Alle Artikel von kein Autor

Interview mit Professor Tim Pohlemann, Sprecher des Wehrmedizinischen Beirats

Professor Dr. Tim Pohlemann ist Sprecher des Wehrmedizinischen Beirats. Im Interview stellt er sich und seine Aufgabe vor.

Sanitätsdienst der Bundeswehr: Herzlichen Dank, Herr Professor Pohlemann, für Ihre Bereitschaft dieses Interview zu führen. Zu Beginn, können Sie Ihre Laufbahn, Ihre Klinik, Ihre Spezialisierung und Tätigkeiten im Bereich Wissenschaft und Forschung erläutern?
Tim Pohlemann: Sehr gerne. Ich habe nach Medizinstudium in Heidelberg und Mannheim meine Facharztweiterbildung im Zentrum Chirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHHMedizinische Hochschule Hannover) 1983 begonnen und mich klinisch zum Allgemeinchirurgen, Speziellen Unfallchirurgen, Notfallmediziner, Intensivmediziner und letztendlich zum Orthopäden/Unfallchirurgen qualifiziert. Die Habilitation folgte 1992, wissenschaftlicher Schwerpunkt Becken- und Acetabulumfrakturen, schwierige Gelenkrekonstruktionen und Traumamanagement. Es folgte die außerplanmäßige Professur in 1997 und der Ruf auf den eigenen Lehrstuhl in Homburg/Saar, den ich seit 2001 leite. Hier vertreten wir ein breites Spektrum, das sich klinisch von der Schwerverletztenversorgung über die Becken und Acetabulumchirurgie, Wirbelsäulenchirurgie bis hin zur Hand- und Mikrochirurgie erstreckt. Das begründet auch unser besonderes Interesse an der Weiterentwicklung von Fortbildungskursen zum perforierenden Trauma, die wir nahezu exklusiv seit 15 Jahren in Homburg für die DGU anbieten.

Auf der wissenschaftlichen Seite beleuchten wir grundlegende Probleme der Knochen- und Gewebeheilung mit eigenen molekularbiologisch, zellbiologisch und biomechanisch ausgerichteten Forschungsgruppen, tierexperimentellen Modellen und großen Verbundprojekten aus Technik, Biologie und Medizin. Die besonders integrative Forschungslandschaft an der Universität des Saarlandes haben mich letztendlich auch dazu bewogen Auswärtsrufe nach Würzburg und Zürich abzulehnen. Derzeit beschäftigt uns das von der Werner-Siemens-Stiftung mit 8 Mio. Euro geförderte Projekt „Smart Implants 2.0“ besonders. Hier geht es darum Implantate zur Knochenheilung zu entwickeln, die sowohl den Heilungsfortschritt messen können, als auch ihre mechanischen Eigenschaften dem Messergebnis anpassen können. Hierzu konnten wir einen eigenen Stiftungslehrstuhl ausschreiben und mit Frau Prof. B. Ganse eine ausgewiesene Forscherin auf dem Gebiet der „Weltraumphysiologie und -medizin“ gewinnen. Aus diesem großen Spektrum von Forschungsmethoden konnten wir praxisnahe Forschungsfragen in Orthopädie und Unfallchirurgie grundlegend untersuchen und zu validen Antworten beitragen. Dieses Spektrum von den Grundlagen bis zur Translation und der klinischen Forschung finde ich sehr spannend und erfüllend und freue mich jeden Tag, wenn sich auch unser klinischer Nachwuchs für diese Themen begeistern kann!

SB Sie sind in einer anderen Tätigkeit Reservedienstleistender im Sanitätsdienst der Bundeswehr. Wie ist es dazu gekommen und welche Themenfelder beschäftigen Sie dort?
TP  Also, das ist schon eine besondere Biografie, da ich schon 1976, direkt nach dem Abitur, als freiwillig Wehrdienstleitender zu den amphibischen Pionieren nach Speyer einberufen wurde. Ich habe dann für mein Studium der Medizin unterbrochen und bin unmittelbar nach Abschluss des Studiums 1983 nochmals als Standortarzt am damaligen Flugabwehrschießplatz Todendorf/Ostsee tätig gewesen.

Im Anschluss folgte eine rein zivile Tätigkeit in Hannover und seit 2001 in Homburg, in der ich über unsere Fachgesellschaften und die entsprechenden Arbeitsgruppen immer engen Kontakt zu den militärischen Kolleginnen und Kollegen gehalten habe. Das Thema „Verletztenversorgung“ ist ja ein Thema, das richtigerweise sowohl im zivilen, aber auch militärischen Kontext bearbeitet werden muss.

