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Weg mit den Budgets!

KBV-Chef Gassen unterstützt Vorstoß von Gesundheitsminister Garg

Gesundheitsministerkonferenz – Um den Beruf attraktiver zu machen, sollen die Honorare für niedergelassene Ärzte künftig nicht mehr gedeckelt werden, sagte Heiner Garg, Gesundheitsminister in Schleswig-Holstein, gegenüber Medien. Über einen entsprechenden Antrag will er auf der heute beginnenden Gesundheitsministerkonferenz abstimmen lassen. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.

„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kümmern sich gerne um ihre Patienten – und das jede Woche mehr als 50 Stunden lang. Die Politik verlangt aktuell noch mehr an Leistungen: Weitere Sprechstunden und eine Rund-um-die-Uhr Betreuung lauten die Stichworte. Doch gleichzeitig verweigern die Krankenkassen seit Jahren eine adäquate Finanzierung. Sie geben ein unendliches Leistungsversprechen ab und vergüten aber im Schnitt fast 20 Prozent der Leistungen nicht. Das darf nicht so weitergehen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die KBV den Vorstoß des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministers ausdrücklich. Wir haben in unserem Programm KBV 2020 vorgeschlagen, in einem ersten Schritt mit einer Entbudgetierung der Grundleistungen zu beginnen. Das würde die Krankenkassen übrigens weniger als ein Euro je Behandlungsfall kosten. Vor dem Hintergrund hoher Geldpolster der Kassenseite stellt sich die Frage: Warum nicht endlich anfangen mit der Entbudgetierung?“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 20.06.2018

Kongress-Highlights 2018 in Passion Chirurgie

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

die Sommersonnenwende steht vor der Tür und die erste Jahreshälfte liegt bereits hinter uns. Wir können auf ein gutes Stück getaner Arbeit zurückblicken: Der Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg und der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin wurden erfolgreich durchgeführt. Für alle, die nicht vor Ort sein konnten oder, die nicht an allen Sitzungen teilnehmen konnten, haben wir in dieser Ausgabe PASSION CHIRURGIE einige unserer Kongress-Highlights zusammengefasst – von gesundheitspolitischen Schwerpunkten über Fachthemen bis hin zu Inhalten der Mitgliederversammlungen finden Sie einen guten Überblick der Kongresse in dieser Ausgabe.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

Juni-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Medizinstudierende im PJ: Lückenbüßer und billige Hilfskräfte

MB-Umfrage zum Praktischen Jahr

Die Ausbildung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr krankt an mangelnder Betreuung und Anleitung. Vielfach wird den angehenden Ärztinnen und Ärzten die Rolle des Lückenbüßers zugedacht, der überall dort zur Stelle ist, wo im Krankenhaus Personal gebraucht wird. Dies geht aus einer Umfrage des Marburger Bundes hervor, der im März und April dieses Jahres rund 1.300 Mitglieder befragt hat, die sich noch im PJ befinden oder ihr PJ gerade absolviert haben.

Fast zwei Drittel der Medizinstudierenden (63 %) verbrachte im Rahmen des ersten PJ-Tertials 40 bis 50 Stunden pro Woche im Krankenhaus, 8 Prozent sogar 50 bis 60 Stunden. Nur 28 Prozent der Medizinstudierenden waren weniger als 40 Stunden in der Klinik. Ein Fünftel (21 %) musste auch regelmäßig Zusatzdienste außerhalb der täglichen Anwesenheitszeit leisten. Nach der Approbationsordnung für Ärzte (§ 3 Abs. 4) sollen die Studierenden „in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein“ – das schließt regelmäßige Anwesenheitszeiten von mehr als 40 Stunden pro Woche und zusätzliche Dienste in der Nacht oder am Wochenende aus.

„Die hohen wöchentlichen Anwesenheitszeiten der PJler und die Zusatzdienste verstoßen gegen die Approbationsordnung und widersprechen eklatant dem Ausbildungscharakter des PJ. Es kann nicht sein, dass Medizinstudierende als billige Hilfskräfte missbraucht werden, weil die Kliniken zu wenig Personal vorhalten. Die PJler sollen während des Praktischen Jahrs die im Studium erworbenen Kenntnisse vertiefen und erweitern können. Dieser gesetzliche Anspruch wird aber in vielen Fällen kaum erfüllt“, kritisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, die Defizite im letzten Ausbildungsabschnitt des Medizinstudiums.

„Die Studierenden im PJ fühlen sich den Patienten und ihren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auf Station verpflichtet. Deshalb bleiben sie häufig länger und helfen aus, wo sie können. Wir Studierenden wollen ja von den Ärztinnen und Ärzten lernen, weil uns das Studium leider zu wenig praktisch auf den Arztberuf vorbereitet. Die praktische Ausbildung im PJ ist die letzte Chance, den Beruf richtig zu lernen. Dafür muss man uns aber auch genügend Lernzeit zugestehen und unseren ärztlichen Ausbildern ausreichend Lehrzeit“, so Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund.

