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Herzbericht 2018 – Herzchirurgie in Deutschland

Bundesweit, flächendeckend, vom Kind bis zum Greis – herzchirurgische Versorgung in Deutschland konstant auf hohem Niveau.

Im internationalen Vergleich nimmt die Herzchirurgie in Deutschland eine Spitzenposition ein. Das dokumentiert auch der am Donnerstag, 7. Februar 2019, vorgestellte Deutsche Herzbericht 2018 in Berlin. „Die Qualität der herzchirurgischen Versorgung hat sich seit Jahren auf einem hohen Niveau konsolidiert“, erklärt Privatdozent Dr. Wolfgang Harringer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie. „Im Jahr 2017 wurden in den insgesamt 78 deutschen Fachabteilungen für Herzchirurgie 101.728 Herzoperationen durchgeführt, 12.032 davon bei Notfall-Patienten. Mit der Entwicklung neuer Verfahren und Einführung innovativer Technologien sind die aktuell 1.048 Herzchirurgen Deutschlands auch zukünftig in der Lage, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenserwartung und Lebensqualität herzmedizinischer Patienten zu leisten – vom jüngsten Erdenbewohner bis zum hochbetagten Greis“, so Herzchirurg Harringer.

Herzchirurgischer Erfolg im Kontext des demographischen Wandels

Die Alterung der Bevölkerung wird auch in der Koronarchirurgie bemerkbar. Der Anteil der Patienten in der Altersgruppe der 70 bis 80-Jährigen liegt bei 34,1 Prozent; die Altersgruppe der ab 80-Jährigen bei 16 Prozent, demnach ist jeder zweite herzchirurgisch behandelte Patient 70 Jahre und älter. „Trotz des Anstiegs des Lebensalters der herzchirurgischen Patienten bleibt die Überlebensrate bei einer Herzoperation nahezu konstant bei ca. 97 Prozent“, sagt Harringer.

2017: Tiefststand an Herztransplantationen

Die häufigsten Ursachen und Indikationen für eine Herztransplantation sind schwerwiegende Kardiomyopathien (Herzmuskelerkrankungen), die chronisch ischämische Herzkrankheit oder weitere gravierende chronische Krankheiten des Kreislaufsystems. „Vor 50 Jahren, am 13. Februar 1969, wurde in Deutschland die erste Herztransplantation durchgeführt“, sagt Harringer. „Im Jahr 2017 wurde mit insgesamt nur 257 transplantierten Spenderherzen ein trauriger Tiefstand der letzten 25 Jahre erreicht.“ Nach aktuellen Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist für das Jahr 2018 ein erfreulicher Anstieg auf 318 transplantierte Herzen zu verzeichnen. „So erfreulich die Steigerung ist, so alarmierend zeigt sich weiterhin die Diskrepanz zwischen Bedarf und zur Verfügung stehenden Spenderorganen“, konstatiert Harringer. „Auf jedes gespendete Herz kommen rund drei Menschen, die auf der Warteliste stehen.“ Die DGTHG spricht sich explizit für die sogenannte Widerspruchslösung, praktiziert u.a. in Österreich, aus.

Anstieg an mechanischen Herzunterstützungssystemen

In Ermangelung eines Spenderherzens kommen zunehmend bei schwerstkranken Herzpatienten alternativ mechanische Herz-unterstützungssysteme zum Einsatz, die das Herz, und somit auch den Kreislauf, bis zur Transplantation oder auch als Dauerlösung aufrechterhalten. Die Anzahl der implantierten Herzunterstützungssysteme stieg im vorletzten Jahr erneut um ca. 2,5 Prozent auf 1.027 (2016: 1.001) an. Mehrheitlich machen die Links- und Rechtsventrikulären Unterstützungssysteme (LVAD/RVAD) mit 1.003 den Hauptanteil aus. „Vor allem werden LVAD implantiert. Diese unterstützen vornehmlich die linke Herzhälfte der Patienten mit schwerster Herzinsuffizienz ohne weitere Therapieoptionen und sind oft auch letzte Überlebenschance“, erklärt Harringer. „Mit den aktuell verfügbaren Techniken bei den Linksherzunterstützungs-systemen leben von den Patienten, abhängig vom Risikoprofil, nach LVAD-Implantation nach zwei Jahren etwa 60% bis 80% der Patienten. Zehn Jahre nach einer Transplantation leben noch etwa 60% der Patienten. Es gibt keinen adäquaten Ersatz für das menschliche Herz, lautet die konsertierte Meinung der deutschen Herzchirurgen.

Koronare Bypass-Versorgung: Patienten mit schwerer Koronarer Herzkrankheit (KHK) profitieren

Die im Jahr 2018 vorgestellte Leitlinie der europäischen medizinischen Fachgesellschaften EACTS (Europäische Gesellschaft für Herz-Thorax-Chirurgie) und ESC (Europäische Gesellschaft für Kardiologie) zur invasiven Behandlung der KHK, gibt bei der sog. 3-Gefäß-Erkrankung und Stenose des linken Hauptstamms eine eindeutige Empfehlung (IA) für die koronare Bypass-Operation, um die Durchblutung des Herzmuskels wieder zu verbessern. Ebenso profitieren Patienten mit Diabetes mellitus besonders langfristig von dem herzchirurgischen Eingriff. Signifikante Vorteile haben ebenfalls Patienten mit einer eingeschränkten LV-Funktion und solche, bei denen vorangegangene Katheterinterventionen (PCI) nicht zu einem stabilen Langzeiterfolg geführt haben. „Die koronare Bypasschirurgie zeigt seit langem eine gute Langzeitprognose für den Patienten“, erklärt Harringer.

