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BDC kooperiert mit der Akademie der Unfallchirurgie

Um das Fortbildungsangebot für Chirurginnen und Chirurgen im Fachbereich Orthopädie/Unfallchirurgie zu erweitern, arbeitet die BDC|Akademie seit Kurzem mit der Akademie der Unfallchirurgie e.V. (AUC) zusammen.

Die Kooperation soll immer weiter ausgebaut werden, sodass spezielle Veranstaltungen künftig auch vergünstig für BDC-Mitglieder angeboten werden können.

Barmer Krankenhausreport 2018

Sterberisiko bei Bauchaorten-OP hängt von Klinik ab

In Deutschland leiden rund 200.000 Frauen und Männer über 65 Jahren an einer erweiterten Bauchschlagader, einer im schlimmsten Falle tödlichen Gefahr. Wie hoch deren Sterberisiko im Falle einer planbaren Operation ist, hängt davon ab, wie und in welchem Krankenhaus operiert wird. Das geht aus dem BARMER-Krankenhausreport 2018 hervor, der am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. So war die Sterberate drei Jahre nach einem planbaren Eingriff um zwei Prozentpunkte geringer, wenn die Operation nicht offen-chirurgisch, sondern minimal-invasiv erfolgte. Zudem war die Sterblichkeitsrate um 2,3 Prozentpunkte geringer, wenn der minimal-invasive Eingriff in einem zertifizierten Gefäßzentrum durchgeführt wurde. „Die Versorgung von Patienten mit einer planbaren Operation an der Bauchschlagader muss besser werden. Künftig sollten die Eingriffe nur noch in zertifizierten Gefäßzentren oder Kliniken mit einer hohen Fallzahl erfolgen. Dazu wäre die Einführung von Mindestmengen pro Standort und Operateur sinnvoll“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub. Die flächendeckende Versorgung bliebe sichergestellt, auch wenn nicht jede Klinik mit geringer Fallzahl planbare Operationen an der Bauchschlagader vornehme. Für diesen anspruchsvollen Eingriff seien Erfahrung und Routine nötig.

Deutliche regionale Unterschiede beim Operationsverfahren

Wie aus den Analysen des Krankenhausreports hervorgeht, wurden im Jahr 2016 mehr als 11.400 Patientinnen und Patienten über 65 Jahre an der Bauchaorta operiert. Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede, was das Operationsverfahren betrifft. Während in Sachsen zwischen den Jahren 2014 und 2016 fast 86 Prozent der Patientinnen und Patienten an ihrer erweiterten Bauchschlagader minimal-invasiv operiert wurden, waren es in Niedersachsen nur gut 69 Prozent und im Saarland sogar nur 61 Prozent. „Die Analysen im Krankenhausreport zeigen, dass der minimal-invasive Eingriff mit einer geringeren Sterblichkeit einhergeht. Daher sollte diese Eingriffsart favorisiert werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Jedoch ist es zum Beispiel in Sachsen wahrscheinlicher, eine minimal-invasive Operation zu bekommen, als in Niedersachsen oder im Saarland“, so Prof. Dr. Boris Augurzky, Autor des Krankenhausreports und Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Eine qualitativ hochwertige Operation solle aber nicht vom Wohnort abhängen.

Keine Vergütung mehr bei nicht eingehaltenen Mindestmengen

Wie aus dem Krankenhausreport hervorgeht, beeinflusst nicht nur das Operationsverfahren, sondern auch das Krankenhaus die Überlebenschance nach einem Eingriff an der Bauchaorta. Denn es schnitten nicht nur zertifizierte Gefäßzentren, sondern auch Krankenhäuser mit hohen Fallzahlen besser ab. Dort lag die Sterberate nach der OP um 2,6 Prozentpunkte niedriger als in Häusern mit niedriger Fallzahl. „Der Gemeinsame Bundesausschuss ist gefragt, um für Eingriffe Richtgrößen pro Standort und Operateur auf Bundesebene festzulegen. Krankenhäuser, die Leistungen erbringen, ohne die festgelegte Mindestmenge zu erreichen, sollen künftig keine Vergütung mehr erhalten“, sagte Straub.

