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Chirurgie-Suche.de: BDC-Portal geht offline

Aufgrund einer überschaubaren Nutzerzahl und bevorstehender hoher Kosten wird der BDC das Portal Chirurgie-Suche. de ab dem 01. Januar 2019 einstellen. „Wir sehen uns gezwungen, dieses Serviceangebot für BDC-Mitglieder einzustellen. Der Mehrwert steht leider nicht im Verhältnis zu der Investition, die wir tätigen müssten, um das Portal auf den neuesten Stand zu bringen und damit wettbewerbsfähig zu bleiben“, so Vizepräsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg. Der BDC-Vorstand hätte einstimmig beschlossen sich anstelle dessen auf die Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die notwendigen Plattformen zu konzentrieren. „Wir bitten um das Verständnis der Mitglieder und hoffen, in deren Sinne entschieden zu haben“, ergänzt Präsident Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Personalia Dezember 2018

Dr. med. Markus Ahrens, zuvor zehn Jahre als Oberarzt in der Chirurgie des Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Campus Kiel tätig, ist seit Anfang November Co-Chefarzt der Chirurgie der HELIOS Klinik Lengerich. Der Facharzt für spezielle Viszeralchirurgie und Unfallchirurgie wird zunächst zusammen mit Dr. med. Matthias Wankmüller die Abteilung leiten bevor er diese dann nach Ruhestand des Kollegen später als alleiniger Chefarzt übernehmen wird.

Dr. med. Christian Clausen wechselte zum 1. September als Chefarzt an die Klinik für Unfall- und Orthopädische Chirurgie der Asklepios Klinik Nord Heidberg in Hamburg. Der ehemalige Chefarzt der Henstedt-Ulzburger Paracelsus-Klinik möchte zusammen mit dem anderen Chefarzt der Klinik dort unter anderem die Bereiche Sportorthopädie, Sporttraumatologie und Endoprothetik stärken.

Dr. med. Koray Ersahi, Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie und ehemals Oberarzt am HELIOS Klinikum Krefeld, ist seit September neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie des St. Josef-Hospital in Troisdorf.

Dr. med. Christoph Faymonville ist seit September 2018 neuer Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie, Hand-, Fuß- und Wiederherstellungschirurgie des Evangelischen Krankenhauses Köln Weyertal. Er löst Dr. med. Karl-Ernst Sander ab, der in den Ruhestand geht, der Abteilung jedoch noch stundenweise zur Verfügung steht.

PD Dr. med. Olaf Guckelberger ist seit Mitte September 2018 Chefarzt der Allgemein-, Viszeral-, und Gefäßchirurgie am HELIOS Klinikum Meiningen. Er war zuvor Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am St. Joseph-Krankenhaus in Berlin.

Stefanie Hild, Fachärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie, ist neue Chefärztin der Allgemein- und Viszeralchirurgie im Kreiskrankenhaus Waldbröl.

Dr. med. Ulrich Lindenberg, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des DRK Krankenhauses Lichtenstein, ist zum leitenden Chefarzt des Krankenhauses gewählt worden.

Prof. Dr. med. Norbert Senninger hat im November die Leitung der Universitätsklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Oldenburg übernommen. Senninger kommt von der Universitätsklinik Münster und war dort in gleicher Funktion bis zu diesem Jahr mehr als zwei Jahrzehnte tätig.

PD Dr. med. Nikolaos Tsilimparis ist seit September 2018 neuer Chefarzt der Abteilung für Gefäßchirurgie am LMU Klinikum der Universität München. Davor war er im Uniklinikum Hamburg Eppendorf Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Gefäßmedizin, Gefäßchirurgie, endovaskuläre Therapie, Angiologie.

Gesucht: Sektoral unvorbelastete Experten

Dr. Stephan Dittrich über die Erprobung der Hybrid-DRG

Der Ruf nach einer sektorenübergreifenden Versorgung und Vergütung wird immer lauter. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert Modelle zur besseren Zusammenarbeit von Kliniken und Praxen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll zudem im Auftrag der Koalition bis 2020 Vorschläge für eine übergreifende Versorgung erarbeiten. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben vor drei Jahren ein Pilotprojekt in Thüringen ins Leben gerufen. Seit knapp einem Jahr läuft es laut Initiator, Dr. Stephan Dittrich, erst richtig an. Eine einheitliche Vergütung für gleiche Leistungen soll sektorale Anreize beseitigen erläutert der Chirurg im Interview.

opg: Wann hat das Projekt begonnen? Wie lange soll es laufen?

