturwandel – Versorgungsziele und regionale Besonderheiten stärker berücksichtigen“ finden Sie auf der Website der KBV unter: http://www.kbv.de/html/31089.php.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 19.09.2017

“E-Health muss in erster Linie den Patienten dienen!”

Hessischer Ärztekammerpräsident spricht sich für technische Anwendungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung aus

20 Denn die Entwicklung von E-Health darf nicht alleine von geschäftlichen Interessen der EDV-Anbieter getrieben werden”, betont Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Der Vorwurf, die Ärzteschaft wolle technische Innovationen und Entwicklungen ausbremsen, ist dagegen völlig falsch. Wir sind vielmehr offen für sinnvolle technische Anwendungen, die zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen. Doch die Technik darf nicht zum Selbstzweck werden! Unsere Aufgabe als Ärztinnen und Ärzte ist es, die Entwicklungen nach ihrem Nutzen für den Patienten zu beurteilen und den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten in den Fokus der Debatte zu rücken!”

Digitale Anwendungen können Ärzte nicht ersetzen

Technische Anwendungen wie beispielsweise die Telemedizin können lediglich als Ergänzung im ärztlichen Arbeitsalltag dienen, um Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen und so die Patientenversorgung zu erleichtern. Dass dies auch im Sinne der Patientinnen und Patienten ist, zeigen die Ergebnisse einer 2016 vom Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. beauftragten qualitativen Studie zu E-Health in Deutschland: Bei allen technischen Fortschritten wünschen sich Patienten vor allem einen Zeitgewinn für wichtige Gespräche und zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten. Dafür bedarf es nach wie vor einer Ressource, die auch durch telemedizinische Modelle nicht ersetzt werden kann: der Arztzeit. „Wir müssen uns bewusst machen, dass E-Health den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nicht ersetzen wird”, so von Knoblauch zu Hatzbach. Der Einsatz elektronischer Anwendungen steht auch im Einklang mit der ärztlichen Berufsordnung. Eine ausschließlich auf unpersönlichen Fernkontakten beruhende Behandlung wird den Patienten nicht gerecht. „Wenn ein Arzt seine Patienten dagegen kennt und sie etwa bei leichten Erkrankungen oder Routinefällen telemedizinisch behandelt, dann sind die bequemen, schnellen und effizienten Informations- und Kommunikationsprozesse ausdrücklich zu begrüßen”, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach.

Telematik und Datenschutz nach wie vor unzureichend

Voraussetzung für die Umsetzung der digitalen Anwendungen ist eine funktionierende telematische Infrastruktur. Doch noch fehlt ein flächendeckendes, schnelles und hochleistungsfähiges Internet. Gerade auf dem Land, wo sich der Ärztemangel bereits bemerkbar macht, muss die technische Infrastruktur jedoch zuverlässig zur Verfügung stehen. Auch der Austausch von Patienteninformationen zwischen verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen ist bislang nicht sicher, da es keine einheitlichen Schnittstellen gibt, die das problemlose und sinnvolle Ineinandergreifen unterschiedlicher Systeme und Anwendungen ermöglichen. „Hier sind noch einige Hürden zu überwinden. Die Politik muss die Rahmenbedingungen für die Nutzung telemedizinischer Anwendungen schaffen”, fordert von Knoblauch zu Hatzbach.
Da im Bereich E-Health mit hoch sensiblen Patientendaten gearbeitet werde, müsse deren Sicherheit bei der Entwicklung technischer Anwendungen höchste Priorität haben: „Die Einhaltung des Datenschutzes ist aus ärztlicher Sicht eine conditio sine qua non.”

Quelle: Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt am Main, https://www.laekh.de

Alles für die Allerkleinsten: Fetalchirurgie

Die fetale Chirurgie ist noch eine junge Disziplin und bezeichnet die vorgeburtliche Operation in utero. Eine Indikation zur Operation besteht nur für Erkrankungen, bei denen das Kind ohne Eingriff vor der Geburt bereits verstirbt oder wenn es zu irreversiblen Schädigungen kommt, die durch einen fetalen Eingriff gemindert werden können. „Aufgrund schwerwiegenden Fehlbildungen entscheiden sich viele werdende Eltern zu einem Schwangerschaftsabbruch nach der Diagnosestellung“, erklärt PD Dr. Barbara Ludwikowski, Tagungspräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH). Es bestehe die Hoffnung, dass die Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen durch vermehrte fetale Therapie weniger würden. Die Krankheitshäufigkeit z. B. für Spina bifida beträgt ca. 1 auf 1000 Schwangerschaften, in den 70-er Jahren war dies noch 2 auf 1000.

Es wird geschätzt, dass in Deutschland ca. 300 fetalchirurgische Eingriffe pro Jahr durchgeführt werden, meistens in universitären Frauenkliniken und in enger internationaler Zusammenarbeit, häufig in Rahmen von kontrollierten Studien.

Es werden 3 unterschiedliche fetale Therapiemethoden unterschieden:

  1. Punktion und Einbringen von Kathetern unter Ultraschallkontrolle (fetale Pleuraergüsse, Zystenlungen, Megaharnblase u.a.)
  2. fetoskopische Chirurgie (FETENDO): Laserkoagulation plazentarer Anastomosen bei feto-fetalem Transfusionssyndrom, Tracheaokklusion bei Zwerchfellhernie, Verschluss Spina bifida u.a.
  3. offene Chirurgie mit Eröffnung der Gebärmutter und offener Operation am Feten: Spina bifida, in Einzelfällen Steißbeinteratom oder Lungenerkrankungen.

Der häufigste Eingriff ist die fetoskopische Laserkoagulation bei Zwillingstransfusionssyndrom. Es gibt in Europa einzelne Zentren, die für offene fetale Eingriffe spezialisiert sind wie Leuven, Barcelona, Zürich u.a. . In Deutschland befinden sich Zentren wie Bonn, Gießen, Hamburg und Heidelberg, die meistens in Kooperation mit anderen europäischen Zentren die fetale Chirurgie anbieten.

Bei folgenden Erkrankungen gibt es bereits multizentrische Studien (Beobachtungsstudien oder Tierexperimente), bei denen ein klarer Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen für das Kind nachgewiesen wurde: der fetoskopische Verschluss der Trachea bei Zwerchfellbrüchen, Punktion der fetalen Blase mit Einlegen einer Ableitung in die Uterushöhle bei Harnröhrenklappen, um das Überleben zu verbessern, und der offene Verschluss bei Spina bifida (Evidenzgrad I).

Es zeigte z. B. die sogenannte amerikanische MOMS Studie 2011 (Management of Myelomeningocele Study), dass in einer ausgewählten Patientengruppe Feten, die zwischen der 19. und 26. SSW operiert wurden, ein besseres neurologisches outcome haben, als Kinder, die erst nach der Geburt operiert wurden, im Besonderen weil sie weniger häufig einen Shunt bei Hydrocephalus (Wasserkopf) benötigen und weniger Lähmungen aufwiesen in einem Nachbeobachtungsraum von 30 Monaten. Zur endoskopischen Operation bei Spina bifida fehlen bislang standardisierte Operationen und Studien, die das outcome im Vergleich zur offenen Operation bei den Kindern zeigen.

