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AWMF fordert Gesundheitspolitik auf Basis evidenzbasierter Medizin

Das Patientenwohl soll für die künftige Bundesregierung der entscheidende Maßstab aller gesundheitspolitischen Entscheidungen werden. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. begrüßt diese Aussage im neuen Koalitionsvertrag, kritisiert jedoch, dass unerwähnt bleibt, auf welcher Basis gesundheitspolitische Entscheidungen künftig getroffen werden sollen. Die wissenschaftliche Medizin und die Notwendigkeit wissenschaftlich belegbarer Maßnahmen ist mit keinem Wort erwähnt.

Patientenwohl kann nur dann erreicht werden, wenn sich künftige gesundheitspolitische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren: Nur wenn nachweisbar ist, dass eine gesetzgeberische Maßnahme im Gesundheitswesen im Sinne der evidenzbasierten Medizin ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist, dient sie auch dem Wohl von Patientinnen und Patienten. Um das zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Medizin – wie sie in der AWMF versammelt ist – unverzichtbar. „Wir müssen mehr und früher als bislang in gesundheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden“, fordert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg.

Zwar wird im Koalitionsvertrag betont, dass der Dialog auch mit der Wissenschaft intensiviert werden muss, die evidenzbasierte Medizin findet als Grundpfeiler einer wissenschaftlich begründeten Prävention, Diagnostik und Therapie in dem 177-Seiten starken Vertrag jedoch keinerlei Erwähnung. Das sieht die AWMF angesichts der zu lösenden Aufgaben äußerst kritisch. „Die alternde Gesellschaft, die Zunahme chronischer Erkrankungen, Antibiotika-Resistenzen, aber auch die Digitalisierung und der Nachwuchsmangel in vielen Teilen der Medizin stellen uns vor große gesamtgesellschaftliche Herausforderungen“, so Kreienberg. Diese seien nur zu bewältigen, wenn die künftige Bundesregierung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen die Ebenen und Akteure einbinde, die die höchste Kompetenz und Expertise zu einem Thema mitbringen.

In der AMWF mit ihren 177 wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften sind alle medizinischen Fächer, die meisten interdisziplinären Themenbereiche und neben Ärzten auch weitere Gesundheitsberufe vertreten. Von diesen wird Wissen gemäß der evidenzbasierten Medizin entwickelt, evaluiert und verbreitet. Daraus entstehen unter anderem Leitlinien, die heute die Basis des ärztlichen Handelns darstellen. Die AWMF garantiert daher mir ihren Aktivitäten und Akteuren eine Gesundheitsversorgung, bei der die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin auf alle Gesundheitsberufe und alle Versorgungsbereiche angewandt werden.

Die AWMF begrüßt auch das Anliegen der Koalitionsparteien, die Gesundheitsforschung auszubauen. Damit haben diese eine zentrale Forderung der AWMF in ihrem künftigen Regierungsprogramm verankert. Doch auch hier komme es auf die Ausgestaltung an: Hochschulmedizin, Versorgungsforschung und Medizininformatik können nur im Sinne der Patienten gestärkt werden, wenn auch hier die Grundpfeiler der wissenschaftlichen Medizin zum Maßstab des Handelns werden. Dazu gehöre, dass wissenschaftliches Arbeiten innerhalb der Medizin in Ausbildung und Beruf einen höheren Stellenwert bekomme, wissenschaftliche Studien und Netzwerke gefördert, die individuellen Bedürfnisse der Patienten und das Erfahrungswissen der Experten regelmäßig abgefragt werde und in Aktivitäten einfließen. „Dafür ist die AWMF in Deutschland das Expertengremium, das sich im Interesse des Patientenwohls gerne in die künftige Regierungsarbeit einbringt“, betont Kreienberg.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 05.03.2017

Gesucht: Digitale Ideen für die Zukunftspraxis

KBV startet Ideewettbewerb

„Es gibt tausende von Apps und digitalen Anwendungen rund um das Thema Gesundheit. Doch der Nutzen für Patient und Arzt ist oft unklar. Daher ist es unser Ziel, diejenigen Anwendungen und digitalen Dienste zu identifizieren und zu fördern, die die Arbeit und Abläufe in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen verbessern“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Start der KBV-Zukunftspraxis. In einem Ideenwettbewerb sucht die KBV hierfür zunächst digitale Dienste mit einem Mehrwert für Praxen und Patienten. Die KBV bietet den Entwicklern ihr Know-how zur Zielgruppe und zum Gesundheitssystem an und bereitet sie für die Erprobung und Evaluation der Produkte in sogenannten Zukunftspraxen vor, in denen diese anschließend unter realen Bedingungen im Praxisbetrieb getestet werden.