Unsere Fortbildungsveranstaltungen zum perforierenden Trauma und Traumamanagement bekamen nach 2015 mit der zunehmenden terrorassoziierten Bedrohung auch für den zivilen Bereich eine veränderte Bedeutung. Zu diesem Zeitpunkt konnten wir zusammen mit der saarländischen Landesregierung mit der „Task Force Terror Saar“ eine beispielgebende Struktur aufbauen, die unter Leitung des Innenministeriums die enge Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherungsaufgaben (BOS) und den Kliniken des Traumanetzwerkes der DGU ermöglicht. Durch finanzielle Förderung des Sozialministeriums ist es nun gelungen klinische Ärztinnen und Ärzte in von uns definierten Kliniken des Traumanetzwerkes taktisch (TDSC – OTA Prof. Friemert und Kollegen, Ulm) und technisch (DSTC-Kurs) fortzubilden und so beständig etwa 50 geschulte Chirurginnen und Chirurgen in den Traumanetzwerkliniken des Saarlandes vorzuhalten. Da diese Thematik auch enge zivil-militärische Zusammenarbeit beinhaltet, war es für mich logisch und konsequent nochmals in den aktiven Reservedienst einzutreten, um „auf beiden Seiten“ gut verankert zu sein. Nach Bewerbungsphase und erneuter „Musterung“, kam im Januar 2020 die Beorderung in das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, wo ich zunächst zwei Wochen in der Unfallchirurgie verbrachte. Danach kamen mehrere Einsätze im Kommando Sanitätsdienst mit Fragen der strukturierten Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften und zivil-militärischen Optionen bei LV und BV Situationen. Da ich mit meiner Ernennung zum Flottenarzt d. R.der Reserve auch „die Farbe“ gewechselt habe, werde ich in Kürze versuchen mir zumindest Grundkenntnisse des Marinedienstes in Wilhelmshafen anzueignen!

SB  Sie sind ein viel beschäftigter Mediziner an einer Universitätsklinik. Woher nehmen Sie die Motivation, noch aktiver in medizinische Projekte einzutauchen, beispielsweise im Wehrmedizinischen Beirat? Sie haben sich in das Amt des Sprechers wählen lassen.  Welche persönlichen Ziele und Ideen haben Sie?
TP  Es ist so, dass der Universitätsprofessor nicht nur einen Hut aufhat, sondern in der Regel mehrere. Ich war 2011 Präsident der Orthopäden und Unfallchirurgen, war lange davor schon im Vorstand der DGU und DGOU und in dieser Funktion als Schatzmeister für den Aufbau der inzwischen in Deutschland flächendeckenden Traumanetzwerke und deren Zertifizierung, zumindest finanziell, verantwortlich. Als Präsident 2016/17 der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, der Dachgesellschaft aller Chirurgen, konnte ich die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr noch weiter ausbauen. So hatte konnte ich z. B. den Inspekteur des Sanitätsdienstes, Herr GAGrundausbildung Dr. Tempel zu einem viel beachteten Grußwort im Rahmen der Kongresseröffnung in München gewinnen und einen Thementag „Chirurgie unter besonderen und limitierten Rahmenbedingungen“ zusammen mit der Bundeswehr organisieren. Auch den 2015 unterzeichneten „Letter of Intent“ zur Zusammenarbeit Bundeswehr mit der DGU konnte ich im Rahmen meiner DGCH Tätigkeit durch den im April 2021 mit der Gesellschaft für Chirurgie unterschriebenen LOI erweitern. Der enge fachliche Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehr war somit immer Teil meiner Aufgaben und Tätigkeiten. Das gegenseitige Verständnis ist dabei elementar, die Möglichkeit eigene Erfahrungen einzubringen für beide Seiten hilfreich.

