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DKG zum Qualitätsreport des IQTIG

Qualitätsreport zeigt erneut Vorreiterrolle der Krankenhäuser in der Qualitätssicherung

Der diesjährige Qualitätsreport des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zeigt einmal mehr die herausragende Qualität in deutschen Krankenhäusern. 1.516 Kliniken lieferten 2,5 Millionen Datensätze zur externen stationäre Qualitätssicherung für das Erfassungsjahr 2017. Die überwiegende Mehrheit der Kliniken in den gemessenen Versorgungsbereichen zeigt gute bzw. sehr gute Qualität. Nur in wenigen Bereichen ergibt sich Handlungsbedarf, der mit den jeweiligen Krankenhäusern im strukturierten Dialog besprochen wird und ggf. über konkrete Vereinbarungen abgearbeitet wird. “Ein solches Ergebnis ist hervorragend, wenn man bedenkt, dass wir rund 20 Millionen Patienten im Krankenhaus jedes Jahr stationär behandeln. Genauso positiv ist, dass trotz des schon seit Jahren hohen Qualitätsniveaus sich noch Verbesserungen zeigen. Denn im Erfassungsjahr 2017 konnte bei 45 Qualitätsindikatoren eine signifikante Verbesserung des rechnerischen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr nachgewiesen werden”, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Angesichts dieser guten Ergebnisse appellieren die Krankenhäuser aber auch dringend an die Bundesregierung mehr Vertrauen in die Arbeit der Kliniken zu haben und Überregulierungen abzubauen. „Wir könnten kurzfristig mehr Personal für unsere Patienten bereitstellen, wenn die Dokumentationsanforderungen und das Prüfunwesen des MDK und der Krankenkassen reduziert würden“, so Gaß weiter.

Seit dem 1. Januar 2017 können insgesamt 11 der 242 Qualitätsindikatoren für planungsrelevante Zwecke der Landeskrankenhausplanung herangezogen werden. Alle methodisch für den Krankenhausvergleich geeigneten Qualitätsindikatoren werden zudem krankenhausbezogen veröffentlicht.

Die Kliniken stellen sich der Qualitätstransparenz und ihrer Verantwortung, allerdings gibt es im Verfahren selbst methodischen Nachbesserungsbedarf: Für einen fairen Vergleich der Ergebnisse ist die Berücksichtigung des unterschiedlichen Risikoprofils der Patienten eines Krankenhauses unerlässlich. Auch das Vorgehen des strukturierten Dialogs soll verbessert werden. „Der Strukturierte Dialog, der von den hiermit beauftragten Stellen auf der Landes- und Bundesebene sehr sorgfältig durchgeführt wird und für alle Beteiligten enorm aufwändig ist, soll zukünftig spezifischer und somit treffsicherer gestaltet werden, ohne dass qualitative Auffälligkeiten unentdeckt bleiben“, so Gaß. Einen entsprechenden Weiterentwicklungsauftrag ans IQTIG hat der G-BA auf Bestreben der DKG bereits erteilt.

„Leider zeigt der Qualitätsreport auch, dass die sektorenübergreifende Qualitätssicherung unter Einbindung des vertragsärztlichen Versorgungsgeschehens nicht wirklich vorankommt“, erklärte Gaß. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 19. Juli 2018 die neue Richtlinie zur datengestützte einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen, die die Qualitätssicherung des stationären und vertragsärztlichen Bereichs unter einem Dach zusammenführen und unter gleichen Bedingungen stattfinden lassen soll. Die Entwicklung einer tatsächlich sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird jedoch durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen für die jeweiligen Sektoren behindert: Während die Beschlüsse der Landesarbeitsgemeinschaften (für die sektorenübergreifenden Qualitätssicherung auf Landesebene verantwortliche Stellen) zur Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen direkt für die Kliniken verbindlich sind, werde sie von den kassenärztlichen Vereinigungen nur als Empfehlung für die Vertragsärzte und ohne Durchgriffsrechte der Landesarbeitsgemeinschaften mit Verweis auf gesetzliche „Schutzvorschriften“ für das KV-System akzeptiert. Dies kann zu unterschiedlicher Qualität der gleichen Patientenbehandlung mit mangelhafter Qualität im niedergelassenen Bereich führen, ohne dass darüber Transparenz hergestellt wird. Wenn die Politik sektorenübergreifende Qualitätssicherung will, muss die Sonderrolle des KV-Systems beendet werden.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, http://www.dkgev.de, 01.10.2018

