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Neuordnung in der Kinderchirurgie

Kinderchirurgen wollen Spezialeingriffe in Referenzzentren konzentrieren

Kinder benötigen eine besondere chirurgische Behandlung, die nicht nur fach-, sondern auch kindgerecht ist. Um die Versorgung zu verbessern, streben die Kinderchirurgen eine Neuordnung in ihrem Fach an. Auf der Jahrespressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) am 5. Dezember 2017 in Berlin fordert Professor Dr. med. Peter Schmittenbecher eine Umstrukturierung der kinderchirurgischen Versorgung zugunsten von Referenzzentren und erläutert, warum Kinderchirurgen und Pädiater zukünftig in spezialisierten Zentren zusammenarbeiten sollen.

„Kinder sind keine ‚kleinen Erwachsenen‘ und müssen von ärztlichem und pflegerischem Personal betreut werden, das sich gezielt auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien einstellen kann“, so Professor Dr. med. Jörg Fuchs, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) e.V. Die Bedingungen dafür sind ungünstig. Grund ist die vergleichsweise schlechte Abbildung der erbrachten Leistungen im Krankenhaus-Finanzierungssystem DRG.

Aktuell sind in Deutschland 89 Kliniken für Kinderchirurgie gelistet, darunter 16 Ordinariate. Außerdem gibt es 36 kinderchirurgische Abteilungen in der Chirurgie bzw. Pädiatrie, 48 kinderchirurgische Einzelpraxen und 19 Gemeinschaftspraxen, davon sechs mit Belegbetten sowie neun kinderchirurgische MVZ. Eine mittelgroße kinderchirurgische Klinik (3 Fachärzte in Vollzeit, 5,8 Assistenzärzte in Vollzeit) benötigt zur Eigenfinanzierung etwa 2.500 Fälle mit erlösrelevanten Prozeduren. Die durchschnittliche Fallzahl kinderchirurgischer Kliniken in dieser Größe liegt derzeit bei nur etwa 1.400 Fällen. „Damit ist eine finanzielle Unterdeckung bei praktisch allen Einrichtungen programmiert“, stellt Professor Dr. med. Peter Schmittenbecher fest, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH). Nach der Bevölkerungsprognose des Statistischen Bundesamtes wird sich diese aber Relation in den nächsten zehn Jahren nicht grundlegend ändern.

Um die bedarfsgerechte Versorgung der jungen Patienten aber auch in Zukunft weiter zu gewährleisten, fordert Schmittenbecher eine ressourcenoptimierende Neuordnung. Grundsätzlich gilt dabei: „Kinderchirurgen sollen zukünftig zusammen mit Pädiatern in interdisziplinären Zentren für konservative und operative Kinder- und Jugendmedizin behandeln“, erläutert der Kinderchirurg.

Dabei würden unterschiedliche Versorgungslevel entstehen: Seltene Erkrankungen und komplexe Fehlbildungen sollen in spezialisierten kinderchirurgischen Referenzzentren und Kliniken der Maximalversorgung therapiert werden; die Behandlung häufiger Fälle und die Weiterversorgung von operierten Kindern und Jugendlichen würden wohnortnahe kinderchirurgische Einrichtungen übernehmen.

Die Neuorganisation hätte erhebliche Veränderungen zur Folge. „Die Wege in die spezialisierte Klinik für die einzelne Fehlbildung werden weiter werden, manche kinderchirurgische Einrichtung wird sich mangels Strukturqualität und personeller Ausstattung neu orientieren müssen und auch die Perinatalzentren müssen bezüglich der kinderchirurgischen Betreuung umdenken und neue, vor allem belastbarere Wege gehen,“ erläutert Schmittenbecher.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 04.12.2017

NRW-Kliniken: Strukturdebatte darf nicht von nachgewiesener Förderlücke ablenken

„Wir brauchen von der Landesregierung eine verlässliche und transparente Aussage darüber, wie sie das Problem der anerkannten Förderlücke bei den Krankenhausinvestitionen in den nächsten Jahren lösen will. Eine Debatte über Strukturen und einen neuen Krankenhausplan darf hiervon nicht ablenken“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, bei der Mitgliederversammlung der 348 NRW-Kliniken in Neuss.

„Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Schließung der Förderlücke keine einfache Aufgabe ist und dass dies nicht von heute auf morgen geschehen kann, aber weitere Verzögerungen beschleunigen den Substanzverzehr der Krankenhäuser. Wir werden den Investitionsbedarf von jährlich zusätzlich 1 Mrd. Euro deshalb auch weiter offensiv transparent machen und die Landespolitiker damit nicht in Ruhe lassen. Das sind wir unseren Mitarbeitern und Patienten einfach schuldig. Zumal sich in den letzten 10 Jahren eine Menge bei den Strukturen bewegt hat. Zwischen 2006 und 2016 reduzierte sich die Zahl der Kliniken in NRW von 437 auf 348, obwohl die Zahl der stationär behandelten Patienten gleichzeitig von 3,9 Mio. auf 4,6 Mio. im Jahr anstieg. Wenn die Landesregierung hier weitere Schritte gehen möchte, stehen wir gerne zur Verfügung. An der Höhe der notwendigen Investitionen für die flächendeckende Versorgung ändert sich dadurch allerdings nichts“, so Brink.

