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Personalia September 2018

Dr. med. Michael Bähr, ist seit dem 01.07.2018 Niedergelassener Chirurg in Burgstädt. Er übernahm die Praxis von Dr. med. Steffen Wegener, der in den Ruhestand ging.

Dr. med. Hubert Bölkow leitet seit Anfang Juli 2018 die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar.

PD Dr. med. Sven Eisold wechselte im Juli 2018 als Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie der Sana Kliniken Lübeck an das Klinikum Stadt Soest. Dort leitet der auf Tumorchirurgie spezialisierte Chirurg die Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Dr. med. Tom Engelmann ist neuer Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie am HELIOS Kreiskrankenhaus Gotha. Der ehemalige Oberarzt ist Nachfolger von Dr. med. Hans-Reinhard Höfler, der sein Dienstverhältnis als Chefarzt mit Renteneintritt beendete.

Catalina Maria Fernandez Gimenez ist seit dem 01.07.2018 in der Chirurgischen Gemeinschaftspraxis Rotenburg tätig. Die Fachärztin für Allgemeine Chirurgie war zuvor in der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des AGAPLESION Diakonieklinikum Rotenburg tätig.

Prof. Dr. med. Matthias Frank ist seit Juni Chefarzt der Chirurgie des Kreiskrankenhauses Wolgast. Er war vorher Oberarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie am Unfallkrankenhaus Berlin.

Dr. med. Thomas Gaertner wechselte zum 01.07.2018 als Chefarzt von der Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie des St. Bernward Krankenhauses in Hildesheim an das HELIOS Klinikum Salzgitter. Dort leitet er nun die GmbH Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie.

Dr. med. Marius Ghidau hat zum 01.07.2018 die Leitung der Chirurgie im Klinikum Altmühlfranken in Weißenburg übernommen. Er war zuvor Oberarzt und Leiter der Sektion Minimal-invasive Chirurgie in Fürth und hat die Schwerpunkte Minimal-invasive Chirurgie, Hernienchirurgie und Chirurgie des Brust- und Bauchraumes.

Dr. med. Dirk Kebe ist neuer Chefarzt der Unfall- und Handchirurgie, Sporttraumatologie des AGAPLESION EV. BATHILDISKRANKENHAUS in Bad Pyrmont. Kebe war zuvor Oberarzt im Krankenhaus Bad Oeynhausen.

Dr. med. Sabine Leins, zuvor Oberärztin der Chirurgie des Leopoldina-Krankenhauses der Stadt Schweinfurt, leitet seit dem 01.07.2018 die Zentrale Notaufnahme am Klinikum Kulmbach.

Dr. med. Gerd-Uwe Neukamp wechselte als Chefarzt der Chirurgie der HELIOS Klinik Bad Schwalbach an das HELIOS St. Josefs-Hospital in Bochum-Linden wo er ebenfalls die Chirurgische Klinik leitet.

Prof. Dr. med. Jörg Pelz M.A., bisheriger Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Gefäß- und Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Würzburg, ist nun Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Onkologische Chirurgie / Spezielle Viszeralchirurgie am St. Bernward Krankenhaus in Hildesheim.

Dr. med Jaroslaw Pyrc ist neuer Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie des Elblandklinikums Radebeul. Er war zuvor am UniversitätsCentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie der Universitätsklinik Carl Gustav Carus in Dresden als Oberarzt beschäftigt.

Dr. med. Stephan Ruff ist neuer Chefarzt der Gefäßchirurgie der Paracelsus-Klinik in Bad Ems. Er wechselte von der Paracelsus-Klinik in Karlsruhe, die geschlossen wurde.