Schaufenster Oktober 2018

LANGENBECK-VIRCHOW-HAUS

 4. Forum Ambulantes Operieren

Bereits zum 4. Mal findet in Berlin am 07. bis 08. Dezember 2018 das Forum Ambulantes Operieren statt, für diejenigen, die sich für das Thema ganz speziell interessieren. Experten werden mit teilnehmenden Ärzten die gesundheitspolitischen und -ökonomischen Hintergründe und Chancen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung diskutierten. Auch der BDC wird mit dem Vortrag „Zukünftige Vergütungssysteme des Ambulanten Operierens“ von Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg vertreten sein.

Agenda & Anmeldung…

Aktuelle BDC|Umfragen

Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Ziel hat.

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Silver Worker 2018

Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit, auch nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten?

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DGPRÄC: Fachgesellschaft feiert 50. Jubiläum

Am 16. Oktober 1968 wurde im Park-Hotel in Bochum (heutige Stadtpark-Gastronomie) die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) gegründet. Aus Anlass ihres nunmehr 50-jährigen Jubiläums organisiert die DGPRÄC ihre jährliche Fachtagung erneut in ihrer Gründungsstadt Bochum. Präsident des renommierten Kongresses ist Prof. Dr. Marcus Lehnhardt, Direktor der Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte, Handchirurgiezentrum, des BG Universitätsklinikums Bergmannsheil. Als Ehrenpräsident wird Prof. Dr. Dr. Fritz Eduard Müller dabei sein, der als erster Chefarzt dieser Klinik entscheidend an der Gründung der DGPRÄC beteiligt war.

Am 16. Oktober 1968 hoben elf Gründungsmitglieder in Bochum die Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen, VDPC (heute: Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, DGPRÄC) als neue wissenschaftliche Gesellschaft und Berufsverband aus der Taufe. In der Folgezeit entwickelte sich das Fachgebiet zu einem festen Bestandteil der modernen Medizin weltweit. Das Versorgungsspektrum reicht heute von ästhetischen Eingriffen über die Knochen- und Weichteilrekonstruktion, die Handchirurgie, die Verbrennungschirurgie bis hin zur palliativen Medizin. Die Fachgesellschaft zählt annähernd 2.000 Mitglieder.

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BDC|Akademie-Highlights zum Jahresende

Deformitätenkorrektur mittels Ringfixateur am 16. bis 17.11.2018 in Berlin
Information & Anmeldung

Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität am 22. bis 24.11.2018 in Hamburg
Information & Anmeldung

Kindertraumatologie für D-Ärzte am 30.11. bis 01.12.2018 in Dresden
Information & Anmeldung

VERSICHERTENBEFRAGUNG

Terminvergabe und Behandlung sind gut

© iStock/alvarez

Seit 2006 führt die KBV quantitative und qualitative Befragungen von Versicherten durch. Sie alle zeigen einen stabilen Trend: ein hohes Maß an Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung.

„Langsam tragen unsere Anstrengungen Früchte: Das Wissen um den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die bundesweite Rufnummer 116117 nehmen zu. Zwar geben immer noch 33 Prozent der Befragten an, direkt ins Krankenhaus zu gehen, wenn sie nachts oder am Wochenende ärztliche Hilfe benötigen. Aber das sind immerhin 14 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor“, erklärte heute in Berlin Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Er kommentierte die Versichertenbefragung der KBV. Sie wird seit 2006 fast jährlich von der Forschungsgruppe Wahlen durchgeführt. Im Zeitraum vom 9. April bis zum 4. Juni 2018 wurden telefonisch über 6.000 Versicherte zu ihrer Einschätzung der Versorgungssituation in Deutschland befragt. Zusätzlich führte die Patientenprojekte GmbH eine qualitative Untersuchung mit Fokusgruppen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen aus Sicht von Patienten durch.

