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Die Kernaussagen zum Finanzausgleich der Krankenkassen

Die Zuweisungsmechanismen des milliardenschweren Risikostrukturausgleichs (RSA) gehören seit Jahren zu den umstrittensten Punkten unter den Krankenkassen. In einer vorab veröffentlichten Zusammenfassung des Sondergutachtens zum RSA gehen die Autoren auf dessen Zielgenauigkeit, aktuelle Fehlentwicklungen und auf konkrete Maßnahmen zur Anpassung des Finanzausgleichs ein. Teil dessen sind auch Ausführungen zum Wettbewerb und zur gegenseitigen Haftung der Krankenkassen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt (BVA) mit Erlass vom 13.12.2016 beauftragt, in einem Sondergutachten die Wirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden RSA-Jahresausgleiche zu überprüfen, die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abzuschätzen und mögliche gegenseitige Abhängigkeiten verschiedener Ansätze zu analysieren.

Hintergrund
Risikostrukturausgleich - RSA/Morbi-RSA

Zu den zentralen Aussagen des Sondergutachtens gehören:

Wettbewerbsziele verfehlt

Die Vermeidung von Risikoselektion stellt die zentrale Funktion des Morbi-RSA dar. Sie ist Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen um Versicherte. Bisher gelang es nur unzureichend, den Wettbewerb als Instrument zur Verbesserung der Versorgungsqualität zu stimulieren; vielmehr dominiere der Wettbewerb um möglichst geringe Zusatzbeiträge. Eine isolierte Reform des RSA könne das notwendige wettbewerbliche Umfeld alleine nicht schaffen. Vielmehr sei hierfür eine ordnungspolitische Rahmenordnung notwendig.

Dabei sei auch zu beachten, dass eine Marktkonzentration die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs um Qualität beeinträchtige. Diese sei jedoch bereits in allen Bundesländern seit Einführung des RSA im Jahr 2009 zu beobachten. Den Markt in Sachsen und Thüringen bewertet der Beirat sogar als “hochkonzentriert”.

Individualansatz richtig

Als zentralen Parameter zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen werten die Autoren die Zielgenauigkeit der Zuweisungen auf Individualebene, d. h. dem Ausgleich von systematischen Ausgaberisiken je Versicherten, je Versichertengruppe und Krankenkasse. Davon abweichenden Reformforderungen, wie z. B. in Richtung pauschaler Verringerung der Unterschiede in den Deckungsquoten nach Kassenarten, erteilt der Beirat eine Absage.

Einheitliche Aufsicht der Kassen notwendig

Für unerlässlich im Sinne der Funktionsweise des RSA beschreibt das Gutachten die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Prüfung der Regelungen zur Dokumentation von Diagnosen. Im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) hatte der Gesetzgeber zuletzt klargestellt, dass eine zusätzliche Vergütung an Vertragsärzte für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen unzulässig ist. Entsprechende Regelungen innerhalb von Selektivverträgen hatten zuvor den Verdacht auf Manipulationen geschürt (vgl. “Upcoding” – Manipulation von Diagnosen). Auch in anderen Wettbewerbsfeldern (z. B. bei Satzungsgenehmigungen zu Wahltarifen oder in der Finanzaufsicht) könne ein uneinheitliches Aufsichtshandeln zwischen Bund und Ländern, oder auch zwischen einzelnen Bundesländern, zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Haftung nach Kassenarten abschaffen

Da die Krankenkassen mit Ausnahme der Ortskrankenkassen auch innerhalb ihrer Kassenart in einem teils intensiven Wettbewerb zueinander stehen, wird die bisherige “Haftungskaskade” nicht länger als sachgemäß angesehen. Hiernach haftet zunächst die Kassenart für eine Schließung, Auflösung oder Insolvenz einer Krankenkasse und erst sekundär der GKV-Spitzenverband als Repräsentant aller Krankenkassen. Der Wissenschaftliche Beirat schlägt grundsätzlich vor, die Primärhaftung direkt dem GKV-Spitzenverband zu übertragen.

Bewertung des RSA auf Ebene der Einzelkassen

Eine weitere Konsequenz der zunehmenden Heterogenität der Risikostrukturen und Deckungssituationen innerhalb der Kassenarten ist, dass die Messung der Zielgenauigkeit des RSA auf Ebene der einzelnen Krankenkassen und nicht nach Kassenarten erfolgen muss. Die überwiegend auf Basis der Kassenarten von diesen im Vorfeld des Sondergutachtens eingebrachten Reformvorschläge begünstigten daher immer nur Teile der jeweiligen Kassenart, andere Teile würden hingegen belastet.