Das für die qualitative Ausrichtung des Sanitätsdienstes wichtige Gremium des Wehrmedizinischen Beirats war für mich daher interessant und ich habe mich über die Berufung durch die Ministerin sehr gefreut. Die Wahl zum Sprecher sehe ich als großen Vertrauensbeweis und nehme die damit verbundene Verantwortung aber sehr gerne an. Ich bin sicher, dass wir als Gremium beratend gestalten können, um die hohe Qualität der sanitätsdienstlichen Versorgung erhalten und, wissenschaftlich begründet, für die kommenden Herausforderungen optimieren zu können. Wir werden, nicht erst in der Zukunft, über eine noch stärkere Verzahnung zwischen den zivilen und militärischen Strukturen nachdenken müssen. Der Spagat zwischen truppendienstlicher „Regelversorgung“ und „Einsatzversorgung“ und beides in optimaler Qualität, mit 24/7-Anspruch, muss gemeistert werden. Sie sehen, die Themen werden uns nicht ausgehen, ich bin aber sicher, dass wir mit der umfassenden und breit aufgestellten fachlichen Kompetenz unserer Mitglieder fundierte Vorschläge und Denkanstöße vorlegen werden.

SB  Der Wehrmedizinische Beirat arbeitet an strategisch relevanten Fragestellungen in Arbeitsgruppen. Sie haben hierzu bereits die Bündnis- und Landesverteidigung erwähnt. Können Sie kurz schildern, in welcher Form Sie Ihre fachlich-wissenschaftliche Expertise mit einbringen?
TP  Wir befinden uns erneut in einer Umbruchphase. Wesentliche Strukturen des Zivilschutzes und der strategischen Einsatzreserven wurden nach 1990 aus verschiedensten Gründen zurückgebaut und sind derzeit weder akut noch mittelfristig verfügbar. Die DGU hat 2005, nach Einführung des DRG Systems, das keine Anreize zur Vorhaltung einer aufwändigen Traumaversorgung beinhaltete, mit dem Aufbau und der Zertifizierung der Traumanetzwerke reagiert. Damit konnte, wissenschaftlich begründet, eine überprüfte, hochqualitative Unfallversorgung flächendeckend erhalten werden. Wir haben weitere Verbünde, wie die berufsgenossenschaftlichen Kliniken und die Universitätskliniken, die in spezialisierter Traumaversorgung ausgewiesen sind. Diese Strukturen, bevorzugt unter staatlicher Trägerschaft, gilt es zusammenzubringen und für besondere Situationen nutzbar zu machen. Hochqualitative medizinische Versorgung lässt sich nicht aus „Reservestrukturen“ generieren, es braucht aktuelles Wissen, aktuelle Ausstattung und besonders kritisch, ausgebildetes Fachpersonal. Hier braucht es jetzt Visionen und diplomatisches Geschick, um innovative Strukturen zu generieren, die im Ernstfall Volumen und Qualität bieten, im Regelfall aber auch trainiert bleiben und sinnvoll eingesetzt werden können. Kooperationen z. B. zwischen Bundeswehrkrankenhäusern, Universitätskliniken, BG-Kliniken und weiteren Schwerpunktkliniken könnten genutzt werden, um im Regelfall die fachliche Expertise und Weiterbildungsmöglichkeiten zu gewährleisten und im Gegenzug in Krisensituationen Infrastruktur, Kapazitäten und Netzwerkstrukturen zur Verfügung zu stellen. Dazu muss auf der zivilen Seite Verständnis für die Bedürfnisse der Bundeswehr geschaffen und das Potential einer gemeinsamen Planung, besonders im Personaleinsatz, erkannt werden. Ich sehe den Wehrmedizinischen Beirat genau in dieser Mittlerrolle. Er schlägt vor, moderiert und zeigt, wissenschaftlich begründet, neue Lösungswege auf, um in allen Situationen hochqualitative medizinische Versorgung der Bundeswehr sicherzustellen.

SB  In welche Richtung kann Ihrer Meinung nach eine zukünftige zivil-militärische Zusammenarbeit sich entwickeln?
TP  Wir sind als wehrmedizinischer Beirat schon unter meinem Vorgänger Herrn Prof. N. Haas viel agiler und reaktionsfähiger geworden. Durch unsere Arbeitsgruppen ist eine effektive Spezialisierung erreicht, die einen weiten Themenkanon abdeckt. Ich möchte hier nicht in Details gehen, aber eine effektive Versorgungsstrategie in längeren Lagen der BV ist sicherlich eines der Hauptthemen der nächsten Zeit. Schnelle Reaktionsfähigkeit, Zugriff auf „Hochleistungsstrukturen“ und Durchhaltefähigkeit sind dadurch auch im medizinischen Bereich Problemfelder, die vorgeplant und lösbar gemacht werden müssen. In dieser Thematik sehe ich an sich nur in einer gut strukturierten zivil-militärischen Zusammenarbeit einen gangbaren und auch bezahlbaren Lösungsansatz!