Im Rahmen der Debatte um feste Personalquoten auf den Stationen verwiesen die Klinikvertreter darauf, dass attraktive und entlastende Arbeitsplätze auch nur bei Schließung der Förderlücke Wirklichkeit würden. Die Krankenhausgeschäftsführer seien es leid als Buhmänner für zu wenig Personal in ihren Häusern dazustehen. Sie hätten das DRG-System und die Rahmenbedingungen nicht gemacht.

„Wir wünschen unseren Mitarbeitern von Herzen mehr Kollegen und eine gute Bezahlung. Was aber nicht hilft sind starre Personalquoten. Schon jetzt können wir bundesweit 10 000 Mitarbeiter in der Pflege nicht einstellen, weil wir die Menschen nicht finden. Wir brauchen einen anderen Weg. Wir brauchen einen gesunden Personalmix und flexible Systeme. Bei der Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen setzt sich die KGNW daher für die Berücksichtigung eines quasi leeren Arbeitsmarktes, einer vollständigen Refinanzierung der mit dem Gesetz verbundenen Anforderungen an die personelle Ausstattung der Pflege und realitätsnahe Übergangsregelungen sowie bürokratiearme Dokumentationspflichten ein“, erklärte der KGNW-Präsident.

Ebenso deutlich wurde der Krankenhausverband beim Thema ambulante Notfallbehandlung in den Kliniken.

„Es ist schon wirklich frech, als Kassenärztliche Vereinigung die Notfallversorgung der Krankenhäuser zu kritisieren, wenn man seinen Sicherstellungsauftrag nicht vernünftig organisiert bekommt und unsere Mitarbeiter in den Notaufnahmen häufig die Arbeit der niedergelassenen Kollegen machen müssen“, kritisierte Brink die jüngste Studie des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung.

Konzepte, die im Wesentlichen die Fortsetzung der sektorgetrennten Patientenzuordnung propagierten, seien rückwärtsgewandt und führten nicht weiter. „Die Menschen stimmen mit den Füßen ab und laufen vielfach in die Notaufnahmen unserer Krankenhäuser. Wir können und wollen keinen Patienten wegschicken. Deswegen brauchen wir auch endlich eine kostendeckende Finanzierung und keine Patienten-Abschiebepauschalen. Dazu gehört die direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen. Die gesetzlichen Regelungen müssen an die Versorgungsrealität angepasst werden“, forderte Jochen Brink.

Vor der Mitgliederversammlung wurde beim KGNW-Forum 2017 unter dem Titel „Wie gestalten wir die Zukunft der Krankenhausversorgung?“ über die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser, die ambulante Notfallbehandlung und die Personalsituation verbunden mit Chancen der Digitalisierung diskutiert.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V., Humboldtstr. 31, 40237 Düsseldorf, 05.12.17

Präventionsbericht 2017: Rekordwachstum bei Gesundheitsförderung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr das stärkste Wachstum bei Gesundheitsförderung und Prävention seit 16 Jahren verzeichnet. Fast 500 Mio. Euro gaben sie 2016 insgesamt für die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, die betriebliche Gesundheitsförderung sowie für individuelle Präventionskurse aus. Erreicht wurden damit rd. 6,4 Mio. gesetzlich Versicherte. In keinem anderen Jahr zuvor gab es ein derart massives Engagement der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es in dem heute vom GKV-Spitzenverband und dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) vorgestellten Präventionsbericht. Pro Versichertem gaben die Krankenkassen 6,64 Euro aus. Sie haben damit den gesetzlich vorgesehenen Gesamtbetrag von sieben Euro pro Versichertem bereits im ersten Geltungsjahr fast erreicht. Nicht ausgegebene Gelder sollen im kommenden Jahr in Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen fließen.

Menschen in ihren Lebenswelten erreichen

Rund 116 Mio. Euro haben die Krankenkassen 2016 für den Bereich Gesundheitsförderung in Lebenswelten ausgegeben. Das ist gut dreimal so viel wie 2015. Die Krankenkassen erreichten damit rd. 3,3 Mio. Menschen, etwa ein Drittel mehr als im Vorjahr. „Die gesetzlichen Krankenkassen haben die hochgesteckten Ziele des Präventionsgesetzes engagiert umgesetzt. Deutlich ausgebaut wurden z. B. Projekte in sogenannten sozialen Brennpunkten. Oft sind gerade solche Projekte wegen der vielen beteiligten Partner und der zeitaufwendigen Abstimmungen wirklich herausfordernd. Doch es lohnt sich. Mit diesen Angeboten tragen die Krankenkassen dazu bei, dass Gesundheitsförderung endlich auch bei denen ankommt, für die sie besonders wichtig ist“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Gesundheit am Arbeitsplatz fördern

Rekordinvestitionen weist der Präventionsbericht auch im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) aus. Die Ausgaben der Krankenkassen stiegen hier von rd. 76 Mio. Euro im Jahr 2015 auf rd. 147 Mio. Euro im Jahr 2016. In über 13.000 Betrieben konnten rd. 1,4 Mio. Versicherte direkt mit Maßnahmen angesprochen werden, die physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz verringern helfen. Durchschnittlich mehr als zwei Jahre unterstützen die Krankenkassen Unternehmen bei entsprechenden Aktivitäten. Ein besonderes Augenmerk lag im vergangenen Jahr darauf, vor allem mittlere und kleine Unternehmen zu erreichen. Netzwerke mit regelmäßigen Treffen und Erfahrungsaustauschen sind eine besonders geeignete Form, um sie für Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu sensibilisieren und zu motivieren. Erstmals macht der Präventionsbericht quantitative Angaben zu dieser besonderen Betreuungsform: Zusätzlich zur direkten Betreuung durch BGF-Berater erreichten die Krankenkassen knapp 14.000 Unternehmen durch überbetriebliche Netzwerke.

