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Deutsche Herzchirurgen sehen Klärungsbedarf bei der Behandlung herzkranker Patienten

Der am Montagabend (09.12.2019) von der BBC ausgestrahlte investigative Bericht über die kontrovers diskutierte Excel-Studie äußerte u. a. erhebliche Zweifel an der Methodik der Datenauswertung.

Excel-Studie verglich Bypasschirurgie und Stenteinlage

Die EXCEL-Studie verglich das Behandlungsergebnis einer kritischen Form der koronaren Herzerkrankung (sogenannte Hauptstamm-stenose) mittels koronarer Bypassoperation oder durch Stentimplantation (PCI). Dabei wurde überaschenderweise eine Gleichwertigkeit beider Methoden festgestellt. Bisher zeigten die wissenschaftlichen Erkenntnisse ein besseres Langzeitüberleben Bypass operierter Patienten.
Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) sieht hier Klärungsbedarf und fordert, dass die Studiendaten von unabhängiger Seite erneut analysiert werden.

Interdisziplinäres Herz-Team im Mittelpunkt

Für die individuelle und geeignete Therapiefindung ist das fachübergreifende Herz-Team zentraler Bestandteil der bestmöglichen Patientenversorgung. Die Behandlungsoptionen diskutieren Herzchirurg, Kardiologe und Anästhesist unter Einbeziehung des Patienten. „Wir raten jedem Patienten dringend, gerade in Hinblick auf die mögliche Verunsicherung durch die Berichterstattung, unbedingt ein interdisziplinäres Herzteam einzubeziehen, um die notwendige Therapie auf größtmögliche herzmedizinische Expertise zu stützen. Das Herz-Team ist die entscheidende Instanz für die Patientensicherheit“, erklärt Prof. Dr. Jan Gummert, Präsident der DGTHG.

Weitere Informationen unter

  • Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V.: www.dgthg.de
  • European guidelines on heart disease under review – BBC Newsnight; https://www.youtube.com/watch?v=_vGfJKMbpp8
  • EACTS Eurpoean Association For Caardio-Thoracic Surgery; https://www.eacts.org/eacts-responds-to-bbc-newsnights-investigation-on-the-excel-trial/
  • Taggart D. EACTS 2019, Lissabon. 4. Oktober 2019. Tweet und Twitter-Threat@tamaranihici, 4. Oktober 2019, 17.07h
  • Stone GW et al. Five-Year Outcomes after PCI or CABG for Left Main Coronary Disease. N Engl J Med 2019. 28. September 2019. doi: 10.1056/NEJMoa1909406
  • Stone GW. Präsentation TCT 2019 am 28.9.2019. EXCEL: 5-Year Outcomes From a Randomized Trial of PCI vs. CABG in Patients With Left Main Coronary Artery Disease
  • https://www.massdevice.com/controversy-erupts-over-stenting-study/
  • https://link.springer.com/article/10.1007/s12055-019-00893-0

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin, www.dgthg.de,  11.12.2019

Dezemberausgabe: Viszeralchirurgie in Passion Chirurgie

die Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE verabschiedet Sie aus dem alten Jahr mit einem CME-Artikel zu „Akut entzündliche Krankheitsbilder in der Abdominalchirurgie“ und u. a. der Auswertung unserer Assistentenumfrage.

Wir freuen uns, Sie auch im kommenden Jahr mit Informationen rund um die Chirurgie auf dem Laufenden zu halten. Wünschen Sie sich mehr Fachartikel, mehr politische Nachrichten oder mehr Panorama-Artikel im neuen Jahr? Damit wir die Inhalte zu Ihrer Zufriedenheit zusammenstellen, würden wir uns freuen, wenn Sie kurz an unserer Umfrage zur PASSION CHIRURGIE teilnehmen!

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, schöne Weihnachtsfeiertage und nicht zuletzt einen guten Rutsch ins Jahr 2019!

Ihre PASSION-CHIRURGIE-Redaktion

P.S.: 2020 feiert der BDC sein 60-jähriges Jubiläum! Schreiben Sie uns (per E-Mail an [email protected]), warum Sie BDC-Mitglied geworden sind und was Sie an unserem Verband am meisten schätzen! Unter allen Einsendungen werden 60 Mitglieder ausgelost, die im nächsten Jahr nur 60 Prozent des Mitgliederbeitrags bezahlen! Viel Glück! Einsendeschluss ist der 20.01.2020.

