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Europas Ärzte wählen Prof. Montgomery zu ihrem Präsidenten

Die Generalversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der europäischen Union (CPME) in Genf wählte am 10. November den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, mit überwältigender Mehrheit (22:6 Stimmen) zu ihrem Präsidenten.

Montgomery, der seit dem Jahr 2011 auch Präsident der Bundesärztekammer ist, wird das Amt am 1. Januar 2019 von dem Schweizer Dr. Jacques de Haller übernehmen. Montgomery  vertritt dann die Interessen der europäischen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europaparlament für die nächsten drei Jahre.

„Zwei große Ereignisse stehen Europa ins Haus: Brexit und Wahlen. Beides stellt eine Herausforderung für die Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitswesen dar. Mein Ziel ist es, in der Debatte um den Brexit gleichermaßen sichere Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sowie eine hohe Qualität der Versorgung zu erhalten. Europäische Ärzte leisten wichtige Dienste im Vereinigten Königreich – ohne sie bräche nach dem Brexit die Versorgung zusammen. Das gilt es im Interesse der Patienten zu verhindern“, betonte Montgomery. Mit Blick auf die Wahlen zum Europaparlament und die Wahl einer neuen Kommission sagte er: „Wir Ärzte hoffen auf ein starkes, am Gemeinwohl orientiertes Parlament und eine Kommission, die Gesundheit voranstellt. ´Health in all policies` ist wichtiger als europäische Bürokratie und übergroße Industriefreundlichkeit.“

Im Namen der Ärztinnen und Ärzte Europas bot Montgomery der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament eine enge Zusammenarbeit an, zum Beispiel  bei Projekten, die den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern können. Gleichzeitig stellte er klar, dass das CPME den für die Gesetzgebung zuständigen Akteuren genau auf die Finger sehen werde, insbesondere dann, wenn die Union das Subsidiaritätsprinzip verletze und in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreife. „Der Binnenmarkt darf nicht als Argument missbraucht werden, um die Autonomie der EU-Mitglieder bei der Organisation ihrer Gesundheitssysteme einzuschränken“, warnte Montgomery.

Dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte gehören die nationalen Ärzteorganisationen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Er hat zum Ziel, Auffassungen und Interessen der ärztlichen Berufsorganisationen zu koordinieren. Auf unterschiedlichen Gebieten der Gesundheits- und Sozialpolitik werden die Auffassungen der einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinander abgestimmt, um so als eine Stimme der Ärzte Europas vor den europäischen Institutionen aufzutreten.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 12.11.2018

Arbeitszeiten im Krankenhaus regelmäßig kontrollieren

Der Marburger Bund fordert die Länder auf, die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht anzuweisen, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz zu ahnden. „Es ist zwingend erforderlich, dass die Gewerbeaufsicht von sich aus verstärkt ein Auge auf die Arbeitszeiten im Krankenhaus richtet“, heißt es in einem Beschluss der 134. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft. Es genüge nicht, nur die angezeigten Verstöße zu verfolgen.

Die Arbeitsbelastung in den Kliniken steige von Jahr zu Jahr. Die Folge seien Arbeitszeiten, die oft weit über das zulässige Maß hinausgehen. So betrage die tatsächliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden und Dienste bei über 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt mehr als 49 Stunden (MB-Monitor 2017). In einer repräsentativen Umfrage des MB-Landesverbands Baden-Württemberg unter seinen Mitgliedern haben sich deswegen 85 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte für anlasslose Kontrollen ausgesprochen.

Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 10.11.2018

Aktuelle Passion Chirurgie: Neurochirurgie im Fokus

Die aktuellste Ausgabe der PASSION CHIRURGIE widmet sich der Neurochirurgie, die sich mit allen operativ zu behandelnden Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems befasst. Das Fach bietet ein reiches Spektrum für Spezialisierungen und strahlt eine besondere Faszination aus. Operationen am Gehirn sind meist sehr aufwendig und Millimeter können über lebenslange Schäden beim Patienten entscheiden. Fingerspitzengefühl ist also gefragt.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

November-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Buchankündigung: Leitlinien Unfallchirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. gibt als wissenschaftliche Fachgesellschaft seit 1996 Leitlinien für die unfallchirurgische Diagnostik und Therapie heraus. Diese werden alle 5 Jahre überarbeitet und sind auf der Leitlinien-Seite der AWMF stets aktuell einzeln abrufbar. Bisher sind drei Auflagen der DGU-Leitlinien 1997, 1999 und 2001 als Buch erschienen.

Die erheblich erweiterte neue 4. Auflage macht mit der E-Book-Ausgabe den entscheidenden Schritt in die Zukunft. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert incl. neuer Leitlinien. Auf 680 Seiten finden Sie 26 aktuelle DGU-Leitlinien (2 x S3 und 8 x S2 Niveau).

Themen der 26 Leitlinien

  • Polytrauma – Schwerverletzte (Kurzfassung)
  • Verletzungen von: Wirbelsäule (3 Leitlinien), Schulter, Arm und Hand (5 Leitlinien), Hüfte und Oberschenkel (3 Leilinien), Kniegelenk (5 Leitlinien), Unterschenkel und Sprunggelenk (3 Leitlinien)
  • Frakturen im Kindesalter (3 Leitlinien)
  • Infektionen (2 Leitlinien)
  • Implantatentfernung

Bitte nutzen Sie die Subskriptionsfrist bis 12.11.2018 für den um 16,- Euro reduzierten
Bezug der aktuellen Leitlinien!

Buchankündigung
Bucheinleitung

OPS 2019: DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung

Das DIMDI hat die endgültige Fassung der Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen. Vorschläge kamen dabei zumeist von den Fachgesellschaften sowie von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Viele Prozeduren können mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden. Der OPS ist eine Grundlage für die Entgeltsysteme. Das DIMDI gibt ihn jährlich neu heraus. Operationen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPSverschlüsselt werden.

In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, Operationen und Prozeduren nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zu kodieren; in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern vereinbart.

Die Kodierung erfolgt auf Basis des Systematischen Verzeichnisses des OPS. Das zugehörige Alphabetische Verzeichnis erleichtert die Arbeit mit dem OPS in der Praxis.

Einige wichtige inhaltliche Änderungen im OPS 2019

  • Aufnahme neuer Kodes für die Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese
  • Konkretisierung der Hinweise und Mindestmerkmale bei den Kodes für die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung und für die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
  • Aufnahme neuer Kodes für die Beatmungsentwöhnung [Weaning]
  • Streichung der Kodes zur Anrechnung von Therapieeinheiten, die von Pflegefachpersonen und im Rahmen einer Gruppentherapie von Spezialtherapeuten im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik erbracht werden

Der Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen (“Was ist neu im OPS Version 2019?”). Alle Änderungen im Detail finden Sie in der Aktualisierungsliste. Die Differenzliste enthält die Veränderungen der endgültigen OPS-Fassung gegenüber der Vorabfassung. Die Aktualisierungsliste zum PKMS 2019 liegt dem ZIP-File für die Aktualisierungslisten bei.

Das Alphabetische Verzeichnis zum OPS 2019 wird an die Änderungen im Systematischen Verzeichnis angepasst und in Kürze ebenfalls veröffentlicht.

OPS 2019 Online
Basisinformationen zum OPS

Quelle: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Waisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln, www.dimdi.de, 24.10.2018

Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)” zugestimmt.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.

Bundesminister Jens Spahn: “Das Hauptproblem bei der Organspende ist nicht die Spendebereitschaft. Die hat in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren. Da setzen wir jetzt ganz konkret an. Losgelöst von der grundsätzlichen Debatte zur Widerspruchslösung sollten wir das Gesetz zügig beraten und beschließen. Denn es wird Leben retten. Das sind wir den zehntausend Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten.”

