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Tag des Kinderkrankenhauses am 23. September 2018

Kinderklinik: Konservative und operative Kinder- und Jugendmedizin sitzen im gleichen Boot

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und benötigen eine spezielle medizinische Versorgung in kinderspezifisch ausgerichteten Krankenhäusern. Kinderstationen leiden besonders unter der zunehmenden Ökonomisierung der Medizin. „Nach wie vor werden kindgerechte Leistungen vergleichsweise schlecht vergütet – die konservative und operative Kindermedizin sitzen dabei im gleichen Boot“, erklärt Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) und Leiter der Kinderchirurgischen Klinik des Städtischen Klinikums Karlsruhe. „Darauf soll der Tag des Kinderkrankenhauses erneut hinweisen, der aber zunächst ein Tag der Freude ist – können wir uns doch eines prinzipiell sehr hohen Qualitätsstandards in der Kindermedizin erfreuen.“

Aber nicht nur die Finanzierung der Kinderkliniken ist kritisch, auch der Mangel an spezialisierten Pflegekräften, besonders Intensivpflegekräfte für Kinder und Neugeborene, führt zur Reduktion von Bettenkapazitäten. „Es mussten sogar an Universitäten kinderchirurgische Betten geschlossen werden“, so Dr. Tobias Schuster, Pressesprecher der DGKCH und Leiter der Kinderchirurgie am Klinikum Augsburg. „Der Markt ist ausgeschöpft, die politisch versprochene Stellenvermehrung läuft also ins Leere, und das trifft die Kinderkliniken mit ihrem höheren Betreuungsbedürfnis der Kinder besonders“, ergänzt Schuster.

Außergewöhnlich aufwändig bei operativen Kindermedizin ist die Versorgung aller Altersgruppen unter Beachtung ihrer alters- und entwicklungsbedingten anatomischen, physiologischen, klinischen und psychologischen Besonderheiten. „Man benötigt vom Bett bis zum OP-Tisch, von der Pinzette bis zum Beatmungsschlauch, vom Pflaster bis zum Gipsverband immer diverse Größen. Und all das sollte in einem kind- resp. jugendgerechten Umfeld passieren, in dem jederzeit und von allen auf die körperlichen und seelischen Bedürfnisse kranker Kinder und ihrer Familien eingegangen werden kann – bauliche Zustände von Kinderkrankenhäusern inbegriffen“, so Schuster.

Die beste Voraussetzung für höchste Betreuungsqualität und Patientensicherheit für das chirurgisch kranke Kind im Kinderkrankenhaus sieht die DGKCH in der konsequenten Zusammenarbeit mit Spezialisten der Kinder- und Jugendmedizin, möglichst in einem Zentrum für konservative und operative Kinder- und Jugendmedizin mit Perinatalzentrum und in der Verfügbarkeit von Kinderradiologie, Kinderanästhesie und Kinderpathologie. Erfreulicherweise sind, so das Statistische Bundesamt für 2016, 82,3 Prozent aller stationär behandelten 0- bis 15-Jährigen in Kinder- und Jugendabteilungen aufgenommen.

Den ständig steigenden Herausforderungen für die Kliniken – geforderte Effizienzsteigerung, reglementierende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss und die Anspruchshaltung in der Bevölkerung – steht erfreulicherweise eine Zunahme der kinderchirurgischen Facharztabschlüsse seit 2013 um mehr als 25 Prozent entgegen. Zusammen mit den unermüdlichen Bemühungen der DGKCH für Reformen der Versorgungstrukturen dürfte das Fach auch für den demographischen Wandel gut vorbereitet sein. „Die Frequenz kinderchirurgischer Notfälle hat z. B. in der Notaufnahme am Klinikum Augsburg vom 1. Quartal 2015 bis zum 1. Quartal 2018 um 26 Prozent zugenommen – Tendenz weiter steigend“, so Schuster. Mit immer weniger Betten für Kinder, einer immer kürzer werdenden Verweildauer, aber zunehmenden Patientenzahlen wachsen die Herausforderungen weiter, nicht nur für die konservative, sondern auch für die operative Kindermedizin.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V., Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgkch.de, 23.09.2018