Demographie macht Prävention immer wichtiger

Die Teilnahmezahlen bei Kursangeboten, die sich an einzelne Versicherte wenden und sich mit Bewegungsförderung, Stressbewältigung, Ernährung und Raucherentwöhnung befassen, blieben 2016 mit rd. 1,7 Mio. auf Vorjahresniveau. Für diese individuellen Präventionsangebote gaben die Krankenkassen 211 Mio. Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahr aus.

„Die Daten der Krankenkassen, die seit 2002 in den Präventionsberichten ausgewertet werden, zeigen, dass das Engagement bei der Gesundheitsförderung erheblich zugenommen hat. Diese wichtige Aufgabe gewinnt auch mit Blick auf die demographische Entwicklung an Bedeutung. Neben den Individualangeboten kommt es darauf an, Menschen mit Präventionsangeboten in den verschiedenen Lebenswelten zu erreichen und zu fördern“, fasst Dr. Pick, Geschäftsführer des MDS, zusammen.

Präventionsbericht 2017
Tabellenband zum Präventionsbericht 2017

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, www.gkv-spitzenverband.de, 30.11.2017

50 Jahre Herztransplantation

Vor 50 Jahren, am 3. Dezember 1967, führte der südafrikanische Herzchirurg Christiaan Barnard die weltweit erste Herztransplantation am Groote-Schuur-Hospital in Kapstadt durch.

Sein Patient, der 55-jährige, schwer herzkranke Gemüsehändler Louis Washkansky, überlebte nur 18 Tage nach der Transplantation des weiblichen Spenderherzens, ehe er an den Folgen einer bakteriellen Lungenentzündung verstarb. „Was damals in Südafrika gelang, revolutionierte die Herzmedizin“, erklärt Privatdozent Dr. Wolfgang Harringer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Operationstechnisch war der Eingriff bereits eine besondere Herausforderung, aber viel entscheidender waren die zu diesem Zeitpunkt kaum erforschten Mechanismen und Gesetzmäßigkeiten im Kontext der Organabstoßung. Zum damaligen Zeitpunkt gab es zudem noch keine effektiv und zielgerichtet wirkenden Immunsuppressiva, die die natürliche Abstoßungsreaktion gegen das transplantierte Organ unterdrückten.“

Eigentlich überraschte Barnard mit seiner differenziert geplanten Aktion die medizinische Fachwelt weltweit. Diese hatte ihre Aufmerksamkeit nach Nordamerika gerichtet, und zwar speziell auf die Herzchirurgen Norman Edward Shumway und Richard Lower, in der sicheren Erwartung, dass sie die erste Herzverpflanzung in den USA durchführen werden. Shumway, Leiter der Abteilung für Herz- und Thoraxchirurgie der Stanford University, war federführend in der herzchirurgischen Forschung und entwickelte innovative Operationstechniken für die Herztransplantation, die Bernard während seines Aufenthaltes in San Francisco bei ihm kennengelernt und in der Folgezeit antizipiert hatte. Lediglich vier Wochen nach Barnards Erfolg, am 6. Januar 1968, gelang auch Shumway die erste Herztransplantation am Menschen. Einen weiteren Monat später, am 13. Februar 1968, führte der deutsche Herzchirurg Rudolf Zenker am Universitätsklinikum München die erste Herztransplantation durch. Sein Patient überlebte nur 27 Stunden mit dem neuen Herzen.

„Die ersten Herztransplantationen lösten eine Welle an Organverpflanzungen aus, die jedoch allesamt nicht nachhaltig erfolgreich waren. Erst durch weiterreichende Erkenntnisse über das menschliche Immunsystems und dem damit einhergehenden besseren Verständnis der Abstoßungsreaktion, wie auch der darauf basierenden Entwicklung geeigneter Arzneistoffe, wie dem Ciclosporin, einem wirksamen Immunsuppressivum, führte zu deutlich höheren Überlebenschancen organtransplantierter Patienten. Somit zeigt sich auch in diesem Zusammenhang, dass der herzchirurgische Eingriff eine zentrale Rolle in der Behandlung darstellt, die mittel- und langfristige Perspektive des Behandlungserfolgs jedoch auch von weiteren essentiellen Begleitmaßnahmen entscheidend beeinflusst wird“, so Harringer.

Bei irreversiblen akut oder chronisch herzinsuffizienten Patienten, bei denen alle konservativen, interventionellen und operativen Therapien ausgeschöpft sind, und die weitere, genau definierte Kriterien für eine Herztransplantation erfüllen, ist diese häufig die einzige Möglichkeit, das Überleben mittel- und langfristig zu sichern. „Die Patienten mit weit fortgeschrittener Herzschwäche haben vor der Herztransplantation häufig bereits eine lang andauernde Krankheitsgeschichte hinter sich. Die Herztransplantation als besondere Behandlung führt bei den Patienten häufig zu einem zuvor nicht mehr zu erreichenden Gesundheitszustand, verschafft wieder einen guten Allgemeinzustand und behebt erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität“, betont Harringer.