Dezemberausgabe PASSION CHIRURGIE
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Sprechende Medizin wird gestärkt – Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abgeschlossen

Gemeinsame Pressemitteilung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes

In den vergangenen Jahren haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gemeinsam daran gearbeitet, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) orientiert am Versorgungsbedarf der Versicherten und am vertragsärztlichen Leistungsgeschehen weiter zu entwickeln. Dabei war es das erklärte Ziel, die sogenannte „sprechende Medizin“ zu stärken. Die Reform ist ausgaben- und punktsummenneutral. Der neue EBM tritt zum 1. April 2020 in Kraft.

„Gerade das Patienten-Arzt-Gespräch und die persönliche Untersuchung haben für den Erfolg einer Behandlung eine herausragende Bedeutung. Ich freue mich sehr, dass wir es gemeinsam mit der KBV geschafft haben, die zuwendungsorientierte Medizin zu stärken“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

„Wir haben unseren gemeinsamen Auftrag erfüllt, den EBM ausgabenneutral weiter zu entwickeln. Die sprechende Medizin konnten wir aufwerten, insgesamt aber strukturelle Änderungen auf das Nötigste begrenzen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Sprechende Medizin gegenüber den technischen Leistungen gestärkt

Das hausärztliche Gespräch, aber beispielsweise auch die Gespräche der Psychiater und Neurologen wurden aufgewertet.

Zum Hintergrund: Die Weiterentwicklung des EBM musste ausgabenneutral erfolgen. Das war eine Vorgabe aus dem Beschluss des Bewertungsausschusses von 2012. Hinzu kam der gesetzliche Auftrag aus dem Terminservice-Versorgungsgesetz (TSVG), die sprechende Medizin zu fördern.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 12.12.2019

Tätigkeitsbericht 2018/2019 der Überwachungskommission für Transplantationsprogramme

Kommissionen zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme

Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2018/2019 eine positive Bilanz ihrer Arbeit. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die Programme der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2016 bis 2018. Insgesamt nahmen die Kommissionen im vergangenen Jahr 16 Prüfungen vor Ort sowie 14 Prüfungen im schriftlichen Verfahren vor.

„Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort“, sagt der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz. „Ebenso wichtig wie die Prüfungen selbst ist der ständige Dialog der Kommissionen mit den Kliniken. Er trägt zu Verbesserungen der klinikinternen Abläufe, der Dokumentationen und somit auch zur Fehlerprävention bei“, betont Prof. Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission.

Auch die in diesem Berichtszeitraum abgeschlossenen Prüfungen aus den Jahren 2012 bis 2015 von zwei Herz-, zwei Lungen- und drei Lebertransplantationsprogrammen haben gezeigt, dass weit überwiegend korrekt unter Beachtung der Richtlinienvorgaben gearbeitet wurde. Ausschließlich im Rahmen der Prüfung des Herztransplantationsprogramms der Kerckhoff-Klinik GmbH Bad Nauheim stellten die Kommissionen systematische Unregelmäßigkeiten fest. Hierüber wurden neben dem Ärztlichen Direktor und der Landesärztekammer die zuständigen Behörden informiert.

Neukonstituierung der Kommissionen

Im September 2019 haben sich die Kommissionen für die 7. Amtsperiode (2019/2022) neu konstituiert. Als neuer Vorsitzender der Prüfungskommission trat Oberstaatsanwalt Schwarz die Nachfolge von Frau Anne-Gret Rinder an. Nach neun Jahren an der Spitze der Prüfungskommission stand die Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R. nicht mehr für eine erneute Berufung in die Prüfungskommission zur Verfügung. Prof. Lippert wurde auf der konstituierenden Sitzung als Vorsitzender der Überwachungskommission wiedergewählt.

Mit der Leitung der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin wurde für die 7. Amtsperiode Prof. Hans Lilie betraut. Aufgabe der Vertrauensstelle ist es, Hinweise auf Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen sowie in Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zu klären. Die im vergangenen Jahr eingegangenen 23 Eingaben betrafen neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantation insbesondere Fragestellungen zur Lebendorganspende, wie etwa zu den Voraussetzungen, zur Kostenerstattung der Nachsorgebehandlung und zur Zulässigkeit von Cross-over-Lebendspenden. Die bei der Vertrauensstelle eingegangenen Meldungen zu Organangeboten gegen Entgelt, bei denen ein Organhandel nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden als Verdachtsfälle an das Bundeskriminalamt weitergeleitet.

Insbesondere um dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Kommissionen ihre abgeschlossenen Prüfberichte kontinuierlich auf der Internetseite der Bundesärztekammer. Einmal im Jahr fassen sie ihre Berichte in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen und veröffentlichen diesen sowie die hinsichtlich der Patientendaten anonymisierten Einzelberichte auf der Internetseite der Bundesärztekammer.

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission überprüfen in regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant, und der Koordinierungsstelle, Deutsche Stiftung Organtransplantation, sowie verdachtsunabhängig in der Regel alle drei Jahre die 126 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland.

