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Qualitätsbericht 2017 (Berichtsjahr 2016)

Anfang des Jahres wurde der aktuelle Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht. Der Bericht enthält Ergebnisse von Maßnahmen, die in der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der Qualitätsförderung und-sicherung im Jahr 2016 durchgeführt wurde.

Auszug aus dem KBV-Qualitätsbericht

Die Sicherung und kontinuierliche Förderung der Qualität gehört zur ambulanten Versorgung wie das Stethoskop in die Arztpraxis. Ohne die nachgewiesene Kompetenz und Qualität darf ein Vertragsarzt gar nicht behandeln. Und das ist schon seit vielen Jahren so. Das KV-System hat eine lange Reihe von Qualitätsinstrumenten in die Versorgung gebracht, manche – beispielsweise die Qualitätszirkel oder Peer Reviews – auf freiwilliger Basis. Andere – wie die regelmäßige Beurteilung von Fallsammlungen oder Geräteprüfungen – sind in einzelnen Leistungsbereichen verpflichtend vorgegeben. Wie dieser Bericht wieder einmal darlegt, werden die Qualitätssicherungsmaßnahmen konsequent umgesetzt.

Der vollständige Bericht steht HIER für Sie zum Download bereit. Die Ergebnisse zum Ambulanten Operieren finden Sie auf Seite 40 des Dokuments. Alle Fakten zur Arthroskopie sind auf Seite 43 des Qualitätsberichts zusammengefasst.

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin

Schaufenster Mai 2018

KAMPF DEM KEIM – Folge 1: Wozu das Ganze?

Im Februar 2018 macht das Krankenhaus Bethel Berlin allen Kliniken im deutschsprachigen Raum ein außergewöhnliches Geschenk: Fünf frische Videos zur Krankenhaushygiene, die völlig frei von Lizenzgebühren zur Aufklärung und Schulung von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern verwendet werden können – ohne jegliche Werbung für die produzierende Berliner Klinik. Damit können auch KMU-Krankenhäuser, die sich keine aufwändige Video-Produktion oder teure Lizenzen leisten können, Ihre Mitarbeiter, Patienten und Besucher unterhaltsam auf das Thema aufmerksam machen.

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UMFRAGE – Kooperation zwischen Chefarzt und Geschäftsleitung

Die Zusammenarbeit zwischen leitender Ärztin/leitendem Arzt und der Krankenhausgeschäftsführung ist entscheidend für den Erfolg des Unternehmens Krankenhaus. Aus den Berichten vieler Kolleginnen und Kollegen sowie und der im Jahr 2012 durchgeführten BDC-Umfrage zum gleichen Thema wissen wir, dass aber gerade an dieser Schnittstelle erhebliche Reibungsverluste auftreten und Ressourcen vergeudet werden.

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EU-DATENSCHUTZVERORDNUNG – Informationen für Praxen

© iStock/everythingpossible

Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt.

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UMFRAGE – So denken Ärzte über Gesundheitsminister Spahn

© Jens Spahn

Im Gesundheitsministerium steht nun also Jens Spahn am Ruder. Ist der CDU-Politiker der richtige Mann für den Job? Hat er das Fachwissen und die richtigen Pläne? Der Ärztenachrichtendienst (änd) aus Hamburg fragte in der vergangenen Woche nach der Meinung der niedergelassenen Ärzte. Das Resultat: Zahlreiche Mediziner bescheinigen dem ehemaligen gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion das nötige Vorwissen – bleiben aber trotzdem skeptisch.

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Interview: „Ich denke, die Beobachtungsphase ist vorbei.“

Viele Ärzte warten mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) noch ab, da der notwendige Konnektor nach wie vor nur von einem Hersteller angeboten wird. Andere haben den Schritt bereits gemacht und die neue Technik in ihrer Praxis installieren lassen. Einer davon ist BDC-Referatsleiter Dr. Peter Kalbe, niedergelassener Facharzt für Chirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie in einer Gemeinschaftspraxis in Niedersachsen. Im Interview berichtet er von seinen Erfahrungen und erklärt, was Kolleginnen und Kollegen beachten sollten.

Herr Dr. Kalbe, warum haben Sie sich dazu entschlossen, sich bereits frühzeitig an die TI anzuschließen?

Dr. Peter Kalbe: Grundsätzlich sind wir bei neuen Technologien immer früh dabei gewesen, um sie zu testen und ihre Vorteile nutzen zu können. Wir haben frühzeitig eine EDV eingeführt und sind seit langem eine papierlose Praxis. Auch den Anschluss an die TI sehe ich vor allem als Einstieg in eine neue Technologie, die uns künftig eine einfachere und sicherere Kommunikation ermöglichen kann, gerade zum Beispiel über den eArztbrief. Dieser wäre für uns vor allem auch für die Kommunikation mit dem Krankenhaus vor Ort, mit dem wir kooperieren, von großem Vorteil. So könnten wir endlich von dem veralteten Kommunikationsmittel Fax-Arztbrief wegkommen.