Im Rahmen des diesjährigen Kongresses, wird am 1. Kongresstag das Thema Fetalchirurgie in zwei interdisziplinären Sitzungen intensiv zu folgenden Fragestellungen behandelt: Der ethische Aspekt fetaler Eingriffe mit den Risiken für Mutter und Kind, Möglichkeiten, aber auch Grenzen der Bildgebung (Magnetresonanz), Erfahrungen mit Eingriffen im Brustkorb von Feten und die fetale Behandlung von Kindern mit Spina bifida , offen oder endoskopisch, werden in Hauptreferaten vorgetragen. Abschließend werden die verschiedenen Standpunkte im Rahmen eines Roundtable gemeinsam interdisziplinär diskutiert.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgkch.de, 19.08.2017

„Wenn Schweigen gefährlich ist“ Reden rettet Leben – Speak Up!

„Speak Up! – Wenn Schweigen gefährlich ist“ – das ist das Thema des 3. Internationalen Tages der Patientensicherheit (ITPS) am 17. September 2017. Darunter versteht man, dass Fachpersonen und Patienten beim Erkennen von Sicherheitsproblemen ihre Zweifel offen ansprechen. „Speak Up!“ ist wichtig, denn nur wer sich einmischt, kann etwas verändern. Gesundheitseinrichtungen sind rund um den Aktionstag aufgerufen, zu zeigen, was sie unternehmen, um eine „Speak Up!-Kultur“ zu ermöglichen. Veranstalter der deutsch-österreichischen-schweizerischen Gemeinschaftsaktion sind das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) (D), die Plattform Patientensicherheit (A) sowie die Stiftung für Patientensicherheit (CH).

Kommunikationsdefizite im Gesundheitswesen führen häufig zu Behandlungsfehlern und schränken die Patientensicherheit stark ein. „Insbesondere die Hürden, sich bei Sicherheitsbedenken zu äußern, sind für Patienten, aber auch für Fachpersonen groß“, sagen Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS, Dr. Brigitte Ettl, Präsidentin der Plattform Patientensicherheit Österreich, und Professor Dr. Dieter Conen, Präsident der Stiftung für Patientensicherheit in der Schweiz. „Oft haben behandelnde Ärzte nur ein paar Minuten Zeit, um mit ihren Patienten über wichtige Behandlungsschritte oder andere relevante Themen zu reden. Zudem bleibt Patienten häufig nur ein kleines Zeitfenster, um ihre Fragen und Probleme zu äußern.“ Zeitmangel erschwert so die Kommunikation. Der Umgang mit ethischen Dilemmata, Emotionen und Ängsten tut das Übrige dazu. Da Ärzte über mehr Fachwissen als ihre Patienten verfügen, sei es zudem schwierig, eine Kommunikation auf Augenhöhe zu führen und bei vermuteten Sicherheitsproblemen, Zweifel anzusprechen. Patienten schweigen deshalb oft, obwohl sie direkt von Zwischenfällen betroffen sein können. Auch zwischen den Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen sei der Austausch nicht immer gut: So spricht nur einer von zehn Fachpersonen beobachtete Fehler, Regelverletzungen oder inkompetentes Verhalten an. Hier ist auch die Hierarchie ein Stolperstein.

Wenn aber Patienten und Kollegen trotz Sicherheitsbedenken schweigen, kann das lebensgefährlich sein. „Ziel des diesjährigen Aktionstages ist es deshalb, das „Speak Up!“ ins Zentrum zu stellen und Teammitglieder sowie Patienten dazu zu motivieren und zu befähigen“, so die Organisatoren. „Speak Up! fängt schon im Kleinen an: Bereits ein gutes Arzt-Patienten-Gespräch kann das dazu notwendige Vertrauen und Selbstvertrauen fördern.“ Mit einer Nachfrage oder einer Reaktion bei Unklarheiten können Patienten Fehler und Zwischenfälle vermeiden, schließlich sind sie die einzigen Personen, die am gesamten Behandlungsprozess direkt beteiligt sind. Auch in Fachteams will „Speak Up!“ geübt sein. Es fällt leichter, wenn im Team ein gemeinsames Verständnis darüber besteht, wie und wann Sicherheitsbedenken angesprochen werden.

„Speak Up! zwischen Arzt und Patienten sowie zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen schützt Patienten vor Gefahren, bewahrt Kollegen vor Fehlern und führt zu mehr Patientensicherheit“, betonen die Veranstalter. Passend zum Aktionstag plant das APS deshalb eine neue Broschüre für Patienten herauszugeben: Sie enthält Tipps, wie Betroffene nach einem vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehler reagieren können. Auch für Kliniken hat das APS eine entsprechende Broschüre entwickelt: Die Informationsschrift „Reden ist Gold – Kommunikation nach einem Zwischenfall“ gibt Hinweise, wie das Personal auf Patienten zugehen und die notwendigen Informationen verständlich vermitteln kann. In der Schweiz sind dazu die Schriftenreihe „Speak Up! – Wenn Schweigen gefährlich ist!“ und eine Patientenbroschüre erschienen, die Patienten und Angehörige darüber informieren, was sie tun können, wenn etwas falsch läuft. In Österreich wurden unter dem Titel „Speak Up! Wenn Schweigen gefährlich wird“ ein Folder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsberufe sowie ein Plakat mit den zehn wichtigsten „Speak Up“-Tipps gestaltet.

Alle Gesundheitseinrichtungen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz sind aufgerufen, sich an dem Aktionstag zu beteiligen. Sie sollen zeigen, was sie bereits tun, um die „Speak Up!-Kultur“ im Gesundheitswesen zu verbessern. Geplant sind Aktionen wie Tage der offenen Tür, Podiumsdiskussionen, Informations- und Weiterbildungs-veranstaltungen. „Wenn alle zusammenarbeiten, kann das Äußern von Sicherheitsbedenken und damit das Kommunikationsverständnis in Gesundheitseinrichtungen deutlich verbessert und damit ein wichtiger Beitrag für mehr Patientensicherheit geleistet werden“, betonen die Vorsitzenden der drei Partnerorganisationen.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de,  21.08.2017

Gesundheitspolitische Wahlprüfsteine der etablierten Parteien

In diesen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2017 wurden politische Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Themen gebeten – Themen, die die spezielle Interessenslage von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland betreffen.

CDU&CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD wurden zu den folgenden Schwerpunkten befragt:

  1. Bürgerversicherung
  2. Allgemeine Gesundheitsversorgung
  3. Zukunft der Fachärzte
  4. Verhältnis ambulant/stationär
  5. Delegation/Substitution
  6. Versorgung auf dem Land
  7. Telematik

Christlich Demokratische Union Deutschlands:
Zweitstimmen bei der letzten Wahl: 14.921.877 (34,1 Prozent)
Mitgliederzahl: ca. 434.000

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.:
Zweitstimmen bei der letzten Wahl: 3.243.569 (7,4 Prozent)
Mitgliederzahl: ca. 144.000

1.
BÜRGERVERSICHERUNG

Wir halten an der bewährten Grundstruktur unseres Krankenversicherungssystems fest. Die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung lehnen wir ab. Der Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen ist ein Motor für Verbesserungen und Innovationen.