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 12.12.2019.

60 Jahre BDC – 60 Prozent des Mitgliedsbeitrags

2020 feiert der BDC sein 60-jähriges Jubiläum! Wir wollen auch unsere Mitglieder an diesem besonderen Geburtstag teilhaben lassen.

Schreiben Sie uns, warum Sie BDC-Mitglied geworden sind und was Sie an unserem Verband am meisten schätzen! Die besten Einsendungen werden in der Märzausgabe 2020 der PASSION CHIRURGIE, der Jubiläumsausgabe veröffentlicht. 

Was können Sie gewinnen?

Unter allen Einsendungen werden 60 Mitglieder ausgelost, die im Jahr 2020 nur 60 Prozent des Mitgliederbeitrags bezahlen! Es werden alle Einsendungen berücksichtigt die bis zum 20.01.2020 per E-Mail an [email protected], per Fax 030/28004-108 oder Post bei uns eingegangen sind.

Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen und wünschen viel Glück bei der Verlosung! 

25 Thesen zur Digitalisierung: Chirurgen operieren, Daten assistieren

Die Auswirkungen der „Digitalisierung“ machen sich bereits heute schon auch in einem primär manuell geprägten Fach wie der Chirurgie zunehmend bemerkbar. Dieser Prozess der digitalen Transformation nimmt immer mehr Fahrt auf und wird mit erheblichen Umwälzungen verbunden sein. Wie eine kürzlich durchgeführte Umfrage ergeben hat, sehen Chirurginnen/Chirurgen diese Entwicklung einerseits mit einer gewissen Besorgnis; andererseits sind die Erwartungen hoch, dass die digitale Transformierung letztendlich zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung führen kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat deshalb auf Initiative des Generalsekretärs Professor Meyer die Projektgruppe „Digitale Transformierung“ eingesetzt, deren Ziel eine Analyse des Transformationsprozesses ist. Basierend auf dieser Analyse sollen spezielle Chancen für die Chirurgie identifiziert werden und außerdem potenzielle Gefahren rechtzeitig erkannt und Fehlentwicklungen vermieden werden. Nach einer circa einjährigen Arbeitsphase wurden jetzt 25 Statements vorgelegt, die die Position der DGCH zu allgemeinen und konkreten Fragen der digitalen Transformation in der Chirurgie beschreiben. In der Projektgruppe sind neben Vertretern aller chirurgischen Fachdisziplinen auch Naturwissenschaftler, Ingenieure und Informatiker der Deutschen Gesellschaft für Biomedizinische Technik im VDE und der Gesellschaft für Computer- und Roboterassistierte Chirurgie (CURAC) vertreten.

1. Die Auseinandersetzung mit dem Prozess der „digitalen Transformation in der Chirurgie“ ist erforderlich!

„Digitalisierung“ bedeutet zunächst nichts anderes als die Umwandlung von analogen Objekten im weitesten Sinn (Informationen wie geschriebene Texte, verbale Äußerungen, Fotos, Videos et cetera) in digitale Formate, die sich jetzt informationstechnisch verarbeiten lassen. „Digitale Transformation“ beschreibt den tiefgreifenden Umwandlungs- und Verdrängungsprozess, in dessen Ablauf die genannten Objekte zunehmend in primär digitaler Form erfasst werden und analoge Beschreibungen immer mehr entfallen. Da diese Entwicklung einerseits mit Chancen auch für das chirurgische Fachgebiet verbunden ist, aber andererseits Unsicherheiten und Befürchtungen auslöst, ist aus Sicht der DGCH eine kritische Analyse und die Formulierung von darauf basierenden Standpunkten erforderlich.

2. Sinn- und Zweckhaftigkeit, Rechtfertigung des Transformationsprozesses

Die digitale Transformation der Chirurgie ist kein Wert an sich und kein Selbstzweck. Art, Ausmaß, Geschwindigkeit und Tiefe der Umsetzung müssen sich ausschließlich an dem konkret zu erwartenden Nutzen für den Patienten und dem medizinischen Versorgungsprozess orientieren.

3. Der digitale Transformationsprozess aus Sicht der DGCH

Der digitale Transformationsprozess wird aus chirurgischer Sicht prinzipiell begrüßt und unterstützt, da er es wahrscheinlich erleichtert, die gesundheitliche Versorgung der Patienten
– individualisierter
– effektiver
– effizienter
– sicherer
zu machen. Ein großes Potenzial besteht beispielsweise in der prä-, intra- und postoperativen Entscheidungsunterstützung, im Einsatz kollaborativer Assistenzsysteme, der verbesserten Visualisierung durch Methoden der augmentierten Realität, in der intraoperativen Gewebsdifferenzierung und der systematischen Wissensgenerierung durch Data-Mining mit der daraus resultierenden Verbesserung der Evidenz.