Außerdem wollte ich nicht in den Pulk von Installationen geraten, der jetzt zu erwarten ist. Denn je weiter das Jahr voranschreitet, desto schwieriger wird es sicher werden, noch Termine für den Anschluss zu bekommen. Ein weiteres Argument ist natürlich auch die finanzielle Förderung. Nach der jetzt gültigen Finanzierungsvereinbarung ist es ja so, dass die Erstattungsbeträge ab dem dritten Quartal 2018 deutlich absinken werden. Zwar plant die KBV, hier nochmals nachzuverhandeln. Aber man kann nicht sicher sein, dass sie damit auch erfolgreich sein wird.

Wie sind Sie vorgegangen und wie lange hat es bei Ihnen insgesamt gedauert – vom Einholen eines Angebots bis zur Installation in Ihrer Praxis?

Kalbe: Es war ein kontinuierlicher Prozess, der sich über das letzte Jahr hingezogen hat, seit wir die ersten Informationen erhalten haben. Aber die definitive Entscheidung ist im Spätsommer letzten Jahres gefallen. Wir haben uns für ein Komplettpaket zu einem Festpreis entschieden, wobei uns vertraglich zugesichert wurde, dass tatsächlich nur die Kosten berechnet werden, die auch von den Kassen refinanziert werden, sofern eine eventuelle Verzögerung in der Verantwortung des Anbieters liegt. Das kann ich jedem nur empfehlen. Zu diesem Zeitpunkt haben wir auch bereits einen festen Installationstermin erhalten, der für den 20. Dezember angelegt wurde. Das heißt, es waren also einige Monate Vorlauf.

Die SMC-B-Karte habe ich dann, sobald es möglich war, bei der Bundesdruckerei beantragt. Das war ungefähr Anfang Dezember und damit schon etwas zeitkritisch. Denn die Karte und die zugehörige PIN mussten pünktlich zum Installationstermin in der Praxis sein. Beides wurde allerdings nicht zusammen, sondern einzeln nacheinander zugeschickt. Leider kam der PIN-Brief dann auch nicht pünktlich zum 20. Dezember in unserer Praxis an, sodass die Installation an dem Tag nicht komplett abgeschlossen werden konnte. Unser Techniker musste sich danach noch einige Male per Fernwartung zuschalten, um noch die Softwareangleichung und alles Weitere vorzunehmen.

So konnten wir den ersten Stammdatenabgleich leider auch nicht mehr wie geplant im alten Jahr durchführen, sondern erst am 2. Januar 2018. Dadurch hätten wir im Grunde einige hundert Euro an Fördergeldern für den Konnektor verloren. Faktisch waren wir durch unseren Vertrag abgesichert und mussten nur das bezahlen, was uns von den Kassen zum Zeitpunkt des ersten Stammdatenabgleichs erstattet wurde.

Wie lange hat die eigentliche Installation bei Ihnen gedauert? Und hat sie den Praxisbetrieb beeinträchtigt?

Kalbe: Wir haben eine große Praxis mit einer zusätzlichen Zweitpraxis. Dadurch war es etwas aufwendiger, weil wir in zwei Betriebsteilen installieren mussten. So haben wir insgesamt einen knappen Arbeitstag gebraucht. Aber in einer normalen Praxis ist wohl ein Zeitraum von etwa zwei bis drei Stunden das normale Maß, wie ich auch von anderen Kollegen aus orthopädischen Praxen gehört habe. Außerdem muss man natürlich bedenken, dass wir uns bereits sehr früh für einen Anschluss entschieden haben und damit auch noch einige technische Schwierigkeiten hatten. So ist das bei einem solchen neuen System nun einmal. Deshalb kann man unsere Praxis hier auch nicht unbedingt als Benchmark heranziehen. Die Kollegen, die jetzt installieren, berichten mir, dass bei ihnen alles problemlos läuft.

Der Praxisbetrieb wurde durch die Installation eigentlich nicht beeinträchtigt. Da die EDV nicht komplett heruntergefahren werden muss, kann alles nebenher installiert werden. Das ist also problemlos während des laufenden Betriebes möglich.

Dr. med. Peter Kalbe

Leiter des Referates Niedergelassene Chirurgen im BDC
Praxis am Wall in Rinteln
Gelenkzentrum Schaumburg
Josua-Stegmann-Wall 7, 31737 Rinteln
[email protected]

Sind Sie mit der neuen Technik gut zurechtgekommen? Gab es Dinge, die für Sie neu waren oder vielleicht zunächst nicht ganz klar?

Kalbe: Sowohl bei den neuen E-Health-Kartenterminals als auch bei der SMC-B-Karte war uns zunächst nicht ganz klar, wie viele wir brauchen würden, da wir mehrere Ärzte sind und zwei Betriebsteile haben. Gerade bei den SMC-B-Karten gab es am Anfang sehr unterschiedliche Angaben. Wir hatten aufgrund einer falschen Information für jeden Betriebsteil dann eine solche Karte bestellt. Das brauchten wir aber eigentlich gar nicht, denn die Regel ist: pro Betriebsstätten-Nummer (BSNR) eine SMC-B-Karte.