Die Regelungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Transplantationsbeauftragte (TxB) bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben

Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben:

  • Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten.
  • Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden.
  • Der Aufwand wird vollständig refinanziert; die korrekte Mittelverwendung durch die Entnahmekrankenhäuser ist nachzuweisen.

Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt

  • TxBs sind auf den Intensivstationen hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen;
  • sie erhalten Zugangsrecht zu den Intensivstationen;
  • den TxBs sind alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials zur Verfügung zu stellen;
  • TxBs sind für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freizustellen; die Kosten dafür trägt die Klinik.

Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser

  • Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet
  • sie erhalten einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen;
  • Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag als Ausgleich dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird;
  • die Höhe dieses Zuschlags beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.

Kleinere Entnahmekrankenhäuser werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt

  • Bundesweit bzw. flächendeckend wird ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
  • Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend und regional qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Damit werden insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser unterstützt.
  • Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) werden verpflichtet, bis Ende 2019 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.

Potentielle Organspender werden besser erkannt und erfasst

  • Mit der Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems wird die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen.
  • Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) intern erfasst und bewertet werden.
  • Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen dann den Entnahmekrankenhäusern und den zuständigen Landesbehörden übermittelt und veröffentlicht werden.

Abläufe und Zuständigkeiten müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • Die Kliniken müssen zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.

Angehörige sollen besser betreut werden

  • Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung wird insbesondere der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender klar geregelt. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 31.10.2018

Ärztemonitor: Ärzte kümmern sich um ihre Patienten

Ärztemonitor – Zum vierten Mal hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem NAV-Virchow-Bund rund 11.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu ihrem Beruf befragt. Die Ergebnisse zeigen: Die Niedergelassenen sind echte „Kümmerer“ und engagieren sich gerne für ihre Patienten. Aber: Die Rahmenbedingungen machen ihnen zu schaffen.

„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen engagieren sich enorm für ihre Patienten. Die Berufszufriedenheit ist hoch, der tägliche Einsatz groß. Immer noch arbeiten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen über 51 Wochenstunden. Diese hohe Zahl machen die in eigener Praxis selbstständigen Mediziner möglich. Doch der Wandel zeigt sich deutlich: Immer mehr Ärzte starten als Angestellte in den Beruf – mit großem Engagement, doch logischerweise mit arbeitsvertraglich definiert weniger Arbeitszeit. Gleichzeitig spielen gesellschaftliche Entwicklungen wie eine vernünftige Balance von Familie und Beruf eine immer wichtigere Rolle. Kurzum: Jeder, der die Ärzte zu immer noch mehr Arbeit zwingen will, muss wissen, die Ressourcen sind begrenzt! Politischer Zwang und Eingriffe in Praxisabläufe verbessern die Versorgung nicht, sondern schrecken den medizinischen Nachwuchs ab.“ Das hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute anlässlich der Vorstellung des Ärztemonitors 2018 klargestellt.

„Die ärztliche Freiberuflichkeit und Selbständigkeit sind das zentrale Element der Leistungsfähigkeit des ambulanten Bereiches. Dass der Arzt nur dem Patienten verpflichtet und nicht von Weisungen Dritter abhänig ist, ist eine der Säulen unseres Gesundheitssystems. Hieraus erklären sich die hohen Zufriendheitswerte“, erklärte Dr. Dirk Heinrich für den NAV-Virchow-Bund.

Doch immer mehr Ärzte sind angestellt. Viele von ihnen wünschen sich eine bessere Work-Life-Balance und arbeiten deshalb in Teilzeit. „Das bedeutet: Wenn diese Entwicklung weitergeht, werden wir zusätzlich zum Ärztemangel auch ein Mangel an verfügbarer Arbeitszeit für Patienten haben. Jede Minute kann nur einmal aufgewendet werden“, führte Gassen aus.