„Mit unserer Initiative möchten wir Praxen und Patienten dabei helfen, sinnvolle digitale Produkte zu finden“, betonte Gassen. Die Arbeitszeit der Ärzte sei schließlich in erster Linie für die Patienten da. „Neue Produkte dürfen der Praxis auf keinen Fall einen Mehraufwand verursachen. Uns geht es darum, die Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Im Idealfall können wir Ärzten und Patienten mit geeigneten Anwendungen den Alltag erleichtern“, so Gassen.

Bis zum 28. Juni können sich Dienstleister mit geeigneten digitalen Anwendungen bewerben. Die Teilnahmebedingungen und -unterlagen sind auf der Website der KBV HIER zu finden. Am 26. September werden dann die Sieger des Ideenwettbewerbs beim sogenannten Take-off-Event gekürt. Die drei Erstplatzierten erhalten ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro (1. Platz), 10.000 Euro (2. Platz) und 5.000 Euro (3.Platz). Insgesamt werden bis zu zehn Teilnehmer eingeladen ihr Produkt anschließend in den Zukunftspraxen unter Echtbedingungen testen zu lassen.

Vor der entscheidenden Finalrunde finden zwei KV Digital Pitching Days statt. Die Sieger dieser Pitching Days erhalten ein direktes Ticket für das Take-off-Event. KV Digital ist eine Innovationsplattform, die die KBV über ihr Tochterunternehmen KV Telematik GmbH im Bereich „Digitalangebote und Apps im Gesundheitswesen“ anbietet. Im Rahmen von verschiedenen Formaten, wie beispielsweise Workshops, Sprechstunden und Seminaren, werden Ideen diskutiert, weiterentwickelt, Hilfestellungen gegeben und gemeinsame digitale Strategien für die ambulante Versorgung erarbeitet. Der erste Pitching Day am 6. März ist bereits ausgebucht. Der zweite findet am 2. Mai 2018 statt. Informationen zur Bewerbung an den Pitching Days sind unter www.kv-digital.de zu finden.

Quelle: Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 28.02.2018

Resolution: Zukunftssichere Versorgung nur mit der Selbstverwaltung

Mit Befremden haben die Delegierten der Vertreterversammlung der KBV auf aktuelle Bestrebungen der Gesundheitspolitik, in die Selbstverwaltung einzugreifen, reagiert. In einer heute verabschiedeten Resolution fordern sie die Politik auf, die bewährten Prinzipien der Freiberuflichkeit und den notwendigen Spielraum für die Selbstverwaltung zu erhalten.

„Die Scheindebatte um eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin und um eine postulierte Terminungerechtigkeit weisen wir als realitätsfern und unsachlich zurück“, heißt es in der Resolution. Eine Leistungsausweitung, wie im Koalitionsvertragsentwurf angekündigt, sei mit den Budgets in der ambulanten Versorgung nicht vereinbar.

Schon heute betrage die durchschnittliche Arbeitszeit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten 52 Stunden pro Woche. Daher sei nicht die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden auszubauen, sondern die Bürokratie von insgesamt 50 Millionen Stunden pro Jahr in den Praxen zurückzufahren. „Wie die Arbeitszeit zu gewichten ist, kann in den Praxen vor Ort und anhand der jeweiligen Versorgungsnotwendigkeiten am besten beurteilt werden“, stellten die Delegierten klar.

Der nachwachsenden Generation müssten Bedingungen bereitet werden, die „eine Entscheidung für die Niederlassung begünstigen und nicht behindern“. Dazu gehörten beispielsweise, Regresse abzuschaffen und die sprechende Medizin aufzuwerten.

Eingriff in Praxisführung

Die Budgetierung im ambulanten Bereich hatte zuvor auf der VV auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen angeprangert. Damit würden Gelder für Behandlungen vorenthalten und somit die Versorgung der Patienten gefährdet. Zudem bezeichnete der KBV-Chef die geplante Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit als einen „unzumutbaren Eingriff in die Arbeitszeitgestaltung und Praxisführung von uns Freiberuflern“.

Ausbau der 116117

Den Ausbau der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 kündigte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister an. Dem Aktionismus der Politik müsse man vorgreifen und als Selbstverwaltung eine griffige und klare Lösung präsentieren. Die 116117 müsse ein leistungsfähiges, technisch einwandfrei funktionierendes Angebot mit kurzen Wartezeiten für die Anrufer sein. Außerdem müsse die Rufnummer mit einem Einschätzungssystem verbunden werden, das es erlaube, bereits vor jedem Arztkontakt das Anliegen des Anrufers zu erkennen und zu kanalisieren.