Hohes Vertrauen gegenüber niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten

„Das Vertrauensverhältnis der Patienten zu ihren Ärzten ist hoch – und diese positive Feststellung ist kein Trend, sondern eine solide und feststehende Realität seit Beginn der Befragungen vor zwölf Jahren. Den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bringen 91 Prozent der Befragten ein hohes oder sehr hohes Vertrauen entgegen. Das sollten sich insbesondere diejenigen Vertreter aus der Politik vor Augen halten, die dem Freiberufler Arzt mit einem Wust an Kontrollen und dirigistischen Eingriffen begegnen. Denn sie selbst sehen sich häufig mit niedrigen eigenen Vertrauenswerten der Bevölkerung konfrontiert, die meilenweit von den Werten für die Ärzte entfernt sind“, konstatierte Gassen.

Ein beliebtes politisches und mediales Thema sind die Wartezeiten. Während die veröffentlichte und gefühlte Meinung hier große Defizite vermutet, ist die objektive Situation insgesamt eine andere: So berichteten insgesamt 45 Prozent aller Befragten, dass sie überhaupt keine Wartezeiten auf Arzttermine hatten.

Davon haben 30 Prozent „sofort“ einen Termin bekommen, 14 Prozent konnten ohne Termin direkt zum Arzt gehen und bei einem Prozent vergab die betreffende Praxis keine Termine. Weitere 15 Prozent der Befragten hatten eine Wartezeit bis maximal drei Tage. Länger als drei Tage mussten sich 39 Prozent aller Patienten gedulden.

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Christoph Lohfert Stiftung vergibt Lohfert-Preis 2018

Verbesserung der (Patienten-)Sicherheitskultur: In Anwesenheit der Schirmherrin, der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, überreichte der Stiftungsvorsitzende Prof. Dr. Dr. med. Kai Zacharowski feierlich den mit 20.000 Euro dotierten LohfertPreis 2018.

Ausgezeichnet wurde das Projekt „AHOI-Patient im Boot“ unter der Leitung von Prof. Dr. med. habil. Nils-Olaf Hübner, M.Sc. vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Greifswald. Die Preisverleihung fand im Rahmen des 14. Hamburger Gesundheitswirtschaftskongresses statt.

Aktive Einbeziehung der Patienten und Angehörige im Fokus Prof. Dr. med. habil. Nils-Olaf Hübner nahm den Preis auch stellvertretend für das gesamte Team um „AHOI-Patient im Boot“ entgegen. Das ausgezeichnete Projekt will das Hygieneverhalten in Krankenhaus, Pflegeeinrichtung und Arztpraxis verbessern.

Zielten bisherige Maßnahmen vor allem auf das Hygieneverhalten des medizinischen und Pflegepersonals ab, ist das Besondere dieses Projekts die aktive Einbeziehung und Befähigung der Patienten und Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen.

Quelle: www.christophlohfert-stiftung.de

Personalia Oktober 2018

Prof. Dr. med. Matthias Anthuber ist neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Der Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie des Klinikums Augsburg übernimmt das Amt von seinem Vorgänger Prof. Dr. med. Jörg Fuchs, der nun als Vizepräsident im DGCH-Vorstand 2018/2019 ist.

Prof. Dr. med. Holger Bannasch ist seit dem 01.08.2018 neuer Chefarzt der Klinik für Plastische-, Hand- und Ästhetische Chirurgie des Schwarzwald-Baar-Klinikums in Donaueschingen. Vorher war er 14 Jahre lang als Oberarzt der Plastischen und Handchirurgie am Universitätsklinikum Freiburg tätig.

PD Dr. med. Marcel Binnebösel übernahm zum 01.10.2018 die Leitung der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Bielefeld. Er war zuvor Leitender Oberarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Aachen, Medizinische Fakultät der RWTH.

Dr. med. Kai Griepentrog ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Proktologie am Asklepios Klinikum Weißenfels und übernimmt die Nachfolge von Herrn Dipl.-Med. Jörgen Bretschneider. Zuvor war er seit 2013 Chefarzt am Kreiskrankenhaus Stollberg.

Dr. med. Axel Kleespies ist seit September 2018 neuer Chefarzt der Viszeral- und Thoraxchirurgie des HELIOS Amper Klinikum Dachau. Der ehemalige Oberarzt der Klinik für Allgemeine, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie am Klinikum der Universität München-Großhadern trat in Dachau die Nachfolge von Prof. Dr. med. Horst-Günter Rau an, der sich in den Ruhestand verabschiedete.

Ralf Koch leitet seit dem 01.08.2018 die neu entstandene Abteilung der Gefäßchirurgie der Asklepios Harzkliniken Goslar. Er kommt aus dem Johanniter Krankenhaus Genthin-Stendal wo er als Oberarzt tätig war.