4. Nachweis messbarer Vorteile als Voraussetzung für den breiten klinischen Einsatz

Dass die Digitalisierung zu den gewünschten positiven Auswirkungen führt, ist derzeit nur eine – wenn auch plausibel wirkende – Hypothese. Umfangreiche Feldversuche müssen die Vorteile vor der Einführung in die klinische Routineversorgung belegen! In allen Anwendungsgebieten, die Belange der Chirurgie mittel- und unmittelbar betreffen, muss die chirurgische Wissensdomäne miteinbezogen werden. Die klinische Routineversorgung ist kein Experimentierfeld für die Überwindung entwicklungsimmanenter Kinderkrankheiten.

5. Aktive Teilhabe der DGCH

Die DGCH hat die Bedeutung des Transformationsprozesses schon früh erkannt und diese ernst genommen. Deshalb hat sie die Entwicklung themenkompetenter Gremien und Einrichtungen aktiv etabliert und gefördert, die als ausgewiesene, mandatierte fachliche Ansprechpartner für den Dialog um die Gestaltung des Transformationsprozesses zur Verfügung stehen.
Aufgrund ihrer Vorreiterrolle und Kompetenz ist die DGCH der ideale Partner bei der praktischen Umsetzung des Transformationsprozesses. Sie sieht die aktive Mitgestaltung des Transformationsprozesses als besondere Verpflichtung an.

6. Fokussierung des chirurgischen Arbeitspotenzials auf die Kernkompetenz

Die spezifische Kompetenz von Chirurginnen/Chirurgen liegt in der Fähigkeit, interventionelle Eingriffe manuell durchführen zu können. Das chirurgische Arbeitsumfeld muss deshalb so organisiert werden, dass diese Kompetenz optimal genutzt wird! Die Digitalisierung muss zu einer Reduktion der unspezifischen Arbeitsbelastung im ärztlichen und pflegerischen Bereich (administrative Aufgaben, Informationsbeschaffung, Dokumentation und so weiter) führen!

7. Pervasivität der digitalen Transformation in der Chirurgie

Die digitale Transformation in der Chirurgie wird kurz- und mittelfristig nur in den Bereichen Organisation, Administration, Aus- und Weiterbildung sowie wissenschaftliche Evaluation erfolgreich sein. Das eigentliche „Kerngeschäft“ – die manuelle Umsetzung der therapeutischen Maßnahme – wird noch lange immanent digitalisierungsresistent bleiben. Diese Besonderheit ist bei der vorausschauenden Planung besonders zu berücksichtigen.

8. Nur ausgereifte IT-Lösungen für die Praxis!

In die klinische Routineversorgung dürfen verbindlich und verpflichtend nur ausgereifte, zuverlässige, nachweislich störungsfrei funktionierende Lösungen aufgenommen werden! Die inadäquate Forcierung unzureichender Lösungsansätze belastet die Anwender und beeinträchtigt die Bereitschaft zur motivierten Kooperation.
Die Belange der Cybersicherheit müssen vollumfänglich garantiert sein.

9. Berücksichtigung der „Non-Digital Natives“

Nicht alle Patienten, insbesondere unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung, sind zur konsequenten Nutzung moderner digitaler Werkzeuge befähigt oder bereit. Analoge Verfahrenswege müssen deshalb alternativ erhalten und zur Verfügung gestellt werden.

10. Sorgfältige Vorbereitung und Begleitung der chirurgischen Anwender während des Transformationsprozesses

Die chirurgischen Anwender müssen während des Anpassungsprozesses wirksam unterstützt werden (Schulungen, begleitendes Mentoring und so weiter). Negativeffekte müssen auf jeden Fall vermieden werden. Der anfallende Mehraufwand muss kompensiert werden.

11. Sicherstellung der technischen Rahmenbedingungen und der Anwendungsfähigkeit

Der Digitalisierungsprozess muss auch durch internationale Standards und Normen erleichtert werden. Die Interoperabilität muss gewährleistet sein. Es ist nicht Aufgabe von Chirurginnen/Chirurgen inklusive des Assistenzpersonals für die digitale Aus- und Weiterbildung der Patienten zu sorgen oder Defizite in der apparativen Ausstattung beziehungsweise die Korrektur von Fehlfunktionen und so weiter zu übernehmen. Es müssen geeignete begleitende organisatorische Maßnahmen vorgesehen werden, die Patienten auch praktisch in die Lage versetzen, an der digitalen Transformierung teilhaben zu können.