Dittrich: April 2015 wurde der Vertrag unterzeichnet. Im Oktober 2017 ist es offiziell gestartet. Die Umsetzung in den Kliniken braucht immer ein halbes Jahr, so dass das Projekt im Grunde erst gerade angelaufen ist und jetzt erst die ersten Fälle reinkommen – 100 sind es bislang. Das Projekt soll vier Jahre laufen.

opg: Was ist die Grundidee des Modellprojekts?

Dittrich: Es geht bei dem Projekt um die Frage, was ist für den Patienten sinnig und notwendig mit einer klaren Definition von Indikation, Behandlungspfad und Abschluss mit entsprechendem Follow-up, unabhängig von sektorenspezifischen Bedingungen, so dass ein und dieselbe Leistung in der Klinik, in der Ambulanz oder der Praxisklinik ähnlich oder gleich honoriert wird. Denn einem Patienten, der einen Leistenbruch hat, ist es völlig egal, wo er operiert wird, Hauptsache es läuft gut und er hat hinterher keine Probleme mehr.

opg: Was sind die Vorteile?

Dittrich: Der Vorteil ist, dass sämtliche sektorale Denke und Anreize, die ökonomisch, medizinisch, föderal bestehen, außen vorgelassen werden und patientenorientiert behandelt wird. Die Indikation entscheidet, wer was wann wo mit welchen Mitteln macht. Kosten und Krankenhausaufenthalte könnten auf diese Weise möglicherweise gesenkt werden – aber das sind alles Sekundärfragen. Ambulant heißt, dass es für Kostenträger nicht unbedingt billiger ist. Klar schlagen die Personal- und Infrastrukturkosten in den Kliniken hoch zu buche, doch die OPs selbst sind ähnlich teuer. Ein weiterer Vorteil ist, dass man jetzt zum ersten Mal eine saubere Kostenkalkulation durchführen und herausfinden kann, was dieselbe Behandlung in der Klinik und in der Praxis kostet. Momentan ist das alles Verhandlungssache und Mystik, das sagt auch der Sachverständigenrat. Wenn wir tatsächlich an der Schnittstelle ambulant-stationär eine neue Versorgungsschiene aufmachen wollen, was allgemein gefordert wird, dann braucht es dafür ein sauber kalkuliertes und transparentes Honorierungssystem. Das Pilotprojekt ist geeignet das auszuloten.

Dr. med. Stephan Dittrich

  • Facharzt für Chirurgie
  • Regionalvertreter der Niedergelassenen im BDC (2007 bis 2018)
  • Vizepräsident des Bundesverband Ambulantes Operieren e.V.
  • Vorstandsmitglied der Mitteldeutschen Chirurgen Vereinigung e.V.
  • Kooptiertes Vorstandsmitglied der Thüringischen Gesellschaft für Chirurgie e.V.

 

opg: Ein „indikationsbezogenes“ Projekt?

Dittrich: Wir haben eine Indikation – zum Beispiel einen Leistenbruch – definieren genau, wann ein Leistenbruch operationspflichtig ist, wie sind die Nebenerkrankungen, ob die Behandlung potenziell ambulant zu behandeln oder ob es ein ambulant-stationärer Krankenhausfall ist. Das Ganze wird dokumentiert. Dann wird der Patient dort operiert, wo es für ihn am sinnvollsten ist – entweder rein ambulant oder er bleibt ein oder zwei Tage auf Station. Am Ende gibt es einen Nachbericht über die OP. Und die operierende Einrichtung behält die Verantwortung für den Patienten bis zum Abschluss. Nach vier bis sechs Wochen gibt es einen Abschlussbericht mit klinischer Untersuchung, mit Patientenbefragung, Dokumentation mit Qualitätskriterien. Nach einem Jahr soll es ein Follow-up geben, dann werden die Ergebnisse angeschaut.

opg: Wie viele Kliniken und Praxen machen bei dem Projekt mit und war es schwer, diese für das Vorhaben zu gewinnen?