Schaufenster September 2018

Deutschsprachiges Arthroskopieregister DART

In dem Arthroskopie-Register werden ab alle validen Daten der Patienten, vor und nach einer arthroskopischen Operation erfasst und wissenschaftlich ausgewertet. Mit dabei sind Eingriffe in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das zentrale Datenregister wird Ärzten, Praxen und Kliniken kostenfrei zur Sicherstellung ihrer Qualität zur Verfügung stehen. Über die Studien-Ergebnisse sollen später in einem allgemeinen Reporting auch Bürger, Krankenkassen, Gesundheitspolitik und Medizinproduktehersteller informiert werden. Die Auskünfte beruhen dann ausschließlich auf echten klinischen Zahlen aus dem Versorgungsalltag. Auf der online-Plattform von DART machen die Ärzte Angaben zur Erkrankung / Verletzung, dem Gelenk-Befund und der durchgeführten Operation. Der operierte Patient erhält ebenfalls einen online-Zugang und wird gebeten, zu regelmäßigen Zeitpunkten – bis zu 10 Jahre nach der Operation – Angaben zum subjektiven Gelenkbefund, Komplikationen, Arbeitsausfall und der subjektiven Zufriedenheit zu machen.

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Kabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen. Es folgt den Pflegestärkungsgesetzen I-III der Großen Koalition und setzt unter anderem das „Sofortprogramm Pflege” um.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Und: Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird voll von der Krankenversicherung finanziert. Auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2018. Das Sofortprogramm Pflege ist eine erste wichtige Etappe zur Verbesserung der Pflege. Wir greifen damit der Pflege unmittelbar und spürbar unter die Arme. Es tut sich was in der Pflege – mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern. Und weitere Schritte folgen bald.”

Im Zuge der geplanten Maßnahmen hat Minister Spahn bereits angekündigt, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um wahrscheinlich 0,5 Prozentpunkte angehoben werden muss.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Ziel hat.

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Silver Worker 2018

Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit, auch nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten?

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Erweiterter Vorstand des BDC

Zur Stärkung der Handlungsfähigkeit des BDC wurde neben dem dreiköpfigen Vorstand, bestehend aus Präsident und zwei Vizepräsidenten ein erweiterter Vorstand mit fünf weiteren Mandatsträgern gebildet. Alle Vorstandsmitglieder sollen gleichzeitig als eine Art Ministerium ein Referat verantwortlich betreuen und damit die vielfältige Sacharbeit in der täglichen Arbeit bündeln. Der Vorstand tagt in kurzen Abständen und kann durch die neue Struktur schneller und effektiver aktuelle Entscheidungen des Tagesgeschehens treffen.

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AWMF: Gegen die Ausbreitung einer wissenschaftlichen Scheinwelt

© iStock/sturti

Wertlose Forschung und gefährliches Pseudowissen beschäftigen die medizinische Wissenschaft seit langem – dennoch breitet sich der Markt für deren Verbreitung anscheinend ungehindert aus. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) sieht darin eine reale Bedrohung für die Durchdringung von Wissen aus der seriösen Wissenschaft in die Öffentlichkeit und, in Konsequenz, eine Bedrohung für die Gesundheit von Patienten. Die AWMF setzt auf Gegenmittel wie das Paradigma der evidenzbasierten Medizin, internationale Initiativen zur Förderung der Qualität medizinischer Forschung, auf die Leitlinien ihrer aktuell 178 Mitgliedsgesellschaften als qualitätsgesicherte Information und auf die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung.

Auslöser ist die zunehmende Ausbreitung einer akademischen Scheinwelt – getrieben durch sogenannte „Raubverlage“, „Pseudojournale“ und „Pseudokongresse“, die Wissenschaftlichkeit vorgeben, jedoch die Grundprinzipien der Wissenschaftlichkeit zugunsten rein wirtschaftlicher Interessen fundamental missachten. Die AWMF ruft daher zu mehr Problembewusstsein auf. „Die medizinische Wissenschaft muss sich verstärkt für die Prävention, Identifikation und Kennzeichnung von wertloser, eindeutig interessengeleiteter oder pseudowissenschaftlicher Forschung einsetzen, um nachteilige Folgen für die medizinische Versorgung und für individuelle Patienten zu verhindern“, fordert Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF. „Hierfür eignen sich Instrumente, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen“, ergänzt Professor Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen, Vorsitzender der Kommission Forschung und Lehre der AWMF. Dazu gehören die obligate Registrierung klinischer Studien, die Transparenz von Interessenkonflikten, Regeln für transparente Publikationsprozesse einschließlich eines definierten Begutachtungsver­fahrens („peer review“) und die kostenfreie Verfügbarkeit wissenschaftlich hochwertiger Publikationen („open access“).

