Alle Artikel von kein Autor

Einheitliche Leitstellen, Notfallzentren und Änderungen beim Rettungsdienst geplant

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen Arbeitsentwurf zur Reform der Notfallversorgung an die Bundesländer verschickt. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, die Versorgung im Notfall zu verbessern. Dafür sollen die Rettungsdienste der Länder mit den ärztlichen Bereitschaftsdiensten und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser zusammenarbeiten.

Laut Spahn zeige sich die Güte eines Gesundheitssystems vor allem im Notfall, wenn Menschen schnelle medizinische Hilfe benötigten. Daher wolle er die Notfallversorgung neu organisieren, insbesondere mit gemeinsamen Notfallleitstellen der Länder, der Kommunen und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) sowie mit integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern. Die Pläne gehen zurück auf den “Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen” (SVR). Dieser hatte im Mai 2019 eine grundlegende Reform der Notfallversorgung empfohlen und dabei eine entsprechende Vorschlagsliste unterbreitet (vgl. “Links zum Thema”).

Da zur Reform der Notfallversorgung möglicherweise das Grundgesetz geändert werden muss, werden die Bundesländer für Spahn besonders wichtig. Sein Ministerium wolle deshalb schon früh in einen intensiven Dialog mit den Ländern eintreten, hieß es am 22.07.2019 in Berlin.

So soll die Notfallversorgung reformiert werden:

1. Schaffung einer gemeinsamen Notfallleitstelle (erreichbar
unter 112 oder 116117)

  • Künftig sollen die Gemeinsamen Notfallleitstellen (GNL) die Verteilung der Patienten in medizinischen Notsituationen übernehmen.
  • In diesen Notfallleitstellen werden Patienten auf der Grundlage einer qualifizierten Ersteinschätzung (Triage) in die richtige Versorgungsebene vermittelt. Dabei kann es sich um den Rettungsdienst, ein integriertes Notfallzentrum oder – während der Sprechstundenzeiten – eine vertragsärztliche Praxis handeln.
  • Beim Entgegennehmen des Anrufes soll weiterhin erkennbar sein, welche Nummer der Anrufer gewählt hat.

2. Bestimmte Krankenhäuser richten integrierte Notfallzentren ein

  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) und Krankenhäuser erhalten den Auftrag, integrierte Notfallzentren (INZ) einzurichten und zu betreiben.Welche Krankenhäuser solche Notfallzentren erhalten, legen die Länder über ihre Notfallversorgungsplanung fest.
  • Die Notfallzentren sind jederzeit zugänglich und bieten sowohl eine qualifizierte Ersteinschätzung als auch die nötige Erstversorgung.
  • In die Notfallzentren werden eine zentrale Anlaufstelle (“Ein-Tresen-Prinzip”), der ärztliche Bereitschaftsdienst der KV und die zentrale Notaufnahme des Krankenhauses integriert. Bestehende Notdienststrukturen (insbesondere sogenannte Portalpraxen) sollen in die INZ überführt werden.
  • Die INZ müssen räumlich so in das Krankenhaus eingebunden sein, dass Patienten sie als erste Anlaufstelle wahrnehmen.
  • Über das nächstgelegene INZ werden die Krankenkassen ihre Versicherten informieren.

3. Rettungsdienst wird eigenständiger Leistungsbereich

  • Der Rettungsdienst wird als eigenständiger medizinischer Leistungsbereich im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (im SGB V) geregelt.
  • Die Versorgung am Notfallort und eine gegebenenfalls erforderliche Rettungsfahrt werden als voneinander unabhängige Leistungen der medizinischen Notfallrettung geregelt. Damit sollen unnötige Fahrten ins Krankenhaus (“Leerfahrten”) vermieden und das Problem der bisher nicht vergüteten “Vor-Ort- Versorgung” gelöst werden.
  • Zur bestmögliche Versorgung der Patienten sind die zur Weiterbehandlung erforderlichen Daten frühestmöglich zu übermitteln.
  • Im jeweiligen Einzelfall wird entschieden, welches Krankenhaus anzufahren ist. Die Entscheidung wird durch die digitalen Dokumentation ermöglicht sowie eine bundesweite Echtzeitübertragung der bestehenden Versorgungskapazitäten.