Daten aus dem BARMER-Krankenhausreport 2018

  • Kosten: Im Jahr 2017 lagen die durchschnittlichen Ausgaben je männlichem Versicherten für den vollstationären Aufenthalt im Schnitt bei 802 Euro bei körperlichen und 90 Euro bei psychischen Erkrankungen. Bei weiblichen Versicherten fielen 771 und 102 Euro an. Der Krankenhausaufenthalt eines Patienten kostete im Schnitt 4.280 Euro bei körperlichen und 5.959 Euro bei psychischen Erkrankungen. Bei einer Patientin betrugen die Kosten im Schnitt 3.773 Euro bzw. 7.518 Euro (Report S.10).
  • Verweildauer: Seit dem Jahr 2006 bleiben die Patientinnen und Patienten immer kürzer im Krankenhaus. So sank die durchschnittliche Verweildauer von 8,5 Tagen auf 7,5 Tage im Jahr 2017. Das entspricht einer Abnahme von zwölf Prozent. Während die Verweildauer aufgrund körperlicher Erkrankungen sogar um 16 Prozent, und zwar von 7,5 Tagen auf 6,3 Tage zurückging, stieg sie bei den psychischen Erkrankungen von 22,2 auf 24,2 Tage an. Das entspricht einem Plus von 9,2 Prozent (Report S. 31).
  • Diagnosen: Vor allem Depressionen waren im Jahr 2017 dafür verantwortlich, dass Patienten viele Tage stationär behandelt werden mussten. So machten depressive Störungen 4,9 Prozent aller Krankenhaustage aus und depressive Episoden 3,1 Prozent. Der Anteil aller Krankenhaustage aufgrund von Herzinsuffizienz lag bei 2,7 Prozent, durch Schizophrenie bei 2,5 Prozent und durch Hirninfarkte sowie psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol bei jeweils zwei Prozent (Report S. 48)
  • Regionale Unterschiede: Während in Thüringen im Jahr 2017 nur 243 und im Saarland 242 von 1.000 Personen einen Krankenhausaufenthalt hatten, waren es in Hamburg nur 184 und in Baden-Württemberg 174. Große Unterschiede gab es auch bei den Kosten je Versicherten. Sie schwankten zwischen 672 Euro für körperliche und 95 Euro für psychische Erkrankungen in Baden-Württemberg und 919 Euro und 92 Euro in Thüringen (Report S.37 und 39).
Barmer Krankenhausreport 2018 (externer Link)

Quelle: BARMER GEK, Axel-Springer-Str. 44, 10969 Berlin, presse.barmer-gek.de, 09.09.2018

328.500 Pflegevollkräfte für 19,5 Millionen im Krankenhaus behandelte Fälle im Jahr 2017

Im Jahr 2017 versorgten 328 500 Pflegevollkräfte knapp 19,5 Millionen stationär im Krankenhaus behandelte Fälle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 3 400 Pflegevollkräfte oder 1,0 % mehr als im Jahr zuvor. Bei Vollkräften handelt es sich um die auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten im Pflegedienst. Rückläufig war dagegen die Zahl der Behandlungsfälle (-77 500 oder -0,4 %). Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, wenn Patientinnen und Patienten mehrfach im Jahr behandelt wurden.

In 1 943 Krankenhäusern Deutschlands standen für die stationäre Behandlung der Patientinnen und Patienten insgesamt 497 200 Betten zur Verfügung. Annähernd jedes zweite Krankenhausbett (48,0 %) stand in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers. Jedes dritte Bett (33,2 %) befand sich in einem freigemeinnützigen Haus. Der Anteil der Krankenhausbetten in Einrichtungen privater Träger betrug 18,8 %. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 77,8 %. Der Krankenhausaufenthalt dauerte im Durchschnitt 7,3 Tage.

Rund 909 800 Vollkräfte waren in den Krankenhäusern tätig. Knapp 161 200 Vollkräfte gehörten zum ärztlichen Dienst und 748 600 zum nichtärztlichen Dienst, einschließlich der 328 500 Vollkräfte im Pflegedienst. Die Zahl der Vollkräfte nahm im Vergleich zum Vorjahr im ärztlichen Dienst um 3 000 (+1,9 %) zu, im nichtärztlichen Dienst um knapp 26 300 (+3,6 %).

Circa 2,0 Millionen Fälle wurden im Jahr 2017 stationär in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt. Das waren 18 600 Behandlungsfälle mehr als im Vorjahr (+0,9 %).

In 1 143 Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen standen 163 900 Betten zur Verfügung. Anders als bei den Krankenhäusern sind bei den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen private Träger die größten Anbieter, auf die fast zwei Drittel aller Betten entfielen (65,6 %). Einrichtungen öffentlicher Träger verfügten über 18,7 % der Betten. Den geringsten Anteil hatten freigemeinnützige Einrichtungen mit 15,7 % des Bettenangebots. Die durchschnittliche Bettenauslastung lag bei 83,8 %. Der Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung dauerte im Durchschnitt 25 Tage.