Fristverlängerung für VSDM

Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel betonte, dass die KBV um eine weitere Fristverlängerung für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) um ein halbes Jahr bis Mitte 2019 kämpfen werde, um das Sanktionsrisiko für die Praxen zu entschärfen. Schließlich seien nicht die Vertragsärzte Schuld an den Verzögerungen, sondern der Markt, der die notwendigen Komponenten nicht liefern könne.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 02.03.2018

6. Chirurgische Woche für Studierende

Nachwuchsförderung für Studierende: 08.-12. Oktober in Tübingen

Zum sechsten Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende mit dem Ziel: »Die Besten für die Chirurgie« als längerfristige Begleitung auf dem Weg zum Chirurgen etabliert.

Die Schwerpunkte werden von Experten dargestellt und beinhalten:

  • Chirurgie des unteren Gastrointestinaltrakts
  • Chirurgie des oberen Gastrointestinaltrakts
  • Hepatobiliäre Chirurgie
  • Transplantationschirurgie
  • Endokrine Chirurgie
  • Onkologische Chirurgie
  • Traumatologie
  • Frakturenlehre

Hands-on-Kurse:

  • Knoten- und Knüpftechniken
  • Grundkurs in der flexiblen Endoskopie
  • Grundkurs in der Laparoskopie
  • Assistenz bei laparoskopischen Eingriffen

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Finanzreserven der Krankenkassen steigen auf Rekordwert

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2017 einen Überschuss von rund 3,15 Milliarden Euro erzielt. Dieser Überschuss lag damit nahezu doppelt so hoch wie im Vorjahr (2016: 1,62 Milliarden Euro). Die Finanzreserven der Krankenkassen stiegen damit bis Ende 2017 auf rund 19,2 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Finanzreserve sämtlicher Krankenkassen beträgt etwa eine Monatsausgabe und liegt damit  viermal so hoch wie die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve.

Einnahmen in Höhe von rund 233,72 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 230,56 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,3 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,5 Prozent gestiegen.

Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist die GKV finanziell gut aufgestellt. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen stimmen, die Ausgabenentwicklung dürfte in diesem Jahr moderat verlaufen und der derzeit von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz ist höher als der zur Deckung der voraussichtlichen Ausgaben erforderliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Gleichwohl steht unser Gesundheitswesen in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, bessere Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege, die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung und damit in die Modernisierung unseres Gesundheitswesens werden mit steigenden Ausgaben verbunden sein. Diesen Herausforderungen muss mit einer nachhaltigen und starken Finanzierungsbasis begegnet werden.

Günstige Finanzentwicklung entlastet Beitragszahler

Die Beitragseinnahmen haben sich mit einem Zuwachs von 4,3 Prozent so entwickelt wie im Schätzerkreis von allen Beteiligten einvernehmlich prognostiziert. Die Veränderungsrate bei den zuweisungsrelevanten Ausgaben entwickelte sich mit dem Anstieg  von 3,5  Prozent sehr moderat und damit erheblich unterhalb der Prognosen der Kassenseite im Schätzerkreis, die noch im Oktober vergangenen Jahres für 2017 noch eine Beschleunigung des Ausgabenwachstums auf 4,2 Prozent prognostiziert hatte. Bundesgesundheitsministerium und Bundesversicherungsamt  waren in ihrer Schätzung von einem Ausgabenzuwachs von 3,8 Prozent ausgegangen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage der Prognose des Schätzerkreises für das Jahr 2018 von 1,1 auf 1,0 Prozent abgesenkt. Nur ein Teil der Krankenkassen hat die vorhandenen Möglichkeiten zu Senkung ihres Zusatzbeitragssatzes genutzt. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz lag zum 1. Januar 2018 bei 1,08 Prozent. Das zeigt, dass das Potenzial für Beitragssatzsenkungen nicht zuletzt unter Berücksichtigung der erheblichen Finanzreserven zahlreicher Krankenkassen bislang nicht ausgeschöpft wurde. 

Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Alle Kassenarten konnten ihr Finanzergebnis gegenüber dem Vorjahr in 2017 erheblich verbessern. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

Finanzergebnisse nach vorläufigen Rechnungsergebnissen (amtl. Statistik KV 45)

Angaben in Mio. Euro

Zeitraum/Kassenart gesamt AOK EK BKK IKK LKK KBS
1.-4. Quartal 2017 (vorläufig KV 45) 3.153 1.449 1.117 295 174 16 102
1.-3. Quartal 2017 (KV 45) 2.520 1.100 925 211 126 15 142
Jahresrechnungsergebnis (KJ1) 1.621 1.000 343 131 54 24 69

Erstmals haben damit unter Berücksichtigung der Finanzentwicklung 2017 sämtliche der derzeit bestehenden 110 Krankenkassen die gesetzliche vorgegebene Mindestreserve bei den Betriebsmitteln und Rücklagen von 25 % einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschritten.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Die liquiden Mittel des Gesundheitsfonds beliefen sich zum Stichtag 15. Januar 2018 auf einen Wert von 9,1 Milliarden Euro. Die Einnahmeseite des Gesundheitsfonds verlief mit einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 4,4 Prozent weiterhin sehr dynamisch. Somit profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Der Bundeszuschuss wurde von 2016 auf 2017 und für die Folgejahre dauerhaft von 14,0 auf 14,5 Milliarden Euro erhöht. Bei Entnahme von rund 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve verbuchte der Gesundheitsfonds einen Ausgabenüberhang von 482 Millionen Euro.

Deutliche Abflachung der Ausgabenzuwächse

Trotz der Umsetzung wichtiger Verbesserungen für die Versicherten, die in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurden, hat sich der Ausgabenzuwachs der Krankenkassen im Jahr 2017 mit 3,5 Prozent in den letzten Jahren deutlich abgeflacht. 2014 lag der Zuwachs bei 5,7 Prozent, 2015 bei 4,0 Prozent und 2016 bei 4,2 Prozent. 
Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten 2017 bei rund 2,3 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,6 Prozent (je Versicherten um 2,4 Prozent), die Verwaltungskosten gingen um -0,4 Prozent (je Versicherten um -1,6  Prozent) zurück. Dabei sind die Neuzugänge, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger, sondern nehmen auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch als die gleichaltrigen Bestandsversicherten. Auch dies hat zu einer Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten beigetragen.

Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen

In fast allen größeren Leistungsbereichen ist die Ausgabenentwicklung 2017 moderat verlaufen.

Im Bereich der vertragsärztlichen Behandlung stiegen die Ausgaben um rund 4,9 Prozent an. Bei den Ausgaben für die ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es ab 2017 bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen mit einem bislang vergleichsweise niedrigeren Gesamtvergütungsniveau auf Grund der sog. „Konvergenzregel“ zu höheren Vergütungen gekommen ist. Im Rahmen des Leistungsbereichs stiegen die  Ausgaben für Hochschulambulanzen um 12,8 Prozent und für die psychotherapeutische Versorgung um 4,9 Prozent.

Bei den Ausgaben für zahnärztlichen Versorgung war der Anstieg deutlich niedriger. Er betrug bei zahnärztlicher Behandlung 1,9  Prozent, beim Zahnersatz 1,0 Prozent.

Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen sind um 4,0 Prozent gestiegen. Die Zuwächse bewegen sich damit in etwa im Rahmen der durchschnittlichen Steigerungsrate der gesamten Leistungsausgaben. Die Einsparungen, die die Krankenkassen durch Vertragsrabatte mit pharmazeutischen Unternehmen erzielten, stiegen um 4,3 Prozent.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung haben sich um 2,6 Prozent erhöht. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen 2017 rund 1,9 Milliarden Euro höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Zuwächse beim Krankengeld, die bis zum Jahr 2015 häufig zweistellig waren, verlaufen mit einer Veränderungsrate von 5,2 Prozent ähnlich wie bereits im Vorjahr vergleichsweise moderat.

Überproportionale Zuwächse ergeben sich mit 4,5 Prozent bei den Ausgaben für Heilmittel. Hier sind Honorarerhöhungen der Heilmittelerbringer nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 finanzwirksam geworden. Der Anstieg bei den Ausgaben für Hilfsmittel in Höhe von 2,8 Prozent ist demgegenüber deutlich niedriger. 

Bei der häuslichen Krankenpflege ist nach vielen Jahren mit zumeist zweistelligen Zuwachsraten 2017 mit 6,3 Prozent erstmals ein deutlich geringerer  Anstieg festzustellen.