Neue elektronische Gesundheitsakte

Versicherte von 14 Krankenkassen können Gesundheitsdaten via Smartphone-App verwalten

Bis zu 13,5 Millionen Versicherte von 14 gesetzlichen Krankenkassen und zwei privaten Krankenversicherern haben seit Montag (17.09.2018) kostenfrei die Möglichkeit zur digitalen Verwaltung ihrer persönlichen Gesundheitsdaten mittels Smartphone oder Tablet. Gemeinsam setzen die Versicherer auf eine App einer Berliner Betreibergesellschaft. Mehrstufige Sicherheitsprozesse bei der Anmeldung sowie eine asymmetrische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Datenübertragung sollen davor schützen, dass Informationen in die falschen Hände gelangen.

In der digitalen Gesundheitsakte Vivy können laut Betreiber Befunde, Laborwerte und Röntgenbilder gespeichert und mit den behandelnden Ärzten und anderen Leistungserbringern geteilt werden. Zusätzlich implementiert ist eine Erinnerungsfunktion für Impftermine und Vorsorgeuntersuchungen. Scannt man den Code einer Medikamentenpackung über die App ein, informiert ein Medikamentencheck zudem über mögliche Wechselwirkungen. Voraussetzung für die Nutzung der App ist jedoch, dass man über ein mobiles Gerät mit mindestens iOS 11.0 (Apple App Store) oder Android 6.0 (Google Play Store) verfügt. Nutzer von Windows-Systemen wie Surface-Tablets oder Windows-Phones bleiben auch mit neuester Software außen vor.14 Kassen und zwei Privatversicherer bieten Vivy an.

An den Start gehen als private Krankenversicherer (PKV) die Allianz Private Krankenversicherung, die Barmenia und ab 2019 die Gothaer. Auf Seiten der gesetzlichen Kassen (GKV) starten die DAK-Gesundheit, IKK classic, IKK Nord, IKK Südwest sowie die Betriebskrankenkassen Bertelsmann, Diakonie, Dürkopp Adler, Gildemeister-Seidensticker, Heimat, HMR (Herford, Minden, Ravensberg), Melitta Plus, mhplus, pronova und Stadt Augsburg. BITMARCK, primärer IT-Dienstleister von mehr als 90 Kassen, wird laut Betreiber weitere Krankenkassen dabei unterstützen, die App anzubieten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte kürzlich erklärt, spätestens von 2021 an sollten Patienten ihre Daten generell auch per Handy und Tablet einsehen können.

Betreiber Vivy GmbH

Betreiber der Gesundheitsakte ist die Berliner Vivy GmbH. Gesellschafter sind der Gründer-Geschäftsführer Christian Rebernik (30 Prozent) und die Allianz SE (70 Prozent), die sich als Finanzinvestor beteiligt. Die Münchner Allianz SE ist die Muttergesellschaft der teilnehmenden Allianz Private Krankenversicherung, deren Vorstand der ehemalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) angehört. Alle Teilnehmende Kassen zahlen an die Vivy GmbH einen Beitrag pro Mitglied. Für die Versicherten ist die Nutzung der App kostenfrei.

Ende-zu-Ende Verschlüsselung medizinischer Daten

Alle Daten werden laut Vivy GmbH zentral in Deutschland gespeichert. Zum Schutz der Daten kämen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mit Passwort und Telefonnummer sowie unterschiedliche Verschlüsselungstechnologien bei der Datenübertragung und -speicherung zum Einsatz. Mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind Inhalte nur für Absender und Empfänger im Klartext sichtbar. Die zur Entschlüsselung notwendigen privaten Schlüssel verbleiben dezentral auf den Endgeräten der Nutzer. Kennt man die privaten Schlüssel nicht, sind laut Vivy GmbH – bis auf die Länge – keinerlei Rückschlüsse auf den Inhalt der gespeicherten oder übertragenen Daten möglich.

