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Zahl der Herzoperationen 2018: 410 840

Zahl der Herzoperationen 2018: 23 Prozent mehr Eingriffe als zehn Jahre zuvor

Im Jahr 2018 wurden in deutschen Krankenhäusern 410.840 operative Eingriffe am Herzen durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welt-Herz-Tages am 29. September 2019 weiter mitteilt, waren das rund 23 Prozent mehr Herzoperationen als vor zehn Jahren (2008: 334.262).

Am häufigsten implantierten Ärztinnen und Ärzte dabei einen Herzschrittmacher und Defibrillator (127.113 chirurgische Eingriffe). An zweiter und dritter Stelle lagen das Anlegen eines Bypasses (64.430 Eingriffe) und die Entfernung, der Wechsel und die Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators (60.586 Eingriffe).  Minimalinvasive Operationen an Herzklappen wurden 35.877 Mal durchgeführt, in weiteren 24.223 Fällen wurden Herzklappen durch Prothesen ersetzt.

Die Herzpatienten waren zum Zeitpunkt des Eingriffs durchschnittlich 71 Jahre alt und zu knapp zwei Dritteln männlich (65,7 Prozent). Die durchschnittliche Verweildauer lag bei 11 Tagen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 27.09.2019

Positionierungen zur Organspenden-Regelung

Am Mittwoch, 25. September 2019, haben sich Experten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zum Thema Organspende-Regelung positioniert. Hier finden sie die zwei Gesetzesentwürfe und einige Meinungen der Beteiligten.

Gesetzesentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Gesetzesentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz

Bundesärztekammer

„Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu, Organe zu spenden. Sie nimmt die Menschen aber in die Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Angesichts der knapp 10.000 schwerkranken Menschen auf der Warteliste sollte das für jeden zumutbar sein.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Expertenanhörung zur Organspende am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Reinhardt betonte, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen eingebrachte Antrag für eine doppelte Widerspruchslösung auch eine Befragung der nächsten Angehörigen vorsieht, wenn kein Eintrag vorliegt. Von einem Automatismus oder gar einem Eingriff in das Selbstbestimmungs-recht der Menschen könne deshalb  keine Rede sein.

Pressemeldung der BÄK

Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG)

DTG-Präsident Prof. Dr. med. Bernhard Banas: „Leider wird teilweise immer noch unterschätzt, wie dramatisch die Lage in der Transplantationsmedizin tatsächlich ist. Natürlich sind 1.000 Menschen, die jährlich auf den Wartelisten sterben, bereits Grund genug für ein aktives Umsteuern. Doch wenn man sich zusätzlich die vielen Menschen vor Augen führt, die entweder gar nicht erst die knappen Plätze auf den Wartelisten erreichen oder aus medizinischen Gründen nach langem Warten wieder abgemeldet werden müssen, macht dies die humanitäre Katastrophe deutlich, die den Transplantationsbereich in Deutschland täglich ereilt. Wir könnten jährlich Tausende Menschenleben retten, wenn – so wie in vielen unserer Nachbarländer – genügend Spenderorgane verfügbar wären.

Pressemeldung der DGT

Kommissariat der deutschen Bischöfe

Die vorliegenden Gesetzentwürfe „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sowie „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ schlagen eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Organspende mit dem Ziel vor, die Zahl der Organspenden in Deutschland zukünftig nachhaltig zu erhöhen. Die beiden großen Kirchen in Deutschland begrüßen das verfolgte Ziel, halten hierfür jedoch eine grundlegende Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Organspende zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig. 

Pressemeldung des Kommissariat der deutschen Bischöfe

Lohfert-Preis 2019: „Vereinfachung der stationären Pflegedokumentation“

Lohfert-Preis 2019: „Vereinfachung und Vereinheitlichung der stationären Pflegedokumentation“

Der Stiftungsvorsitzende Prof. Dr. Dr. Kai Zacharowski überreichte am 17.09.2019, am Welttag der Patientensicherheit, feierlich den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis 2019. Ausgezeichnet wurde das Projekt „Vereinfachung und Vereinheitlichung der stationären Pflegedokumentation“ unter der Leitung von
Sabine Wolf, MBA, Direktorin des Pflegedienstes vom Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien – Medizinischer Universitätscampus (AKH Wien).

Gemeinsam mit den Projektverantwortlichen David Bayer, MSc, Leiter Abteilung Pflege- und Betriebsprozesse sowie Renate Hadi, Pflegeberaterin, stellte die Wiener Pflegedirektorin die Besonderheit des ausgezeichneten Projekts vor. Die Preisverleihung fand im Rahmen des 15. Hamburger Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg statt.

