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HBA – Ende der Übergangsfrist am 31.12.2019

Am 31. Dezember 2019 endet die Übergangsfrist zur Schulung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und Hygienebeauftragter Ärzte. Ab dem ersten Januar 2020 müssen Krankenhäuser, MVZ und Arztpraxen eine dem Infektionsschutzgesetz sowie den Hygieneverordnungen der Länder entsprechende Anzahl von Hygienepersonal vorhalten.

Der BDC bietet Hygienefortbildungen kosten- und zeiteffizient für das ganze Team an. Unser Kurs zeichnet sich durch eine Kombination aus Online-Fortbildung und kurzer Präsenzphase aus. Aus je 20 Stunden Online-Fortbildung und Präsenzsphase ergeben sich die geforderten 40 Stunden Lernzeit.

Im Juli 2011 wurde der §23 des Infektionsschutzgesetzes von der Bundesregierung novelliert und erheblich verschärft. Grund dafür waren einige in der Öffentlichkeit stark diskutierte Hygieneskandale in Krankenhäusern. Den Bundesländern wurde bis Ende März 2012 Zeit gegeben entsprechende Hygieneverordnungen zu erlassen, die die Umsetzung des IfSG in Krankenhäusern, MVZ und Arztpraxen regeln sollten. Bei niedergelassenen Ärzten waren besonders Ambulante Operationszentren (AOZ) von diesen Änderungen betroffen.

BDC-Hygienefortbildungen

APS und Medizinstudierende fordern feste Einbindung des Themas Patientensicherheit

Im Jahr 2018 haben sich die Ärztekammern mit rund 11.000 potentiellen Behandlungsfehlern auseinandergesetzt – die Dunkelziffer ist weitaus höher. Um diese Zahl nachhaltig zu senken, setzt sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) seit vielen Jahren für eine Einbindung des Themas Patientensicherheit in alle medizinischen Studiengänge und Ausbildungsberufe ein. Gemeinsam mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) fordert das APS nun in einer Erklärung, Patientensicherheit im Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) umfassend zu berücksichtigen.

Im Rahmen eines Masterplans, der 2020 die Grundstrukturen des Medizinstudiums reformieren soll, dient der NKLM zukünftig als Orientierungshilfe. Zentrales Anliegen von APS und bvmed ist es, dass die Patientensicherheit hier umfassend Eingang findet, um sich auch in der Lehre und letztendlich der Versorgung zu etablieren. „Die Evidenz und Erfahrung der letzten 20 Jahre haben gezeigt, dass trotz intensiver Bemühungen auf dem Feld der Patientensicherheit noch keine angemessene Sicherheitskultur etabliert werden konnte“, sagt Dr. Ruth Hecker, zweite Vorsitzende des APS. Einzelmaßnahmen wie Checklisten oder Fehlermeldesysteme seien alleine nicht ausreichend, um die Patientensicherheit signifikant zu erhöhen. Im APS-Weißbuch, einem Wegweiser für zentrale Verbesserungen der Patientenversorgung, fordert das Aktionsbündnis mit Blick auf die Patientensicherheit einen verstärkten Fokus auf proaktives und individuelles sicherheitsgerichtetes Verhalten.

Hecker, die Leiterin der Stabsstelle Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement am Universitätsklinikum Essen ist, beschäftigt sich besonders mit der Einbindung des Themas Patientensicherheit als Kernkompetenz an medizinischen Fakultäten. „Wünschenswert wäre es, wenn jeder angehende Arzt und jede angehende Ärztin sich bereits vor ihrer Approbation mit dem Thema Patientensicherheit auseinandergesetzt und als Routine verinnerlicht hat“, fügt Hecker hinzu. Hierfür nimmt sie die Lehre in die Verantwortung: „Idealerweise werden die Studierenden bereits in der Ausbildung dazu befähigt, durch verschiedene Strategien eigene Unsicherheiten zu erkennen und resiliente Handlungsweisen zu entwickeln.“ Dies dient dem Patienten als auch dem Medizinstudierenden und erhöht die Chance, dass junge Ärzte frühzeitig darauf hinweisen, wenn sie unsicheres Handeln erkennen, Risiken erleben oder die Patientenversorgung selbst nicht sicher durchführen können. Ein solches sicherheitsgerichtetes Verhalten kann die Anzahl von Fehlern, die Patientenschäden zur Folge haben können, reduzieren.

Mit der gemeinsamen Erklärung fordern APS und bvmd die frühzeitige Vermittlung von Strategien und Verhaltensweisen zur Patientensicherheit an Medizinstudierende, um sie damit auf die wachsende Komplexität und Dynamik des Arztberufs vorzubereiten. Persönliche Kompetenzen müssen demnach ebenso in die Lehrpläne einfließen wie fachliche. „Patientensicherheit ist keine Fußnote und kein Querverweis, sondern Ziel der Verantwortung von angehenden Ärztinnen und Ärzten, auch als zukünftige Führungskräfte“, fügt Hecker schließend an.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 28.08.2019

Alles neu beim Workshop „Chirurgische Anatomie“

Das Seminar der BDC|Akademie “Workshop Chirurgische Anatomie” findet vom 20. bis 21. September 2019 statt.