Im Jahr 2017 wurden bundesweit 47.673 isolierte und kombinierte Bypass-Operationen durchgeführt (2016: 50.114); in 87 Prozent aller Operationen unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine. Die Koronare Bypass-Operation und Herzklappenchirurgie werden häufig als Kombinationseingriffe durchgeführt. Für alle invasiven Therapieverfahren der Koronaren Herzkrankheit gilt nach allen nationalen und internationalen Leitlinien die interdisziplinäre Abstimmung im Herz-Team.

Anstieg der Herzklappenoperationen

Insgesamt wurden 2017 bundesweit 34.394 Herzklappeneingriffe vorgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr (2016: 33.451) ist ein leichter Anstieg um 2,8 Prozent zu verzeichnen, wobei mit 19.430 Operationen Männer häufiger als Frauen (14.964 Operationen) behandelt wurden. Auf Platz eins der zumeist alters- und/oder verschleißbedingten, operationsbedürftigen Herzklappenerkrankungen steht nach wie vor die Aortenklappen-stenose (Verengung der Aortenklappe) mit 10.556 konventionellen Aortenklappeneingriffen (2016: 10.961). Beim Ersatz der Aortenklappe wird zu 90 Prozent eine biologische Prothese implantiert (2016: 89 Prozent), da eine gute Haltbarkeit der Prothesen im Kontext mit dem zumeist hohen respektive noch zu erwartendem Lebensalter der Patienten nachgewiesen ist. Die Altersgruppe der 70 bis 80jährigen Patienten stellt mit 41,3 Prozent die größte Altersgruppe dar; gefolgt von den 60 bis 70-Jährigen. Die zweithäufigste konventionell behandelte Herzklappenerkrankung ist mit 6.311 herzchirurgischen Eingriffen die Mitralklappeninsuffizienz (Undichtigkeit der Mitralklappe). Bei der Behandlung gilt als Goldstandard nach wie vor die der Mitralklappen-Rekonstruktion, welche bei Zweidritteln aller Patienten erfolgt.

Herz-Team: Gemeinsame Entscheidung bei minimal-invasiven Eingriffen obligat

Moderne, kathetergestütze Techniken bieten für bestimmte Patientengruppen eine schonende Alternative zum konventionellen herzchirurgischen Eingriff. Mit der seit rund 15 Jahren zur Verfügung stehenden Transkatheter-Aortenklappen-Implantation (TAVI; Transcatheter Aortic Valve Implantation) zur Behandlung der Aortenklappenstenose, und dem seit wenigen Jahren zur Verfügung stehenden Mitral-Clip-Verfahren für Patienten mit Mitralklappeninsuffizienz, stehen zwei minimalinvasive Verfahren zur Verfügung, die bei Multimorbidität und erhöhtem Risiko der Patienten eine alternative Behandlungsoption bieten. Zwingend einzuhalten sind bei diesen Therapieverfahren die „Richtlinie minimalinvasive Herzklappeninterventionen“ des Gemeinsamen Bundes-ausschusses, welche neben der interdisziplinären Konsens-findung im Herz-Team auch weitere Vorgaben zu Prozessen und den notwendigen Strukturen vorschreibt. Ebenso sieht die ESC/EACTS-Guideline zum Management von Herzklappen-erkrankungen (2017) die gemeinschaftliche Entscheidung nach klinischer Beurteilung des Patienten im Herz-Team vor. Die größte Kohorte der TAVI-Prozedur sind Patienten der Altersgruppe von 80 bis unter 90 Jahre (59,8 Prozent). 2017 zeigte sich eine Zunahme um 13,5 Prozent bei den kathetergestützten Aortenklappenimplantationen 19.719 (2016: 17.085); insgesamt erhielten 95 Prozent der ab 80-Jährigen eine TAVI. „Die unterschiedlichen, sich ergänzenden Verfahren bei Aortenklappenstenosen und bei Mitralklappeninsuffizienz machen die Konsensfindung im Herz-Team zur bestmöglichen Patientenbehandlung unabdingbar“, betont Harringer.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de, 07.02.2019

Praktisches Seminar Orthopädie und Unfallchirurgie

BDC-Seminar für Berufseinsteiger

Zielgruppe für dieses Seminar sind Berufseinsteiger, die eine spätere Weiterbildung in der Orthopädie/Unfallchirurgie in Erwägung ziehen. Die zweitägige Veranstaltung vermittelt durch Vorträge nötiges Grundwissen über unfallchirurgische Basiseingriffe, moderne Gips- und Verbandstechniken und die FAST-Sonografie, welches dann in diversen angeleiteten Übungen praktisch trainiert wird. Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem Common Trunk-Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars bzw. Workshops verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Programm
Anmeldung