Es kann natürlich sein, dass man bei verschiedenen Betriebsteilen, die jeweils ein eigenes Netz haben, dann auch zwei Konnektoren braucht. Aber bei uns laufen beide Betriebsteile über einen Server. Dementsprechend haben wir auch nur einen Konnektor und brauchen dafür auch nur eine SMC-B-Karte. Diese wird dann in ein E-Health-Kartenterminal eingesetzt und der Zugang zum TI-Netzwerk damit freigeschaltet. Es können dann mehrere Kartenlesegeräte darüber mit eingebunden werden.

Wir haben zunächst nur ein Kartenlesegerät pro Betriebsteil bestellt, um zu testen, ob das ausreichend ist, und im Moment kommen wir damit sehr gut hin. Denn das Gerät kann auch von mehreren Plätzen aus angesteuert werden, weil es anders als früher nicht mehr direkt an einen Computer angeschlossen, sondern zentral in das gesamte Netzwerk eingebunden ist. Auch das war uns am Anfang einfach noch nicht klar. Deshalb war es in gewisser Hinsicht auch ein bisschen Learning by doing.

Lief die Technik bei Ihnen bisher reibungslos? Oder gab es am Anfang im Praxisbetrieb technische Schwierigkeiten?

Kalbe: Ja, die gab es. Anfangs mussten wir das System teils neu hochfahren, weil noch nicht alles zuverlässig funktioniert hat. Aber das kommt bei einer solchen neuen Technik, die im großen Rahmen ausgerollt wird, auch nicht ganz unerwartet. Wir haben hier aber immer schnell Hilfe erhalten, da wir einen direkten Ansprechpartner haben und die Probleme schnell beseitigt werden konnten. Mittlerweile läuft das System stabil.

Es kursiert derzeit die Information, dass der verfügbare Konnektor technisch bereits wieder veraltet sei und hier demnächst ein Update notwendig würde. Ist Ihnen das bekannt und hat Sie Ihr Anbieter dazu bereits informiert?

Dieses Gerücht – und mehr ist es ja auch nicht – habe ich auch vernommen. Der Hersteller sowie auch die gematik, als zulassende Institution für alle TI-Komponenten, haben das mittlerweile als haltlos bezeichnet. Die diskutierte Größe des Hauptspeichers (RAM) des Konnektors sei kein behindernder Faktor für die zukünftigen Anwendungen. Dies kann ich als Anwender natürlich nicht beurteilen. Sollte es später durch einen zu kleinen Hauptspeicher des Konnektors tatsächlich zu Problemen kommen, setze ich auf die Kulanz des Anbieters bei einem eventuell notwendigen Austausch.

Wie hat sich die tägliche Arbeit in Ihrer Praxis seit dem Anschluss verändert? Nimmt der Stammdatenabgleich mehr Zeit in Anspruch?

Kalbe: Nein, bei den modernen Karten ist der Abgleich in einigen Sekunden erledigt. Für gewöhnlich wechselt man ja ohnehin ein paar Worte mit dem Patienten. In dieser Zeit können problemlos die Stammdaten abgeglichen werden. Das bedeutet, wie ich ganz klar sagen muss, überhaupt keine Beeinträchtigung des Praxisbetriebes.

Kleinere Probleme gab es allerdings dadurch, dass relativ viele Patienten noch die alten Gesundheitskarten der ersten Generation bei sich haben und man ihnen zunächst erklären muss, dass diese nicht mehr gültig sind und sie eine neue Karte beantragen müssen. Aber die KV Niedersachsen hat für diesen Fall ein hilfreiches Informationsblatt entworfen, das man dem Patienten aushändigen kann.

Was sollten Ärzte beachten, die den TI-Anschluss noch vor sich haben?

Kalbe: Ich würde auf jeden Fall raten, jetzt aktiv zu werden und sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen. Ich denke, die Beobachtungsphase ist vorbei. Wir hören auch, dass viele andere Kollegen den Anschluss jetzt beantragt und sich Termine gesichert haben.

Wenn man ein gutes Angebot von einem Hersteller erhält, spricht meines Erachtens nichts dagegen, dieses auch wahrzunehmen. Wichtig dabei ist, dass einem vertraglich zugesichert wird, dass man nur das bezahlen muss, was auch refinanziert wird. Am besten sollte man, wenn möglich, eine Pauschale vereinbaren. Denn es ist völlig unwägbar, welche technischen Schwierigkeiten in der eigenen Praxis-Konstellation vielleicht auftreten können. Außerdem ist es aus strategischen Gründen sinnvoll, alles über einen Anbieter laufen zu lassen. Dann hat man auch einen eindeutigen Ansprechpartner, wenn Probleme oder Fragen auftreten sollten. Wenn man zum Beispiel gute Erfahrungen mit dem eigenen Systemhaus und dessen Partnern hat – mit denen man ja meistens auch schon längere Zeit zusammenarbeitet, dann kann man sich durchaus auch dafür an sie wenden, wenn es entsprechende Angebote gibt.

Das ist natürlich leicht gesagt, aber auch nicht immer einfach. Denn nach meinen Informationen bieten noch nicht einmal alle Anbieter von Praxisverwaltungssystemen das entsprechende Software-Update für die TI an. Außerdem gibt es auch nach wie vor nur einen zertifizierten Konnektor, obwohl mehrere weitere angekündigt sind.