Rund 8 800 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 83 900 Vollkräfte im nichtärztlichen Dienst – darunter 21 300 Pflegevollkräfte – versorgten 2017 die vollstationären Patientinnen und Patienten in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 08.08.2017

Vertragsärzte sehen das Terminservicegesetz skeptisch

Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz wird von vielen niedergelassenen Ärzten skeptisch gesehen. Durchaus positiv werde wahrgenommen, dass einer Erhöhung der Sprechstundenzeit auch eine Mehrvergütung folgen solle, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Video-Interview.

Die allermeisten Ärzte seien allerdings „sehr, sehr skeptisch“, ob tatsächlich mehr Geld bereitgestellt werde, „weil wir die Blockadehaltung der Kassen ja seit Jahren kennen“, betonte der Vorstandsvorsitzende. Die Argumente würden immer „kruder“ und insofern sei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Zug. Er müsse dafür sorgen, dass seine Vorstellungen – mehr Vergütung für mehr Leistung – auch umgesetzt und „nicht von den Krankenkassen in alter Manier blockiert werden“.

Insgesamt herrsche bei vielen Ärzten „ein gewisses Unverständnis darüber“, dass man sie mit einer Erhöhung der Sprechstundenzeit konfrontiere, betonte Gassen. Dabei störe nicht „die schiere Zahl, weil jeder weiß, dass Vertragsärzte deutlich mehr als 25 Stunden arbeiten, sondern die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber in eine bundesmantelvertragliche Regelung einmischt“.

„Grundsätzlich muss man sich einfach vor Augen führen, dass Praxen üblicherweise privat geführte Unternehmen sind“, sagte Gassen und fügte hinzu: „Es würde sich in keiner anderen Branche jemand einfallen lassen, da in Arbeitsabläufe als Gesetzgeber reinregulieren zu wollen.“

Positiver Effekt zur Vergütung

„Gleichwohl sehen wir immer noch als positiven Effekt“, dass diese Mehrleistung mit deutlich mehr Geld vergütet werden solle, hob der KBV-Chef hervor. Allerdings werde sich daran auch der Erfolg des Gesetzes messen lassen müssen. Der Minister müsse darauf drängen, „dass die Krankenkassen auch wirklich Geld in die Hand nehmen“.

Bundesgesundheitsminister Spahn hatte vor gut einer Woche einen Referentenentwurf zum „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“, kurz Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vorgelegt.

Zu den regulatorischen Vorgaben gehört unter anderem, dass Vertragsärzte künftig mindestens 25 statt wie bisher 20 Sprechstunden in der Woche anbieten müssen. Dabei sollen die Hausbesuchszeiten angerechnet werden. Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung sollen verpflichtet werden, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe anzubieten.

Das erweiterte Sprechstundenangebot soll mit extrabudgetären Vergütungsansätzen gefördert werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 03.08.2018

Schaufenster August 2018

Termin im Oktober: Mastertrainerprogramm

Das Mastertrainermodell ist nach einem Train-the-Trainer-Konzept aufgebaut. Dabei werden erfahrene Weiterbilder in einem ersten Schritt zu Mastertrainern ausgebildet und in der Anwendung einfacher Instrumente zur Strukturierung der Facharztweiterbildung in ihren Einrichtungen geschult. Hauptanliegen ist es, die in der Praxis tätigen Weiterbilder durch Mastertrainer auf die wichtigsten Instrumente der strukturierten Weiterbildung zu schulen und in Supervisionen kontinuierlich zu begleiten. Das Angebot richtet sich an alle, die in ihrer Klinik oder Praxis weiterbilden. Die nächste Veranstaltung findet am 19. Bis 20. Oktober 2018 in Berlin statt.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Ziel hat.

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Silver Worker 2018

Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit, auch nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten?

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MB-Umfrage zum Praktischen Jahr

Die Ausbildung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr krankt an mangelnder Betreuung und Anleitung. Vielfach wird den angehenden Ärztinnen und Ärzten die Rolle des Lückenbüßers zugedacht, der überall dort zur Stelle ist, wo im Krankenhaus Personal gebraucht wird. Dies geht aus einer Umfrage des Marburger Bundes hervor, der im März und April dieses Jahres rund 1.300 Mitglieder befragt hat, die sich noch im PJ befinden oder ihr PJ gerade absolviert haben.