Stärkere Einbindung der Fachgesellschaften beim Masterplan Medizinstudium

AWMF empfiehlt eine stärkere Einbindung der Fachgesellschaften beim Masterplan Medizinstudium 2020

Anlässlich der Anhörung zu den Empfehlungen der Expertenkommission des Wissenschaftsrates zum Masterplan Medizinstudium 2020 empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V., die AWMF und ihre Fachgesellschaften in den weiteren Prozess der Revision der Approbationsordnungen für Ärzte und für Zahnärzte stärker einzubinden. Die Empfehlungen der Expertenkommission weisen in eine gute Richtung, bedürfen aber im Detail zahlreicher fachlicher Feinabstimmungen, die analog zur Konsensfindung bei medizinischen Leitlinien organisiert sein sollten.

Die vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Expertenkommission des Wissenschaftsrates (WR) hat am 29.01.2019 ihre Empfehlungen zur geplanten Reform des Medizinstudiums öffentlich vorgestellt. Die AWMF begrüßt ausdrücklich die Empfehlungen zur Reduktion des Stoffumfangs um 25% zugunsten von Wahlpflichtanteilen, zum Erhalt der prägenden Rolle der Fächer in einem weitgehend fachübergreifenden Curriculum sowie die Stärkung der Wissenschaftlichkeit des Medizinstudiums.„Die Reduktion des Stoffumfangs auf ein Kerncurriculum stellt jedes einzelne medizinische Fach vor die Herausforderung, seine Stellung innerhalb des Medizinstudiums zu reflektieren“, sagt Rolf-Detlef Treede, Vizepräsident der AWMF. „Die damit verbundenen Chancen für die Zukunft des Arztberufs sind aber so überzeugend, dass es sich lohnt, sich dieser Herausforderung zu stellen. Der in den Leitlinien innerhalb der AWMF eingeübte strukturierte Konsensus-Prozess ist dabei für die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Fächern ein wertvolles Instrument.“Für die Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission des Wissenschaftsrates zum Masterplan Medizinstudium 2020 in die Approbationsordnungen für Ärzte und Zahnärzte, drängt die AWMF auf stärkere fachkundige Beratung bei der weiteren Arbeit, insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Die vorgelegten Listen der Fächer, Leistungsnachweise und Prüfungsthemen sind von der Expertenkommission selbst als Diskussionsvorlage deklariert. Die NKLM-Kommission ist in ihrer aktuellen Zusammensetzung aber nicht geeignet, diese fachkundig zu bearbeiten, da ihr die mandatierten Vertreter von Fachgesellschaften fehlen.
  • Die von der AWMF ausdrücklich begrüßte bidirektionale, vertikale Integration von Vorklinik und Klinik ist zwar als Ziel mehrfach genannt, wobei diese konkreten Vorschläge allein aber zu einer weiteren Überfüllung des ersten Studienabschnitts führen. Es fehlt die explizite Nennung von Fachsystematik der Grundlagenwissenschaften im zweiten Studienabschnitt (z.B. Mikrobiologie, Pathologie, Pathophysiologie, Pharmakologie).
  • Frühzeitiger Patientenkontakt ist wünschenswert aber im von der Expertenkommission genannten Umfang wenig realistisch, da a) schon für den zweiten Studienabschnitt immer weniger Patienten zur Verfügung stehen und b) diese Patienten einen Anspruch darauf haben, auf hinreichend vorgebildete Studierende zu treffen und häufig organisatorische Probleme (unterschiedliche Standorte) entstehen würden. Hier ist eine Ausformulierung von möglichen Ausgestaltungsformen (Selbstuntersuchung, Schauspielpatienten etc.) und die Differenzierung von Patienten-Bezug und Patienten-Kontakt dringend nötig, ggf. in Abstimmung mit Patientenvertretern.
  • Die von der AWMF immer geforderte partizipative Gestaltung der Arbeit des IMPP ist bereits weit fortgeschritten und wird ausdrücklich anerkannt. Es fehlt aber noch eine strukturierte Fachaufsicht für das IMPP bei dessen Gestaltung der Gegenstandskataloge.
  • Der parallel zum Masterplan Medizinstudium 2020 vorgelegte Entwurf einer AppOZ bietet die einmalige Chance der interprofessionellen Ausbildung in einem „common trunk“ von vier Semestern. Der erste Studienabschnitt der neuen Approbationsordnung für Ärzte sollte hierfür die Anschlussfähigkeit vorbereiten; dafür bedarf es in Bezug auf seine Durchführbar¬keit insbesondere der Beratung durch die Grundlagenfächer der Medizin und Zahnmedizin.