Die Leistungsstunden, die früher in die Dokumentation geflossen sind, kommen jetzt den Patienten zugute. Das Projekt setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen, die bereits im AKH Wien umgesetzt worden sind. Ziel war es, die Inhalte in der Dokumentation nach dem Leitmotiv „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“ auf den Normalstationen zu verschlanken, zu vereinheitlichen und auf eine digitale Pflegedokumentation umzustellen.

„Das Projekt trägt dazu bei, Patientensicherheit zu leben. Es stellt sicher, dass die Leistungsstunden, die früher in die Dokumentation geflossen sind, jetzt den Patienten zugutekommen: Für das AKH Wien sind das ca. 100 Vollzeit äquivalente Arbeitnehmer mit ihren jährlichen netto Arbeitsstunden“, veranschaulichte die Direktorin des Pflegedienstes den Gästen den zeitlichen Gewinn für die Arbeit der Pflege am Patienten.

Entscheidend für das Gelingen des Konzepts ist nach Angabe der Projektträger der partizipative und multiprofessionelle Zugang. Während der Erarbeitungsphase berieten eine Juristin, eine Qualitätsbeauftragte und Fachexpertinnen von intern und extern das Kernteam von vier Pflegeberaterinnen.

Quelle: Christoph Lohfert Stiftung, Am Kaiserkai 19, 20457 Hamburg, www.christophlohfert-stiftung.de, 18.09.19

BDC|Webinar im September 2019

Webinar S1-Leitlinie
„Vordere Kreuzbandruptur“
26.09.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 21 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S3-Leitlinie „Gallensteine“, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Carsten Gutt, 17.10.2019, 18:00 Uhr
  • S2e-Leitlinie „Schenkelhalsfrakturen“, Prof. Dr. med. Felix Bonnaire, 14.11.2019, 18:00 Uhr
  • S3-Leitlinie „Karpaltunnelsyndrom, Diagnostik und Therapie“, Prof. Dr. med. Margot Wüstner-Hofmann, 05.12.2019, 18:00 Uhr

www.bdc-webinare.de.

KBV begrüßt Vorschlag zur EU-Gesundheitskommissarin

Die Entscheidung der designierten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu erhalten, wird von der KBV positiv bewertet. Das betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel kürzlich in Brüssel. Sowohl KBV als auch BÄK hatten dies im Vorfeld der Nominierung gefordert.

Zugleich begrüßte Kriedel ausdrücklich den Vorschlag von der Leyens, die Zypriotin Stella Kyriakides – eine ausgewiesene Gesundheitsexpertin – zur Gesundheitskommissarin zu ernennen.

Kritik an Deregulierung bei Berufsregeln

Kritisch sieht die KBV dagegen die Tendenzen zur Deregulierung der EU-Kommission bei den Berufsregeln. Dem müsse entgegengetreten werden, forderte Kriedel und fügte hinzu: „Gesundheitsversorgung ist Sache der Mitgliedstaaten.“

Eine undifferenzierte Deregulierung sei nicht geeignet, die Qualitätssicherung und den Patientenschutz zu fördern, betonte Kriedel und benannte damit eine der sechs Kernforderungen aus dem gemeinsamen Positionspapier von Bundesärztekammer (BÄK) und KBV an die zukünftige europäische Gesundheitspolitik.

Subsidiarität als europäisches Grundprinzip

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Subsidiarität als europäisches Grundprinzip hin. Während etwa in der Krebsbekämpfung ein koordinierter europäischer Ansatz sinnvoll sei, dürften nationale Aus- und Weiterbildungsstandards, die dem Patientenschutz dienten, nicht unter dem Gesichtspunkt des Marktzugangs nivelliert werden.

An dem Empfang, zu dem KBV und BÄK in Brüssel eingeladen hatten, nahmen über 100 Vertreter aus EU-Institutionen, Bundes- und Landesregierungen, Gesundheitsverbänden sowie Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen teil.

Einheitliche Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Der Europaabgeordnete und Arzt Dr. Peter Liese (EVP-Christdemokraten) warb mit Blick auf das ins Stocken geratene EU-Gesetzgebungsverfahren zur klinischen Nutzenbewertung von Arzneimitteln für ein EU-einheitliches Bewertungsverfahren.

Dafür hatte sich das EU-Parlament im vergangenen Jahr ausgesprochen. Die grundsätzliche Ablehnung einer verbindlichen europäischen Regelung sei nicht vermittelbar, betonte Liese. Jedoch sollten weiter die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob Behandlungen erstattet werden.