Besonders bedenklich ist auch, dass ein Großteil der PJler ärztliche Kernleistungen ohne Anleitung und Aufsicht von ärztlichen Betreuern übernimmt. Zwar dürfen Studierende bestimmte ärztliche Verrichtungen in Abhängigkeit von ihrem Ausbildungsstand durchführen, dies muss aber nach Zuweisung sowie unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes geschehen.

Aus der Befragung des Marburger Bundes geht hervor, dass diese auch aus haftungsrechtlicher Sicht wichtigen Vorgaben häufig nicht eingehalten werden: Ohne Anleitung und Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes führen 74 Prozent der Medizinstudierenden ärztliche Kernleistungen durch, z.B. Anamnesen, Untersuchungen, Diagnosestellungen, Aufklärungsgespräche und Therapieentscheidungen und -durchführungen.

Ein Großteil der Medizinstudierenden (35 %) bestreitet seinen Lebensunterhalt während des PJs mit der monatlichen Aufwandsentschädigung (Geld- und Sachleistung), meist in Kombination mit Zuwendungen von Eltern oder Familie. In der Regel liegt die monatliche Aufwandsentschädigung unterhalb des BaföG-Höchstsatzes von derzeit 649 Euro. Ein Drittel der Befragten gibt an, weniger als 300 Euro erhalten zu haben.

„Wir brauchen endlich eine bundesweit einheitliche PJ-Aufwandsentschädigung auf einem mindestens existenzsichernden Niveau, wie dies jüngst auch der Deutsche Ärztetag auf unsere Initiative hin gefordert hat. Die meisten Studierenden sind während des Praktischen Jahrs dringend auf die Aufwandsentschädigung angewiesen. Deshalb muss endlich ein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Geldleistung in der Approbationsordnung verankert werden“, forderte Banas.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 14.06.2018

Fünf Forderungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung (rechts-)sicher und zum Nutzen der Versicherten und Patienten gestalten

Die ehrenamtlich tätigen Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) haben in der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) ein Positionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verabschiedet.

In diesem werden fünf Forderungen formuliert, die vom Umgang mit Gesundheits-Apps bis hin zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und zur Sicherung des Datenschutzes reichen. In dem Papier heben die Selbstverwalter den Wert von digitalen Anwendungen als Baustein des medizinischen Fortschritts hervor. „Digitalisierung bietet die Chance, zu einer besseren Gesundheitsversorgung beizutragen und die Lebensqualität vieler Patientinnen und Patienten zu verbessern“, betonte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek.

Gleichzeitig müssten aber auch die Risiken digitaler Anwendungen sorgfältig beachtet werden. E-Health- und Big-Data-Anwendungen müssten gezielt und überlegt im Sinne der Versicherten eingesetzt werden. „Im Mittelpunkt muss der Nutzen für die Versicherten und die Patienten stehen“, sagte Klemens. Der Schutz der individuellen Daten und das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung habe zudem oberste Priorität.

Die fünf Forderungen (zusammengefasst):

1. Telematikinfrastruktur ist zentraler Grundpfeiler: Durch die Telematikinfrastruktur werden Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser, Apotheken und perspektivisch auch weitere Player des Gesundheitswesens wie die Pflege, sicher und geschlossen vernetzt. Die Ersatzkassen unterstützen die zügige Einführung der nutzbringenden Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), wie die elektronische Patientenakte bzw. das elektronische Patientenfach, den Notfalldatensatz und den eMedikationsplan. Technische Standards und Schnittstellen müssen einheitlich und klar definiert werden. Versicherte sollen in Zukunft auch über Mobilgeräte Anwendungen (etwa die Einsicht in die Notfalldaten, den eMedikationsplan oder das elektronische Patientenfach) nutzen können.

2. Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) sicher nutzen: Bei den zahlreich auf dem Markt befindlichen Gesundheits-Apps muss unterschieden werden zwischen Lifestyle-Apps und Apps mit medizinisch unmittelbar relevanten Funktionen. Eine App ist unter anderem dann als Medizinprodukt einzustufen, wenn sie der Initiierung oder Steuerung medizinischer Therapien dient, wenn mit ihrer Hilfe medizinische Diagnosen erstellt werden oder ihre Anwendung einer Screening- oder Präventionsmaßnahme gleichkommt. Um mehr Transparenz zu schaffen, sollte eine unabhängige frei zugängliche Datenbank für solche Apps errichtet werden. Die Nutzung von Digital-Health-Anwendungen muss für alle Versicherten freiwillig sein, und die Datensammlung ebenso wie die Löschung bedarf der Zustimmung des Versicherten. Gesundheits-Apps dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, so z. B. für indirekte Werbung für bestimmte Produkte, Präparate oder Medikamente.