Zur Implementierung des Masterplans empfiehlt die Kommission die Einsetzung eines Beirates Medizinstudiums 2020, welcher aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen sollte. Neben der fachlichen Begleitung der Implementierung sollte auch die Begleitevaluation der Reform zu den Aufgaben des Beirates gehören. Die AWMF begrüßt diese Empfehlungen und bietet hierfür ihre Mitarbeit an.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 179 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch- wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Birkenstraße 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 31.01.2019

Webinar-Termin im Februar 2019: S2k-Leitlinie „Neuroendokrine Tumore“

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 15 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinar S2k-Leitlinie „Neuroendokrine Tumore“
21.02.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S3-Leitlinie „Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen“, 21.03.2019, 18:00 Uhr
  • S3-Leitlinie „Magenkarzinom”, 27.06.2019, 18:00 Uhr

BDC-Sitzungen & Workshops beim DGCH-Kongress 2019

Auch 2019 wird der Berufsverband der Deutschen Chirurgen einige Sitzungen und Workshops auf dem 136. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie anbieten, die wir Ihnen hier auf einen Blick zusammengestellt haben.

Denken Sie vor allem auch an die BDC-Mitgliederversammlung im Rahmen des Kongresses: Freitag, 29. März 2019, 11.45 bis 12.30 Uhr in Saal 2. Weitere Informationen zur Mitgliederversammlung finden Sie hier.

Mittwoch, 27.03.2019

Uhrzeit

Thema

Ort

10.30–12.00 Uhr

Sektorübergreifende Versorgung – Konsequenzen aus veränderter Bedarfsplanung

EG – Saal 2

13.30–15.00 Uhr

(Alters-)Grenzen chirurgischer Aktivitäten

1. OG – Saal 14c

15.30–17.00 Uhr

Sicherheitskultur in Klinik und Praxis

EG – Saal 2

Donnerstag, 28.03.2019

Uhrzeit

Thema

Ort

10.30–11.30 Uhr

Workshop Antikorruptionsgesetz

Raum: Schliersee

15.30–17.30 Uhr

Vorbereitung auf die Niederlassung

Raum: Schliersee

Freitag, 29.03.2019

Uhrzeit

Thema

Ort

08.30–09.30

Wundmanagement in Klinik und Praxis

EG – Saal 2

10.00–11.00

Proktologie für die Praxis

EG – Saal 2

11.45–12.30

Mitgliederversammlung BDC

EG – Saal 2

12.30–14.00

Varizenchirurgie – State of the art

EG – Saal 2

14.30–15.30

OP-Management

EG – Saal 2

Informationen und Anmeldung zum Chirurgenkongress 2019 in München

Schaufenster Februar 2019

Familie und Beruf

Vereinbarkeitspreis 2018 für Familienfreundlichkeit im OP

Die Leitung der Universitätsmedizin Göttingen hat Prof. Dr. Jochen Gaedcke den Vereinbarkeitspreis UMG 2018 verliehen. Begründung: Sein Einsatz für Familienfreundlichkeit im OP. Ausführlicher heißt es, Gaedcke erhalte die Auszeichnung für „besonderes Engagement zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im OP für Beschäftigte mit Familien-Verantwortung“, teilt die UMG mit.

In der Begründung heißt es, Gaedcke habe die Leitlinie „Schwanger im OP“ mitentwickelt. „Die UMG hat damit als  eine von wenigen Kliniken bundesweit eine verbindliche Leitlinie vorliegen, die schwangeren Chirurginnen deren operative Arbeit weiterführen lässt“, so Weller. Gaedcke habe außerdem aktiv dazu beigetragen, diese Leitlinie im OP-Alltag „tatsächlich umzusetzen und mit dieser innovativen Lösung die Arbeitssituation von schwangeren Chirurginnen zu verbessern“. Die neuen Regelungen der Leitlinie erlaubten es Chirurginnen, „auf deren ausdrücklichen Wunsch hin und unter Einhaltung aller notwendigen
Schutzmaßnahmen“, auch während einer Schwangerschaft zu operieren.

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Jahresband 2018 [eCME-Center]: Was gibt´s neues in der Chirurgie?

Wie jedes Jahr gibt es ab sofort den aktuellen Jahresband „Was gibt es Neues in der Chirurgie?“ 2018 – auch online im [eCME-Center].

Die im ecomed Medizin Verlag erschienene Druckausgabe entsteht jährlich in Zusammenarbeit mit der DGCH und dem BDC. Renommierte Chirurgen skizzieren fortlaufend die Entwicklung ihres Spezialgebietes, sichten aktuelle Literatur, werten Kongressberichte aus, spüren Trends auf und beschreiben anschaulich neueste Verfahren. Außerdem wird bei allen relevanten Themen
darauf eingegangen, wie sich Komplikationen vermeiden lassen.

Bis zu 60 CME-Punkte möglich! Selbstverständlich sind auch in diesem Jahr wieder CME-Fragen dabei, mit denen wichtige Fortbildungspunkte zu erwerben sind. Zu vielen Kapiteln dieses Buches wurden Fragen zur Wissensüberprüfung formuliert. Sie finden die Fragen und Multiple-Choice-Antworten im Buch und haben im [eCME-Center] die Möglichkeit, die Fragen online zu beantworten. Bei korrekter Beantwortung werden die erreichten CME-Fortbildungspunkte (zwei pro zertifiziertem Kurs) automatisiert an Ihre Landesärztekammer übermittelt. Die Zertifizierung der Kurse ist gültig bis zum 14.12.2019.

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© iStock/yavorskiy

KBV im Überblick – Neuerungen und Änderungen 2019

Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.