Bereits vor 20 Jahren wurde die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen in einem eigens dafür geschaffenen Transplantationsgesetz verbindlich geregelt. Im letzten Jahr haben nach Angaben der für die Organtransplantation zuständigen europäischen Organisation Eurotransplant* allein in Deutschland ca. 700 Patienten auf ein geeignetes Spenderherz gewartet. Der Status der Dringlichkeit wird hierbei in die Kategorien „High Urgent“ und „Transplantable“ eingeteilt. „Wir haben bereits seit Jahren einen großen Mangel an Spenderherzen und beobachten zudem noch den Abwärtstrend der Herz-Transplantationen mit großer Sorge“, erklärt der DGTHG-Präsident. „So wurden 2016 insgesamt nur 291 Herztransplantationen in Deutschland durchgeführt. Andererseits wurden im Jahr 2016 ca. 1000 Herzunterstützungssysteme bei Patienten, die potentiell transplantiert werden müssten, implantiert, um sie überhaupt am Leben zu erhalten, bis ein geeignetes Spenderherz zur Transplantation gefunden wird. Diese sogenannten Überbrückungsmaßnahmen sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Entsprechend wurden im Jahr 2005 lediglich 350 Herzunterstützungssysteme implantiert.“

Die Überlebenschancen mit einem Spenderorgan sind durchaus vielversprechend. „Nach erfolgreicher Transplantation und stationärer Krankenhausbehandlung, einer zielgerichteten Rehabilitation und kontinuierlicher Immunsuppressiva-Therapie, haben herztransplantierte Patienten zumeist kaum Einschränkungen im Alltag“, so Herzchirurg Harringer.

Als Organspender kommen nur Menschen mit unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall in Frage, deren Herz angemessen funktionsfähig ist und keine gravierenden Vorerkrankungen aufweist. Das transplantierte Organ muss mit bestimmten Merkmalen des Empfängers kompatibel sein und nach Explantation beim Spender innerhalb der darauffolgenden 4 bis 6 Stunden auf den Empfänger übertragen, also „implantiert“ worden sein. „In den vergangenen Jahren gab es durch diverse Ereignisse eine große Unsicherheit in der deutschen Bevölkerung und sicher auch einen Vertrauensverlust im Zusammenhang mit der Organspende. Daher setzen wir uns auch weiterhin für die Organspende ein, appellieren mit Nachdruck an die Spendebereitschaft und gehen auch mit gutem Bespiel voran. Alle Vorstandsmitglieder der DGTHG erklären öffentlich, dass sie ohne jegliche Bedenken Organspender sind. Denn trotz der medizinischen Innovation und dem technischen Fortschritt gibt es bis heute keine wirkliche Alternative zum menschlichen Herzen“ betont Harringer

* Stiftung Eurotransplant ist als Service-Organisation verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganenen in acht europäischen Ländern und arbeitet hierzu eng mit den Organspende-Organisationen, Transplantationszentren, Laboratorien und Krankenhäusern zusammen

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de, 24.11.17

Personalia Dezember 2017

Dr. med. Micha Bahr ist neuer Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie am Klinikum Ingolstadt. Der Kinderchirurg war zuvor als Oberarzt im Marien Hospital Herne – Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum tätig.

Prof. Dr. med. Riccardo Giunta wurde auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie im September 2017 zum neuen DGPRÄC-Präsidenten gewählt. Des Weiteren wurde Prof. Dr. med. Lukas Prantl als Vizepräsident und Prof. Dr. med. Michael Saueberbier als Sekretär in den Geschäftsführenden Vorstand gewählt. Dr. med. Eva-Maria Baur bleibt als Schatzmeisterin im Amt.

Prof. Dr. med. Katharina Holzer wechselte von der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Universitätsklinikums Frankfurt an das Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg. Dort leitet sie seit dem 01.10.2017 die Sektion Endokrine Chirurgie der Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie.

Prof. Dr. med. Antonio Krüger ist seit 01. November 2017 neuer Chefarzt der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie am Jun-Stilling-Krankenhaus in Siegen. Krüger ist Facharzt für Chirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie und Handchirurgie und war zuvor Leitender Oberarzt an der Uni-Klinik Marburg.

Thomas Lamm, Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, hat sich Ende 2017 in Berlin niedergelassen: Praxis „Die Chirurgie am Tierpark“.

Dr. med. Uwe Lorenz ist neuer Chefarzt der Gefäßchirurgie der Oberhavel Kliniken GmbH in Hennigsdorf. Er leitet die Abteilung seit dem 01. Oktober 2017.

Oliver Bernd Mayr, zuvor Oberarzt in der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, hat sich zum 01.04.2017 in der Gemeinschaftspraxis Orthopädie Günzburg niedergelassen.

Dr. med. Michael Metzner ist seit Mitte Oktober 2017 neuer Chefarzt der Unfallchirurgie der Klinik für Unfallchirurgie der KMG Kliniken AG, Klinikum Pritzwalk. Metzner war zuvor als Chefarzt im HELIOS Vogtland-Klinikum.

Dr. med. Ralf Anton Nettersheim leitet seit Juli 2017 die Chirurgische Klinik und Poliklinik des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum „Bergmannsheil“ in Bochum, wo er bereits als Oberarzt tätig war.

PD Dr. med. Robert Pfitzmann ist seit Juli 2017 Chefarzt im Jüdischen Krankenhaus Berlin. Pfitzmann leitet dort die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimal-invasive Chirurgie.

Dr. med. Sabine Jeanette Presser wechselte zum November 2017 als Chefärztin von der Klinik Neustadt an der Aisch an das SRH Zentralklinikum Suhl. Dort leitet sie wie zuvor in Neustadt die Abteilung der Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Dipl.-Med. Torsten Riemann, leitet seit November 2017 die Klinik für Thoraxchirurgie der Lungenklinik Lostau.