12. Schutz der Helfer

Interventionell tätige Helfer, insbesondere aus den chirurgischen Fachbereichen, sind in besonderem Maß patientenbedingten kontagiösen Risiken ausgesetzt. Die „Notfalldaten“ müssen neben den allgemein bereits akzeptierten Informationen (zum Beispiel Allergien, Medikation) auch Angaben zu kontagiösen Erkrankungen des Patienten umfassen, damit ein entsprechender Schutz der medizinischen Helfer gewährleistet werden kann.

13. Datenhoheit

Der Patient ist der Souverän: Er hat die Datenhoheit über alle validierten Informationen/ Dokumentationen, die in der individuellen elektronischen Patientenakte (ePA) niedergelegt sind (zum Beispiel OP-Bericht, Pathologiebefund, Arztbrief und so weiter). Über die aus unterschiedlichen betriebsinternen Gründen während des Behandlungsprozesses erhobenen zusätzlichen Daten und das Ausmaß dieser Datenerhebung bestimmen und verfügen die verantwortlich handelnden Chirurginnen/Chirurgen beziehungsweise deren Dienstherr. Das umfasst auch die anonymisierte Weitergabe an Dritte, sofern die Patientin/der Patient nicht grundsätzlich der Erhebung und gegebenenfalls Weitergabe widersprochen hat. Diese Opt-out-Regulierung sollte Vorrang vor einer Opt-in-Regulierung haben.

14. Partizipative Therapieentscheidung

Es ist wünschenswert, dass Patienten aktiv in den chirurgischen Behandlungsprozess einbezogen werden und diesen transparent erfahren. Trotz Nutzung modernster Formen der Informationsbeschaffung wird die durchschnittliche Patientin/ der durchschnittliche Patient aber nicht chirurgisches Facharztniveau erreichen können. Eine partizipative Entscheidungsfindung ist dennoch anzustreben unter Berücksichtigung der individuellen Aufklärungserwartung.

15. Maßnahmen zur Vermeidung von Informationsdefiziten durch selektive Datenfreigabe

Die erfolgreiche chirurgische Behandlung setzt die vollständige Kenntnis der relevanten medizinischen Vorgeschichte voraus. Die Patientin/der Patient ist aber berechtigt, frei zu entscheiden, welche Teile der eigenen Vorgeschichte sie/er dem behandelnden Arzt zugänglich machen will. Die selektive Preisgabe von Vorinformationen ist kritisch, denn durch Unkenntnis, Achtlosigkeit oder gar in missbräuchlicher Absicht können Informationsdefizite entstehen, die eventuelle Beeinträchtigungen des Behandlungsergebnisses nach sich ziehen. Für die aktuelle Behandlung muss deshalb eine orientierende Übersicht über den vorhandenen Informationsbestand möglich sein, ohne dass dadurch bereits konkrete inhaltliche Einsichten möglich sind.

16. Schaffung einer ausreichenden Datenbasis

Die Multidimensionalität der chirurgischen Wirklichkeit erschwert die Beschreibung, Modellierung und Standardisierung fachspezifischer Phänomene und Prozesse, da ein hohes Missverhältnis zwischen vorhandenen Daten und der Komplexität der Fragestellungen besteht. Unter den heutigen Bedingungen ist es unwahrscheinlich, dass die massive Erweiterung der Datengrundlage als Voraussetzung für die Anwendung von Maschinenlernen (KI) erreicht werden kann, da die Nutzung von Daten nach den heutigen Regularien auf den Zweck der ursprünglichen Datenerhebung beschränkt ist. Die Nutzung von Daten zu wissenschaftlichen Zwecken muss auch außerhalb des ursprünglichen Zwecks der Datenerhebung möglich sein.

17. Datenspende

Die erhofften Vorteile der digitalen Transformation können sich überhaupt nur dann ausbilden, wenn ein ausreichend großer Datenpool vorhanden ist. Die außerordentlich restriktiven Regeln zur Datenerhebung speziell in Deutschland lassen befürchten, dass diese Datenvolumina nicht bereitgestellt werden können. Die Überlassung von eigenen Gesundheitsdaten zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten in der Medizin durch den Patienten selbst ist ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung der Datenbasis. Um die freiwillige Freigabe von personenbezogenen Daten („Datenspende“) muss ebenso aktiv geworben werden wie zum Beispiel für die Organspende. Prinzipiell ist die Bereitschaft der Patienten zur Datenspende für die medizinische Forschung hoch. In Analogie zur Organspende wird die sinnvolle Nutzung dieses besonders hochwertigen Datenpools von medizinischer Seite organisiert und geregelt.