Wie gut die Verschlüsselung wirklich ist, so Falk Garbsch, Sprecher des Chaos Computer Clubs in der Ärztezeitung, werde erst mit der Zeit herauskommen: “Die Zahl der Angriffe auf Smartphones steigt immer weiter.” Schon nach zwei Jahren gebe es für die Geräte üblicherweise keine Sicherheitsupdates mehr. Bei einem gegebenen monetären Interesse könnte es sich dann lohnen, entsprechende Viren und Trojaner zu entwickeln. Für Garbsch stellt sich auch die Frage, ob die Software in den Arztpraxen immer sicher sei. Insgesamt steige bei zentral abgelegten Daten nicht nur die Missbrauchsgefahr, sondern auch die Intransparenz: “Viele können sich nicht vorstellen, was da im Hintergrund passiert.”

Elektronische Patientenakten (ePA) von AOK und TK

Sowohl im AOK-System (Pilotprojekte in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin) als auch bei der Techniker Krankenkasse (TK) werden weitere Patientenakten angeboten bzw. erprobt (vgl. “Links zum Thema”). Die Konzepte unterscheiden sich dabei erheblich. Bei der TK, so Kassenchef Jens Baas, müsse die Akte nicht erst vom Versicherten gefüllt werden. Daten wie die Impfhistorie, eine Auflistung der verschreibungspflichtigen Medikamente oder Übersichten über die Arzt- und Zahnarztbesuche inklusive Diagnosen bekämen TK-Versicherte auf Wunsch direkt eingespielt. Zu den Angeboten der Kassen kommen weitere Lösungen kassenunabhängiger Anbieter wie die CompuGroup Medical (CGM Life) oder vitabook hinzu. Wie die unterschiedlichen Gesundheitsakten bis 2021 mit der E-Patientenakte aus dem E-Health-Gesetz zusammengeschaltet werden können, ist derzeit unklar.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 18.09.2018

BDC|Umfrage: Silver Worker 2018

Die Umfrage ist geschlossen! Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

der BDC führt gemeinsam mit dem KLK (Konvent der Leitenden Krankenhauschirurgen) eine Mitgliederbefragung durch. Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit auch, nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten? Und welche zeitlichen Umfänge und welche Arbeitsfelder sind in dieser Hinsicht attraktiv?

Helfen Sie uns hierzu konkrete Ansatzpunkte und Handlungsfelder aus der Sicht der Mitglieder zu erarbeiten. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um den Fragebogen zu beantworten. Sie benötigen maximal 10 Minuten. Die Auswertung erfolgt anonym, d. h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BDC-Vorstand

Im Fokus: Orthopädie & Unfallchirurgie

Implantatassoziierte Infektionen sind mittlerweile bei fast jedem Kongress Thema – auch beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie im Oktober in Berlin wird es besprochen werden. Die Inzidenz der Infektionen steigt, die Therapie ist schwierig, und sie verursachen eine bedeutsame Morbidität, Invalidität und Mortalität. Grund genug, sich in diesem Heft ausführlicher mit ihnen zu befassen. Zusätzlich informieren wir Sie zu Neuem in der Patientensicherheit, Aus- und Weiterbildung und Gesundheitspolitik.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

September-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Nosokomiale Infektionen: Umfrage zu Präventionsmaßnahmen

Mit Ihrer Hilfe möchte der BDC die Umfrage bei Fachärzten zur Bewertung von Hygienemaßnahmen zur Prävention nosokomialer Infektionen unterstützen. Dabei werden Fachärzte verschiedener Disziplinen in Klinik und Praxis gleichermaßen angesprochen. Die Befragung wird durch das Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Universität Greifswald und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie durchgeführt.

Ihre Teilnehme hilft, eine realistische Einschätzung diverser fachlicher und gesetzgeberischer Maßnahmen aus Anwenderperspektive zu erhalten. Die Teilnahme an dieser Umfrage dauert nur drei bis vier Minuten. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und unterstützen Sie unsere Arbeit rund um die Patientensicherheit.

Zur Umfrage: Nosokomiale Infektionen

Ärztemonitor 2018: Bürokratielast ist ungebrochen hoch

Bürokratie ist ein echter Zeitfresser in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Das belegen neue Zahlen, die die KBV vorab aus dem Ärztemonitor 2018 veröffentlicht hat.Danach verbringen Ärzte pro Woche 7,4 Stunden mit Verwaltungstätigkeiten, bei den Psychotherapeuten sind es 7 Stunden. „Das ist eindeutig zu viel“, betonte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV im Vorfeld des KBV-Symposiums „Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ am kommenden Dienstag in Berlin.