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Stiftung Oskar Helene Heim: Medizin-Preis 2018

Die Berliner Stiftung Oskar-Helene-Heim fördert die Wissenschaft und Forschung auf verschiedenen Gebieten der Medizin. Im Rahmen einer besonderen Fördermaßnahme verleiht die Stiftung jährlich den mit
50.000 Euro dotierten Oskar Medizinpreis, einen der höchstdotierten Medizinpreise in Deutschland. Mit diesem Medizinpreis sollen in diesem Jahr hervorragende Leistungen gewürdigt und die Weiterführung von Forschungen unterstützt werden, die sich mit der Behandlung der Krankheit Adipositas befassen.

Adipositas stellt ein globales Problem dar: Weltweit ist derzeit jeder dritte Mensch übergewichtig oder fettleibig, auch in Deutschland. Damit ist das krankhafte Übergewicht international
zu einer gesamtgesellschaftlich relevanten, gesundheitlichen Bedrohung geworden. Den Oskar-Medizinpreis 2018 erhält Herr PD Dr. med. Felix Nickel für wegweisende wissenschaftliche Arbeiten und medizinische Leistungen im Bereich der effektiven und nachhaltigen Behandlung der Krankheit Adipositas.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Assistentenumfrage 2018: Chirurgische Weiterbildung in Deutschland

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen führt seit 1998 regelmäßige Assistentenumfragen zur Qualität der chirurgischen Weiterbildung durch. Die letzte Erhebung fand 2014/15 statt und zeigte leichte Trends zur Besserung auf. In diesem Jahr wird die Umfrage gemeinsam mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie durchgeführt.
Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym, d. h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

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Personalia Februar 2019

Dr. med. Stephan Bergmann Paslat, Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie und Rettungsmedizin, ist seit Oktober 2019 in der Zentralen Notaufnahme (ZNA) des DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus in Bremen tätig.

Dr. med. Jörg Bindewald wechselte innerhalb der Lahn-Dill-Kliniken den Standort von Wetzlar nach Dillenburg. Dort ist er jetzt Sektionsleiter der Gefäßchirurgie am Zentrum für Allgemeine, Viszerale und Onkologische Chirurgie.

Dr. med. Ivanka Glavina ist seit Januar 2019 Chefärztin der Orthopädie und Unfallchirurgie der Hattinger ambulante Rehabilitationsklinik GmbH. Die Fachärztin für Chirurgie und Orthopädie und Unfallchirurgie war dort zuvor als Oberärztin beschäftigt.

PD Dr. med. René Hennig hat zum 07.01.2019 die Leitung der Allgemein- Viszeral- und Gefäßchirurgie der Krankenhäuser des Landkreises Freudenstadt und Horb übernommen. Der Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie sowie Schwerpunkt spezielle Viszeralchirurgie war zuvor Oberarzt im Klinikum Stuttgart Krankenhaus Bad Cannstatt.

Dr. med. Burghard Jenert übernimmt zum 01.01.2019 die chefärztliche Leitung der Abteilungen für Allgemein-, Viszeral- und Minimal-invasive Chirurgie des Landkreis Mittweida Krankenhaus. Er kommt von der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie des DRK Krankenhauses Lichtenstein wo er als Leitender Oberarzt den Aufbau eines Darmzentrums und eines Refluxzentrums begleitet hat.

Dr. med. Michael Kierspe ist neuer Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie der HELIOS Klinik Wipperfürth.

Dr. med. Karsten Knizia, ehemals Oberarzt der Orthopädie des Klinikums Dortmund, ist seit Dezember 2018 Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie der Paracelsus-Klinik Hemer.

PD Dr. med. Duran Mansur wechselte von der Klinik für Gefäß- und Endovaskularchirurgie des Universitätsklinikums Düsseldorf, an der er als Oberarzt tätig war, nach Wuppertal an das HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal, wo er als Chefarzt die Klinik für Gefäßchirurgie leitet.

Dr. med. Wilfried Mündges leitet seit Januar 2019 die Unfallchirurgie des Städtischen Krankenhauses Nettetal GmbH.

Prof. Dr.med. Prof. h.c. Dr. h.c. Edmund Neugebauer ist seit 01.09.2016 Dekan der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) und wurde zum 01.01.2019 zum Präsidenten der Hochschule ernannt. Die MHB ist eine staatlich anerkannte Universität in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft mit inzwischen zwei Fakultäten (Medizin & Psychologie/Psychotherapie sowie Gesundheitswissenschaften).

Prof. Dr. med. Gunnar Ochs wechselte vom Universitätsklinikum Freiburg, wo er Oberarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie war, zum 01.01.2019 an die Vincentius Orthopädische Fachklinik am Klinikum Konstanz, die er als Chefarzt leitet.

PD Dr. med. Gerhard Preissler leitet seit dem 01.01.2019 die Thoraxchirurgie am Robert-Bosch-Krankenhaus, Standort Schillerhöhe, in Gerlingen. Der Facharzt für Chirurgie mit den Schwerpunkten Thoraxchirurgie und Viszeralchirurgie war zuvor Oberarzt am Klinikum der Universität München-Großhadern.

