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AWMF engagiert sich gegen die Ausbreitung einer wissenschaftlichen Scheinwelt

Wertlose Forschung und gefährliches Pseudowissen beschäftigen die medizinische Wissenschaft seit langem – dennoch breitet sich der Markt für deren Verbreitung anscheinend ungehindert aus. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) sieht darin eine reale Bedrohung für die Durchdringung von Wissen aus der seriösen Wissenschaft in die Öffentlichkeit und, in Konsequenz, eine Bedrohung für die Gesundheit von PatientInnen und BürgerInnen. Die AWMF setzt auf Gegenmittel wie das Paradigma der evidenzbasierten Medizin, internationale Initiativen zur Förderung der Qualität medizinischer Forschung, auf die Leitlinien ihrer aktuell 178 Mitgliedsgesellschaften als qualitätsgesicherte Information und auf die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung.

Die Diskussion um die in der medizinischen Wissenschaft und in der Öffentlichkeit schon seit vielen Jahren kritisch verfolgte Verbreitung von Pseudowissen hat eine neue Dimension erreicht.  Auslöser ist die zunehmende Ausbreitung einer akademischen Scheinwelt – getrieben durch sogenannte „Raubverlage“, „Pseudojournale“ und „Pseudokongresse“, die Wissenschaftlichkeit vorgeben, jedoch die Grundprinzipien der Wissenschaftlichkeit zugunsten rein wirtschaftlicher Interessen fundamental missachten.  Die AWMF ruft daher zu mehr Problembewusstsein auf. „Die medizinische Wissenschaft muss sich verstärkt für die Prävention, Identifikation und Kennzeichnung von wertloser, eindeutig interessengeleiteter oder pseudowissenschaftlicher Forschung einsetzen, um nachteilige Folgen für die medizinische Versorgung und für individuelle Patienten zu verhindern“, fordert Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF. „Hierfür eignen sich Instrumente, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen“, ergänzt Professor Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen, Vorsitzender der Kommission Forschung und Lehre der AWMF. Dazu gehören die obligate Registrierung klinischer Studien, die Transparenz von Interessenkonflikten, Regeln für transparente Publikationsprozesse einschließlich eines definierten Begutachtungsver­fahrens („peer review“) und die kostenfreie Verfügbarkeit wissenschaftlich hochwertiger Publikationen („open access“).

Gerade die grundsätzlich zu begrüßende open access-Bewegung hat in den letzten Jahren aber auch zu den gravierenden Fehlentwicklungen beigetragen, die aktuell in den Fokus der Diskussion getreten sind: Im open access-Modell müssen die Autoren eine Gebühr für die Produktionskosten ihrer Publikationen entrichten, da die Verlage keine Einnahmen daraus zu erwarten haben. Das heißt aber auch, Verlage nehmen umso mehr Geld ein, je mehr Publikationen sie akzeptieren und je geringer sie die Kosten halten. Dies bietet den Geschäftsraum für pseudowissenschaftliche Verlage und Publikationsplattformen. Mit wohlklingenden Titeln täuschen diese Seriosität vor und werben in Massen-Emails mit dem Versprechen rascher und unkomplizierter Manuskriptbearbeitung um WissenschaftlerInnen. Die Manuskripte werden dann ohne ausreichende Qualitätskontrolle gegen Zahlung einer durch die so erzielte Einsparung von Produktionskosten oft vergleichsweise niedrigen Gebühr veröffentlicht. Zur Fehlentwicklung tragen auch Fehlanreize der Forschungssteuerung bei, die vielfach noch zu einseitig quantitative Bewertungsmaßstäbe setzt (wie z. B. die reine Zahl anstelle der wissenschaftlichen Qualität von Publikationen oder die Summe verausgabter Drittmittel anstelle ihres sinnvollen Einsatzes), mahnt Professor Herrmann-Lingen. „Der Druck, vor allem viel zu publizieren, („publish or perish“, also publizieren oder untergehen) kann womöglich auch zu explizitem wissen­schaftlichem Fehlverhalten bis hin zur Publikation gefälschter Ergebnisse (‚fake science‘) verleiten.

