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Rosig oder ungewiss – Wie steht es um die Zukunft der Chirurgie?

Nachwuchsmangel als zentrales Thema beim Bundeskongress Chirurgie

Berlin/Nürnberg, 26. Februar 2019 – Nachwuchs, Sektorengrenzen, Finanzierung – alles bekannte Stichworte, die entscheidend für die künftige Entwicklung des Fachbereichs Chirurgie sind. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) machte beim Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg gemeinsam mit anderen Verbänden eine Bestandsaufnahme aktueller Rahmenbedingungen und diskutierte über die Entwicklung der Chirurgie. Das zentrale Thema dabei war der Nachwuchsmangel und wie der BDC seine Nachwuchsarbeit ausbauen kann.

An beiden Kongresstagen diskutierte der Berufsverband in gemeinsamen Sitzungen mit Studierendenvertretern und dem Bündnis Junge Ärzte über Lösungsansätze. „Wir müssen bei den aktuellen Forderungen der Studierenden, das Praktische Jahr zu verbessern, ganz klar Stellung beziehen und unseren Teil beitragen“, so BDC-Präsident Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „2025 werden wahrscheinlich 10.000 Chirurginnen und Chirurgen fehlen. Wir können es uns einfach nicht leisten, Studierende im PJ zu verprellen.“ Der Berufsverband engagiert sich mit der Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ schon seit vielen Jahren. „Wir wissen genau, dass das PJ ein wichtiges Entscheidungsmoment ist, in die Chirurgie zu gehen oder nicht. Die Proteste der letzten Wochen zeigen, wie groß die Unzufriedenheit ist“, so Meyer. „In den nächsten Monaten werden wir deshalb weitere Projekte mit Studierendenvertretern entwickeln. Auf jeden Fall müssen wir bemüht sein, die PJler im chirurgischen Arbeitsalltag in das bestehende chirurgische Team einzubinden.“

Nachwuchsprobleme in der Chirurgie gehen einher mit den Fragen zur Zukunft des Faches. Gesundheitsökonom Prof. Dr. Boris Augurzky prognostizierte bei seinem Impulsreferat „Medizin 2030“ auf dem Bundeskongress zunehmende Probleme ab 2025. Der demografische Wandel und der Personalmangel würde sich auf alle wirtschaftlichen Bereiche auswirken, auch auf die Gesundheitsbranche. Augurzky geht davon aus, dass die Kombination aus fehlenden finanziellen Ressourcen und fehlendem Personal problematisch würden. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sieht der Gesundheitsökonom Möglichkeiten u. a. im Ausbau der Digitalisierung, der Robotik im Bereich Logistik und einem neuen Vergütungssystem; einem Vergütungsmodell, das Sektorengrenzen überwindet.

„Wir fordern schon seit langem eine sektorenübergreifende Versorgung, auch durch eigene Projekte“, so Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. „Die Weiterbildung in chirurgischen Praxen ist da ein großes Thema.“ Junge Ärztinnen und Ärzte müssten die Vorzüge der Niederlassung selbst während ihrer Weiterbildung erfahren. Denn die Tendenz zum Angestelltenverhältnis steige. „Wir müssen uns die Hausärzte zum Vorbild nehmen. Denn nach langem Kampf wird deren Weiterbildung in der Praxis bundesweit gefördert“, so Rüggeberg.

Der Präsident des BDC wies in seiner Eröffnungsrede in Nürnberg darauf hin, dass es keine Überraschung sei, in Zukunft weiterhin vor vielen Herausforderungen des Faches zu stehen. „Kongresse wie in Nürnberg ermöglichen uns aber, mit anderen Verbänden an Lösungen zu arbeiten“, so Meyer.

Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen würdigt Beitrag zur Organspende

Berlin/Nürnberg, 22. Februar 2019: Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hat einen herausragenden Beitrag aus dem Jugendmagazin fluter mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen ausgezeichnet. Julia Lauter beschreibt in ihrem Artikel „Sein Herz schlägt weiter. Irgendwo.“ den Ablauf einer Organspende – vom Abschied bis zum Neuanfang. Im Rahmen des Bundeskongress Chirurgie verlieh der Präsident des BDC, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, den mit 1.500 Euro dotierten Preis.