Dr. med. Klaus-Peter Thiele löste Dr. med. Thomas Beck als Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädischen Gelenkchirurgie der Pleißental-Klinik Werdau ab. Thiele war dort zuvor jahrelang als Oberarzt tätig.

Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement

Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel des zweiten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens in Praxen und Kliniken, das zum 01. Januar 2017 gestartet ist. Ab dem 1. Januar 2018 dokumentieren operierende Ärzte sowohl in Praxen als auch in Kliniken jährlich das Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung.

Einrichtungsbefragung wird vergütet

Für Vertragsärzte gilt, dass der Aufwand für die Dokumentation extrabudgetär vergütet wird. Der Bewertungsausschuss hat dafür die Gebührenordnungsposition (GOP) 01650 in den EBM aufgenommen. Die neue GOP ist mit 47 Punkten bewertet. Sie wird als Zuschlag zu den Leistungen der EBM-Kapitel 31 und 36 gezahlt, die dokumentationsauslösende Leistungen beinhalten können. Als Höchstwert je Praxis pro Quartal hat der Bewertungsausschuss 704 Punkte (rund 70 Euro) festgelegt.

ANZAHL DER ÜBERMITTELTEN DOKUMENTATIONEN

Die Anzahl aller übermittelten Dokumentationen (Praxen, MVZ, Krankenhäuser, Belegärzte sowie ermächtigte Ärzte) lag im ersten Erfassungsjahr bereits bei über der Hälfte der erwarteten Dokumentationen.

BELEGÄRZTLICHE DOKUMENTATION AKTUELL AUSGESETZT

Die QS-Dokumentation wird derzeit vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit dem Ziel weiterentwickelt, dass sich Belegärzte ab dem Erfassungsjahr 2021 der Dokumentation ihres kooperierenden Krankenhauses anschließen oder Fragen gezielt für das eigene Hygiene- und Infektionsmanagement beantworten können.

Aus diesem Grund wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aktuell die Dokumentationsverpflichtung für Belegärzte bis einschließlich 2020 ausgesetzt. Krankenhäuser mit einer Zulassung nach § 108 SGB V müssen weiterhin eine Dokumentation für ihre Einrichtung abgeben, ebenso Einrichtungen, die ambulante Eingriffe erbringen.

So können sie sich auf die Befragung vorbereiten

Um Sie möglichst gezielt bei der Vorbereitung auf die nächste Einrichtungsbefragung zu unterstützen, haben wir Hinweise und unterstützende Materialien für Sie zusammengestellt, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

Hinweis: Die nächsten Einrichtungsbefragungen, die sich auf das Hygiene- und Infektionsmanagement 2018 beziehen, sind der Datenannahmestelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2019 zu übermitteln.

Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung

Um Sie bestmöglich auf die jährliche Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten, haben die KBV und KVen gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hygiene (CoC) eine Ausfüllhilfe mit Erläuterungen, Musterdokumenten und Linktipps zur jährlichen Einrichtungsbefragung bereitgestellt. Auf der Internetseite finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Einrichtungsbefragung wie FAQ, PraxisInfos und den Selbsttest „Mein PraxisCheck: Prävention Wundinfektion“.

Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe sowie zur Antibiotika-Initialtherapie

Die diversen Servicedokumente zum Thema Hygiene werden zudem in übersichtlicher und kompakter Form nochmals auf der Themenseite Hygiene der KBV zum Download bereitgestellt.

Beachten Sie hier besonders die Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe sowie zur Antibiotika-Initialtherapie, welche die Empfehlungen zur Antibiotikagabe von der Indikationsstellung bis zur Dosierung enthalten. Ziel ist es, die Patienten vor postoperativen Wundinfektionen zu schützen und Antibiotika nicht unnötig einzusetzen. Bitte ergänzen Sie die Vorlagen nach Ihren praxiseigenen Gegebenheiten.

Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis

Das Kompetenzzentrum Hygiene hat eine detaillierte Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis herausgegeben. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle Hygienemaßnahmen (insbesondere die korrekte Haarentfernung) und berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz. Wer bereits einen Hygieneplan hat, kann die Materialien abgleichen und den eigenen Plan aktualisieren.

Fortbildungen zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen

Die KBV bietet auf ihrem Fortbildungsportal im Sicheren Netz eine ärztliche Fortbildung zum Thema „Vermeidung postoperativer Wundinfektionen: Antibiotikaresistenzlage und -therapie“ an, welche mit drei CME-Punkten zertifiziert wurde.

Zudem finden Sie auf der Website des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) ein Webinar zur KRINKO-Empfehlung 2018: „Prävention postoperativer Wundinfektion“ von Prof. Dr. med. Axel Kramer, das mit zwei CME-Punkten zertifiziert wurde. Das Webinar ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass in der Dokumentation kein Nachweis für erbrachte CME-Punkte notwendig ist. Daher ist es ebenso ausreichend, eine interne Besprechung mit einem Hygieniker oder dem zuständigen Labor zu dieser Thematik zu führen und entsprechend zu dokumentieren.