3. Telemedizin zur Versorgungsverbesserung stärken: Die Ersatzkassen erhoffen sich von telemedizinischen Anwendungen Verbesserungen der Versorgung und sehen auch Chancen für mehr Wirtschaftlichkeit. Telemedizin kann dazu beitragen, die Herausforderungen des demographischen Wandels zu bewältigen und die Versorgungssituation in ländlichen Räumen zu verbessern. Telemedizinische Projekte werden unter Mitwirkung der Ersatzkassen derzeit im Rahmen des Innovationsfonds erprobt. Die Ersatzkassen setzen sich dafür ein, dass digitale Versorgungsangebote mit nachgewiesenem Nutzen zu einem festen Bestandteil der Leistungen der GKV werden. An telemedizinischen Anwendungen sind jedoch die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei der Einführung anderer Leistungen in die Regelversorgung. Dringend nötig ist der Breitbandausbau, damit in ganz Deutschland stabile Internetverbindungen zur Verfügung stehen, etwa für die Videosprechstunde. Zudem sind haftungs- und datenschutzrechtliche Fragen an übergeordneter Stelle zu klären, um für Arzt und Anwender die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen. Die Ersatzkassen begrüßen, dass das Fernbehandlungsverbot durch den 121. Deutschen Ärztetag gelockert wurde. Die Umsetzung dieses Beschlusses durch die Landesärztekammern sollte zeitnah erfolgen.

4. Datenverfügbarkeit zur Verbesserung der Versorgung erleichtern: Die rechtlichen Möglichkeiten der Krankenkassen, auf Basis von Routinedaten die Versorgung zu verbessern, sind heute durch rechtliche Hürden stark eingeschränkt. So dürfen derzeit die Abrechnungsdaten von ärztlichen (zum Beispiel eine Operation) und ärztlich veranlassten Leistungen (zum Beispiel ein Medikament) nicht zusammengeführt werden. Damit Krankenkassen besser in der Lage sind, datengestützte und damit bedarfsgerechte Beratungs- und Versorgungsangebote für die Patienten zu entwickeln, müssen die Regelungen – unter strenger Beachtung des Datenschutzes und Wahrung der persönlichen Rechte der Versicherten – erweitert werden. Dies gilt etwa für die Erhebung zusätzlicher Patientendaten, z. B. im Rahmen von Versorgungsforschung. Darüber hinaus sollten Löschfristen verlängert werden, um langfristige Analysen (etwa bei chronischen Erkrankungen oder Tumorleiden) zu ermöglichen. Zu jeder Zeit muss der Patient Herr seiner Daten bleiben und sich über die Analyseergebnisse informieren können.

5. Verwaltungsmodernisierung und Serviceverbesserung: Die Digitalisierung wird in vielen Verwaltungsbereichen zur Vereinfachung und Modernisierung beitragen. Im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bieten die Ersatzkassen ihren Versicherten schon diverse digitale Kommunikationsmöglichkeiten an, etwa per Online-Portal oder Service-App. Zudem verfügen sie über ein langjähriges und profundes Wissen, was den effizienten und sicheren Datenaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen (Arbeitgeber, Krankenkassen, Leistungserbringer u. a.) anbelangt. Um die Kommunikation einfacher und effizienter zu gestalten, sollte der Gesetzgeber die entsprechenden Regelungen überprüfen und anpassen. Dazu gehört die rechtssichere Authentifizierung der Versicherten auch auf dem elektronischen Wege (z. B. per Videotelefonie), wie sie auch bei Banken praktiziert wird.

Die ausführlichen Grundsätze finden Sie unter folgendem Link: www.vdek.com/presse/pressemitteilungen.html

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • BARMER
  • DAK-Gesundheit
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • hkk – Handelskrankenkasse
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, www.vdek.com, 14.06.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

BDC|Bayern: Jahrestagung 2018

Im Rahmen der 95. Tagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen e.V.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch dieses Jahr wird der Landesverband BDC|Bayern die Jahrestagung der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen e.V. nutzen, um im Rahmen einer Gesundheitspolitischen Stunde relevante Themen darzustellen und zu diskutieren. Darüber hinaus findet am Folgetag die Mitgliederversammlung des Landesverband BDC|Bayern statt.

Unter Federführung und in Absprache mit dem Tagungsvorsitzenden der Vereinigung der Bayerischen Chirurgen, PD Dr. Holger Vogelsang, konnten wir eine interessante Sitzung mit namhaften Referenten zusammenstellen. So werden unter anderem der frühere Gesundheitsminister Daniel Bahr, jetzt Vorstand bei der Allianz Privaten Krankenversicherung und zuständig für Leistungsmanagement und Vertrieb, und die Geschäftsführerin der Barmer Ersatzkasse des Landesverbandes Bayern, Frau Prof. Dr. Claudia Wöhler, als Diskutanten zur Verfügung stehen.

Wir hoffen, dass Sie sich durch die Programmgestaltung angesprochen fühlen und würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen. Hinweisen möchten wir auch ausdrücklich auf die Mitgliederversammlung BDC|Bayern am Freitag, den 20. Juli um 12:00
Uhr im Raum Wetterstein.