Im Frühjahr 2018 ist Lauters Beitrag im fluter Magazin Nummer 66 – „Körper“ zum Thema Organspende erschienen. Wie läuft eine Organspende genau ab? Die Frage stellen sich viele Menschen. Julia Lauter beantwortet diese wichtige Frage. Sie begleitet einen Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation bei der Untersuchung einer Patientin – einer potenziellen Organspenderin –, geht den Weg weiter zur Schaltzentrale von Eurotransplant bis zu den Chirurgen, die Patienten ein neues Organ implantieren.

Die Zahl der Organspender in Deutschland ist auf einem Tiefpunkt und die Politik versucht, mit neuen Gesetzen einen Weg aus dem Tal zu finden. „Es ist definitiv eine gesellschaftliche Aufgabe und das Thema sollte in allen Familien besprochen werden“, so Prof. Dr. med. Dr. h.c. Meyer, Präsident des BDC. „Genau deshalb haben wir uns für Julia Lauters Beitrag aus dem Jugendmagazin fluter (herausgegeben von Bundeszentrale für politische Bildung) entschieden. Frau Lauter nimmt jungen Menschen mit dieser Geschichte ihre Ängste – ein hervorragender Artikel!“ Denn viele entschieden sich gegen Organspende, weil sie nicht wüssten, was da genau passiert.

Mit dem Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen zeichnet der BDC jährlich journalistische Arbeiten aus, in denen chirurgische Themen aus Ärzte- und/oder Patientensicht differenziert und faktenbasierend dargestellt werden. Der BDC fördert mit dem Preis die anspruchsvolle Aufbereitung chirurgischer und gesundheitspolitischer Themen.

Der Bewerbungsschluss für den Journalistenpreis der Deutschen Chirurgen endet jedes Jahr am 15. Dezember. Eingereicht werden können Beiträge, die im davor laufenden Jahr in einem deutschsprachigen Medium erschienen sind.

BDC|Thüringen: Wahl zur Vertreterversammlung der KV Thüringen 2019

In den nächsten Tagen steht die KV-Wahl in Thüringen an.

Die chirurgischen Berufsverbände (BDC|Thüringen, BNC/ANC Thüringen) haben sich auf einen gemeinsamen Kandidaten aus Sondershausen geeinigt:

Herrn Dr. med. Arndt Voigtsberger aus Sondershausen

Wir, der Vorstand des BDC Landesverbandes Thüringen, möchten Sie bitten, sich an der Wahl rege zu beteiligen und den Kollegen Voigtsberger zu unterstützen.

Sehen Sie nachstehend den Wahlbrief des Kollegen Voigtsberger:

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

von dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Landesverband Thüringen, vom Berufsverband der Niedergelassenen Chirurgen(BNC) mit seiner Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen(ANC) Thüringen wurde ich auf der Landesliste für die, jetzt vom 15.-20. März 2019, anstehende Wahl zur Kammerversammlung der LÄK Thüringen nominiert.
Ich bin niedergelassener Chirurg/Visceralchirurg/Proktologe und seit 2006 in einer Gemeinschaftspraxis in Sondershausen tätig.

Seit 2017 bin ich ebenfalls Mitglied der Vertreterversammlung der KV Thüringen. Im BDC bin ich seit 2018 Regionalvertreter BDC|Thüringen und im ANC Thüringen begleite ich die Funktion des Schatzmeisters.