Dittrich: 27 von 32 Klinken in Thüringen, die infrage kamen, hatten Interesse gezeigt und wollten mitmachen. Aktuell sind acht Kliniken unter Vertrag. Von den niedergelassenen Chirurgen haben wir 14 Praxen im Umfeld dieser Kliniken einbezogen. Vorbehalte gab es angesichts der geringen Fallzahlen eine Routine aufzubauen.

opg: Warum wurde Thüringen für das Projekt ausgewählt?

Dittrich: Da gibt es mehrere Gründe. Thüringen ist ein Flächenland. In den einzelnen Fachbereichen gibt es keinen so starken Wettbewerb zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern, wie dies etwa im Ballungsraum München der Fall ist. Zwischen den Fachgesellschaften, Kliniken, niedergelassenen Ärzten, KV, Landesärztekammer gibt wa eine gewisse Harmonie, eine Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Wir haben mit der NAO GmbH in Thüringen ein starkes Netzwerk, dass das Management komplett übernimmt: Abrechnungen und Filemanagement, und das alles IT-gestützt. Die Techniker Krankenkasse ist zudem in Thüringen nicht so stark vertreten, dass auftretende Probleme gleich systemrelevant wären.

opg: Welchen Part übernimmt die Techniker Krankenkasse? Welche Kosten entstehen?

Dittrich: Die TK hat sich als Kostenträger zur Verfügung gestellt. Das Ganze kostet nicht mehr als die Regelversorgung. Wir haben eine Hybrid-DRG gebildet – das sind die gewichteten Ausgaben aus bisherigen ambulanten und stationären Leistungen bei gleichen Indikationen. Das heißt, nur ambulant-sensitive Krankenhausfälle wurden berücksichtigt. Daraus wird ein gewichteter Mittelwert gebildet. Die Kasse trägt das Morbiditätsrisiko. Der Preis für den Leistenbruch entspricht damit in etwa der bisherigen Regelversorgung.

opg: Taugt das Konzept, um es auf andere Versorgungsbereiche zu übertragen? KBV-Vorstand Dr. Gassen hält von einer Hybrid-DRG nichts und will ein ganz neues Honorierungssystem.

Dittrich: Die Zusammenfassung von EBM-und DRG-Leistungen als Hybrid-System ist für das Projekt eine praktikable Honorierungsplattform, so dass man zwischen Klinik und Niederlassung eine harmonisierte Vergütung hat, um sektorale Anreize auszuschalten. Ziel ist, dass gleiche Leistungen gleich vergütet werden. Voraussetzung dafür ist eine saubere Kalkulation der Leistungen. Wie man das dann nennt, ist egal. Vorteil an einer DRG-basierten Kalkulation ist, dass es regionalisierbar ist anhand des Landesbasisfallwertes und die Kliniken einen einheitlichen Automatismus haben, anstatt das über unterschiedliche Honorare im ambulanten Bereich diskutiert werden muss. Das EBM-System ist mit Punkten und Orientierungspunktwert einfach ungeeignet für solche Fälle, wie wir sie im Schnittstellenbereich haben. Gesundheitsexperten und die KBV reden seit mehr als 15 Jahren von einer integrierten Versorgung und wenn es dann einer tut, dann sagen sie, wir wollen es anders haben. Wenn Herr Gassen keine Kreuzung zwischen Esel und Pferd haben will, sage ich: selbst wenn dabei ein Maultier herauskommt, dann kann es den Karren aus dem Dreck ziehen und ist dabei ein sehr genügsames Tier, während das Pferd weiter wiehert und der Esel weiter ia sagt. Zudem braucht es zu lange, um ein komplett neues Honorierungssystem auf den Weg zu bringen. Als Hilfsbrücke ist die Hybrid-DRG erst einmal anwendbar und für jede Kasse transparent, man kann nachrechnen, wie man auf den Preis kommt. Vor allem haben wir momentan drei Vergütungssysteme – vertragsärztlich ambulantes Operieren nach EBM mit den budgetierten ambulanten Leistungen, das ambulante Operieren nach § 115 SGB V, wo die adjuvanten Leistungen nicht budgetiert sind aber trotzdem nach EBM abgerechnet wird, und wir haben das kurzstationäre Operieren nach DRG mit Abschlag. Das muss sich ändern.

opg: Für wen ist eine sektorenübergreifende Versorgung nicht geeignet?