18. Telemedizin

Die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes sieht die DGCH als Chance für eine verbesserte Patientenversorgung trotz schwieriger werdender Rahmenbedingungen. Die technische Infrastruktur für die hochimmersive Telemedizin muss flächendeckend geschaffen werden. Chirurgische Telemedizinanwendungen sollten sich an klaren Qualitätskriterien orientieren müssen, die auch ein Benchmarking ermöglichen. Die DGCH wird alle Bemühungen unterstützen, diese Qualitätskriterien zu entwickeln und einzuführen. Dies gilt auch für das rasant wachsende Angebot an Gesundheits- und Medizinapps hinsichtlich Funktionalität und Effektivität, sofern sie die Chirurgie betreffen.

19. Chirurgische Telemedizinanwendungen

Die Risikoaufklärung vor einem geplanten chirurgischen Eingriff kann rechtsverbindlich telemedizinisch erfolgen. Die intraoperative Telekonsultation ist zulässig und muss adäquat honoriert werden. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Telenachbehandlung müssen verbindlich definiert werden.

20. Internetpräsenz

Auch die Chirurgie und ihre einzelnen Elemente stehen unter dem Druck der Internetpräsenz. Die Abgrenzung von objektiver Information und reinen Werbungseffekten ist kritisch und in praxi schwierig. Ein „social media code of conduct“ unter Berücksichtigung spezieller chirurgischer Aspekte wird befürwortet.

21. Förderung der aktiven Kooperation zwischen Chirurgie und Forschung/Entwicklung

Die „Digitale Transformation in der Chirurgie“ erfordert eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Grundlagenwissenschaftlern, Ingenieuren und Informatikern und Chirurgen. Dazu muss die digitale Kompetenz der Chirurginnen/Chirurgen bereits in der Aus- und Weiterbildung gestärkt werden. Die DGCH wird diesen Prozess aktiv unterstützen.

22. Perioperative Digitalisierung

Die intraoperative Digitalisierung von der Imaging-Technologie über die Robotik und smarte Instrumente sowie intelligente OP-Plattformen mit dem Potenzial zur intraoperativen Assistenz und Entscheidungsunterstützung unter Nutzung von künstlicher Intelligenz bieten ein enormes Spektrum an Möglichkeiten, die zur Optimierung des chirurgischen Outcomes genutzt werden können und sollen. Die Robotik sollte weiterentwickelt werden hin zu aktiven Assistenzsystemen, die nicht nur Telemanipulatoren sind, sondern den Chirurgen aktiv unterstützen, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Mögliche Beispiele sind eine „geteilte Autonomie“, bei der der Roboter operative Fehler verhindert oder einfache Aufgaben automatisiert durchführt.

23. Optimierung der chirurgischen Versorgungsqualität durch lernende Systeme

Die Digitalisierung ermöglicht eine umfassende Sammlung, Speicherung und Aufbereitung intraoperativer Daten, wie zum Beispiel Videos in der minimalinvasiven Chirurgie oder Monitordaten aus der Anästhesie. Diese Daten sollen zur stetigen Verbesserung chirurgischer Qualität und Entwicklung datenbasierter Assistenzsysteme genutzt werden. Eine Nutzung zur weiteren Ökonomisierung der Chirurgie oder Überwachung wird abgelehnt.

24. Konsequente Nutzung der Digitalisierung in Edukation und Training

Das Potenzial der „Digitalen Transformation“ in Edukation und Training ist sehr hoch. Die heute vorhandenen technischen Lösungen erlauben aber nur eine marginale Nutzung. Von Forschung und Entwicklung sowie den kommerziellen Anbietern werden dringend innovative Lösungen gefordert.

25. Verbesserung der Evidenzlage in der Chirurgie durch neue Formen der Wissensgenerierung

Bisher ist die randomisierte kontrollierte Studie die einzige Form der allgemein anerkannten Wissensgenerierung. Die digitale Transformierung der Chirurgie eröffnete neue wissenschaftliche Ansätze, zum Beispiel in Sachen des „Data-Mining“, das heißt der Wissensextraktion aus vorhandenen Datenbeständen. Die Herausbildung der neuen Wissensdomäne „Chirurgische Datenwissenschaft“ wird aus diesem Grund ausdrücklich begrüßt. Die DGCH wird diesen neuen wissenschaftlichen Ansatz nachdrücklich fördern.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH), Luisenstr. 58/59,10117 Berlin, www.dgch.de, 04.120.2019.