Kriedel: Keine neue Bürokratie schaffen

„Jede Minute mehr an Bürokratie fehlt in der Patientenversorgung und frustriert die Ärzte“, sagte Kriedel in Richtung Politik und fügte hinzu: „Hier muss man ansetzen, wenn man mehr Behandlungszeit generieren will.“ Ziel müsse es sein, Bürokratie kontinuierlich abzubauen und nicht – wie es die Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes befürchten lassen – weiter zu erhöhen.

Verwaltungstätigkeit auf Platz 2

Mit rund sieben Wochenstunden hat die Verwaltungstätigkeit nach der Patientensprechstunde den größten Anteil an ärztlicher und psychotherapeutischer Arbeitszeit, wie der Ärztemonitor zeigt. Damit ist die Bürokratielast ungebrochen hoch.

Gleichzeitig sagten 57 Prozent der befragten Ärzte und Psychotherapeuten aus, dass sie nicht ausreichend Zeit für die Behandlung ihrer Patienten zur Verfügung haben. Das sind etwas mehr als bei der Befragung vor zwei Jahren, wo dies von 56 Prozent bemängelt worden war.

Für den Ärztemonitor wurden deutschlandweit rund 11.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zu Themen rund um die Praxis befragt. Die kompletten Ergebnisse werden im Oktober vorgestellt.

Aktueller Bürokratieindex kommt im November

Im November veröffentlicht die KBV zudem ihren aktuellen Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung. Mit der auf dem Standardkosten-Modell basierenden Erhebung stellt sie jährlich dar, wie viel Zeit die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr für welche bürokratischen Dokumentationspflichten aufwenden.

Symposium zum Bürokratieabbau

Bei dem Symposium der KBV wird es um Maßnahmen für einen wirkungsvollen Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen gehen. Neben Vorträgen und einer Podiumsdiskussion sind mehrere Workshops geplant. Unter anderem soll die Frage nach einem verbindlichen Bürokratie-Abbauziel in der Selbstverwaltung diskutiert werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.09.2018

Warum digitale und internationale Ansätze die Patientensicherheit erhöhen

Die Kosten für vermeidbare Patientenschäden belaufen sich hierzulande auf rund 15 Prozent aller Gesundheitsausgaben – das hat eine Schätzung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ergeben. Das APS-Weißbuch Patientensicherheit beschreibt notwendige Maßnahmen zum Ausbau der Patientensicherheit. Eine höhere Sicherheit in der Gesundheitsversorgung zu erreichen ist also möglich und von großer Relevanz. Weltweit finden sich zunehmend entsprechende Initiativen. So wird in zahlreichen Ländern am 17. September 2018 bereits zum 4. Mal der Internationale Tag der Patientensicherheit (ITPS) veranstaltet. Rund um den Tag beteiligen sich viele Einrichtungen mit Aktionen. In diesem Jahr steht das Thema „Digitalisierung und Patientensicherheit“ im Mittelpunkt, dazu findet am Donnerstag, den 13. September eine Pressekonferenz des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) in Berlin statt.

Das APS hat die Idee für den Internationalen Tag für Patientensicherheit als weltweiten Aktionstag entwickelt und ist in Deutschland Organisator und Ansprechpartner. „Wir haben dieses Mal das Thema Digitalisierung aufgegriffen, weil wir überzeugt sind, dass die Chancen, die sich daraus für die Patientensicherheit ergeben, noch lange nicht umrissen oder gar umgesetzt sind“, sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS. „So gibt es beispielsweise in der Arzneimitteltherapiesicherheit noch viele ungeahnte Möglichkeiten – von IT-Lösungen zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln bis hin zum elektronischen Medikationsplan.“ Das APS bearbeitet diesen Themenkomplex seit vielen Jahren – und hat beispielsweise eine Handlungsempfehlung zum Thema Digitalisierung und Risikomanagement sowie eine Checkliste für die Nutzung von Gesundheits-Apps herausgegeben. Mit der Organisation des Internationalen Tages der Patientensicherheit (ITPS) möchte das Bündnis Gesundheitseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit geben zu zeigen, mit welchen digitalen Projekten und Strategien sie die Patientensicherheit erhöhen. Wie groß die Resonanz und Beteiligung ist, kann auf der interaktiven Deutschlandkarte auf der Internetseite www.tag-der-patientensicherheit.de eingesehen werden.