AOK verbessert Risikostruktur

Ein Kernpunkt der bisherigen Kritik am RSA ist die Begünstigung der Ortskrankenkassen durch höhere Deckungsquoten. Diese, so der Beirat, hätten sich durch eine verbesserte Risikostruktur herausgebildet. AOK und Bundesknappschaft wiesen demnach pro Kopf (auf den GKV-Durchschnitt normierte) Leistungsausgaben auf, die stärker als die ebenfalls (normierten) Zuweisungen gesunken sind. Hieraus resultiere eine Entwicklung steigender positiver Deckungsbeiträge. Bei den BKKn, IKKn und Ersatzkassen seien die (normierten) Leistungsausgaben dagegen stärker als die (normierten) Zuweisungen gestiegen – die relative Krankheitslast habe dadurch zugenommen. Gemessen an den Kassenarten hätten sich Deckungbeiträge und Deckungsquoten auseinander entwickelt.

“Kranke lohnen”-These ist falsch

Der verschiedentlich in diesem Zusammenhang vertretenen These, dass sich aufgrund der Morbiditätsorientierung “Kranke lohnen”, erteilt der Beirat eine Absage. Gemessen an den sieben im Sondergutachten berücksichtigen Ausgleichsjahren habe sich bestätigt, dass der RSA ohne Morbiditätsbezug sowohl auf Kassenebene als auch auf Ebene der Kassenarten weniger präzise ausgefallen wäre. Die Analyse der Entwicklung habe sogar gezeigt, dass Krankenkassen mit seit 2009 zunehmender Morbidität über die Jahre tendenziell leicht unterdeckt, Krankenkassen mit abnehmender Morbidität dagegen kontinuierlich leicht überdeckt sind.

“Upcoding” – Manipulation von Diagnosen

Die Anzahl gesicherter ambulanter Diagnosen je 100.000 Versicherte liegen bei der Bundesknappschaft und den AOKn am höchsten. Das prozentuale Wachstum entsprechender Diagnosen lag zwischen 2008 und 2015 jedoch bei den IKKn am höchsten, gefolgt von den BKKn und Ersatzkassen.  Bei einigen Diagnosen zeigten sich zwar nennenswerte Anstiege ab dem Zeitpunkt der Berücksichtigung im RSA, im Vergleich zur bevölkerungsbezogenen Diagnosehäufigkeit aus anderen Quellen (Epidemiologie) fanden sich jedoch keine Auffälligkeiten. Dennoch erscheine die Beeinflussung des Kodierverhaltens zumindest wahrscheinlich. Bei einzelnen Krankenkassen erwartet er Beirat für die Berichtsjahre 2013-2015 spürbare Korrektur- und Strafbeträge.

Trotz des Risikos der Manipulation rät der Beirat vom Verzicht auf die ambulanten Diagnosen im Morbi-RSA ab, da dieser zu einer Verschlechterung des Klassifikationsmodells führen würde. Letztlich würde die Manipulationsgefahr bei der ambulanten Diagnostik auch einem merklichen Anstieg der Überdeckung für gesunde Versicherte weichen, was in Folge die ebenfalls ungewollte Risikoselektion begünstige. Stattdessen empfehlen die Experten zur Abwehr von Manipulationen z. B. die konsequente Berücksichtigung von Arzneimitteln im Aufgreifalgorithmus sowie die Meldung der Operationen- und Prozedurschlüssel im ambulanten und stationären Sektor. Hinzu kommt der Vorschlag, dokumentierte Diagnosen innerhalb von Selektivverträgen von der Vergütung vollständig zu entkoppeln. Zur Schaffung von Transparenz sollten alle Selektivverträge in einem zentralen Register geführt werden. Weitere Maßnahmen wären die Einführung einheitlicher Kodierrichtlinien und eine Zertifizierung der Praxissoftware durch die KBV.

Hintergrund
Upcoding schadet Patienten
BVA droht Kassen mit Zwangsgeldern
LSG: AOK zahlt Millionen nach Einigung
TK kritisiert Fehlanreize zum "Upcoding"

“Vollmodell” statt 80 Krankheiten

Mit der Einführung des Morbi-RSA hat der Gesetzgeber die Zahl der zu berücksichtigenden Krankheiten auf mindestens 50 und maximal 80 begrenzt. Innerhalb einer solchen gesetzgeberischen Vorgabe rät der Beirat zum Beibehalt von mindestens 80 Krankheiten nach den bisherigen Auswahlkriterien. Das Verfahren sei im Vergleich zu gemachten Alternativvorschlägen am zielführendsten. Die eigentliche Empfehlung des Beirats sieht jedoch ein “Vollmodell” vor. Hierbei würde das gesamte Krankheitsspektrum erfasst. Die begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen würden für die Pflege des Vollmodells produktiver und zielführender genutzt als bei der jährlichen Krankheitsauswahl.