Jahrestagung 2018

Berufspolitische Stunde des BDC|Bayern
am 19. Juli 2018 von 13:30 bis 15:00 Uhr
Raum Zugspitze 2

Mitgliederversammlung
20. Juli 2018 von 12:00 bis 12:30 Uhr
Raum Wetterstein

Kongresszentrum Garmisch-Partenkirchen
Richard-Strauss-Platz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Wir laden Sie herzlich nach Garmisch-Partenkirchen ein.

Mit besten kollegialen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Anthuber
Vorsitzender des BDC|Bayern

Dr. Hubert Mayer
stellv. Vorsitzender BDC|Bayern

Program Jahrestagung 2018

Krankenhaus Rating Report 2018: Wachsende Personalknappheit

Wachsende Personalknappheit gefährdet schon bald Versorgung

Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser war im Jahr 2016 besser als im Vorjahr. Nur 7 Prozent lagen im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Trotz guter Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser jedoch weiterhin unzureichend. Eine noch größere Herausforderung stellt die abnehmende Zahl verfügbarer Fachkräfte dar, die zu einer Rationierung von Leistungen führen könnte. Unter anderem Innovationen im Bereich der Digitalisierung und Robotik könnten helfen, dem entgegenzuwirken. Zu diesen und vielen weiteren Ergebnissen kommt die vierzehnte Ausgabe des „Krankenhaus Rating Report“, der im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2018 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Er wurde gemeinsam vom RWI und der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit Deloitte erstellt. 

Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2016 verbessert. Nur noch 7 Prozent der Krankenhäuser befanden sich im Bereich erhöhter Insolvenzgefahr, 84 Prozent im „grünen Bereich“. Im Jahr zuvor lagen noch 9 Prozent im „roten Bereich“ und 79 Prozent im „grünen Bereich“. Die Ertragslage war 2016 ebenfalls gut: Nur 13 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust. Das durchschnittliche Jahresergebnis stieg auf 2,8 Prozent der Erlöse, nach 1,8 Prozent im Jahr 2015. Im Jahr 2016 waren zudem 67 Prozent der Kliniken voll investitionsfähig. Trotz guter Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser aber weiterhin unzureichend. Ihr jährlicher Investitionsbedarf (ohne Universitätskliniken) beläuft sich auf rund 5,8 Milliarden Euro. Dem stehen Fördermittel der Bundesländer in Höhe von 2,8 Milliarden Euro gegenüber, die jährliche Förderlücke beträgt also 3 Milliarden Euro. 

Zu diesen Ergebnissen kommt der vierzehnte „Krankenhaus Rating Report“, den das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und die Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit Deloitte erstellt haben. Seine Ergebnisse wurden im Rahmen des „Hauptstadtkongress 2018 – Medizin und Gesundheit“ in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Report basiert auf einer Stichprobe von Jahresabschlüssen, die mehr als 860 Krankenhäuser umfassen. 

Krankenhausstrukturfonds sorgt weiter für Dynamik auf regionaler Ebene in den ostdeutschen Bundesländern war die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser auch im Jahr 2016 wieder am besten. Am schwierigsten war sie in Niedersachsen/Bremen, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. „Die Krankenhausstrukturen sind nach wie vor in einigen Regionen ungünstig, es gibt eine hohe Standortdichte, viele kleine Einheiten und eine geringe Spezialisierung. Allerdings zeigt sich inzwischen eine positive Dynamik, unter anderem entfacht durch den Strukturfonds“, so Dr. Sebastian Krolop, Leiter Life Sciences & Health Care bei Deloitte. Die Krankenhauskapazitäten haben sich 2016 gegenüber dem Vorjahr nur wenig verändert. Die Zahl der Krankenhäuser sank um 0,3 Prozent auf 1 951. Die durchschnittliche Verweildauer der Patientinnen und Patienten sank weiter auf unter 7,3 Tage, die Fallzahl stieg um 1,5 Prozent.  

Erstmals wurden im diesjährigen „Krankenhaus Rating Report“ Daten der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) analysiert. Als Qualitätsmaß wird auf die (standardisierte) Sterblichkeitsrate zurückgegriffen. Bei kleinen Fallzahlen waren die Ausschläge dieses Maßes sowohl nach oben als auch nach unten deutlich stärker als bei größeren Fallzahlen. Das deutet darauf hin, dass in kleinen Einrichtungen ein gutes oder schlechtes Ergebnis eher dem Zufall geschuldet ist. Die kleinste Fallzahlkategorie hat außerdem manchmal,  jedoch nicht immer, einen im Durchschnitt schlechteren Wert als alle anderen Fallzahlkategorien.  