Hohe Zuwächse bei Prävention sowie Hospiz- und Palliativversorgung

Bei den Ausgaben für Präventionsleistungen nach §§ 20 ff. SGB V verzeichneten die Krankenkassen 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen weiteren Zuwachs von rund 6,5 Prozent, nachdem in diesem Bereich bereits 2016 ein Zuwachs von rund 49,3 Prozent erzielt wurde. Die Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention nach dem Individualansatz gingen zwar im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um -3,3 Prozent zurück, jedoch stiegen die Ausgaben für betriebliche Gesundheitsförderung um 8,5 Prozent und für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten sogar um 21,4 Prozent. Die weiterhin erfreuliche Entwicklung gerade in den betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten, also in den Bereichen, in denen wichtige Weichenstellungen für ein gesundheitsbewusstes Leben vorgenommen werden können (z. B. in Kitas, Schulen und Betrieben), ist in erster Linie auf das Präventionsgesetz zurückzuführen. Mit den Regelungen dieses Gesetzes wurden die Krankenkassen ab 2016 verpflichtet, ihr bisher sehr geringes Engagement in den Lebenswelten deutlich auszubauen. Nach den sehr hohen Zuwächsen im vergangenen Jahr setzt sich die erfreuliche Entwicklung auch im Jahr 2017 fort. Somit wurden die gesetzlich vorgegebenen Ausgaben-Sollwerte von mindestens 2,05 Euro je Versicherten für die Gesundheitsförderung in betrieblichen und nicht-betrieblichen Lebenswelten in diesem Jahr im Schnitt mit 2,15 Euro bzw. 2,10 Euro im Durchschnitt sogar überschritten. Gleiches gilt für die Ausgaben für die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen, bei denen die Ausgaben um 8,9 Prozent gestiegen sind.Bei der Hospiz- und Palliativversorgung haben die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Leistungsverbesserungen beigetragen, die sich auch in deutlichen Ausgabenzuwächsen bemerkbar machen. So stiegen insbesondere die Ausgaben für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung um rund 16,3 Prozent und die Zuschüsse der Krankenkassen für ambulante und stationäre Hospize um rund 8,8  Prozent. Im vergangenen Jahr gab es in diesen Bereichen sogar noch deutlich höhere Zuwachsraten. Insgesamt hat sich das Ausgabenvolumen für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung von 2013 bis 2017 von 214 Mio. auf 461 Mio. Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. Bei den Zuschüssen für Hospize stiegen die Ausgaben im gleichen Zeitraum von 130 auf 218 Mio. Euro.

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind 2017 um -0,4 Prozent zurückgegangen. Vieles spricht dafür, dass dabei auch Synergieeffekte bei größeren Kassenfusionen eine Rolle spielen. Beim Rückgang der Verwaltungskosten ist auch zu berücksichtigen, dass im Vergleich zum Vorjahr in geringerem Umfang Alterungsrückstellungen für zukünftige Versorgungsleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet wurden. Auch die Erstattungen, die die gesetzlichen Krankenkassen als Ausgleich für Verwaltungskosten der Pflegekassen erhalten haben, sind deutlich gestiegen. Auch dies hat zur negativen Veränderungsrate in 2017 beigetragen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 02.03.2018

Neues BDC-Seminar: Arbeitsschutz – Unternehmermodell

Die BDC|Akademie bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsingenieurin und Kooperationspartnerin der BGW Angela Reckling die Grundschulung zur Arbeitssicherheit für das sogenannte „Unternehmermodell“ an.

Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung wird als Unternehmermodell bezeichnet. Sie ist eine Alternative zur sicherheitstechnischen Regelbetreuung durch die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi) und der arbeitsmedizinischen Regelbetreuung durch Betriebsärzte bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin.

Seminar Arbeitsschutz – Unternehmermodell

Termin: 20. April 2018

KARL STORZ SE & Co. KG Besucherzentrum
Scharnhorstr. 3
10115 Berlin

Zur Anmeldung

Unternehmermodell deshalb, weil sich der Unternehmer/Arzt in diesem Modell selbst für den Arbeits- und Gesundheitsschutz schult. In der 4,5 stündigen Schulung wird das grundlegende Verständnis für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arztpraxis vermittelt. Bei Teilnahme eines Mitarbeiters ohne den Praxisinhaber, muss das Formblatt “Übertragung der Unternehmerpflichten” ausgefüllt in Kopie vorgelegt werden. Für die Anerkennung dieser Betreuungsform bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) muss in Verbindung mit dem Kurs ein Vertrag abgeschlossen werden, welcher dem Unternehmer die Möglichkeit gibt, zusätzlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Fragen bzw. Beratungsbedarf zu beauftragen.

Plastische Chirurgie im Alter

„Plastische Chirurgie im Alter – dabei geht es überwiegend nicht um Falten und Facelift“, stellt Prof. Dr. Riccardo Giunta, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, klar. Vielmehr ginge eine stetig wachsende Lebenserwartung auch mit einer Zunahme von degenerativen Erkrankungen einher. Der Plastische Chirurg könne hier in vielen Bereichen helfen, die Lebensqualität möglichst lange zu erhalten.