Berücksichtigung der Erwerbsminderung

Ein laut Beirat in jüngerer Zeit kritisch hinterfragtes Kriterium bei den Zuweisungen des RSA sind Versicherte mit einem Erwerbsminderungsstatus (EMGs). Das Gutachten stellt hierzu fest, dass sich durch die ersatzlose Streichung der EMG schwerwiegende Risikoselektionsanreize gegen Erwerbsminderungsrentner ergeben würden. Die vorhersagbare durchschnittliche Unterdeckung würde gut 1.100 Euro betragen. Neben der heutigen Abgrenzung der Altersgruppen der AMGs, welche zu einer Unterdeckung jüngerer Erwerbsminderungsrentner führe, zeige sich eine Überdeckung bei Erwerbsminderungsrentnern ohne chronische Erkrankung. Der Beirat schlägt deshalb vor, die Erwerbsminderung künftig als Merkmal für den Schweregrad einer Krankheit heranzuziehen, nicht mehr aber als eigenständiges Kriterium.

Hochrisikopool tendenziell nicht notwendig

Aufgrund der Forderung einiger Krankenkassen zur Wiedereinführung des 2009 abgeschafften Hochrisikopools hat sich der Beirat mit den Vor- und Nachteilen eines solchen Pools beschäftigt. Im Ergebnis bestünden in der heutigen Ausgestaltung des Morbi-RSA keine strukturellen Benachteiligungen von Krankenkassen mit hohem Anteil an Hochkostenversicherten. Nachteilig am Hochrisikopool wirke dagegen der hohe Administrations- und Kontrollaufwand, sowie der Umstand, dass – entgegen dem Verfahren im Morbi-RSA – die IST-Ausgaben zahlungsbegründend seien. Dies steigere den Anreiz zur Manipulation und senke gleichzeitig den Anreiz zum wirtschaftlichen Handeln. Der Beirat empfiehlt, eine entsprechende Datengrundlage zu schaffen, um die Wirkung eines solchen Pools – insbesondere auch in einem “Vollmodell” des Morbi-RSA prüfen zu können. Zur Reduzierung von Risikoselektionsanreizen empfehlen die Experten jedoch vorrangig die Weiterentwicklung des Klassifikationssystems mit stärkerer Differenzierung der Risikogruppen.

Überdeckungen bei Multimorbidität

Im bestehenden RSA sind Versicherte mit Multimorbidität teils deutlich durch die Zuweisungen überdeckt. Daher hat sich der Wissenschaftliche Beirat mit den möglichen Ursachen von Unter- und Überdeckungen in Abhängigkeit von Alter und Zahl der Morbiditätsgruppen (HMGs) sowie Möglichkeiten einer diesbezüglichen Verbesserung des Zuweisungsmodells befasst. Ein Weg zur Verbesserung der Zielgenauigkeit sei die Interaktion zwischen Alter und Morbiditätsgruppen. Der Beirat empfiehlt, das Thema in künftigen Überarbeitungszyklen des RSA-Klassifikationsmodells erneut zu diskutieren.

Regionalkomponente

Um wettbewerbliche Verzerrungen zwischen den Krankenkassen aufgrund regionaler Unterschiede in der Kosten- und Versorgungssituation zu vermeiden, wird in jüngerer Zeit die Aufnahme einer Regionalkomponente in den Morbi-RSA vorgeschlagen. Diese würde die vom Bundesdurchschnitt abweichenden regionalen Kostenniveaus ausgleichen, sodass insoweit keine regionalen Unter- und Überdeckungen verblieben. Kritiker bemängeln allerdings, dass die Finanzströme des Morbi-RSA in kostenintensive Gebiete geleitet und die strukturellen Unterschiede damit zementiert würden. Eine Alternative sei die regionale Differenzierung des Zusatzbeitrags. Im Ergebnis müssten Kassen ihren Mehrbedarf in kostenintensiven Gebieten (vor allem Ballungsräume) über höhere Zusatzbeiträge finanzieren. Der Beirat wird das Thema in einem bereits vom BMG beauftragten Folgegutachten aufgreifen.