Aufgrund dieser technischen Schwierigkeiten steht die TI nach wie vor oft in der Kritik. Viele Ärzte bleiben zögerlich. Denken Sie, dass sich bis zum Ende des Jahres alle Arztpraxen an die TI anschließen können und werden?

Kalbe: Ich halte es aus organisatorischer Sicht für eher unrealistisch, dass sich bis zum Ende des Jahres alle anschließen können. Gleichzeitig halte ich es für nicht tragbar, wenn die Ärzte, nur weil sie vielleicht nicht mehr rechtzeitig einen Termin für den Anschluss bekommen haben, dann auf den Kosten sitzen bleiben oder sogar mit Honorareinbußen zu rechnen haben, weil sie ab dem 1. Januar 2019 noch keinen Stammdatenabgleich durchführen können.

Die Ärzteschaft setzt sich auf vielen Ebenen für eine weitere Fristverlängerung ein und dafür, dass auch die Erstattungsbeträge erneut nachverhandelt werden, damit die Kolleginnen und Kollegen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Aber gerade deshalb sollten nun auch die Ärzte selbst aktiv werden und zeigen, dass sie sich dieser neuen Technik nicht verschließen. Nur so kann man auch sinnvoll gegenüber der Politik argumentieren.

Anne Faulmann

Online-Redaktion und Newsletter
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e. V.
Straße des 17. Juni 106–108
10623 Berlin
[email protected]

Das Interview führte Anne Faulmann und es wurde am 13.03.2018 veröffentlicht.

Faulmann A: Interview: „Ich denke, die Beobachtungsphase ist vorbei.“. Passion Chirurgie. 2018 Mai, 8(05): Artikel 03_04.

Personalia Mai 2018

Dr. med. Marc Dammann ist seit April 2018 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Koloproktologie am Petrus-Krankenhaus in Wuppertal. Im Laufe des Jahres kommt die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am St. Josef-Krankenhaus in Wuppertal noch hinzu. Zuvor war er langjähriger Oberarzt in der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Essen und leitender Oberarzt in der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Johanna-Etienne-Krankenhaus in Neuss.

Ilias Fanoulas M.Sc. ist seit dem 01.02.2018 Chefarzt der Orthopädie der Herzog-Julius-Klinik Bad Harzburg. Er war zuvor Oberarzt an der Maternus-Klinik für Rehabilitation in Bad Oeynhausen.

Dr. med. Achim Hagen ist Direktor der jetzt eigenständigen Klinik für Gefäß- und Endovaskuläre Chirurgie am Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz.

Dr. med. Johannes Kormann leitet seit dem 19.03.2018 die Chirurgie des Malteser-Krankenhaus St. Johannes in Kamenz. Bis dahin arbeitete er als Oberarzt im Diakonissenkrankenhaus Dresden in der Viszeralchirurgie und Proktologie.

Prof. Dr. med. Dietmar Lorenz hat zum 15.02.2018 seine neue Chefarztstelle am Klinikum Darmstadt angetreten. Der Spezialist für Viszeral- und Thoraxchirurgie leitet dort die Chirurgische Klinik I.

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer ist seit 25. April 2018 Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin.

Dr. med. Ralf A. Nettersheim MHBA leitet seit Juli 2017 die Viszeralchirurgie im Bergmannsheil in Bochum. Davor war er 18 Jahre im Klinikum Dortmund bei Löhlein, Hartel und Schmeding tätig, zuletzt als geschäftsführender Oberarzt und Leiter des MIC-Zentrums.

PD Dr. med. Thorsten Plusczyk ist neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Diakonieklinikum Neunkirchen.

Dr. med. Christian Poguntke leitet seit Januar 2018 die Chirurgie des Westmecklenburg Klinikums Helene von Bülow in Hagenow. Er war zuvor Oberarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie des Hufeland Klinikums in Mühlhausen, Thüringen.

PD Dr. med. Andreas Thalheimer, Chefarzt der Chirurgie in der RoMed Klinik Bad Aibling, wurde ab dem 01. April 2018 zum ärztlichen Direktor der Klinik bestellt.

Umfassende Fortbildung mit e.Med Interdisziplinär

Effizient fortbilden, fachübergreifend recherchieren, aktuell informieren

e.Med Interdisziplinär vereint das gesamte Springer Medizin Zeitschriften- und Fortbildungsportfolio in einem umfassenden Fortbildungsabonnement. Chirurgen erhalten damit Zugriff auf die Premiuminhalte aller medizinischen Fachgebiete von SpringerMedizin.de.

Dazu gehören die Inhalte von mehr als 400 deutsch- und englischsprachigen Zeitschriften aller Fachgebiete und ein umfangreiches Kursangebot, das es Ärzten erlaubt, einfach und komfortabel online CME-Punkte zu sammeln. Darüber hinaus ist im e.Med Kombi-Abo eine Springer Medizin Fachzeitschrift enthalten, die man aus 99 Fachzeitschriften wählen kann. Diese erhält man regelmäßig per Post. Das ermöglicht eine ideale Kombination aus Print- und Online-Inhalten: Abonnenten bestellen die Fachzeitschrift ihrer Wahl in gedruckter Form, z. B. Der Chirurg oder Der Unfallchirurg, und lesen alle weiteren Inhalte gezielt online.