Prof. Dr. med. Christian Kühne ist seit August 2018 neuer Chefarzt des Chirurgisch-Traumatologischen Zentrums der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg. Er wechselte vom Asklepios Klinik Wandsbek, wo er als Chefarzt die Orthopädie und Unfallchirurgie leitete.

Dr. med. Mark Lienert wechselte als Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- u. Thoraxchirurgie der Sana Kliniken Duisburg in die Chirurgie der Sana Kliniken Düsseldorf.

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Norbert Runkel hat die Leitung der Klinik für Adipositas und metabolische Chirurgie am Sana Klinikum Offenbach am Rhein übernommen.

Honorarbericht Quartal 1/2016 und 2/2016

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.

Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im ersten und zweiten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor. Die Systematik der Honorarberichte ab 2016 wurde angepasst: In den bisherigen Berichten bezogen sich die Kennzahlen stets auf fachgleiche Einzel- und Gemeinschaftspraxen mit zugelassenen Ärzten. Ab dem Bericht für das erste Quartal wird statt über zugelassene Praxen über zugelassene und angestellte Ärzte berichtet.

HIER finden Sie neben den aktuellsten Honorarberichten der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.

1. Quartal 2016
2. Quartal 2016

Quelle: http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php

Das akute Skrotum – plötzliche Schmerzen im Hodensack

Ein Junge klagt plötzlich über heftige Bauchschmerzen, die bis in den Hodensack ziehen und findet keine Ruhe. Er sucht, meist in Begleitung eines Elternteils, einen Arzt in der Praxis auf oder geht sofort in eine Kinder-Notaufnahme. Was kann dahinterstecken? Gerade bei Adoleszenten ist die Verdrehung des Hodens um seine Achse sehr gefürchtet, weil dadurch zwar Blut in den Hoden fließen kann, aber durch die Verdrehung der venöse Abfluss nicht mehr gewährleistet ist und durch den zunehmenden Blutstau im Hoden die Sauerstoffversorgung zu gering wird. Die Folge: akute, sehr starke Schmerzen, häufig mit Brechreiz oder gar Erbrechen. Unbehandelt stirbt der Hoden ab und verkümmert. Also gilt es, die Diagnose rechtzeitig zu stellen um durch einen Eingriff die Stauung aufheben zu können und den Hoden zu retten.

Das akute Skrotum ist ein Notfall, dem verschiedene Erkrankungen zugrunde liegen können und für die plötzliche Beschwerden am Hodensack typisch sind. In bis zu einem Fünftel der Fälle liegt eine Hodentorsion (Verdrehung des Hodens) vor. Sie erfordert schnelles Handeln, um einen ischämischen Schaden am Hodenparenchym zu vermeiden. Durch gezieltes Einholen anamnestischer Daten und durch sinnvollen Einsatz einer überschaubaren Zahl von Untersuchungstechniken müssen diese Patienten erkannt und einer raschen operativen Versorgung zugeführt werden. Plötzliche Schmerzen, Schwellung und Rötung eines, selten beider Skrotalfächer, sind Leitsymptome für das akute Skrotum. Das Ausmaß dieser Veränderungen kann variieren. Typischerweise sind auslösende Ursachen nicht nachvollziehbar.

Aus Gründen der Dringlichkeit sind Anamneseerhebung und klinische Untersuchung bei akuten skrotalen Beschwerden in unmittelbarer Abfolge durchzuführen. Der genaue zeitliche Ablauf der Schmerzsymptomatik (Beginn/Intensität) ist zu klären. Im Säuglings- und Kleinkindalter gelingt dies nur fremdanamnestisch. Bei größeren Patienten können Angaben dazu aus Scham, hoher Schmerztoleranz oder tatsächlicher Indolenz (Paraplegie) vage bleiben oder ganz fehlen.

