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Qualitätskontrollen des MDK in Krankenhäusern: Weitere Verfahren beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern getroffen, dessen Bezeichnung ab dem 1. Januar 2020, vorbehaltlich des Inkrafttretens des MDK-Reformgesetzes, Medizinischer Dienst (MD) lautet. In dem Ergänzungsbeschluss zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie, die im Dezember 2018 in Kraft trat, geht es um die Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die von Krankenhäusern gemäß der G-BA-Richtlinien zur Qualitätssicherung zu erfüllen sind.

Kontrollen auf der Grundlage von Anhaltspunkten oder als Stichprobenprüfung

Zu den Stellen und Institutionen, die den MDK mit der Qualitätskontrolle in einem Krankenhaus beauftragen können, gehören Qualitätssicherungsgremien auf Bundes- und Landesebene und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kontrolle erfolgt standortbezogen.

Voraussetzung für die Beauftragung einer MDK-Qualitätskontrolle ist das Vorliegen konkreter und belastbarer Anhaltspunkte dafür, dass Qualitätsanforderungen gemäß bestimmter Richtlinien des G-BA nicht eingehalten werden. Solche Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus implausiblen Angaben in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser ergeben oder aus mehrfachen Meldungen von Versicherten oder weiterer Personen zu bestimmten, einer Kontrolle unterliegenden Sachverhalten.

Zudem sieht die Regelung jährliche richtlinienbezogene Stichprobenprüfungen vor. Die Ziehung der Zufallsstichprobe wird jährlich bis zum 31. Juli durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgenommen. Dabei werden aus der Grundgesamtheit richtlinienspezifisch jeweils 9 Prozent der Krankenhausstandorte gezogen, an denen jeweils richtlinienrelevante Leistungen erbracht werden.

Bestimmte Anhaltspunkte können zu unangemeldeten Kontrollen führen. Diese sind dann zulässig, wenn eine angemeldete Kontrolle den Kontrollerfolg gefährden würde, oder unverzügliches Handeln geboten ist.

Kontrollbericht

Der MDK erstellt einen Kontrollbericht und übermittelt diesen unverzüglich an die beauftragende Stelle und an das kontrollierte Krankenhaus. Das Krankenhaus kann zum Kontrollbericht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zugang des Berichtes gegenüber der beauftragenden Stelle eine Stellungnahme abgeben. Bei erheblichen Verstößen gegen Qualitätsanforderungen hat der MDK die Kontrollergebnisse unverzüglich einrichtungsbezogen an die zuständigen Stellen, beispielsweise an die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder oder eine gesetzliche Krankenkasse zu übermitteln.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Gutenbergstraße 13, 10587 Berlin, www.g-ba.de, 17.10.2019

BDC|Hessen: 10. Jahrestagung am 30.10.2019

Jahrestagung 2019 Landesverband BDC|Hessen und HCV e.V.
Mitgliederversammlung mit Fortbildungsveranstaltung BDC/HCV

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie sehr herzlich zur 10. Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Hessen und des HCV e.V. und zur Mitgliederversammlung mit Fortbildungsveranstaltung am Mittwoch, den 30. Oktober 2019 ein.

Nach einem Vortrag über Neues in der Hüft- und Kniegelenksendoprothetik von Herrn Ralf Dörrhöfer (Fachärzte Rhein-Main/Emmaklinik) möchten wir in einer Diskussionsrunde den Fokus auf die Nachwuchsförderung der Chirurginnen und Chirurgen legen. Anschließend wird Frau Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC, über die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene referieren.