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DGPRÄC: Fachgesellschaft feiert 50. Jubiläum

Jubiläumsfeier in ihrer Gründungsstadt Bochum

Am 16. Oktober 1968 wurde im Park-Hotel in Bochum (heutige Stadtpark-Gastronomie) die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) gegründet. Aus Anlass ihres nunmehr 50-jährigen Jubiläums organisiert die DGPRÄC ihre jährliche Fachtagung erneut in ihrer Gründungsstadt Bochum. Sie findet statt vom 13. bis 15. September 2018 im RuhrCongress Bochum. Rund 1.500 deutsche und internationale Experten werden erwartet. Präsident des renommierten Kongresses ist Prof. Dr. Marcus Lehnhardt, Direktor der Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte, Handchirurgiezentrum, des BG Universitätsklinikums Bergmannsheil. Als Ehrenpräsident wird Prof. Dr. Dr. Fritz Eduard Müller dabei sein, der als erster Chefarzt dieser Klinik entscheidend an der Gründung der DGPRÄC beteiligt war.

Meilensteine der Plastischen Chirurgie

„Ich freue mich sehr darüber, dass unsere Klinik, die die Entwicklung unseres Fachgebietes maßgeblich befördert hat, diesen renommierten Kongress ausrichten wird“, sagt Prof. Lehnhardt. Die Gäste erwartet ein umfangreiches Programm an Vorträgen, Diskussionen und Workshops. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Versorgung von traumatischen und Verbrennungsverletzungen, die Lymphchirurgie, ästhetische Eingriffe, die Endoprothetik im Bereich der Hand sowie die Stammzellforschung. „Darüber hinaus nehmen wir das Jubiläum zum Anlass, Meilensteine der Geschichte unserer Fachgesellschaft darzustellen und auch die künftige Entwicklung der Plastischen Chirurgie in den Blick zu nehmen“, erläutert Prof. Lehnhardt. Ein umfangreiches Rahmenprogramm führt die Gäste in den spannenden Lebens- und Kulturraum Ruhrgebiet ein.

Fester Bestandteil der modernen Medizin

Am 16. Oktober 1968 hoben elf Gründungsmitglieder in Bochum die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen, VDPC (heute: Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, DGPRÄC) als neue wissenschaftliche Gesellschaft und Berufsverband aus der Taufe. In der Folgezeit entwickelte sich das Fachgebiet zu einem festen Bestandteil der modernen Medizin weltweit. Das Versorgungsspektrum reicht heute von ästhetischen Eingriffen über die Knochen- und Weichteilrekonstruktion, die Handchirurgie, die Verbrennungschirurgie bis hin zur palliativen Medizin. Die Fachgesellschaft zählt annähernd 2.000 Mitglieder.

Patientenbefragung: Terminvergabe und Behandlung sind gut

Seit 2006 führt die KBV quantitative und qualitative Befragungen von Versicherten durch. Sie alle zeigen einen stabilen Trend: ein hohes Maß an Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung.