Der Anatomie-Workshop findet in diesem Jahr zum ersten Mal in Aachen statt – unter neuer wissenschaftlicher Leitung und mit neuen Inhalten. In einem eintägigen Workshop für Berufseinsteiger werden zusammen mit dem Anatomischen Institut der Universität Aachen an Körperspendern die gesamte Oberflächenanatomie rekapituliert und alle chirurgischen Zugangswege an Stamm und Extremitäten anatomisch präzise erklärt und in Kleingruppen geübt. Chirurgische Sicherheit mit dem ersten Schnitt ist das Ziel dieses Workshops.

Folgende Themen stehen zur Wahl: Allgemein-/Viszeralchirurgie und Orthopädie/Unfallchirurgie. In der Allgemein-/Viszeralchirurgie werden u. a. die Appendektomie und die Cholezystektomie durch geführt. Im Bereich der Orthopädie/Unfallchirurgie werden Zugänge zu Hüfte und Schulter geübt.

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KBV: Honorarverhandlungen abgeschlossen

Orientierungswert für 2020 steht fest

Die Honorarverhandlungen für das kommende Jahr sind beendet. Die KBV und der GKV-Spitzenverband einigten sich auf eine Erhöhung des Orientierungswertes für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,52 Prozent.

Ab dem kommenden Jahr beträgt der Orientierungswert 10,9871 Cent (aktuell: 10,8226 Cent). Die Anhebung entspricht einer Honorarsteigerung von rund 565 Millionen Euro. Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich die Preise der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und wird jedes Jahr neu verhandelt.

„Es ist gut, dass wir eine Einigung mit unserem Vertragspartner erzielen konnten, zumal die Forderungen anfangs weit auseinanderlagen“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Auch die Kassen zeigten sich erfreut über die Einigung, der schwierige Verhandlungen vorausgegangen waren. „Die Selbstverwaltung zwischen Krankenkassen und Ärzten ist der Ort, an dem solche Entscheidungen partnerschaftlich getroffen werden“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Förderung der Videosprechstunde

GKV-Spitzenverband und KBV haben außerdem vereinbart, die Videosprechstunde finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Anschubfinanzierung für Ärzte, die Videosprechstunden durchführen. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arzt und Quartal betragen.

Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre und erfolgt als Zuschlag über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01451 (Bewertung: 92 Punkte / 9,95 Euro).

Weitere Anpassungen zur Förderung der Videosprechstunde will der Bewertungsausschuss bis Ende September vereinbaren (die PraxisNachrichten werden berichten).

Ausbudgetierung humangenetischer Beurteilungen

Im Bereich Humangenetik werden die ärztlichen Beurteilungs- und Beratungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 bis 11236) ab dem kommenden Jahr aus der morbiditätsbedingen Gesamtvergütung (MGV) genommen und extrabudgetär vergütet – zunächst für drei Jahre. Hintergrund ist die Mengenausweitung in diesem Bereich.

GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen (EBM-Abschnitt 19.4.2) außerhalb der MGV zu vergüten, um drei Jahre bis zum 1. Juli 2023 zu verlängern.

„Damit berücksichtigt der Bewertungsausschuss die wachsende Bedeutung genetischer Diagnostik und Beratung. Davon profitieren insbesondere Patienten mit seltenen Erkrankungen und Krebserkrankungen in der Familie. Angesichts des rasanten Fortschritts der Medizin kann diese Vereinbarung allerdings nur ein erster Schritt sein“, kommentierte Gassen das Ergebnis.

Veränderungsraten für regionale Verhandlungen

Die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie hatten KBV und GKV-Spitzenverband bereits in der ersten Runde der Honorarverhandlungen am 14. August beschlossen. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den Krankenkassen vor Ort, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen.

Auf einen Blick: Die Ergebnisse

Orientierungswert: Der Orientierungswert für das Jahr 2020 wird um 1,52 Prozent auf 10,9871 Cent (aktuell: 10,8226 Cent) angehoben. Die Gesamtvergütung wächst damit um rund 565 Millionen Euro.

Behandlungsbedarf: Am 14. August wurden bereits die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen.

Videosprechstunde: Als Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde wird vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2021 die GOP 01451 als Zuschlag auf die Grund- oder Versichertenpauschale in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 92 Punkten (9,95 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet – für bis zu 50 Videosprechstunden. Pro Arzt und Quartal sind damit bis zu 500 Euro Förderung möglich. Weitere Anpassungen zur Vergütung der Videosprechstunde werden bis Ende September vereinbart.

Humangenetik: Humangenetische Beurteilungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 bis 11236) vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und Leistungen der In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen (EBM-Abschnitt 19.4.2) werden bis zum 1. Juli 2023 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

Gesetzlicher Auftrag zu jährlichen Verhandlungen

KBV und GKV-Spitzenverband haben den gesetzlichen Auftrag, jährlich über die Morbiditätsentwicklung und über die Anpassung des Orientierungswertes zu verhandeln. Eine Vorgabe des Gesetzgebers ist, dass die Krankenkassen das volle Morbiditätsrisiko ihrer Versicherten tragen müssen. Das bedeutet: Nimmt die Zahl der Erkrankungen und damit der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung zu, müssen die Kassen entsprechend mehr Geld bereitstellen.