Die AWMF fordert daher die konsequente Prüfung der Einhaltung international konsentierter Gütekriterien medizinischer Forschung. Nach den Empfehlungen der AWMF sollten nur solche Publikationen als Qualitätsnachweis anerkannt werden, die in Publikationsorganen erscheinen, die entweder in etablierten Verzeichnissen seriöser Fachzeitschriften gelistet oder von wissenschaftlichen Fachgesellschaften auf der Basis transparenter Kriterien als qualitätsgesicherte Publikationsorgane im jeweiligen Fachgebiet anerkannt sind. Die AWMF führt eine entsprechende Kriterienliste und eine „Weiße Liste“ der Zeitschriften ihrer Mitgliedsgesellschaften.

Professor Dr. med. Ina B. Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi) ruft ergänzend zu gezielter Suche nach tragfähigem, neutralen Wissen auf: „Eine anwendungsbezogene Orientierung im Publikationsdschungel bieten evidenzbasierte Leitlinien der Fachgesellschaften, die über das qualitätsgesicherte Leitlinienregister der AWMF kostenfrei zugänglich sind.“ Diese werden auf der Basis systematischer Analysen der wissenschaftlichen Literatur entwickelt. Dabei werden nach einem transparenten Verfahren qualitativ hochwertige Publikationen aus anerkannten internationalen Datenbanken identifiziert. Diese werden zudem nach einem klar definierten, transparenten Vorgehen bewertet. „Eine exemplarische Analyse von zwei aktuellen Leitlinien aus dem Jahr 2017 konnte unter insgesamt über 1300 zitierten Literaturstellen keine einzige eindeutig unseriöse Quelle identifizieren“, bestätigt Professor Herrmann-Lingen. Professor Kopp regt an: „Darüber hinaus müssen PatientInnen und BürgerInnen befähigt werden, Spreu und Weizen medizinischer Information zu unterscheiden.“ Dazu tragen Laienversionen hochwertiger Leitlinien der Fachgesellschaften in der AWMF bereits bei. Ergänzend fordert die AWMF die systematische Verankerung von Kenntnissen der evidenzbasierten Medizin in der medizinischen Aus- und Weiterbildung sowie die Förderung von Gesundheitsbildung in der Bevölkerung – beginnend bereits in der Schule.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Birkenstraße 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 31.07.2018

„Wie es dem Patienten gerade einfällt“

Kassenärzte finden für Notfallgebühr keine Verbündeten

Um die zunehmend überlasteten Notaufnahmen in Deutschland zu entlasten, schlägt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen vor, eine Gebühr einzuführen und erntet dafür viel Kritik. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt diese Idee ab.

Die Gebühr soll überflüssige Besuche in der Notaufnahme von Krankenhäusern vermeiden. „Eine finanzielle Steuerung wäre genau der Hebel, der helfen würde. In vielen anderen Ländern Europas ist so etwas längst üblich“, sagt der KBV-Chef laut Medienberichten. „Wenn sich bestimmte Patienten dem Angebot der niedergelassenen Ärzte dauerhaft entziehen und das System nach Gusto nutzen, wie es ihnen gerade einfällt, muss das finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.“ Viele der Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser seien keine echten Notfälle. „Ziel muss sein, dass wir nur noch diejenigen in den Notaufnahmen haben, die später auch stationär behandelt werden müssen“. Alle weiteren Patienten müssten ambulant versorgt werden. Gassen komme es grundsätzlich nicht darauf an, Patienten zur Kasse zu bitten. Versicherte, die krank seien, müssten nur schnellstmöglich die richtige Versorgung erhalten. Der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, schlägt eine Gebühr von 50 Euro vor.