4. Krankenhausärzte: “Die Reform ist überfällig”

Der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) bezeichnet die Reform als “überfällig”. Bei immer chaotischeren Zuständen in den Notaufnahmen bestehe “der dringende Bedarf, die größtenteils vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen neuen Regelungen umzusetzen”. Dass man aber den Krankenhäusern ohne INZ in Zukunft Notfallleistungen nur noch zur Hälfte des sonst üblichen Satzes erstatten wolle, sei laut VLK nicht akzeptabel. Bei Notfallpatienten bestehe eine Versorgungspflicht, wenn sie eine Klinik aufsuchten. Sie abzuweisen, sei rechtlich nicht möglich und ethisch nicht vertretbar. Damit dürfe es auch nicht zu Rechnungskürzungen kommen.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 25.07.2019

 

Juliausgabe Passion Chirurgie: Hygiene in der Praxis

In dieser Ausgabe fassen wir die aktuellen hygienischen Voraussetzungen in der chirurgischen Niederlassung zusammen und geben praktische Tipps zu ihrer Umsetzung. Denn egal wie viel zusätzliche Zeit uns die Verschärfung der Vorgaben in der Praxis kostet, sie sind das A und O für die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten.

Wie gefällt Ihnen eigentlich Ihre Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE? Geben Sie uns doch mal eine Rückmeldung: Zur Umfrage

Juliausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

Kabinett beschließt Entwurf des MDK-Reformgesetzes

Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und soll als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, dessen Entwurf heute vom Kabinett beschlossen wurde.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüft und handelt. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst daher unabhängig von den Krankenkassen organisiert. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“   

Organisationsreform MDK

  • Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt.
  • Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst.
  • Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein. 

Krankenhausabrechnungsprüfung

  • Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt.
  • Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
  • Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
  • Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
  • Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
  • Der Katalog für sog. „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
  • Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig grundsätzlich nicht mehr zulässig.
  • Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.

Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 17.07.2019.

BDC|Baden-Württemberg: Jahrestreffen 2019

Im Rahmen der 107. Jahrestagung der Vereinigung Mittelrheinischer Chirurgen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie herzlich zu unserem Jahrestreffen am 26. September 2019 einladen. Wie in den vergangenen Jahren haben wir es in die Jahrestagung des „Mittelrheiners“, dieses Jahr unter der Leitung von Frau Professor Dr. Doris Henne-Bruns in Ulm, integriert.

26. September 2019, 16:00 – 18:00 Uhr
Universitätsklinikum Ulm
Medizinische Klinik (Oberer Eselsberg)
Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm

In Ergänzung zu den wissenschaftlichen Themen haben wir dieses Mal den Schwerpunkt auf die Berufsperspektive nach einer Weiterbildung in Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen gesetzt. Ein weiterer Vortrag beschäftigt sich mit dem juristischen Kontext eines begrenzten Sprachverständnisses von ärztlichen Kollegen mit Migrationshintergrund.

Hinweisen möchten wir auf das Jahrestreffen des Landesverbandes mit der Wahl der Vorsitzenden.

Wir wünschen allen einen interessanten Kongress sowie einen regen Austausch über wissenschaftliche und berufspolitische Themen.

Wir laden Sie herzlich nach Ulm ein!

Mit den besten kollegialen Grüßen

Prof. Dr. med. Schäffer
Vorsitzender

Dr. med. Richter
Stellv. Vorsitzender

Dr. med. Jaschke
Regionalvertreter NL

Programm zur Jahrestagung

Studie: Bessere Versorgung nur mit weniger Kliniken möglich

In Deutschland gibt es zu viele Krankenhäuser. Eine starke Verringerung der Klinikanzahl von aktuell knapp 1.400 auf deutlich unter 600 Häuser, würde die Qualität der Versorgung für Patienten verbessern und bestehende Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal mildern.

Eine Reduzierung der Klinikanzahl würde zu einer besseren medizinischen Versorgung der Patienten in Deutschland führen. In unserer neuen Studie weisen führende Krankenhausexperten darauf hin, dass viele Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland zu klein sind und oftmals nicht über die nötige Ausstattung und Erfahrung verfügen, um lebensbedrohliche Notfälle wie einen Herzinfarkt oder Schlaganfall angemessen zu behandeln. Viele Komplikationen und Todesfälle ließen sich durch eine Konzentration auf deutlich unter 600 statt heute knapp 1.400 Kliniken vermeiden. Ebenso gingen damit eine bessere Ausstattung, eine höhere Spezialisierung sowie eine bessere Betreuung durch Fachärzte und Pflegekräfte einher.