Positionspapier: Kernforderungen der deutschen Ärzteschaft

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 19.09.2019

Reinhardt: „Klimaschutz ist immer auch Gesundheitsschutz”

„Gesundheit und Wohlergehen der Menschen hängen ganz wesentlich vom Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ab. Klimaschutz ist deshalb immer auch Gesundheitsschutz. Es ist unsere ärztliche Pflicht, auf diese Zusammenhänge aufmerksam zu machen und uns für die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele einzusetzen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor dem weltweiten Klima-Aktionstag am 20. September 2019 in Berlin.

Reinhardt kündigte an, dass sich der nächste Deutsche Ärztetag im Mai 2020 intensiv mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Erderwärmung auf die Gesundheit befassen wird. „Wir wollen gemeinsam mit ausgewiesenen Experten sowohl die direkten Folgen des Klimawandels auf den menschlichen Körper, als auch die indirekten Folgen für die globale Gesundheit diskutieren. Unser Ziel ist es, dass auch gesundheitliche Aspekte in die Klimapolitik der Bundesregierung mit einfließen.“

Mit den direkten Folgen von Hitzeereignissen beschäftigten sich Wissenschaftler Anfang August in einem Schwerpunktheft des Deutschen Ärzteblattes (Web-Links siehe unten). Dazu zählen eine mögliche Zunahme von Herzinfarkten und Hitzeschlägen sowie ein temperaturbedingter Anstieg der Zahl von Wundinfektionen. Hinzu kommen indirekte gesundheitliche Auswirkungen und Risiken als Folge der Klimaänderungen: Hierzu gehören die Beeinträchtigung der Qualität und Quantität von Trinkwasser und Lebensmitteln, eine längere Leidenszeit für Menschen mit Pollenallergien sowie das vermehrte Auftreten von tierischen Krankheitsüberträgern, wie Zecken oder Stechmücken.

Weitere spürbare Folgen des Klimawandels sind Extremwetterereignisse, Stürme, Überschwemmungen, Hitzewellen, Dürren und Waldbrände. Es ist davon auszugehen, dass sich diese auch auf bereits vorhandene Gesundheitsrisiken wie Armut, Hunger und Unterernährung auswirken.

Reinhardt: „Das Ausmaß klimabedingter Gesundheitsfolgen kann die Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme weltweit auf Dauer an ihre Belastungsgrenzen bringen. Damit wird der Klimawandel auch zu einer zentralen Gesundheitsfrage des 21. Jahrhunderts.“

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 19.09.2019

Seminar: Management von Anastomoseninsuffizienzen

Das Seminar “Management von Anastomoseninsuffizienzen im oberen Gastrointestinaltrakt” der BDC|Akademie findet am 15.11.2019 in Berlin statt.

Eine Nahtinsuffizienz der Anastomose oder andere Leckagen am oberen Gastrointestinaltrakt können schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patienten haben. Verschiedene Parameter, wie die Größe, die Lokalisation, die Latenzzeit bis zur Diagnosestellung der Läsion, aber auch der Allgemeinzustand des Patienten haben einen erheblichen Einfluss auf den klinischen Verlauf. Häufig geht diese Befundkonstellation mit einem septischen Krankheitsbild einher und in schweren Fällen ist eine relevante Mortalitätsrate mit entsprechender Morbidität die Folge.

Aus diesem Grund stellt die Behandlung dieser klinischen Situation den behandelnden Arzt vor eine besondere Herausforderung. Wir möchten in diesem Workshop das Komplikationsmanagement nach Ösophaguschirurgie in den Vordergrund stellen. Dabei werden wir die neuste Studienlage zu den einzelnen Therapieverfahren präsentieren. Zusätzlich versuchen wir, praktisch verschiedene endoskopische Verfahren an unterschiedlichen Modellen zu üben und deren Einsatzmöglichkeiten kritisch zu diskutieren.

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Kinderchirurgie: Mehrfach behinderte Kinder richtig behandeln

Das mehrfach behinderte Kind bedarf einer interdisziplinären Betreuung durch alle Fachbereiche der Kindermedizin

Die Kinderchirurgie als operative Kindermedizin ist hierbei ein unverzichtbarer Partner, da einige Beeinträchtigungen des mehrfach behinderten Kindes ausschließlich chirurgisch zu versorgen sind. Dazu gehören angeborene oder erworbene Fehlbildungen des Gehirns, die zu Störungen der Zirkulation des Hirnwassers führen. So kann es zum Beispiel durch Hirnblutungen im Rahmen der Frühgeburtlichkeit oder durch angeborene Verengungen kleinster Kanälchen im Hirnkammersystem zu einem Aufstau des Hirnwassers kommen mit der Folge einer Erweiterung der Hirnkammern, eines sogenannten „Wasserkopfes“. Um Druckschädigungen des empfindlichen kindlichen Gehirns zu vermeiden, sind Ableitungen des Hirnwassers über ein Schlauchsystem in die Bauchhöhle oder in das Blutkreislaufsystem erforderlich.