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass der Orientierungswert jedes Jahr überprüft und angepasst werden soll. Dabei sind die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Praxiskosten zu berücksichtigen. Ferner sollen die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen in die Berechnungen eingezogen werden.

Die Beschlüsse auf Bundesebene bilden die Grundlage für weitere Verhandlungen auf Landesebene. Dort beginnen im Herbst die Verhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Dabei wird es darum gehen, wie viel Geld die Krankenkassen für die ambulante Versorgung der Menschen in der jeweiligen Region im nächsten Jahr bereitstellen. Basis bildet die auf Bundesebene vereinbarte morbiditätsbedingte Veränderungsrate und die vereinbarte Anpassung des Orientierungswertes.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 23.08.2019

Spahns Ministerium erhält rund 20 Millionen Euro mehr

Der Gesundheitsetat für 2020 soll den Haushaltsplanungen zufolge ansteigen. Wie aus dem Haushaltsentwurf für das kommende Jahr hervorgeht, sind im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Ausgaben in Höhe von rund 15,33 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind knapp 20 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

Der mit Abstand größte Ausgabenposten entfällt erneut auf den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist. Mit dem Bundeszuschuss werden die Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, also etwa die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehepartnern sowie Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft, aus Steuergeldern bezuschusst. Die Personalausgaben des BMG (Einzelplan 15 des Haushalts) steigen um etwa fünf Millionen Euro von rund 267 Millionen Euro auf rund 272 Millionen Euro.

Bereich Pflege

Die Pflegeversorgung ist auch im Haushalt 2020 ein Schwerpunkt. So stehen 80,3 Millionen Euro vor allem für die Förderung privater Pflegezusatzversicherungen sowie eine bessere Pflegeversorgung zur Verfügung, ein Plus von rund 2,6 Millionen Euro im Vergleich zum Etat 2019. Für die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherungen werden Mittel in Höhe von rund 56,6 Millionen Euro veranschlagt. Zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die Pflegekampagne und die Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland stehen insgesamt 8,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Prävention, Integration

Auf das Kapitel Prävention und Gesundheitsverbände entfallen Ausgaben in Höhe von 63,5 Millionen Euro, rund fünf Millionen Euro mehr als 2019. Für Aufklärungskampagnen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten sind 13,9 Millionen Euro vorgesehen.

Vier Millionen Euro stehen für Aufgaben im Zusammenhang mit der Migration und Integration im Gesundheitswesen zur Verfügung. Ferner dienen drei Millionen Euro der Bekämpfung von Diabetes mellitus, einer verbreiteten Stoffwechselstörung. Für die Errichtung eines Nationalen Gesundheitsportals sind 4,5 Millionen Euro vorgesehen.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Weitere Mittel des Gesundheitsetats in Höhe von 129 Millionen Euro fließen in die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, rund fünf Millionen Euro mehr als 2019. Modellprojekte zur telemedizinischen integrierten Versorgung und zur Förderung von Testregionen sollen mit 6,5 Millionen Euro gefördert werden.

Internationales Gesundheitswesen

Für das internationale Gesundheitswesen sind überdies Mittel in Höhe von 121,5 Millionen Euro veranschlagt, knapp elf Millionen Euro mehr als 2019. Die Beiträge an internationale Organisationen schlagen mit 29,5 Millionen Euro zu Buche, davon gehen allein 26,9 Millionen Euro an die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Neben dem Gesundheitsministerium umfasst der Einzelplan 15 auch die Etats der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 15.08.2019

„Die Ausbildungsbedingungen müssen sich in allen Regionen verbessern“

Junge Ärzte haben in der Regel kein großes Interesse an berufspolitischem Engagement, sondern eher an einer guten „Work-­Life-Balance“. Heißt es zumindest. Vielleicht mag an diesem Vorurteil etwas dran sein, doch es trifft längst nicht auf alle zu. Der änd spricht mit Nachwuchsärzten, für die es selbstverständlich ist, in einem Verband oder einer Organisation berufspolitisch aktiv zu sein. Heute im Interview: Dr. Benedikt Johannes Braun, stellvertretender Leiter des Themen-Referats Nachwuchsförderung im Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC).

Zur Person

Dr. med. Benedikt J. Braun
Stellv. Leiter Themen-­Referat Nachwuchs im BDC
Universitätsklinikum des Saarlandes
Klinik für Unfall-, Hand- u. Wiederherstellungschirurgie
Kirrberger Straße, Gebäude 57
66421 Homburg
E-Mail: [email protected]

Ärztenachrichtendienst: Herr Dr. Braun, wie weit ist Ihre berufliche Laufbahn fortgeschritten – sind Sie noch in der Ausbildung?

Dr. Braun: Glücklicherweise konnte ich meine Facharztprüfung gerade vor zwei Wochen zeitgerecht und erfolgreich ablegen. Ich arbeite in der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie der Universitätskliniken des Saarlandes in Homburg. Eine spannende und herausfordernde Tätigkeit – in einem gut aufgestellten Team.