Joachim Rupp hat zum 01.11.2017 die Position des Chefarztes der Orthopädie der HELIOS OrthoClinic Hammelburg übernommen. Der Facharzt für Chirurgie und Orthopädie und Unfallchirurgie war zuvor als Oberarzt in der HELIOS Klinik Attendorn tätig.

Dr. med. Armin Olaf Scholz leitet seit Oktober 2017 das Zentrum für Unfallchirurgie und Orthopädie des HELIOS Klinikum Wuppertal.

PD Dr. med. Daniel Schubert, Facharzt für Allgemeine- und Viszeralchirurgie, wechselte als Chefarzt vom Klinikum Saarbrücken nach Halle (Saale) in die Allgemein- und Viszeralchirurgie des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara, wo er die Nachfolge von Dr. med. Walter Asperger antrat, der in den Ruhestand ging.

Prof. Dr. med. Andreas Sendler wechselte zum 01.10.2017 von München an das Hufeland-Klinikum Bad Langensalza, wo er die Position des Chefarztes der Allgemein- und Viszeralchirurgie übernimmt.

PD Dr. med. Emmanouil Skouras ist seit dem 01.10.2017 neuer Chefarzt der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie im St. Franziskus-Hospital in Köln. Der Unfallchirurg war zuvor lange Jahre an der Uniklinik Köln beschäftigt, wo er seit 2007 Oberarzt war.

Dr. med. Dr. habil. Gregor A. Stavrou ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Chirurgische Onkologie am Klinikum Saarbrücken. Sein Schwerpunkt liegt in der Krebschirurgie, vor allem der Leber-, Gallenwegs- und Bauchspeicheldrüsenchirurgie.

Dr. med. Patrick von Parpart hat zum 01.11.2017 in die Position des Chefarztes der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Krankenhaus Friedberg, Kliniken an der Paar gewechselt.

Dr. med. Holger Welsch ist der neue Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen. Der ehemalige Oberarzt folgt auf diesem Posten Dr. med. Hans-Joachim Kluger, der nun hauptamtlicher Ärztlicher Direktor des Hauses ist.

PD Dr. med. Guido Woeste leitet seit dem 01.11.2017 als Chefarzt die Allgemein- und Viszeralchirurgie des Agaplesion Elisabethenstift Ev. Krankenhaus in Darmstadt. Er wechselte vom Universitätsklinikum Frankfurt, wo er seit 2008 Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie war.

BÄK: Bürgerversicherung ist direkter Weg in die Zwei-Klassen-Medizin

Zu Forderungen von SPD-Politikern im Vorfeld möglicher Sondierungsgespräche nach Einführung einer Bürgerversicherung erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:

“Wer die Bürgerversicherung will, der startet den Turbolader in die Zwei-Klassen-Medizin. Noch gehört unser Gesundheitssystem zu den besten der Welt, mit freier Arztwahl und einer Medizin auf hohem Niveau. Alle Umfragen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger unser Gesundheitswesen als gut bewerten und erhalten wollen. Selbst die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen das hohe Niveau der  medizinischen Versorgung in Deutschland bestätigt.

Wir wollen keine Rationierung, keine Wartezeiten und keine Begrenzungen der Leistungskataloge wie in den Einheitssystemen der Niederlanden oder in Großbritannien. Diejenigen, die es sich leisten können, sichern sich dort einen exklusiven Zugang zur Spitzenmedizin als Selbstzahler oder durch teure Zusatzversicherungen. Das hindert die SPD jedoch nicht daran, die Bürgerversicherung zur Voraussetzung von Sondierungsgesprächen zu machen und damit unser leistungsstarkes System aus den Angeln zu hebeln. Was uns aber als gerechtere Alternative zum dualen Krankenversicherungssystem angeboten wird, ist in Wirklichkeit der direkte Weg in die Zwei-Klassen-Medizin.

Hinzu kommt, dass die Private Krankenversicherung die rasche Übernahme des medizinischen Fortschritts für alle Patienten ermöglicht. Denn die Existenz der PKV führt mit einem hohen Leistungsversprechen dazu, dass auch das GKV-System versucht, einen hohen Versorgungsstandard trotz aller Sparbemühungen aufrechtzuerhalten. So fördert die private Krankenversicherung Innovationen bei Diagnostik und Therapie, genehmigt sie schnell und setzt damit die Krankenkassen in der Regel unter Zugzwang. 
Nicht zuletzt würden der medizinischen Versorgung Mittel in Milliardenhöhe entzogen. Das trifft nicht nur Ärzte, Physiotherapeuten oder Hebammen, sondern auch und gerade die Patientinnen und Patienten. Denn Privatversicherte ermöglichen mit ihrem die tatsächlichen Kosten deckenden Finanzierungsbeitrag eine hochwertige medizinische Ausstattung von Krankenhäusern und Praxen, die allen Patienten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus zur Verfügung steht.”

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 27.11.2017

 

Mögliche Auswirkungen des Brexit im Berufsumfeld der Freien Berufe

Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) dankt für das Angebot, zu möglichen Auswirkungen des Brexits auf die Freien Berufe Stellung nehmen zu können. Als Spitzenverband der Kammern und Verbände der Freien Berufe vertritt der BFB satzungsgemäß die berufsübergreifenden Interessen der Freien Berufe. Die beigefügten Anregungen sind insofern auf diese Anliegen fokussiert.