Nach Ansicht der Experten birgt die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen aber nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken. „Wenn die Medikamentendosis für einen Patienten beispielweise falsch berechnet wurde oder Persönlichkeitsrechte nicht ernst genug genommen werden, kann das zu ernsthaften Problemen führen“, so Müller, Geschäftsführer des APS.

Einen aktuellen Impuls, über die eigenen Landesgrenzen hinweg gemeinsam nach Verbesserungsansätzen zu suchen, geben seiner Ansicht nach aktuelle Probleme rund um die sichere Arzneimittelversorgung wie etwa Rückrufe oder Engpässe. „Der Markt für Arzneimittel und digitale Gesundheitsangebote ist ein internationaler. Hier für Patientensicherheit zu sorgen erfordert länderübergreifende Ansätze.“ Viele globale Herausforderungen der Patientensicherheit – wie etwa Infektionskrankheiten – seien nur mit multinationalen Strategien zu lösen. So habe beispielsweise die Ebola-Krise gezeigt, dass Gefährdungen nur ein paar Flugstunden entfernt sein können. Auch hierzulande geben verschiedene bedrohliche Entwicklungen – wie zum Beispiel die zunehmende Verbreitung multiresistenter Keime – Anlässe zur gemeinsamen Entwicklung von Strategien zum Erhalt der Patientensicherheit. Das APS möchte im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag zu internationalen Lösungsansätzen leisten – wie etwa mit der Organisation des jährlichen Internationalen Tages der Patientensicherheit (ITPS). In Österreich organisiert die Plattform Patientensicherheit und in der Schweiz die Stiftung für Patientensicherheit den Aktionstag. Langfristig möchten die Organisationen erreichen, dass der ITPS in die Liste der internationalen Aktionstage der Vereinten Nationen (UN) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen wird.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 06.09.2018

AWMF fordert unabhängige Finanzierung von hochwertigen medizinischen Leitlinien

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. fordert seit vielen Jahren eine nachhaltige, unabhängige Finanzierung für hochwertige interdisziplinäre, evidenzbasierte Leitlinien. Die AWMF sieht im Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der auch nach 2019 mit einem Budget von 200 Mio. Euro pro Jahr fortgesetzt wird, die geeignete Struktur, um eine solche Förderung sinnvoll und effizient umzusetzen. Der Innovationsfonds fördert Projekte, die helfen, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Diesen Zweck erfüllen die AWMF-Leitlinien seit vielen Jahren. Doch nur mit einer unabhängigen Finanzierung kann die methodisch aufwändige Arbeit der Fachgesellschaften in der AWMF an hochwertigen Leitlinien künftig aufrechterhalten und weiterentwickelt werden.

Die Leitlinien der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften sind die wesentliche Wissensgrundlage im deutschen Gesundheitssystem. Sie sind die Basis für medizinische Entscheidungen zum Wohle des Patienten sowie Grundlage für die medizinische Fortbildung und Qualitätssicherung. Außerdem unterstützen sie die Versorgungsforschung und helfen, unbearbeitete Forschungsfelder zu identifizieren. Seit über 20 Jahren entwickeln die in der AWMF vernetzten Fachgesellschaften diese unabhängigen wissenschaftlichen Leitlinien. Deren Qualität hat sich kontinuierlich verbessert. Immer mehr Leitlinien weisen mittlerweile die höchste Klasse S3 aus. Doch die Entwicklung von Leitlinien ist aufwändig und kostenintensiv: Je höher deren methodische Qualität, umso höher werden auch die Aufwände, die Leitlinien zu erstellen und aktuell zu halten.