SB  Welche richtungsweisenden Technologien, Innovationen und Behandlungsmethoden sehen Sie mittelfristig auf uns zu kommen? Sie haben beispielsweise die rasche Entwicklung in der Medizin angesprochen.
TP  Der Technologietransfer ist einerseits schnell, aber dann auch wieder erschreckend langsam! Sie kennen das, wenn sie zum Beispiel zum Truppenarzt gehen und zum wiederholten Mal den Personalbogen neu ausfüllen müssen. Auch im zivilen Bereich gibt es Parallelen, weil z. B. die elektronische Gesundheitskarte immer noch nicht flächendeckend vorhanden ist. Dadurch fehlen vielfach medizinische Informationen, sie sind akut nicht zugänglich und ggf. muss sogar Diagnostik wiederholt werden. Der Datenschutz kann zusätzlich behindern, wenn z. B. pseudonymisierte Registerdaten keine Schwerverletzten mehr beinhalten dürfen, die nicht explizit zugestimmt haben, bzw. nicht mehr zustimmen können, da sie im Rahmen der Verletzung verstorben sind. Aber genau diese Informationen haben dazu geführt, dass die Überlebensraten in Deutschland so gut geworden sind! Andere Länder sind uns in diesem Bereich schon deutlich voraus. Hier erwarte ich, nicht zuletzt durch vernünftige, problemadaptierte politische Regelungen, die größten Fortschritte. Im Rahmen der dann möglichen Patientensteuerung und Therapieplanung könnten nicht nur die Akutfälle besser und effektiver behandelt werden.

Wir werden sicherlich einen großen Schritt in der Telemedizin voranschreiten. Spezialisten, die nicht vor Ort sind, unterstützen damit beratend, ubiquitär verfügbar. Das ist derzeit in Notfalleinsätzen oft ein Problem, denn oft sind die Fähigkeiten ja prinzipiell vorhanden, aber nicht an der richtigen Stelle. Diese virtuellen „Welten“ lassen sich natürlich auch sehr gut für eine gezielte und sehr anschauliche, praxisnahe Wissensvermittlung und Lehre nutzen.

In meinem Spezialgebiet der Unfallchirurgie sehe ich eine neue Revolution in der Implantatentwicklung für Frakturversorgungen auf uns zukommen. In 10 Jahren werden sensorische Komponenten in allen Implantaten vorhanden sein, genauso selbstverständlich wie wir alle unsere Gesundheitsapplikationen auf dem Handy nutzen. Wir arbeiten hier nun daran, dass aus diesen gewonnenen Daten Algorithmen entwickelt werden, die zunächst eine individualisierte Nachbehandlung und Rehabilitation erlauben und später über Regelsysteme die mechanischen Eigenschaften des Implantates während der Heilungsphase optimieren. D.h. individuelle Anpassung und Einflussnahme auch nach abgeschlossener Operation, ohne weitere Narkose, ohne Zutun des Patienten. Derzeitige Beispiele in der Medizin sind z. B. implantierte Herzschrittmacher/Defibrillator-Systeme, die lebensrettend eingreifen, wenn der Herzschlag aussetzt. Für die Knochenheilung sind komplexere Berechnungen durchzuführen, wir werden noch umfassend forschen müssen. Ich bin aber sicher, dass es Lösungen geben wird, die den Patientinnen und Patienten zugutekommen werden.

SB  Sie sind ein unglaublich stark engagierter Mediziner, der für seinen Beruf lebt. Was machen Sie als Privatmann?
TP  Ich schätze ich ein gutes Buch und lese sehr gerne und versuche mich körperlich fit zu halten. Als Unfallchirurg bin ich natürlich sehr praktisch veranlagt, salopp: „Reparaturen aller Art, zu jeder Tages- und Nachtzeit“. Ich restauriere mit viel Herzblut klassische Segeljollen aus den 1920er- bis 1950er-Jahren und freue mich immer, wenn ich sie an der Ostsee, in den Boddengewässern des Fischlandes zum Einsatz bringen kann. Es ist immer ein besonderes Erfolgserlebnis, ein Holzboot im Frühjahr „dicht und schwimmfähig“ zu haben!

SB  Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Professor.

Sanitätsdienst der Bundeswehr: Interview mit Professor Tim Pohlemann, Sprecher des Wehrmedizinischen Beirats. Passion Chirurgie. 2023 Januar/Februar; 13(01/02): Artikel 03_03.