Aber auch bei angeborenen oder erworbenen Störungen des Schluckens bzw. des weiteren Nahrungstransportes ist in bestimmten Fällen eine Operation unvermeidlich. Sind Kinder nicht im Stande, die angebotene Nahrung zu schlucken, muss diese auf direktem Wege in den Magen befördert werden. Eine so genannte „Gastrostomie“ kann endoskopisch eingebracht werden; in einigen Fällen ist dies aufgrund von Verwachsungen im Bauchraum oder wegen anderer angeborener Fehlbildungen nicht möglich, so dass die Gastrostomie durch eine Operation angelegt werden muss.

Ein häufiges Problem bei mehrfach behinderten Patienten ist der Rückfluss der Nahrung aus dem Magen in die Speiseröhre mit der Folge von äußerst schmerzhaften Entzündungen der Speiseröhrenschleimhaut durch den Kontakt mit der aggressiven Magensäure. Darüber hinaus kann der Rückfluss der Magensäure zusätzlich die Luftröhre und das Bronchialsystem schädigen. Oft lässt sich ein solcher Rückfluss oder „Reflux“ von saurem Mageninhalt nicht ausreichend medikamentös behandeln, so dass ein chirurgischer Eingriff – meist minimal invasiv – zur anatomischen Rekonstruktion des Übergangs von Speiseröhre in den Magen erforderlich wird.

Ein bedrohliches Problem sind Atemstörungen durch Fehlbildungen bzw. Einengungen der oberen Luftwege, so dass als letzte Therapiemöglichkeit ein direkter Zugang zur Luftröhre – ein sogenanntes „Tracheostoma“ – als vorübergehende oder auch endgültige Maßnahme unvermeidbar ist. Der Patient kann damit über eine Kanüle atmen bzw. beatmet werden. Durch Fehlhaltung zum Beispiel durch ungleichmäßigen Muskeltonus kann es bei behinderten Patienten zu erheblichen und teilweise überaus schmerzhaften Fehlstellungen des Skelettsystems kommen, so dass operative Korrekturen durch Kinderchirurgen oder Kinderorthopäden unvermeidbar sind.

All diese Beispiele verdeutlichen den Stellenwert und den vielschichtigen Anspruch an die Kinderchirurgie in der Betreuung mehrfach behinderter Kinder.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie, Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgkch.de, 14.09.2019

Erster Welttag für Patientensicherheit – Zahlreiche Aktionen geplant

Der erste Welttag der Patientensicherheit widmet sich in Deutschland in diesem Jahr dem Thema „Sicherheitskultur auf allen Ebenen“. Die Weltgesundheitsorganisation hat den seit 2015 am 17. September national stattfindenden Tag nunmehr zum Welttag erklärt.

Ziel des Aktionstages ist es, die Öffentlichkeit für das Thema Patientensicherheit zu sensibilisieren, aber auch bereits wirksame Lösungsansätze für mehr Qualität und Sicherheit in der medizinischen Versorgung zu präsentieren. Dazu werden bundesweit Modellprojekte sowie Aktivitäten in Kliniken, Praxen und Heimen zum Thema Patientensicherheit vorgestellt. Die Ergebnisse werden vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) in Deutschland, welches den Tag organisiert, allen Interessierten im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt.

Tägliches Engagement

„Patientensicherheit bedarf des täglichen kontinuierlichen Engagements aller Beteiligten auf allen Ebenen im Gesundheitswesen“, erläutert APS-Geschäftsführerin Dr. Ilona Köster-Steinebach das diesjährige Motto „Sicherheitskultur auf allen Ebenen“. Die wichtigsten Instrumente zur Verbesserung der Patientensicherheit seien das gemeinsame Lernen aus Fehlern und eine ausgeprägte Sicherheitskultur.

Sepsis im Fokus der Auftaktveranstaltung

Den Auftakt zum diesjährigen Tag der Patientensicherheit in Deutschland bildete eine Fachveranstaltung in Berlin, auf der das Thema Sepsis im Fokus steht.