DKG spricht von „Strafgebühr“

„Eine solche Strafgebühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch“, teilt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Pressemeldung mit. Grund für die hohen Patientenzahlen in den Kliniken – rund 25 Millionen pro Jahr – sei das nicht ausreichende Angebotan Sprechstundenzeiten niedergelassener Ärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) kämen ihrem Sicherstellungsauftrag nicht überall nach. Wenn sie keine Termine mehr freihätten, schickten Ärzte Patienten auch zum Krankenhaus. Eine Gebühr käme einer Bestrafung der Versicherten gleich, meint auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. „Wir haben ein verändertes Verhalten der Patienten. Mehr von ihnen wollen ins Krankenhaus, um dort versorgt zu werden. Wir können die Patienten nicht umerziehen“, sagt Lauterbach und fordert, Krankenhäuser stärker zu Anlaufstellen für gesetzlich Versicherte zu machen, die keine Notfälle sind. Normale Praxen und Notfallpraxen sollten in Kliniken vorgehalten werden. Dafür brauche es entsprechende gesetzliche Regelungen. „Mit einem Trommelfeuer versuchen die Kassenärzte, von ihrem eigenen Versagen abzulenken“, sagt Eugen Brysch, Chef der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Hausbesuche und Öffnungszeiten von Praxen nähmen ab, während zeitgleich die Einnahmen der KVen jährlich stiegen. Die Reaktion der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt ähnlich aus: „Erst kümmern sich die KVen jahrelang nicht ordentlich um den Bereitschaftsdienst in der Nacht, an den Abenden und den Wochenenden und jetzt, wo die kranken Menschen die Kliniken aufsuchen, will der Chef der Kassenärzte sie dafür mit Zusatzkosten bestrafen.“

Grüne fordern Reformvorschläge der Regierung

Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung der Grünen im Bundestag unterstreicht noch einmal den dringenden Reformbedarf. „Statt Eintrittsgelder zu verlangen, muss die Notfallversorgung verbessert werden. Wir fordern Bundesminister Spahn auf, bis Ende des Jahres Vorschläge zu einer umfassenden Reform der Notfallversorgung auf den Tisch zu legen, so wie es der Sachverständigenrat jüngst gefordert hat.“ Viele der Probleme in den Notaufnahmen ließen sich lösen, wenn es ein klar verständliches Angebot aus einer Hand gebe mit einer Notrufnummer, Anlaufstelle, einer einheitlichen Ersteinschätzung. Am Rande eines Hintergrundgesprächs vor Journalisten erteilt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem Ansinnen der KBV eine Absage: „Von Notaufnahmegebühren halte ich nichts.“ Er setzt auf die Zusammenlegung von ambulanter und stationärer Versorgung und verweist auf das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates: „Ein Tresen, eine Triage, eine Nummer – dieses Ziel verfolgen wir.“

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 25.07.2018

Terminservice- und Versorgungsgesetz

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 24.07.2018 in Berlin den Entwurf des “Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung” (Terminservice- und Versorgungsgesetz) offiziell vorgelegt. Ziel ist es, gesetzlich Krankenversicherten schneller als bisher zu einem Arzttermin zu verhelfen und Versorgungsalternativen in strukturschwachen Gebieten zu schaffen.

Mit dem Gesetz sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und niedergelassene Ärzte verpflichtet werden, mehr Sprechstunden anzubieten. In unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten müssten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) nach den Regelungen des TSVG künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Die Krankenkassen sollen darüber hinaus verpflichtet werden, bis spätestens 2021 elektronische Gesundheitsakten für ihre Versicherten anzulegen.