Zuweisungsbremse Prävention

Ein Spannungsfeld innerhalb der Zuweisungen nach Morbidität der Versicherten stellt die Prävention dar. Krankenkassen könnten durch Maßnahmen der Prävention langfristig an den eigenen Zuweisungen sägen, da die Versicherten gesünder werden. Um diese nicht gewollte Entwicklung zu verhindern, sehen Vorschläge zur Weiterentwicklung des RSA den Ausschluss von Krankheiten vor, die über Präventionsmaßnahmen beeinflussbar sind. Der Beirat lehnt dies jedoch ab. Es bestehe insbesondere die Gefahr, dass Versicherte mit Erkrankungen, die dann nicht mehr ausgleichsfähig sind, über schlechtere oder ganz fehlende Versorgungsangebote “ferngehalten” würden. Doch auch bei der Bewertung eines nachhaltigen Präventionserfolges sehen die Experten Probleme. So könne ein verbesserter Gesundheitszustand ggf. nicht einer konkreten Maßnahme oder im Zuge des Wahlrechts nicht einer konkreten Krankenkasse zugeordnet werden. Das Gremium verweist an dieser Stelle auf weiteren Forschungsbedarf.

Kritik
TK-Chef: RSA fördert Krankheit statt Prävention

Beirat gegen DMP-Pauschale

Disease-Management-Programme (DMP) wurden 2002 zuweisungsrelevant in den RSA aufgenommen. Erreicht werden sollte eine indirekte Morbiditätsorientierung sowie eine Qualitätsorientierung bei der Behandlung. Der Beirat sieht die privilegierte Stellung der DMP als RSA-relevante Versorgungsform kritisch. Aus wissenschaftlicher Sicht sei fragwürdig, warum diese, nicht aber andere, teilweise weiterreichende populationsorientierte Modelle mit einer erheblich stärkeren sektorenübergreifenden Orientierung, gefördert werden.

Hintergrund
Disease-Management-Programme (DMP)

Ausgleich der Verwaltungskosten

Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds Zuweisungen für ihre Verwaltungsausgaben. Seit 2009 greift hierbei ein Zuweisungsschlüssel, nachdem 50 Prozent der standardisierten Verwaltungsausgaben nach der Zahl der Versicherten und 50 Prozent nach der Morbidität der Versicherten ermittelt werden. Diskutiert wurden mehrere Alternativen, z. B. ein Modell zur Definition des Verwaltungsausgabenbedarfs nach Geschäftsprozessen. Keines der Modelle konnte jedoch den Beirat überzeugen, sodass dieser – auch mangels Alternativen – das Festhalten am bisherigen Schlüssel empfiehlt.

Der Wissenschaftliche Beirat spricht sich dafür aus, den Morbi-RSA – als zentralen technischen Kern der Wettbewerbsordnung der GKV – zukünftig regelmäßig systematisch zu evaluieren. Aufgrund des Aufwandes mit dem Sondergutachten wurde der Beirat für das Ausgleichsjahr 2018 von seiner Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der Krankheiten, die im Morbi-RSA zu berücksichtigen sind, entbunden.

Reaktionen der Krankenkassen auf das Sondergutachten
BKK Dachverband e.V.
Verband der Ersatzkassen e. V.
AOK-Bundesverband GbR
nnungskrankenkassen
Barmer Ersatzkasse - BEK
BKK Landesverband Bayern
Links zum Thema
Summary des Sondergutachtens zum Morbi-RSA
91 von 113 Kassen fordern schnelle Reform des Finanzausgleichs
SBK: Fehlanreize im Morbi-RSA führen zu steigenden Krankheitszahlen
Schieflage: GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2017
RSA-Reform: Kassen kritisieren AOK-Position als ungeeignet
SBK: Kodierung entscheidet über Finanzausstattung der Kassen
Barmer: GKV-System zunehmend instabil - Reform des RSA überfällig

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de

38 Prozent der Krankenhauspatienten wurden im Jahr 2016 operiert

Bei 38 % (7,1 Millionen) der knapp 19,0 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2016 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2016 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterziehen mussten, 60 Jahre und älter.

Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe 60+ zählten sogenannte „andere Operationen am Darm“, zum Beispiel das Lösen von Verwachsungen oder die Aufdehnung von Darmabschnitten. Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen und vor allem bei Frauen die Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk.

Arthroskopische Operationen am Gelenkknorpel und an den Menisken spielten vor allem bei den 45- bis 59-Jährigen eine große Rolle. Bei den Frauen in diesem Alter lagen die Operationen an Mittelfußknochen oder den Zehengliedern des Fußes an erster Stelle. Bei den Männern folgte nach den arthroskopischen Gelenkoperationen der Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Kreuzbein und zum Steißbein.

