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BDC|Shop: Logbücher für alle Facharztsäulen

Die Weiterbildungsbücher vom BDC dienen als Nachweis aller erlernten Fertigkeiten und ausgeführten Operationen während der chirurgischen Weiterbildung. Der Ordner dokumentiert den aktiven Teil des beruflichen Lebenslaufes. Herausgegeben von der gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie aus chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden gibt es Weiterbildungsbücher für die Basischirurgie und die acht chirurgischen Facharztqualifikationen.

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Elektronische Fallakte in NRW-Modellregionen startklar: Verbesserte Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen

„Unsere im Projekt I/E-Health NRW entwickelte Elektronische Fallakte (EFA) ist startklar und wir können in den Modellregionen erste Erfahrungen in der praktischen Anwendung sammeln. Die technische Infrastruktur steht und die Arbeitsplätze in den Kliniken und Praxen unserer Projektpartner sind eingerichtet. In diesen Tagen werden erste Daten und Dokumente vom St. Franziskus-Hospital Münster und dem Klinikum Dortmund mit lokalen Arztpraxen über die EFA ausgetauscht. Die Feldtests in Borken/Ahaus und Düren/Aachen folgen noch im Laufe des Novembers“, freut sich Burkhard Fischer, Vorsitzender des Vereins Digital Healthcare NRW und Referatsleiter IT bei der Krankenhausgesellschaft NRW, über den Praxisstart zeitgleich zur Projektpräsentation auf dem NRW-Landesgemeinschaftsstand in Halle 13 der Messe MEDICA in Düsseldorf. In dem vom Land NRW und durch EU-Mittel geförderten Projekt I/E-Health NRW wurde die Elektronische Fallakte (EFA) in den letzten Jahren in einem großen Netzwerk von Partnern aus Selbstverwaltung, Wissenschaft und Industrie gemeinsam geplant und entwickelt.
 
„Die arztgeführte elektronische Fallakte (EFA) bietet den Behandelnden gesicherte Informationen zu vorangegangener Diagnostik und Therapie und ist eine sinnvolle Ergänzung zur elektronischen Patientenakte. Die EFA enthält beispielsweise Befunde, OP-Berichte, Entlassbriefe und Therapiepläne. Behandler können direkt aus Krankenhausinformationssystemen (KIS), Praxisverwaltungssystemen (PVS) oder über ein webbasiertes Portal auf die EFA zugreifen“, erklärt Dr. Georg Diedrich, Stellv. Vorsitzender von Digital Healthcare NRW und Leiter des Geschäftsbereichs IT bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, die Vorteile der EFA. Für Hausärzte, Fachärzte, Krankenhausärzte, Therapeuten und Pfleger ergeben sich neue Möglichkeiten für eine verbesserte intersektorale und interprofessionelle Kommunikation und Zusammenarbeit.
 
Die EFA als Kommunikationsplattform ist besonders auf komplexe Behandlungsabläufe ausgerichtet, die eine enge Kooperation von Ärzten über Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg erfordern. Diese Modellregionen und Versorgungsszenarien sind Teil des Projektes I/E-Health NRW:

  • Borken/Ahaus: Demenz-Akte
  • Münster/Kreis Warendorf: Geriatrie-Akte
  • Dortmund: Pädiatrie-Akte
  • Düren/Aachen: Notfall-/Pflegeakte und Onkologie-Akte

Als Patient können Sie mit der EFA darauf vertrauen, dass Ihre behandelnden Ärzte alle relevanten Informationen zu Ihrem persönlichen Behandlungsfall untereinander vertraulich austauschen. Der Patient bestimmt selbst, welche Einrichtungen und an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten auf seine EFA zugreifen dürfen. Eine Zugriffsliste protokolliert in der EFA-Plattform, wer wann auf die Daten zugegriffen hat. Der Patient erhält mit dem Offline-Token für Notfälle einen Zugangsschlüssel, einen Barcode, den er dem Arzt übergeben kann.
 
Mit einem abgestimmten und dem internationalen Standard gerechten Berechtigungsmanagement erfüllt die EFA 2.0 höchsten Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien. Zentraler Teil der EFA-Spezifikationen ist die mehrstufige Sicherheitsarchitektur. Die Zugänge zu den EFA-Netzwerken sind nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt. Das Datenschutzkonzept wurde juristisch geprüft und dem Landesbeauftragten für Datenschutz vorgelegt.
 