Geschlechterunterschiede bei Darmkrebs

Vorsorgezeitraum für Frauen muss verlängert werden

Etwa 60.000 Menschen erkranken jedes Jahr in Deutschland neu an Darmkrebs, auch immer jüngere Menschen sind betroffen. Neue Forschungsergebnisse zeigen nun weitreichende Geschlechterunterschiede bei dieser Tumorerkrankung. Dabei unterscheiden sich bei Mann und Frau nicht nur in Teilen die Wirkung von Chemo- und Immuntherapie, sondern auch Erkrankungshäufigkeit und -alter. Der Vorsorgezeitraum für Frauen müsse daher über das 75. Lebensjahr hinaus verlängert werden, erklärten Experten auf der Jahrespressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Künftig werde das Geschlecht, aber auch die Gen-Analyse eine entscheidende Rolle bei Therapieentscheidungen spielen.

Dick- und Mastdarmkrebs ist nach wie vor die zweithäufigste Tumorerkrankung bei Frauen und die dritthäufigste bei Männern in Deutschland. Zunehmend belegen Studien, darunter auch Resultate großer Register-Studien, einen Einfluss des Geschlechts auf die Vorsorge, Diagnostik und Therapie dieser Krebserkrankungen. „Dennoch haben die Erkenntnisse noch keinen Eingang in aktuelle Strategien gefunden“, stellt Professor Dr. med. Thomas Schiedeck fest, Kongresspräsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV). „Die gendergerechte Therapie bleibt daher ein wichtiges Anliegen.“

So leiden Männer häufiger als Frauen an Darmkrebs. Unter 100.000 Männern, die 2014 über 75 Jahre alt waren, gab es statistisch gesehen 7.477 Männer, die innerhalb der fünf vorangegangenen Jahre an Krebs erkrankt sind. Die Rate bei den gleichaltrigen Frauen lag bei 4.438 pro 100.000 Einwohner.

Frauen wiederum erkranken deutlich später und an anderen Darmabschnitten. Derzeit endet die krankenkassenfinanzierte Vorsorgeuntersuchung bei Frauen in einem Lebensalter von 75 Jahren. „Die Erkrankungsrate steigt danach aber nochmals an“, betont Schiedeck, der als Ärztlicher Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Kinderchirurgie an den RKH Kliniken Ludwigsburg tätig ist. „Wir finden speziell bei älteren Frauen viele große Tumoren im rechtsseitigen Darm, die bei Darmspiegelung und Stuhltests nicht aufgefallen sind. Bei Frauen muss deshalb das Vorsorgefenster verlängert werden.“ Bei Männern hingegen beginne die Vorsorge ab dem Alter von 50 Jahren tendenziell zu spät.

Die wichtigste Maßnahme zur Heilung einer Darmkrebserkrankung bleibt die Operation. Neben einer Ernährungstherapie beeinflussen auch chemotherapeutische Konzepte die Operationschancen und Risiken. Auch hier – bei der Wirkungsweise oder dem Risikoprofil der Chemotherapie – spielt das Geschlecht der Betroffenen eine immer wichtigere Rolle. „Es gibt Situationen, in denen Darmtumoren bei weiblichen Patienten weniger auf eine Chemotherapie reagieren“, so Schiedeck. Dann stelle sich die Frage, inwiefern die Betroffenen durch eine genderbedingt schlecht wirkende Therapie unnötig belastet werden würden. „Diese Entscheidung hängt aber letzten Endes auch von dem individuellen genetischen Profil ab, nicht nur von dem Geschlecht, weshalb eine genetische Analyse immer wichtiger wird“, betont Schiedeck.
Den größten Einfluss hat das Geschlecht aktuellen Daten zufolge bei der Immuntherapie – dies liegt hauptsächlich in der unterschiedlichen Hormonproduktion bei Mann und Frau begründet.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie zertifiziert im Rahmen ihrer Qualitätssicherungsoffensive seit Jahren Kliniken und Zentren. „Aufbauend auf den Daten dieser Register werden künftig zusätzlich zu den bereits erhobenen Studienergebnissen noch weitere Erkenntnisse zu gewinnen sein“, hofft Schiedeck.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH), Luisenstr. 58/59,10117 Berlin, www.dgch.de, 04.120.2019.

 

Jahrestagung BDC|Mecklenburg-Vorpommern am 11.12.2019

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern laden wir Sie recht herzlich nach Greifswald ein. In diesem Jahr soll die Darstellung und Diskussion der strukturellen und personellen Entwicklung der Praxen und der Krankenhäuser vor dem Hintergrund aktueller Analysen und politischer Entscheidungen im Mittelpunkt unserer Zusammenkunft stehen.

Wir sind auch auf die diesbezüglichen Aussagen des Bundesvorstands anlässlich der Präsidiumssitzung in Berlin gespannt, die wir neben weiteren aktuellen berufspolitischen Fragen diskutieren wollen.