“Fundierte wissenschaftliche Kenntnisse sind für meine Arbeit wesentlich. Die Vernetzung von Website, Fachzeitschrift und Newslettern hält mich perfekt auf dem Laufenden.” Dr. Michael Egenolf, Unfallchirurg

Alle Fachzeitschriften online lesen

Abonnenten von e.Med Interdisziplinär lesen die wissenschaftlich fundierten und geprüften Artikel wann und wo sie wollen. Sie können zu Hause oder in der Praxis über den PC auf die Inhalte zugreifen oder auch mobil über Tablet bzw. Smartphone. Ein umfassendes Archiv aller 99 deutschsprachigen Fachzeitschriften, inklusive sechs chirurgischer, sortiert nach Jahrgang und Ausgabe, stehen Abonnenten zur Verfügung. Ist die gedruckte Ausgabe nicht greifbar, können Abonnenten bequem online über SpringerMedizin.de auf das ePaper der gewünschten Zeitschrift zugreifen. Ein verlinktes Inhaltsverzeichnis führt direkt zum gewünschten Beitrag. Die integrierte Suchfunktion ermöglicht die komplette Ausgabe nach einem Schlagwort zu durchsuchen. Für den Fall, dass man längere Zeit nicht online ist, kann das ePaper bequem heruntergeladen werden.

Zugang zu allen CME-Fortbildungen

Rund 600 CME-Fortbildungen, darunter rund 40 chirurgische, stehen Abonnenten von e.Med Interdisziplinär zur Verfügung – und monatlich kommen 50 neue Kurse hinzu. Die Übermittlung der CME-Punkte an die Bundesärztekammer erfolgt automatisch.

Genau wie die Zeitschrifteninhalte sind auch die Online-Kurse von renommierten Springer-Autoren und in enger Kooperation mit Fachgesellschaften erarbeitet, sowie von mehreren Gutachtern geprüft. Die Kurse sind mit Videos, Infografiken und weiteren multimedialen Elementen ansprechend und zeitgemäß aufbereitet

Vorteile für BDC- und DGCH-Mitglieder

Interessenten können das Fortbildungsabonnement kostenlos und unverbindlich für einen Monat testen. Das Testabo läuft nach Ablauf des Testzeitraums aus und wird nicht automatisch verlängert.

BDC- und DGCH-Mitglieder erhalten für e.Med Interdisziplinär dauerhaft einen Rabatt von 100 Euro was einem Sonderpreis von 399 Euro pro Jahr (statt regulär 499 Euro) entspricht. Auch Ärzte in Weiterbildung erhalten den 100 Euro Mitgliederrabatt und zahlen nur 299 Euro pro Jahr statt regulär 399 Euro.

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Wie Ärzte ihre wirtschaftliche Situation einschätzen

ZiPP-Auswertung zum Wirtschaftsklima: Aktueller Status besser als Erwartung in die Zukunft

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) befragte Vertragsärzte und Psychotherapeuten, wie sie ihre wirtschaftliche Situation einschätzen. Insgesamt bewerteten 72 Prozent der befragten Vertragsärzte ihre Situation als „gut“ bis „sehr gut“. Je nach Fachgebiet zeigten sich allerdings zum Teil sehr große Unterschiede. „Auffallend ist, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage nahezu durchgehend deutlich besser bewertet wurde als die Erwartungen in die Zukunft. Die damit einhergehende Planungsunsicherheit deckt sich mit der gebremsten Investitionsbereitschaft, die das Zi bereits in anderen Auswertungen beobachten konnte. Zudem sollten die geäußerten Kritikpunkte ernst genommen werden, wenn über eine Förderung der Niederlassung nachgedacht wird“, erklärt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.

Gefragt nach dem aktuellen Status, gehören die Hausärzte zu den Fachgebieten, die ihre wirtschaftliche Lage mit am positivsten einschätzen. In der Bewertungs-skala von -100 bis +100 kamen sie auf einen Wert von +58,2. Nur die Kinder- und Jugendärzte (+63,4) und die Kardiologen (+67,4) waren noch zufriedener. Am unzufriedensten waren Nuklearmediziner (-15,7), Psychotherapeuten (-6,8) und Radiologen (-0,2).

Bei der Prognose auf die wirtschaftlichen Erwartungen in den kommenden zwölf Monaten, erzielten die Hausärzte mit einem Wert von +2,4 zwar ein positives Ergebnis, das jedoch erheblich hinter dem aktuellen Status zurückbleibt. Ebenfalls positive Werte ergaben sich bei Kinder- und Jugendärzten (+2,7). Den höchsten Wert erzielten die Neurologen (+8,9). Am skeptischsten standen hingegen die Orthopäden (-17,6), Nuklearmediziner (-33,9) und Radiologen (-34,4) ihren mittelfristige Zukunftsaussichten gegenüber. Kritik äußerten die Ärzte jedoch an dem Umfang der Arbeitszeiten, der Intensität der Arbeit und an der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, Reha-Trägern und Privatversicherungen. In diesen Punkten vergaben jeweils etwa 50 Prozent der Befragten den Wert „weniger gut“ oder „schlecht“.