Informationsveranstaltungen für das Praxispersonal zum Themenbereich Hygiene

Eine fundierte Unterweisung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine jährliche interne Schulung (z. B. zum Hygieneplan) ist eine Voraussetzung für alle Praxismitarbeiter für die Vermeidung von Infektionsrisiken. Eine mindestens einmal jährlich stattfindende Weiterbildung des gesamten Praxispersonals ist nach den meisten Länderhygieneverordnungen gesetzlich gefordert und unterstützt die Beschäftigten, die Herausforderungen der Hygiene im Alltag wirksam umzusetzen. Bitte beachten Sie diese Vorgaben und schulen Sie Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu den Themenfeldern Hygiene und Infektionsvermeidung.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de

KBV: Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement. Passion Chirurgie. 2019 Februar, 8(02): Artikel 04_04.

Angehende Ärztinnen und Ärzte wissen, was sie wollen – Familie und Beruf vereinbaren

Im Rahmen des „Berufsmonitorings Medizinstudierende“ gaben gut 13.000 Nachwuchsmediziner an, was sie von ihrer beruflichen Zukunft und den Arbeitsbedingungen erwarten. Ein wichtiger Faktor: die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Über 50 Prozent können sich vorstellen, sich niederzulassen, knapp die Hälfte kann das noch nicht.

Berlin, 30. Januar 2019 – 95 Prozent der befragten Studierenden nannten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als entscheidenden Faktor für die Wahl ihres späteren Arbeitsplatzes. In eigener Praxis wären gerne 53,5 Prozent tätig. Der Trend geht allerdings eher zur Gemeinschaftspraxis (50,6 Prozent) und weg von der Einzelpraxis. Nur 4,7 Prozent würden sich ausschließlich für Letztere entscheiden. 42,6 Prozent können sich immerhin beides vorstellen. Die Allgemeinmedizin und damit eine spätere hausärztliche Tätigkeit haben an Attraktivität gewonnen. 42,5 Prozent der Befragten können sich eine Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt vorstellen, das sind mehr als in den Vorjahren.

„Wichtig für junge Ärztinnen und Ärzte ist und bleibt der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daraus ergeben sich auch Erwartungen an die Arbeitsbedingungen – Arbeitszeiten sollen idealerweise geregelt, aber gleichzeitig flexibel sein“, griff Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), ein Ergebnis der Befragung auf. „Das sind nachvollziehbare Wünsche, von denen ein Großteil der Befragten allerdings annimmt, dass sie mit einer selbständigen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nicht vereinbar seien. Das ist jedoch falsch!“, so Gassen weiter.

„Viele der angehenden Ärzte setzen die Niederlassung immer noch eins zu eins mit der selbstständig geführten Einzelpraxis gleich. Dieses Bild ist jedoch längst überholt. Der ambulante Sektor bietet alle Optionen, welche die Studierenden sich für ihre berufliche Zukunft wünschen. Ob Anstellung, Job-Sharing, Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, Stadt oder Land, lokal oder standortübergreifend – kein anderer Bereich bietet so viele Möglichkeiten für Ärzte, sich beruflich zu verwirklichen und gleichzeitig ihre privaten Bedürfnisse, je nach Lebensabschnitt, zu berücksichtigen. Keine Art der Berufsausübung ist inhaltlich und gestalterisch freier als die Selbständigkeit. Das zu vermitteln, darin liegt die große Herausforderung“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister. Die KBV betreibt hierzu beispielsweise die Website www.lass-dich-nieder.de, die Studierende und bereits approbierte Ärzte über alle Facetten der Niederlassung informiert. Die Website wird zurzeit überarbeitet, um noch stärker auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe einzugehen.

„Am Beispiel der gestiegenen Attraktivität der Allgemeinmedizin lässt sich erkennen, dass Initiativen wie der Ausbau der ambulanten Weiterbildung, aber auch ein frühzeitiger und besserer Einblick in das Hausarzt-Dasein Früchte tragen. Das sollte uns als Vorbild dienen, die Aus- und Weiterbildung in der Medizin auch im fachärztlichen Bereich weiter zu ambulantisieren“, ergänzte Hofmeister.

„Wir haben es mit einer selbstbewussten Generation zu tun, die weiß, was sie möchte und die freie Wahl hat, wo und wie sie arbeiten will“, sagte KBV-Chef Gassen. „Wichtig ist aber auch: Unser ambulantes System funktioniert nicht ohne die selbstständigen Ärzte in eigener Praxis – schon gar nicht, solange die Politik den Versicherten ein unbegrenztes Leistungsversprechen macht“, so Gassen weiter. Deshalb sei sie gut beraten, den Nachwuchs nicht mit immer neuen gesetzlichen Vorgaben zusätzlich von einer Niederlassung abzuschrecken: „Die inhabergeführte Praxis darf kein Auslaufmodell werden“, betonte Gassen.

Die befragten Studierenden gaben an, dass vor allem die Bürokratie in der Praxis (62,3 Prozent) sowie das hohe finanzielle Risiko (57,4 Prozent) sie von einer Niederlassung abhalten würden. Auch die Angst vor Regressforderungen ist nach wie vor ein wichtiger Faktor (46,7 Prozent).