Fast zwei Drittel der Medizinstudierenden (63 %) verbrachte im Rahmen des ersten PJ-Tertials 40 bis 50 Stunden pro Woche im Krankenhaus, 8 Prozent sogar 50 bis 60 Stunden. Nur 28 Prozent der Medizinstudierenden waren weniger als 40 Stunden in der Klinik. Ein Fünftel (21 %) musste auch regelmäßig Zusatzdienste außerhalb der täglichen Anwesenheitszeit leisten. Nach der Approbationsordnung für Ärzte (§ 3 Abs. 4) sollen die Studierenden „in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein“ – das schließt regelmäßige Anwesenheitszeiten von mehr als 40 Stunden pro Woche und zusätzliche Dienste in der Nacht oder am Wochenende aus.

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Neuer Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) für das Jahr 2018/2019 ist Professor Dr. med. Matthias Anthuber. Professor Anthuber ist Direktor der Klinik für Allgemein‐, Viszeral‐ und Transplantationschirurgie im Klinikum Augsburg, Hochschullehrer an der LMU München und ehemaliger deutscher Hallen‐Handballnationalspieler. Außerdem ist Professor Anthuber Leiter des Transplantationszentrums im Klinikum Augsburg. Professor Anthuber gestaltet als Präsident den 136. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Die nächste Jahrestagung der DGCH findet vom 26. bis 29. März 2019 im ICM in München statt. Professor Anthuber leitet die Klinik für Allgemein‐, Viszeral‐ und Transplantationschirurgie des Klinikum Augsburg. Medizin studierte er an der LMU in München, wo er auch seine Facharztausbildung abschloss.

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Zweiter VSDM-Konnektor zugelassen

Die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH hat die Zulassung für einen zweiten Konnektor erteilt. Damit hat der Konnektor der T-Systems International GmbH das Zulassungsverfahren der gematik erfolgreich durchlaufen. Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind mehrere Produkte und Dienste der Industrie notwendig, die von der gematik zugelassen werden müssen, wie beispielsweise der Konnektor. Er verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen mit der Telematikinfrastruktur. Der Konnektor ist mit einem Router vergleichbar, jedoch mit einem deutlich größeren Funktionsumfang und einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können.

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DGCH-Mediathek: Edgar-Ungeheuer-Preis für besonderen Filmbeitrag

Beim diesjährigen DGCH-Kongress wurde der Edgar-Ungeheuer-Preis an Herrn Dr. med. Nick Spindler aus dem Universitätsklinikum Leipzig verliehen. Der Filmbeitrag „Der gefäßgestielte Omentumlappen zur Behandlung tiefer sternaler Wundinfekte“ kann in der Mediathek der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie abgerufen werden.

Die Aesculap Akademie GmbH stiftet jährlich den Edgar-Ungeheuer-Preis für Neuaufnahmen von besonderem wissenschaftlichen und didaktischen Wert. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Prämie von 3.000 Euro.

Zurzeit hält die Mediathek über 400 Medien zu Aus- und Fortbildungszwecken bereit. Die Filmsammlung der verschiedenen chirurgischen Fachdisziplinen wird stetig erweitert. BDC-Mitglieder können sich ebenfalls bei der Mediathek registrieren und das vollständige Angebot kostenfrei nutzen.

Für Studierende

Speziell für Studierende ausgearbeitete Filme sind das neueste Angebot der Mediathek – es stehen über 100 kostenfreie Filme zur Verfügung. Sie ergänzen die aktuellen Lehrbücher optimal und bieten eine kostenfreie, visuelle Lernunterstützung.

Aktuelle Ausschreibungen von Preisen und Stipendien der DGCH

DGCH. Mediathek: Edgar-Ungeheuer-Preis für besonderen Filmbeitrag. Passion Chirurgie. 2018 August, 8(08): Artikel 04_02.

Webinar-Termin im August: Periphere arterielle Verschlusskrankheit

Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

WEBINARE IM ARCHIV ABRUFEN

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem innovativen Lernangebot sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Webinar „S3-Leitlinie Periphere arterielle Verschlusskrankheit“
30. August 2018, 18.00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Weitere Themen 2018

  • September: S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom
  • Oktober: S3-Leitlinie Magenkarzinom
  • November: S2e-Leitlinie Rotatorenmanschette
  • Dezember: S2-Leitlinie Außenbandruptur

Registrieren Sie sich jetzt schon auf der Webinar-Webseite: Alle aktuellen Informationen und Termine finden Sie auf der Webseite unter www.bdc-webinare.de. Der BDC hält Sie mit Newslettern auf dem Laufenden.