2.
ALLGEMEINE GESUNDHEITSVERSORGUNG

Deutschland hat eines der besten Gesundheitswesen der Welt. Wir werden sicherstellen, dass Menschen im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder bei einem Unfall auch zukünftig eine gute medizinische und pflegerische Versorgung erhalten – unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Die Freiheit der Arzt- und Krankenhauswahl und ein Wettbewerb unter den Krankenkassen und -versicherungen ermöglichen den Patientinnen und Patienten die Auswahl nach Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Unser Gesundheitswesen hat sich mit der freiberuflichen Ärzteschaft, seiner Selbstverwaltung und mit seinen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen bewährt.

3.
ZUKUNFT DER FACHÄRZTE

Den Kern unseres freiheitlichen Gesundheitswesens bilden die freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Therapiefreiheit und die Unabhängigkeit der freien Gesundheitsberufe. Daran halten wir fest. CDU und CSU treten für eine gute ambulante fachärztliche Versorgung ein. Fachärzte stehen für eine qualitativ hochwertige und patientennahe Versorgung. Mit dem Innovationsfonds fördern wir zukunftsweisende Versorgungsformen. Ziel ist es dabei, die Versorgung weiterzuentwickeln auch durch eine bessere Verzahnung der Versorgung sowie eine verstärkte Zusammenarbeit unterschiedlicher Facharztrichtungen und Berufsgruppen.

4.
VERHÄLTNIS AMBULANT/STATIONÄR

Uns leitet das Interesse der Patientinnen und Patienten: Auf sie persönlich werden wir die Versorgung noch stärker zuschneiden. Durch eine bessere Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligten werden wir dafür sorgen, dass aus vielen guten medizinischen und pflegerischen Einzelleistungen stets auch eine gute Mannschaftsleistung wird. Gerade die Versorgung älterer, oft mehrfach und chronisch erkrankter Menschen, schwer erkrankter Kinder und psychisch Kranker erfordert dies.

5.
DELEGATION/SUBSTITUTION

CDU und CSU bekennen sich zur Delegation ärztlicher Leistungen. Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ärztliche Leistungen erbringen, soll weiter ermöglicht und leistungsgerecht vergütet werden. Die Stärkung und Verbesserung der Ausbildung dieser Berufe wird eine dauerhafte Aufgabe in den kommenden Jahren sein, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern. Diese Maßnahmen sichern ein breiteres medizinisches Versorgungsangebot gerade in den ländlichen Räumen.

6.
VERSORGUNG AUF DEM LAND

CDU und CSU werden die ausreichende ärztliche Versorgung in ländlichen Räumen absichern. Dazu gehören auch der Erhalt von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die schnelle Verfügbarkeit von Notfallmedizin sowie die Versorgung mit Angeboten der Geburtshilfe und mit Hebammen, auch bei der Geburtsvorsorge und -nachsorge. Wir werden die Schaffung „Ärztlicher Versorgungszentren“ fördern. Bei der Studienplatzvergabe im Fach Medizin sollen die Interessen des ländlichen Raums besonders berücksichtigt werden.

Zudem werden wir die Versorgung durch ein ortsnahes Apothekenangebot sichern, indem wir den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten.

7.
TELEMATIK

Die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden wir entschlossen nutzen. Das E-Health-Gesetz ist dazu ein erster wichtiger Schritt: Wir sichern den Schutz höchstpersönlicher Daten und geben Patientinnen und Patienten zukünftig die Möglichkeit, wesentliche Gesundheitsinformationen den behandelnden Ärzten zur Verfügung zu stellen. Das kommt allen zugute und kann Leben retten.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Zweitstimmen bei der letzten Wahl: 11.252.215 (25,7 %)
Mitgliederzahl: ca. 436.000

 

1.
BÜRGERVERSICHERUNG

Wir wollen dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Einkommen und Wohnort die beste medizinische und pflegerische Versorgung bekommen. Dafür schaffen wir die paritätische Bürgerversicherung, in die alle einzahlen und durch die alle die notwendigen medizinischen Leistungen bekommen.

2.
ALLGEMEINE GESUNDHEITSVERSORGUNG

Gute Gesundheitsversorgung darf nicht vom Einkommen und nicht vom Wohnort abhängen.

Wir wollen eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung schaffen. Wir brauchen mehr Hausärztinnen und Hausärzte als heute, und wir wollen die Notfallversorgung verändern, um den Zugang für alle sicherzustellen.

3.
ZUKUNFT DER FACHÄRZTE

Wir wollen, dass das auch für ländliche und strukturschwache Regionen wie für Stadtteile mit sozialen Problemen gute und barrierefreie Versorgung medizinischer Standard ist. Dazu schaffen wir eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung.

Selektivverträge sind geeignet, die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern, sofern sie mit den Anforderungen an die Bedarfsplanung und Sicherstellung der Versorgung und die Notdienste vereinbar sind.

4.
VERHÄLTNIS AMBULANT/STATIONÄR

Wir wollen, dass das auch für ländliche und strukturschwache Regionen wie für Stadtteile mit sozialen Problemen gute und barrierefreie Versorgung medizinischer Standard ist. Dazu schaffen wir eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung. Wir brauchen darüber hinaus mehr Hausärztinnen und Hausärzte als heute, denn sie sind die erste Anlaufstelle im Krankheitsfall. Wir wollen die Notfallversorgung verändern, um den Zugang für alle sicherzustellen.

Mit dem Versorgungstärkungsgesetz haben wir den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten gegeben, Anreize für eine Niederlassung zu setzen. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren z. B. für Kommunen, weiterentwickelt, um insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen aktiv die Versorgung mitzugestalten.

5.
DELEGATION/SUBSTITUTION

Die Gesundheitsberufe übernehmen zentrale Aufgaben in der medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Die Therapeutenberufe müssen qualitativ weiterentwickelt werden, um künftig selbst mehr entscheiden zu können. Dazu zählt die Blankoverordnung beispielsweise beim Physiotherapeuten. Langfristig kann dazu auch der Direktzugang zählen.

6.
VERSORGUNG AUF DEM LAND

Wir wollen, dass das auch für ländliche und strukturschwache Regionen wie für Stadtteile mit sozialen Problemen gute und barrierefreie Versorgung medizinischer Standard ist. Dazu schaffen wir eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung.

Wir brauchen darüber hinaus mehr Hausärztinnen und Hausärzte als heute, denn sie sind die erste Anlaufstelle im Krankheitsfall. Wir wollen die Notfallversorgung verändern, um den Zugang für alle sicherzustellen. Mit dem Versorgungstärkungsgesetz haben wir den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten gegeben, Anreize für eine Niederlassung zu setzen. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren z. B. für Kommunen, weiterentwickelt, um insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen aktiv die Versorgung mitzugestalten.

7.
TELEMATIK

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen werden wir konsequent voranbringen.

So kann etwa die Telemedizin Versorgungsstrukturen gerade in weniger besiedelten Bereichen entscheidend verbessern oder erst ermöglichen und die elektronische Patientenakte die Partizipation und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten, Versicherten und ihren Angehörigen und einen bruchfreien sektorübergreifenden Behandlungsprozess sichern.

Wir beschleunigen den Ausbau in allen Bereichen und unterstützen Innovation. Grundlage bleibt für uns eine verlässliche einheitliche Telematikinfrastruktur, die ein beispielloses Schutzniveau der sensiblen Daten sichert. Wir sorgen für schnelle Bereitstellung und stetige Weiterentwicklung. Dabei steht für uns im Fokus, dass Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre Daten haben und freiwillig und eigenständig über Zugang und Weitergabe entscheiden können.