Kompetente Wundbehandlung und verhinderte Amputationen

Dabei sei das Spektrum groß, berichtet der Plastische Chirurg: „Der Klassiker ist sicherlich die schwierige, nicht oder schlecht heilende Wunde, aber auch größere Defekte nach Tumorentfernung. Auch degenerative Erkrankungen, wie die Arthrose etwa an der Hand, nehmen immer weiter zu“, berichtet Giunta aus der Praxis. Wundpatienten fänden häufig zu spät den Weg zum Plastischen Chirurgen. „Dabei ist Zeit hier ein entscheidender Faktor. Je weiter sich eine Entzündung ins Gewebe ausweitet, desto mehr Material muss entfernt werden, um eine gereinigte Wundfläche zu erreichen.“ Mit plastisch-chirurgischen Gewebeverpflanzungen lasse sich eine Abheilung meist rasch erreichen. Gerade bei älteren Patienten spiele die individuelle Situation eine große Rolle. Chronische Wunden und Wundinfektionen bedrohen das Leben des Patienten. „Insbesondere mehrfach erkrankte Patienten profitieren oftmals von einem raschen Wundverschluss oder von der Wiedererlangung der Mobilität durch Plastische Chirurgie“, berichtet Giunta. Um Mobilität gehe es auch beim diabetischen Fuß. So werde geschätzt, dass sich rund 50.000 Fußamputationen in Folge des diabetischen Fußsyndroms bei optimierter Behandlung vermeiden ließen. „Hier ist es zunächst wesentlich, die Ursache der Entzündung zu ermitteln: Handelt es sich um einen bakteriellen Infekt? Die Auswirkungen einer kleinen Verletzung? Die Folge massiver Durchblutungsstörungen?“, berichtet Giunta erläutert, dass eine langjährige Typ-2- Diabetes häufig mit einer Schwächung der Nerven und damit der Sensibilität einhergehe. Dies führe dazu, dass Patienten eine Verletzung häufig erst spät bemerkten, wenn sich die Entzündung bereits ausgeweitet habe. „Ich rate daher dringend dazu, den Zustand der Fußsohlen monatlich mit einem Spiegel zu prüfen“, betont der Plastische Chirurg und führt aus, dass zunächst versucht werde, den Defekt mit Wundreinigung, Entlastung von Druckstellen und besonderen Verbänden zu schließen. Gelinge dies nicht, würden operative Verfahren notwendig.

Auch bei Druckgeschwüren, die meist im Gesäßbereich aufträten, liege meist eine verminderte Sensibilität vor. Auch hier sei der Patient auf eine optische Bewertung der Durchblutungssituation der Haut und die Anwendung von Lagerungstechniken zur Druckentlastung durch die Pflegekräfte angewiesen. Sei die pflegerische Situation nicht ausreichend, entstünden große Druckgeschwüre, sogenannte Dekubitalulzera, die dann plastisch-chirurgische Maßnahmen erforderten.

Mikrochirurgie – auch im Alter und Palliativ-Situationen

„Je nach Tiefe und Ort der Wunde wenden wir hier unterschiedliche Verfahren an: Ist lediglich die Oberfläche zerstört und es treten keine Knochen und Sehnen hervor, können wir an anderer Stelle entnommene Haut einsetzen und die Wunde so verschließen. Geht die Wunde tiefer, kann regional Gewebe versetzt werden, um sie zu verschließen“, berichtet Giunta über die Verfahren. Finde sich in der Umgebung kein geeignetes und verzichtbares Gewebe, so führe an einer mikrochirurgischen Rekonstruktion kein Weg vorbei. „Dazu entnehmen wir an einem anderen Ort einen Gewebeblock und schließen dann unter dem Mikroskop feinste Gefäße und Nerven an neuer Stelle wieder an“, erläutert Giunta. Diese aufwändigen mikrochirurgischen Verfahren würden zunehmend auch eingesetzt, um Patienten am Lebensende die letzten Tage und Wochen zu erleichtern. So würden etwa Gewebedefekte nach Entfernung großer Tumoren häufig mikrochirurgisch verschlossen und dabei auch eine unangenehme Geruchsbildung unterbunden. „Plastische Chirurgie am Lebendende erleichtert dabei allen Beteiligten die ohnehin schwere Phase des Abschiednehmens und ist dank zunehmend verfeinerter Anästhesie auch in kritischen Situationen oft eine Option“, schließt der Plastische Chirurg.

Quelle: Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e.V., Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstr. 58-59, 10117 Berlin, www.dgpraec.de, 21.02.2018

Akademie in Zahlen

An insgesamt 204 Seminartagen hat die BDC|Akademie 2017 chirurgische Fort- und Weiterbildungen angeboten, fachlich reichte das Spektrum über Common Trunk- und Facharztseminare über fachbezogene Seminare bis hin zu Softskill- und Managementseminaren.