Unabhängig vom Trend zur Anstellung müsse jedoch alles unternommen werden, um die Niederlassung in Selbständigkeit zu fördern, erklärt Dr. Heinrich. „Dazu ist es jedoch erforderlich, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Ein erster Schritt ist die Beendigung der unseligen Budgetierung“, so der Bundesvorsitzende des Verbands der niedergelassenen Ärzte.

Die Meinungsforscher fragten die Ärzte und Psychotherapeuten auch nach ihren persönlichen Erfahrungen mit körperlicher oder verbaler Gewalt im Praxisalltag. Jeder vierte Arzt gab an, schon einmal körperlich angegriffen oder physisch bedroht worden zu sein. Fast 40 Prozent der Ärzte berichten zudem über verbale Gewalt in den letzten 12 Monaten.

Für die Befragung im Auftrag von KBV und NAV-Virchow-Bund hat das Meinungsforschungsinstitut infas rund 11.000 Telefoninterviews durchgeführt. Der Ärztemonitor ist die größte Erhebung unter niedergelassenen und angestellten ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland.

Obwohl sie die Rahmenbedingung als schwierig kritisieren, sind 90 Prozent der Ärzte und 97 Prozent der Psychotherapeuten mit ihrem Beruf als solchem zufrieden, 99 Prozent der Befragten beider Gruppen finden zudem ihre Arbeit nützlich und sinnvoll.

Ergebnisse der Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 18.10.2018

Schaufenster November 2018

Stationäre Versorgung

Orientierungswert für Krankenhauskosten 2018 beträgt 1,96 %

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist.

Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2017 und des ersten Halbjahres 2018 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2016/erstes Halbjahr 2017) 1,96 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,39 Prozent und für Sachkosten bei 1,26 Prozent. In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.

Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.

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LANGENBECK-VIRCHOW-HAUS

 4. Forum Ambulantes Operieren

Bereits zum 4. Mal findet in Berlin am 07. bis 08. Dezember 2018 das Forum Ambulantes Operieren statt, für diejenigen, die sich für das Thema ganz speziell interessieren. Experten werden mit teilnehmenden Ärzten die gesundheitspolitischen und -ökonomischen Hintergründe und Chancen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung diskutierten. Auch der BDC wird mit dem Vortrag „Zukünftige Vergütungssysteme des Ambulanten Operierens“ von Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg vertreten sein.

Agenda & Anmeldung…

7,1 Millionen stationär operierte Patienten im Jahr 2017

Bei 38 Prozent (7,1 Millionen) der 18,9 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern
behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2017 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2017 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff  unterziehen mussten, 60 Jahre und älter. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, wenn Patientinnen und Patienten mehrfach im Jahr behandelt wurden. Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe 60+ zählten mit 261.300 Maßnahmen sogenannte „andere Operationen am Darm“, bei denen zum Beispiel Verwachsungen gelöst oder Darmabschnitte aufgedehnt wurden. Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen (209.100) und Implantationen einer Endoprothese am Hüftgelenk (199.300).

Auch bei den 45- bis 59-Jährigen wurden mit 87.700 chirurgischen Eingriffen am häufigsten
„andere Operationen am Darm“ durchgeführt. Bei den Frauen in diesem Alter lagen die Operationen an Mittelfußknochen oder den Zehengliedern des Fußes an erster Stelle (48.700). Bei den Männern war es der Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Kreuzbein und zum Steißbein (45.000).

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Aktuelle BDC|Umfragen

Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Ziel hat.

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Silver Worker 2018

Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit, auch nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten?

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Personalia November 2018

Dr. med. Axel Blasi wechselte als Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädischen Chirurgie des Eichsfeld-Klinikums in Heilbad Heiligenstadt an das Klinikum Werra-Meißner. Dort leitet er die Orthopädie und Unfallchirurgie der Standorte Eschwege und Witzenhausen.