Von Empfehlungen mit allgemeinpolitischem Charakter – etwa zur künftigen „Gestalt“ Europas etc. – wird an dieser Stelle zwar bewusst abgesehen. Unbeschadet dessen bedauern die Freien Berufe den bevorstehenden Austritt Großbritanniens. Sie sehen im Brexit aber auch die Chance, dass die Leistungsfähigkeit nationaler Strukturen für den Binnenmarkt künftig wieder mehr Beachtung findet. Das System der Selbstverwaltung der Freien Berufe aus Kammern und Verbänden stellt eine solche funktionierende Struktur dar, welche effizient und effektiv den Wirtschaftsstandort Deutschland als Teil des europäischen Binnenmarktes befördert und damit nicht nur dem deutschen, sondern auch dem europäischen Verbraucherschutz dient. Insofern wäre es aus der Sicht der Freien Berufe wünschenswert, wenn die Brexit-Verhandlungen – bei all den Nachteilen, die der Brexit mit sich bringt – auch dazu führen, die nationale Vielfalt und mithin den Subsidiaritätsgedanken als Stärke des Europäischen Binnenmarktes mit neuem Leben zu füllen.

Der BFB bittet die Bundesregierung, möglichst frühzeitig in den anstehenden Verhandlungen zum Brexit auf Berücksichtigung der folgenden Aspekte hinzuwirken:

  • Erhalt der gegenseitigen Anerkennung europäischer Abschlüsse auf Grundlage der Berufsanerkennungsrichtlinie
  • Erhalt der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes unter Beachtung des Prinzips der Gegenseitigkeit
  • Erhalt des Datenschutzes im Informationsaustausch und Erhalt bestehender Vorwarnsysteme bei Verstößen gegen Berufspflichten
  • Umsetzung der EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

I. Berufsanerkennung im bisherigen Stil gewährleisten

Der BFB fordert, dass die Anerkennung von Berufsabschlüssen, wie sie derzeit durch die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet wird, auch künftig sichergestellt bleibt.

In Schlüsselsektoren wie beispielsweise dem britischen Gesundheitswesen arbeiten derzeit rund 130.000 europäische Arbeitskräfte, davon nahezu 2.200 deutsche Ärztinnen. Der BFB geht zwar davon aus, dass eine adäquate Gesundheitsversorgung der eigenen Bevölkerung ohnehin im Interesse der britischen Regierung liegt. Der BFB fordert jedoch im Interesse derjenigen Fachkräfte der Freien Berufe (auch außerhalb der Heilberufe!), die nach dem Brexit in Großbritannien verbleiben wollen, unbürokratische und effiziente Lösungen für die (dauerhafte) Anerkennung von EU-Abschlüssen zu finden.

Der BFB weist daraufhin, dass den Berufsträgern keine oder zumindest keine erheblichen Kosten entstehen dürfen, wie derzeit bei der Einzelfallprüfung außerhalb der automatischen Anerkennung teilweise der Fall. So fordert beispielsweise das Architects‘ Registration Board (ARB) in UK, London, bei Einzelfallprüfungen von Abschlüssen sehr hohe Gebühren (im vierstelligen Bereich), welche eine erhebliche Mehrbelastung der Berufsträger darstellen würde, die derzeit dem System der automatischen Anerkennung unterliegen.

II. Grundfreiheiten gebündelt erhalten, kein Rückschritt gegenüber dem Status Quo

Der BFB begrüßt, dass die Bundesregierung an der Einheit der vier Grundfreiheiten in den Verhandlungen unmissverständlich festhält, um Anreize für weitere Austritte zu vermeiden (keine Grundfreiheiten „à la carte“).

Der BFB spricht sich dafür aus, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch künftig erhalten bleibt. Deutsche Freiberufler sollen in Großbritannien keine speziellen Genehmigungen beantragen müssen. Neben der langfristigen Beschäftigung sollen auch kurzfristige, spontan terminierte Beschäftigungen möglich bleiben, wie dies beispielsweise bei Wochenenddiensten von deutschen Ärztinnen in britischen Krankenhäusern der Fall ist. Hier liegen häufig keine festen Anstellungsverhältnisse zugrunde, sondern es erfolgt eine bedarfsgerechte Einzelfallabrechnung.

Der freie Warenverkehr beispielsweise von Medizinprodukten und Baustoffen wird durch die CE Kennzeichnung befördert; dies erschwert die Tätigkeit derjenigen Freien Berufe (insbesondere Heilberufe und technische Freie Berufe), die diese Produkte für ihre Dienstleistungserbringung benötigen. Der BFB fordert, dass auch künftig die CE Kennzeichnung zu einer unbürokratischen Zulassung auf dem britischen Markt führt. Im Bereich der Zulassung neuer Medikamente, welche durch die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erfolgt, empfiehlt der BFB, dafür Sorge zu tragen, dass die regulatorischen Kapazitäten, Prozesse und Zeitrahmen nicht negativ beeinflusst werden. Ergänzend weist der BFB darauf hin, dass durch den Austritt aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) der Import notwendiger Isotope für Bestrahlungstherapien nach Großbritannien möglicherweise erschwert wäre. Der BFB geht ferner davon aus, dass die britische Regierung in den Verhandlungen im Interesse britischer Patienten nachhaltige Lösungen vereinbart.