Stellungnahme des BDC zur Studie Klinik-Schließungen wohl dosieren

Eine primäre Orientierung an Fahrzeiten ginge dagegen in die falsche Richtung. “Wenn ein Schlaganfallpatient die nächstgelegene Klinik nach 30 Minuten erreicht, dort aber keinen entsprechend qualifizierten Arzt und nicht die medizinisch notwendige Fachabteilung vorfindet, wäre er sicher lieber ein paar Minuten länger zu einer gut ausgestatteten Klinik gefahren worden”, so Mohn weiter.Das Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) ist in unserem Auftrag der Frage nachgegangen, wie eine Versorgung durch Kliniken aussähe, die sich nicht in erster Linie an einer schnellen Erreichbarkeit, sondern an Qualitätskriterien orientiert. Dazu gehören beispielsweise eine gesicherte Notfallversorgung, eine Facharztbereitschaft rund um die Uhr, ausreichend Erfahrung und Routine des medizinischen Personals sowie eine angemessene technische Ausstattung.

Für die Studie haben die führenden deutschen Krankenhausexperten in einem ersten Schritt ein Zielbild für Deutschland entwickelt, das sich an den benannten Qualitätskriterien orientiert. Im Anschluss berechnete das IGES in einer Simulation erstmals, wie sich eine verpflichtende Einhaltung dieser Vorgaben auf die Kliniklandschaft einer ganzen Region auswirken würde. Die Wahl fiel dabei auf den Großraum Köln/Leverkusen, der sowohl von städtischen als auch ländlichen Gebieten geprägt ist.

14 statt 38 Krankenhäuser – Modellregion Köln/Leverkusen

Wie die Simulation zeigt, könnte die Region mit 14 statt den aktuell 38 Akutkrankenhäusern eine bessere Versorgung bieten, ohne dass die Patienten im Durchschnitt viel längere Fahrzeiten in Kauf nehmen müssten. Die Bündelung von medizinischem Personal und Gerät würde zu einer höheren Versorgungsqualität in den verbleibenden Häusern beitragen, vor allem in der Notfallversorgung und bei planbaren Operationen. Nur diese Kliniken in der Region verfügen überhaupt über die technische Ausstattung, um Herzinfarktpatienten angemessen zu behandeln.

“Das Ergebnis, dass in der betrachteten Region eine Reduzierung auf weniger als die Hälfte der Kliniken zu einer Verbesserung der Versorgung führen würde, klingt zunächst drastisch”, sagt der internationale Krankenhausexperte Uwe Preusker. An vielen Stellen lägen der Berechnung jedoch eher zurückhaltende Annahmen zugrunde, so zum Beispiel bei der medizinisch erforderlichen Leistungsmenge oder der Verweildauer im Krankenhaus. “Beide liegen in vergleichbaren Ländern deutlich niedriger”, erklärt Preusker. Wenn man sich am internationalen Standard orientieren würde, müsste man einen deutlich konsequenteren Umstrukturierungsprozess einleiten, so der Experte.

Blick ins Ausland zeigt Potenzial für eine Verringerung

Tatsächlich zeigt der Blick ins Ausland, dass es Potenzial für eine Verringerung der Klinikanzahl gibt. Deutschland weist im internationalen Vergleich im Durchschnitt mehr medizinisches Personal pro Einwohner auf als vergleichbare Länder, aber weniger pro Patient. Diese paradoxe Situation liegt daran, dass in der Bundesrepublik viel mehr Patienten in Krankenhäusern versorgt werden als im Ausland. Wie Untersuchungen ergaben, müssten rund ein Viertel der heute in deutschen Kliniken behandelten Fälle nicht stationär versorgt werden.