„Die erfreuliche Trendwende im Interesse an der Allgemeinmedizin zeigt, dass sich das Engagement und die Bereitschaft zur Veränderung lohnen. Primär chirurgische Fachgebiete müssen schnellstmöglich die gelebte und vermittelte Arbeitskultur und die Arbeitsbedingungen überdenken, um den starken Attraktivitätsverlust abzupuffern. Der massive Interessensverlust an der Chirurgie verdeutlicht, dass die von der Politik gelebte Praxis der quantitativen Aufwertung von Fachgebieten im Medizinstudium in keinster Weise ein Erfolgsgarant für mehr ärztliche Versorgung darstellt“, so Peter Jan Chabiera, Vizepräsident 2018 der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).

Zum Thema Digitalisierung ergibt die Befragung ein geschlossenes Bild. Verbesserungen erhoffen sich die Studierenden demnach bei der Diagnose, Arbeitsorganisation und Behandlung. Sie befürchten jedoch eine Verschlechterung der Arzt-Patienten-Kommunikation und im Vertrauensverhältnis. „Die Studie hat auch gezeigt, dass Studierende sich hinsichtlich der Digitalisierung der medizinischen Versorgung bisher wenig auf die Zukunft vorbereitet fühlen. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hat bereits bei der Veröffentlichung des Masterplans Medizinstudium 2020 darauf hingewiesen, dass das Thema Digitalisierung im Masterplan von der Politik bedauerlicherweise keine Beachtung gefunden hat. Bei der Weiterentwicklung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs in der Medizin (NKLM) wird das Thema daher in Bezug auf alle Rollen, die ein Arzt zukünftig einnehmen wird, Eingang finden“, kommentierte Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des MFT.

Ein weiteres Ergebnis des Berufsmonitorings zeigt: Die Akzeptanz für die Delegation von ärztlichen Aufgaben an entsprechend qualifizierte Arztassistenten, Pflegekräfte oder Medizinische Fachangestellte ist im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen (um 17,6 Prozentpunkte). „Die interprofessionelle Versorgung wird zentraler Bestandteil der Versorgung der Zukunft sein. Wir sehen die dringende Notwendigkeit, diese Diskussionen gemeinsam bereits früh zu beginnen. Daher muss die interprofessionelle Ausbildung bereits integraler Bestandteil des Medizinstudiums sein“, kommentierte Jana Aulenkamp, Präsidentin 2018 der bvmd.

Das Berufsmonitoring Medizinstudierende ist eine bundesweite Online-Befragung, welche die Universität Trier seit 2010 alle vier Jahre im Auftrag der KBV in Kooperation mit dem MFT und der bvmd durchführt. „Das Berufsmonitoring hat sich als viel beachteter Standard zur Dauerbeobachtung der Wünsche, Bewertungen und Erwartungen des ärztlichen Nachwuchses etabliert“, so Prof. Rüdiger Jacob, Akademischer Direktor im Fach Soziologie der Universität Trier. Die aktuelle, dritte Befragung fand von Mitte Juni bis Mitte Juli 2018 statt. Angaben machten gut 13.000 Befragte, was rund 15 Prozent aller Medizinstudierenden entspricht.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 30.01.2019

„Hauruck-Verfahren bei Widerspruchslösung würde die Menschen verunsichern“

„Für die Menschen auf der Warteliste ist es höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die strukturellen Hürden für die Organspende in Deutschland beseitigt. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende kommen wir hier ein großes Stück weiter.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery vor der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses zum Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ am kommenden Mittwoch.

„Die Entnahmekrankenhäuser betreiben einen erheblichen Aufwand, bleiben aber häufig auf ihren Kosten sitzen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Organentnahme in Zukunft ausreichend finanziert wird“, betonte Montgomery. Ebenso notwendig sei eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten. Sie könne Transplantationsbeauftragten dabei helfen, sich voll auf ihre Aufgaben zu konzentrieren.

Montgomery begrüßte, dass die Regierung die Frage der Widerspruchslösung aus der Gesetzesinitiative ausgeklammert hat. „Bei der Widerspruchslösung geht es um ein hochsensibles Thema, das ethische, religiöse und verfassungsrechtliche Fragen berührt. Daher muss die Debatte in der ganzen gesellschaftlichen Breite geführt und dann aus der Mitte des Bundestags heraus entschieden werden. Ein Hauruck-Verfahren würde die Menschen verunsichern. Im Interesse der Patienten auf der Warteliste sollte das unbedingt vermieden werden.“

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf bezeichnet die Bundesärztekammer (BÄK) die Gesetzesinitiative als geeignet, die Organspende als Gemeinschaftsaufgabe „in einem plural organisierten Transplantationswesen weiter zu stärken“. Nach Auffassung der BÄK könne sie mit dazu beitragen, den Menschen auf der Warteliste deutlich bessere Lebenschancen zu eröffnen. Unter anderem hebt die BÄK die vorgesehene Einrichtung eines neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes hervor. Dadurch würden die Entnahmekrankenhäuser bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls besser unterstützt. Für die Menschen auf der Warteliste könne so eine größtmögliche Identifikation potentieller Organ‐ und Gewebespender erreicht werden. Allerdings sei die für die Einrichtung des neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes vorgesehene Frist deutlich zu knapp bemessen. Die Bundesärztekammer schlägt vor, die Frist um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de,  28.01.2019