Demografischer Wandel wird Engpass an Fachkräften verstärken

In den vergangenen 25 Jahren ist es gelungen, den Personalbestand im Krankenhaus der Leistungsmenge anzupassen. Durch den demografischen Wandel wird in den nächsten Jahren die Zahl der Patienten und pflegebedürftigen Menschen weiter steigen, sodass bei Fortschreibung des Status quo bis 2025 voraussichtlich zusätzlich 80.000 Vollkräfte in den medizinischen Diensten der Krankenhäuser und weitere 80.000 Pflegefachkräfte in der Altenpflege benötigt werden. Gleichzeitig wird aber die Zahl der Personen zwischen 20 und 65 Jahren kontinuierlich sinken, im Zeitraum von 2015 bis 2025 um 4 Prozent. Entsprechend nimmt der Engpass an Fachkräften deutlich zu und es wird äußerst schwierig werden, den Personalbestand weiterhin in ausreichendem Maße mit der Leistungsmenge anheben zu können. „Arbeitssparende technische Innovationen werden immer wichtiger, um Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten“, sagt Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs „Gesundheit“. „Darunter fallen zum Beispiel Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Robotikassistenz, Sensorik, Ambient Assisted Living und Telemedizin. Der derzeitige Digitalisierungsgrad deutscher Krankenhäuser ist dabei noch äußerst bescheiden“, so Augurzky. 

Zudem sollte das Angebot an Pflegefachkräften erhöht werden. Dazu muss mehr Nachwuchs für den Beruf gewonnen, die Anzahl der Berufsrückkehrer erhöht, die Wochenarbeitszeit von Teilzeitkräften ausgeweitet und qualifizierte Zuwanderung forciert werden. Hierzu sind vielfältige Maßnahmen zu ergreifen. So sollte ein Zuwanderungsgesetz erarbeitet, die Attraktivität der Ausbildung und generell der Gesundheitsberufe gesteigert, interessante Karrierewege für Pflegeberufe sowie neue Berufsbilder geschaffen und die gegenwärtigen starren hierarchischen Strukturen aufgebrochen und bürokratische Tätigkeiten abgebaut werden. Die zunehmende Knappheit an qualifizierten Fachkräften wird außerdem zwangsläufig zu einem höheren Lohnniveau führen. Ferner gilt es, die Ambulantisierung der Medizin über Anpassungen am Vergütungssystem zu unterstützen, um auf diese Weise mehr Zeit für die Betreuung stationärer Patienten zu gewinnen. 

Einerseits sieht die aktuelle Regierungskoalition einige Maßnahmen vor, die geeignet sind, dieses Bemühen zu unterstützen. Andererseits beabsichtigt sie, durch regulierende Maßnahmen im Bereich der Pflege die Personalknappheit sogar noch zu verschärfen, beispielsweise durch die Einführung von Personaluntergrenzen in Krankenhäusern. Probleme in der Pflege können aus Sicht der Wissenschaftler aber nicht durch noch mehr Regulierung gelöst werden. Stattdessen raten sie dazu, die Pflegequalität der Krankenhäuser für die Patienten transparent zu machen und damit die Bedeutung der Pflege im Krankenhaus aufzuwerten.  

Gesundheitsagenda 2025 zeigt Handlungsoptionen auf

Ihre Hausaufgaben für die Politik bündeln die Autoren der Studie in einer Gesundheitsagenda 2025. Sie fordert erstens Antworten auf den zu erwartenden weiter wachsenden Fachkräftemangel. Zweitens sollte das Gesundheitswesen in das digitale Zeitalter überführt werden, unter anderem durch eine standardisierte elektronische Patientenakte, Telemedizin, künstliche Intelligenz und Robotik. Dabei könnte zum Beispiel Robotikassistenz Pflegekräften mehr Zeit für die menschliche Zuwendung ermöglichen. Drittens sollte das Gesundheitswesen durch eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses offener für Innovationen werden. Viertens sollte die Lücke bei den Investitionsfördermitteln im Krankenhausbereich geschlossen werden, um auf schwierigere Zeiten in den 2020er Jahre vorbereitet zu sein. Fünftens sollte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit die Notfallversorgung neu ausgerichtet werden, wozu eine effektive Patientensteuerung gehört. Sechstens sollte die Qualitätstransparenz – auch und gerade sektorenübergreifend – konsequent weiter ausgebaut und für die Patienten zum Beispiel über digitale Angebote nutzbar gemacht werden. Siebtens sollte die sektorenübergreifende Versorgung und die Ambulantisierung der Medizin gefördert werden, wozu Adjustierungen am Vergütungssystem erforderlich sind. Empfohlen werden Vergütungsmodelle mit Qualitätszielen, welche die Gesamtverantwortung für die Versorgung einer Region in eine Hand legen. Damit ließe sich eine sektorenübergreifende Versorgung etablieren, die konsequent am Patientennutzen ausgerichtet ist.