Berufspolitisch gibt es besonders auf dem Gebiet der Chirurgie Erfolge im Bereich der Weiterbildung mit der Schaffung des „neuen“ Facharztes für Allgemeinchirurgie, aber auch noch viele offene Fragen die uns auf den Nägeln brennen. Besonders wichtig ist es für mich, einen respektvollen Umgang mit unserer Berufsgruppe von Seiten der Politik zu erreichen, da dieser in den letzten Politischen Statements sowohl von Spitzenpolitikern und Kassenverbänden stark gelitten hat. Auch ist mir ein geschlossenes Auftreten der chirurgischen Berufsgruppen, egal ob Niedergelassener oder Krankenhausarzt, wichtig. Nur mit Geschlossenheit werden wir ein wahrnehmbarer Faktor in der Politischen Diskussion. Insgesamt sind die Mitglieder der chirurgischen Fächer zahlenmäßig eine eher kleine Gruppe. Deshalb appelliere ich an Sie, liebe Kollegen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und mich zu unterstützen. Für die Landeslisten haben Sie 3 Stimmen (Liste 6 Facharztliste).

In der folgenden Legislaturperiode möchte ich unsere Facharztgruppe aktiv vertreten und bitte nochmals um Ihre Unterstützung.

Mit besten Grüßen aus Sondershausen

Arndt Voigtsberger

Frankenhäuser Str. 50
99706 Sondershausen
E-Mail: [email protected]

Spahn: Zahl der Organspenden kann weiter steigen

Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende

Der Deutsche Bundestag hat heute das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten.

Die Regelungen des Gesetzes im Einzelnen

Transplantationsbeauftragte (TxB)

  • Es gibt verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten.
  • Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten.
  • Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, ist für jede Station mindestens ein TxB zu bestellen.
  • Der Aufwand wird vollständig refinanziert. Die Krankenhäuser müssen die Mittelverwendung nachweisen.
  • TxBs erhalten Zugangsrecht zu den Intensivstationen und sind hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.
  • Ihnen sind alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials zur Verfügung zu stellen.
  • TxBs sind für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freizustellen; die Kosten dafür trägt die Klinik.

Entnahmekrankenhäuser

  • Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet.
  • Sie erhalten einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen.
  • Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Der Zuschlag beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.

Rufbereitschaft

  • Bundesweit bzw. flächendeckend wird ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
  • Dieser soll gewährleisten, dass kleineren Entnahmekrankenhäusern jederzeit qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.
  • Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) werden verpflichtet, bis Ende 2020 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.

Dokumentation

  • Ein neues klinikinternes Qualitätssicherungssystem schafft die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung.
  • Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) intern erfasst und bewertet werden.
  • Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen den Entnahmekrankenhäusern und den zuständigen Landesbehörden übermittelt und veröffentlicht werden.
  • Die Kliniken müssen zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.

Angehörigenbetreuung

  • Das Gesetz schafft eine klare rechtliche Grundlage für den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender. Ein solcher Austausch ist vielen Betroffenen ein besonderes persönliches Anliegen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 14.02.2019

Hygiene in der Arztpraxis: Aktualisierter Leitfaden veröffentlicht

Die zweite Auflage des Nachschlagewerkes zum Hygienemanagement in Arztpraxen kann ab sofort kostenlos heruntergeladen werden. Der aktualisierte Leitfaden berücksichtigt Änderungen der Rechtsgrundlagen sowie den medizinischen Fortschritt.

Herausgeber ist das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV. Der Schwerpunkt des erstmals im Jahr 2014 erschienen Leitfadens liegt auf allgemeinen Hygiene-Themen wie Personal- und Umgebungshygiene. Er enthält aber auch spezielle Hinweise für die Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten sowie eine Übersicht der wichtigsten Rechtsgrundlagen zu den Themen Hygiene, Medizinprodukte und Arbeitsschutz, die sich daraus ableitenden Pflichten sowie praktische Empfehlungen zur Umsetzung.

Interessierte Praxen können den Leitfaden kostenlos auf der Internetseite ihrer KV oder beim Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte hier herunterladen.

Neuerungen der zweiten Auflage

Die Vielfalt von Mikroorganismen, mit denen Einrichtungen des Gesundheitswesens mittlerweile konfrontiert sind, erfordert darauf ausgerichtete Hygienemaßnahmen. Deshalb wurde beispielsweise der Themenbereich Mikroorganismen und angepasste Desinfektionsmittel neu in den Leitfaden aufgenommen.