Für Ärzte, die bei der Verbesserung der Versorgung mithelfen, kündigte Gesundheitsminister Spahn höhere Vergütungen – auch außerhalb des Budgets – an. Die wichtigsten Regelungen des TSVG-Entwurfs im Überblick (Quelle: BMG):

Schnellere Terminvergabe an gesetzlich Versicherte

  • Terminservicestellen sollen künftig über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 – 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche (24/7) – erreichbar sein
  • Terminservicestellen sollen auch Termine zu Haus- und Kinderärzten vermitteln und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft behandelnden Haus-, Kinder- und Jugendärzten leisten
  • in Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt
  • Einrichtung von Online-Angeboten der Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbart werden können)

Sprechstunden, die Ärzte künftig anbieten müssten

  • mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet)
  • Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung (z.B. Haus- und Kinderärzte, konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte), müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung)
  • die KVn informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte
  • die KVn überwachen Einhaltung der Mindestsprechstunden (einheitliche Prüfkriterien und jährliche Ergebnisberichte an Landes- und Zulassungsausschüsse sowie Aufsichtsbehörden)

Angebote der Ärzte, die zusätzlich entlohnt würden

(z. B. durch extrabudgetäre Vergütung oder erhöhte Bewertung)
Vermittlung eines Facharzt-Termins durch einen Hausarzt

  • Behandlung von Patienten, die durch Terminservicestelle vermittelt werden
  • Behandlung von neuen Patienten in der Praxis
  • Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden
  • Akut- und Notfälle während der Sprechstunden
  • Kommunikation zwischen Arzt und Patient (Sprechende Medizin)
  • Hausarztbesuche als anerkannte Praxisbesonderheit

Geplanter Zugriff der Patienten auf Behandlungsdaten

  • Krankenkassen müssten ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und sie darüber informieren
  • Mobiler Zugriff auf medizinische Daten der ePA soll auch mittels Smartphone oder Tablet möglich werden
  • Die Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen – unter Beachtung des Datenschutzes – soll vereinfacht werden

Pläne zur Steigerung der Arztzahlen auf dem Land

  • Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land
  • Strukturfonds der KVn würden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke erweitert (z. B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen)
  • KVn sollen verpflichtet werden, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungs-Alternativen (Patientenbusse, mobile Praxen, digitale Sprechstunden) anzubieten

Maßnahmen zur Versorgungsverbesserung

  • Versicherte mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko erhalten Anspruch auf Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erforderliche ärztliche Beratung, Untersuchungen und Arzneimittel würden von den Kassen künftig erstattet
  • Der Leistungsanspruch auf künstliche Befruchtung soll erweitert werden um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen in Fällen, in denen Krebserkrankung zu Fertilitätsverlust führen könnte, und Kryokonservierung erforderlich ist, um nach Genesung künstliche Befruchtung zu ermöglichen
  • Die Pflege soll für reine Betreuungsdienste (für Haushaltshilfe, Einkaufen, Vorlesen, etc.) geöffnet werden
  • Festzuschuss für Zahnersatz würde ab dem Jahr 2021 von 50 auf 60 Prozent erhöht.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 25.07.2018

Terminservice- und Versorgungsgesetz (Referentenentwurf, extern, PDF)

Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen

G-BA nimmt Beratungen auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin Beratungen zu weiteren Mindestmengen aufgenommen. Es geht um die Fragestellung, ob Erfahrung und Routine bei Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen ausschlaggebend für den Behandlungserfolg sind und – gegebenenfalls – wie viele dieser Operationen durchgeführt werden müssen, damit diese Erfahrung vorausgesetzt werden kann. Zugrunde liegen Anträge des GKV-Spitzenverbandes.

Der G-BA ist gesetzlich beauftragt (§ 136b SGB V), für Krankenhäuser einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Für die jeweiligen Leistungen sind Mindestmengen festzulegen: Je Ärztin/Arzt oder Standort eines Krankenhauses oder aber je Ärztin/Arzt und Standort eines Krankenhauses.