Sanitätsdienst der Bundeswehr
Falckenstein-Kaserne
Von-Kuhl-Str. 50
56070 Koblenz

Erstveröffentlichung auf der Webseite der Bundeswehr

www.bundeswehr.de

Gemeinsames Jahrestreffen 2023 der Landesverbände BDC|Bremen, BDC|Niedersachsen und ANC|Niedersachsen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie wieder herzlich zu unserer diesjährigen gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der Landesverbände BDC|Niedersachsen, BDC|Bremen und des ANC Niedersachsen ein.

Datum: Samstag, 18. Februar 2023
Uhrzeit: 09:00 – 13:00 Uhr
Ort: Klinikum Bremen Mitte
Konferenzraum ZOP
St. Jürgen Str. 1
28205 Bremen

Nähere Informationen entnehmen Sie der angefügten Einladung. Um Anmeldung wird gebeten per E-Mail an: [email protected].

Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Klinikum besteht Maskenpflicht. Ggf. muss im Eingangsbereich ein negativer Test vorgezeigt werden.

Die Veranstaltung ist akkreditiert für Fortbildungspunkte der ÄK Bremen.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dr. h.c. Guido Schumacher, Vorsitzender Landesverband BDC|Niedersachsen
Prof. Dr. Michael Paul Hahn, Vorsitzender  Landesverband BDC|Bremen

Fortbildung zum QS-Verfahren Wundinfektion

QS-Verfahren Wundinfektionen: Digitale Fortbildung unterstützt bei Dokumentation

Operierende Ärzte in Praxen und Kliniken werden seit Jahresbeginn online zu ihrem Hygiene- und Infektionsmanagement im Jahr 2022 befragt. Dazu steht nun eine digitale Fortbildung bereit, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit entwickelt hat.

Die jährlich stattfindende Befragung läuft bis 28. Februar. Sie ist Teil der einrichtungsbezogenen Dokumentation im Rahmen des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) .

Operierende Ärzte, die sogenannte „Tracer-Eingriffe“ – das heißt vordefinierte Eingriffe und Operationen – durchführen, müssen dabei einmal im Jahr ihr Hygiene- und Infektionsmanagement dokumentieren. Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich durch eine Online-Befragung, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf ihren Webportalen im Mitgliederbereich bereitstellen. Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte werden von ihrer KV über ihre Dokumentationspflicht informiert.
Zertifizierte Fortbildungen im Portal der KBV

Die von der KBV gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte sowie dem Deutschen Ärzteblatt entwickelte Fortbildung soll die Ärzte bei der Befragung unterstützen. Sie bildet sowohl die Vorgaben der aktuellen Empfehlung „Prävention postoperative Wundinfektionen“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut als auch die Inhalte der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement ab.

Informationen zum Fortbildungsangebot: www.kbv.de

Quelle: KBV

Jahrestagung BDC|Westfalen-Lippe 2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Westfalen-Lippe,

wir laden Sie herzlich zur nächsten Fortbildung des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe in Form eines Live-Webinars am 15.02.2023 von 17.00 – 20.00 Uhr ein und freuen uns auf einen regen Informations- und Meinungsaustausch.

Die Fortbildung zum Thema “Aktuelles zu IT und KV in der Niederlassung und Leitlinien Hämorrhoiden und Hernien” findet online statt. Die Agenda finden Sie hier.
Fortbildungspunkte wurden bereits bei der Ärztekammer beantragt.

Anmelden können Sie sich mit folgendem Link:
https://www.bdc-eakademie.de/webinare/238/uebersicht?zugriffscode=Westfalen-Lippe

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Tag fest in Ihrem Terminkalender eintragen, damit wir Sie herzlich willkommen heißen können und freuen uns auf eine rege Diskussion mit Ihnen.

Ihr
Vorstand des BDC-Landesgruppe Westfalen-Lippe

Prof. Dr. med. Waldemar Uhl
Dr. med. Björn Schmitz
Jerzy Wielowiejsk
Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk

Höhere Vergütung für D-Ärzte seit 1. Januar

Seit 1. Januar 2023 werden Leistungen der Unfallversicherungen höher vergütet. Durch die Erhöhung erhalten D-Ärzte für den Durchgangsarztbericht bei der Versorgung von Patienten nach einem Arbeitsunfall jetzt 20 statt 17,81 Euro. Um rund zehn Prozent sind auch die Zuschläge für ambulante Operationen gestiegen. Damit sollen in einem ersten Schritt die gestiegenen Kosten der Ärzte und Ärztinnen bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung ausgeglichen werden.