Anamnestisch wichtig ist das Vorhandensein eines Leistenbruches oder Hodenhochstandes. Auch die akute Symptomatik muss zuerst daraufhin überprüft werden. Episoden bereits durchgemachter lokaler Schmerzereignisse sind ebenso hinweisend wie vom Patienten wahrgenommene tageszeitliche oder belastungsabhängige Veränderungen der Größe des Hodensackes. Durchgemachte oder begleitende Infektionen, insbesondere Viruserkrankungen, sind zu eruieren. Fieber, Abgeschlagenheit, Schmerzen beim Wasserlassen, Flanken-/ Unterbauchschmerzen, kolikartige Beschwerden oder blutiger Urin sind differentialdiagnostisch wichtig (Harnwegsinfektion/Nierenstein); ebenso Gelenkbeschwerden, allgemeine Hautphänomene oder Kopfschmerzen (Immunvaskulitis). Übelkeit und Erbrechen können schmerzassoziiert bei einer Hodentorsion auftreten, aber auch im Rahmen von allgemeinen Infekten oder abdominellen Erkrankungen. Gleiches gilt für Leisten- oder Unterbauchsymptome sowie vegetative Veränderungen wie Tachykardie oder Schweißausbruch bis hin zum Schock.

Die körperliche Untersuchung ist unverzüglich durchzuführen! Altersabhängig sind Gegebenheiten zu wählen, die von der Anwesenheit der Eltern bei kleineren Kindern bis hin zur diskreten Untersuchung beim Adoleszenten reichen. Ruhe und eine vorbereitende Einstimmung auf den Untersuchungsablauf sind zu gewährleisten. Bei der Inspektion ist auf Rötung, Schwellung, Asymmetrien, Ödem, oder Blutergüsse zu achten. Umschriebene Verletzungen, Insektenstiche oder anderweitige Läsionen können hier bereits zur Diagnose führen. Eine aufgehobene Fältelung der Skrotalhaut, Undulation durch eine Hydrozele oder auch die Schmerzhaftigkeit der Haut an sich können als auffällig imponieren und auf eine, den Skrotalinhalt wahrscheinlich nicht betreffende Genese hindeuten.

Der Ultraschall hat den größten Stellenwert in der Differenzialdiagnostik von Hodenerkrankungen. Voraussetzungen sind eine hohe Qualität des Sonographiegerätes und der Schallköpfe, standardisierte Untersuchungsabläufe mit reproduzierbaren Messparametern sowie hinreichende Erfahrung des Untersuchers. Die Untersuchung beinhaltet die morphologische Darstellung des Hodens und farbkodierter Dopplersonografie. Der Seitenvergleich ist obligat. Laboruntersuchungen bringen kaum Zusatzinformationen.

Obwohl die Hodentorsion in jedem Lebensalter vorkommen kann, gibt es einen vor allem durch Neugeborene geprägten, kleineren Häufigkeitsgipfel im ersten Lebensjahr und einen deutlichen mit ca. 65 Prozent der Fälle zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr. Hier liegt das Risiko bei 1:4000. Intermittierende Torsionsereignisse sind bereits ab dem achten Lebensjahr beschrieben.

Die offen chirurgische Detorsion sollte innerhalb der ersten vier bis sechs Stunden erfolgen, da die Inzidenz einer späteren Hodenatrophie oder primär irreversiblen Nekrose bei kompletter Torsion nach acht Stunden signifikant ansteigt. Dringlichkeit (Notfall) resultiert auch daraus, dass zahlreiche betroffene Patienten spät vorstellig oder diagnostiziert werden. Der Eingriff wird von skrotal (Konsensgrad 86 Prozent) und nur in begründeten Fällen (Hodenhochstand, inkarzerierte Hernie, unklarer Befund/DD: Tumor) von inguinal durchgeführt.

Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e.V.
Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstraße 58/59
10117 Berlin
[email protected]

C. Lorenz in: Leitlinie für die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (AG Kinderurologie) und Deutsche Gesellschaft für Urologie (Arbeitskreis Kinder- und Jugendurologie) unter Mitarbeit von Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie und Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin

DGKCH: Das akute Skrotum – plötzliche Schmerzen im Hodensack. Passion Chirurgie. 2018 Oktober, 8(10): Artikel 03_02.

AWMF: S2k-Leitlinie 006/023: Akutes Skrotum im Kindes- und Jugendalter, Stand 08/2015

 

Bezüge der Spitzenfunktionäre von Kassen und Ärzten sollen bis 2028 begrenzt werden

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant nach einem Bericht des Branchendienstes “apotheke adhoc”, die Vorstandsbezüge bei den Spitzenorganisationen von Kassen und Ärzten auf Bundesebene befristet festzuschreiben.

