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BDC|Umfrage zu den Haftpflichtprämien

Die Umfrage ist geschlossen! Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme.

BDC|Umfrage: Haftpflichtprämien bei niedergelassenen Chirurgen, Belegärzten und Kooperationsärzten 2018

Aus der Arbeitsgemeinschaft Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Referat Niedergelassene Chirurgen des BDC kam die Initiative, unsere BDC-Mitglieder zu Erfahrungen und Problemen mit den Haftpflichtversicherungen zu befragen.

Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung bei dieser wichtigen Online-Umfrage und die Beantwortung bis zum 09. Februar 2019. Für die Antworten ist es erforderlich, dass Sie Ihre Haftpflicht-Prämienrechnung heraussuchen und hinzuziehen.

Der BDC auf dem Bundeskongress 2019

Vom 22. bis 23. Februar 2019 findet im NürnbergConvention Center der Bundeskongress Chirurgie unter dem Motto Gemeinsam Stark statt. Auch der Berufsverband der Deutschen Chirurgen ist wieder ein Mitveranstalter und beteiligt sich rege am Kongress.

Sie fragen – Wir antworten

Am Stand des BDC können Sie mit Mitarbeitern unserer Geschäftsstelle ins Gespräch kommen. Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu unseren Leistungen und Projekten, wie z. B. die Nachwuchskampagne “Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn”, Seminare der BDC|Akademie und auch zu unserer Verbandszeitschrift PASSION CHIRURGIE. Auch Mitarbeiter unseres Kooperationspartners, der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, sind vor Ort und können Sie bei Versicherungsfragen beraten.

Rechtsberatung

An den zwei Tagen wird unser Justitiar, Dr. Jörg Heberer, wieder die Rechtsberatung durchführen. Gern können Sie sich vorab unter [email protected] oder unter 030/28004-150 anmelden. Freie Termine können noch auf dem Kongress am Stand des BDC vergeben werden.

Sitzung “Aktuelle Berufspolitik”

Am Freitag, 22. Februar 2019, findet die Sitzung des BDC zum Thema “Aktuelle Berufspolitik” statt. Folgende Vorträge und Referenten sind geplant:

  1. Terminservice- und Versorgungsgesetz, was erwartet uns? (Dr. Jörg Andreas Rüggeberg)
  2. Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen- was können wir aus den Fällen lernen? (Christine Wohlers, Dr. Manfred Giensch)
  3. Aktuelle KRINKO Empfehlungen zur Hygiene, was hat sich geändert? (Dr. Peter Kalbe)
  4. Gesetzliche Qualitätssicherung oder Kollegen-Bashing? (Dr. Andreas Oling)
  5. Datenschutz-Grundverordnung, was muss jetzt umgesetzt werden? (Dr. Jörg Heberer)

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen

Auch in diesem Jahr wird der Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen vom BDC vergeben. Ausgezeichnet wird ein herausragender Beitrag, in dem ein chirurgisches Thema aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt wird. Die Preisverleihung findet während der Eröffnungsveranstaltung am Freitag, 22. Februar 2019 statt.

Wir freuen uns, Sie auf dem Kongress begrüßen zu dürfen.

Kongress-Webseite
Programm

Arztzeit: knappe und wertvolle Ressource

Die Herausforderung ist klar: Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels in Praxen, Kliniken und der Kranken- und Altenpflege muss die Versorgung der Patienten effizient organisiert werden. Das gilt erst recht für die knapper werdende Arztzeit. Der Gesetzgeber ist angetreten, um mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mehr Zeit für Patienten zu schaffen. So sollen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mehr und schnellere Termine zur Verfügung stellen. Doch mit dem derzeitig vorliegenden Entwurf wird genau das Gegenteil erreicht, zeigt sich der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überzeugt. Eine drei Meter lange Arztzeituhr macht bildlich die Entwicklung deutlich: Die Zeit läuft langsam zwar, aber stetig ab.