Dittrich: Es braucht einen klaren Anfangs- und Endpunkt einer Erkrankung. Um Fallpauschalen abzubilden, bietet sich der gesamte operative und interventionelle Bereich an. Viele Herzschrittmacher werden ambulant implantiert. Da gibt es ein weites Feld, was ambulant machbar ist. Das Projekt wäre für chronische Erkrankungen und Multimorbide aus meiner Sicht nicht geeignet, weil es keinen Anfang und kein Ende gibt. Da müssen andere Kriterien greifen. Es geht darum, für die Fälle, die ambulant wie stationär behandelt werden können eine Regelung zu finden, ohne dass diese durch sektorale Befindlichkeiten getriggert ist. Alles das, was zuvor vollstationär behandelt werden musste, bleibt auch im Krankenhaus. Es geht nicht darum, die Leute massenhaft aus den Kliniken zu holen.

opg: Was sind Ihre Forderungen an die Politik?

Dittrich: Dass Leute in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe über das Thema reden, ohne selbst sektoral behaftet sind und man frei von sektoralen Befindlichkeiten die Dinge betrachtet, wie wir es aktuell in Thüringen machen. Das zweite wäre: Wenn man eine solche harmonierte Versorgung und Vergütung haben will, sollte ein entsprechender Rechtsrahmen vorgegeben werden – und zwar im Sozialgesetzbuch, Bundesmantelvertrag und den gesamten Richtlinien. Denn die Rahmenbedingungen, um im Schnittstellenbereich zu arbeiten, sind bisher noch nicht geschaffen worden.

opg: Wird das Pilotprojekt zu einem einheitlichen Vergütungssystem in der Praxis führen?

Dittrich: Deswegen machen wir es. Der Sachverständigenrat sollte das aufgreifen und empfehlen, es weiterzuführen, weil es ein Lösungsvorschlag und er patientenorientiert ist.

Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 12.10.2018

BVMed zu #ImplantFiles: Die Branche ist streng reguliert

“Jeden Tag profitieren Millionen Menschen von innovativen Medizintechnologien”

Zur #ImplantFiles-Kampagne des Recherchenetzwerks SZ/WDR/NDR und den bislang veröffentlichten Berichten nimmt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt wie folgt Stellung:

„Jeden Tag profitieren Millionen Menschen von innovativen Medizintechnologien. Medizinprodukte wie Katheterverfahren oder Schrittmachertechnologien retten Leben. Medizinprodukte wie Gelenkimplantate sorgen wieder für schmerzfreie Mobilität. Wunden werden versorgt, medizintechnische Hilfsmittel helfen Menschen, weiterhin selbstbestimmt zu leben. Oft sind komplexe Medizintechnologien der letzte Ausweg für schwerkranke Patienten, die medikamentös austherapiert sind.

Bei Implantaten, die am zentralen Herzkreislaufsystem oder am zentralen Nervensystem eingesetzt werden, ist das Anwenderrisiko am höchsten. Solche Medizinprodukte müssen auf ihre Sicherheit und Leistungsfähigkeit besonders geprüft sein und dürfen nur von erfahrenen Operateuren angewendet werden.“

Zu den genannten Themenfeldern nimmt der BVMed wie folgt Stellung:

1. Verantwortung

Der Patienten- und Anwenderschutz hat bei der Entwicklung, Produktion und Anwendung von Medizinprodukten oberste Priorität.

Die Unternehmen der MedTech-Branche stellen sich dieser Verantwortung und arbeiten intensiv an der Implementierung der neuen Regularien aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die ab 2020 gelten sollen, und an der weiteren Verbesserung der Sicherheit und Qualität ihrer Produkte.