Quelle: WISO S. E. Consulting GmbH, Nymphenburger Str. 9,10825 Berlin, www.hauptstadtkongress.de, 07.06.2017

AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Mindestmengen in der Medizin

Patientensicherheit lässt sich durch Erfahrung des OP-Teams verbessern

Es gibt statistische Daten, die einen direkten Zusammenhang zwischen der Anzahl durchgeführter Operationen in einem Krankenhaus und der Qualität der Versorgung aufweisen: Wer mehr Erfahrung mit einem Eingriff hat, behandelt seine Patienten in aller Regel erfolgreicher. Trotzdem ist wissenschaftlich und auch juristisch schwer zu definieren, welche Mindestmenge bei welcher Therapie anzusetzen ist. Über die aktuelle Datenlage und die Auswirkung von Mindestmengen auf die Patientensicherheit sprach der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. bei seinem letzten Treffen.

„Bei Operationen der Bauchspeicheldrüse und der Speiseröhre ließe sich jeder vierte Todesfall vermeiden, wenn höhere, verbindliche Mindestmengen für den behandelnden Arzt und das Krankenhaus gelten und auch durchgesetzt würden“, führte Professor Dr. med. Thomas Mansky, Leiter des Fachgebiets Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin, beim Treffen des AWMF-Arbeitskreises aus. Allerdings könne man Mindestmengen methodisch bedingt nicht ausschließlich wissenschaftlich festlegen, sondern müsse diese über normative Vorgaben, die die wissenschaftlichen Berechnungen ergänzen, definieren – also ähnlich wie bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, für die es, bezogen auf die konkrete Höhe, im Einzelfall auch keine wissenschaftliche Evidenz gibt. Gelten müssten diese Mindestmengen dann sowohl für den behandelnden Arzt als auch für alle Behandlungsteams. Denn entscheidend sei nicht nur die Erfahrung des Operateurs, sondern die des gesamten Behandlungsteams, das bei einem Eingriff Hand in Hand arbeiten und insbesondere bei auftretenden Komplikationen wissen muss, was zu tun ist.

Letztlich ließe sich das jedoch nur durch mehr Zentralisierung im Krankenhauswesen sicherstellen, führte Mansky weiter aus. „Manche Kliniken führen heute komplexe Operationen durch, ohne dafür die notwendige Erfahrung und strukturellen Voraussetzungen mitzubringen“, kritisierte der Internist Mansky. So habe 2014 ein Viertel der deutschen Kliniken weniger als acht Brustkrebspatientinnen im Jahr operiert. Bei Ösophagus-Operationen erfüllten 2015 63 Prozent der operierenden Häuser die eher zu niedrige gesetzliche Mindestmenge von zehn nicht. Selbst bei der Knie-Endoprothesenoperation würden 15 Prozent der Häuser die Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr nicht erreichen. Das zeigt: Selbst wenn Mindestmengen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegeben sind, ist deren Durchsetzung unzureichend. Das könnte unter anderem auch an der juristischen Bewertung liegen. So wies das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2011 eine Mindestmenge für die Operation von Knieprothesen unter anderem mit der Begründung ab, zwischen OP-Ergebnis und Mindestmenge gebe es keinen kausalen Zusammenhang, allein statistische Befunde reichten nicht aus, was das Bundessozialgericht ein Jahr später bestätigte.

Doch schon „wenn die Studienlage auf ‚wahrscheinliche Zusammenhänge‘ von Qualität und Menge hinweise, seien Mindestmengen-Vorgaben sinnvoll“, betonte der Stellvertretende Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Recht beim G-BA, Dr. jur. Dominik Roters beim AWMF-Treffen. Bislang war gesetzlich ein „besonderer Zusammenhang“ von Menge und Qualität gefordert, was juristisch problematisch gewesen sei. Am 26. März 2018 habe das Bundesministerium für Gesundheit jedoch eine Regelung genehmigt, die in Bezug auf ausgewählte Leistungsbereiche einen „wahrscheinlichen Zusammenhang“ zwischen Behandlungsmenge und Ergebnisqualität der Leistung für ausreichend erachtet. „Wenn es darum geht, die Höhe einer Mindestmenge festzulegen, müsste eine „hinreichende Behandlungsroutine“ gewährleistet sein, um Risiken zu reduzieren und die Patientensicherheit zu erhöhen“, so der G-BA-Jurist. Jedenfalls sei die Höhe der Menge so festzulegen, dass zumindest eine sogenannte Gelegenheitsversorgung ausgeschlossen werde. Krankenhäuser, die diese Menge nicht vorweisen können, dürfen einen Patienten dann auch nicht mehr behandeln.