Die Linke
Zweitstimmen bei der letzten Wahl: 3.755.699 (8,6 %)
Mitgliederzahl: ca. 59.000

1.
BÜRGERVERSICHERUNG

  • Wir haben das Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung
  • Alle in Deutschland lebenden Menschen sind versichert
  • Beiträge auf alle Einkommensarten und auf das gesamte Einkommen
  • Dadurch Reduktion des Beitragssatzes um rund ein Viertel von 15,7 auf unter 12 Prozent
  • Durchgerechnetes Konzept (Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Uni Bremen)
  • Wer viel Einkommen hat, zahlt viel, wer wenig hat, zahlt wenig und wer keins hat, zahlt nichts
  • Paritätische Finanzierung

2.
ALLGEMEINE GESUNDHEITSVERSORGUNG

  • Versorgung auf dem aktuellen Stand des Wissens für alle Menschen in Deutschland, auch Asylsuchende und derzeit nicht oder prekär Versicherte; Leistungskürzungen rückgängig machen; keine Eigenbeteiligungen für medizinisch notwendige Leistungen
  • Ökonomisierung im Gesundheitssystem begrenzen; Gemeinwohlinteressen in den Vordergrund; Kooperation statt Konkurrenz fördern; Selektivverträge (auch Rabattverträge, Hilfsmittelausschreibungen etc.) begrenzen bzw. abschaffen
  • Evidenzbasierte Medizin fördern; Unabhängigkeit von Medizin und Forschung gewährleisten
  • Ökonomische Anreize, notwendige Leistungen vorzuenthalten oder nicht notwendige zu erbringen, so weit wie möglich begrenzen; Einfluss von Krankenhausträgern auf ärztliche Entscheidungen beseitigen, indem die DRGs durch eine bedarfsorientierte Finanzierung abgelöst werden

3.
ZUKUNFT DER FACHÄRZTE

  • Quartalsweise pauschalierende Vergütung in der ambulanten GKV-Versorgung überdenken; Prüfung qualitätsorientierter Vergütungsanreize – damit ggf. auch Wegfall von Richtgrößenprüfungen möglich
  • Case-Management (interdisziplinär und intersektoral) muss gefördert werden
  • Bei grundversorgenden Fachärztinnen und Fachärzten, insbesondere auch in der Kinder- und Frauenheilkunde, sollten Versorgungsformen analog zur Hausarztzentrierten Versorgung ermöglicht werden; DIE LINKE befürwortet dafür kollektivvertragliche Vereinbarungen

4.
VERHÄLTNIS AMBULANT/STATIONÄR

  • Grundsatz ambulant vor stationär muss konsequenter umgesetzt werden
  • Belegarztwesen insbesondere im ländlichen Raum fördern, ebenso kurzstationäre Behandlungen, zum Beispiel in Praxiskliniken
  • (Vergütungsgrundlage des stationären Anteils in kurzstationären Behandlungen!); parallele reine Krankenhaus- und Belegabteilungen, disziplinsübergreifende Stationen zur belegärztlichen und/oder kurzstationären Behandlung
  • Krankenhäuser stärker für ambulante Behandlungen öffnen
  • Sektorenübergänge patientenorientiert gestalten (gutes Entlass-Management, abgestimmte Medikation etc.)
  • Bei Ambulanter Spezialfachärztlicher Versorgung (ASV) „gleichlange Spieße“ herstellen (gleiche Qualitäts- und organisatorische Anforderungen und Klarheit bei der Vergütung sowie der Abrechnung)
  • Mehr stationsersetzende Behandlung in der Psychiatrie und Kooperation aller Sektoren dabei ermöglichen. Bessere Krisenintervention.

5.
DELEGATION/SUBSTITUTION

  • Mehr Aufgaben für nichtärztliche Berufe
  • Rechtssicherheit bei delegierten Leistungen
  • Neue Kompetenzen für Heilmitteler­bringer*innen (Blankoverordnung, Direktzugang bei Physiotherapie erproben)
  • Aufbauende Berufsbilder, wie AGNeS oder VERAH

6.
VERSORGUNG AUF DEM LAND

  • Bedarfsplanung muss überarbeitet werden und realen Versorgungsbedarf besser abbilden; Alle Subspezialisierungen müssen regelhaft berücksichtigt werden, nicht nur als Sonderbedarfe
  • Lange Wartezeiten trotz nomineller „100 %“-Versorgung ist inakzeptabel
  • Moderne Versorgungsmodelle wie Polikliniken (grundversorgende, multidisziplinäre Versorgungszentren), Patienten-Shuttles, Rotationspraxen, kommunale Einrichtungen in unterversorgten Gebieten fördern
  • Sicherstellungsauftrag der kassenärztlichen Vereinigungen überdenken
  • Unterschiedliche Praxisdichte existiert auch aufgrund unterschiedlicher Honorierung für gesetzliche und privat Versicherte, auch deshalb Solidarische Gesundheitsversicherung einführen

7.
TELEMATIK

  • DIE LINKE befürwortet den Aufbau einer Telematik-Infrastruktur zur sicheren und effizienten Kommunikation zwischen Leistungserbringer*innen
  • DIE LINKE befürwortet eine elektronische Patientenakte, das eRezept und andere Anwendungen für eine bessere Versorgung. Allerdings ist die elektronische Patientenkarte (eGK) in ihrer heutigen Konzeption dafür ungeeignet. Die Komplexität wurde massiv unterschätzt, die Datensicherheit ist gefährdet, bis heute gibt es für die Online-Anwendungen kein Konzept. DIE LINKE betrachtet die eGK als gescheitert und fordert einen Neuanfang für moderne eHealth-Anwendungen.
  • Ablehnung der bislang vorgesehenen Speicherung großer Mengen sensibler Patientendaten auf externen Servern
  • Stattdessen Erprobung dezentraler Lösungen, bei denen die Daten die Daten auch physisch in Patientenhand bleiben (z. B. mobile Speichersticks)
  • Für Gesundheits-Apps fordert DIE LINKE eine transparente Qualitätsüberprüfung (nachgewiesene patientenrelevante Effekte, Datensicherheit), die zumindest diejenigen Anwendungen ablegen müssen, die in der Regelversorgung Anwendung finden. Sind mobile Anwendungen für gut bewertet, sollten sie rasch allen Versicherten zur Verfügung stehen

Grüne (Bündnis 90/Die Grünen)
Zweitstimmen bei der letzten Wahl: 3.694.057 (8,4 Prozent)
Mitgliederzahl: ca. 61.000

 

1.
BÜRGERVERSICHERUNG

  • Zentrale Herausforderungen für unser Gesundheitswesen bleiben der demographische Wandel und der medizinische Fortschritt.
  • Hierfür ist eine stabile, verlässliche und gerechte finanzielle Basis nötig, damit sich auch in der Zukunft alle Menschen zu bezahlbaren Beiträgen versichern können und gut versorgt werden.
  • Eine Bürgerversicherung schafft mehr Solidarität, Wahlfreiheit und eine bessere Versorgung für alle.
  • Die Bürgerversicherung hebt die bestehende Trennung des dualen Krankenversicherungsmarktes aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf und ermöglicht so den Wettbewerb aller gesetzlichen und privaten Versicherungen um gute Versorgung.