Zwar ist die konkrete Ausgestaltung der umliegenden ambulanten Strukturen noch offen, trotzdem belegen die Erkenntnisse der Studie, dass es zur Konzentration im Kliniksektor keine Alternative gibt. Zum einen kann eine Qualitätssteigerung nur gelingen, wenn sowohl die Patienten als auch die medizinischen und pflegerischen Fachkräfte in größeren, spezialisierten Kliniken mit mehr Fällen zusammengeführt werden. Auf der anderen Seite wird gut ausgebildetes Personal auch in Zukunft knapp sein. Nur durch die Bündelung könnten Krankenhäuser der Regelversorgung in allen zentralen Abteilungen jederzeit die entsprechende fachärztliche und pflegerische Kompetenz vorhalten.

Quelle: Bertelsmann Stiftung, Carl-Bertelsmann-Str. 256, 33311 Gütersloh,  www.bertelsmann-stiftung.de, 15.07.2019

Zur Studie

Erste Trauma-Box im Langenbeck-Virchow-Haus

Am 11.07. 2019 wurde die erste Trauma-Box Berlins im Haus der Chirurgie installiert. Bei einer feierlichen Übergabe an die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie wurde für Pressevertreter demonstriert wie das Erste-Hilfe-System richtig angewendet wird. Unfallchirurgie Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und die Deutsche Traumastiftung (DTS) plädieren für eine deutschlandweite Platzierung von Erste-Hilfe-Systemen im öffentlichen Raum. Damit können Ersthelfer schneller als bisher
Blutungen noch am Unfallort stoppen, solange, bis medizinisches Fachpersonal eintrifft. „Verbluten ist bei vielen Unfällen die Todesursache Nummer eins. Die sofortige Verfügbarkeit eines einfachen Sets zur Stillung einer schweren Blutung bedeutet für so manchen Betroffenen Überleben. Die flächendeckende Verfügbarkeit der Trauma-Box kann in entscheidenden Minuten Leben retten“, waren sich DTS-Präsident Prof. Dr. Thomas Wirth und DGU-Präsident Prof. Dr. Paul A. Grützner einig, als sie die Trauma-Box an Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, übergaben. Er sagte: „Dies ist nicht nur eine wichtige praktische Ergänzung der Ersten Hilfe, sondern auch ein wichtiges Signal für unsere Bürgergesellschaft: Im Notfall kann und soll jeder helfen, Leben zu retten.“

Das neu entwickelte Set enthält ein sogenanntes Tourniquet und einen saugfähigen Druckverband. Das Tourniquet ist ein spezielles Abbindesystem, um den Blutfluss in Arterien und Venen zu unterbrechen. In Verbindung mit dem Druckverband können Ersthelfer damit starke Blutungen an Armen und Beinen stoppen. Diese können beispielsweise entstehen, wenn bei einem Werkstatt oder Verkehrsunfall ein Arm oder Bein abgerissen wird, aber auch durch Schuss- und Explosionsverletzungen, die bei einem Terroranschlag oder Amoklauf verursacht werden. Das Tourniquet stammt ursprünglich aus der militärischen Einsatzmedizin. Aufgrund von aktuellen Terroranschlägen erfährt es heutzutage auch in der Zivilmedizin wieder zunehmend an Bedeutung. In einer Live-Demonstration erklärte Oberstarzt Prof. Dr. Matthias Helm vom Bundeswehrkrankenhaus Ulm und DTS-Präsidiumsmitglied die einfache Handhabung: „Die in der Trauma-Box enthaltenen Hilfsmittel sind dank einer anschaulichen Anleitung rasch und sicher auch von medizinischen Laien anwendbar. Das Tourniquet, ähnlich einer Blutdruckmanschette, wird solange festgezogen, bis die Wunde nicht mehr blutet. Der Notfallverband bringt zusätzlich Druck auf die Wunde. Beides verbleibt am Patienten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Ersthelfer können Betroffene so noch am Unfallort wirkungsvoll versorgen und damit vor dem Verblutungstod retten.“ Denn große Wunden könnten bei massivem Blutverlust schon nach Sekunden zum Tod führen. Maßnahmen zur Blutstillung hätten daher höchste Priorität. Nach und nach sollen die Trauma-Boxen deutschlandweit an Orten mit hohem Menschenaufkommen wie Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren aufgestellt werden – ähnlich den Defibrillatoren gegen Herz-Kreislauf-Stillstand. Eine gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Trauma-Boxen gibt es nicht: DGU und DTS sprechen sich jedoch dafür aus, dass Unternehmen, Bund, Länder, Kommunen und Gemeinden selbstverpflichtend aktiv werden und das neue System in ihren Einrichtungen zur Verfügung stellen. So können sie dazu beitragen, dass Erste Hilfe jederzeit und überall vereinfacht und zugänglicher wird und damit Kollegen, Kunden oder Passanten zu Lebensrettern werden. Damit werden Schwerverletzte noch vor dem Eintreffen im Krankenhaus von engagierten Bürgern bestmöglich versorgt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU), Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, www.dgu-online.de, 11.07.2019