Bei Frauen von 15 bis 44 Jahre waren Operationen, die im Zusammenhang mit Entbindungen stehen, am häufigsten. Bei Männern dieser Altersgruppe wurden in erster Linie operative Eingriffe an der unteren Nasenmuschel vorgenommen.

Bei Kindern bis 14 Jahre gehörten das Einschneiden des Trommelfells zur Eröffnung der Paukenhöhle sowie die Entfernung der Rachenmandeln zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen.

Häufigste operative Maßnahme (ohne Duplikate) Insgesamt 1 Männlich Weiblich
Anzahl 2
im Alter bis 14 Jahre 
Insgesamt 517181 314601 202573
Parazentese [Myringotomie] (Schnitt am Mittelohr) 34660 20641 14019
Adenotomie (ohne Tonsillektomie) (Entfernung der Rachenmandeln) 34210 20141 14069
Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese (Stellungskorrektur eines Knochenbruches) 29995 18910 11085
im Alter von 15 bis 44 Jahre 
Insgesamt 3784998 1452388 2332551
Rekonstruktion weiblicher Geschlechtsorgane nach Ruptur, post partum [Dammriss] (Wiederherstellung weiblicher Geschlechtsorgane nach Riss nach der Geburt) 241170 341170
Andere Sectio caesarea (sonstiger Kaiserschnitt) 253228 253229
Operationen an der unteren Nasenmuschel [Concha nasalis] 100643 58836 41806
im Alter von 45 bis 59 Jahre
Insgesamt 3843037 1940204 1902809
Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken 88806 47293 41511
Andere Operationen am Darm 87735 38984 48751
Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum (Kreuzbein) und zum Os coccygis (Steißbein) 81593 43698 37895
nachrichtlich:
Operationen an Metatarsale und Phalangen des Fußes (Mittelfußknochen oder den Zehengliedern) 57721 8457 49264
60 Jahre und älter
Insgesamt 8564579 4257679 4306779
Andere Operationen am Darm 250920 127163 123756
Endoskopische Operationen an den Gallengängen 201893 93482 108407
Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk 194398 69589 124808

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 23.10.2017

Weltärztebund verabschiedet neues ärztliches Gelöbnis

Der Weltärztebund (WMA) hat den hippokratischen Eid für Ärzte modernisiert. Die Delegierten einigten sich auf ihrer Generalversammlung in Chicago auf eine überarbeitete Fassung des Genfer Gelöbnisses, das aus dem Jahr 1948 stammt.

„Die Neufassung hebt nun stärker als zuvor auf die Autonomie des Patienten ab“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellvertretender Vorsitzender des WMA.

In der aktualisierten Fassung verpflichtet das Gelöbnis die Ärzte, medizinisches Wissen zum Wohl der Patienten und zur Förderung der Gesundheitsversorgung mit ihren Kollegen zu teilen. Vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitsbelastung appelliert es aber auch an die Ärzte, sich um ihre eigene Gesundheit zu kümmern. Nur dann könnten sie eine gesundheitliche Versorgung auf höchstem Niveau leisten.

Auf der ganzen Welt berufen sich Ärzte auf das Genfer Gelöbnis. In vielen Ländern ist es Teil der ärztlichen Berufsordnung, in manchen hat es sogar Gesetzescharakter. Der WMA rechnet damit, dass die überarbeitete Fassung weltweit als ethischer Kodex für alle Ärzte anerkannt wird. Die Änderungen waren von einer internationalen Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundesärztekammer über einen Zeitraum von zwei Jahren vorbereitet worden.

Darüber hinaus fassten die Delegierten eine Reihe weiterer Beschlüsse. So verabschiedeten sie die „Deklaration von Chicago“ zur Qualitätssicherung in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung. Darin fordert der Weltärztebund die Implementierung moderner Akkreditierungs- und Anerkennungssysteme an den medizinischen Fakultäten.

In einer weiteren Stellungnahme gibt der WMA der Weltgesundheitsorganisation und den Staatsregierungen Empfehlungen zur effektiveren Bekämpfung von Pandemien und Epidemien. Die Ärzteschaft wird dazu aufgerufen, auf nationaler Ebene ihr Fachwissen mit in die Krisenreaktionsprogramme einzubringen. Die Bundesärztekammer hatte die Stellungnahme gemeinsam mit dem britischen und dem amerikanischen Ärzteverband ausgearbeitet.