2.
ALLGEMEINE GESUNDHEITSVERSORGUNG

  • Der Anteil chronisch kranker und multimorbider Patientinnen und Patienten steigt: Sektor übergreifende Versorgung aus einer Hand wird immer wichtiger.
  • Engere Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe und Aufwertung der Pflege nötig.
  • Primärversorgung muss gestärkt werden.
  • Trennung zwischen den Sektoren muss überwunden, die integrierte Versorgung gestärkt werden.
  • Regionen und Kommunen müssen eine stärkere Verantwortung übernehmen.

3.
ZUKUNFT DER FACHÄRZTE

  • Fachärzte leisten wichtigen Beitrag für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung. Daher fachärztliche Versorgung weiterentwickeln.
  • Daher Vergütungssystem stärker am Gesundheitsnutzen der Patientinnen und Patienten orientieren.
  • Kooperative Versorgungsstrukturen wie Gesundheitszentren/medizinische Versorgungszentren können wichtigen Beitrag zur Stärkung der fachärztlichen Versorgung leisten.

4.
VERHÄLTNIS AMBULANT/STATIONÄR

  • Wir wollen eine Reform der Versorgungsplanung, damit ambulante und stationäre Kapazitäten künftig gemeinsam bedarfsgerecht geplant werden.
  • Mittelfristig wollen wir ein gemeinsames Vergütungssystem für ambulante und stationäre fachärztliche Leistungen.
  • Wir wollen die Notfallversorgung reformieren, damit die Patientinnen und Patienten die Hilfe bekommen, die sie benötigen und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

5.
DELEGATION/SUBSTITUTION

  • Zunahme älterer und chronisch kranker Patientinnen und Patienten erfordert mehr Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe auf Augenhöhe und eine andere Arbeitsteilung in unserem Gesundheitswesen.
  • Aufgabenvorbehalte für bestimmte Berufsgruppen lehnen wir ab. Voraussetzung ist, dass die notwendigen Qualifikationen erworben worden sind.

6.
VERSORGUNG AUF DEM LAND

  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung und eine bessere Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe.
  • Mehr kooperative Versorgungsstrukturen wie etwa Gesundheitszentren.
  • Mehr Teamarbeit und flexiblere Arbeitszeiten stehen zum Beispiel ganz oben auf der Wunschliste junger Medizinerinnen und Mediziner und anderer Gesundheitsberufe. Auch hierbei können größere ambulante Einrichtungen helfen.
  • Mehr Anreize zur Tätigkeit in ländlichen, unterversorgten Regionen setzen.
  • Um eine bessere Verteilung zu erreichen, muss auch die Überversorgung in manchen Regionen wirksamer abgebaut werden.

7.
TELEMATIK

  • Digitalisierung bietet Chancen für eine bessere Versorgung.
  • Telemedizinische Angebote ausbauen. Dazu bedarf es einer stimmigen politischen Digitalisierungsstrategie, denn gute Telemedizin braucht starke Breitbandverbindungen.
  • Für die Aufhebung strikter Beschränkungen wie das Fernbehandlungs- und das von der großen Koalition beschlossene Fernverschreibungsverbot.
  • Elektronische Patientenakte zügig aufs Gleis setzen. Damit Partizipation der Patientinnen und Patienten verbessern und die Versorgung stärken.

FDP (Freie Demokratische Partei)
Zweitstimmen bei der letzten Wahl: 2.083.533 (4,8 Prozent)
Mitgliederzahl: ca. 54.000

 

1.
BÜRGERVERSICHERUNG

  • Wir Freie Demokraten stehen für Eigenverantwortung und Solidarität im Gesundheitssystem.
  • Wir setzen uns neben einer starken privaten Krankenversicherung (PKV) auch für eine freiheitliche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein.
  • Eine „Bürgerversicherung“ im Sinne einer Zwangskasse lehnen wir ab. Staatlich organisierte und rationierte Zuteilungsmedizin führt zu einer Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung.
  • Wir wollen die Möglichkeiten vereinfachen, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wechseln. Dabei muss es Rückwege aus der PKV in die GKV geben.
  • Im Fall der Öffnung des Marktes muss die PKV verpflichtet werden, jeden Antragsteller im Basistarif zu versichern. Zugleich muss die Möglichkeit für jeden Versicherten verbessert werden, Altersrückstellungen bei einem Versichererwechsel innerhalb der PKV mitzunehmen.
  • Die gesetzlichen Kassen sollen mehr Selbstständigkeit bei Tarifoptionen und Leistungsangeboten bekommen, um den immer individuelleren Bedürfnissen ihrer Versicherten entgegenzukommen.
  • Die Versicherungen sollen miteinander in fairem und transparentem Wettbewerb stehen. Dazu muss die Effizienz und der Verteilungsmechanismus des Gesundheitsfonds rasch und gründlich überprüft werden, um entstandene Marktverzerrungen und Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Vor allem ist der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (MorbiRSA), auf dessen Basis die Verteilung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen vorgenommen wird, auf eine manipulationssichere Basis zu stellen.

2.
ALLGEMEINE GESUNDHEITSVERSORGUNG

  • Wir Freie Demokraten wollen, dass die ambulante ärztliche Versorgung und die Niederlassung in eigener Praxis mit Übernahme einer langfristigen, wohnortnahen Verantwortung für die Patientenversorgung wieder an Attraktivität gewinnen
  • Wir Freie Demokraten wollen die Budgetierung im Gesundheitswesen abschaffen. Sie hat zu einer Unterfinanzierung der medizinischen Versorgung sowie zu einem Ausbluten der gesundheitlichen Versorgung in den ländlichen Regionen und sozialen Brennpunkten geführt.
  • Wir Freie Demokraten halten daran fest, dass Gebärende sich selbst entscheiden dürfen, ob sie in einer Geburtshilfeklinik oder in einem Geburtshaus entbinden möchten, falls keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
  • Wir Freie Demokraten setzen bei der Krankenhausfinanzierung auf ein Anreizsystem, wonach diejenigen Länder, die ihren Investitionsverpflichtungen für die Krankenhäuser nachkommen, vom Bund einen Zuschuss erhalten.
  • Wir Freie Demokraten wollen, dass gesetzliche Krankenkassen über die Leistungen, die sie anbieten, stärker miteinander in den Wettbewerb treten können.
  • Bürokratische, zentralistische Lösungen behindern den effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb, der durch einen klaren wettbewerbs- und kartellrechtlichen Rahmen flankiert werden muss.

3.
ZUKUNFT DER FACHÄRZTE

Wir wollen durch mehr Patientensouveränität, den Wettbewerb der Kassen und die Vergütungssysteme den von uns angestrebten Raum für qualifizierte, wohnortnahe Versorgung und das dafür zwingend notwendige Vertrauensverhältnis Fachärztinnen und Fachärzten sowie ihren Patientinnen und Patienten eröffnen.

Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte bilden die Basis der flächendeckenden und hochwertigen ambulanten ärztlichen Versorgung in unserem Land. Besonders die demografische Entwicklung und die Zunahme des Anteils älterer Menschen erfordert ein gutes Angebot in diesem Bereich. Wir Freie Demokraten wollen, dass die ambulante ärztliche Versorgung und die Niederlassung in eigener Praxis mit Übernahme einer langfristigen, wohnortnahen Verantwortung für die Patientenversorgung wieder an Attraktivität gewinnen. Unterschiedliche Arbeitsweise von Fachärzten ergibt sich aus den unterschiedlichen Bedürfnissen eines „stationären“ oder „ambulanten“ Patienten. Deshalb muss die Ausbildung des Facharztes in Zukunft auch eine Ausbildung in beiden Bereichen beinhalten.

4.
VERHÄLTNIS AMBULANT/STATIONÄR

Eine einfache Auflösung der Sektorengrenzen erscheint wenig sinnvoll. Die Kommunikation zwischen den Sektoren muss jedoch gefördert werden, nicht deren Verschmelzung. Sektorenübergreifende Versorgungskonzepte, insbesondere für den ländlichen Raum, gewährleisten die medizinische Versorgung auch für die Zukunft.

5.
DELEGATION/SUBSTITUTION

Substitution oder Delegation ärztlicher Leistung steht für uns Freie Demokraten nicht zur Debatte. Die politische Herausforderung stellt sich anders und wird eher so formuliert: Wie soll eine gute medizinische Versorgung bei einem zu erwartenden Ärztemangel bewältigt werden? Wenn sich die Honorierung in einer Praxis wieder rechnet und eine sichere finanzielle Basis der Praxen bietet, werden sich auch wieder mehr Ärzte (Haus- und Fachärzte) in die ländlichen Regionen begeben.

6.
VERSORGUNG AUF DEM LAND

Unser Ziel ist, die Patientenversorgung flächendeckend, wohnortnah und auf hohem Qualitätsniveau sicherzustellen. Die Attraktivität des niedergelassenen Arztberufes ist zu steigern. Weitere Schaffung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin. Bessere Vernetzung von Lehrpraxen mit medizinischen Fakultäten und die Förderung von Weiterbildungsverbünden zwischen Praxen und Krankenhäusern. Der Wiedereinstieg in den ärztlichen Beruf zum Beispiel nach Eltern- oder Pflegezeit ist zu fördern. Ärztliche Kooperationen sind inzwischen ein wichtiges Element der Versorgung. Trotzdem bilden das Rückgrat der Versorgung freiberuflich, in eigener Praxis niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.

7.
TELEMATIK

Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung durch „E-Health“ heben. Nutzen wir die Chance und machen unser Gesundheitssystem unkomplizierter und smarter. Wir setzen uns ein für den Ausbau digitaler Gesundheitsdienstleistungen, mehr Forschung auf dem Gebiet der digitalen Gesundheitsdienstleistungen, Verringerung der Bürokratie durch Digitalisierung, Schaffung einer angemessenen dezentralen Infrastruktur sowie Datenschutz auf dem Niveau des neuen europäischen Datenschutzstandards.

AFD (Alternative für Deutschland)
Zweitstimmen bei der letzten Wahl: 2.056.985 (4,7 Prozent)
Mitgliederzahl: ca. 25.000

1.
BÜRGERVERSICHERUNG

Diese Frage ist vom Bundesparteitag der AfD noch nicht abschließend entschieden worden. Das zuständige Expertengremium der AfD, der Bundesfachausschuss Gesundheitspolitik, hat sich jedoch fast einstimmig für eine Beibehaltung des dualen Versicherungssystems und gegen die, von SPD, Grünen und Sozialisten geplante Bürgerversicherung ausgesprochen. lnsgesamt entspricht das duale Versicherungssystem mit weitgehender Wahlfreiheit des Versicherten der freiheitlichen Grundeinstellung der AfD, die den Bürger grundsätzlich selbst entscheiden lässt, was für ihn gut und richtig ist.

2.
ALLGEMEINE GESUNDHEITSVERSORGUNG

ln der nächsten Legislaturperiode werden große gesundheitspolitische Herausforderungen auf uns zukommen. Wichtigstes Ziel muss der Erhalt der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen sein. Diese sehen wir vor dem Hintergrund der demographischen Krise und den Problemen insbesondere im ländlichen Raum gefährdet.

Der Mangel an medizinischem Personal, sowohl im ärztlichen als auch im pflegerischen Bereich, hat längst besorgniserregende Ausmaße erreicht. Hier ist ein Bündel von Maßnahmen erforderlich, um die Anzahl der Studien- und Ausbildungsabsolventen zu steigern. lm Krankenhausbereich stößt das DRG-Fallpauschalensystem an seine Grenzen. Die unzureichende Finanzierung der Personalkosten in den Fallpauschalen, der lnvestitionsstau in den Ländern und die Tendenzen zur Konzentration auf wenige Trägergruppen können nicht hingenommen werden.

3.
ZUKUNFT DER FACHÄRZTE

Wir teilen vollumfänglich die Überzeugung, dass die freiberuflichen Ärzte zu den unverzichtbaren Stützen der ambulanten Gesundheitsversorgung in unserem Gesundheitssystem gehören. Dazu zählt das flächendeckende System der inhabergeführten Praxen – auch als Einzelpraxen – zu erhalten und zu stärken. Wir unterstützen die Erleichterung der Niederlassung, sehen allerdings auch, dass verhältnismäßig viele ärztliche Kollegen die Niederlassung in den Ballungsgebieten anstreben, während der ländliche Raum teilweise unterversorgt ist. lnsofern müssen gewisse Steuerungsmöglichkeiten gegeben sein, die jedoch vorzugsweise im Rahmen der Selbstverwaltung vereinbart werden sollten.

4.
VERHÄLTNIS AMBULANT/STATIONÄR

Die ambulante Versorgung wird durch den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen garantiert, die stationäre Versorgung durch die privaten Kliniken und Öffentlichen Krankenhäuser. Eine Öffnung der Krankenhäuser für die flächendeckende ambulante Versorgung halten wir für nicht sinnvoll, da sie zur Fehlsteuerung wichtiger medizinischer Ressourcen führt. Jedoch sind ambulante und stationäre Doppeluntersuchungen schon aus Kostengründen nicht mehr angesagt. Notwendig ist eine deutlich bessere Verzahnung beider Sektoren, für die es durchaus schon Ansätze und Lösungsmöglichkeiten gibt. Wir sehen hier z. B. die gemeinsame Notfallversorgung im Krankenhaus, bestehend aus Portalpraxis und Notfallambulanz oder auch das Belegarztwesen als Schritte in die richtige Richtung. lnsgesamt zwingt schon der ärztliche Nachwuchsmangel zu einer intensivierten Zusammenarbeit beider Sektoren. Die Leistungsfähigkeit beider Sektoren ist zu stärken.

5.
DELEGATION/SUBSTITUTION

Die Einführung neuer Heilberufe sehen wir insgesamt eher kritisch. Die Vorteile der diskutierten Modelle sind nicht immer klar ersichtlich, zumal eines der Hauptprobleme im Gesundheitswesen, der Mangel an ärztlichem und pflegerischem Personal, hiermit nicht behoben werden kann. Ärzte müssen weiterhin die Hoheit über Diagnose, lndikation und Therapie ihrer Patienten haben. Sie tragen damit auch die nicht delegierbare Hauptverantwortung für den Behandlungsprozess. lnsofern ist die Delegation medizinischer Leistungen in jedem Falle der Substitution vorzuziehen.