Bereitschaftsdienst 116117

„Langsam tragen unsere Anstrengungen Früchte: Das Wissen um den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die bundesweite Rufnummer 116117 nehmen zu. Zwar geben immer noch 33 Prozent der Befragten an, direkt ins Krankenhaus zu gehen, wenn sie nachts oder am Wochenende ärztliche Hilfe benötigen. Aber das sind immerhin 14 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor“, erklärte heute in Berlin Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Er kommentierte die Versichertenbefragung der KBV. Sie wird seit 2006 fast jährlich von der Forschungsgruppe Wahlen durchgeführt. Im Zeitraum vom 9. April bis zum 4. Juni 2018 wurden telefonisch über 6.000 Versicherte zu ihrer Einschätzung der Versorgungssituation in Deutschland befragt. Zusätzlich führte die Patientenprojekte GmbH eine qualitative Untersuchung mit Fokusgruppen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen aus Sicht von Patienten durch.

Hohes Vertrauen gegenüber niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten

„Das Vertrauensverhältnis der Patienten zu ihren Ärzten ist hoch – und diese positive Feststellung ist kein Trend, sondern eine solide und feststehende Realität seit Beginn der Befragungen vor zwölf Jahren. Den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bringen 91 Prozent der Befragten ein hohes oder sehr hohes Vertrauen entgegen. Das sollten sich insbesondere diejenigen Vertreter aus der Politik vor Augen halten, die dem Freiberufler Arzt mit einem Wust an Kontrollen und dirigistischen Eingriffen begegnen. Denn sie selbst sehen sich häufig mit niedrigen eigenen Vertrauenswerten der Bevölkerung konfrontiert, die meilenweit von den Werten für die Ärzte entfernt sind“, konstatierte Gassen.

Thema Wartezeiten

Ein beliebtes politisches und mediales Thema sind die Wartezeiten. Während die veröffentlichte und gefühlte Meinung hier große Defizite vermutet, ist die objektive Situation insgesamt eine andere: So berichteten insgesamt 45 Prozent aller Befragten, dass sie überhaupt keine Wartezeiten auf Arzttermine hatten.

Davon haben 30 Prozent „sofort“ einen Termin bekommen, 14 Prozent konnten ohne Termin direkt zum Arzt gehen und bei einem Prozent vergab die betreffende Praxis keine Termine. Weitere 15 Prozent der Befragten hatten eine Wartezeit bis maximal drei Tage. Länger als drei Tage mussten sich 39 Prozent aller Patienten gedulden.

„Relevant für die Wartezeit auf einen Termin ist vor allem die Dringlichkeit einer Behandlung“, erläuterte Gassen. „Ich sage nicht: Es ist alles perfekt bei den Wartezeiten. Aber die Situation insgesamt ist gut. Das muss man immer wieder betonen“, führte er aus. Positiv auch: Was die Wartezeiten in der Praxis angeht, sagen zusammengenommen fast drei Viertel aller Befragten, dass sie in spätestens einer halben Stunde an der Reihe waren.

Pflege Angehöriger

Ein weiteres Thema der Befragung war die Pflege Angehöriger zu Hause. Von den 18 Prozent der Befragten, die angaben, eine nahestehende Person zu pflegen, haben 59 Prozent auch mit ihrem Hausarzt darüber gesprochen. „Der Hausarzt nimmt hier eine wichtige Rolle ein“, betonte Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaften der Charité Berlin, die die Studie mit begleitete: „Die Pflege eines Angehörigen ist eine körperlich und emotional sehr anspruchsvolle Aufgabe. Niedergelassene Hausärzte sind hierbei eine wichtige Unterstützung. Sie können im Gespräch Rückhalt bieten und auf weitere Hilfsangebote hinweisen.“

Befragung zu Videosprechstunde und Fernbehandlung

In einer zweiten Studie wurden Teilnehmer in vier verschiedenen Regionen im Rahmen von Gruppendiskussionen zu ihrer Meinung über verschiedene Aspekte der Digitalisierung befragt. Grundsätzlich zeigten sich die Teilnehmer aufgeschlossen gegenüber digitalen Versorgungsangeboten und würden diese gerne nutzen – allerdings nie ganz losgelöst von der persönlichen Betreuung durch ihren Hausarzt. Viele wünschten sich, der Arzt möge sie „an die Hand nehmen und alles erklären“. Auch wird der persönliche Kontakt gegenüber der Videosprechstunde bevorzugt und es herrscht große Skepsis gegenüber der ausschließlichen Fernbehandlung durch Ärzte, mit denen man vorher noch keinen Kontakt hatte. „Die Gruppendiskussionen demonstrieren uns, wie wichtig die sprechende Medizin ist. Digitale Angebote werden den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient unterstützen, jedoch niemals ersetzen können“, sagte KBV-Chef Gassen abschließend.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 28.08.2018