Die BDC|Akademie begrüßte über das Jahr 2017 genau 2.909 Teilnehmer zu den angebotenen Seminaren.

Insgesamt beteiligte und plante der BDC 194 Veranstaltungen in den Bereichen Seminare & Workshops, Hospitationen, HBA-Veranstaltungen, Webinare und Kongress.

Die BDC|Akademie hat 2017 insgesamt 6 reine Workshops organisiert und 
angeboten.

2017 plante und organisierte das Team der BDC|Akademie 88 Seminare in ganz Deutschland.

2017 wurden 52 Hospitationen im Rahmen der Veranstaltungsreihe HERNIE konkret von der BDC|Akademie organisiert.

Fachgesellschaften erinnern an das Schicksal jüdischer Chirurgen

Zur Erinnerung an das Schicksal jüdischer Ärzte während des Nationalsozialismus haben die Vertreter chirurgischer Fachgesellschaften am Haus der Chirurgie in Berlin im Februar 2018 einen Gedenkstein errichtet. Im Folgenden drucken wir die zwei Redemanuskripte ab, die anlässlich der Einweihung des Gedenksteines gehalten wurden.

Rede von Prof. Dr. med. Jörg Fuchs, Präsident der DGCH 2017/2018

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie wurde 1872 auf Initiative der Herren Bernhard von Langenbeck, Gustav Simon und Richard von Volkmann gegründet.

Gemäß dem Eid des Hippokrates sollte die chirurgische Wissenschaft und Nachwuchsförderung zur Weiterentwicklung des Faches Chirurgie und zum Wohle des Patienten dienen. In vielen Bereichen unserer Profession gab es wahrhaftige Pioniere und historische Vorbilder.

Ich zitiere in diesem Zusammenhang Theodor Billroth, Mitglied des Gründungsausschusses: „Was mir am meisten Freude in meinem reichen Leben gemacht hat, ist die Begründung einer Schule, welche sowohl in wissenschaftlicher wie in humanitärer Richtung mein Streben fortsetzt und ihm dadurch etwas von Dauer verschafft.“

Deutschland erlebte von 1933 bis 1945 das dunkelste Kapitel seiner Geschichte und auch innerhalb unserer Fachgesellschaft kam es vielfach zu einer Abkehr von bisherigen Wertevorstellungen. Die Chirurgie machte hier sowohl in berufspolitischer als auch in wissenschaftlicher Hinsicht mit unfassbaren Human-Experimenten keine Ausnahme. Diese Zeit war geprägt durch eine gnadenlose Ausgrenzung, Entwürdigung und Verfolgung von jüdischen Mitmenschen und endete in Krieg und organisierter Massenvernichtung. Nach Kriegsende existierte eine tiefe Identitätskrise und kollegiales Schweigen. Jahre der Ohnmacht folgten. Aufarbeitungen und Analysen zu den Geschehnissen dieser Zeit gestalteten sich als außerordentlich herausfordernd.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie setzte 2011 mit dem ersten Band „Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945 – die Präsidenten“ ein Zeichen zur Aufarbeitung von Unrecht und Verbrechen an 217 jüdischen Mitgliedern der Gesellschaft während des Dritten Reiches. In einer weiteren intensiven Nachlese sind es im bald erscheinenden zweiten Band nun mehr als 315 verfolgte jüdische Kolleginnen und Kollegen, denen unser Gedenken gilt. Sie alle wurden in der Zeit des Nationalsozialismus gedemütigt, entrechtet, mussten ins Ausland fliehen oder wurden gemeinsam mit Ihren Familien in Konzentrationslager verschleppt und teils in den Tod getrieben.

Auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. errichtet die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. und die mit ihr verbundenen zehn chirurgischen Fachgesellschaften einen Gedenkstein. Der zwei Meter große Monolith aus der Bretagne findet seinen Platz hier im Garten des Langenbeck-Virchow-Hauses, dem Haus – unserem Haus – der Chirurgie. Zusammen mit einer Gedenktafel soll er am historischen Ort der Gründung unserer Gesellschaft ein Zeichen der Verantwortung gegen das Vergessen setzen.

Mit der Einweihung dieses Gedenksteines möchten wir heute gemeinsam in Demut und Ehrfurcht unserer damals verfolgten Kolleginnen und Kollegen und aller jüdischen Mitglieder gedenken, die Opfer des Nationalsozialismus wurden. Wir sind es ihnen schuldig an das unermessliche Leid, das sie erfahren mussten, zu erinnern.