Eine dringliche Resolution befasst sich mit der Lage der polnischen Ärzte in Weiterbildung. In Polen sind mehrere junge Ärzte in einen Hungerstreik eingetreten, um auf ihre schlechte finanzielle Lage aufmerksam zu machen und für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu demonstrieren. Der WMA erklärte seine Solidarität mit den Ärzten in Polen. Er forderte die polnische Regierung dazu auf, nach Lösungen zu suchen, um das Leben der Ärzte zu schützen und das Gesundheitssystem im Interesse der Patienten ausreichend zu finanzieren.

„Es ist richtig, dass die polnischen Ärzte diese Ausbeutung nicht länger hinnehmen wollen. Sie verdienen dafür unsere volle Unterstützung“, sagte der WMA-Vize-Vorsitzende Montgomery.

Genfer Gelöbnis in englischer Sprache
Video-Interview mit Prof. Dr. Ulrich Montgomery

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 20.10.17

BDC|Berlin: Gemeinsame Herbsttagung 2017

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

hiermit möchte der Landesverband Berlin des BDC erstmals in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen – ANC|Berlin Sie sehr herzlich zur Herbsttagung einladen.

Herbsttagung 2017
Mittwoch, den 15.11.2017, um 19.00 Uhr
Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstrasse 58/59 in 10117 Berlin,
Raum August Bier 5.OG

Nachdem wir im letzten Jahr das Thema Chirurgische Karriere und Familie erörtert haben, möchten wir in diesem Jahr das Thema Arbeitsmodelle im Umbruch mit Ihnen diskutieren. In den letzten Jahren haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere chirurgische Tätigkeit auch durch das Vertragsarztänderungsgesetz grundlegend geändert.

Neue auch sektorenübergreifende Tätigkeiten sind damit möglich geworden. Teilbeschäftigungen mit gleichzeitiger Leitungsfunktion im Krankenhaus und Praxistätigkeit, Tätigkeiten in einem MVZ, Berufspolitische- und/ oder Stiftungs-Tätigkeit sind entstanden. Sind diese Jobs unsere Zukunft? Es ist uns gelungen kompetente Referenten/innen für die offene Podiumsdiskussion anlässlich der Herbsttagung zu
gewinnen. Wir möchten mit Ihnen die Chancen und Grenzen dieser neuen Arbeitsmodelle kontrovers diskutieren.

Entgegen der vorherigen Ankündigung findet die Wahl des Vorstandes des Landesverbandes Berlin im BDC satzungsgemäß nach vierjähriger Amtsperiode erst wieder im Herbst 2018 statt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Ralph Lorenz – Ira Klink – Dr. Thomas Stoffels
Vorstand des Landesverbandes BDC|Berlin

Dr. Volker Lacher
1. Vorsitzender der ANC|Berlin

Programm

Medizinklimaindex erreicht Höchststand: Ärzte sind optimistisch

Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten in Deutschland beurteilen ihre wirtschaftliche Lage und Zukunft optimistischer denn je. Mit einem Gesamtwert von +7,4 liegt der Medizinklimaindex (MKI) für Herbst 2017 auf dem bislang höchsten gemessenen Stand seit Beginn der Ermittlung des MKI im Jahr 2006. Der Index wird halbjährlich von der Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse im Auftrag der Stiftung Gesundheit erhoben.

Indizes sämtlicher Fachgruppen positiv

Zum zweiten Mal in der Geschichte des MKI liegen auch sämtliche Einzel-Indizes der befragten Fachgruppen im positiven Bereich: Der Index für Hausärzte stieg von +6,3 auf +12,6, bei den Zahnärzten von +5,6 auf +8,4. Deutlich zulegen konnten auch die Fachärzte: Während ihr Index noch im Frühjahr bei -7,2 lag, erreicht er nun einen Wert von +6,6. Die größte Verbesserung zeigt sich jedoch bei den Psychologischen Psychotherapeuten: Ihr Index konnte sich um mehr als 20 Punkte verbessern und liegt nun erstmals seit zweieinhalb Jahren wieder im positiven Bereich (+1,6).

Herbst-Negativtrend gebrochen

Mit dem aktuellen Ergebnis ist zudem der seit 2014 zu beobachtende Trend gebrochen, dass der Herbst-MKI tendenziell schlechtere Ergebnisse aufweist als der jeweilige Frühjahrs-MKI.

Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter:
www.stiftung-gesundheit.de, Webcode: MKI

Quelle: Stiftung Gesundheit, Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg, www.stiftung-gesundheit.de, 12.10.2017

BDC|Schleswig-Holstein: Jahrestreffen 2017

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

ich möchte Sie herzlich im Namen des Vorstands des BDC|Schleswig-Holstein zu unserem Jahrestreffen am 22.11.2017 einladen.