30. Oktober 2019, 17:30 Uhr

ASKLEPIOS Klinik Langen
Röntgenstraße 20, 63225 Langen

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Forst
1. Vorsitzender BDC|Hessen

Programm

Gemeinsame Stellungnahme zum Notfallsanitätergesetz

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428/19) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)

Orthopäden und Unfallchirurgen sowie Chirurgen kritisieren geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes: „Ärztlich tätig sein kann und darf nur der Arzt.“

„Wir sprechen uns gegen die eigenständige Durchführung von invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus. Eine Substitution ärztlicher Leistung gerade im Kontext einer Notfallsituation wird von uns zum Wohle und zum Schutz der erkrankten und verletzten Patienten abgelehnt. Die Bedeutung gut ausgebildeter Notfallsanitäter wird ausdrücklich bejaht. Eine Substitution ärztlicher Leistung hingegen führt im Schadensfall zur Frage der Übernahme juristischer Konsequenzen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge kann vom Staat erwartet werden, eine ausreichende Struktur in der Notfallversorgung mit Notärzten, Notdienst tuenden Ärzten und Notaufnahmen der Krankenhäuser zu schaffen und zu unterhalten. Dies muss unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen bereitgestellt werden“, das sagte DGU-Generalsekretär und stellvertretender DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig im Vorfeld der 981. Plenarsitzung des Bundesrates. Diese findet heute am 11. Oktober 2019 statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsministerium begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) eine klare Regelung des Tätigkeitsspektrums der Notfallsanitäter. Gerade im Notfalleinsatz entstehen besondere Herausforderungen, die für die Tätigkeit des hilfeleistenden Notfallsanitäters im Rahmen einer gesetzlichen Regelung festgeschrieben werden müssen. Jedoch sieht sie die deliktische Haftung für eine Maßnahme an Patienten, die durch einen Nicht-Arzt vorgenommen wird als ausgesprochen problematisch.

Aktueller Anlass:

Der Gesetzesantrag vom 10.09.2019 kommt aus den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz, die über den Bundesrat eine Initiative starten, um rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter zu schaffen. Demnach soll das Notfallsanitätergesetz um eine Regelung erweitert werden, die ausdrücklich sagt, dass Notfallsanitäter zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt sind. Diese Tätigkeiten werden nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) wie folgt beschrieben:

„Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind, (…).“

Wegen des sogenannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen.

Der Änderungsantrag wurde im Bundesrat am 20. September 2019 erstmals beraten und kommt jetzt am 11. Oktober 2019 erneut auf die Tagesordnung.

Das Berufsbild Notfallsanitäter seit 2013

Das neue Berufsbild des Notfallsanitäters wurde 2013 mit dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes auf den Weg gebracht. Demnach soll die Ausbildung zum Notfallsanitäter dazu befähigen, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen und dabei auch invasive Maßnahmen anzuwenden. Dagegen sprach sich seinerzeit die DGU aus. Sie befürchtete dahinter eine Mogelpackung, um Geldmangel im Rettungsdienst und den Mangel an verfügbaren Notärzten für die jeweiligen Notarztstandorte zu kompensieren. Die Fachgesellschaft plädierte hingegen für eine qualifizierte Teamarbeit zwischen Notarzt und Notfallsanitäter, um Schwerverletzte bestmöglich zu versorgen.

Die aktuelle Einschätzung der DGOU in Abstimmung mit der DGCH, dem BDC und dem BVOU wurde dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Schreiben vom 24.09.2019 zugeschickt.

Kontakt für Rückfragen:

Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: [email protected]
www.dgou.de

Bundeskabinett beschließt Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG), dem das Bundeskabinett am Mittwoch (09.10.2019) zugestimmt hat. Ersatzlos gestrichen wurde aus dem Gesetzentwurf die Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), auch regionale Krankenkassen bundesweit wählbar zu machen. Das Vorhaben scheiterte insbesondere am Widerstand der Länder und der AOK. Wenig verwunderlich ist daher auch die Umbenennung des geplanten Gesetzes: Bisher trug der Entwurf den Titel Faire-Kassenwahl-Gesetz.

Das GKV-FKG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Zu den Inhalten des GKV-FKG gehören insbesondere:

Neue Haftungsregeln

Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter allen Krankenkassen.

Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb

Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.

Neue Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben. Der GKV-Spitzenverband selbst lehnt die Änderungen als Beschneidung der Selbstverwaltung ab.

Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden

Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Die ursprünglich von Minister Spahn mit der bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen geplante einheitliche Aufsichtszuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) ist mit dem beschlossenen Entwurf vom Tisch.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 09.10.2019

Orientierungswert für Krankenhauskosten 2019 beträgt 2,99 Prozent

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2018 und des ersten Halbjahres 2019 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2017/erstes Halbjahr 2018) 2,99 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,79 Prozent und für Sachkosten bei 1,68 Prozent.

In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 30.09.2019

Webinar-Termin im November 2019: S2e-Leitlinie „Schenkelhalsfrakturen“

Webinar S2e-Leitlinie
„Schenkelhalsfrakturen“
14.11.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 23 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S3-Leitlinie „Karpaltunnelsyndrom, Diagnostik und Therapie“, Prof. Dr. med. Margot Wüstner-Hofmann, 05.12.2019, 18:00 Uhr
  • S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“, Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, 30.01.2020, 18:00 Uhr

www.bdc-webinare.de

BDC|WEBINAR

BDC|WEBINAR

Webinar S2e-Leitlinie
„Schenkelhalsfrakturen“
14.11.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Schaufenster Oktober 2019

DRF Luftrettung fordert Verbesserung der Disponierung bei Notfällen

Das Überleben von Verletzten mit Schuss- und Explosionsverletzungen bei einer lebensbedrohlichen Einsatzlage wie einem Massenanfall von Verletzten im Terrorfall/Amoklauf (TerrorMANV) hängt maßgeblich von einer schnellen Blutungskontrolle ab. Dafür hat die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) jetzt ein Notfall-OP-Set zusammengestellt, das speziell auf lebensrettende Notfalloperationen zur Versorgung von sogenannten Höhlenblutungen ausgerichtet ist: Es enthält chirurgische Instrumente, um stark blutende Wunden im Brust-, Bauch- und Beckenraum zu versorgen.

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BDC unterstützt Ärzte-Appell „Mensch vor Profit!“

Die Ökonomisierung der Medizin und deren Folgen sind längst kein Geheimnis mehr, umso wichtiger ist die öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Thema. In den letzten Wochen sorgte der Ärzte-Appell für mediales Aufsehen: stern-Reporter Bernhard Albrecht hat bei seiner Recherche zum stern-Leitartikel „Mensch vor Profit!“ (37/19) mit mehr als hundert Medizinern gesprochen und ruft zur Unterstützung des Ärzte-Appells auf. Die Mediziner fordern die Rückbesinnung
auf Heilkunst statt Profit. Fachgesellschaften und Berufsverbände unterschiedlichster Fachgebiete schließen sich dem Appell an – der BDC ist ebenfalls dabei. Die Liste der Unterstützer wächst weiter. Machen Sie auch mit und schreiben Sie der stern-Redaktion: [email protected].

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UNIKLINIK TÜBINGEN – VATS-Kurs am Chirurgischen Trainingszentrum

Im April 2019 fand zum vierten Mal ein der Kurs für Video-assisted thoracic surgery (VATS) am Chirurgischen Trainingszentrum der Universitätsklinik Tübingen statt. Den Bedarf an einem realitätsnahen und praktikabel umsetzbaren Kursformat für die Thoraxchirurgie identifizierten Prof. Dr. med. Albert Linder (Klinikum Zentralschweiz) und PD Dr. med. Volker Steger (Universitätsklinik für Thorax-, Herzund Gefäßchirurgie, Tübingen). In Ermangelung geeigneter Box-Trainer Modelle begann im Jahr 2014 die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Chirurgische Technologie und Training an der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen im Rahmen eines ambitionierten Promotionsprojektes (Promovend Lorenz Domhan, Universität Tübingen). Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Priv.-Doz. Dr. Andreas Kirschniak beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Entwicklung und Evaluation von chirurgischen Trainingsmodellen und Zugangswegen und betreibt das chirurgische Trainingszentrum der Klinik

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Finanzergebnisse der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2019

Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2019 mehr ausgegeben, als sie durch Beitragszahlungen eingenommen haben. Trotzdem liegen ihre Finanzreserven immer noch bei rund 20,8 Milliarden Euro. Das zeigt die aktuelle Krankenkassen-Statistik. Im Durchschnitt entspricht dies etwa einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Insgesamt haben die gesetzlichen Krankenkassen bei einem Ausgabenvolumen von 125 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019 ein leichtes Defizit von rund 544 Millionen Euro verbucht. Die Einnahmen der Krankenkassen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,6 Prozent und die Ausgaben um 4,7 Prozent gestiegen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die gesetzlichen Krankenversicherungen stehen weiterhin gut da. Dabei helfen die gute Konjunktur und eine maßvolle Ausgabenpolitik. Die aktuellen Kassenzahlen zeigen in die richtige Richtung: Notwendige Leistungsverbesserungen kommen jetzt bei den Versicherten an. Und Krankenkassen mit übermäßig hohen Finanzreserven haben endlich begonnen, ihre Mitglieder über geringere Zusatzbeiträge zu entlasten.“

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Aktuelle BDC|Umfragen

Personalbemessung in der Chirurgie

Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!

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Personalia Oktober 2019

Alwin M. Bulla, Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie sowie Unfallchirurgie und Orthopädie, ist seit dem 01.07.2019 Chefarzt am St. Josef-Krankenhaus in Linnich. Er leitet gemeinsam mit dem bisherigen Chefarzt Arjan Mullahi die Chirurgie des Hauses.

PD Dr. med. Mansur Duran übernahm im Juli 2019 die Gefäß- und endovaskuläre Chirurgie der Asklepios Klinik Altona. Er wechselte vom Helios Klinikum Wuppertal, wo er seit Dezember 2018 als Chefarzt tätig war.

Dr. med. Michael Holch ist seit Juli 2019 Sektionsleiter der Abteilung Unfall- und Handchirurgie am Klinikum Crailsheim. Er war zuvor lange Jahre als Chefarzt am Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH in Zittau tätig.

Dr. med. Holger Mattusch wurde zum 01.09.2019 Chefarzt der Klinik für Unfall- und Handchirurgie am Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH in Zittau, die zur Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie wurde. Der langjährige Oberarzt ist Sportmediziner und spezialisierter Schulterchirurg.

Dr. med. Andreas Müller leitet seit Mitte des Jahres neben der Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Diakonie Klinikum GmbH Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus in Siegen zusätzlich die Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Krankenhaus Bethesda in Freudenberg.

PD Dr. med. Markus Paschold, Facharzt für Viszeralchirurgie und Spezielle Viszeralchirurgie und ehemals Oberarzt an der Klinik für Allgemein -, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universitätsmedizin Mainz, ist seit September neuer Chefarzt der Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie am Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach.

Jörg Retzlaff leitet seit August 2019 neben der Helios Klinik Cuxhaven und dem Helios Seehospital Sahlenburg zusätzlich die Unfallchirurgie und Orthopädie der Helios Klinik Wesermarsch. Operativ wird er vom bisherigen kommissarischen Leiter, Jens Kathmann-Frerichs, unterstützt.

Dr. med. Leif Schiffmann ist seit August 2019 Chefarzt der Chirurgischen Klinik am Helios Klinikum Aue. Nach einer beruflichen Zwischenstation als Oberarzt am Universitätklinikum Marburg setzt sich der Chirurg, Proktologe und Viszeralchirurg nun das Ziel, die Chirurgie am Standort Aue auszubauen.

PD Dr. med. Hodjat Shekarriz ist Facharzt für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie und leitet seit September 2019 die Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie der Sana Kliniken Ostholstein in Eutin.

Dr. med. Jan Volmerig, Facharzt für Chirurgie und (spezielle) Thoraxchirurgie, leitet seit dem 01.08.2019 die Thoraxchirurgie des Rhein-Maas Klinikum in Würselen.