Zu bislang sieben Leistungen hat der G-BA seit 2004 Mindestmengen festgelegt und sie in die Anlage seiner Mindestmengenregelungen aufgenommen:

  • Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende)
  • Nierentransplantation (inkl. Lebendspende)
  • komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre)
  • komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse)
  • Stammzelltransplantation
  • Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP)
  • Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm

Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) hatte die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu Mindestmengen in § 136b SGB V verändert. Der G-BA wurde beauftragt, für seine Mindestmengenregelungen Ausnahmetatbestände und Übergangsbestimmungen vorzusehen, um unbillige Härten insbesondere bei nachgewiesener hoher Qualität unterhalb der festgelegten Mindestmenge zu vermeiden. Er soll darüber hinaus das Nähere zur Darlegung der Prognose regeln: Für die Zulässigkeit der Leistungserbringung müssen die Krankenhäuser gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen jährlich darlegen, dass sie die geforderte Mindestmenge im jeweils nächsten Kalenderjahr voraussichtlich erreichen.

Zudem wurde der G-BA mit dem KHSG beauftragt, zur nachvollziehbaren und gleichmäßigen Umsetzung sowie zur Operationalisierung und Transparenz das Nähere, insbesondere zur Auswahl einer planbaren Leistung sowie zur Höhe einer Mindestmenge, in seiner Verfahrensordnung zu regeln. Im November 2017 hat der G-BA daraufhin seine Mindestmengenregelungen und seine Verfahrensordnung umfassend an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die aktuell beschlossenen Beratungsthemen sind die ersten, die nach den neuen, im April 2018 in Kraft getretenen Verfahrensregeln erarbeitet werden.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, www.g-ba.de, 19.07.2018.

Telematikinfrastruktur: Praxen können mobile Kartenterminals bestellen

Für die Telematikinfrastruktur benötigen Ärzte und Psychotherapeuten mobile Kartenlesegeräte mit neuen Sicherheitsfunktionen. Die ersten zugelassenen Geräte stehen jetzt zur Verfügung und können bestellt werden.

Aktuell haben drei Hersteller mobile Kartenterminals auf den Markt gebracht. Sie wurden von der gematik für den Gebrauch in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Bestandsgeräte zweier Firmen können mit einem Update nachgerüstet werden.

Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten haben Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal. Die Geräte werden mit 350 Euro finanziert – zuzüglich der Kostenerstattung für einen weiteren Praxisausweis, den die Ärzte für das mobile Kartenterminal benötigen.

Die gematik, die die Telematikinfrastruktur betreibt, führt eine Übersicht aller zugelassenen technischen Komponenten, die Ärzte und Psychotherapeuten für einen Anschluss an die TI bestellen können. Um sich die Hersteller und Namen der mobilen Kartenterminals anzeigen zu lassen, wählen Praxen im Feld Produkttyp „mob-KT“ aus und klicken auf „Anzeigen“.

Übergangsfrist für Bestandsgeräte

Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, können aktuell sowohl alte als auch neue mobile Kartenterminals nutzen. Ein neues Gerät benötigen sie spätestens dann, wenn bundesweit das Versichertenstammdatenmanagement eingeführt wurde. Nur damit können weiterhin alle Versichertendaten von der Gesundheitskarte ausgelesen werden.

Mehr Informationen der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 19.07.2018

„Wir wollen Notfallpatienten nicht zur Kasse bitten“

“Unser Anliegen ist es, dass Patienten, die krank sind, schnellstmöglich die richtige Versorgung erhalten. Unser Anliegen ist es nicht, Notfallpatienten zur Kasse zu bitten.” Dies erklärt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, anlässlich der Diskussion um eine Gebühr in der Notfallversorgung.