Die Fachgesellschaften stemmen diese Finanzierung bislang alleine. Die Entwicklung der Leitlinien erfolgt ehrenamtlich durch die Mitglieder der Leitlinien-Gruppe. Erhebliche Kosten entstehen beispielsweise für Literaturrecherchen und Evidenzbewertungen, die Nutzung von Datenbanken, Treffen der Leitliniengruppe und öffentliche Konsultationsverfahren. „Fachgesellschaften stoßen bei den stetig steigenden Qualitätsanforderungen und dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der notwendig ist, um mit dem aktuellen medizinischen Wissensstand Schritt zu halten, an ihre Grenzen“, betont AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg. „Um künftig die hohe Qualität zu halten und noch mehr Leitlinien der Klasse S3 entwickeln zu können, wird für die Leitlinien-Arbeit eine unabhängige Finanzierung benötigt“, ergänzt Professor Dr. med. Ina B. Kopp, Leiterin des AWMF-Instituts für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi). Nur so ließen sich die internationalen Qualitätsstandards einschließlich redaktioneller Unabhängigkeit bewahren. „Leitlinien definieren den Goldstandard der Versorgung. Davon profitiert das gesamte Gesundheitssystem. Es wäre daher naheliegend, wenn sie künftig über den Innovationsfonds des G-BA finanziert werden“, so Professor Kopp. Durch eine solche Finanzierung ließen sich auch offene Themen oder neue Herausforderungen angehen. So wäre es beispielsweise wichtig, mehr Leitlinien mit ihren verlässlichen Informationen den Bürgerinnen und Bürgern in einer verständlichen Sprache zugänglich zu machen. Außerdem müssten die Bedürfnisse spezieller Bevölkerungsgruppen wie die von Kindern, alten Menschen oder Patienten mit mehreren Erkrankungen besser in Leitlinien abgebildet werden. Um Leitlinien noch unmittelbarer in den Versorgungsalltag zu integrieren, wäre zudem deren Digitalisierung notwendig.

Die AWMF unterstützt die Leitlinienentwicklung der Fachgesellschaften durch methodische Hilfen und Beratung. Außerdem sichert sie deren Qualität, indem neue Leitlinien-Projekte für das Leitlinien-Register der AWMF angemeldet werden müssen und von der AWMF geprüft werden. Eine unabhängige Finanzierung und der transparente Umgang mit Interessenkonflikten der Leitlinien-Autoren sind dabei Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das AWMF-Register. Zudem werden entsprechend internationaler Standards weitere Kriterien der systematischen Entwicklung geprüft und die Leitlinien entsprechend klassifiziert, von S1 bis S3. S3 stellt die „Königsklasse“ höchster methodischer Qualität dar.  „Die Qualitätssicherung durch die AWMF hat sich bewährt. Sie ist auch bereits in anderen Förderprogrammen, die auf höchste Leitlinienqualität -S3- setzen hilfreich und erfolgreich“ erläutert Professor Kreienberg und nennt dazu das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien von AWMF, Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung sowie das Leitlinienprogramm Onkologie von AWMF, Deutscher Krebsgesellschaft und Deutscher Krebshilfe. „Die bestehenden Programme finanzieren jedoch nur einen Bruchteil der heutigen S3-Leitlinien und reichen nicht aus, um die bestehenden Qualitätsstandards vieler S3-Leitlinien zu halten oder neue Herausforderungen anzugehen“, ergänzt Professor Kopp.

Bei einer Finanzierung durch den Innovationsfonds würden die AWMF und ihre Fachgesellschaften unverändert für die Qualitätssicherung der Leitlinien garantieren. „Die AWMF und ihre Mitgliedsgesellschaften haben in den letzten Jahrzehnten bewiesen, dass sie das können“, so Professor Kreienberg. „Alle in unserem Gesundheitssystem verlassen sich darauf, dass es qualitätsgesicherte, hochwertige Leitlinien gibt, die kontinuierlich weiterentwickelt und aktuell gehalten werden“, so der AWMF-Präsident, „dann ist es auch notwendig, dass Gelder des Gemeinwesens in deren Entwicklung fließen.“

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Birkenstraße 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 05.09.2018