Im I/E-Health NRW Projekt werden drei Provider-Systeme für die Elektronische Fallakten (EFA) geführt. Die Provider-Systeme von der Rechenzentrum Volmarstein (RZV) GmbH, der Healthcare IT Solutions GmbH (HITS) sowie der FAC’T IT GmbH nutzen den gleichen modernen EFA-Standard in der Spezifikation 2.0. Einige Krankenhäuser, wie z. B. das Klinikum Dortmund, können über eine direkte EFA-2.0-Integration im Krankenhausinformationssystem iMedOne der Telekom Fallaktenfunktionen nutzen. Niedergelassene, deren Praxisverwaltungssysteme von CompuGroup Medical oder Duria die im Projekt von der FH Dortmund entwickelte EFA 2.0/KV Connect Schnittstelle umsetzen, können ebenfalls medienbruchfrei Fallaktenfunktionen in der gewohnten Systemumgebung nutzen. Projektpartner, die noch nicht über solche Schnittstellen kommunizieren können, nutzen dafür das EFA-Portal, welches im Projekt durch das Fraunhofer ISST entwickelt und durch das RZV, HITS und FAC`T IT betrieben wird.

Quelle: Digital Healthcare NRW e. V., 44141 Dortmund, 14.11.19

BDC|Berlin: Jahrestreffen am 20. November 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte der Landesverband BDC|Berlin in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen – ANC Berlin – Sie sehr herzlich am Mittwoch, den 20. November 2019 um 19.00 Uhr zu unserer nunmehr 5. Herbsttagung des Landesverbandes BDC|Berlin “HILFE – Chirurgische Notfallversorgung in Klinik und Praxis” in das Langenbeck-Virchow-Haus, Raum Robert-Koch einladen.

Nachdem wir im letzten Jahr das Thema „Chirurgie ohne Grenzen – Deutsche Chirurgen im Ausland, Ausländische Chirurgen in Deutschland“ mit Ihnen ausführlich diskutiert haben und auch einen Artikel in der Passion Chirurgie verfasst haben, möchten wir uns in diesem Jahr der Chirurgischen Notfallversorgung widmen. Diese findet ja bekanntlich sowohl in Kliniken als auch in Praxen statt. Neue Versorgungsmodelle mit Notfallpraxen in Kliniken zur Entlastung der Rettungsstellen, Terminservicestellen der KV, erweiterte Praxisöffnungszeiten sind in der Realität angekommen. Welche Probleme bestehen dabei?

5. Herbsttagung des Landesverbandes BDC|Berlin, 20. November 2019 um 19.00 Uhr
“HILFE – Chirurgische Notfallversorgung in Klinik und Praxis”
Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin

Es ist uns gelungen kompetente ReferentInnen für die offene Podiumsdiskussion anlässlich der Herbsttagung zu gewinnen. Wir möchten sehr gern mit Ihnen die unterschiedlichen Facetten dieses Themas kontrovers diskutieren.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Ralph Lorenz – Ira Klink – Dr. Thomas Stoffels
Dr. Frank Peter – Dr. Max von Seebach
Dr. Gunnar Peters
Vorstand des Landesverbandes BDC|Berlin

Programm

Zi-Broschüre: „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat aktuelle Daten zur ambulanten Notfallversorgung sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgewertet und in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Dazu erklärt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried:

Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen entlastet die Notaufnahmen der Kliniken

„Die Zahl der an Krankenhäusern in Deutschland ambulant behandelten Notfallpatienten geht seit 2016 kontinuierlich zurück. Bis 2018 ist die Anzahl der Behandlungen dort um rund 222.000 Fälle gesunken. Gleichzeitig stiegen die durch niedergelassene Haus- und Fachärzte behandelten ambulanten Notfälle seit 2015 kontinuierlich um rund 360.000 Fälle von 8,96 Millionen in 2015 auf 9,32 Millionen Fälle in 2018 an. Im Bereitschaftsdienst stehen bundesweit auch mehr Vertragsärzte zur Verfügung als Krankenhäuser mit Teilnahme an der Notfallversorgung. Mit ihren Initiativen zur Einrichtung von Bereitschaftspraxen, zur Verbesserung des Bereitschaftsdienstes und zur Aktivierung der Bereitschaftsdienstnummer 116117 gelingt es den Kassenärztlichen Vereinigungen, die ambulante Inanspruchnahme der Krankenhausnotaufnahmen wieder zu senken. Dafür wenden die Kassenärztlichen Vereinigungen insgesamt dreistellige Millionenbeträge auf. Damit leisten die Vertragsärzte einen signifikanten und weiter steigenden Beitrag zur Entlastung der Notaufnahmen in den Kliniken. Diese Ansätze müssen jetzt unterstützt werden.“

Neben aktuellen Abrechnungsdaten hat das Zi die Ergebnisse einer Umfrage bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu Strukturen und Aufwand für den Bereitschaftsdienst sowie zur Fallzahlentwicklung in den Notaufnahmen mit und ohne angeschlossen KV-Praxis ausgewertet. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit am 16. Juli 2019 einen Diskussionsentwurf zur Reform der Notfallversorgung veröffentlicht hat, wird in Kürze der Referentenentwurf erwartet.