änd Wann fiel bei Ihnen denn die Entscheidung, Chirurg zu werden. Schon für früh im Studium?

BB Ich muss zugeben, dass ich da ein wenig familiär geprägt bin: Mein Vater ist auch Unfallchirurg. Das hat aber interessanterweise gar nicht primär dazu geführt, dass ich dann in diesem Bereich landete. Ich war im Studium auch offen für andere Zweige der Medizin, habe zum Beispiel meine Promotion in der Neuro-Anatomie gemacht. Meine damalige Freundin – und jetzige Frau – wollte eigentlich immer Unfallchirurgin werden, sie hat mich dann ein wenig angesteckt und eine Begegnung kurz vor dem PJ mit meinem jetzigen Chef hat mein Schicksal besiegelt. Witzigerweise ist sie jetzt Frauenärztin und nur ich bin in der Unfallchirurgie gelandet.

änd Was hat Sie letztendlich daran fasziniert?

BB Ich denke, dass es eine besondere Form der Herausforderung ist, welche die Chirurgie und die Unfallchirurgie ganz speziell ausmacht. In anderen Bereichen ist die Diagnose oft das Schwierige. Bei uns ist die Aufgabenstellung oft eindeutig: Es kommt zum Beispiel ein verunfallter Patienten mit einem bestimmten Bruch, der gerichtet und chirurgisch versorgt werden muss – klare Aufgabenstellung, klare Lösung. Und doch ist es eine Herausforderung zu wählen, welcher Zugangsweg, welche Fixationsmethode die optimale ist. Ein differenziertes Vorgehen ist notwendig um zu klären wie ich das zufriedenstellendste Ergebnis erreiche. Natürlich muss man auch eine gewisse Liebe zum feinmotorischen Arbeiten mitbringen.

änd Wann kamen Sie auf die Idee, sich im BDC berufspolitisch zu engagieren. Sind Sie von Kollegen „angesteckt“ worden?

BB Das hat sich eigentlich eher per Zufall ergeben. Zu Beginn meiner Karriere hatte ich da kaum Berührungspunkte. Mein Chef in der Klinik war dann aber Kongresspräsident der Fachgesellschaft DGCH, die auf der Suche nach Nachwuchssprechern war. Da habe ich mich zunächst mehr oder weniger überreden lassen – und habe erst einmal vorsichtig reingeschnuppert. Ich war dann aber schnell davon überzeugt, dass es eine sinnvolle Tätigkeit ist. Das Engagement im BDC war dann gleich zu Beginn etwas bewusster gewählt und hat sich letztlich aus Gesprächen mit dem Vizepräsidenten dort ergeben, der ebenfalls für die Nachwuchsarbeit brennt. Es gibt so viele Kollegen, die sich über die Rahmenbedingungen beschweren und in irgendwelchen Chirurgieforen im Internet ständig meckern. Ich finde es da besser, gemeinsam mit engagierten Kollegen nach Lösungen zu suchen, konstruktive Vorschläge zu machen und Änderungen auch öffentlich einzufordern. Diese Einstellung treibt mich in der Berufspolitik voran.

änd Warum sehen das aber immer nur eine Handvoll junger Kollegen so?

BB Eine gute Frage. Mich wundert das zum Teil auch. Vielleicht beruht die Zurückhaltung ein wenig darauf, dass es – wie gesagt – immer bequemer ist, die Zustände nur zu kritisieren. Den Hintern hochzubekommen und aktiv etwas zu unternehmen, ist schon wieder eine andere Sache. Vielleicht ist der Leidensdruck dann in manchen Bereichen doch nicht so hoch. Prinzipiell glaube ich aber auch, dass viele Kollegen falsche Vorstellungen davon haben, wie das Engagement in einem Berufsverband wie dem BDC, oder bei den Fachgesellschaften aussehen kann. Ich kann nur dazu raten, einfach einmal unverbindlich reinzuschnuppern und zum Beispiel eine Sitzung mitzumachen. Manchmal legt sich dann gedanklich ein Schalter um.

änd Allerdings braucht man auch Zeit für dieses Engagement. Haben Ihre Vorgesetzen und Kollegen in der Klinik dafür Verständnis?

BB Zum Glück habe ich hier eine komplette Abteilung, die das mitträgt und viel Verständnis hat. Ansonsten wäre das für mich auch nur schwer vorstellbar. Das Verständnis muss natürlich auch in der Familie da sein und ich schätze mich sehr glücklich eine Ehefrau zu haben, die das Ganze nicht nur toleriert, sondern aktiv unterstützt.

änd Studium und Ausbildung sind Ihnen noch frisch in Erinnerung. Wo haben Sie Missstände oder suboptimale Rahmenbedingungen für die chirurgische Tätigkeit erlebt?