Zweiter Konnektor auf dem Markt

Zur Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur steht ein zweiter Konnektor bereit. Der Hersteller T-Systems will eigenen Angaben zufolge im September mit dem „Massenrollout“ beginnen.Der weitere Konnektor wurde Anfang August von der Betreibergesellschaft gematik für die Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen und kann jetzt in den Praxen installiert werden. T-Systems, ein Tochterunternehmen der Telekom, arbeitet mit unterschiedlichen Anbietern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) zusammen.Seit Ende vergangenen Jahres läuft der Anschluss der Praxen an die TI. Der PVS-Anbieter CompuGroup mit der KoCo Connector GmbH war bislang der einzige Anbieter mit zugelassenen Komponenten für ein Komplettangebot, welches den Zugang zur TI ermöglicht.Mit T-Systems kommt nun etwas mehr Bewegung in den Markt. Ärzte und Psychotherapeuten sollten beim Abschluss eines Vertrages jedoch immer darauf achten, dass alle Komponenten in dem angebotenen Paket enthalten sind und durch die angemessenen Pauschalen der Finanzierungsvereinbarung abgedeckt sind, rät die KBV.

Finanzierung von Konnektor und Terminal

Nach der Finanzierungsvereinbarung von KBV und GKV-Spitzenverband zahlen die Krankenkassen beispielsweise für Einzelpraxen im dritten Quartal 3.054 Euro und im vierten Quartal 2.882 Euro. Darin enthalten sind eine Erstausstattungspauschale für einen Konnektor und ein stationäres Kartenterminal sowie eine Starterpauschale von 900 Euro.

PVS-Update nötig

Die Starterpauschale soll unter anderem die Kosten für die Installation und die damit zusammenhängenden Ausfallzeiten und Schulungen der Mitarbeiter decken. Auch notwendige Anpassungen des Praxisverwaltungssystems, um den Zugang zur TI zu ermöglichen, sollen daraus finanziert werden.

Erstattung von Betriebskosten

Die Praxen erhalten darüber hinaus eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 248 Euro je Quartal, um laufende Kosten für Wartung sowie notwendige Updates abzudecken. Hinzu kommen Pauschalen für den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufeausweis, die ebenfalls pro Quartal gezahlt werden.

Der Praxisausweis, mit dem sich eine Praxis gegenüber der TI als medizinische Einrichtung authentisiert, kann unabhängig vom Konnektor-Anbieter bestellt werden. Pro Praxis wird ein Ausweis benötigt; für jedes mobile Kartenterminal ein weiterer Ausweis.

Zeitplan ist nicht mehr zu halten

Aus Sicht der KBV wird es voraussichtlich nicht möglich sein, dass die Industrie bis Ende des Jahres alle Praxen mit der nötigen Technik ausstattet. Anfang Juli waren noch schätzungsweise 80 Prozent der Praxen ohne Anschluss. Zudem ist zurzeit offen, wann die nächsten Anbieter ihre Konnektoren auf den Markt bringen.

„Die Ärzte und Psychotherapeuten sind durchaus gewillt, sich an die TI anzubinden, wenn denn ihre Anbieter ihnen die passenden Komponenten zur Verfügung stellen könnten“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Die KBV hat das Bundesgesundheitsministerium wiederholt aufgefordert, die Frist rechtzeitig um mindestens ein halbes Jahr zu verlängern und die drohenden Sanktionen auszusetzen. „Diese Information kann man Praxen und IT-Unternehmen nicht erst kurz vor der Angst mitteilen. Wir brauchen Planungssicherheit“, forderte Kriedel. Nach dem E-Health-Gesetz müssen alle Praxen ab 1. Januar 2019 das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen; anderenfalls drohen ihnen Honorarkürzungen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 30.08.2018

Webinar-Termin im September: S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom

Webinar „S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom
27. September 2018, 18.00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

WEBINARE IM ARCHIV ABRUFEN

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem innovativen Lernangebot sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Weitere Themen 2018

  • Oktober: S3-Leitlinie „Präoperative Anämie“
  • November: S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Varikose“
  • Dezember: S2e-Leitlinie „Rotatorenmanschette“

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