Krankenhäuser auf dem Land bekommen mehr Geld

Jens Spahn: „Regionale Krankenhäuser sind wichtige Anlaufstelle.“

Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ab nächstem Jahr mit zusätzlich 400.000 Euro pro Klinik gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung in ländlichen Regionen unterstützt. Bundesweit werden etwa 120 Krankenhäuser gefördert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat. Es gibt ihnen Geborgenheit und Sicherheit. Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort. Daher werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen, zu denen es in erreichbarer Nähe keine Alternative gibt, künftig pauschal mit 400.000 Euro im Jahr bezuschusst. Das ist unbürokratische, konkrete und wirksame Hilfe für den ländlichen Raum.“

Hierfür stellen die Krankenkassen 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert.
Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.

Hintergrund Zuschlag für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 08.07.2019

Forschungsaktivitäten junger Mediziner als Weiterbildungszeit anerkennen

Für eine wissenschaftlich fundierte Patientenversorgung braucht es wissenschaftlich tätige Medizinerinnen und Mediziner: Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. setzt sich daher seit vielen Jahren dafür ein, wissenschaftliches Arbeiten von ärztlichem Fachpersonal stärker zu fördern. Initiativen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) „Clinician Scientists“ mit Forschungs- und Weiterbildungsprogrammen zu unterstützen, sei daher der richtige Weg. Allerdings fehle es immer noch an attraktiven Karrierewegen für forschende Ärztinnen und Ärzte. Außerdem müssten Zeiten für Forschung während der Weiterbildung auch auf diese angerechnet werden.

Patientenversorgung, Lehre und Wissenschaft: Diese drei Aufgaben haben lange Zeit den Alltag von Ärztinnen und Ärzten, insbesondere in der Universitätsmedizin, geprägt. Allerdings fehlt heute vielen von ihnen aufgrund der Arbeitsverdichtung in der Krankenversorgung die Zeit für Forschungsaktivitäten. Auch gibt es für junge, im ärztlichen Dienst Tätige wenige berufliche Perspektiven und attraktive Karrierewege in der medizinischen Wissenschaft: Wer forschen will, muss das nicht selten am Feierabend, in seiner Freizeit, machen. „Die enge Verknüpfung von Forschung und Versorgung ist in der Medizin jedoch wichtig, um Forschungserkenntnisse rasch in die Versorgung zu überführen oder um Erfahrungen aus der Versorgung unmittelbar in die Forschung einfließen zu lassen“, betont AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg.

Das Problem hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag die „bundesweite Implementierung von ‘Clinician Scientist-Programmen‘“ vorgesehen. Im Jahr 2018 hat die DFG zum ersten Mal solche Programme ausgeschrieben. Derzeit werden 13 Forschungsprogramme für medizinische Nachwuchskräfte gefördert, die sich in der Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt befinden. Die Programme sollen sie zu wissenschaftlichem Arbeiten während der Weiterbildung motivieren und über ein forschungsbezogenes Curriculum sowie verbindliches Mentoring für Forschung qualifizieren. Allerdings werden Forschungszeiten derzeit durch die Landesärztekammern zum Teil nur sehr begrenzt und unterschiedlich für die Facharztweiterbildung anerkannt. „Das muss sich dringend ändern, da sich die gesamte Weiterbildungszeit für forschende Medizinerinnen und Mediziner sonst deutlich verlängert“, kritisierte Professor Dr. med. Leena Bruckner-Tuderman, Vizepräsidentin der DFG, bei der letzten AWMF-Delegiertenkonferenz. Das sei für das junge ärztliche Personal nicht attraktiv und behindere ihre Karriere, anstatt sie zu befördern. „Die AWMF wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Forschungszeiten angemessen für die Fachärzteweiterbildung angerechnet werden“, betont daher auch Professor Dr. med. Rolf-Detlef Treede, stellvertretender Präsident der AWMF.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist es, den an Forschung interessierten jungen Medizinerinnen und Medizinern attraktive Karrierewege zu eröffnen. Ein Schritt in diese Richtung sind „Advanced Clinician Scientist- Programme“. Diese wenden sich an diejenigen, die ihre Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt bereits abgeschlossen haben und zum Teil schon in einer Leitungsfunktion sind. Denn auch nach der Weiterbildung braucht es vertraglich geschützte Zeiten für Forschung. Außerdem haben diese Programme, die jetzt starten sollen, einen weiteren wichtigen Effekt: Diese Forschenden können ihrerseits über eigene Arbeitsgruppen den Nachwuchs an wissenschaftliches Arbeiten heranführen.