BB Ich hatte das Glück, in einem der frühen Jahrgänge des Modellstudienganges in Aachen studiert zu haben, der schon sehr gute Bedingungen und eine stets motivierende Stimmung geboten hat. Da ist man prinzipiell auch gut für die Chirurgie begeistert worden. Was mich aber grundsätzlich an der Ausbildung hierzulande stört, ist die Willkür, der die Studierenden in der Chirurgie ausgesetzt sind. Kommt man im PJ an eine Klinik, ist man letztendlich der Abteilung dort „ausgeliefert“ ob die eine gute oder schlechte Lehre machen und das in einer für die spätere Berufswahl absolut prägenden Zeit. Es gibt zwar schon länger PJ-Onlineforen, in denen die Bedingungen bewertet werden können. Allerdings haben offenbar auch die schlecht abschneidenden Kliniken noch zu wenig Probleme, PJler zu finden. Das PJ ist für die Studierenden aber unwahrscheinlich prägend. Trifft man hier auf junge Assistenten, die bedingt durch arztfremde Tätigkeiten viele Überstunden machen müssen oder mit überflüssiger Bürokratie belastet werden, ist das nicht nur falsch – das bekommen die Medizinstudierenden sofort mit und dann hat das natürlich auch einen Einfluss auf die Wahl der Fachrichtung. Also: Den drohenden Nachwuchsmangel bekommen wir nur in den Griff, wenn sich auch die Ausbildungsbedingungen in allen Regionen verbessern.

änd Welche Rolle spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Entscheidung für oder gegen die Chirurgie?

BB Zweifelsohne eine große Rolle. Fragen in die Richtung kommen immer, wenn ich Sitzungen mit Studierenden besuche. Interessanterweise auch für die Männer ein immer wichtigerer Faktor. Ich bin der Überzeugung, dass die Kliniken mit kreativen Lösungen da vieles bewegen können. Dafür gibt es auch schon richtig gute Beispiele auch für chirurgische Kliniken, zum Beispiel die BG Klinik in Murnau. Das Kinderbetreuungsprogramm hier ist lange etabliert und für die Mitarbeiter extrem flexibel verfügbar. Die Zufriedenheit der Angestellten ist dadurch hoch und das Ganze lohnt sich dort den Berichten nach sogar wirtschaftlich – ein doppelter Gewinn. Es lohnt sich für die Kliniken, in diesem Bereich attraktiver zu werden und neue Weg zu gehen.

änd Sollten die Kliniken also auch in einen Wettbewerb um die beste Work-Life-Balance für die angestellten Ärzte einsteigen?

BB Gegen den Begriff Work-Life-Balance bin ich grundsätzlich etwas allergisch. Es impliziert ja, dass Arbeit und Leben gegensätzlich sind. Für die meisten Fälle arbeite ich aber sehr gerne und erachte den Beruf auch als Teil meines Lebens. Aber ich verstehe was hier gemeint ist und möchte daher auch antworten: Auf jeden Fall. Einen Trend in diese Richtung beobachten wir ja schon jetzt. Gute Chirurgen sind alles andere als im Überfluss vorhanden. Höchstens die Kammerzahlen sprechen von einer etwas steigenden Arztzahl in Deutschland. Da werden aber nur die Köpfe gezählt – nicht die Beschäftigungsverhältnisse, oder die zur Verfügung stehende Arztzeit. Ganz zu schweigen von der Motivation. Die Rahmenbedingungen müssen sich kontinuierlich verbessern, wenn die Kliniken als Arbeitgeber für den chirurgischen Nachwuchs attraktiv bleiben wollen.

änd Wie erleben Sie das Thema Bürokratie im Berufsalltag?

BB Ein schwieriges Thema – allerdings von Standort zu Standort unterschiedlich. Bei uns haben wir doch einige Sekretariate, die uns ein Stück weit entlasten. Es gibt aber auch viele Berichte aus Kliniken, die auf solche Strukturen nicht zurückgreifen. Da werden Dokumentations- und Sekretariatsaufgaben von Ärzten übernommen, deren Arbeitszeit dafür abseits der Patientenversorgung „verschwendet“ wird und – betriebswirtschaftlich gesehen – auch zu teuer ist. Das demotiviert und ist auch finanziell für die Kliniken unsinnig. Warum dies vielerorts noch nicht besser erkannt und mit höherer Priorität geändert wird ist mir ein Rätsel.

änd Werfen wir mal einen Blick in die Glaskugel: Immer wieder hört man von neuen technischen Entwicklungen in der Medizin. Haben wir in 20 oder 30 Jahren nur noch Roboter im OP-Saal und der Beruf des Chirurgen verschwindet nach und nach?

BB In der Unfallchirurgie hatte ich bislang noch wenige Berührungspunkte mit Operationsrobotern. Dabei sind zum Beispiel in der Urologie oder Allgemeinchirurgie Systeme wie der DaVinci-Roboter schon weiter verbreitet – die nach meinem Verständnis aber eher einen verlängerten, etwas präziseren Menschenarm darstellen. Bis zur voll automatisierten Robotik ohne wesentliches menschliches Zutun ist es sicherlich noch ein ganz weiter Weg aus verschiedensten Gründen. Letztendlich sind solche Entwicklungen hauptsächlich industriegetriggert. Wie sinnhaft solche Neuerungen sind, steht oft auf einem anderen Blatt. Sicher: Die Chirurgen verschließen sich neuen Entwicklungen nicht. Das Gegenteil ist der Fall, da im Zentrum immer das Interesse steht, den Patienten bestmöglich zu versorgen. Der Faktor Mensch in verantwortlicher Position kann in der Gleichung aber nie ganz herausgenommen werden – ich bin auch sicher, dass das im Sinne der Patienten ist. Meiner Meinung nach ist es Aufgabe der Ärzteschaft, genau zu schauen, wo die Sinnhaftigkeit neuer Verfahren liegt und sich zu beraten, Stellung zu beziehen, sowie sinnvolle Entwicklungsprozesse zu begleiten.