“Wir wollen, dass nur Patienten mit ernsten Erkrankungen, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, eine Notfallambulanz der Krankenhäuser aufsuchen”, betonte Gassen und fügte hinzu: „Allerdings stellen wir fest, dass immer mehr Menschen selbst tagsüber eine Notfallambulanz aufsuchen, obwohl sie zu einem der rund 148.000 niedergelassenen Ärzte gehen könnten.“

Die KBV hat deshalb gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein Konzept zur Restrukturierung der Notfallversorgung vorgelegt. Neben einer engeren Zusammenarbeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVen mit den Krankenhäusern – der Bereitschaftsdienst versorgt heute schon über 20 Millionen Patienten pro Jahr – sieht es einen Ausbau der bundesweiten Bereitschaftsdienstnummer 116117 vor.

“Patienten, die dringend ärztliche Hilfe benötigen, sollen zukünftig die 116117 rund um die Uhr wählen können. Fachkundiges Personal entscheidet dann, wo der Patient am besten behandelt werden kann – in der Arztpraxis, in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder im Krankenhaus”, erläuterte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Vielen Patienten, das zeigten internationale Erfahrungen, könne zudem bereits am Telefon geholfen werden.

“Vor dem Hintergrund, dass die Ärzte in Praxen und Krankenhäusern bereits jetzt am Limit sind, bedarf es dringend einer solchen Lösung”, unterstrich Hofmeister. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte kürzlich ähnliche Vorschläge präsentiert.

“Wir brauchen eine solche Steuerung, die letztlich dem Patienten zugute kommt. Eine Gebühr schlägt der Sachverständigenrat als letzte Lösung vor – und dann auch nur für die Patienten, die weiterhin die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen, wohlwissend, dass sie zu einem niedergelassenen Arzt gehen könnten”, hob KBV-Chef Gassen hervor. “Wir warten jetzt nur noch auf die Zustimmung des Gesetzgebers, dass wir den 24-Stunden-Service unter der Nummer 116117 aufbauen können”, ergänzte er. Zurzeit dürfen die KVen den Bereitschaftsdienst nur abends, nachts und am Wochenende anbieten. Die Nummer 116117 ist bereits seit mehreren Jahren bundesweit geschaltet und hilft bei der Suche einer Bereitschaftsdienstpraxis.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 16.07.2018

BDC|Sachsen Jahrestreffen 2018: Thema Begutachtung

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

ich möchte Sie zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes BDC|Sachsen am Mittwoch, den 19. September 2018, nach Naunhof bei Leipzig recht herzlich einladen. In diesem Jahr möchten wir uns der Begutachtung zuwenden. Gutachten gehören in Praxis und Klinik zum täglich Brot. Aber sie stehen in der Beliebtheitsskala nicht unbedingt ganz oben. Das mag unter anderem mit einer gewissen Unsicherheit auf wenig bekanntem Terrain im Zusammenhang stehen. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, ein paar Dinge zu vermitteln, die es ermöglichen, Gutachten zielgerichtet, folgerichtig und rechtssicher zu bearbeiten und „Stockfehler“ zu vermeiden.

Mittwoch, den 19. September 2018, 18.00 Uhr
Hotel Rosengarten
Nordstraße 22
04683 Naunhof bei Leipzig

Bitte Anmeldung bis zum 12.09.2018
per Fax an: (03771) 58 1637
oder E-Mail: [email protected]

Wir freuen uns auf Sie!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. E. Weiß

Programm 2018: Thema Begutachtung

Passion Chirurgie im Juli: Humanitäre Einsätze

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

aktuell haben 5 Mrd. Menschen keinen Zugang zu chirurgischer Versorgung – das ist ein wesentlicher Grund für unzureichende globale Gesundheit.