Personalia August 2018

Prof. Dr. med. Roland Biber ist seit Juli 2018 neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie an der Kliniken Dr. Erler gGmbH in Nürnberg.

Prof. Dr. med. Jürgen Brand ist seit Juni 2018 neuer Chefarzt für Orthopädie, Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am HELIOS Klinikum in Uelzen.

Dr. med. Klaus Frommhold ist seit Juni 2018 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie im Krankenhaus Bad Oeynhausen. Bis zum 31.05.2018 war er leitender Oberarzt der Chirurgischen Klinik 1 der Christophorus Kliniken Coesfeld.

Prof. Dr. Peter Goretzki wechselte als Chefarzt der Chirurgischen Klinik, Sektion Chirurgische Onkologie in Neuss an die Charité Universitätsmedizin Berlin wo er die Endokrinologie auf- und ausbauen möchte. Sein Nachfolger in Neuss ist seit dem 01.07.2018 Prof. Dr. Alexis Ulrich, MBA, der zuvor Oberarzt der Chirurgischen Onkologie am Universitätsklinikum Heidelberg war.

Prof. Dr. med. Otto Kollmar wechselte zum 11.06.2018 von den Wiesbadener HELIOS Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken in die Allgemein- u. Gefäßchirurgie der ANregiomed Klinik Rothenburg ob der Tauber wo er die seit April vakante Stelle des Chefarztes besetzt.

Dr. med. Michael Petzold ist seit Mai 2018 neuer Chefarzt der Gefäßchirurgie des Ev. Krankenhauses Königin-Elisabeth Herzberge in Berlin. Er war zuvor Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie am Klinikum Frankfurt/Oder.

Dr. med. Marcus R. Raum ist neuer Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Adenauer St.-Josef-Krankenhauses. Der Chirurg mit den zusätzlichen Schwerpunkten Unfallchirurgie und spezielle Unfallchirurgie war bereits am HELIOS Klinikum Siegburg als Chefarzt tätig, wo er die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie leitete.

Prof. Dr. med. Christine Stroh ist seit Juni 2018 Chefärztin der Klinik für Adipositas und metabolische Chirurgie am SRH Wald-Klinikum in Gera.

PD Dr. med. Fabian Stuby ist seit dem 01. Juli 2018 neuer Ärztlicher Direktor der BG Unfallklinik Murnau. Der Facharzt für allgemeine Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie war zuvor Oberarzt und stellvertretender Ärztlicher Direktor der Unfall- u. Wiederherstellungschirurgie der BG Unfallklinik Tübingen und folgte in Murnau nun auf Prof. Dr. med. Volker Bühren, der im März in den Ruhestand ging.

Ralf Uhlig ist seit April 2018 neuer Chefarzt der Chirurgie des St. Josefs-Krankenhauses in Potsdam. Er wechselte von den DRK Kliniken Berlin Westend, wo er als Oberarzt auf der Allgemein-, Viszeral- und Endokrinen Chirurgie tätig war.

Prof. Dr. med. Daniel Vallböhmer leitet seit April 2018 die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Klinikverbundes der Evangelischen Klinikum Niederrhein gGmbH an den Standorten Duisburg und Dinslaken. Er ist damit einer der Nachfolger von Prof. Dr. Jochen Erhard, Chef der damaligen Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie. Die Führung der nun gesonderten Gefäßchirurgie übernahm schon vor einiger Zeit PD Dr. med. habil. Peter Fellmer.

Dr. med. Andreas Zabel wechselte nach jahrelanger Chefarzttätigkeit für die Sana Kliniken Ostholstein nach Weißenfels in Sachsen-Anhalt. Dort leitet er seit dem 01.03.2018 die Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie.

Kabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen. Es folgt den Pflegestärkungsgesetzen I-III der Großen Koalition und setzt unter anderem das “Sofortprogramm Pflege” um.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Und: Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird voll von der Krankenversicherung finanziert. Auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2018. Das Sofortprogramm Pflege ist eine erste wichtige Etappe zur Verbesserung der Pflege. Wir greifen damit der Pflege unmittelbar und spürbar unter die Arme. Es tut sich was in der Pflege – mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern. Und weitere Schritte folgen bald.”