Die Zuschläge für ambulante Operationen (Nr. 442 und 442a bis 445 UV-GOÄ) liegen nun je nach Behandlungsumfang zwischen 35,83 und 197,10 Euro und damit deutlich über den bisher gezahlten. Um rund 14 Prozent wurden zudem die Gebühren für den Epikutantest zum Nachweis bestimmter allergischer Reaktionen (Nr. 380, 381 und 382) angehoben.

Neue Leistungen seit 1. Januar

Neben den Erhöhungen hat die Ständige Gebührenkommission von KBV und Unfallversicherung die Aufnahme neuer Leistungen in die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) beschlossen. Dafür wurden die Leistungslegenden angepasst.

So ist es nun möglich, Unfallverletzte auch telemedizinisch zu beraten. Hierfür wurden die Nummern 10 (8 Euro) und 10a (16 Euro) eingeführt – für Leistungen von einer Dauer von bis zu 10 Minuten und für mehr als 10 Minuten.

Um die Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, wurden für bis 18-Jährige zwei neue Gebührennummern zur Kontrolle bestimmter Knochenbrüche mittels Sonografien aufgenommen (Nr. 411 / 35 Euro und Nr. 411a / 10 Euro).

Auch für die Fotodokumentation von Hautkrankheiten (Nr. 196 / 10,31 Euro) und für die Testung mit patienteneigenen Substanzen (Nr. 379) gibt es Anpassungen der Leistungslegenden. Ferner können Dermatologinnen und Dermatologen zwei zusätzliche Formen der Photodynamischen Therapie (PDT) anwenden: die Tageslicht-PDT (Nr. 572 / 35 Euro) und die technisch simulierte Tageslicht-PDT (Nr. 573 / 75 Euro). Mit der Erweiterung der Nummer 740a ist es jetzt zudem möglich, die chemochirurgische Therapie aktinischer Keratosen abzurechnen.

Die geänderte UV-GOÄ können Sie hier nachlesen

Einen schnellen Überblick zu den Änderungen der Gebührenordnung erhalten Sie hier

Quelle: KBV

Allianz Deutscher Ärzteverbände: Patientenversorgung? Keine Zeit.

Berlin, den 11.01.2023 – Es bleibt einfach keine Zeit mehr für die Patientenversorgung. Nicht erst seit der Forderung des Virchowbundes nach einer Vier-Tage-Woche für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hat sich gezeigt, dass im Rahmen einer Regelarbeitszeit weder im ambulanten noch im stationären Bereich die Nachfrage nach Diagnostik, Therapie, Betreuung und Zuwendung ausreichend erfüllt werden werden kann.

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände als Zusammenschluss von sechs großen ärztlichen Dachverbänden fordert mit Nachdruck dringend notwendige Reformen und bessere Rahmenbedingungen. “Die Ärzteschaft und deren Fachpersonal müssen rasch wieder in der Lage sein, sich ihren Patienten zu widmen. Zurzeit sitzen sie als Folge einer überbordenden Bürokratie am Schreibtisch – eine untragbare Situation”, erklärt der turnusmäßige Sprecher der Allianz, Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

„Es ist allen bewusst, dass Niedergelassene als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Budgetbedingungen verpflichtet sind, 25 Wochenstunden Versorgung für gesetzlich Versicherte anzubieten. Dieser Vorgabe kommen wir selbstverständlich nach, mehr ist aber nicht mehr darstellbar.“ Die Bürokratie erfordert mittlerweile gut ein Drittel der Arbeitszeit, die den Patienten nicht mehr zur Verfügung steht. Zudem leiden die Praxen unter Personalmangel, unter anderem weil die Arbeitszeiten und die Bezahlung in den Praxen schlechter sind als in anderen Dienstleistungsbereichen. Das Praxispersonal erhielt zudem im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen keine Coronaprämien, obwohl gerade in den Praxen die Mehrzahl aller an Corona Erkrankten behandelt wurden. In den Kliniken frisst der Bürokratieaufwand, zusätzlich befördert durch ökonomischen Druck, ebenfalls wertvolle ärztliche Behandlungszeit.