Septemberausgabe Passion Chirurgie: Orthopädie und Unfallchirurgie

Orthopädie und Unfallchirurgie bilden den Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe, die Sie Ende September auch per Post erreichen müsste. Passend zum Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU), der vom 22. Bis 25. Oktober 2019 in Berlin stattfindet. Der BDC ist natürlich auch mit einem Stand vor Ort: Halle 2.2, Stand 65. Wie immer freuen wir uns über Ihren Besuch! Verpassen Sie auch nicht die Sitzungen vom BDC, u. a. das Seminar „Begutachtung & Zusammenhangsgutachten“.

Wie gefällt Ihnen eigentlich Ihre Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE? Geben Sie uns doch mal eine Rückmeldung: Zur Umfrage

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Bundestag entscheidet über Implantateregister

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mehr Patientensicherheit bei Implantaten und schnellere Versorgung mit neuen Therapien.“

Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte werden künftig durch ein Register verbessert. Der Deutsche Bundestag entscheidet am 26.09.2019 in 2./3. Lesung über das „Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (Implantateregister-Errichtungsgesetz, EIRD). Das Gesetz regelt zudem, dass neue Therapien schneller in die Versorgung kommen. Dazu sollen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschleunigt werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit. Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden. Zudem sorgen wir dafür, dass Patienten schneller Zugang zu neuen Therapien bekommen. Sie sollen wissen: Wenn es möglich ist, ihre Behandlung zu verbessern, fällt die Entscheidung sorgfältig, aber auch mit der nötigen Dringlichkeit.“

Wesentliche Regelungen

  • Die Registerstelle für die zentrale Datensammlung wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) errichtet. Auch nach der Fusion des DIMDI mit dem BfArM wird die Unabhängigkeit der Registerstelle in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sichergestellt.
  • Das Robert Koch-Institut richtet eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert.
  • Für die Übermittlung der Datensätze wird die Telematikinfrastruktur genutzt.
  • Um die Aussagefähigkeit des Registers zu gewährleisten, ist die Meldung an das Register für Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen und Patienten verpflichtend.
  • Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte in der Produktdatenbank des Registers zu registrieren. Bei Meldeverstößen der implantierenden Einrichtung oder der Verwendung von nicht in der Produktdatenbank registrierten Implantaten ist ein Vergütungsausschluss vorgesehen. Ein Nachholen der Meldung sowie der Produktregistrierung ist innerhalb von sechs Monaten möglich.
  • Es sind umfassende Vorgaben an die Transparenz enthalten, wie zum Beispiel jährliche Berichte durch die Registerstelle und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
  • Der Aufwand, der den Gesundheitseinrichtungen durch die verpflichtende Meldung an das Register zusätzlich entsteht, wird erstattet.
  • Es werden die Rahmenbedingungen für die Datenübernahme von bestehenden Registern geregelt.
  • Der tatsächliche Beginn der Meldepflicht für die einzelnen Implantattypen hängt jeweils von dem Vorliegen aller technischen Voraussetzungen für die Entgegennahme der Meldung durch das Register ab und wird durch Rechtsverordnung konkretisiert.
  • Voraussichtlich werden Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate ab Mitte 2021 als erste Implantate erfasst werden können.

Das Gesetz enthält zudem Regelungen, mit denen das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung beschleunigt werden soll.

  • Hierzu wird die bisherige Fristvorgabe für den G-BA von drei auf zwei Jahre verkürzt und die Erprobung innovativer Methoden weiter gestärkt, damit die Versicherten zeitnah einen Zugang zum medizinischen Fortschritt erhalten und gleichzeitig weitere erforderliche Erkenntnisse gewonnen werden.
  • Auch die Bewertung von Methoden im Krankenhaus wird durch die Erweiterung der Antragsrechte auf die unparteiischen Mitglieder des G-BA gestärkt und der Zugang der Versicherten zu innovativen Methoden in der Krankenhausversorgung klargestellt.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Regelungen zu den G-BA-Methodenbewertungsverfahren treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 26.09.2019