Die Datenquelle für die vorgestellten Ergebnisse sind die jährlich durchgeführten Erhebungen im Rahmen des ZiPP (Zi-Praxis-Panel), in denen eine Reihe von Wirtschaftsdaten direkt von den Vertragsärzten und Psychotherapeuten abgefragt werden. In die jetzt vorgestellten Ergebnisse flossen Angaben von über 5.100 (5.157) Praxen ein. Befragungszeitraum war Sommer und Herbst 2016.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de, 25.04.2018

Telematikinfrastruktur: Nur kostendeckendem Angebot zustimmen

Die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur droht zu stocken. „Der GKV-Spitzenverband ist derzeit nicht bereit, ab Juli eine kostendeckende Finanzierungspauschale zu garantieren“, sagte Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister am Donnerstag.

„Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen lassen nicht zu, dass die Praxen am Ende auf den Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sitzenbleiben“, betonte er. Hintergrund des Konflikts ist die Erstausstattungspauschale ab dem dritten Quartal, die von jetzt 2.344,98 Euro auf 1.155 Euro sinken soll.

Die Pauschalen waren vor einem Jahr vereinbart worden in der Erwartung, dass die Preise für Konnektor und Kartenterminal aufgrund der Marktentwicklung fallen würden. Anderenfalls, so war es zwischen KBV und Krankenkassen vereinbart worden, werde nachverhandelt.

Empfehlung für Praxen

„Bis nicht klar ist, dass die Krankenkassen die Ausstattung der Praxen mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren, können wir den Ärzten und Psychotherapeuten nicht empfehlen, die notwendigen Komponenten zu bestellen“, stellte Hofmeister klar.

Entscheidend für die Erstattungshöhe ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern ab wann die Praxis an die TI angeschlossen ist und das Versichertenstammdatenmanagement durchführen kann. Erfolgt der Datenabgleich beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte zum Beispiel erstmals am 10. Juli, erhält die Praxis die Pauschale für das dritte Quartal, auch wenn die Bestellung schon früher erfolgt ist.

KBV-Vorstand: Die Situation ist absurd

Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel kritisierte die Blockadehaltung der Krankenkassen in den Verhandlungen und sagte: „Wir haben fristwahrend das Schiedsamt angerufen.“

Die Situation sei absurd. „Viele Praxen wollen bestellen und können nicht, weil die Finanzierung nicht gesichert ist oder die Industrie bis auf einen Anbieter immer noch nicht liefern kann.“

Kriedel wies darauf hin, dass die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Monaten mit diversen Informationsmaterialien, Themenseiten im Internet und bei Veranstaltungen die Praxen über die Anbindung an die TI informieren. Erst in dieser Woche ist ein neues Serviceheft der KBV in der Reihe „PraxisWissen“ erschienen, das dem Deutschen Ärzteblatt beiliegt.

Ärzte haben Anrecht auf Erstattung in voller Höhe

„Wir wollen die Vorteile der Digitalisierung für die Patientenversorgung nutzen, doch dafür müssen alle Beteiligten auch die Gesetze einhalten“, forderte Hofmeister. Er stellte klar, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, die Kosten für die Anbindung der Praxen an die TI in voller Höhe zu übernehmen. „Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut hat das Recht auf eine kostendeckende Erstausstattung. Das fordern wir ein“, betonte er und sagte: „Wir werden darüber auch mit der Politik sprechen.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 27.04.2018

Neue G-BA-Regelung zur stationären Notfallversorgung

Sichere Erreichbarkeit, verbesserte Qualität und zielgenaue Finanzierung

Anlässlich des aktuell gefassten Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einem gestuften System der stationären Notfallversorgung erklärte der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, am Donnerstag in Berlin:

„Die stationäre Notfallversorgung bleibt bundesweit künftig auch in strukturschwachen Gebieten gesichert. Gleichzeitig erreichen wir mit dem Notfallkonzept, dass die unverzichtbaren medizinischen Anforderungen für die Patientenversorgung erfüllt sind. Denn gerade auch im Notfall müssen sich Patientinnen und Patienten in allen Regionen der Bundesrepublik darauf verlassen können, dass das Krankenhaus, in das sie gebracht werden, die zügige und notwendige – im Zweifelsfall ja lebensrettende – medizinische Versorgung gewährleisten kann. Und das kann ein Krankenhaus, das nicht wenigstens über eine Innere Medizin und Chirurgie oder auch einen Schockraum verfügt, typischerweise eben nicht.

Vor diesem Hintergrund ist es sicher keine unangemessene, sondern eine absolut sachgerechte und im Patienteninteresse liegende Forderung, dass Kranke, die nach einem Unfall oder nach einem Herzinfarkt in oft lebensbedrohlichem Zustand in ein offiziell als „Notfallkrankenhaus“ deklariertes Haus eingeliefert werden, dort zumindest eine Station für Innere Medizin, eine Station für Chirurgie, und im Bedarfsfall eine Intensivstation vorfinden und erforderlichenfalls spätestens 30 Minuten nach Einlieferung ein Facharzt an ihrem Bett steht.