Nach der Bundestagswahl und dann wohl auch weitestgehend abgeschlossenem Koalitionsvertrag ist es erforderlich zu analysieren, wo es mit dem deutschen Gesundheitssystem unter besonderer Berücksichtigung der Belange unseres chirurgischen Fachgebietes hingeht. Die Einschätzung der gesundheitspolitischen Großwetterlage erfolgt in gewohnt kompetenter Weise durch unseren Vizepräsidenten Dr. Rüggeberg, der den Weg aus Berlin zu uns wieder einmal nicht gescheut hat.

Der zweite Themenblock dreht sich um ein zentrales Thema in der Akutversorgung von Patienten. So erfordert der zunehmende Ansturm von Patienten auf die Notfallambulanzen der Kliniken mit mehr oder minder geringfügigen Beschwerden ein tragfähiges Konzept zur Organisation dieser Patientenströme. Diese Schnittstelle in der intersektoralen Versorgung entwickelt sich zunehmend zu einem Problem was einer dringlichen Lösung bedarf. Spannend ist hierzu der Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, den ich vorstellen werde.

Danach verbleibt dann hoffentlich noch genügend Zeit um weitere berufspolitisch relevante Themen zu diskutieren. Das Spektrum ist breit und reicht von rechtlichen Belangen, Honorar- und Vergütungsfragen, Problemen bei der Organisation der zunehmend geforderten sektorenübergreifenden Versorgung bis hin zur Ausgestaltung der Weiterbildung. Und das gilt für alle Chirurginnen und Chirurgen, egal ob in der Weiterbildung oder als Chefarzt, ob niedergelassen, angestellt oder verbeamtet. Also eigentlich ist für jeden etwas dabei.

Ich freue mich auf Ihre Teilnahme und eine rege Diskussion und verbleibe im Namen des  gesamten Vorstands mit freundlichen Grüßen

R. W. Schmitz
Vorsitzender
BDC|Schleswig-Holstein

Jahrestreffen2017
am 22. November 2017
um 19:00 Uhr
Haus des Sports in Kiel
Programm Jahrestreffen 2017

Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung: KBV kündigt Paradigmenwechsel an

Der Patient ist kein Notfall, aber er braucht eine ärztliche Behandlung. Und: Die Praxen sind geschlossen. Wohin soll er sich wenden? Die Antwort: An den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wer nicht weiß, wo er die richtige Hilfe findet, wählt die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen machen je nach regionaler Organisation des Bereitschaftsdienstes Hausbesuche, betreiben Notfallpraxen oder arbeiten in Bereitschaftsdienstzentren der KVen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Mittwoch in Berlin. Der Anlass dafür sind die bundesweiten Tage des Bereitschaftsdienstes mit vielen Aktionen der KVen. „Wir zeigen aber nicht nur, was die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hier Enormes leisten. Wir haben auch Vorschläge, wie wir den Bereitschaftsdienst für die Zukunft ausbauen wollen“, ergänzte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.

Viele Bürger wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn sie zwar kein Notfall sind, aber trotzdem außerhalb der Praxisöffnungszeiten eine ärztliche Behandlung brauchen. Die Folge: Zu viele gehen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, wo sie aber nicht hingehören. „Schon heute behandelt der ärztliche Bereitschaftsdienst zehn Millionen Patienten jedes Jahr. Schon heute wählen über sieben Millionen Anrufer die bundesweite Nummer 116117. In diesem Jahr werden wir uns der Marke von fast acht Millionen nähern. Es geschieht also schon jede Menge, aber wir haben uns gemeinsam mit den KVen noch viel vorgenommen. Anstatt zu klagen, wollen wir gestalten“, sagte KBV-Chef Gassen.

„Gemeinsam haben wir klare Vorstellungen entwickelt“, führte Dr. Hofmeister aus. „Dazu gehört, die Rufnummer 116117 rund um die Uhr zu schalten, um Bürger, die kurzfristige ärztliche Behandlung suchen, über das Telefon in die richtige Versorgungsebene zu leiten. Der zweite Paradigmenwechsel, den wir ins Auge fassen, ist die Konzentration von einer begrenzten Zahl von Portalpraxen an Kliniken, die gemeinsam von Vertragsärzten und Klinikärzten betrieben werden. So erst ergeben Portalpraxen einen Sinn: Ambulante Notfallversorgung findet dann ausschließlich dort statt“, sagte er. Beide Vorstände stellten klar, dass es nicht eine bundeseinheitliche Lösung gebe. Vielmehr wüssten die jeweiligen KVen am besten, wie die passenden Lösungen vor Ort aussehen könnten.