Die Niederlassungsfreiheit als Bestandteil der Freiheit des Personenverkehrs ermöglicht es, den Verwaltungssitz einer britischen Limited nach Deutschland zu verlegen. Wenn Großbritannien zum Drittstaat wird, verliert eine Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland ihren Status als Kapitalgesellschaft – mit weitreichenden Haftungsfolgen für die Gesellschafter. Umgekehrt wird die Europäische Aktiengesellschaft (SE)mit Sitz in Großbritannien, welche auf einer EU-Verordnung beruht, mangels Rechtsgrundlage in eine britische Rechtsform umgewandelt werden. Auch die Möglichkeit grenzüberschreitender Fusionen oder Rechtsformwechsel unter Einbeziehung britischer Gesellschaften würden wegfallen. Der BFB fordert, Zwangsumwandlungen bestehender Rechtsformen zu vermeiden und das bestehende System der Rechtsformen zu erhalten.

Die Niederlassungsfreiheit, aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit, befördert die EU-weite freiberufliche Dienstleistungserbringung. Der BFB betont, dass europäische freiberufliche Dienstleistungen als wirtschaftsnahe Dienstleistungen auch künftig auf dem britischen Markt erbracht werden. Hierbei ist es wichtig, dass die europäische Dienstleistungserbringung nicht durch neue Hemmnisse erschwert wird.

Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit sollte dies sowohl für britische Freiberufler, die in der EU tätig sind, als auch für deutsche Freiberufler in Großbritannien gelten. Grundsätzlich sollten sich die Tätigkeiten der Freiberufler nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU nach nationalem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats beurteilen. Für den Fall, dass es in den Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien zur Vereinbarung eines Handelsabkommens kommt, wonach die Regeln über den Binnenmarkt auch weiterhin anwendbar bleiben, sollten britische Freiberufler auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Rechte, die ihnen derzeit sowohl die Dienstleistungs- wie auch die Niederlassungsfreiheit gewährt, geltend zu machen.

Der BFB weist ergänzend daraufhin, dass sämtliche Grundfreiheiten durch europäische Regelungen im Bereich des Steuerrechtes begleitet werden, die nach dem Brexit gangbarer Lösungen bedürfen. So würde für natürliche Personen mit EU-Pass und Wohnsitz in Großbritannien unmittelbar die Wegzugsteuer greifen (solange Großbritannien EU-Mitglied ist, stunden die deutschen Steuerbehörden diese Steuer; nach dem Brexit wäre sie sofort fällig). Auch Vergünstigungen, wie etwa die Möglichkeit des One-Stop-Shop-Umsatzsteuerverfahrens (durch Einrichtung einer zentralen Stelle wird die Durchsetzung des Bestimmungslandprinzips im Umsatzsteuerrecht für die Leistungsanbieter vereinfacht.), wären dann künftig nicht mehr gegeben. Auch im Hinblick auf die von Freiberuflern unterhaltenen Berufshaftpflichtversicherungen ist eine Mehrbelastung durch zusätzliche Versicherungspflichten aufgrund des Brexits zu vermeiden.

III. Datenschutz im Informationsaustausch und bestehende europaweite Vorwarnsysteme bei Verstößen gegen Berufspflichten erhalten

Der Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten erfolgt heute über das Binnenmarktinformationssystem (IMI) auf der Grundlage europäischer Datenschutzbestimmungen, unter anderem der Datenschutzgrundverordnung. Dabei dürfen personenbezogene Daten aufgrund derselben rechtlichen Bestimmungen in Deutschland wie in Großbritannien verarbeitet werden.

Ebenso muss der erleichterte Datenaustausch für die Überwachung und Frühwarnung übertragbarer Krankheiten sichergestellt werden. Dieser leistet beispielsweise im Bereich der Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenzen (AMR) wertvolle Dienste.

Der gesicherte Datenaustausch ist auch für die Umsetzung von Vorwarnsystemen im Bereich der Verstöße gegen Berufspflichten grundlegend. So wird im Gesundheitssektor die Patientensicherheit über die Unterrichtungsverpflichtung aller europäischer Behörden und Gerichte über solche Angehörige von Gesundheitsberufen, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit untersagt wurde, gewährleistet.

Der BFB fordert, im Interesse eines weiterhin hohen Verbraucher- und Patientenschutzes in Deutschland den erleichterten gesicherten Daten- und Informationsaustausch auch künftig zu erhalten und unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden.

Schließlich weist der BFB daraufhin, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen zu einer Erhöhung von Haftungsrisiken führen, welche den Informationsaustausch nachhaltig behindern würden. Insofern wäre ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO) oder eine entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarung erforderlich.

IV. Umsetzung der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

EU-Normen und Urteile des EuGH werden nach dem Brexit nicht mehr ohne weiteres als Basis der Auslegung von Vertragsklauseln in Großbritannien gelten; dies schafft Rechtsunsicherheit. Rechtsunsicherheit wird auch durch den Wegfall der Bindung der britischen Gerichte an die Rom-Verordnung sowie die EU-Verordnung 1215/2012 zur Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedsstaates und zur Lösung von Kompetenzkonflikten geschaffen. Die dem britischen Recht eigene „anti-suit injunction“, welche die Parteien vor britische Gerichte zwingen kann, gewinnt dann wieder an Bedeutung.

Der BFB empfiehlt dringend, in den Verhandlungen zeitnah Lösungen für diese Fragen zu erarbeiten, um Rechtsunsicherheit und Verzerrungen in bestehenden Verträgen durch Wegfall der bisherigen Rechtsgrundlage zu vermeiden.