2. Sicherheit

Die MedTech-Branche ist heute schon extrem stark reguliert. Durch die neue MDR werden die hohen Anforderungen an die Benannten Stellen, an die Herstellung der Produkte, an die klinischen Daten und an die Marktüberwachung weiter erhöht. Zu den Anforderungen gehören:

  • eine Risikoanalyse und Risikobewertung zum Nachweis der Sicherheit,
  • der Nachweis der Einhaltung aller relevanten normativen und regulatorischen Anforderungen,
  • die Durchführung einer klinischen Bewertung und Prüfung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit,
  • ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem,
  • regelmäßige sowie unangekündigte Audits durch die Benannten Stellen bei Herstellern und Zulieferern,
  • eine behördliche Überwachung.

Die Zulassung für Medizinprodukte ist dabei zeitlich befristet – im Gegensatz zu Arzneimitteln. Spätestens alle 5 Jahre werden die Produkte und das Qualitätsmanagementsystem der Hersteller re-zertifiziert. Außerdem finden jährliche Audits vor allem bei Medizinprodukten, die am Herzen und anderen Hochrisiko-Bereichen angewendet werden, statt. Darüber hinaus finden unangekündigte Audits statt.

Das regulatorische System für Medizinprodukte enthält damit gleich hohe, teilweise höhere Anforderungen als an Arzneimittel.

3. Partnerschaft

Eine enge Zusammenarbeit von Industrie mit medizinischen Einrichtungen und Ärzten ist für die Entwicklung von Medizinprodukten sowie für die sichere Anwendung von Medizinprodukten notwendig.

Nach dem Medizinprodukterecht gehört es zu den Pflichten der Hersteller, die Anwender in die sachgerechte Handhabung des Medizinprodukts einzuweisen. Bei komplexen medizintechnischen Verfahren bedarf es bei der Einweisung einer besonderen Sorgfalt, da eine unsachgemäße Verwendung von Medizinprodukten und –geräten zu Gefährdungen der Patienten oder des Personals in medizinischen Einrichtungen führen kann.

Krankenhäuser, Ärzte, Unternehmen und Krankenkassen stehen hier gemeinsam in der Verantwortung, die Qualität der Behandlungsmethoden zu evaluieren und zu verbessern. Ein gutes Beispiel für eine solche Zusammenarbeit ist das Endoprothesenregister (EPRD).

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 25.11.2018

Hubert-Waldmann-Plakette für Jörg-A. Rüggeberg

Am 22. Oktober 2018 wurde BDC-Vizepräsident Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg die Hubert-Waldmann-Plakette vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. verliehen. Für die herausragende Leistung auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie wird dieser Preis jährlich auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben.

Diese Auszeichnung ist dem Mitbegründer und langjährigen ersten Vorsitzenden des BVOU gewidmet, der in den 1950er und -60er Jahren die berufspolitische Organisation der Orthopäden in Deutschland und Europa maßgeblich mitbegründet hat.

Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg über die Verleihung: „Diese Auszeichnung würdigt im Grunde nicht eine einzelne Person, obwohl ich sie sehr gerne und mit Dank annehme. Vielmehr ist sie ein Zeichen der Anerkennung der Bemühungen um den Abbau von alten Spannungen und den Versuch, Brücken zu bauen zwischen unterschiedlichen Interessensvertretungen. Insofern sind an diesem Prozess immer viele Menschen beteiligt, von denen einer nun stellvertretend hervorgehoben wird. Ich würde mir wünschen, dass diese Ehrung Ansporn ist für alle, mehr auf Kooperation als auf Konfrontation zu setzen, um letztlich positive Ergebnisse für alle zu erreichen.“

ABDA begrüßt E-Rezept

Die ABDA begrüßt als Spitzenorganisation der deutschen Apotheker die Pläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, ein E-Rezept ab 2020 einzuführen. „Wir haben dem Bundesgesundheitsminister bereits im Sommer ein Konzept unterbreitet, wie wir uns die Einführung einer elektronischen Verordnung vorstellen. Wir wollen hier federführend unsere Expertise einbringen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Wichtig ist uns dabei, dass der Patient der Herr seiner Daten bleibt und weiterhin die freie Apothekerwahl hat. Zugleich müssen die Prozesse zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen auf Basis der Telematik-Infrastruktur eindeutig festgelegt werden.“

Die Apothekerschaft stellt einige Forderungen an E-Rezepte. Schmidt: „Das E-Rezept darf kein Handelsobjekt werden, deshalb muss zum Beispiel das Makeln damit verboten werden. Außerdem muss auch in der digitalen Welt das Zuweisungsverbot Bestand haben. Die Entscheidungshoheit des Patienten, welche Apotheke sein Rezept beliefern soll und wo er sich beraten lassen will, muss erhalten bleiben.“