Zum Hintergrund:
Im Rahmen des heutigen Tages wird zum Thema Bereitschaftsdienst eine Reihe von Medienaktionen sowohl bundesweit als auch regional umgesetzt. Die KBV hat ein Infopaket für Arztpraxen zusammengestellt. Dieses enthält die aktuelle Ausgabe des Patientenmagazins „Zimmer 1“ und ein Praxisposter zur bundesweit einheitlichen Bereitschaftsdienstnummer 116117. Gerade letzteres soll den Patienten im Wartezimmer vermitteln, zu welchem Anlass sie die 116117 und wann den Notruf 112 wählen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 11.10.2017

Informationsmaterialien zur Bereitschaftsdienstnummer 116117
Video-Interview mit KBV-Chef Dr. Andreas Gassen

BDC|Sachsen-Anhalt: Jahrestreffen 2017

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

anlässlich der Magdeburger Chirurgengespräche, der Herbsttagung der Mitteldeutschen Chirurgenvereinigung und der Jahrestagung des An-Institutes für Qualitätssicherung in der operativen Medizin der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg am 10./11.11.2017 in Magdeburg laden wir Sie am 10.11.2017, von 08:15 bis 09:45 zum Jahrestreffen des BDC|Landesverbandes Sachsen-Anhalt nach Magdeburg ein.

Im Mittelpunkt des Jahrestreffens steht die Zukunft der Allgemeinchirurgie sowie die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs in der Medizin. Im Anschluss an die Vorträge erfolgt die Wahl des neuen Vorstandes.

Als Vertreter des Berufsverbandes wird der Präsident, Herr Professor Meyer, über aktuelle Themen des Berufsverbandes berichten. Wir heißen Sie recht herzlich in der Otto Stadt Magdeburg willkommen und freuen uns auf einen kollegialen Austausch.

Zur Wahl des neuen Landesvorstandes stellen sich (Stand: 01.10.2017):

Landesvorsitzender: Prof. Dr. Karsten Ridwelski, Magdeburg
Stellv. Landesvorsitzender: Prof. Dr. Jörg Fahlke, Stendal
Stellv. Landesvorsitzender: Dr. Matthias Krüger, Magdeburg/Querfurt
Regionalvertreter Sachsen-Anhalt, Dr. Jörg Arbter, Magdeburg

Wir bitten zu beachten, dass die Teilnahme am wissenschaftlichen Programm der Magdeburger Chirurgengespräche einer separaten Anmeldung bedarf.

Prof. Dr. med. H. Zühlke
Vorsitzender BDC|Sachsen-Anhalt

Jahrestreffen 2017
im Rahmen der Magdeburger Chirurgengespräche 2017
am 10. November 2017 von 08:15 bis 09:45 Uhr
in Raum Kaiser-Otto-II
im Herrenkrug Parkhotel GmbH, Herrenkrug 3, 39114 Magdeburg
Programm Jahrestreffen 2017

Orientierungs­wert für Kranken­häuser 2014 beträgt 1,44 %

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2013 und des ersten Halbjahres 2014 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2012/erstes Halbjahr 2013) 1,44 %.

In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden.

Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 30.09.2017

Passion Chirurgie: Thoraxchirurgie

Liebe Chirurginnen und Chirurgen,

Pleura, Lunge, Tracheo-Bronchialsystem, Mediastinum und Thoraxwand sind „Spielfelder“ der aktuellen Ausgabe PASSION CHIRURGIE: Die Thoraxchirurgie steht im Fokus. Denn in diesem Monat findet die 26. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) unter dem Schlagwort „Horizonte“ in München statt. Gerade für ein kleines, aber hoch spezialisiertes Fachgebiet wie die Thoraxchirurgie ist die Kooperation mit anderen chirurgischen Disziplinen wichtig. Wir möchten deshalb mit dieser Ausgabe die Aufmerksamkeit auf dieses Fachgebiet lenken und chirurgische Kolleginnen und Kollegen zum „Horizont erweitern“ einladen.

Die Jahrestagung der DGT nimmt der BDC auch im Rahmen seiner Kampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ zum Anlass, um einen Spezialworkshop „Chirurgie zum Mitmachen“ für den thoraxchirurgischen Nachwuchs aufzulegen.

Aber nicht nur in diese Richtung erweitert der BDC Horizonte in der Nachwuchsarbeit: In der Rubrik Panorama berichten wir über den ersten „Chirurgie zum Mitmachen“-Workshop mit Abiturientinnen und Abiturienten unter Leitung des BDC-Vizepräsidenten Dr. Rüggeberg.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen,

Ihr BDC

Passion Chirurgie 10/2017