Dr. med. Marc Dammann ist seit April 2018 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Koloproktologie am Petrus-Krankenhaus in Wuppertal. Im Laufe des Jahres kommt die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am St. Josef-Krankenhaus in Wuppertal noch hinzu. Zuvor war er langjähriger Oberarzt in der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Essen und leitender Oberarzt in der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Johanna-Etienne-Krankenhaus in Neuss.

Dr. med. Silke Ganzera, ehemalige Chefärztin der Chirurgischen Klinik des HELIOS St. Josefs-Hospital Bochum-Linden, ist seit Oktober 2018 selbständige Ärztin in der BGA des Coloproktologischen Zentrums Düsseldorf.

Prof. Dr. med. Matthias Hansen, ehemals Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der Hochtaunuskliniken in Bad Homburg, hat sich in seiner Heimatstadt Mainz mit einer Orthopädisch-Traumatologischen Praxis niedergelassen.

Professor Dr. med. Thomas Moesta trat zum 1. Oktober 2018 seinen Dienst als Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Halle (Saale) an. Der ehemalige Chefarzt der Klinik für Allgemein,-Viszeral- und minimalinvasiven Chirurgie am KRH Klinikum Siloah-Oststadt-Heidehaus in Hannover wurde durch den Aufsichtsrat des UKH für sechs Jahre in diese Funktion berufen.

Dr. med. Stefan Nachbaur ist neuer Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädischen Chirurgie am Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt. Er war zuvor langjährig als Oberarzt in der Abteilung tätig.

Dr. med. Bernhard Papenfuß leitet seit September 2018 das Rehazentrum München-Ottobrunn. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Facharzt für Chirurgie, Spezielle Unfallchirurgie betreibt dort zudem auch eine Privatpraxis.

Prof. Dr. med. Matthias Schauer ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Endokrine Chirurgie am Augusta-Krankenhaus in Düsseldorf. Der Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Spezielle Viszeralchirurgie und Thoraxchirurgie folgt auf Prof. Dr. med. Karl-Heinz Schultheis, der zum Januar 2019 das Amt des Ärztlichen Direktors im Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf übernimmt.

Dr. med. Klaus-Thilo von Trotha ist seit September 2018 Leitender Oberarzt der Klinik für Gefäßchirurgie am Marienhospital in Aachen.

4. Herbsttagung 2018 – BDC|Berlin

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

hiermit möchte der BDC|Berlin in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen – ANC|Berlin Sie sehr herzlich am Mittwoch, den 21.11.2018 um 19.00 Uhr zu unserer 4. Herbsttagung des BDC|Berlin in das Karl Storz Besucher- und Schulungszentrum Berlin einladen.

Ab 18.30 Uhr besteht bereits die Möglichkeit für einen Imbiss im Catering-Bereich im 1. OG.
Nachdem wir in den letzten Jahren die Themen Chirurgische Weiterbildung, Chirurgische Karriere und Familie sowie Arbeitsmodelle im Umbruch erörtert haben, möchten wir in diesem Jahr das Thema „Ich bin dann mal weg? – Deutsche Chirurgen im Ausland, Ausländische Chirurgen in Deutschland“ mit Ihnen diskutieren. Es ist uns gelungen kompetente Referenten/innen für die offene Podiumsdiskussion anlässlich der Herbsttagung zu gewinnen. Wir möchten mit Ihnen die unterschiedlichen
Facetten dieses Themas kontrovers diskutieren.

4. Herbsttagung 2018 – BDC|Berlin
21.11.2018, 19 Uhr
Karl Storz Besucher- und Schulungszentrum Berlin, Konferenzraum „Luise“ 3. OG, 10115 Berlin

In diesem Jahr findet nach der 4-jährigen Amtsperiode satzungsgemäß erneut die Wahl des Vorstandes des BDC|Berlin statt. Der bisherige Vorstand wird erneut vollständig kandidieren. Weitere Kandidaten sind selbstverständlich herzlich willkommen (Bewerbungen und Kandidatenvorschläge bitte bis 31.10.2018) an
[email protected].

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Programm