Die Vorstandsbezüge bei den Spitzenorganisationen von Kassen und Ärzten sollen offenbar transparenter und in ihrer Höhe eingefroren werden. Dies berichtet der Branchendienst “apotheke adhoc” unter Bezug auf Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) sowie der Deutschen Presseagentur dpa. “Die Gehälter der Verbandschefs sollen bis 2028 nicht mehr steigen”, wird Spahn im Bericht zitiert. Um qualifiziertes Personal für die Top-Positionen zu finden, müsse man zwar entsprechende Gehälter zahlen, so der Minister, allerdings gelte hierbei das Gebot der Wirtschafltichkeit. Die Bezüge würden aus den Beiträgen der Versicherten aufgebracht, was zudem eine bessere Transparenz erfordere. “Deswegen wollen wir künftig alle Gehaltsbestandteile der Gesundheitsmanager offen legen”, so Spahn laut Bericht gegenüber dem RND.

Gesetzentwurf des TSVG sieht entsprechende Regelung vor

Im Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist eine entsprechende Regelung enthalten. Danach sind “konkretere gesetzliche Vorgaben” für Vorstandsverträge der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unterstehen, festgeschrieben. In der Begründung heißt es jedoch, dass die “Vergütungssteigerungen begrenzt” werden sollen. Ziel der Neuregelungen sei es, “die Transparenz der Vergütungen zu verbessern, den Körperschaften einen verlässlichen Rahmen für die Vertragsgestaltung zu geben und die Effektivität der präventiven Kontrolle solcher Verträge durch die Aufsichtsbehörde zu stärken”. Zusätzlich werden nach dem Gesetzentwurf auch für die gesetzlichen Krankenkassen, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Vorgaben zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütung konkretisiert, um die Transparenz zu verbessern und den Vergleich der Vergütungen zu erleichtern. Hierzu sind folgende Regelungen geplant:

Stichtagsregelung

Durch einen konkreten Zeitpunkt für die Veröffentlichung im Sinne einer Stichtagsregelung, am 1. März jeden Jahres, wird erreicht, dass die Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen aller Krankenkassen gleichzeitig in einer Ausgabe des Bundesanzeigers und nicht über einen längeren Zeitraum erfolgt, so dass ein Vergleich erleichtert wird.

Vorgaben zur Form

Zu einer einheitlichen Form trägt darüber hinaus das von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder entwickelte “Darstellungsraster” bei. Hiermit soll eine vollständige, transparente und übersichtliche Veröffentlichung erreicht und damit auch eine ausreichende Grundlage zur Berechnung der Gesamtvergütungen geschaffen werden.

Veröffentlichung im Web

Um der Entwicklung gerecht zu werden, dass nicht mehr alle Krankenkassen Mitgliederzeitschriften herausgeben, wird zudem geregelt, dass eine Veröffentlichung auch auf der Internetseiten der Krankenkassen zu erfolgen hat.

Eine zentrale Auflistung der jeweils aktuell gemeldeten Vorstandsbezüge inklusive der Vorjahre finden Sie in Form eines sortierbaren Rankings auf krankenkassen-direkt.de (vgl. “Links zum Thema”).

Verträge bei Krankenkassen: Aufsicht muss bereits zustimmen

Die Verträge der Vorstände von Krankenkassen sind bereits reglementiert. Bereits seit 2013 gilt ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt für Vostandsverträge und -vergütungen. Zwischen der Kasse und dem Vorstand geschlossene Verträge gelten damit erst dann, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde diesem zugestimmt hat. Im Sinne einer einheitlichen Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben diese gemeinsame Maßstäbe zur Ausgestaltung von Vorstandsverträgen erstellt (vgl. Hintergrund unter “Links zum Thema”).

Aktuelle Veröffentlichungspflicht mit Schwächen

Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Für Versicherte fehlt jedoch bisher die gewollte Transparenz, da

  • teilweise nur Obergrenzen, nicht aber tatsächliche Beträge bei den variablen Vegütungen angegeben werden
  • es keine gesetzliche Statistik zur Anzahl der Mitglieder und Versicherten nach Einzelkassen gibt
  • Vergütungsbestandteile aus Vorjahren in die aktuellen Zahlen einwirken können Mehrfachvergütungen durch Personalunionen nicht ausgewiesen werden
  • Abweichungen zum Vorjahr (von teilweise rund 20 Prozent) ohne jede Erklärung bleibennichts über die Art der Zielvereinbarung für variable Vergütungsbestandteile erklärt wird: es kann also auch um den Abschluss eines Fusionsvertrages und damit die Aufgabe der Eigenständigkeit als Kasse gehen.