Für die Aufbereitung von Medizinprodukten spielt die Validierung eine zentrale Rolle. Die neue Auflage des Hygieneleitfadens greift dieses komplexe Thema auf und gibt Hilfestellung für die Praxis.

Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden 2. Auflage

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 14.02.2019

Passion Chirurgie: Adipositaschirurgie im Fokus

Die Februar-Ausgabe legt den Fokus auf die Adipositaschirurgie. Weltweit sind über 300 Millionen Menschen adipös, was die WHO als Pandemie einstuft. Aber welche Möglichkeiten für die chirurgische Behandlung stehen in Deutschland zur Verfügung? Neben vielen anderen Themen stellen wir Ihnen wieder zwei neue BDC-Themen-Referate vor und laden Sie nochmal zu den Mitgliederversammlungen von DGCH und BDC ein, die auf dem Chirurgenkongress Ende März in München stattfinden.

Vom 22. bis 23. Februar 2019 findet der Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg statt und der BDC ist natürlich mit einem Info-Stand dabei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Fragen, kommen Sie vorbei!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre Redaktion PASSION CHIRURGIE

Februar-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

Zukunft der Chirurgie – Sitzung auf dem Bundeskongress Chirurgie

Gemeinsame Sitzung der Bundesvertretung der Medizinstudierenden Deutschland

Beim Bundeskongress in Nürnberg wird der chirurgische Nachwuchs natürlich auch Thema sein. Kürzlich wurde das Berufsmonitoring Medizinstudierende veröffentlicht: Drei Viertel der Studierenden können sich vorstellen, in der Niederlassung zu arbeiten. Grund genug, mit den Chirurgen von morgen in Kontakt zu treten und deren Fragen zu beantworten. Welche Möglichkeiten gibt es, in der Chirurgie Fuß zu fassen? Lohnt sich die Niederlassung? Was erwartet mich? Diese Themen werden die Referenten in der Sitzung beim Bundeskongress aufgreifen.

Zukunft der Chirurgie – Perspektive der Studierenden und ÄrztInnen

Moderation: Peter Kalbe (Rinteln), Jeremy Schmidt (Berlin)
Freitag 22.02.2019, Saal: Singapur (09.00 – 12.00 Uhr)

9.00 – 09.30 Sicht der Studierenden auf das Fachgebiet Chirurgie und die Niederlassung – Analyse des erufsmonitors 2018 Sylvia Hartmann (Berlin)
09.30 – 10.00 Bestandsaufnahme und Ideen für chirurgische Lehre in Aus- und Weiterbildung Jeremy Schmidt (Berlin)
10.00 – 10.30 ChirurgIn – Traumjob oder Albtraum Matthias Krüger (Querfurt)
10.30 – 11.00 Niederlassung in der Chirurgie – Pro und Contra Peter Kalbe (Rinteln)
11.00 – 11.30 Ich würde es wieder machen Christoph Jaschke (Waldkirch)
11.30 – 12.00 Diskussion mit dem Auditorium
Anmeldung
Der BDC auf dem Bundeskongress

Honorarbericht 2016 der KBV

Umsätze in den Praxen gestiegen

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten konnten im Jahr 2016 wiederum Honorarzuwächse verzeichnen. Das Plus gegenüber dem Vorjahr betrug im Durchschnitt 2,4 Prozent, wie der jetzt erschienene Honorarbericht der KBV zeigt.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt und Psychotherapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit erhöhte sich dem Bericht zufolge im Jahr 2016 um 5.283 Euro auf 221.642 Euro (+ 2,4 Prozent). Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg im Durchschnitt um 1,92 Euro auf 65,37 Euro (+3,0 Prozent).

Die Daten stammen aus dem Honorarbericht für das vierte Quartal 2016, der soeben erschienen ist. Dieser Bericht enthält neben Zahlen zum vierten Quartal einen zusammenfassenden Überblick über die Entwicklung des Honorarumsatzes aus vertragsärztlicher Tätigkeit sowie der Gesamtvergütungen für das Jahr 2016.