11. Dezember 2019, 19.00 bis 21.00 Uhr
Brasserie Hermann
Gützkower Str. 1, 17489 Greifswald

Wir freuen uns wieder auf Ihre Teilnahme sowie auf einen lebhaften und konstruktiven Gedankenaustausch!

Ihr
Lutz Wilhelm
Vorsitzender BDC|Mecklenburg-Vorpommernam

Programm

Schaufenster Dezember 2019

Medizinklimaindex 2019: Stimmung der Ärzte in Deutschland weiterhin verhalten

Die Ärzte in Deutschland beurteilen ihre aktuelle und künftige wirtschaftliche Lage weiterhin zurückhaltend. Der aktuelle Medizinklimaindex (MKI) für Herbst 2019 liegt mit -0,5 Punkten leicht unterhalb des Durchschnitts. Damit liegt die Grundstimmung nun bereits seit zwei Jahren knapp im negativen Bereich.

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G-BA weitet Befugnisse des MDK aus und beschließt weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen in Krankenhäusern

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Oktober weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern getroffen, dessen Bezeichnung ab dem 1. Januar 2020, vorbehaltlich des Inkrafttretens des MDK-Reformgesetzes, Medizinischer Dienst (MD) lautet. In dem Ergänzungsbeschluss zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie, die im Dezember 2018 in Kraft trat, geht es um die Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die von Krankenhäusern gemäß der G-BA-Richtlinien zur Qualitätssicherung zu
erfüllen sind.

Zu den Stellen und Institutionen, die den MDK mit der Qualitätskontrolle in einem Krankenhaus beauftragen können, gehören Qualitätssicherungsgremien auf Bundes- und Landesebene und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kontrolle erfolgt standortbezogen. Voraussetzung für die Beauftragung einer MDK-Qualitätskontrolle ist das Vorliegen konkreter und belastbarer Anhaltspunkte dafür, dass Qualitätsanforderungen gemäß bestimmter Richtlinien des G-BA nicht eingehalten werden. Solche Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus implausiblen Angaben in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser ergeben oder aus mehrfachen Meldungen von Versicherten oder weiterer Personen zu bestimmten, einer Kontrolle unterliegenden Sachverhalten.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Personalbemessung in der Chirurgie

Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!

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Bewerbung als leitender Chirurg: Konflikt zwischen Ökonomie und Chirurgie

Der Konflikt zwischen ökonomischem Druck und ärztlichen Zielsetzungen in der Chirurgie wird zunehmend in den Fach- und Laienmedien thematisiert. Der BDC führt deshalb eine wissenschaftliche Untersuchung durch, mit der Handlungsspielräume für ÄrztInnen in Führungsfunktionen aufgezeigt werden sollen. Grundlage ist eine (streng anonyme) Befragung leitender ÄrztInnen.

Zur Umfrage…

BDC bei der Anhörung zum OTA-Reformgesetz

In dieser Woche fand die Anhörung zum Gesetzesentwurf über die Ausbildung für Anästhesietechnische Assistenten (ATA) und Operationstechnische Assistenten (OTA) vor dem Gesundheitsausschuss statt. Der BDC wurde von Geschäftsführerin Dr. med. Friederike Burgdorf vertreten. Insgesamt begrüßten die Gesundheitsexperten den aktuellen Entwurf, allerdings fehle noch die detaillierte Ausarbeitung zur Ausbildungsordnung, wodurch abschließend keine Bewertung der Ausbildungsziele erfolgen könne. Der BDC begrüßt die Ausbildungsreform ebenfalls (Stellungnahme zum Gesetzesentwurf), betonte aber erneut, dass die Delegation von Aufgaben an OTAs keine Substitution ärztlicher Leistung bedeuten dürfe.

Zur Stellungnahme des BDC.

© iStock/Koldunov

Klinik oder Praxis? Ambulante Medizin wird für Studierende immer interessanter

Immer mehr Medizinstudierende interessieren sich für eine Tätigkeit in der ambulanten Versorgung. Das ist ein Ergebnis des Berufsmonitorings der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, in dem rund 14.000 Nachwuchsmediziner zu ihren Erwartungen an ihre berufliche Zukunft befragt wurden.

Immerhin können sich 75 Prozent der Befragten eine ambulante Tätigkeit vorstellen. Allerdings fühlen sich mehr als 60 Prozent über die ambulante Praxis schlecht informiert. Das eingeschätzte Informationslevel über Anforderungen und Arbeitsbedingungen der ambulanten Versorgung ist der Studie zufolge im Vergleich zu 2014 noch einmal gesunken.

Mehr Informationen

Webinar-Termin im Januar 2020: S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“

Webinar S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“
30.01.2020, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 24 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden.

Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.