Digitalisierte Arbeitsabläufe sind in den Apotheken längst selbstverständlich. Schmidt: „Sobald Apotheker das Papierrezept in Händen halten, sind alle danach folgenden Prozesse wie zum Beispiel die Auswahl des passenden Rabattarzneimittels, die Warenbestellung oder die Abrechnung komplett digitalisiert. Für uns ist das E-Rezept nur die letzte digitale Meile, die noch zu überbrücken ist.“

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Unter den Linden 19 – 23, 10117 Berlin, www.abda.de, 13.11.2018

Herz-Lungen-Maschine seit 65 Jahren erfolgreich im Einsatz

„Jährlich werden bundesweit ca. 100.000 Herzoperationen durchgeführt, davon allein rund 77.000 unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine“, erklärt Herzchirurg Dr. Andreas Beckmann, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie. „Dank der Herz-Lungen-Maschine sind seit nunmehr 65 Jahren Herzoperation möglich, die zuvor nahezu undenkbar waren. Das komplexe Medizingerät ermöglicht die Verlagerung der Herz- und Lungenfunktion außerhalb des Körpers.“

Dabei ersetzt die Herz-Lungen-Maschine (HLM) sowohl die Pumpfunktion des Herzens als auch die lebensnotwendige Sauerstoffanreicherung (=Oxygenierung) des Bluts wie auch die Gasaustauschfunktionen der Lunge, und ermöglicht so, dass das zuvor stillgelegte Herz operiert wird. Während der Operation wird die HLM, die in unmittelbarer Nähe zum Operationstisch steht, von einem speziell qualifizierten Kardiotechniker bedient. „Abgesehen von den genannten Hauptfunktionen, kann über die HLM auch die Körpertemperatur des Patienten kontrolliert gesenkt werden, was für einige Eingriffe am Herzen zwingend notwendig ist, um das Herz, und auch die übrigen Organe, vor Schäden zu bewahren“, erklärt Dr. Beckmann. „Das Wesentliche ist, dass das eröffnete Herz vollständig aus dem Kreislauf ausgeschaltet sein muss, um die Operation überhaupt zu ermöglichen.“

Der amerikanische Herzchirurg John Gibbon wandte 1937 die erste HLM an, wobei es ihm gelang, das Blut aus einer ins Herz mündenden Hohlvene in einen sogenannten Oxygenator umzuleiten, dort das Blut mit Sauerstoff anzureichern und sauerstoffeiche Blut wieder in den Körper zurück zu führen. Als Durchbruch für die Herzchirurgie galt seine erstmals 1953 durchgeführte Herzoperation, bei der die HLM 45 Minuten die totale Herz-Kreislauf-Funktion der Patientin übernahm.

An der ersten offenen, in Deutschland durchgeführten Herzoperation 1958 in Marburg durch Prof. Rudolf Zenker, war Prof. Hans Georg Borst, einer der Gründungsväter der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, maßgeblich beteiligt und bediente u.a. die Herz-Lungen-Maschine. „Das war ein entscheidender und revolutionärer Durchbruch für die gesamte Herzchirurgie“, so der Träger der Paracelsus-Medaille.

„Heute findet die HLM bei einer Vielzahl von Herzoperationen ihre Anwendung wie zum Beispiel bei der Reparatur oder dem Ersatz von Herzklappen, der koronaren Bypass-Operation, der Korrektur angeborener Herzfehler, dem Ersatz der Hauptschlagader oder bei Herz- und Lungentransplantationen“, erläutert Dr. Beckmann.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de,  09.11.2018

Webinar im November: S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose

Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

Webinar „S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Varikose“
29. November 2018, 18.00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem innovativen Lernangebot sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Weitere Themen

  • Dezember 2018: S2e-Leitlinie „Rotatorenmanschette“
  • Juni 2019: S3-Leitlinie “Magenkarzinom”

Registrieren Sie sich jetzt schon auf der Webinar-Webseite: Alle aktuellen Informationen und Termine finden Sie auf der Webseite unter www.bdc-webinare.de. Der BDC hält Sie mit Newslettern auf dem Laufenden.