„Der Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Fassung macht durch massive Eingriffe in Praxisabläufe die Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen immer unattraktiver“, erläuterte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Betroffen davon sind vor allem die selbständig tätigen Ärzte in eigener Praxis, die ohnehin im Schnitt 52 Wochenstunden arbeiten. Um das aber auch klarzustellen: Die angestellten Ärzte leisten eine medizinisch hervorragende Arbeit, aber ihr zeitliches Wirken ist logischerweise durch Arbeitsverträge auf maximal 40 Stunden begrenzt“, führte Gassen aus. Das TSVG verknappe noch einmal künstlich die zur Verfügung stehende Arztzeit, auch durch zusätzliche Bürokratie. „Es wird im schlimmsten Fall dazu führen, dass sich insbesondere ältere Kolleginnen und Kollegen früher als geplant aus der Versorgung zurückziehen“, warnte der KBV-Chef.

Um auf die sinkende Arztzeit aufmerksam zu machen, präsentierte die KBV eine digitale Stundenanzeige, die minütlich sichtbar zurückgeht. „Mit diesem rückwärtslaufenden Countdown wollen wir ein Signal setzen. Rein rechnerisch verschwinden mit jeder Minute insgesamt 474 Arztzeitminuten“, erläuterte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, den Funktionsmechanismus der Uhr. Faktoren wie ein steigender Trend zur Anstellung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielten eine wichtige Rolle. „Diese gesellschaftlichen Trends machen auch vor den jungen Medizinerinnen und Medizinern nicht halt. Wir müssen alles dafür tun, ihnen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Und das funktioniert mit dem Gesetzentwurf des TSVG in der derzeitigen Form nicht“, sagte er.

Im Rahmen der Diskussion um das TSVG trat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vergangene Woche in den Dialog mit Ärzten und Psychotherapeuten und signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Bei dieser Gelegenheit hatte der Minister nochmals verdeutlicht, dass die Digitalisierung kommen werde. Hierbei wird die KBV sich einbringen. „Die Ärzte stehen der Digitalisierung offen gegenüber. Sie muss für die Praxen aber mit einem Nutzen verbunden sein. Deshalb legen wir Wert beispielsweise auf Schnittstellen, die in allen Programmen einheitlich genutzt werden. Auch klare Aufgabenteilungen sind wichtig, wie wir sie gemeinsam mit anderen Playern in Form von Letters of Intent vereinbart haben“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. „Doch Digitalisierung allein kann das Problem der zurückgehenden Arztzeit nicht lösen und den Mangel an Ärzten nicht auffangen“, sagte Kriedel.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 23.01.2019

Seminar: Notfallmanagement im Bereitschaftsdienst, 08. bis 09.03.2019

Neuer Veranstaltungsort

Bei der Veranstaltung “Notfallmanagement im Bereitschaftsdienst” vom 08. bis 09.03.2019 musste aus organisatorischen Gründen der Veranstaltungsort geändert werden.

Neuer Veranstaltungsort:

Haus 1 (Augenheilkunde) Hörsaal
Liebigstr. 14
Leipzig

Das Seminar für Berufseinsteiger vermittelt interdisziplinäre Basisfertigkeiten und Kenntnisse für eine sichere Bewältigung von Bereitschaftsdiensten. Die Teilnehmer lernen an zwei Tagen zudem die Grenzen der eigenen Kompetenz kennen, lernen wann sie einen Facharzt hinzuziehen müssen und wie die Zeit bis Hilfe eintrifft zu überbrücken ist. Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem Common Trunk-Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars bzw. Workshops, verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Programm & Anmeldung

Schuss vor den Bug

Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat. Die Regelung soll als Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebracht werden.