Beide Programme sind gut, aber sie reichen noch nicht aus. Auch innerhalb des Studiums müssten mehr wissenschaftliche Grundlagen vermittelt werden, so Treede. Eine wichtige Rolle kommt außerdem den wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften zu, die ihrerseits Nachwuchsakademien schaffen, klinische Studien zu speziellen Themen unterstützen oder die Vernetzung der „Clinician Scientists“ begleiten können. Die AWMF ist sich sicher: Man braucht die Unterstützung aller beteiligten Akteure. Denn ohne eine krankheitsorientierte und patientennahe Forschung wird nicht nur die Qualität der medizinischen Forschung in Deutschland sinken, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 04.07.2019

DSGVO: Lockerung für Praxen

Erfreulicherweise wurden die Datenschutzbestimmungen für kleine Unternehmen bzw. Praxen gelockert. Die Pflicht eines Datenschutzbeauftragten gilt ab jetzt nur für Praxen ab mindestens 20 Personen. Das bedeutet eine Erleichterung für zahlreiche Arztpraxen. Allerdings hätte man sich gewünscht, dass dies von Anfang an so geregelt worden wäre, denn aufgrund der bisherigen Rechtslage mussten viele größere Praxen bereits tätig werden und haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Immerhin kann jetzt wenigstens für die Zukunft darauf verzichtet werden, sofern nicht mindestens 20 Personen in der Praxis mit Datenschutzrelevanten Aufgaben beschäftigt werden.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019, zwei Datenschutzgesetze beschlossen und folgte damit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat. „In § 38 Absatz 1 Satz 1 wird die maßgebliche Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, von 10 auf 20 angehoben. Angestrebt wird damit vor allem eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie ehrenamtlich tätiger Vereine“, heißt es wörtlich.

Mehr Informationen zu den neuen Gesetzen

Neuer Geschäftsführer der gematik

Amtsantritt: gematik heißt Herrn Dr. med. Markus Leyck Dieken als neuen Geschäftsführer willkommen

Mit dem heutigen Tag tritt Herr Dr. med. Markus Leyck Dieken (54) sein Amt als neuer Alleingeschäftsführer der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH an.

Das Gesundheitswesen kennt er von der Pike auf: Dr. Leyck Dieken ist von Hause aus Internist und Notfallmediziner. Er promovierte 2001 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in Endokrinologie. Seine siebenjährige klinische Erfahrung umfasst stationäre und ambulante Tätigkeiten in Köln und Engelskirchen.

Dr. Leyck Dieken hat sich zudem als Manager in der Pharmabranche bei verschiedenen Unternehmen einen Namen gemacht. Unter anderem leitete er Change-Management-Prozesse und gilt als IT-Spezialist. Aus seiner letzten Position als Senior Vice President – Geschäftsführer Deutschland bei Shionogi Europe, die er im September 2018 angetreten hatte, wechselt Herr Dr. Leyck Dieken nun zur gematik.

Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte seine Bestellung als Nachfolger des bisherigen Geschäftsführers Alexander Beyer im Juni 2019 beschlossen. Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Apothekerverband, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Quelle: gematik, Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, Friedrichstraße 136, 10117 Berlin, www.gematik.de