Gassen: Trotz Zuwächsen jede zehnte Leistung nicht vergütet

„Trotz der Zuwächse reicht das Geld nicht aus, um alle Leistungen zu vergüten“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Ein Grund sei, dass die ambulante medizinische Versorgung seit Jahren unterfinanziert sei und die von den Krankenkassen bereitgestellten Mittel nicht ausreichten, den Behandlungsbedarf zu finanzieren.

Gassen wies darauf hin, dass jede zehnte Leistung der über 172.000 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten nach wie vor nicht vergütet werde. „Wenn die Politik will, dass jeder Patient zeitnah einen Termin beim Arzt bekommt, dann müssen die Krankenkassen zumindest die Grund- und Versichertenpauschalen für jeden Patienten in voller Höhe bezahlen“, forderte er und fügte hinzu: „Die Budgets müssen weg.“

520 Euro für die komplette Behandlung im Jahr

Knapp 520 Euro stellten die gesetzlichen Krankenkassen im Berichtsjahr pro Versicherten für die komplette ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung bereit. Das waren 3,2 Prozent mehr als 2015. Die Gesamtvergütung stieg um etwa 1,54 Milliarden auf rund 37 Milliarden Euro.

Bundesweites Plus

Dem Bericht zufolge registrieren im Jahr 2016 die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) leichte Honorarzuwächse. Zu den KVen mit den größten Zuwächsen gehören Berlin (+4,7 Prozent), Thüringen (+3,8 Prozent), Schleswig-Holstein (+3,6 Prozent) und Sachsen-Anhalt mit einem Plus von 3,5 Prozent.

Hohe Zuwächse bei Nuklearmedizinern und Psychotherapeuten

Die größten Steigerungen beim Honorarumsatz erzielten im fachärztlichen Bereich Fachärzte für Nuklearmedizin (+7,2 Prozent), gefolgt von Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (+5,6 Prozent) und Fachärzten für Neurologie (+5,2 Prozent). Fachärzte für Psychiatrie verbuchten Zuwächse von 4,4 Prozent, Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt von 4,0 Prozent und Fachärzte für Radiologie von 3,8 Prozent.

Zulegen beim Umsatz konnte auch die Gruppe der Psychotherapeuten: Die ärztlichen Psychotherapeuten kommen auf ein Plus von 6,4 Prozent, die Psychologischen Psychotherapeuten auf ein Plus von 6,2 Prozent. Dagegen verzeichneten Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie (-1,0 Prozent) sowie mit Schwerpunkt Endokrinologie (-0,1 Prozent) Rückgänge beim durchschnittlichen Honorarumsatz je Arzt.

Honorarbericht für das vierte Quartal 2016 (Stand: 07.02.2019, PDF, 2.7 MB)
Honorarbericht für das dritte Quartal 2016 (Stand: 20.12.2018, PDF, 2.6 MB)
PraxisNachrichten: KBV veröffentlicht Honorarbericht für das erste Halbjahr 2016 (Stand: 02.08.2018)
Honorarberichte der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 07.02.2019

#nurMITeinander – für gute Medizin

Das neue Kernprojekt des Bündnisses Junger Ärzte heißt „#nurMITeinander – für gute Medizin“. Deren Ziel ist es, Aufmerksamkeit und Bewusstsein für einen höflichen Umgang und ein gutes Miteinander im medizinischen Alltag zu schaffen.

Grundsätzlich ist die Aktion angelehnt an das von Chris Turner und Kollegen in Großbritannien gegründete Projekt „Civility Saves Lives“, welches aktiv gegen Unhöflichkeit und schlechten Umgang im Krankenhaus wirbt.

In der ersten Februarwoche stand daher jeder Tag unter einem speziellen Motto. Dieses soll alle an der Patientenversorgung Beteiligten motivieren, bewusst darauf zu achten, wie wir miteinander kommunizieren und umgehen. So richtet sich die Aktion nicht nur an alle ärztlichen Kollegen vom Assistenz- bis zum Chefarzt, sondern auch an alle anderen Berufsgruppen, die in unserem Gesundheitssystem zusammenarbeiten.

Die Kampagnenmotive