Prof. Dr. med. Jörg Fuchs Präsident der DGCH 2017/2018

Rede von Prof. Dr. med Hans Zwipp, Sprecher der DGU-Senatoren

Verehrte Kollegen,

da der Stein des Gedenkens noch im ausklingenden Duemillenium des Poeten Ovid hier im Garten des Langenbeck-Virchow-Hauses am 13.12.2017 aufgestellt wurde, möchte ich auf dreierlei Metamorphosen eingehen.

Die 1. Metamorphose ist die Verwandlung einer Idee zum sichtbaren Stein.

Vor gut einem Jahr wollten die Senatoren der Unfallchirurgie neben den sichtbaren Stolpersteinen in Leipzig, auch hier in Berlin, im Haus der Chirurgie ein sichtbares Zeichen der Erinnerung, der Wertschätzung und des Mahnens setzen. Aus der Idee Stele von Lothar Kinzl, initial ein Projekt der DGU-Senatoren, wurde es im Diskurs eines Jahres auch ein Projekt der DGCH und zuletzt sogar eines aller zehn chirurgischen Fachgesellschaften. Deshalb erinnern heute mit diesem Mahnmal mehrere Tausend Mitglieder der zehn chirurgischen Fachgesellschaften Deutschlands an ihre mehrere Hundert früheren jüdischen Mitglieder. Wir gedenken ihrer in ihrer Gesamtheit, dies bewusst ohne Namen zu nennen, da etliche noch nicht gefunden, kriegsbedingt verlorengegangen, vielleicht nie wieder zu finden sind.

Die 2. Metamorphose ist die petrologische, die Entstehung dieses Steines.

Er ist ein rot-bunter, unbehauener Schiefer, 2 m groß, 600 kg schwer, der geochronologisch im Devon, d.h. vor etwa 350 Millionen Jahren als Sedimentstein entstanden ist: aus Peliten, d. h. kleinsten Schlamm-Schotter-Sandkörnern, aus Quarz- und Feldspat-Mineralien, Kaolinit u. a. Substraten, die über Flüsse in ein Meerbecken transportiert wurden, dort langsam sinterten und mit zunehmendem Gewicht zu Tonstein kompaktierten. Durch weitere Überlagerung in etwa 7.000 m Versenkungstiefe wurde unter hohem Druck und hoher Temperatur aus dem Tonstein in seiner Metamorphose Schiefer. Sein roter Anteil ist durch Eisenerde bedingt. In seiner schönen Form und Farbe kam er vermutlich in der Jungsteinzeit, vor etwa 7.000 Jahren in Saint Just zum Vorschein. Ein Ort in der heutigen Bretagne, wo es nach Carnac die meisten Menhire Frankreichs gibt. Seinen Weg hierher an diesen Ort hat er über Belgien genommen, um ein Stein des Erinnerns zu werden.

Die 3. Metamorphose ist die mythologische Verwandlung Mensch zu Stein.

Ich erinnere an Battus, der von Merkur wegen Meineids in einen Stein verwandelt wurde, an Lichas, der zum Felsen wurde, als er unwissend Herakles das vergiftete Hemd überbrachte und an Niobe, die sich gegenüber der Titanin Leto vermaß, sodass sie alle ihre Kinder verlor und in Trauer zum Stein erstarrte, der nicht aufhörte, Tränen zu vergießen. Mit diesen Metaphern der versteinernden Schuld, „ist es gerade in der heutigen Zeit wichtig, dass sich Deutschlands Chirurgen nach so langen Jahren des Unrechts und der Verbrechen zu ihren früheren jüdischen Mitgliedern öffentlich bekennen“.

Prof. Dr. med. Hans Zwipp Sprecher der DGU-Senatoren

 

EBM für das erste Quartal ist online

Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht seit Januar 2018 im Sicheren Netz, im Internet und in der App KBV2GO! der KBV bereit.

Zum Jahreswechsel wurde für alle Gebührenordnungspositionen (GOP) die Bewertung an den aktuellen Orientierungswert in Höhe von 10,6543 Cent angepasst (vorher: 10,53 Cent).

Neu aufgenommen wurden unter anderem die GOP für das Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen, die Botoxbehandlung bei bestimmten Blasenfunktionsstörungen und das Notfalldatenmanagement. Für die HLA- und HPA-Antikörperdiagnostik gibt es ebenfalls neue Ziffern, hier wurde darüber hinaus die Systematik im EBM geändert. Auch die Höherbewertung der Leistungen für die Hörgeräteversorgung wird im aktuellen EBM für das erste Quartal abgebildet.

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
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KBV: EBM für das erste Quartal ist online. Passion Chirurgie. 2018 März, 8(03): Artikel 04_05.