Jahrestreffen 2018: BDC|Baden-Württemberg & BDC|Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der 106. Jahrestagung der Vereinigung Mittelrheinischer Chirurgen

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

zum diesjährigen Jahrestreffen des Landesverbandes BDC|Baden-Württemberg und
BDC|Rheinland-Pfalz laden wir sie herzlich nach Singen ein. Wir werden unser Treffen wie in den vergangenen Jahren im Rahmen der Jahrestagung der Vereinigung Mittelrheinischer Chirurgen („Mittelrheiner“) abhalten. Dies ermöglicht all denjenigen, die vordringlich zum wissenschaftlichen Teil des „Mittelrheiners“ kommen, am Jahrestreffen des BDC teilzunehmen und umgekehrt.

04. Oktober 2018, 14:30 – 16:00 Uhr
Stadthalle Singen, Kultur & Tourismus Singen – SingenCongress
Hohgarten 4
78224 SingenProgramm

Wir heißen Sie recht herzlich willkommen und freuen uns auf einen kollegialen Austausch.

Ihre

Prof. Dr. med. Mchael Schäffer
Landesvorsitzender BDC|Baden-Württemberg

Dr. med. Jörg Fischböck
Landesvorsitzender BDC|Rheinland-Pfalz

Programm Jahrestagung 2018

Terminservicegesetz reguliert in Arztpraxis hinein

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ebnet aus Sicht des Vorstands der KBV den Weg in eine „Wünsch-dir-was-Versorgung“ und unterstützt nicht die Behandlung wirklich kranker Menschen. Zu diesem Schluss kamen die drei KBV-Vorstände im Interview mit dem „Klartext“, das die KBV in Ausschnitten vorab auf ihrer Website veröffentlicht hat.Das Gesetz reguliere in die Selbstverwaltung und sogar in die Arztpraxen hinein, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Genau das tun die Terminservicestellen, die offene Sprechstunde und die 25-Stunden-Regelung zu den Sprechzeiten.“

Mehrleistung der Ärzte soll vergütet werden

Positiv sei, dass der Bundesgesundheitsminister erkenne, dass Mehrleistung vergütet werden müsse. „Ob diese Vergütung tatsächlich kommt, das wird der Lackmustest für das Gesetz werden.“

Wirklich Kranke „fallen hinten runter“

Für den stellvertretenden KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Stephan Hofmeister besteht das Problem des Gesetzes darin, dass die wirklich Kranken „hinten runterfallen“. Deren Finanzierung bleibe gedeckelt und budgetiert. Insofern sei absehbar, dass das Gesetz ein neues Versorgungsproblem schaffe. Hinzu komme ein riesiger bürokratischer Aufwand, „um das Ganze zu überwachen und zu kontrollieren“.

Chance verschenkt

Einen deutlicheren Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung hätte sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel gewünscht. „Das wäre ein Zeichen für die Zukunft gewesen“, betonte er. „Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren Probleme haben werden, Ärzte zu finden, die sich niederlassen wollen.“ Da sei eine Chance verschenkt worden.

Das vollständige Interview mit den drei Vorständen der KBV wird im Mitte September erscheinenden „Klartext“, dem gesundheitspolitischen Magazin der KBV, veröffentlicht. Eine Kurzfassung des Interviews ist bereits jetzt hier zu finden.