Auf die gefährliche Erkrankung sowie Forschungsbedarf zur frühzeitigen Diagnose, Behandlung und Prävention einer Sepsis macht auch jedes Jahr am 13. September der Welt-Sepsis-Tag aufmerksam. Jährlich sterben weltweit etwa sechs Millionen Menschen daran. Viele Fälle wären vermeidbar, wenn die Sepsis rechtzeitig erkannt würde.

Aktionsbündnis Patientensicherheit

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Es setzt sich für eine sichere Gesundheitsversorgung ein und widmet sich der Erforschung, Entwicklung und Verbreitung dazu geeigneter Methoden.

Das Bündnis arbeitet mit Verbänden, Fachgesellschaften, Forschungsinstituten, Krankenkassen, Institutionen der Selbstverwaltung und Patientenorganisationen zusammen. Es wird vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt.

Auf internationaler Ebene besteht Interaktion mit den Schwesterorganisationen für Patientensicherheit. Die Zusammenarbeit dient dem fachlichen Austausch sowie der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Kampagnen zur Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland.

Ziel ist es, die Patientensicherheit in Deutschland kontinuierlich, nachhaltig und nachweisbar zu fördern. Das APS steht unter anderem für Unabhängigkeit, interdisziplinäre Vernetzung, Offenheit und Transparenz, faktenbasierte Information und Kreativität.

Das Bündnis gibt auch verschiedene Publikationen heraus, darunter die Broschüre „Sicher in der Arztpraxis“

Welttag der Patientensicherheit
Aktionsbündnis Patientensicherheit

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 12.09.2019

“Jeder Mitarbeiter in med. Einrichtungen hat ein Recht, vor Infektionen geschützt zu werden!”

Zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2019 fordert der BVMed-Fachbereich “Nosokomiale Infektionen” (FBNI), dass in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen noch mehr Anstrengungen für besseren Infektionsschutz und damit für mehr Patientensicherheit unternommen werden.

“Jeder Patient und jeder Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden”, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Denn: Laut Robert Koch-Institut (RKI) infizieren sich in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 400.000 bis 600.000 Patienten im Krankenhaus mit einem Erreger. Ungefähr 10.000 bis 15.000 dieser Krankenhausinfektionen führen zum Tod. Eine Hochrechnung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene geht sogar von 800.000 bis 1,2 Millionen nosokomialen Infektionen und 20.000 bis 30.000 Todesfällen pro Jahr in Deutschland aus. Dabei gelten 20 bis 30 Prozent der Infektionen als vermeidbar – vor allem durch bessere Hygiene.

Die häufigsten Folgen solcher Infektionen sind Lungenentzündungen, Sepsis (Blutvergiftung), Harnwegs- und Wundinfektionen. In Folge dieser Infektionen sterben rund viermal so viele Menschen wie durch Unfälle im Straßenverkehr (bezogen auf 15.000 Sterbefälle) jährlich. Neben dem persönlichen Leid für die Betroffenen und deren Angehörige, ausgelöst durch Todesfälle oder bleibende Komplikationen nach Infektionen, wird auch das Gesundheitssystem stark und unnötig belastet. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS, www.aps-ev.de) geht beispielsweise davon aus, dass 15 Prozent aller Aktivitäten und Kosten im Krankenhausbereich auf unzureichende Maßnahmen zum Schutz der Patientensicherheit zurückzuführen sind.

Die Vermeidung von Infektionen setzt bewusstes Handeln aller Beteiligten voraus. “Hier gilt ganz klar der Grundsatz: Prävention geht vor Behandlung”, so Möll. Die breit geführte Diskussion über neue Optionen der Therapie, wie beispielsweise den Einsatz von Antibiotika, ist wichtig. Sie darf jedoch keinesfalls die Aufmerksamkeit für die Prävention von Infektionen überlagern. Verbindliche Standards zur Infektionsprävention sind dafür Voraussetzung. Die einschlägigen Empfehlungen zur Verhinderung von Infektionen, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO), müssen in allen Bundesländern verbindlich und vollständig implementiert werden.

Denn die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen ist das effektivste Mittel zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Alle Möglichkeiten, die den Schutz und damit die Sicherheit der Patienten vor Infektionen erhöhen, sollten auch tatsächlich zum Einsatz kommen und nicht Zeit- oder Kostendruck zum Opfer fallen. Das beginnt mit der Händedesinfektion und geht weiter mit vorbeugenden Maßnahmen bei der Krankenbehandlung, vor und während einer Operation, sowie in der postoperativen Versorgung.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den 17. September daher zum jährlichen Welttag der Patientensicherheit ernannt.

Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 11.09.2019