“Die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und deren Teams müssen sich sofort spürbar verbessern. Leistungen, die nicht bezahlt werden, können auch nicht erbracht werden. Praktisch heißt das: Die Patientenversorgung endet ganz im Sinne der Bürokratie an der 25-Stunden-Grenze”, betont Rüggeberg. “Die Allianz Deutscher Ärzteverbände bietet den Entscheidungsträgern in der Politik ihre Unterstützung an, schnell umsetzbare und wirksame Lösungen mit zu entwickeln, die die Situation der Ärzteschaft und der Patienten und Patientinnen verbessern können.”

Siehe auch die Pressemitteilung des Virchowbundes “Praxen sollen mittwochs schließen”

Allianz Deutscher Ärzteverbände
c/o Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)
Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 – 28004203
E-Mail: [email protected]

Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen an OPS 2023 angepasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 11.01.2023 die Änderung der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen bekannt gegeben. Anlage 1 der Richtlinie wurde an den OPS 2023 angepasst.

Aufgrund der jährlichen Überarbeitung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS), herausgegeben durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ist eine Anpassung der in der Richtlinie bestehenden Kodes an die aktualisierte Version des OPS erforderlich.

Der vollständige Text zum Beschluss befinden sich auf der Webseite des G-BA.

BDC begrüßt die weitere Förderung des ambulanten Operierens im EBM

Pressemitteilung des BDC zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen

Berlin, den 19.12.2022 – Die im Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) organisierten ambulanten Operateure begrüßen den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) vom 14.12.2022 zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen, darunter die häufig ambulant erbrachten Arthroskopien.

„Die Krankenkassen haben durch die Zahlung von 60 Millionen Euro zusätzlichem Honorarvolumen anerkannt, dass das Potenzial der Ambulantisierung nur durch finanzielle Anreize gehoben werden kann“, sagt dazu Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC. „Dies kann aber nur einen ersten Schritt darstellen und muss mit der angekündigten Krankenhausreform und der Ausgestaltung der Hybrid-DRGs gemäß des eben erst vom Bundestag beschlossenen § 115f des SGB V fortgesetzt und harmonisiert werden“, betont Kalbe.

Der aktuelle Beschluss des BA beinhaltet darüber hinaus zahlreiche weitere Anpassungen zum ambulanten Operieren. So ist nunmehr unter bestimmten Umständen eine verlängerte Nachbeobachtung nach ambulanten Operationen bei Kindern und sehr alten und kranken Patienten darstellbar. Auch die Aufnahme häufiger proktologischer Operationen, weiterer arthroskopischer Eingriffe, Metallentfernungen sowie seltener durchgeführter Eingriffe der Augen-, Herz- und Neurochirurgie wird als sachgerecht beurteilt. „Mit der Anpassung der Kalkulationszeiten für bestimmte operative Eingriffe wird nun endlich auch die schon 2012 beschlossene punktsummenneutrale EBM-Reform abgeschlossen“ ergänzt Kalbe.

„Wir werden unseren Mitgliedern bei der Umsetzung der Änderungen zum 1. Januar 2023 beratend zur Seite stehen“, versichert der Leiter des BDC-Referats niedergelassene Chirurgen, Dr. Ralf Schmitz, in diesem Zusammenhang. „Allerdings kann der aktuelle Beschuss des BA nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele ambulante Operationen weiterhin nicht auskömmlich bewertet sind und dass im nächsten Jahr unbedingt ein Ausgleich für die immens gestiegenen Hygiene-Kosten und ein Inflationsausgleich notwendig sind“, betont Schmitz.

„Auch die ambulanten Operationen im Krankenhaus profitieren von der jetzt beschlossenen finanziellen Förderung“, ergänzt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „Trotzdem bleibt das ambulante Operieren im Krankenhaus unterfinanziert, solange nicht auskömmliche Honorare auf der Basis der angekündigten Hybrid-DRGs festgelegt werden“, betont der BDC-Präsident. Der BDC bringt sich aktuell in den Fachgremien konstruktiv in die Weiterentwicklung des EBM und die Konzeption und Bewertung der Hybrid-GRGs gemäß § 115f des SGB V ein.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der KBV vom 21.12.2022 mit weiteren Details zum Beschluss.