Aktueller Hintergrund dürfte das Verhalten der Krankenkassen gerade in jüngster Zeit sein. In exzessiver Weise haben einige von ihnen Ende vorigen Jahres die Krankenhäuser mit Tausenden von Gerichtsverfahren überzogen, ohne Rücksicht darauf, dass damit das erfolgreiche Netz der Schlaganfallversorgung erheblich gefährdet wurde. Jens Spahn geißelte das in seinem Eröffnungsvortrag zum 41. Deutschen Krankenhaustag im November in Düsseldorf bereits als „Irrsinn, Starrsinn und Wahnsinn.“

Dieses Verhalten aber sei nur der Höhepunkt einer langen Reihe von Aktionen der Krankenkassen, maßgeblich ihres Spitzenverbandes, gewesen, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings, die nicht einer besseren Patientenversorgung, sondern vor allem den ohnehin opulent gefüllten Kassen der Krankenkassen gedient hätten. „In den vergangenen Jahren haben sich viele Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht an den Versorgungsrealitäten orientiert, sondern an den Wünschen der Krankenkassen. So wurden innovative Leistungen für die Patienten verzögert oder sogar abgelehnt. Dagegen wiederum ergingen sinnlose bürokratische Regelungen für die Krankenhäuser.“

Die demokratische Legitimation des GBA stehe für den VKD schon längere Zeit in Frage. „Wesentliche Entscheidungen über medizinisch sinnvolle Leistungen, etwa zur Krebstherapie, sollten nicht einer Übermacht der Krankenkassen im GBA überlassen bleiben. Wir sehen ja seit langem, was dabei herauskommt. Wir fordern hier eine neue Struktur, die auch den Leistungsträgern des Systems, wie insbesondere den Krankenhäusern als Anker der Versorgung, mehr Mitspracherechte gibt. Ansonsten verliert dieses Gremium immer mehr von seiner Legitimation in der Praxis.“

Damit stelle der VKD nicht die Selbstverwaltung in Frage, so Dr. Düllings. Im Grunde müsse die vorgesehene Eingriffsmöglichkeit des Bundesgesundheitsministeriums als Schuss vor den Bug gesehen werden. Der Minister habe inzwischen mehrfach betont, dass er ein „Fan der Selbstverwaltung“ sei, wenn sie denn funktioniere. Sie müsse „liefern“.

Die Gefahr einer schleichenden Entmachtung der Selbstverwaltung sieht der VKD daher nicht. Wenn diese eine stärkere politische Einmischung vermeiden wolle, müsse sie sich endlich, vor allem im Interesse der Patientenversorgung, bewegen und ihre Strukturen, Organisation und Verfahren verantwortlich im Sinne ihrer eigentlichen Aufgabe verändern, nämlich der Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Nur so gewinne sie wieder an Legitimation.

Quelle:  Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 15.01.2019

Passion Chirurgie: Akutschmerztherapie im Fokus

Zum Auftakt des neuen Jahres haben wir in der Januar-Ausgabe wieder eine „bunte Mischung“ aus interessanten Inhalten zusammengestellt: Themen wie „Organisation einer Akutschmerztherapie in der Chirurgie“,  „Beste Karrierechancen in der Viszeralchirurgie und in der Thoraxchirurgie“ und vieles mehr.

Hinweisen möchten wir auch auf die Vorstellung der Themen-Referate des BDC. Seit Herbst 2018 läuft in der PASSION CHIRURGIE eine Artikelserie, in der sich die Referate inhaltlich und personell vorstellen, um Transparenz zu schaffen und interessierte BDC-Mitglieder an der Referatearbeit zu beteiligen. Damit soll der BDC den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in Klinik und Praxis adäquat gewachsen sein.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

Januar-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Angehende Ärztinnen und Ärzte sind keine kostenlosen Stationshilfen

„Ärztliche Nachwuchsförderung fängt im Medizinstudium an und muss vernünftige Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr (PJ) mit einschließen. Deshalb unterstützen wir die Forderungen der PJ-Studierenden nach vernünftigen Arbeitszeiten, einer angemessenen Vergütung und guten Lernbedingungen im Praktischen Jahr.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery anlässlich des heutigen Aktionstages zum Praktischen Jahr (PJ) an den Medizinischen Fakultäten.