Zi-Informationsbroschüre „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“:

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland,
Salzufer 8, 10587 Berlin,  www.zi.de, 07.11.2019.

Bundestagsentscheidungen zu den neuen Gesetzen

Am 07. November 2019 hat sich der Bundestag mit drei Gesetzesentwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit befasst: Ausbildungsregeln für ATA/OTA, Digitale-Versorgungs-Gesetz und das MDK-Reformgesetz.

Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich

Für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) sollen erstmals bundesweit einheitliche Regelungen  geschaffen werden. Anästhesie- und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Fachkräften in operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Der Bedarf an diesen speziell ausgebildeten Fachkräften ist hoch. Die bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung greift die Weiterentwicklungen bei diesen komplexen Aufgabenstellungen und das breite Tätigkeitsspektrum der Berufe auf. Eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird derzeit erarbeitet.

Weitere Informationen zu den Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich

Digitale-Versorgung-Gesetz

Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Ärzte sollen künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben.

Weitere Informationen zum Digitale-Versorgung-Gesetz

MDK-Reformgesetz

Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“: Der Medizinische Dienst soll künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst sein und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden.

Weitere Informationen zum MDK-Reformgesetz

Krankenkassen fordern eine Abspaltung vom Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Dies regelt das “Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz”, was der Deutsche Bundestag am 07.11.2019 in 2./3. Lesung beschlossen hat.

Im Vordergrund der Organisationsreform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung steht für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Neutralität des Dienstes bei seinen Prüfungen. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, so der Minister, werde der Medizinische Dienst von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes würde damit zu einer Entscheidung geführt, betonte Spahn nach dem Beschluss des Bundestages.

Das Gesetz soll am 01.01.2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Wichtige Einzelregelungen des Gesetzes sind:

Organisationsreform MDK

  • Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung “Medizinischer Dienst” (MD) geführt.
  • Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste.
  • Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.

Krankenhausabrechnungsprüfung

  • Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüfquote durch die Qualität der Abrechnungen bestimmt. Die Krankenhäuser, die schlecht abrechnen, werden mehr geprüft als gut abrechnende.
  • Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
  • Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
  • Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
  • Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
  • Der Katalog für sog. “ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe” (AOP-Katalog) wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
  • Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.
  • Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.

Weitere Änderungen

Darüber hinaus sieht das MDK-Reformgesetz die folgenden wesentlichen Änderungen vor:

  • Im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird eine Förderung von mindestens 250 angehenden Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten vorgesehen.
  • Das im Jahr 2013 eingeführte Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre verlängert. Damit werden Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt, um die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzrechts besser umsetzen zu können. Bei dieser Verlängerung wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt.
  • Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett aus der pauschalierenden Vergütung wird zu Gunsten der Krankenhäuser der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden.
  • Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden. Die bisherige Mindestbindungsfrist wird von 18 auf zwölf Monate verkürzt.
  • Die studentische Krankenversicherung wird weiterentwickelt und ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. Die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester wird zugunsten der Studierenden gestrichen.
  • Der schrittweise Abbau überschüssiger Finanzreserven von Krankenkassen ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Somit profitieren deren Versicherte zeitnah bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
  • Mit einer Geschlechterquote bei der Listenaufstellung im Rahmen der Sozialwahlen soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss hat künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
  • Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Patientenverbände auf Landesebene werden verbessert.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 08.11.2019

PraxisBarometer der KBV: Digitalisierung in Praxen schreitet voran

PraxisBarometer – Zum zweiten Mal zeigt die vom IGES Institut im Auftrag der KBV durchgeführte repräsentative Studie, wie es in deutschen Praxen um die Digitalisierung bestellt ist. Die Ergebnisse von 2019 verdeutlichen: 91 Prozent der Vertragsarztpraxen mit digitalen medizinischen Geräten haben diese zumindest teilweise an das Praxisverwaltungssystem angebunden, 67 Prozent der Hausärzte nutzen eine digitale Anwendung zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

„Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass die Digitalisierung in den Praxen schon weit vorangeschritten ist. Dies gilt vor allem für die Bereiche Praxisorganisation und -management sowie Dokumentation. Tatsächlich sind das die Bereiche, in denen Ärzte die Digitalisierung am ehesten als Fortschritt wahrnehmen“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV bei der Präsentation der Ergebnisse. „Dort, wo die Anwendungen weiterhelfen und auch durchdacht sind, macht die Digitalisierung Sinn“, so Gassen weiter.