Mit der neuen Regelung sind weitere Rechtsgrundlagen für Mindestmengen geschaffen – nun komme es auf die Umsetzung an. Im Krankenhausbereich gibt es derzeit Widersprüche zwischen den bundesgesetzlichen Vorgaben für die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Planungshoheit der Länder. Daraus ergeben sich zum Teil Probleme bei der Umsetzung der Mindestmengenbestimmungen. Hinzu kämen, so Professor Dr. Friedhelm Hase, Gesundheits- und Medizinrechtswissenschaftler an der Universität Bremen, tiefsitzende Vorbehalte gegenüber einem primär auf statistisches Wissen gestützten Qualitätsmanagement. Sie ergeben sich aus einem überkommenen juristischen Denken, zumal aus den darin verankerten Kausalitätskonzepten. Ein angemessenes Verständnis der Mindestmengen werde heute aber auch durch ein Grundrechtsverständnis blockiert, für das in jeder sozialversicherungsrechtlichen Regelung schon dann ein Eingriff in die Berufsfreiheit der Leistungserbringer zu sehen sei, wenn sie zum Ausschluss von einer durch die GKV getragenen Krankenbehandlung führen kann. Hase betonte jedoch, dass „Vertragsärzte und Krankenhäuser durch die Zulassung als Leistungserbringer in das krankenversicherungsrechtliche Versorgungssystem eingebunden und dabei an Entscheidungen über die Leistungsansprüche der Versicherten beteiligt“ seien. Sie seien damit auch an die rechtlichen Vorgaben dieses Systems gebunden: Die wichtigste Regel für das Leistungsgeschehen in der GKV laute, dass im Interesse der versicherten Patienten die Versorgungssicherheit – im Einklang mit den gegebenen versorgungswissenschaftlichen Erkenntnissen – bestmöglich zu gewährleisten ist.

Allerdings müsse man aufpassen, so die Experten, dass die Mindestmengen nicht dazu führten, dass sich die Zahl der Eingriffe erhöhe – nur mit dem Ziel, die ausreichende Menge zu erzielen. Mindestmengen für komplexe Therapien sollen ein Instrument sein, um Kompetenzen vermehrt in spezialisierten Zentren zu bündeln. Insbesondere bei geplanten, aufwändigen Prozeduren sollte die stationäre Behandlung in einem Zentrum erfolgen, auch wenn der Patient dafür einen längeren Anfahrtsweg auf sich nehmen muss. Im Interesse der Patientensicherheit und dem besten Ergebnis kann die wohnortnahe Behandlung – wie von der Politik so oft angeführt – nicht alleiniger Maßstab für eine optimale Patientenversorgung sein.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Birkenstraße 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 06.06.2018

Schaufenster Juni 2018

Chirurgen und Pflegerat fordern steuerfinanziertes Sofortprogramm für Pflege

Immer häufiger müssen Operationssäle leer stehen und Intensivbetten gesperrt werden, weil in den Kliniken das Fachpersonal fehlt. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) fordern daher in einer gemeinsamen Stellungnahme ein steuerfinanziertes Sofortprogramm zur Schaffung von 50.000 Planstellen für Pflegepersonal, eine bessere Vergütung und eine Umsetzung von Personalschlüsseln, die Schweregrade bei der Versorgung flexibel berücksichtigen. Über die aktuelle Situation und den notwendigen Änderungsbedarf informieren Experten auf einer Pressekonferenz anlässlich des 135. Chirurgenkongresses in Berlin.

In Deutschland arbeiten derzeit etwa 384 000 Pflegefachpersonen. Viel zu wenige, wie Experten feststellen, die klinisch tätig sind. So sollte eine Pflegekraft auf Intensivstationen maximal zwei Patienten betreuen, bei schwerem Organversagen sogar nur einen Erkrankten. „In der Realität liegt dieses Verhältnis jedoch nachts oft bei 1:3“, stellt DGCH-Präsident Professor Dr. med. Jörg Fuchs fest. Das habe zu hohen physischen und psychischen Belastungen bei den Pflegenden geführt, mit hohen Ausfallzeiten und der Tendenz, den Beruf ganz zu verlassen. „Es dauert mittlerweile mehr als fünf Monate, eine freie Stelle in der Pflege zu besetzen“, berichtet Franz Wagner, Präsident des DPR. Nach Einschätzung des DPR fehlen in Deutschland in den Krankenhäusern aktuell mindestens 50 000 Pflegefachpersonen. „Wir müssen Operationen absagen, weil die pflegerische Versorgung vor, während und nach dem Eingriff nicht gewährleistet werden kann“, betont Fuchs. „Ganze Stationen werden wegen Pflegepersonalmangels gesperrt“, ergänzt Wagner, „und die Reaktionszeit bei Schmerzen ist leider oftmals viel länger als wünschenswert.“

Auch in den OP-Sälen bestimmen zunehmend personelle Engpässe die Situation. „Immer häufiger fehlen operationstechnische, chirurgisch-technische und anästhesietechnische Assistenten“, kritisiert Fuchs. „Der Chirurg kann ja nicht allein operieren, wir müssen die Eingriffe dann verschieben.“

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Umfrage: Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Wohle der Patienten zum Ziel hat. Nur gemeinsam können die Herausforderungen der Zukunft im Gesundheitssystem gemeistert werde. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele leitende Ärzte an dieser Umfrage teilnehmen, um ein realistisches Bild von der aktuellen Situation zu erhalten. Vielen Dank!