6.
VERSORGUNG AUF DEM LAND

Die Entwicklungen, dass gleichzeitig die Landbevölkerung überaltert und junge, gutsituierte Menschen aus strukturschwachen in städtische Regionen ziehen, belasten die Medizinberufe auf dem Land erheblich. Der resultierenden Folge des Ärztemangels kann nur durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen entgegengetreten werden. Wir sehen bereits Modellprojekte, in denen das Leben auf dem Land durch günstige Neubaugebiete, verbesserte Nahversorgung und einer guten Internetverbindung attraktiver werden kann.

Eine Attraktivitätssteigerung der hausärztlichen Versorgung auf dem Land gelingt unseres Erachtens nur über Zusammenarbeit von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gemeinsam mit den öffentlichen Verwaltungen vor Ort. Hier sind sicher auch Modellprojekte zu KV-geführten und trilateral finanzierten Primärarztpraxen zielführend.

7.
TELEMATIK

Dass die telematische Vernetzung von Praxen und Kliniken Effizienzgewinne und Vorteile für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bringen soll, sehen wir bisher nur theoretisch. Praktisch haben bisher alle Versuchsfelder und -regionen diesen Beweis nicht erbracht. Solange technische und datenschützerische Probleme und Risiken nicht vollends beseitigt sind und die Kosten der Telematikstruktur vollumfänglich von den Nutznießern, also den Krankenkassen, geleistet werden, haben wir erhebliche Vorbehalte gegen eine verpflichtende Einführung der Telematik in Kliniken und Arztpraxen.

Die Telemedizin ist insbesondere in strukturschwachen Gebieten ein innovatives Mittel, um Versorgungsengpässen zu begegnen. Es ist unstrittig, dass die Telemedizin ein hervorragendes Hilfsmittel für den behandelnden Arzt ist, diesen aber zu keiner Zeit ersetzen kann. Daneben muss den Anforderungen des Datenschutzes höchste Priorität eingeräumt werden.

BDC DGCH. Gesundheitspolitische Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017. Passion Chirurgie. 2017 September, 7(09): Artikel 02.

Passion Chirurgie: Zukunft der Gefäßchirurgie

Liebe Chirurginnen, liebe Chirurgen,

der Herbst und die Bundestagswahl sind nah und die erste PASSION CHIRURGIE nach dem Sommer widmet sich der Gefäßchirurgie und der Gesundheitspolitik.

Den Themenkreis Gefäßchirurgie eröffnet der Schwerpunktartikel „Chirurgische Therapie der primären Varikosis“ von PD Dr. Claus-G. Schmedt der Gefäßchirurgie. Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG), macht unter dem Motto „Dem Nachwuchs verpflichtet“ die Nachwuchsförderung zu einer der wichtigsten Aufgaben der Fachgesellschaft. Darüber und über die Exzellenz-Akademie, die zusätzlich den Führungskräftenachwuchs fördert, erfahren Sie mehr im Artikel „Meilensteine der Gefäßchirurgie“ von Prof. Dr. Markus Steinbauer.
In diesem Zusammenhang ist für die BDC-Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ ein neuer Vertreter der Gefäßchirurgie benannt worden und stellt sich hier im Interview vor: Prof. Dr. med. Christian Reeps.

Am 24. September wählen wir! Damit Sie sich ein besseres Bild über die Pläne der Parteien machen können, haben wir einige gesundheitspolitische Wahlprüfsteine abgefragt, zu denen die etablierten Parteien in dieser Ausgabe Stellung nehmen.

Ihr BDC

Passion Chirurgie 07/2017

„Die Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland“

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat erstmals in seiner mehr als dreißigjährigen Geschichte vor offizieller Übergabe eines Gutachtens einen Einblick in seine laufende Gutachtenarbeit gewährt: Im Rahmen eines Werkstattgesprächs wurden in Berlin Analysen zum Status quo sowie Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland vorgestellt. Die unerwartet hohe Zahl von über 200 Teilnehmern aus den Bereichen Gesundheitspolitik, Gesundheitsversorgung, Selbstverwaltung und Gesundheitsforschung zeigt, dass Reformbedarf in der Notfallversorgung gesehen wird.

An der Diskussion der Vorschläge des Sachverständigenrats nahmen neben den Ratsmitgliedern teil: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, MdB; Dr. Andreas Gassen, Vorstands-vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV); Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG); Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) sowie Prof. Dr. André Gries von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Experten, Praktiker und Verbandsvertreter im Publikum brachten sich gezielt mit Fragen und Anregungen in die Diskussion ein.

Zur Beurteilung der aktuellen Notfallversorgung hat der Sachverständigenrat zahlreiche nationale und internationale Beispiele und Konzepte verschiedener Institutionen bzw. Organisationen herangezogen. Vier Ratsmitglieder hatten sich im Vorfeld zudem in Dänemark über die Umsetzung der weitreichenden Reformen der dortigen Krankenhaus- und Notfallversorgung informiert.

In Deutschland werden Notfälle derzeit in drei voneinander getrennten Bereichen, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD), dem Rettungsdienst und den Klinikambulanzen behandelt. Besonders auffällig sind stark steigende Inanspruchnahmen in Klinikambulanzen bzw. Notaufnahmen mit langen Wartezeiten für Patienten, ebenfalls stark steigende Transportzahlen im Rettungsdienst sowie generell eine häufig nicht bedarfsgerechte Notfallversorgung auf höhe-ren Versorgungsebenen. Als Folge kommt es zur Überlastung und Unzufriedenheit des Per-sonals sowie vermeidbaren Kosten, auch im ÄBD der niedergelassenen Ärzte.

Der Rat empfiehlt die Schaffung voll integrierter, regionaler Leitstellen, die über eine bundeseinheitliche Rufnummer erreichbar sind und je nach Patientenanliegen die individuell beste Versorgungsoption wählen. Das für viele Patienten unverständliche Nebeneinander verschiedener Rufnummern (vor allem 112 und 116117) soll damit zukünftig entfallen. Die integrierten Leitstellen können eine telefonische Beratung durch geschultes Personal sowie auch durch erfahrene Ärzte anbieten. Je nach Bedarf erfolgt eine direkte Terminvergabe in Praxen nieder-gelassener Ärzte oder in integrierten Notfallzentren (INZ). Auch Hausbesuche des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und Rettungseinsätze werden hier koordiniert. Wichtig ist dem Rat die nahtlose Verzahnung der bislang drei getrennten Bereiche und die damit einhergehende Bil-dung von Zentren. INZ sollen möglichst auch ambulante kinder- und augenärztliche Angebote sowie psychiatrische Kriseninterventionsdienste, idealerweise auch mit Zugang zu spezialisierten stationären Kapazitäten, etwa zur Behandlung von Schlaganfällen, Herzinfarkten oder Polytraumen, umfassen.

Integrierte Leitstellen und INZ können Patienten in einem nach Schweregraden und Dringlichkeit gestuften Versorgungskonzept gemeinsam eine bestmögliche Erreichbarkeit und eine gezielte Steuerung zu bedarfsgerechten Strukturen anbieten. IT-gestützte Versorgungspfade, eine einheitliche sektorenübergreifende Dokumentation für alle Beteiligten sowie persönliche, mehrsprachige Patienteninformationen sollen flankierend genutzt werden. Die Vergabe eines individuellen Termins in einem konkreten INZ soll daher nur bei vorherigem Anruf bei einer integrierten Leitstelle erfolgen. Patienten, die durch Selbstüberweisung ohne vorherige telefonische Abklärung kommen und bei denen im Rahmen der orientierenden Eingangsuntersuchung keine Dringlichkeit festgestellt wird, müssen ggf. längere Wartezeiten in Kauf nehmen.