Die KBV hatte am vergangenen Freitag eine Stellnahme zu dem Gesetzentwurf beim Bundesministerium eingereicht. Die nicht öffentliche Anhörung zu dem Gesetz hat am gestrigen Mittwoch stattgefunden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 23.08.2018

Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle

„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dabei sei es wichtig, insbesondere sektorenübergreifende sowie kooperative Ansätze, flankiert von innovativen digitalen Anwendungen, weiter zu festigen und auszubauen. Insoweit sei der Entwurf des Ministeriums eine gute Grundlage für strukturelle Verbesserungen.

Es gelte bei der weiteren Entwicklung darauf zu achten, dass die Balance zwischen gewünschter Flexibilisierung und Eindämmung des Einflusses rein renditeorientierter Investoren gewahrt bleibt. „Der wachsende Trend zur Industrialisierung erschwert nicht nur die selbständige Niederlassung für den ärztlichen Nachwuchs, sondern macht es insbesondere auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte problematisch, bei einem gewünschten Verbleib in der Region den Arbeitgeber zu wechseln“, so Henke.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des TSVG begrüßt der Marburger Bund, dass die zentrale Rufnummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aufgewertet werden soll. Die Zusammenführung mit den Terminservicestellen der KVen werfe aber Fragen auf. Eine telefonische Vermittlung von Akutfällen durch die Terminservicestellen müsse in ein Gesamtkonzept der Neustrukturierung der Notfallversorgung eingebettet sein. Vor diesem Hintergrund seien die vorgesehenen Regelungen des Referentenentwurfes unzureichend.

„Es wäre nicht zielführend, die 116117 als neue bundesweit einheitliche Rufnummer für alle Dienste der Terminservicestellen zu installieren. Eine Differenzierung von Notfallversorgung und Terminservicestelle sollte erhalten bleiben und auch für die interne Organisation verpflichtend sein. Es muss erkennbar sein, ob der Anrufer als ein Akutpatient die Terminservicestelle kontaktiert oder die anderen Dienste der Terminservicestelle in Anspruch nehmen möchte. Der Akutpatient darf sich nicht erst an den für ihn richtigen Ansprechpartner der Telefonservicestelle durchfragen müssen. Das kann erreicht werden, indem Anrufe unter 116117 lediglich an die Terminservicestelle und die dort für Akutpatienten zuständigen Mitarbeiter unmittelbar weitergeleitet werden, die Terminservicestelle als solche aber ihre eigene Nummer hat“, schlägt der Marburger Bund vor. Vor dem Hintergrund eines erst noch zu entwickelnden Ersteinschätzungsverfahrens hält der MB auch den im Referentenentwurf vorgesehenen Zeitplan, bereits ab 1. April 2019 Akutfälle über die Terminservicestellen zu vermitteln, für nicht realisierbar.

Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 23.08.2017

Ärzte erhalten mehr Geld für Behandlung gesetzlich Versicherter

Honorarverhandlungen 2019

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich in einer ersten Stufe auf die Anhebung der Honorare niedergelassener Ärzte für 2019 verständigt. Das Gesamtvolumen der Steigerung entspreche rund 550 Millionen Euro.

Die jährlichen Honorarverhandlungen für Ärzte verlaufen in mehreren Stufen. Zunächst verhandeln der GKV-Spitzenverband mit der KBV auf Bundesebene Vorgaben zur Anpassung des sogenannten “Orientierungswertes” (Preiskomponente) und Empfehlungen zur morbiditätsbedingten Veränderungsrate (Mengenkomponente). Auf der Landesebene werden anschließend regionale Besonderheiten berücksichtigt.Für 2019 haben sich der GKV-Spitzenverband und die KBV am Dienstag (21.08.2018) auf die Steigerung des Orientierungswertes um 1,6 Prozent geeinigt. Dies entspreche einem Honorarplus von 550 Millionen Euro, hieß es. Ein gutes Ergebnis, so der GKV-Spitzenveband. Gegenüber der dpa sagte Sprecher Florian Lanz: “Damit steigen die Arzthonorare merklich, ohne die Beitragszahler zu überfordern”. Teil der genannten 550 Millionen sei ein morbiditätsbedingtes Plus von 70 Millionen Euro für den Anstieg von Krankheitshäufigkeiten (Mengenkomponente). Mit weiteren rund 400 Millionen Euro sei durch die Zunahme von Einzelleistungen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) zu rechnen.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 22.08.2018