Zur Umfrage… 

6. Chirurgische Woche für Studierende

Zum sechsten Mal findet vom 08. bis 12. Oktober die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen. Studierende können sich jetzt bewerben.

Infos zur Bewerbung…

Hygiene-Filme: KAMPF DEM KEIM

Das Krankenhaus Bethel Berlin macht allen Kliniken im deutschsprachigen Raum ein außergewöhnliches Geschenk: Fünf Videos zur Krankenhaushygiene, die völlig frei von Lizenzgebühren zur Aufklärung und Schulung von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern verwendet werden können – ohne jegliche Werbung. Damit können auch KMU-Krankenhäuser, die sich keine aufwändige Video-Produktion oder teure Lizenzen leisten können, ihre Mitarbeiter, Patienten und Besucher unterhaltsam auf das Thema aufmerksam machen.

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Mastertrainerprogramm für die strukturierte Weiterbildung

Das Mastertrainermodell beschreibt ein klassisches Train-the-Trainer-Konzept kombiniert mit einem Schneeballsystem zur dezentralen Verbreitung. Dabei werden erfahrene Weiterbilder in einem ersten Schritt zu Mastertrainern ausgebildet und in der Anwendung einfacher Instrumente zur Strukturierung der Facharztweiterbildung in ihren Einrichtungen geschult.

Aktuelle Termine…

 

Webinar am 05. Juli: Benigne Schilddrüsenerkrankungen

Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem innovativen Lernangebot sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Weitere Themen 2018

August: S3-Leitlinie Periphere arterielle Verschlusskrankheit

September: S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom

Oktober: S3-Leitlinie Magenkarzinom

November: S2e-Leitlinie Rotatorenmanschette

Dezember: S2-Leitlinie Außenbandruptur

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Webinar-Termin im Juli: Benigne Schilddrüsenerkrankungen. Passion Chirurgie. 2018 Juni, 8(06).

Organspendeausweis schafft Klarheit – auch für die Angehörigen!

Neue Daten der BZgA-Repräsentativbefragung

Die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende ist in Deutschland derzeit mit 84 Prozent so hoch wie nie zuvor. Auch besitzen immer mehr Menschen einen Organspendeausweis: Waren es 2012 noch 22 Prozent, sind es im Jahr 2018 bereits 36 Prozent. Das zeigen erste Ergebnisse einer bundesweiten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Sich mit der Organspende auseinanderzusetzen, muss für uns alle zur Selbstverständlichkeit werden. Das sind wir den mehr als 10.000 Menschen schuldig, die voller Hoffnung auf ein Organ warten. Jeder sollte daher für sich eine Entscheidung treffen und diese auf dem Organspendeausweis dokumentieren. Viele haben das schon getan. Aber das reicht noch nicht. Deshalb wollen wir weiter Überzeugungsarbeit leisten. Zudem werden wir die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken stärken und die Vergütung so verbessern, dass sich die Kliniken wirklich um dieses Thema kümmern.”

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: “Die wachsende positive Einstellung der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende ist eine erfreuliche Entwicklung und belegt, dass sich viele Menschen mit der Thematik auseinandersetzen. Gleichwohl besteht immer noch ein großer Informationsbedarf. Deshalb ist es Ansporn für uns,  diese Menschen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen – mit einem breiten Informationsangebot im Rahmen der BZgA-Kampagne ‘Organspende – die Entscheidung zählt’.”

Von den Personen, die eine Entscheidung getroffen haben, stimmen die meisten (72 Prozent) einer Organ- und Gewebespende nach dem Tod zu, 14 Prozent widersprechen ihr, 9 Prozent übertragen die Entscheidung auf eine andere Person und 5 Prozent machen eine andere Angabe.

Auf die Frage nach den Motiven für die Zustimmung zur Organ- und Gewebespende im Organspendeausweis geben 73 Prozent an, dass sie anderen Menschen helfen wollen. Wichtigster Grund für die Ablehnung ist für 24 Prozent der Befragten, dass sie glauben, als Spender nicht geeignet zu sein. 22 Prozent äußern Angst vor Missbrauch beziehungsweise haben mangelndes Vertrauen aufgrund negativer Berichterstattung. Die Personen, die noch keine Entscheidung getroffen haben, begründen dies zu 43 Prozent damit, sich bisher zu wenig mit dem Thema beschäftigt zu haben.

Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen ihre Versicherten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr alle zwei Jahre über die Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende informieren. Versicherte sollen hiermit unterstützt werden, eine informierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen und sie im Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren.

Die bundesweite Repräsentativbefragung “Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende 2018” der BZgA wurde von November 2017 bis Februar 2018 unter 4.001 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 14 bis 75 Jahren durchgeführt. Die neuen Daten veröffentlicht die BZgA anlässlich des Tages der Organspende am 02. Juni 2018 in Saarbrücken.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 28.05.2018