Der BFB unterstreicht die entscheidende Rolle der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung der vier Grundfreiheiten dürfen die Rolle des EuGH auch im Interesse der Rechtssicherheit nicht unberücksichtigt lassen.

Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB)
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BFB: Mögliche Auswirkungen des Brexit im Berufsumfeld der Freien Berufe. Passion Chirurgie. 2017 Dezember, 7(12): Artikel 05_01.

Schaufenster Dezember 2017: Herzchirurgie in Zahlen

 

 

 

 

 

Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG), hat die diesjährigen herzchirurgischen Leistungszahlen, kategorisiert nach Eingriffen und Überlebensraten, für das Jahr 2016 veröffentlicht. Danach ist die Gesamtzahl der Operationen in den 78 Fachabteilungen für Herzchirurgie in Deutschland vom Jahr 2015 auf 2016 um 0,8 Prozent gesunken und liegt bei 103.128 (2015:103.967).

 

Trotz der jährlichen Zunahme älterer Patienten in den herzchirurgischen Fachabteilungen – 37,1 Prozent waren im vergangenen Jahr 70-79 Jahre alt und 15,7 Prozent 80 Jahre und älter – und dem damit häufigeren Vorhandensein von Begleiterkrankungen, blieben die Krankenhaus-Überlebensraten in den einzelnen Eingriffskategorien durchweg stabil. (Quelle: DGTHG)

 

 

Zählt man die Herzschrittmacher- und Defibrillator-Eingriffe sowie die Operationen der herznahen Hauptschlagader ohne Einsatz der Herz-Lungen-Maschine zu herzchirurgischen Eingriffen dazu, summiert sich die Anzahl auf 130.345 (Eingriffe im Jahr 2015: 128.175), die die rund 930 in Deutschland tätigen Herzchirurgen vorgenommen haben. (Quelle: DGTHG)

Zi-Studie unterstreicht Reformbedarf bei der Notfallversorgung

Anlässlich der Veröffentlichung einer Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mit dem Titel „Rolle der Krankenhäuser in der Notfallversorgung in Deutschland: Daten belegen massiven Reformbedarf“ hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, am 29.11.2017 in Berlin erklärt:

„Der internationale Vergleich zeigt deutlich, dass wir über eine Konzentration der Notaufnahmen an Krankenhäusern sprechen müssen. Die Behauptung, alle Notaufnahmen seien überfüllt, wird eindeutig widerlegt. Wenn im Durchschnitt 1,7 Patienten pro Stunde in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden, so muss die Frage erlaubt sein, ob hier nicht Synergien genutzt werden können. Wir haben in unserem Konzept ‚KBV 2020‘ Vorschläge für eine enge Kooperation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der niedergelassenen Ärzte und der Notaufnahmen der Krankenhäuser gemacht. Nur durch eine enge Zusammenarbeit wird es uns gelingen, die Versorgung der Patienten wohnortnah auch in Zukunft zu sichern. Mit dem Marburger Bund befinden wir uns hierbei in guten und konstruktiven Gesprächen. Ich appelliere an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, ihren Standpunkt des Haltens von allen Notaufnahmen um jeden Preis aufzugeben. Um es aber auch deutlich zu sagen: Natürlich müssen Patienten, die ‚echte‘ Notfälle darstellen, auch an allen Krankenhäusern versorgt werden können. Uns geht es vor allem um die Patienten, die eben keine Notfälle sind, sondern eigentlich im Bereitschaftsdienst behandelt werden könnten.“

Zi-Studie

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 29.11.2017

BDC zum Qualitätsmonitor 2018: Mindestmengen als alleinige Qualitätsindikatoren unzureichend

Berlin, 29. November 2017: Zu dem aktuellen Qualitätsmonitor 2018 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erklärt der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer:

„Der BDC spricht sich generell für die Spezialisierung innerhalb der Chirurgie aus. Eine Verbesserung der Behandlungsergebnisse bei komplexen Maßnahmen kann am besten über den Weg einer Zentralisierung erreicht werden, wie einige europäische Nachbarländer bereits zeigen. Gerade bei der Durchführung komplexer Behandlungsoptionen einschließlich operativer Maßnahmen, vor allem in der onkologischen Chirurgie, konnte die Ergebnisqualität bei einer gewissen Anzahl durchgeführter Maßnahmen bei gleichzeitiger Steigerung der Prozess- und Strukturqualität im interdisziplinären Konzept verbessert werden. Aber genauso klar ist auch, dass Mindestmengen als alleinige Qualitätsindikatoren nicht ausreichen, ganz wesentlich ist, die Indikationsqualität zu berücksichtigen.

Die generelle Ausweitung der Mindestmengenregelungen ist daher keine Lösung. Mindestmengen sind kein Allheilmittel gegen Schwächen des Gesundheitssystems und jede Ausweitung von Mindestmengen innerhalb der Chirurgie muss detailliert geprüft werden – vor allem müssen den geforderten Mindestmengen möglichst evidenzbasierte Daten zugrunde liegen.

Basierend auf dem aktuellen Qualitätsmonitor fordert die AOK einen konsequenten Umbau der Versorgungslandschaft mit Einrichtung von hochspezialisierten Zentren; dafür müsse der Gesetzgeber 75 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 bereitstellen. In den Strukturfonds sind hierfür bisher lediglich eine Milliarde Euro vorgesehen. Dabei stellt sich nun die Frage, warum sich die Kostenträger einer verbesserten Finanzierung von Zentren bisher eher verweigert haben.“