Auch die jetzt mit dem TSVG geplanten Maßnahmen werden vor diesem Hintergrund nicht in allen Punkten für Transparenz sorgen.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 26.09.2018

„Kleinteiligkeit des TSVG ist erschreckend“

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Heute will das Kabinett das TSVG beschließen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußert sich hierzu in einer ersten Stellungnahme.

Einige Verbesserungen, aber weiterhin auch Kritikpunkte sehen der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister sowie Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands, in der heute vorgestellten Kabinettsvorlage eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).
„Grundsätzlich positiv ist zu beurteilen, dass sich das Prinzip ‚Mehr Leistung muss auch mehr Vergütung bringen‘ in der Gesetzesvorlage widerspiegelt. Es fehlt aber der Mut, den Weg der Entbudgetierung konsequenter zu beschreiten. Erschreckend ist die Kleinteiligkeit eines Wusts an Regelungen, die in die Praxisgestaltung eines freien Berufs erheblich eingreifen und zugleich ein Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung darstellen. Dies alles wird die Bürokratie in den Arztpraxen noch einmal deutlich erhöhen“, erklärte KBV-Chef Gassen. Sein Vorstandskollege Hofmeister kritisierte, dass die Koordinierungsleistung des Hausarztes überhaupt nicht abgebildet wird. „Im Gegenteil: Im neuen Entwurf wird die Arbeitslast des Hausarztes noch einmal gesteigert, ohne auch nur die Spur einer adäquaten Kompensation einzuräumen. Der hohe und noch einmal gesteigerte Aufwand des Hausarztes wird in keiner Weise gewürdigt“, sagte Hofmeister und fügte hinzu: „Auch der erhöhte Behandlungsaufwand für chronisch kranke Patienten spiegelt sich im Entwurf nicht wider. Doch gerade um diese Patienten müssen wir uns verstärkt kümmern.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 26.09.2018

Etat des BMG soll auf knapp 15,3 Milliarden Euro steigen

Bundeshaushalt 2019

Der Bundestag hat im September über den im Bundeshaushalt 2019 enthaltenen Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von Bundesminister Jens Spahn (CDU) beraten. Er sieht Ausgaben von insgesamt rund 15,27 Milliarden Euro und damit rund 63 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr vor.

Der mit Abstand größte Einzelposten ist der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der 2019 erneut 14,5 Milliarden Euro beträgt. Mit dem Geld werden versicherungsfremde Leistungen bezuschusst, etwa die beitragsfreie Familienversicherung oder Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft.

Für die Förderung freiwilliger privater Pflegezusatzversicherungen werden 55 Millionen Euro veranschlagt, das sind 3,1 Millionen Euro mehr als im Jahr 2018. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger sowie der Pflegekampagne stehen erneut 6,9 Millionen Euro bereit. Die Bundesmittel zur Unterstützung der durch Blutprodukte mit HIV infizierten Patienten werden von 2,5 auf 8,7 Millionen Euro aufgestockt.

Im Bereich der Prävention sind unter anderem 11,9 Millionen Euro (2018: 12,2 Millionen Euro) zur Aufklärung der Bevölkerung über sexuell übertragbare Krankheiten vorgesehen. Weitere 9,2 Millionen (2018: 9,8 Millionen) Euro stehen für die Drogenaufklärung bereit. Ferner werden 3,2 Millionen Euro (2018: 4,3 Millionen) veranschlagt im Zusammenhang mit Aufgaben der Migration und Integration. Mit erneut drei Millionen Euro gefördert werden Initiativen gegen die “Volkskrankheit” Diabetes Mellitus.

Bei den Forschungsvorhaben ist eine Aufstockung von 500.000 Euro auf zehn Millionen Euro zur Entwicklung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für die Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege eingeplant. Weiterhin gehen insgesamt 105,4 Millionen Euro in die Finanzierung des internationalen Gesundheitswesens sowie als Beiträge an internationale Organisationen. So soll die Weltgesundheitsorganisation (WHO) allein 25,7 Millionen Euro Mitgliedsbeitrag erhalten.