Die neu geschaffenen sektorenübergreifenden INZ sollen an bestehenden Kliniken, aber als eigenständige organisatorisch-wirtschaftliche Einheit angesiedelt werden. Als Träger können Kassenärztliche Vereinigungen und Kliniken gemeinsam agieren. Zur Vermeidung unangemessener Anreize zur stationären Aufnahme sollten diese jedoch von Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden. Die Länder sollen die INZ-Standorte, ggf. auch durch Ausschreibungen, festlegen und so die Balance zwischen notwendiger Zentralisierung und Flächendeckung gewährleisten. Die Finanzierung soll durch einen extrabudgetären, aus ambulanten und stationären Budgets bereinigten, separaten Finanzierungstopf für sektorenübergreifende Notfallversorgung erfolgen. Die Vergütung soll vereinfacht werden und sieht eine 3-stufige Grund-pauschale für alle Vorhaltekosten nach Kapazität und Ausstattung des Notfallzentrums vor.

Unabhängig von Fallschwere und Ort der Leistungserbringung soll eine Vergütung je Fall erfolgen. Ein Zuschlag soll nur für eine Beobachtung über Nacht gezahlt werden. Der Rettungsdienst soll als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V etabliert werden. Zur Beseitigung des Fehlanreizes, Patienten unnötig ins Krankenhaus zu bringen, soll die medizinische Leistung und nicht wie bisher nur die Transportleistung abgerechnet werden.

Zur Entlastung der Notfalleinrichtungen sollen die Ausweitung der Sprechzeiten niedergelassener Hausärzte sowie Samstag- und Abendsprechstunden in der vertragsärztlichen Versorgung besonders gefördert werden. Multimediale Aufklärungskampagnen sowie Informationsportale und Notfall-Apps sollen die Bevölkerung über die Angebote der gestuften Notfallversorgung in Deutschland aufklären und bei der Nutzung unterstützen.

Der Ratsvorsitzende, Prof. Ferdinand Gerlach: „Ich freue mich über das große Interesse, das unser Werkstattgespräch gefunden hat, und über die Fragen und Anregungen, die wir heute zu unseren Vorschlägen erhalten haben. Wir werden diese Hinweise auswerten und in unserem Gutachten berücksichtigen. Ziel ist eine bürgernähere, bedarfsgerechtere, qualitativ bes-sere und zugleich auch kosteneffektivere Notfallversorgung. Die Ratsmitglieder sind vorsichtig optimistisch, dass uns genau das in Deutschland auch gelingen wird.“

Die endgültigen Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung will der Rat im 2. Quartal 2018 im Rahmen eines Gutachtens zur bedarfsgerechten Steuerung des Angebots und der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Sie werden dann auch dem Bundestag und dem Bundesrat übermittelt.

Die Übersichtsgrafik zur vorgeschlagenen integrierten Notfallversorgung sowie alle Präsentationen zum Werkstattgespräch sind online unter www.svr-gesundheit.de verfügbar.

Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, 53107 Bonn, www.svr-gesundheit.de, 07.09.2017

BDC|WEBINARE: Jetzt registrieren & teilnehmen

Am 21. September startet das neue Fortbildungsangebot des BDC exklusiv und kostenfrei für Mitglieder. Beim ersten Webinar  wird Prof. Dr. med. Bertil Bouillon alles rund um die S3-Leitlinie: Polytrauma/ Schwerverletztenbehandlung erläutern und steht live für Fragen im Chat zur Verfügung. Registrieren Sie sich jetzt schon auf der BDC-Plattform und verpassen Sie keinen Termin der BDC|WEBINARE.

Neues Fortbildungsangebot: BDC|WEBINARE
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Ärzte zur Wahl: Reformen ja, Systemwechsel nein

Kurz vor der Bundestagswahl positioniert sich die niedergelassene Ärzteschaft: Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung seien ein tragendes Element des deutschen Systems, dessen Verstaatlichung der falsche Weg.

„Bald werden wir wissen, wer Deutschland in den kommenden vier Jahren regieren wird. Unabhängig vom Wahlergebnis appellieren wir an die künftige Regierung: Sorgen Sie dafür, dass unser weltweit hochgeschätztes Gesundheitssystem nicht von den Beinen auf den Kopf gestellt wird!“ Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, heute in Berlin gesagt. Zwei Wochen vor der Bundestagswahl stellte er, gemeinsam mit der Allianz Deutscher Ärzteverbände, die Positionen der niedergelassenen Ärzte zur Wahl vor.

Sowohl KBV-Chef Gassen als auch der Sprecher der Allianz, Dr. Werner Baumgärtner, warnten insbesondere vor einer zunehmenden Verstaatlichung des Gesundheitswesens. „Ein Blick in andere europäische Länder macht schnell deutlich, wohin eine zentralistische Organisation der Gesundheitsversorgung führen kann. Die Folgen sind unter anderem die Abschaffung der freien Arztwahl sowie monatelange Wartezeiten auf ärztliche Eingriffe“, so Gassen.

„Wir brauchen deutlich mehr Spielräume, um bundesweit neue Versorgungskonzepte mit den Krankenkassen umzusetzen – sowohl im Bereich des Kollektivvertrags als auch im Bereich der Hausarzt- und Facharztverträge“, ergänzte Baumgärtner.

Ein typisches und wesentliches Element des deutschen Erfolgsmodells sei die Selbstverwaltung, so Gassen. „Sie ist am besten in der Lage, Lösungen für Probleme – die es unbestritten auch bei uns gibt – gemeinsam mit allen Beteiligten zu erarbeiten, statt per Ordre de Mufti.

Ein aktuelles Beispiel ist die Versorgung im Not- und Bereitschaftsdienst. Hier sind wir dabei, uns gemeinsam mit anderen Organisationen, wie zum Beispiel dem Marburger Bund, aus ärztlicher Sicht abzustimmen. Unser Ziel ist es, dass der Patient in die Lage versetzt wird, die für ihn richtige Anlaufstelle zu finden. Eine enge Zusammenarbeit von Notfallversorgung, Rettungs- und Bereitschaftsdienst soll dafür die Grundlage bilden“, betonte Gassen.

Weitere wichtige Themen für die kommende Legislaturperiode seien die Anpassung der Versorgungsstrukturen an die zunehmende Ambulantisierung der Medizin, die Digitalisierung, der ärztliche Nachwuchs sowie eine verbesserte Kooperationen mit anderen Gesundheitsberufen.

„Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt die KBV in allen aufgeführten Punkten“, stellte Allianz-Sprecher Baumgärtner klar. „Zusätzlich fordern wir den Erhalt der Verpflichtung für Hausarztverträge und eine Förderung für den freiwilligen Abschluss von Facharztverträgen im § 140a SGB V.“

Quelle: Allianz Deutscher Ärzteverbände, c/o MEDI GENO Deutschland e.V., Bleibtreustraße 24, 10707 Berlin,  Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 11.09.2017