Die heute beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind nun die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen. Das macht die Finanzierung zielgenauer und gerechter als bisher, gleichzeitig werden qualitätssichernde Standards für Notfallstrukturen gesetzt. Von den jetzigen 1.748 allgemeinen Krankenhäusern werden nach der neuen Regelung etwa 1.120, also etwa 64 Prozent, Zuschläge erhalten. Die 36 Prozent der Häuser, die keinen Zuschlag erhalten, haben ganz überwiegend auch in der Vergangenheit keine Notfallversorgung erbracht: Auf diese 36 Prozent der Krankenhäuser entfallen nur ca. 5 Prozent der im letzten Jahr behandelten Notfälle.“

Gestuftes System der stationären Notfallversorgung – G-BA-Beschluss

Krankenhäuser, die Notfallpatientinnen und -patienten stationär versorgen, können künftig der Höhe nach gestaffelte finanzielle Zuschläge erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden, die aus qualitativer Sicht für eine gute Notfallversorgung erforderlich sind. Auf Basis des aktuell beschlossenen Stufensystems werden die für die Krankenhausvergütung zuständigen Vertragspartner – die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung – Zu- und Abschläge für die Teilnahme oder Nichtteilnahme an dem gestuften System von Notfallstrukturen vereinbaren.

Die neue Regelung sieht vor, dass ein Krankenhaus für die Zuordnung in die Basisnotfallversorgung (Stufe 1) mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie sowie Innere Medizin am Standort verfügen muss. Die Aufnahme von Notfällen erfolgt ganz überwiegend in einer Zentralen Notaufnahme. Hier wird auf der Grundlage eines strukturierten Systems über die Priorität der Behandlung entschieden und der Notfallpatient spätestens 10 Minuten nach der Aufnahme dazu informiert. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die entsprechende Betreuung durch einen Facharzt – bei Bedarf auch durch einen Anästhesisten – innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar ist. Für eine möglicherweise angezeigte Intensivbetreuung muss eine Intensivstation mit der Kapazität von mindestens sechs Betten vorhanden sein. Neben den Mindeststandards für die Basisnotfallversorgung enthält die Regelung des G-BA auch die Anforderungen an eine erweiterte und umfassende Notfallversorgung. Die allgemeine Hilfeleistungspflicht jedes Krankenhauses bleibt von der Zuordnung oder Nichtzuordnung zur Notfallversorgung unberührt.

Um die stationäre Notfallversorgung auch in strukturschwachen Regionen zu stärken, werden alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser eingestuft. Sicherstellungszuschläge dienen dazu, in strukturschwachen Regionen eine stationäre Basisversorgung aufrecht zu erhalten.

Die Regelungen des G-BA berücksichtigen auch spezielle Notfallversorgungsangebote wie die Schwerverletztenversorgung in Traumazentren, die Kindernotfallversorgung, die Versorgung von Schlaganfällen sowie die Versorgung von Durchblutungsstörungen am Herzen. Letztere müssen dann beispielsweise über entsprechende Spezialabteilungen – Stroke Units oder Chest Pain Units – verfügen und werden entgeltrechtlich Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung gleichgestellt. Zudem haben die Krankenhausplanungsbehörden der Bundesländer in Sonderfällen – beispielsweise bei regionalen Besonderheiten – die Möglichkeit, weitere Krankenhäuser als Spezialversorger auszuweisen. Diese gelten dann als besondere Einrichtungen und nehmen budgetneutral an der Notfallversorgung teil.

Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Übergangsbestimmungen sind für Anforderungen an eine Zentrale Notaufnahme und an die Qualifikation des Fachpersonals in der Zentralen Notaufnahme festgelegt.

Hintergrund

Die Regelung des G-BA geht zurück auf einen gesetzlichen Auftrag, mit dem die bisherige defizitäre Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auf einem qualitativ hohen Niveau gewährleistet werden soll. Gemäß § 136c Absatz 4 SGB V hat der G-BA ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung, zu beschließen. Hierbei sind für jede Stufe der Notfallversorgung Mindestvorgaben – insbesondere zur Art und Anzahl von Fachabteilungen, zur Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie zum zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungen – differenziert festzulegen.

Die Zahlen zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der Notfallversorgung basieren auf einer durch das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) durchgeführten Befragung der deutschen Krankenhäuser, ergänzenden Sekundäranalysen sowie detaillierten Einschätzungen der Länder zu den möglichen Auswirkungen des Notfallstufensystems.

Weitere Informationen zu den Regelungen stellt der G-BA auf seinen Internetseiten unter Notfallstrukturen in Krankenhäusern bereit.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, https://www.g-ba.de, 19.04.2018.

Aktuelle Passion Chirurgie: Hernienchirurgie

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

Hernienchirurgie ist das Schwerpunktthema des aktuellen Hefts. Im Fokus stehen Herniennotfälle und die Angebote der HERNIENSCHULE, ein Gebiet, das in Kliniken und Praxen zur chirurgischen Routine gehört. Der BDC hat es sich daher gemeinsam mit der Deutschen Herniengesellschaft zur Aufgabe gemacht, auch den Nachwuchs mit der HERNIENSCHULE auf dem Laufenden zu halten und über neue Entwicklungen zu informieren.