BDC zu den Krankenhausreformplänen

Richtiger Ansatz, aber erhebliche Verbesserungen im Detail erforderlich

Pressemitteilung des BDC zum Krankenhauskonzept der Regierungskommission

Berlin, den 09.12.2022 –Die Vorschläge der Regierungskommission zur strukturellen Veränderung der Krankenhausvergütung weisen nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.) in die richtige Richtung. So soll eine Abkehr von profitorientierten Behandlungen hin zu einer an den Bedürfnissen der Patienten orientierten Therapie mit angestrebter Verbesserung der Ergebnisqualität durch eine Veränderung der Abrechnungsmodalitäten erreicht werden. Allerdings bleiben in den Vorschlägen der Kommission viele Detailfragen noch völlig ungeklärt.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesundheitsminister diese grundsätzlich sinnvollen Ideen, auch in Abstimmung mit den Bundesländern und relevanten Akteuren in konkrete Gesetzesentwürfe einbringen kann,“ so der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. So sieht es der BDC als problematisch an, wie in Zukunft die Finanzierung u. a. der geplanten Vorhaltepauschalen sichergestellt werden soll. Schon heute kommen die Länder ihren Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Investitionskosten nicht ausreichend nach.

Auch die angedachte Zuordnung bestimmter Eingriffsarten an Kliniken der verschiedenen Versorgungsstufen bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung, um nicht durch eine verdeckte Zugangsbeschränkung die wichtige Weiterbildung in der Chirurgie zu behindern bzw. nur durch Kooperationsmodelle zu ermöglichen.

Die ebenfalls von der Kommission angedachte Leitung der Kliniken in der Versorgungsstufe I durch die Pflege lehnt der BDC grundsätzlich ab, weil damit zwangsläufig eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten auf andere Gesundheitsberufe erfolgt. Ohne Zweifel ist eine Delegation arztfremder oder unterstützender Tätigkeiten sinnvoll, die tatsächliche Behandlung kranker Menschen darf aber nicht durch Substitution der ureigenen ärztlichen Aufgaben ersetzt werden.

„Interessant ist auch die Idee, an Krankenhäusern der Grundversorgung die ambulante Facharztebene mit einzubeziehen“, erläutert Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Allerdings unterscheidet sich der vorgeschlagene Weg über ein Honorararztsystem behiehungsweise eine belegärztliche Tätigkeit nicht von der bisherigen Praxis. Auch hier muss über ein sinnvolles Fallpauschalensystem analog zu den gerade erst beschlossenen Änderungen des §115 SGB V nachgedacht werden, um nicht am Ende doch wieder für gleiche Leistungen unterschiedliche Finanzierungen zu bekommen.

Auch wenn sich der erste Schritt bei den dringend notwendigen Strukturveränderungen im Rahmen einer wirklichen Krankenhausreform abzeichnet, liegt noch ein weiter beschwerlicher Weg vor der Realisierung dieser Vorhaben, besonders bei einer zentralen Steuerung der Krankenhausplanungen durch den Bund.

Zi: Fachkräftemangel verschärft sich auch in ambulanter medizinischer Versorgung

Der substanzielle Mangel an geeigneten Fachkräften ist längst in der ambulanten medizinischen Versorgung angekommen. Auch die rund 4.200 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland haben zunehmend Probleme, qualifiziertes ärztliches und nichtärztliches Personal zu finden. Zwei Drittel der befragten MVZ schätzte die Verfügbarkeit von nichtärztlichem medizinischen Personal als schlecht bis sehr schlecht ein. Zur gleichen Aussage kamen drei Viertel der MVZ in ländlichen Regionen. Knapp die Hälfte der MVZ war 2019 mit konkreten Problemen bei der spezifischen Personal-Nachbesetzung konfrontiert. Kaum anders sieht es beim ärztlichen Personal aus: Mehr als 60 Prozent der befragten MVZ schätzten hier die Verfügbarkeit von geeignetem ärztlichen Personal als schlecht bis sehr schlecht ein, in ländlichen Regionen waren es sogar gut 90 Prozent. Knapp ein Drittel der befragten MVZ wies 2019 Nachbesetzungsprobleme bei ärztlichem Personal auf. Am häufigsten wurde das Fachgebiet der Allgemeinen Chirurgie genannt.

Das sind zentralen Ergebnisse des Zi-MVZ-Panels, einer aktuell vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichten Befragung von rund 3.600 teilnahmeberechtigten MVZ und ihnen gleichgestellten Einrichtungen nach §§ 95 bzw. 311 SGB V. In die Untersuchung gingen die Angaben von bundesweit insgesamt 214 MVZ ein, die im Zeitraum von September 2020 bis Mai 2021 an der Online-Befragung des Zi teilgenommen haben.

Zur gesamten Umfrageübericht des Zi