Viel zu oft würden PJ-Studierende für bloße Routinetätigkeiten, Botengänge und Dokumentationen herangezogen. Angesichts der angespannten Personalsituation auf den Stationen bleibe zu wenig Zeit für den eigentlichen Zweck des PJ, die Wissensvermittlung.  Montgomery bekräftigte deshalb die Forderung des letzten Deutschen Ärztetages, die Qualität des Praktischen Jahres durch eine hochwertige praktische Lehre mittels zusätzlichem für die Lehre freigestellten ärztlichen Personal zu verbessern.

Montgomery: „PJ-Studierende sind keine kostenlosen Stationshilfen, sondern angehende Ärztinnen und Ärzte. Sie sollen im Rahmen ihres Praktischen Jahres auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Patientenversorgung vorbereitet werden. Einsparungen bei der Qualität der ärztlichen Ausbildung gehen immer auch auf Kosten der Patientensicherheit. Diesen Zusammenhang sollten Politik und Krankenhausträger bedenken – und endlich handeln.“

Petition des BVMD für ein faires Praktisches Jahr im Medizinstudium

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 16.01.2019

[eCME-Center]: Was gibt es Neues in der Chirurgie? – 2018

Wie jedes Jahr gibt es ab sofort den aktuellen Jahresband „Was gibt es Neues in der Chirurgie?“ 2018 – auch online im [eCME-Center]. Die im ecomed Medizin Verlag erschienene Druckausgabe entsteht jährlich in Zusammenarbeit mit der DGCH und dem BDC.

Renommierte Chirurgen skizzieren fortlaufend die Entwicklung ihres Spezialgebietes, sichten aktuelle Literatur, werten Kongressberichte aus, spüren Trends auf und beschreiben anschaulich neueste Verfahren. Außerdem wird bei allen relevanten Themen darauf eingegangen, wie sich Komplikationen vermeiden lassen.

Bis zu 60 CME-Punkte möglich! Selbstverständlich sind auch in diesem Jahr wieder CME-Fragen dabei, mit denen wichtige Fortbildungspunkte zu erwerben sind. Zu vielen Kapiteln dieses Buches wurden Fragen zur Wissensüberprüfung formuliert. Sie finden die Fragen und Multiple-Choice-Antworten im Buch und haben im [eCME-Center] die Möglichkeit, die Fragen online zu beantworten. Bei korrekter Beantwortung werden die erreichten CME-Fortbildungspunkte (zwei pro zertifiziertem Kurs) automatisiert an Ihre Landesärztekammer übermittelt. Die Zertifizierung der Kurse ist gültig bis zum 14.12.2019.

KBV im Überblick: Neuerungen und Änderungen 2019

Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.

Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.

Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen

Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.

Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.

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EBM-Weiterentwicklung geht in die letzte Runde

Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.

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ICD-10-GM: Version für 2019 veröffentlicht

Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.

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Aktuelle EBM-Version online nutzen

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen. 

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© istock/golubovy

Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen

In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.

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Weitere Neuerungen und Änderungen finden Sie auf der Übersichtsseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 10.01.2019

Proteste gegen das TSVG am 23. Januar 2019

Es ist ein weit verbreiterter Irrtum, dass uns Chirurgen das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) nicht oder kaum betreffen würde. Sie können sicher sein, dass die Honorarmittel zur Förderung von freien Sprechstunden und Neupatienten an anderer Stelle abgezweigt werden. Technische Leistungen sollen abgewertet werden. Darüber hinaus gehören Chirurgen nicht zu den Fachgruppen, die gesondert gefördert würden. In den offenen Sprechstunden soll es nur dann mehr Honorar geben, wenn die Patienten auf Überweisung kommen. Wenn wir also Notfälle direkt behandeln, gehen wir leer aus. Vor allem aber ist der massive staatliche Eingriff in unsere Praxis-Führung nicht hinnehmbar.

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen unterstützt die Protestaktion in Hannover am 23. Januar 2019 um 10:00 Uhr (Sparkassen-Forum, Schiffgraben 6-8) und ruft seine Mitglieder auf daran teilzunehmen.

Einladung zur Protestaktion in Hannover

Weitere Informationen finden Sie unter www.niedergelassene-protestieren.de