Vergessen Sie nicht die BDC-Mitgliederversammlung: Sie findet am Freitag, den 20. April 2018, von 13:00 – 14:00 Uhr im Rahmen des 135. Chirurgenkongresses im CityCube Berlin, M1 in der Messe Berlin, statt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

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Arztassistenten: Die Rolle des Physician Assistant im Krankenhaus

Chirurgen und Anästhesisten fordern ein klares Ausbildungskonzept

In den vergangenen Jahren müssen sich Ärzte im Krankenhaus neben der Patientenbetreuung zunehmend auch um administrative und bürokratische Tätigkeiten kümmern. Diese verschlingen häufig mehrere Stunden pro Tag – Kapazitäten, die in der Patientenversorgen fehlen. Arztassistenten, sogenannte Physician Assistants, sollen Ärzten künftig als neue Fachkräfte Unterstützung bieten. Doch wie deren Ausbildung aussehen soll und welche Befugnisse Arztassistenten haben dürfen, ist bislang nicht einheitlich geregelt. Auf einer Pressekonferenz am 18. April 2018 in Berlin anlässlich des 135. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) diskutieren Experten, was die neuen Fachkräfte leisten können. Zugleich fordern sie die Einbeziehung der medizinischen Fachgesellschaften in die Ausgestaltung der Ausbildungsvorgaben.

In den USA ist der Arztassistent, der so genannte „Physician Assistant“ (PA), bereits seit den 1960er Jahren etabliert. Seit einigen Jahren gibt es auch in Deutschland einen entsprechenden Ausbildungsberuf. Acht Ausbildungsstätten stehen hierzulande zur Verfügung, etwa 300 Arztassistenten sind derzeit tätig, vor allem in Kliniken – Tendenz steigend. „Wir begrüßen diese Entwicklung, kann die neue Berufsgruppe Ärzte doch insbesondere beim Abbau bürokratischer Aufgaben entlasten“, betonen Professor Dr. med. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH), und Professor Dr. med. Hugo Van Aken von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). „Bislang gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards für deren Ausbildung“, kritisieren die beiden Experten.

Die DGCH und DGAI fordern daher ein bundeseinheitlich ausgestaltetes Curriculum. „Erst seit vergangenem Jahr gibt es ein Positionspapier der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung mit darin enthaltenen Ausbildungsvorgaben und Einsatzmöglichkeiten für diese derzeit noch nicht staatlich anerkannte Ausbildung“, erläutert Meyer, der auch Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) ist. DGAI und DGCH kritisieren, dass für die Erarbeitung des Papiers keine Abstimmung mit den medizinischen Fachgesellschaften stattgefunden habe. „Ärzte tragen bei der Delegation ihrer Leistungen die Verantwortung. Sollen Arztassistenten Teile ärztlicher Tätigkeiten übernehmen, müssen die Ärzte auch mitbestimmen können, welche dies sein können und dürfen. Folglich sollten sie die Rahmenbedingungen für diesen neuen Gesundheitsberuf klar mit definieren“, erklären Chirurgen und Anästhesisten.

Die ärztlichen Kernkompetenzen, die von den jeweiligen Fachgesellschaften definiert wurden, müssten daher in einem Ausbildungskonzept Berücksichtigung finden. So dürften reine Anästhesieleistungen in keinem Fall durch Nichtärzte ausgeführt werden, wie ursprünglich im Konzept vorgesehen. Diese Entwicklung könnte das Patientenwohl gefährden.

Auf dem 120. Deutschen Ärztetag 2017 in Freiburg wurde dem Modellversuch eines Arztassistenten mit Übertragung ärztlicher Aufgaben nach dem Delegationsprinzip zugestimmt. Die Substitution ärztlicher Kernkompetenzen durch nicht ärztliche Gesundheitsberufe wurde eindeutig abgelehnt. In den USA führen Arztassistenten auch kleinere Operationen durch wie etwa die Entfernung eines Muttermals oder legen Therapiepläne fest. Dies lehnen die Fachgesellschaften hierzulande ab: Arztassistenten sollten Ärzte unterstützen und entlasten, können sie aber nicht ersetzen. „Auch sollte der Arztassistent nicht als ‚Arzt light‘ zur Lösung eines Ärztemangels herangezogen werden“, kritisieren die Vertreter der Fachgesellschaften und weisen dabei auf etwaige finanzielle Motivationen der Krankenhäuser hin, Arztassistenten dem ärztlichen Stellenplan zuzuordnen.

Einigkeit besteht bei den Experten darin, dass Arztassistenten bei den im Kern nicht-ärztlichen Tätigkeiten wirkungsvoll unterstützen könnten, so beispielsweise bei bürokratischen Aufgaben. Daher streben die Fachgesellschaften für die Zukunft eine gute Kooperation zwischen den ärztlichen und neuen Berufsgruppen an.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgch.de, 17.04.2018