änd Im Moment kommen enorm viele Gesundheits- und Medizin-Apps auf den Markt. Fluch oder Segen für die Medizin?

BB Der Bundesgesundheitsminister ist offenbar ein großer Freund davon. Ich bin da etwas vorsichtiger. Letztendlich stehen immer bestimmte Algorithmen dahinter, die nie perfekt in allen Fällen arbeiten können, es liegen ja menschliche Daten zu Grunde. Selbst der „Supercomputer“ Watson von IBM wurde in den USA schon als Heilsbringer gefeiert und viele Unis haben das System gekauft. Inzwischen geben einige Standorte das Thema aber zunächst noch einmal auf, weil die Resultate nicht den Erwartungen entsprachen. Also: Neue Entwicklungen können Sinn machen. Wir sollten aber mit gesunder Skepsis und Augenmaß die Themen Datensicherheit und Nutzen bewerten und als Ärzte und Gesundheitsexperten solche Einführungsprozesse begleiten.

änd Das größte IT-Projekt im Gesundheitswesen ist ja hierzulande nach wie vor der Aufbau der TelematikInfrastruktur. Im Zuge dessen sollen die Notfalldaten der Patienten auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Eine sinnvolle Neuerung?

BB Ich denke schon. Nehmen wir beispielsweise die Situation, wenn ein Patient nach einem Unfall nicht ansprechbar ist. Dann können solche Informationen für die Arbeit in den Kliniken helfen: Hat der Patient eine spezielle Allergie oder Vorerkrankung? Das sind schon wichtige Angaben, die Einfluss auf die Wahl der besten Behandlungsmöglichkeit haben können. Ob es dann Sinn macht, dass die nur auf der Karte zu finden sind, die unter Umständen nicht mitgeführt wird, bleibt zu diskutieren. Grundsätzlich sollten diese Daten in einem sicheren System für die Häuser leicht abrufbar sein.

änd Was sind im Rahmen Ihrer Arbeit im BDC nun die nächsten Schritte und Projekt?

BB Da läuft im Moment sehr viel. Wir arbeiten zum Beispiel an ganz konkreten Projekten für die Studierenden und die Verbesserungen der Lehrbedingungen/Möglichkeiten. Auch wollen wir die chirurgischen Nachwuchsvertreter über mehrere Organisationen hinweg besser verknüpfen. Ganz konkret gibt es dazu ein Netzwerk-Projekt der DGCH, bei dem wir eine Online-Landkarte von Deutschland aufbauen – und den Studierenden zeigen, wo sie in unmittelbaren Kontakt mit erfahrenen Mentoren jeglicher chirurgischer Fachgebiete treten können. Da erschaffen wir neue Möglichkeiten, die PJ und Famulatur so nicht bieten können und darüber hinaus auch die jungen Chirurgen der verschiedenen Fachgebiete verbindet. Ich freue mich schon sehr auf die nächsten Schritte.

Braun BJ: „Die Ausbildungsbedingungen müssen sich in allen Regionen verbessern“. Passion Chirurgie. 2019 Juni, 9(06): Artikel 04_02.

Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, https://www.aend.de/article/195018

Versichertenbefragung: Vertrauen in Ärzte hoch, „Ressource“ Arzt wird knapper

„Die Versichertenbefragung zeigt es immer wieder: Ganz gleich, welches Bild die Politik von der ambulanten Versorgung in Deutschland zeichnet, das Vertrauen der Versicherten in ihre Ärzte kann das nicht erschüttern. 91 Prozent der Patienten geben an, ein gutes oder sehr gutes Vertrauensverhältnis zu ihrem behandelnden Arzt oder ihrer Ärztin zu haben“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei der heutigen Vorstellung der Versichertenbefragung in Berlin. Die Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld hatte im Auftrag der KBV von Mitte März bis Ende April mehr als 6.100 Versicherte befragt.

Die Meinungsforscher befragen die Versicherten auch regelmäßig zum Thema Wartezeiten. „Wenn man sich die Ergebnisse der letzten Jahre anschaut, stellt man fest: Die Unterschiede bei den Wartezeiten auf einen Termin waren bei gesetzlich und privat Versicherten nie so gravierend, wie gerne kolportiert wird. Das hindert einige Leute aber nicht daran, gebetsmühlenartig die Behauptung vorzutragen, dass gesetzlich Versicherte zu lange auf Termine warten und dies dann auch noch mit der Forderung nach einer Bürgerversicherung zu verbinden“, konstatierte Gassen.