Rund Dreiviertel der Vertragsarztpraxen (76 Prozent) nutzen mehrheitlich oder vollständig die digitalisierte Patientendokumentation. Im Vorjahresvergleich lag der Wert noch bei 73 Prozent.

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: Viele Ärzte und Psychotherapeuten geben Sicherheitslücken im EDV-System als hemmenden Faktor für die weitere Digitalisierung an. Statt 54 Prozent (2018) nennen dies mittlerweile 60 Prozent der Befragten als stark hemmenden Faktor. „Die Zahlen zeigen, dass viele Ärzte und Psychotherapeuten unsicher sind“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Wir als KBV – und das KV-System insgesamt – nehmen die Sorgen der Praxen ernst. Wir setzen uns ein für eine sensible Gestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es bedarf sinnvoller politischer Regelungen. Im Gesetzgebungsverfahren des Digitale-Versorgung-Gesetzes ist vorgesehen, dass die KBV die Möglichkeit zur Erstellung einer Richtlinie zur IT-Sicherheit erhält. Diese soll Praxen dann unterstützen und Sicherheit geben“, ergänzt Kriedel.

Ärzte und Psychotherapeuten sorgen sich zudem um den direkten Kontakt zum Patienten. So befürchten 43 Prozent eine Verschlechterung der Arzt-Patienten-Beziehung. Eine Fernbehandlung lehnen die meisten ohne vorherigen persönlichen Erstkontakt ab, im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch bei den Psychotherapeuten die Bereitschaft für allgemeine Online- und Videosprechstunden um 10 Punkte auf 25 Prozent gestiegen.

Das IGES Institut hat die Erhebung im Auftrag der KBV durchgeführt. Dazu wurden circa 8.900 Arztpraxen kontaktiert, etwa 2.100 Datensätze konnten ausgewertet werden. Das PraxisBarometer Digitalisierung 2019 stellt damit erneut die bislang umfassendste repräsentative, wissenschaftlich begleitete Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten zum Stand der Digitalisierung dar.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 07.11.2019

AWMF: Fachgesellschaften im geplanten Implantateregister stärker einbinden

Ende des Jahres wird das Implantateregister-Errichtungsgesetz verabschiedet. Das geplante Register ist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. sinnvoll, um Patientensicherheit durch mehr Produktqualität zu erhöhen. Einige Fachgesellschaften haben bereits seit Jahren mit hohem fachlichem und finanziellem Aufwand Register zu Implantaten etabliert. Die AWMF ist in Sorge, wie diese bestehenden Registerdaten für das Deutsche Implantateregister genutzt werden können und fordert daher von der Politik, ihre Fachgesellschaften und die jeweiligen Patientenorganisationen bei der Fortentwicklung des Registers zu beteiligen.

Die Sicherheit von Medizinprodukten und die Qualität der Versorgung mit Implantaten wird derzeit durch das Medizinprodukte-Beobachtungs-und Meldesystem (Vigilanzsystem) gewährleistet. Kommt es bei einem Produkt zu einem unerwünschten Ereignis, ist der Hersteller, Betreiber, Anwender und/oder Händler dieses Produktes verpflichtet, dies sofort an die zuständige Bundesoberbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), zu melden. Da aus Sicht der Bundesregierung diese Qualitätssicherungsinstrumente nicht ausreichen, soll ein verbindliches bundesweites Implantateregister errichtet werden.

Mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) des Bundesministeriums für Gesundheit, das Anfang 2020 in Deutschland in Kraft treten soll, ist die Voraussetzung gegeben, um Implantate systematisch und „lebenslang“ zu überprüfen und damit die Patientensicherheit zu erhöhen. Ab Mitte 2021 sollen die ersten Implantate erfasst werden: Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate. „Die AWMF begrüßt die Etablierung eines Deutschen Implantateregisters im Grundsatz. Die wichtigen Ziele Patientensicherheit, Qualitätssicherung und Versorgungsforschung werden so noch besser unterstützt“, sagt Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF. In dem Gesetz wird festgelegt, dass sowohl Hersteller implantierbarer Medizinprodukte als auch die Patientinnen und Patienten zur Teilnahme am Register verpflichtet sind. Datenschutzaspekte widersprechen dem nicht, da es um ein „nationales Interesse“ geht.