Im Zuge der geplanten Maßnahmen hat Minister Spahn bereits angekündigt, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um wahrscheinlich 0,5 Prozentpunkte angehoben werden muss (vgl. “Links zum Thema”).

Wesentliche Regelungen des PpSG im Überblick

  • 13.000 Stellen werden in der stationären Altenpflege neu geschaffen und von der gesetzlichen Krankenkasse ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert. Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.
  • Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung der Einrichtung können somit Maßnahmen im Umfang von bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.
  • Die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert.
  • Die ambulante Alten- und Krankenpflege, insbesondere im ländlichen Raum, wird durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gestärkt.
  • Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett wird künftig vollständig von den Kostenträgern (GKV und PKV) refinanziert, um die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern. Diese Neuregelung gilt bis zum Inkrafttreten einer grundsätzlichen Neuregelung zur Pflegepersonalkostenfinanzierung.
  • Bereits ab dem Jahr 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen. Das ist durch einen Nachweis zu belegen.
  • Die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die Verbesserung schafft einen deutlichen Anreiz, mehr auszubilden.
  • Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Strukturverbesserungen sollen ebenfalls dazu beitragen, die Zahl ausgebildeter Pflegekräfte zu vergrößern und das vorhandene Pflegepersonal effizienter einzusetzen.
  • Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt.
  • Ab 2020 soll eine Regelung zur Verbesserung der Pflegepersonalausstattung (“Ganzhausansatz”) in den Krankenhäusern sowie der Gewährleistung von Patientensicherheit gelten, die Auskunft über das Verhältnis der Pflegekräfte in einem Krankenhaus zu dem zu leistenden Pflegeaufwand (“Pflegequotient”) gibt. In einer Verordnung sollen zudem Sanktionen für die Krankenhäuser festgelegt werden, die danach eine bestimmte Mindestpersonalausstattung nicht erfüllen
  • Um Verwerfungen bei der finanziellen Umverteilung zwischen den Krankenhäusern zu vermeiden, werden Zu- und Abschläge bei der stationären Notfallversorgung zukünftig ohne eine Verbindung zum Landesbasisfallwert erhoben.
  • Zur Stärkung der Attraktivität des Pflegeberufs werden Pflegeeinrichtungen finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern.
  • Zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden die Krankenkassen verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für diese Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden.
  • Der Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen für pflegende Angehörige wird weiter erleichtert.
  • Der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung wird erweitert.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG (Stand: 01.08.2018 / PDF, extern)

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 01.08.2018

329 Millionen Euro für Hygieneprogramm an Kliniken

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal im Zeitraum 2013 bis 2017 mit insgesamt rund 329 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm. Insgesamt werden die Krankenkassen ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bis zum Ende des Programms zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Hygienesonderprogramm haben nur jene Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen.

„Eine Kernaufgabe der Krankenhäuser ist und bleibt es, ihre Patienten so gut wie möglich vor gefährlichen Erregern zu schützen. Im Rahmen des Hygienesonderprogrammes wurden sie dabei durch zusätzliche Gelder der Beitragszahler wirkungsvoll unterstützt. Krankenhäuser sollten diese Gelder als Ausgangspunkt für eine auch langfristige Optimierung einsetzen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Förderung im Detail

Von den rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland sind 1.516 anspruchsberechtigt. Bisher haben 1.319 von ihnen Fördergelder bei den Krankenkassen abgerufen. Rund 231 Millionen Euro haben die Kliniken für die Einstellung neuer Hygienekräfte, für die interne Besetzung und für die Aufstockung von Teilzeitstellen erhalten. Damit entfallen etwa zwei Drittel der bisherigen Geldbeträge auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten. In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 42 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 20 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker und Fachärzte mit einer Spezialisierung im Bereich Infektiologie verwendet. Beträge in Höhe von etwa 37 Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden.

Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet und z. B. neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013 bis 2016 ausgewertet worden. Bislang liegen für etwa 42 Prozent der in diesen vier Jahren vereinbarten Fördergelder Bestätigungen vor. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa die Hälfte der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Weitere Bestätigungen stehen noch aus.

Hintergrund

Das Hygieneprogramm soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Grundlegend ist hierbei das Infektionsschutzgesetz, in dem Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens festgehalten sind. So muss ein Krankenhaus sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um das Auftreten und die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger zu vermeiden. Eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal ist zu gewährleisten. Verbindlich für die Krankenhäuser sind dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, www.gkv-spitzenverband.de, 30.07.2018