29 Prozent der gesetzlich und 30 Prozent der privat Versicherten mussten bei ihrem letzten Arztbesuch überhaupt keine Wartezeit in Kauf nehmen. Jeder vierte gesetzlich Versicherte bekam innerhalb von einem Tag bis zu einer Woche einen Termin, bei den privat Versicherten war es jeder dritte. Die Wartezeiten haben sich im Lauf der Jahre angeglichen. Dies liegt vor allem daran, dass auch privat Versicherte häufiger als früher längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. „Der Grund ist simpel: Arztzeit wird immer knapper. Die Tatsache, dass wir einen nahezu barrierefreien Zugang zu ärztlichen Leistungen haben, ohne Steuerung, bei gleichzeitig steigendem medizinischen Bedarf, führt dabei auch noch zwangsläufig zu einer höheren Nachfrage“, kommentierte KBV-Chef Gassen. Dabei sei es wichtig, bei der Dringlichkeit von Terminen zu unterscheiden, betonte er: „Auf eine routinemäßige Vorsorgeuntersuchung muss ich als Patient im Zweifel tatsächlich länger warten als wenn ich eine Grippe habe.“

Erstmals fragten die Meinungsforscher die Bürgerinnen und Bürger danach, wie dringend sie selbst ihren letzten Arztbesuch einschätzten. Zwei Drittel stuften diesen als dringend oder sehr dringend ein – unabhängig davon, aus welchem Grund er erfolgte. Auch Anlässe wie eine Vorsorgeuntersuchung oder eine Impfung empfanden 36 Prozent der Befragten noch als eilig oder sehr eilig. „Die ‚gefühlte‘ Dringlichkeit ist in vielen Fällen höher als die tatsächliche – auch wenn das aus medizinischer Sicht nicht angebracht ist“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.

Die Versicherten wurden auch gefragt, wie sie die Versorgungssituation mit Haus- und Fachärzten einschätzen. In den letzten zwei Jahren ist der Anteil derjenigen, die angaben, nicht genügend Hausärzte in Wohnortnähe zu haben, von 22 Prozent auf 27 Prozent gestiegen, bei den Fachärzten ist der Anteil von 43 auf 44 Prozent gestiegen. „Obwohl die Arztzahlen absolut gesehen steigen, führt dies nicht automatisch zu einer besseren Versorgungssituation. Jüngere Ärztinnen und Ärzte bevorzugen vermehrt Angestelltenverhältnisse und Teilzeitarbeit. Das hat Auswirkungen auf ihre Verfügbarkeit in der Praxis“, sagte Hofmeister und ergänzte: „Die große Ruhestandswelle bei den jetzigen Praxisinhabern steht uns erst noch bevor. Es gilt also, die Versorgung so zu organisieren, dass die verbleibenden Kräfte und deren Zeit so effizient wie möglich eingesetzt werden. Oder anders ausgedrückt: Die Ressource Arzt ist ein hohes Gut, mit dem wir sorgsam umgehen müssen.“

Das positive Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten spiegelt sich auch in der Beurteilung der Videosprechstunde seitens der Versicherten wider. 62 Prozent lehnen diese für sich selbst ab. „Die meisten Menschen wünschen sich den persönlichen Kontakt zu ihrem Arzt und stehen einer Fernbehandlung oder auch nur -beratung skeptisch gegenüber“, kommentierte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. 72 Prozent der Personen, welche die Videosprechstunde ablehnen, nannten als wichtigsten Grund, den direkten Kontakt zum Arzt zu bevorzugen.

Die Versichertenbefragung wird seit 2006 regelmäßig von der Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH im Auftrag der KBV durchgeführt. Im Zeitraum vom 11. März bis 29. April 2019 wurden telefonisch mehr als 6.100 Versicherte ab 18 Jahren zu ihrer Einschätzung der Versorgungssituation in Deutschland befragt.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 16.08.2019

Augustausgabe Passion Chirurgie: Schmerzmanagement

Im Fokus der Augustausgabe steht das Schmerzmanagement. Die Therapie von Akutschmerzen ist ganz eindeutig ein Qualitätsmerkmal jedes chirurgischen Fachgebiets. Ziele einer Schmerztherapie sind verbesserte Lebensqualität, Reduktion des postoperativen Morbiditäts- und Mortalitätsrisikos und langfristig das Verhindern chronifizierter Schmerzen. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch Empfehlungen zur perioperativen Anwendung von Metamizol.

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Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung tritt am 16.08.2019 in Kraft

Ziel des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) soll mehr Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung sein.

Dadurch sollen Bundes- und Länderbehörden besser zusammenarbeiten und Apotheken sowie Herstellbetriebe stärker kontrolliert werden. Der Bund soll erweiterte Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden in Zukunft öffentlich zur Verfügung gestellt.

Außerdem werden die Krankenkassen verpflichtet, bei Rabattverträgen künftig die Vielfalt der Anbieter zu berücksichtigen. Damit soll Lieferengpässen bei Medikamenten entgegen gewirkt werden. Schließlich enthält das Gesetz einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des elektronischen Rezepts.