Das Implantateregister besteht aus einem Patienten-Kerndatensatz, der Angaben enthält, die bereits im Krankenhausinformationssystem eingegeben werden. Die Ergänzungsdatensätze sind produktspezifisch und basieren auf Registern in der Verantwortung der Fachgesellschaften. Viele medizinische Fachgesellschaften führen bereits seit Jahrzehnten Register für Medizinprodukte, auf die zurückgegriffen werden kann, wie beispielsweise das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD), in dem mittlerweile mehr als eine Million Datensätze vorliegen. Andere Fachgesellschaften müssen neue Register implementieren. In beiden Fällen ist die finanzielle Belastung der Fachgesellschaften enorm und erfordert eine Gegenfinanzierung. Der Zugang zu den in das Implantateregister übertragenen Daten muss den beteiligten Fachgesellschaften und Patientenvertretern möglich sein. „Die Praktikabilität der geplanten Struktur ist abhängig von der Etablierung optimaler Schnittstellen zwischen den beschriebenen Datenbanken und dem Implantateregister, damit Mehrfacheingaben unbedingt verhindert werden“, betont Professor Dr. med. Ernst Klar, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission „Bewertung von Medizinprodukten“ und Seniorprofessor für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Universitätsmedizin Rostock. Unverzichtbar sei es, dass die Daten aus klinischen Informationssystemen (KIS) und Praxisverwaltungssystemen sowie idealerweise auch aus OP-Dokumentationssystemen auf elektronischem Weg in die neu zu erstellenden Softwaresysteme/-module des Bundesimplantateregisters automatisch übertragen werden können. Nur so könne der Aufwand für die meldepflichtigen Gesundheitseinrichtungen gering gehalten werden.

Ein Fahrplan zur Einführung des EIRD ist aus Sicht der AWMF jetzt erforderlich, damit die Fachgesellschaften die Erhebung der implantatspezifischen Datensätze vorbereiten können. „Das Profil der Datenbank muss zudem langfristig für die wissenschaftliche Forschung geeignet sein und auch weiterhin den Fachgesellschaften für ihre Arbeit zur Verfügung stehen“, ergänzt Professor Klar.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 31.10.2019

Medizinklimaindex Herbst 2019: Stimmung der Ärzte in Deutschland weiterhin verhalten

Die Ärzte in Deutschland beurteilen ihre aktuelle und künftige wirtschaftliche Lage weiterhin zurückhaltend. Der aktuelle Medizinklimaindex (MKI) für Herbst 2019 liegt mit -0,5 Punkten leicht unterhalb des Durchschnitts. Damit liegt die Grundstimmung nun bereits seit zwei Jahren knapp im negativen Bereich.

Aufwind bei Psychologischen Psychotherapeuten

Dass der aktuelle MKI nicht noch negativer ausfällt, ist vor allem einem kräftigen Stimmungsaufschwung bei den Psychologischen Psychotherapeuten zu verdanken: Ihr Fachgruppen-Index kommt in der aktuellen Befragung auf einen Wert von +31,6. Das ist der höchste jemals gemessene Wert in dieser Fachgruppe. Aufwärts geht es auch für die Fachärzte: Ihre wirtschaftliche Erwartung liegt zwar mit -0,7 noch im negativen Bereich, stieg aber im Vergleich zur Erhebung im Frühjahr um 6,4 Punkte an.

Getrübte Stimmung bei Haus- und Zahnärzten

Bei den Haus- und Zahnärzten hingegen geht der Trend deutlich nach unten: Der Fachgruppen-Index der Hausärzte sank um 12,2 Punkte und liegt aktuell mit einem Wert von -7,2 auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung. Und auch die Erwartungshaltung der Zahnärzte verschlechterte sich um mehr als zehn Punkte auf einen Wert von -6,3.

Medizinklimaindex Herbst 2019: Detaillierte Ergebnisse

Quelle: Stiftung Gesundheit, Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg, www.stiftung-gesundheit.de, 24.10.2019

Webinar-Termin im Dezember 2019: S3-Leitlinie „Karpaltunnelsyndrom, Diagnostik und Therapie“

Webinar S3-Leitlinie
„Karpaltunnelsyndrom, Diagnostik und Therapie“
05.12.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 23 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“, Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, 30.01.2020, 18:00 Uhr