Debatte um aktuelle Gesetzesvorhaben der Regierung

Knapp 95 Prozent des Etats entfallen alleine auf den Zuschuss zum Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsetat bietet damit traditionell wenig Spielraum für politisch geprägte Ausgabenschwerpunkte. In seiner Einbringungsrede ging Minister Spahn vor allem auf die aktuellen Gesetzesvorhaben ein. So werde künftig jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus voll gegenfinanziert. In der Altenpflege seien 13.000 neue Stellen vorgesehen. Zudem werde dort eine flächendeckende tarifliche Vergütung angestrebt. Spahn räumte allerdings ein, dass die Besetzung von Pflegestellen weiterhin schwierig sei, weil es auf dem Markt an Fachpersonal mangele.

In der überwiegend sachlich geführten Debatte (1. Lesung) ging es neben den Verbesserungen im Pflegebereich auch um die effektivere Vergabe von Facharztterminen, die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie um den Ausbau der Telemedizin, um vor allem die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zu unterstützen.

Opposition: Spahn muss endlich handeln

Linke und Grüne hielten dem Minister vor, außer Ankündigungen bislang wenig erreicht zu haben. Pia Zimmermann (Die Linke) warnte, die Arbeits- und Versorgungsbedingungen in der Pflege würden immer schlimmer. “Die Situation spitzt sich weiter zu.” Die gewaltigen Probleme spiegelten sich im Gesundheitshaushalt überhaupt nicht. Vielmehr werde der sogenannten schwarzen Null alles andere untergeordnet.

Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) hielt Spahn vor, eher ein Medienminister als ein Macher zu sein. Die konzertierte Aktion Pflege sei zwar gut, aber derzeit nicht mehr als eine Überschrift, während es in der Versorgung schlecht stehe. Ideen müssten endlich in die Praxis umgesetzt werden. Sie wies auch auf Probleme bei der Umsetzung der Pflegeausbildungsreform hin sowie auf den sich abzeichnenden Kampf um Pflegefachpersonal zwischen Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen.

FDP: “Ambulante Staatsmedizin” durch “sozialistischen Eingriff”

Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus ging vor allem kritisch auf die geplante Ausweitung der Sprechstundenzeiten von Ärzten ein. Es sei bekannt, dass Ärzte schon jetzt mehr Sprechstunden anböten, als vorgeschrieben. Die Novelle sei “ein sozialistischer Eingriff”, zumal die jeweiligen Praxisbesonderheiten gar nicht berücksichtigt würden. So drohe eine “Sprechstundenpolizei” und eine “ambulante Staatsmedizin”.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, http://www.krankenkassen-direkt.de, 14.09.2018

Neuer EBM kommt später

Der neue EBM kommt definitiv nicht zum 1. Januar 2019. KBV und GKV-Spitzenverband verständigten sich am Dienstag darauf, die Einführung zu verschieben. Grund sind Vorgaben, die das Bundesgesundheitsministerium mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz plant.„Wir können jetzt nicht einen neuen EBM beschließen, der im nächsten Jahr abermals angepasst werden muss“, begründete Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, die Entscheidung.Nach dem bisherigen Zeitplan sollte die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in diesem Jahr abgeschlossen werden, sodass die neuen Regelungen ab Januar hätten gelten können. Dazu hätten KBV und GKV-Spitzenverband bis Ende September im Bewertungsausschuss einen Beschluss fassen müssen.

Vorgaben zur Aktualisierung des EBM

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das zum 1. April 2019 kommen soll, enthält Vorgaben zur Aktualisierung des EBM, die eine Änderung des Zeitplans erforderlich machen. Der Bewertungsausschuss wird darin aufgefordert, insbesondere die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.Rationalisierungsreserven, die sich aufgrund des technischen Fortschritts durch Automatisierung und Digitalisierung ergäben, sollten zugunsten der „sprechenden Medizin“ genutzt werden.

Frist bis 30. September 2019

Der Gesetzentwurf sieht neben den inhaltlichen Vorgaben auch konkrete Fristen vor: Der Bewertungsausschuss soll bis Ende März kommenden Jahres ein Konzept vorlegen, wie er die verschiedenen Leistungsbereiche aktualisieren will. Die Änderungen sollen spätestens bis zum 30. September 2019 vorgenommen werden.Der Bewertungsausschuss wird seinen Zeitplan zur EBM-Weiterentwicklung anpassen und neu beschließen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 21.09.2018

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