Die Regelungen im Detail:

  • Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern wird verbessert: Dafür wird eine Informationspflicht über Rückrufe eingeführt.
  • Die Rückrufkompetenzen der zuständigen Bundesoberbehörden werden erweitert.
  • Die Überwachungsbefugnis der Landesbehörden von Betrieben und Einrichtungen, die der Arzneimittelüberwachung unterliegen, wird gestärkt.
  • Die Häufigkeit von Inspektionen wird erhöht.
  • Die Koordinierungsfunktion des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. des Paul-Ehrlich Instituts (PEI) wird gestärkt. Sie koordinieren unter bestimmten Voraussetzungen Rückrufe auf Ebene der Bundesländer und sollen Versorgungsengpässe verhindern.
  • Länder müssen die zuständigen Bundesoberbehörden über geplante Inspektionen bei Herstellern von Arzneimitteln und Wirkstoffen in Drittstaaten informieren.
  • Informationen über Wirkstoffhersteller von Fertigarzneimitteln sollen öffentlich gemacht werden.
  • Krankenkassen bekommen Anspruch auf Regress bei Produktmängeln mit Folge eines Rückrufes von Arzneimitteln.
  • Für Versicherte entfällt die Zuzahlung bei einer notwendigen Neuverordnung in Folge eines Arzneimittelrückrufs wegen Qualitätsmängeln.
  • Beim Abschluss von Rabattverträgen der Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern soll die Lieferfähigkeit von Arzneimitteln berücksichtigt werden.
  • Die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und von Zubereitungen aus menschlichem Gewebe durch Angehörige nichtärztlicher Heilberufe (insbesondere Heilpraktiker) wird erlaubnispflichtig.

Weitere wichtige Regelungen, die die Arzneimittelversorgung verbessern und die Patientensicherheit erhöhen:

  • Die Selbstverwaltung wird verpflichtet, die notwendigen Regelungen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes zu schaffen (Frist: 7 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes).
  • Sog. Biosimilars („ähnliche biologische Arzneimittel“) sollen schneller in die Versorgung kommen. Der G-BA regelt die Details für den Austausch auf Apothekerebene.
  • Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Herstellung und Anwendung bestimmter Arzneimittel zu verbieten, soweit es zur Verhütung einer Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier geboten ist. Damit kann das BMG u. a. eine neue Verordnung zum Verbot der Herstellung und der Anwendung von Frischzellen am Menschen erlassen.
  • Apotheken können verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig auch nach einer offensichtlichen ausschließlichen Fernbehandlung abgeben.
  • Bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis ist künftig – nach einmal erfolgter Genehmigung – kein erneuter Antrag bei der Krankenkasse im Falle einer Anpassung der Dosierung oder eines Wechsels der Blütensorte notwendig.
  • Für Arzneimittel zur Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hämophilie (Bluterkrankheit), wird die bisherige Ausnahme vom Apothekenvertriebsweg (Direktvertrieb des Herstellers mit Ärzten und Krankenhäusern) zurückgenommen.Die Neuregelungen zum Vertriebsweg sowie die entsprechende Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung und des Apothekengesetzes treten am 15.08.2020 in Kraft.
  • Um eine sachgerechte Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien sicherzustellen, wird der G-BA ermächtigt, Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beschließen.
  • Für nichtzulassungs- oder nichtgenehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien (z.B. Gentherapien) wird eine Dokumentations- und Meldepflicht aller schwerwiegenden Verdachtsfälle von Nebenwirkungen eingeführt. Zudem wird eine ärztliche Anzeigepflicht für die Anwendung dieser Arzneimittel gegenüber der zuständigen Bundesoberbehörde eingeführt.Die Melde- und Anzeigepflichten treten am 15.08.2020 in Kraft.
  • Die Vorgaben für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen Import-Arzneimittelnwerden neu geregelt: Die bisherige Preisabstandsgrenze wird durch eine differenziertere Preisabstandsregelung ersetzt. Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika werden wegen besonderer Anforderungen an Transport und Lagerung von dieser Regelung ausgenommen; das Inkrafttreten wird gesondert geregelt. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, dem BMG bis Ende 2021 einen umfassenden Bericht vorzulegen.
  • Die Vergütungen von Auszubildenden in der Pflege, die ab 2020 nach dem neuen Pflegeberufegesetz ausgebildet werden, werden im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Das heißt, dass Berufsanfänger im ersten Ausbildungsjahr die voll ausgebildeten Pflegefachkräfte in einem geringeren Umfang entlasten müssen als Auszubildende im zweiten oder letzten Jahr der Ausbildung.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 15.08.2019

Fusion von DIMDI und BfArM

Die Ärztezeitung berichtet von der Fusion zwischen DIMDI und BfArM: Voraussichtlich findet die Fusion im zweiten Quartal 2020 statt. Beide arbeiten als nachgeordnete Behörden des Bundesministerium für Gesundheit. Das DIMDI mit 150 Mitarbeitern ist verglichen mit dem BfArM mit 1100 Beschäftigten ein eher kleines Institut. Eine Zusammenlegung berge Synergien, hieß es.

Im Berufsverband der Deutschen Chirurgen betreut Prof. Auhuber das Fach-Referat Medizinische Dokumentation, Klinik- und Leistungsmanagement.