Bundesärztekammer beschließt neue Weiterbildungsordnung

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Er gab damit den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung. Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – dafür steht das neue Regelwerk, auf dessen Grundlage sich künftig Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können.

Mit dem Beschluss hat eine Weiterbildungsreform ihren Abschluss gefunden, die im Jahr 2012 auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg begann. Damals erteilte der Ärztetag den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer den Auftrag, eine kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung mit dem Ziel einer hohen Weiterbildungsqualität zu entwickeln. In enger Abstimmung mit den Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und mit den Berufsverbänden erarbeiteten Bundesärztekammer und Landesärztekammern nicht nur die fachlichen Anforderungen, sondern auch die didaktische Ausrichtung der neuen MWBO.

Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden künftig aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“. Sie werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat; Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll sowie Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung erfüllt, und solche, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich durchführt.

Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt die strukturellen Vorgaben für die neue MWBO einstimmig beschlossen. Im Anschluss berieten Bundesärztekammer und Landesärztekammern die konkrete Ausgestaltung der 51 Facharzt-, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatz-Weiterbildungen. Der BÄK-Vorstand empfahl den Ländern, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamt-Novelle in Landesrecht umzusetzen.

(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.11.2018

Stationäre Krankenhauskosten 2017 auf 91,3 Milliarden Euro gestiegen

Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2017 rund 91,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,9 % mehr als im Jahr 2016 (87,8 Milliarden Euro).

Umgerechnet auf rund 19,4 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2017 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4 695 Euro und damit um 4,4 % höher als im Jahr zuvor (4 497 Euro).

Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Brandenburg mit 4 235 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 5 408 Euro am höchsten. Auch in Baden-Württemberg, Berlin und Bremen übersteigen die durchschnittlichen Fallkosten erstmals den Betrag von 5 000 Euro. Regionale Unterschiede sind auch strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.

Am deutlichsten stiegen die stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr in Hessen und Rheinland-Pfalz mit jeweils +5,3 %. In Mecklenburg-Vorpommern gab es mit +2,9 % den geringsten Kostenanstieg.

Zusammen mit den Ausgaben für nichtstationäre Leistungen (zum Beispiel für Ambulanz, wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 14,5 Milliarden Euro beliefen sich die Gesamtkosten der Krankenhäuser im Jahr 2017 auf 105,7 Milliarden Euro (2016: 101,7 Milliarden Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 63,8 Milliarden Euro (+4,5 % gegenüber 2016) und den Sachkosten von 39,1 Milliarden Euro (+3,1 %) zusammen.

Land Krankenh. Fallzahl Bruttokosten insgesamt darunter Bereinigte Kosten Bereinigte Kosten je Fall
Personalk. Sachk.
Anzahl in Milliarden Euro in Euro
Deutschland 1942 19442810 105,7 63,8 39,1 91,3 4695
Baden-Württemberg 265 2159922 13,3 8,2 4,7 11,0 5053
Bayern 354 2988041 16,4 10 6 14,2 4753
Berlin 83 863070 5,3 2,9 2,2 4,3 5012
Brandenburg 57 567241 2,5 1,5 1 2,4 4235
Bremen 14 209928 1,1 0,6 0,4 1,1 5111
Hamburg 58 505019 3,3 1,8 1,4 2,7 5408
Hessen 159 1381242 7,4 4,3 2,8 6,6 4797
Mecklenburg-Vorpommern 39 419277 2,1 1,3 0,8 1,8 4411
Niedersachsen 180 1707738 9,1 5,5 3,3 7,8 4549
Nordrhein-Westfalen 344 4617776 24,9 15,3 8,9 21,2 4595
Rheinland-Pfalz 87 951846 4,8 3,1 1,6 4,3 4528
Saarland 23 285185 1,5 0,9 0,5 1,4 4744
Sachsen 77 1001121 4,9 2,9 1,9 4,5 4481
Sachsen-Anhalt 48 604834 2,8 1,8 1,1 2,6 4274
Schleswig-Holstein 111 602961 3,5 2,0 1,4 2,9 4827
Thüringen 43 580612 2,8 1,8 1,0 2,5 4383

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 12.11.2018