Aber was können Chirurginnen und Chirurgen bewirken? In dieser Ausgabe stellen wir Menschen und Projekte vor, die direkt Einfluss auf das Leben Betroffener nehmen. Chirurgen können mit ihrer Erfahrung, ihren Händen und einfachsten technischen Mitteln Menschen in der ganzen Welt helfen. Lassen Sie sich von den Geschichten mitreißen und inspirieren –  vielleicht auch dazu, selber einen Beitrag zu leisten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

Juli-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Gesamtkonzept für Personalkosten im Krankenhaus gefordert

Der Marburger Bund begrüßt die politische Absicht, die Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege stärken zu wollen. Kritisch sieht der Verband jedoch die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG): „Die Begrenzung der Maßnahmen auf das Pflegepersonal hat fundamentale Auswirkungen auf die Krankenhausvergütung und auf die anderen in der Patientenversorgung tätigen Berufsgruppen im Krankenhaus. Ohne Änderungen wären neue Brüche und Fehlanreize die Folge“, warnt der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vor der heutigen Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit.

Es sei weder sachgerecht noch sinnvoll, bei der Herausnahme von Personalkosten aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und bei der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen andere nichtärztliche Berufsgruppen sowie den ärztlichen Dienst außen vor zu lassen. Auch bei der sehr zu begrüßenden Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stelle sich die Frage, warum nur das Pflegepersonal berücksichtigt werden soll, andere am Patienten tätige Berufsgruppen aber nicht.

„Auch im ärztlichen Dienst gibt es in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zu Lasten des vorhandenen Personals, der Patientenversorgung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehen“, betont der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte.

Es müsse verhindert werden, dass die zu Recht aufgegriffenen Fehlentwicklungen in der Pflege durch das Gesetz nunmehr in umso größerer Intensität Wirkung auf die übrigen Gruppen von Krankenhausbeschäftigten entfalten. Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegenzuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden seien.

„Der Referentenentwurf greift zu kurz, wenn er nur die Pflegeberufe in den Blick nimmt. In letzter Konsequenz würden die Regelungen einen Keil in die Teamarbeit der am Patienten tätigen Dienste treiben“, warnt der MB. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das sicherstellt, dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfindet.

Anders als ursprünglich in den Koalitionsverhandlungen verabredet, sollen laut Referentenentwurf nur die Tariflohnsteigerungen im Pflegebereich zu 100 Prozent refinanziert werden. In allen anderen Personalbereichen wird lediglich ein hälftiger Tarifausgleich in Aussicht gestellt. „Dieses Ungleichgewicht ist sachlich nicht zu begründen. Es ist auch eine massive Diskriminierung der Leistungen der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern“, kritisiert Deutschlands größter Ärzteverband.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 11.07.2018

Mit am Start: BDC-Chirurgen beim Berliner Staffellauf

In diesem Jahr liefen drei Staffeln der Running Surgons bei der 18. Berliner Wasserbetriebe 5 x 5 km TEAM-Staffel im Berliner Tiergarten mit. Insgesamt 1.907 Teams und 209 Bambini nahmen bei Rekordtemperaturen von 32 Grad am dritten Tag des Lauf-Events teil. Natürlich durfte auch das ausgiebige gemeinsam Picknick der BDC-Staffeln nicht fehlen. Wir freuen uns schon auf den nächsten Staffellauf!

Die Ergebnisse der BDC-Teams können sich auch in diesem Jahr wieder sehen lassen:

Staffel

Läufer

Platz

Running Surgeons 2

Dr. med. Mike Bereuter, Jeannette Bayer, Ulf Kuhlee, Maria Kuhlee, Jost Kluttig

339

Running Surgeons 1

Dr. med. Tilo Dahn, Daniela Dilling, Dr. med.Junius Salendo, Sarah Awarter, Janna Marie Schwab

690

Running Surgeons 3

Dr. med. Philipp Wolfgang, Niels Hubatschek, Houssam Alfaraj, Leonid Sverdlov, Dr. med. Tilo Dahn

930

Wir würden uns freuen, auch Sie bei der 20. 5 x 5 km TEAM-Staffel im Berliner Tiergarten als „Running Surgeon“ anzufeuern! Beim nächsten Mal werden wir auch eine Staffel aus der Geschäftsstelle mit ins Rennen schicken.

Sie können sich jetzt schon mit einer E-Mail an [email protected] anmelden!