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Projekte zum Tag der Patientensicherheit gesucht

Von Gesundheits-Apps bis zur digitalen Vernetzung von Praxen – die Digitalisierung erfasst das deutsche Gesundheitswesen. Doch welche Rolle spielt die Patientensicherheit dabei? Und welche Projekte realisieren Gesundheitseinrichtungen in diesem Zusammenhang? Antworten gibt der diesjährige Internationale Tag der Patientensicherheit (ITPS) am 17. September 2018. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) ruft Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen dazu auf, ihre digitalen Lösungen und Vorhaben im Rahmen des Aktionstages zu präsentieren – etwa mit einem Tag der offenen Tür. Passend dazu stellt das Bündnis kostenlose Informationsangebote zur Verfügung. Anlässlich des Aktionstages findet am Donnerstag, den 13. September auch eine Pressekonferenz in Berlin statt.

„Im Aktionsbündnis Patientensicherheit verstehen wir die Digitalisierung im Gesundheitswesen als Chance“, sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS. „Wir möchten Gesundheitseinrichtungen bei der Umsetzung von digitalen Vorhaben im Bereich der Patientensicherheit unterstützen, zum Beispiel bei der Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Funktionierende Projekte sind das beste Beispiel für lohnende Verbesserungen.“ Deshalb stellt das Bündnis auf der Pressekonferenz Einrichtungen vor, die digitale Ideen und Strategien besonders erfolgreich umsetzen. Zudem ist geplant, einen Blick auf die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zu werfen. Interessenten können sich mit dem unten angehängten Formular zur Veranstaltung anmelden.

Schon im Vorfeld des Aktionstages möchte das APS Gesundheitseinrichtungen mit Materialien wie beispielsweise Flyern und Broschüren Orientierungshilfen rund um das breite Themenfeld der Patientensicherheit an die Hand geben. Darunter befindet sich beispielweise eine Handlungsempfehlung zum Risikomanagement in der Patientenversorgung. Auch Informationen, die sich direkt an Patienten richten, etwa mit Tipps für eine sichere Kommunikation, gehören dazu. „Wer sich an diesen Ratschlägen orientiert, kann selbst einen Beitrag zu mehr Patientensicherheit leisten“, so François-Kettner. Die Materialien stehen unter www.tag-der-patientensicherheit.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Bestellungen können über das dort bereit gestellte  Formular erfolgen.

Das APS ruft Gesundheitseinrichtungen, die sich mit Aktionen am Internationalen Tag der Patientensicherheit beteiligen, zudem dazu auf, diese auf einer interaktiven Deutschlandkarte unter http://www.tag-der-patientensicherheit.de/mitmachen.html einzustellen. „So wird deutlich, wie groß das Netzwerk derjenigen ist, denen Patientensicherheit am Herzen liegt“, meint die APS-Vorsitzende abschließend.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 20.08.2018

Schilddrüsenchirurgie im Fokus der aktuellen Passion Chirurgie

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

ein kleines, aber sehr wichtiges Organ steht im Mittelpunkt dieser Ausgabe von PASSION CHIRURGIE. In der Schilddrüsenchirurgie wurden die operative Technik, Leitlinien und Indikatoren in den letzten Jahren stark weiterentwickelt – es gibt also genügend Aspekte auf diesem Gebiet, bei dem ein Update nicht schaden kann. Behalten Sie mit den ausgewählten Beiträgen in dieser Ausgabe den Überblick und nutzen Sie die Gelegenheit, Anregung für Ihren chirurgischen Alltag mitzunehmen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

August-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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